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Thomas Gottweiss

CDU 21.05.2026 Sitzungen 8/44

Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das arme Wildschwein, hätte Obelix gesagt, aber da ging es um die Kontamination mit Pfefferminzsoße und nicht die Kontamination der Wildschweinleber mit PFAS, über die wir heute reden. (Zwischenruf Abg. Wolf, BSW: Er hat nur wenig Mitleid mit Wildschweinen!) Wir beraten heute zwei Anträge zu einem Thema, das in den kommenden Jahren erheblich an Bedeutung gewinnen wird: PFAS, per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, häufig auch als sogenannte Ewigkeitschemikalien bezeichnet. Und ich will ausdrücklich sagen, es ist richtig, dass sich der Thüringer Landtag mit diesem Thema beschäftigt. Denn PFAS sind längst keine abstrakten Chemikalienprobleme mehr. Sie betreffen unser Trinkwasser, unsere Böden, unsere Landwirtschaft, unsere Industriepolitik und am Ende ganz konkret die Gesundheit der Menschen. Die Stoffe sind extrem langlebig, sie reichern sich in der Umwelt an. Sie gelangen über Wasser, Böden und Nahrungsketten in den menschlichen Organismus. Zugleich stehen wir vor der Herausforderung, dass PFAS in vielen industriellen Anwendungen bislang nur schwer ersetzbar sind. Deshalb braucht es keine ideologischen Debatten. Es braucht eine sachliche, wissenschaftsbasierte und verantwortungsvolle Auseinandersetzung. Und ich sage auch, der Antrag der AfD ist, gemessen an dem, was aus dieser Fraktion sonst häufig zu erleben ist, erstaunlich sachlich formuliert. Er beschreibt viele reale Probleme korrekt, die Persistenz der Stoffe, die Schwierigkeiten bei der Entfernung aus der Umwelt, die Datenlücken beim Monitoring und die Herausforderungen für Trinkwasser- und Gewässerschutz. Aber dennoch hat dieser Antrag erhebliche Schwächen. Die erste Schwäche: Vieles bleibt sehr allgemein. Es wird ein Ausbau des Monitorings gefordert, mehr Forschung, bessere Informationsgrundlagen – alles nachvollziehbar. Es fehlen aber Prioritäten und klare Aussagen dazu, wie ein solches Monitoring praktisch umgesetzt werden soll. Sie bleiben in Ihrem Antrag an diesen Stellen unkonkret. Die zweite Schwäche, Zuständigkeiten werden unscharf vermischt. Viele Fragen des Chemikalienrechts werden auf europäischer Ebene geregelt, insbesondere über das REACH-Verfahren. Wir haben dazu von den Vorrednern schon gehört. Auch Grenzwerte und Produktregulierung liegen überwiegend nicht in Thüringer Zuständigkeiten. Ein Landesparlament muss deshalb sauber unterscheiden zwischen dem, was Thüringen selber leisten kann, und dem, was auf Bundes- und EU-Ebene entschieden wird. Die dritte Schwäche, und darüber muss man sprechen, betrifft die politische Rahmung des Antrags. Denn die AfD versucht an mehreren Stellen, das PFAS-Thema mit ihrer allgemeinen Erzählung gegen die Windenergie zu verbinden. Dabei wird suggeriert, Windkraftanlagen seien eine relevante Hauptquelle für PFASEinträge. Für diese Zuspitzung gibt es nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine tragfähige Grundlage.

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