Dr. Jens Dietrich
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Verehrter Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, für wen sind denn unsere Hochschulen da? Das ist so eine Frage. Für wen unterhält der Freistaat Thüringen seine Hochschulen? Die Antwort ist einfach. Für die eigenen Bürger, für die jungen Menschen, die hier leben, die hier ihre Zukunft aufbauen wollen und die später mit ihrem Wissen und ihrer Arbeit zum Gemeinwohl beitragen wollen und möchten. Das Hochschulwesen ist keine internationale Entwicklungshilfe und kein Exportartikel.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Das macht man als Arzt nicht?)
Wenn nicht EU-Ausländer diese Infrastruktur nutzen wollen, ist das grundsätzlich völlig in Ordnung, aber es ist eine Leistung, die Ihnen zur Verfügung gestellt wird, und für solche Leistungen bezahlt man einen Preis in fast allen Ländern auf diesem Planeten. Nur Deutschland denkt mal wieder, es kann es anders machen. Das ist weltweit so und es gibt keinen vernünftigen Grund, warum ausgerechnet Thüringen davon eine Ausnahme machen soll. Es wird gern das Argument vorgebracht, internationale Studenten seien die Fachkräfte von morgen. Das klingt gut, hält aber einer nüchternen Betrachtung nicht unbedingt stand. Die entscheidende Frage lautet, wie viele der ausländischen Absolventen bleiben tatsächlich in Thüringen, wie viele nehmen hier eine qualifizierte Beschäftigung auf. Wir bilden in erheblichem Umfang Fachkräfte für andere Länder aus auf Kosten des Thüringer Steuerzahlers und das sollten wir uns immer bewusst machen. Jeder Studienplatz, dessen Absolvent anschließend das Land verlässt, ist aus Sicht des Landes eine Fehlinvestition.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die größte Fehlinvestition sind Sie!)
Das ist keine Fremdenfeindlichkeit, das ist einfach volkswirtschaftliche Vernunft. Wenn ein Thüringer Unternehmer einem Mitarbeiter eine teure Weiterbildung finanziert, vereinbart er in der Regel eine Bindungsklausel. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen vorzeitig, zahlt er anteilig zurück. Dieses Prinzip kennt jeder. Der Freistaat Thüringen investiert Tausende Euro pro Studenten ohne jede Gegenleistung, ohne jede Bindung, ohne jede Kostenbeteiligung. Die Zahlen, die hätte die Landesregierung ja schon längst mal nach der letzten Diskussion 2018, was ein Studienplatz kostet, liefern können. Hat sie aber nicht.
(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Die haben Sie sich ausgedacht!)
Nein. Das sind Durchschnittszahlen. Aber Sie können ja bessere Zahlen liefern. Kein Problem, nehmen wir gern entgegen. Es gibt noch einen Aspekt, der oft ausgeblendet wird, die Frage der Integrationsfähigkeit. Wer in Deutschland als Fachkraft arbeiten will, er musst nicht nur unsere Sprache beherrschen, er muss auch bereit sein, sich in unserem demokratischen und christlichen Wertefundament einfügen zu wollen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Alles Fremdwörter für Sie!)
Für mich nicht! Er muss unsere Kultur respektieren und sich positiv in unsere Gesellschaft einbringen wollen. Die zunehmende Einführung englischsprachiger Studiengänge – Sie haben es ja selber als Beispiel gebracht – stehen dazu im Widerspruch. Welchen Sinn hat ein englischsprachiger Studiengang, wenn die Absolventen anschließend zu wenig Deutsch sprechen und auf dem Thüringer Arbeitsmarkt wenig vermittelbar sind? Auch das wurde uns von den Hochschulen und von der Wissenschaftskonferenz so mitgeteilt. Wir schaffen damit Parallelstrukturen, die weder dem deutschen noch dem internationalen Studenten wirklich nützen. Deutsch muss als primäre Lehr- und Wissenschaftssprache erhalten bleiben. Minister Tischner teilte in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 8/2652 mit, der Landesregierung seien keine belastbaren Forschungsergebnisse zur Behauptung der Verdrängung der deutschen Sprache als Wissenschaftssprache bekannt. Gleichzeitig zeigen die eigenen Daten in derselben Drucksache, dass genau dieser Prozess stattfindet. Jeder schafft einen deutschen Studiengang ab und ersetzt ihn durch einen englischen. Die Landesregierung berichtet weiterhin über Kostenneutralität bei der Einführung englischsprachiger Studiengänge und das bei einer steigenden Zahl von englischsprachigen Angeboten, allein in den letzten fünf Jahren über ein Dutzend neue Angebote. Wenn das kostenneutral wäre, müssten Ressourcen aus deutschsprachigen Angeboten umgewidmet werden. Die Kostenneutralität ist also entweder eine Mogelpackung oder sie geht direkt zu Lasten der deutschsprachigen Lehre. Wer kommt, studiert und Deutschland mit seiner Kultur schätzen lernt, der ist uns herzlich willkommen. Wer studiert und geht, beteiligt sich an den Kosten. Das ist ein Modell, das in anderen Ländern erfolgreich praktiziert wird. Es gibt keinen Grund, warum Thüringen den Weg der Gratiskultur fortsetzen sollte. Unser Gesetzentwurf schließt ausdrücklich die Möglichkeit – Sie haben es erwähnt – ein, Gebühren zu erstatten, wenn ein Absolvent nach dem Studium eine qualifizierte Berufstätigkeit in Thüringen aufnimmt. Sie als Brombeere schreiben in Ihrem eigenen Regierungsvertrag, dass Sie Talente aus aller Welt ausbilden wollen, aber Sie verschweigen den Bürgern, wer das zahlt, nämlich der Bürger. Unser Gesetzesentwurf gibt die Antwort, die Ihr Koalitionsvertrag schuldig bleibt.
(Beifall AfD)
Internationalisierung ohne Kostenbeteiligung ist keine Stärkung, es ist ein Blankoscheck. Die Hochschulen sollen sogar ausländische Studenten anwerben. Hochschulen sind Einrichtungen der Bildung und Forschung, keine Rekrutierungsbüros und schon gar keine Erfüllungsgehilfen für politisch gewünschte Fehlanreize. Erklären Sie bitte dem Wähler, warum Thüringen die Ausbildung eines Studenten finanzieren soll, der anschließend in seine Heimat zurückkehrt und mit dem erworbenen Wissen die Industriearbeitsplätze und damit die Wertschöpfung in Thüringen angreift. Das passiert. Wir geben Know-how weiter.
