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Beate Meißner

21.05.2026 Sitzungen 8/44

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Thüringer Landesregierung, genauer gesagt das Justizministerium, legt Ihnen hier heute den vierten Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode vor und dabei handelt es sich um das Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs. Dieses Gesetzesvorhaben ist ziemlich umfangreich. Ich habe es hier auch einmal mitgebracht. 105 Seiten umfasst es und das zeigt schon, dass es sich hierbei um ein Gesetzesvorhaben handelt, was viele Aspekte umfasst, was aber auch große Auswirkungen für die Betroffenen hat, nicht nur für die Strafgefangenen, sondern für alle, die mit dem Justizvollzug hier in Thüringen befasst sind. Hintergrund dieser Gesetzesnovelle ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, aber auch eine grundsätzliche Einschätzung des Vollzugs. Denn: Vollzug ist mehr als Strafe, Haft ist mehr als Strafe. Es geht dabei nicht allein um das Wegsperren, um das Abschrecken, sondern es geht auch darum, wie behandeln wir Strafgefangene, um sie nach der Abbüßung ihrer Strafe zu entlassen in ein Leben ohne Strafe, sprich wie können wir sie resozialisieren. Bildung und Arbeit sind neben Therapie und sozialem Training die wichtigsten Werkzeuge, die wir im Gefängnis haben. Sie sind ein maßgeblicher Schlüssel, um Gefangene auf ein Leben ohne Straftaten nach der Entlassung vorzubereiten. Wer im Gefängnis lernt, pünktlich aufzustehen, im Team zu arbeiten oder sogar einen Berufsabschluss macht, baut sich das Fundament für ein straffreies Leben in Freiheit. Deswegen beinhaltet dieser Gesetzentwurf vor allen Dingen die Änderungen aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2023. Worum geht es dabei und warum müssen wir handeln: Die Arbeit von Gefangenen und mittlerweile Ausbildungskurse werden seit 1977 in Deutschland bezahlt. Bisher orientierte sich dieser Lohn an einer komplizierten Formel im Sozialgesetzbuch. Seit 2001 sind es 9 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Diese Bezugsgröße entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten der deutschen Rentenversicherung des jeweils vorvergangenen Kalenderjahres. Seit der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 haben die Länder zwar die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug, so auch in Thüringen, folgten aber überwiegend weiterhin den bisherigen bundesrechtlichen Regelungen. Im Jahr 2023 hat dann das Bundesverfassungsgericht die Wirksamkeit des Systems infrage gestellt. Vielmehr – so das Bundesverfassungsgericht – müssen das Resozialisierungskonzept und in diesem Zusammenhang auch Arbeit und ihre Vergütung in der Wirkung stimmig sein. Das heißt, wenn wir wollen, dass Gefangene den Wert von ehrlicher Arbeit lernen, müssen wir diese Arbeit auch fair und anständig entlohnen. Dieses Gesetz will diese spürbaren Anreize setzen. Die Entscheidung hatte zwar unmittelbar nur Auswirkungen auf die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen, die bis zum 30. Juni vergangenen Jahres Neuregelungen schaffen mussten. Darüber hinaus hat diese Entscheidung aber auch mittelbare Wirkung für alle anderen Bundesländer, deren Vorschriften über die Gefangenenvergütung im Wesentlichen inhaltsgleich waren. Deswegen hat eine Arbeitsgruppe aller Länder gemeinsame Leitlinien für eine Reform erarbeitet. Diese Eckpunkte wurden von allen Bundesländern im Strafvollzugsausschuss am 19. Dezember 2023 als eine gute Grundlage empfohlen, um in den Ländern gesetzliche Neuregelungen der Gefangenenvergütung zu erarbeiten, die alle ähnlich sind. Bis auf wenige haben fast alle Bundesländer Reformgesetze beschlossen bzw. entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Neun Länder haben einer Erhöhung der Eckvergütung von 9 Prozent auf 15 Prozent der sozialrechtlichen Bezugsgröße beschlossen bzw. entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt. Drei Länder entschieden sich für eine Erhöhung auf 16 Prozent und ein Bundesland lediglich auf eine Erhöhung von 12 Prozent. In einem Punkt sind sich jedoch alle Bundesländer einig. Es bleibt beim sogenannten Nettoprinzip. Das bedeutet, dass der Lohn des Gefangenen im ersten Moment zwar niedrig klingt, aber im Gefängnis müssen sie auch nichts für Essen, ihre Unterkunft oder ihre medizinische Versorgung bezahlen. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich bestätigt. Mit diesem Gesetzentwurf passen wir hier in Thüringen die Rechtslage an die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichtes an. Konkret heißt das: Zum Ersten legen wir klipp und klar fest, wie Arbeit, Therapie und Ausbildung im Gefängnis logisch ineinandergreifen, um den Menschen den Weg zurück in die Gesellschaft zu ebnen. Zum Zweiten stärken wir Anerkennungen, die nichts mit Geld zu tun haben, die aber im Alltag wichtig sind. Um es im Detail auszuführen: Wir bleiben zum einen beim beschriebenen Nettoprinzip, aber darüber hinaus erhöhen wir den Lohn der Gefangenen deutlich. Der Stundenlohn für eine durchschnittliche Beschäftigung steigt auf von bisher 2,02 Euro auf 3,37 Euro. Das ist eine Steigerung um rund 66 Prozent. Wir halten das genau für das richtige Maß. Einerseits ist es ein spürbares Plus, andererseits müssen wir ehrlich sein. Die Produktivität in einer Gefängniswerkstatt ist nicht mit der freien Wirtschaft vergleichbar. Warum diese Erhöhung so wichtig ist, zeigt ein Blick auf die nackten Zahlen. Die Statistik zeichnet hier ein bedrückendes Bild, denn im Jahr 2025 hatte knapp ein Drittel der Gefangenen bei der Verhaftung überhaupt keinen Schulabschluss, 60 Prozent hatten keine Berufsausbildung und fast zwei Drittel hatten vor ihrer Haft keine feste Arbeit. Diese Zahlen zeigen das eigentliche Problem: Viele rutschen in die Kriminalität, weil ihnen Struktur und Bildung fehlen. Wenn wir diese Menschen erfolgreich resozialisieren wollen, müssen wir sie in der Haft, in den Werkstätten und in den Schulungsräumen betreuen und ihnen dort Bildung zuteilwerden lassen, mit der sie nach Abbüßung ihrer Strafe in der Freiheit, in der Gesellschaft Fuß fassen können. Das schaffen wir, wenn sich diese Mühe für sie auch spürbar lohnt. Genau deshalb verdoppeln wir auch die nicht monetäre Anerkennung für beständige Arbeit. Wer fleißig ist, kann künftig bis zu zwölf statt bisher nur sechs Freistellungstage pro Jahr erarbeiten. Diese Tage können auf die Haftzeit angerechnet werden, das heißt also, es besteht die Chance, früher nach Hause zu kommen. An dieser Stelle möchte ich noch auf ein kleines Detail im Gesetzentwurf hinweisen, das eine echte Thüringer Erfindung ist, denn im Gesetzentwurf ist auch die Frage der Dokumentation dieser Arbeitsleistung beinhaltet. Bisher mussten unsere Beamten in den Gefängnissen dies alles händisch in Listen eintragen und entsprechend den Regelungen dann ausrechnen – ein riesiger bürokratischer Aufwand. Deswegen ist es auch einem Justizvollzugsbediensteten aus der JVA Untermaßfeld zu verdanken, dass er aus der Praxis eine Idee eingebracht hat, wie damit künftig Schluss ist. Denn wir wollen einen digitalen Stempel einführen, der das System einfach erfasst und tonnenweise Papier spart. (Beifall SPD) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin mir natürlich bewusst, dass es sich hier nicht nur um ein umfangreiches Gesetz handelt, sondern das auch finanziell große Auswirkungen hat. Gerade in dieser aktuellen Haushaltslage ist das ja ein sensibles Thema. Diese Reform kostet den Freistaat und damit die Steuerzahler rund 1,5 Millionen Euro. Ich möchte aber betonen: Wir setzen hier nicht nur eine zwingende Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts um, sondern wir nutzen die Gelegenheit für ein Modernisierungspaket für unseren Thüringer Justizstrafvollzug, denn diesen Vollzug sicherer und zeitgemäßer zu machen, ist eine wichtige Herausforderung, die auch alle übrigen Bundesländer angegangen sind. Wir verbessern das Aufnahmeverfahren, stärken das soziale Training, investieren in die Suchtprävention und konkretisieren die besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört auch, dass wir auf Bundesgesetze reagieren und diese in diesen Gesetzentwurf mit aufgenommen haben, wie beispielsweise das Selbstbestimmungsgesetz. Es geht um die Frage: Wie gehen wir im Gefängnisalltag mit trans Personen um, etwa bei der Unterbringung oder bei Durchsuchungen? Im prälegislativen Konsultationsverfahren hat die Fraktion Die Linke völlig zu Recht gemahnt, Einzelfälle aus den Medien nicht dazu führen zu lassen, dass Inhaftierte unter Generalverdacht gestellt werden. Ich kann Ihnen sagen: Genau deswegen regeln wir in unserem Gesetzentwurf diese Frage nicht mit starren Schablonen. Jeder Einzelfall wird individuell geprüft, und dabei schauen wir ganz genau hin. Was braucht der betroffene Gefangene für den Schutz seiner Würde? Aber was braucht es vor allen Dingen auch, um die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt für alle anderen Gefangenen und die Bediensteten zu garantieren? Denn auch im Justizvollzug steht Sicherheit an oberster Stelle. Das heißt, um allen Identitäten sachgerecht und grundrechtskonform begegnen zu können, verbietet sich eine gesetzliche Regelung des Einzelfalls. Es wird daher eine offene Regelung von uns vorgeschlagen, die jeden Inhaftierten unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse des Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels sowie der Sicherheit und Ordnung der Anstalt einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen in den Blick nimmt. Dabei sind wir vielleicht sogar mit unserer Formulierung fortschrittlicher und nachhaltiger als alle übrigen Bundesländer. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, ich habe mir bei der Einbringung viel Zeit genommen, weil es nicht nur ein umfangreiches Gesetzeswerk ist, sondern es sich hier auch um eine Thematik handelt, die oftmals viel zu wenig in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Der Vollzug ist etwas, das hinter Gefängnismauern stattfindet und wenig Einblicke ermöglicht. Aber das, was dort geleistet wird, nicht nur durch unsere Bediensteten, sondern auch durch die Gefangenen, die ein Interesse haben, nach der Haft wieder in ein straffreies Leben zurückzukehren, verdient unsere öffentliche Betrachtung und Unterstützung. Deswegen freue ich mich auf die Debatten hier in den nächsten Wochen im Parlament und möchte zum Abschluss dazu ein Zitat von Karl Liebknecht aus dem Jahre 1918 erwähnen. Er sagte: Man müsste die Strafgefangenen „individuell behandeln und erziehen […].“ „Man müsste sie an Offenheit und an Vertrauen gewöhnen und so alles Gute herauslocken und pflegen. […] Man müsste sie an eine Lebensführung gewöhnen, wie sie exemplarisch auch für das Leben in der Freiheit ist […]. […] Man sollte ihre solidarischen sozialen Neigungen locken und kräftigen […].“ In diesem Sinne vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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