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Beate Meißner

21.05.2026 Sitzungen 8/44

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, liebe Besucherinnen und Besucher am Livestream und auf der Besuchertribüne! Frau Marx sagte zwar, das sei ein trockenes Thema, aber ich finde, es ist ein spannendes Thema. Denn es geht hier um das ranghöchste Gericht in unserem Freistaat Thüringen. Das ist das Gericht, was es braucht, um in letzter Instanz zu entscheiden, wer Recht hat, wenn es um Landesgesetze geht oder wenn es um die Rechte des Landtags gegenüber der Regierung geht oder wenn es um unsere Landesverfassung geht. Um diesen Verfassungsgerichtshof geht es heute hier mit diesem Gesetzentwurf. Wir als Landesregierung und auch das Parlament sollten ein großes Interesse daran haben, dass unser Verfassungsgerichtshof in Thüringen auch weiterhin arbeitsfähig ist. Es ist in den Vorreden schon an vielen Stellen deutlich geworden, was dieser Gesetzentwurf beinhaltet. Aber ich möchte es an dieser Stelle auch noch mal kurz zusammenfassen. Anlass für diesen Gesetzentwurf war vor allen Dingen, dass wir den Thüringer Verfassungsgerichtshof am elektronischen Rechtsverkehr teilhaben lassen wollen. Man muss ganz ehrlich sagen, Thüringen ist mit der Nutzung der E-Akte und dem elektronischen Rechtsverkehr mittlerweile durchgängig aktiv. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind wir da wirklich Vorreiter. Aber bisher war es so, dass unser ranghöchstes Gericht, unser Verfassungsgerichtshof, daran nicht teilhaben konnte. Es gab dafür schlicht keine gesetzliche Grundlage, um verfahrensbezogen elektronisch zu kommunizieren. Das heißt also, unser Verfassungsgerichtshof ist auf die analoge Papierwelt angewiesen. Das werden wir jetzt mit diesem Gesetzesbeschluss ändern. Wir schließen diese Lücke jetzt pragmatisch und effizient durch einen Verweis auf die bewährte Verwaltungsgerichtsordnung und machen damit den Weg frei für die E-Akte und den elektronischen Rechtsverkehr. In dem Zusammenhang kann sich der Verfassungsgerichtshof zukünftig dann nicht nur der Geschäftseinrichtung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bedienen, sondern zur Informations- und Datenverarbeitung auch die Einrichtungen nutzen, die bereits den übrigen Gerichten und Staatsanwaltschaften zu diesem Zweck zur Verfügung stehen. Dann ist es so, dass man, wenn man ein solches Gesetz aus diesem Grund anpackt, natürlich auch versucht zu schauen, wie man weitere gewachsene Regelungslücken gleichzeitig mit anpackt und konsequent schließen kann. Das hat der Gesetzentwurf an vier entscheidenden Punkten getan: zum einen, was die Vertretungsregelungen für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten betrifft, die nun unmissverständlich präzisiert werden, zum Weiteren, was die Vollstreckungsregelungen betrifft, die jetzt an den bewährten Wortlaut des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes angepasst werden, und die redaktionelle Klarheit für die Entscheidungsbefugnisse des vorbereitenden Ausschusses. Last, but not least haben wir noch einen Punkt in diesen Gesetzentwurf aufgenommen, der notwendig ist, um die Arbeitsfähigkeit unseres ranghöchsten Gerichts auch zukünftig sicherzustellen. Wir regeln klipp und klar die vorläufige Amtsfortführung von altersbedingt ausscheidenden Mitgliedern. Bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gewählt ist, bleibt die Richterbank mit diesem Gesetzentwurf lückenlos besetzt. (Beifall CDU) Damit bleibt auch das Verfassungsorgan ohne Unterbrechung voll arbeitsfähig. Ich habe ja eben schon erklärt, warum das notwendig ist und in unser aller Interesse sein sollte. In diesem Zusammenhang will ich nur in einem Punkt auf das Bezug nehmen, was von der AfD-Fraktion im Hinblick auf die Altersgrenze gesagt wurde. Wenn Sie sagen, die Einführung einer Altersgrenze würde dazu beitragen, dass es einen Einigungsdruck im Parlament gebe, um zur Wahl der Verfassungsrichter zu kommen, dann will ich anfügen: Ein Einigungsdruck setzt voraus, dass man sich einigen möchte. Was aber, wenn es eine Mehrheit hier im Parlament gibt, die sich nicht einigen möchte und damit die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsorgans infrage stellt? Deswegen ist die Formulierung, wie wir sie im Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, auch diejenige, die sich nicht nur an den Regelungen des Bundesverfassungsgerichts orientiert, sondern auch dafür sorgt, dass wir hier die Arbeitsfähigkeit sicherstellen. Kurzum: Wir machen mit unserem Gesetzentwurf das wichtigste Gericht Thüringens moderner, digitaler und krisenfester. Wir schaffen damit ein starkes Fundament für eine Justiz auf der Höhe der Zeit. Deswegen bedanke ich mich für die intensive Beratung im Justizausschuss, die auch noch mal nach einer Anhörung stattgefunden hat. Danke auch für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Justiz schützt die Demokratie und das haben wir nicht zuletzt erlebt, als es hier die konstituierende Sitzung des Landtags gab. Heute kann der Thüringer Landtag die Justiz und damit unseren Rechtsstaat schützen und deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall CDU, BSW) Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die AfD mit ihrer Blockade beim Richter- und Staatsanwaltswahlausschuss der Justiz und dem Rechtsstaat in Thüringen schadet. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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