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Dirk Hoffmeister

BSW 21.05.2026 Sitzungen 8/44

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream, die AfD fordert mit ihrem Gesetzentwurf die Abschaffung der sogenannten Zivilklausel an Thüringer Hochschulen. Wir als BSW lehnen diesen Antrag entschieden ab. (Beifall BSW) Denn Hochschulen sind nicht nur einfach Forschungsbetriebe. Hochschulen tragen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, gegenüber jungen Menschen und gegenüber dem Frieden. Die AfD versucht die Debatte ausschließlich unter dem Stichwort „Freiheit der Forschung“ zu führen, aber Freiheit bedeutet niemals Verantwortungslosigkeit. Wissenschaft existiert nicht im luftleeren Raum. Forschung hat Folgen, gesellschaftliche, politische und im schlimmsten Fall tödliche Folgen. Gerade in einer Zeit, in der weltweit wieder aufgerüstet wird, in der Kriege eskalieren und Milliarden in Waffenprogramme fließen, braucht es klare ethische Grenzen. (Beifall BSW, SPD) Und genau dafür stehen Zivilklauseln. Sie setzen ein Signal, Forschung soll dem Leben dienen, nicht seiner Zerstörung. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir als BSW verstehen uns als einzige konsequente Friedenspartei in diesem Land, während andere Parteien immer wieder neue Waffenlieferungen rechtfertigen, während militärisches Denken zunehmend auch Hochschulen und Wissenschaft prägt, sagen wir klar: Forschung darf nicht dazu beitragen, Kriege effizienter zu machen, Forschung darf nicht dazu beitragen, Menschen effektiver zu töten und Forschung darf auch nicht zum verlängerten Arm militärischer Interessen werden. (Beifall BSW, SPD) Die AfD argumentiert nun mit den sogenannten Dual-Use-Technologien und behauptet, eine klare Trennung zwischen ziviler und militärischer Forschung sei nicht möglich. Darauf hat auch schon Kollege Geibert hingewiesen. Ja, selbstverständlich gibt es technologische Überschneidungen, aber daraus folgt noch nicht, dass man jede ethische Orientierung aufgeben muss – im Gegenteil. Gerade weil moderne Technologien sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, braucht es eine bewusste ethische Abwägung und eine demokratische Kontrolle. Wer die Zivilklausel abschaffen will, öffnet Tür und Tor für eine schleichende Militarisierung der Wirtschaft. Und genau das wollen wir nicht. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren, die AfD behauptet außerdem, Zivilklauseln seien ein Standortnachteil. Ich halte diese Sichtweise für grundsätzlich falsch. Ein Hochschulstandort gewinnt nicht an Qualität, wenn er sich stärker an militärischen Interessen orientiert. Thüringen sollte für exzellente zivile Forschung stehen, für Medizintechnik, nachhaltige Technologien, Bildung, soziale Innovation, Digitalisierung im Dienste des Menschen. Das ist die Zukunft, die wir brauchen. Und noch etwas. Die bestehende Regelung zwingt Hochschulen keineswegs inhaltlich zu bestimmten Forschungsprojekten. Sie verpflichtet sie lediglich dazu, sich selbst eine Zivilklausel zu geben. Auch darauf hatte Herr Geibert hingewiesen. Gerade das ist Ausdruck von Verantwortung und Selbstverständnis an Hochschulen. Und deshalb ist auch das Argument der AfD, hier werde angeblich die Wissenschaftsfreiheit verletzt, nicht überzeugend. Wissenschaftsfreiheit endet dort, wo Forschung bewusst dazu dient, Gewalt, Krieg und Zerstörung zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, Deutschland hat im 20. Jahrhundert bitter erfahren müssen, was geschieht, wenn Wissenschaft und militärische Macht unkritisch miteinander verschmelzen. Aus dieser historischen Verantwortung erwächst eine Verpflichtung zum Frieden. Und deshalb sagen wir als BSW ganz klar: Wir wollen Hochschulen, die den Menschen dienen und nicht dem Krieg. Wir wollen Wissenschaft für Fortschritt, Bildung und Gesundheit und nicht für Aufrüstung und Eskalation. Und wir wollen Forschung mit ethischer Verantwortung, statt militärischer Verwertungslogik. Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD entschieden ab. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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