Moritz Kalthoff
Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen und am Livestream, gute Arbeit braucht eine starke Stimme. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir heute über die Einrichtung einer Arbeitskammer für Thüringen diskutieren. Deshalb danke ich der Linken für die Gesetzesinitiative, denn die zentrale Frage lautet doch: Wie schaffen wir es, die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserem Land sichtbarer, hörbarer und stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubringen? Wir als SPD-Fraktion haben uns bereits mehrfach positiv zu der Idee einer Arbeitskammer geäußert, zuletzt in unserem Positionspapier vom Februar dieses Jahres. Dort haben wir klar formuliert, wir stehen weiterhin für die Etablierung einer Thüringer Arbeitskammer als gleichwertige Interessenvertretung neben Industrieund Handelskammern sowie den Handwerkskammern. Und dafür gibt es gute Gründe. Die Perspektive von Beschäftigten wird in wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Debatten eben nicht automatisch ausreichend mitgedacht. Wer die bundesweiten Diskussionen der vergangenen Monate verfolgt hat, über längere Arbeitszeiten, angebliche Teilzeit-Lifestyles oder zu hohe Krankenstände, der konnte feststellen, vieles davon war geprägt von pauschalen Unterstellungen gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Häufig entstand der Eindruck, Beschäftigten fehlt es an Arbeitsmoral, eine Anerkennung ihrer Leistungen und Belastungen fand kaum statt, insbesondere nicht von Arbeitgeberverbänden und Wirtschaftskammern. Gerade deshalb ist es sinnvoll, über Strukturen nachzudenken, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer institutionell stärken und ihrer Stimme mehr Gewicht verleihen. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt außerdem, Arbeitskammern können funktionieren. Bremen und das Saarland machen seit Jahren vor, wie Interessenvertretung, Beratung und Weiterbildung für Beschäftigte erfolgreich organisiert werden kann. Auch in Österreich oder Luxemburg sind vergleichbare Modelle seit Langem fest etabliert und gesellschaftlich anerkannt. Eine Arbeitskammer könnte Beratung bündeln, bei Weiterbildung, Qualifizierung unterstützen, Beschäftigte arbeits- und sozialrechtlich informieren und zugleich die Perspektive der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Politik und Verwaltung stärker vertreten. Gerade in Zeiten tiefgreifender wirtschaftlicher und technologischer Veränderungen, Stichwort „Transformation der Industrie“, „Digitalisierung“ oder „Fachkräftesicherung“, brauchen Beschäftigte verlässliche Strukturen, die Orientierung geben und ihre Interessen vertreten. Gute Arbeitsmarktpolitik gelingt nur dann, wenn sie nachhaltig ist und die Sicht der Beschäftigten systematisch mit einbezieht. Gleichzeitig sagen wir aber auch ganz klar, eine Arbeitskammer muss breit akzeptiert werden – von Gewerkschaften, Sozialpartnern, Beschäftigten – und letztendlich auch politisch getragen werden. Deshalb brauchen wir keinen Schnellschluss, sondern breiten gesellschaftlichen Konsens, denn wir dürfen nicht ausblenden, die Finanzierung einer Arbeitskammer erfolgt – wie es auch im Gesetzentwurf der Linken festgehalten ist – über Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine Mitgliedschaft aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Auszubildenden in Thüringen mit sozialen Ausnahmen ist Pflicht. Gerade angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheit und steigender Belastungen vieler Menschen ist zumindest nachvollziehbar, dass die Akzeptanz für zusätzliche Beiträge derzeit nicht selbstverständlich gegeben ist. Auch diese Realität gehört zu einer ehrlichen Debatte dazu. Wie anspruchsvoll die Organisation parlamentarischer und gesellschaftlicher Mehrheiten ist, zeigt im Übrigen auch ein Blick in die Vergangenheit. Bereits im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag fand die Arbeitskammer Erwähnung. Dort wurde festgehalten, dass „unter Einbeziehung der Gewerkschaften die Bedingungen und Voraussetzungen für die Errichtung einer Arbeitskammer in Thüringen“ geprüft werden sollen. Wir sehen aktuell deshalb wenig Mehrwert darin, einen Oppositionsgesetzentwurf über Monate in Ausschüssen zu diskutieren, wenn absehbar ist, dass es dafür derzeit keine parlamentarischen Mehrheiten gibt. Damit wäre am Ende weder den Beschäftigten noch der Debatte über eine sinnvolle und tragfähige Ausgestaltung einer Arbeitskammer geholfen. Genau deshalb werden wir den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. Viel wichtiger ist jetzt ein ernsthafter fachlicher Austausch mit den beteiligten Akteuren. Genau dafür wird das Thüringer Arbeitsministerium am 18. September eine Fachtagung durchführen, zu der die relevanten Akteure bereits eingeladen werden sollen. Dort soll gemeinsam eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Diskussion darüber geführt werden, ob und wie die Einführung einer Arbeitnehmerkammer in Thüringen erfolgreich gelingen kann.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ist Ihnen das wenigstens peinlich?)
Genau dieses Dialogformat halten wir für den richtigen Weg. Erst zuhören, Erfahrungen auswerten, Gewerkschaften und Sozialpartner einbeziehen und gemeinsam tragfähige Strukturen entwickeln, statt vorschnell ein Gesetz zu verabschieden, dessen konkrete Umsetzung noch viele offene Fragen aufwirft.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist echt eine Unterstellung!)
Denn wenn es eine Arbeitskammer in Thüringen geben soll, dann braucht sie Akzeptanz, Praxistauglichkeit und breite Unterstützung bei denjenigen, die sie am Ende vertreten sollen. Eines möchte ich an dieser Stelle ebenfalls betonen: Wir haben in Thüringen bereits wichtige Schritte zur Stärkung von Mitbestimmung und Arbeitnehmerinteressen unternommen. Unter anderem wurde mit der Transformations- und Technologieberatungsstelle auch auf Initiative der SPD eine wichtige Beratungsstruktur für Betriebs- und Personalräte geschaffen. Das zeigt: Die Unterstützung von Beschäftigten ist für uns kein Lippenbekenntnis, sondern konkrete Politik. Wir wissen, gute Arbeit entsteht nicht von allein. Sie braucht faire Löhne, sichere Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung und gesellschaftliche Anerkennung. Und sie braucht politische Rahmenbedingungen: die Beschäftigten stärken statt gegeneinander auszuspielen. Lassen Sie uns die Debatte deshalb konstruktiv weiterführen. Gute Arbeit braucht eine starke Stimme, aber sie braucht vor allem tragfähige Lösungen, die gemeinsam entwickelt werden. Vielen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
