Brunhilde Nauer
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Ja, ich bin gleich da. – Für alle, die sich für die Antwort der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage interessieren, verweise ich auf die Drucksache 8/3331. Sie ist vor drei Tagen im öffentlichen Parldok eingestellt worden. Dieser Drucksache ist auch zu entnehmen, dass der Ehrenamtsbeauftragte ohne Ausschreibung und durch Abordnung zur Staatskanzlei ausgeliehen wurde. Hier stellen sich Fragen: Hätte der Posten nicht eigentlich öffentlich ausgeschrieben werden müssen? Welches Verständnis für seinen Job herrscht bei dem Ehrenamtsbeauftragten als CDU-Funktionär
(Unruhe CDU)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Zum Thema!)
und hätte er nicht selbst darauf kommen können, dass sich seine Flankierung durch die CDU-Abgeordneten von selbst verbietet? Was die CDU hier macht, ist keine Wertschätzung des Ehrenamts, das ist Versorgungspolitik.
(Beifall AfD)
(Unruhe CDU)
Sie gehen mit Steuergeld auf Wählerfang. Und das Geschenk ist vergiftet, denn die Zinsen der 15 Millionen Euro werden die gleichen Leute zahlen müssen, die Sie vorgeben wertzuschätzen.
(Beifall AfD)
Dazu kommt, dass Ihr Ehrenamtsförderprogramm der Kleingastronomie gerade im ländlichen Raum den Rest gibt. In der Praxis fließen die Fördergelder oft ohne einen konkreten vorgegebenen Verwendungszweck in den Zweckbetrieb, sogar gezielt in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von Vereinen. Das Programm bewirbt sogar explizit Vereinsfest als förderfähig. Vereine veranstalten also damit gezielt subventionierte Feste – genau das, was früher im Fördermittelrecht ein klares No-Go war. Früher hieß es: keine staatliche Förderung, die privaten Anbietern schädlichen Wettbewerb bereitet. Falls es der Brombeere entgangen ist: Im ländlichen Raum kämpfen Gastwirte massiv ums Überleben. Viele Säle und Schankbetriebe stehen vor der Schließung. Die DEHOGA warnt seit Jahren vor dieser unfairen Konkurrenz durch subventionierte Vereinsveranstaltungen.
(Beifall AfD)
Die Thüringer Altparteien ignorieren das. Das ist Verrat an der freien Wirtschaft unter dem Deckmantel der Ehrenamtsförderung. Es ist zu prüfen, ob Förderpraxis des Landesprogramms „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts im Freistaat Thüringen“ gegen Haushaltsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht und das Verbot schädlichen Wettbewerbs verstößt. Wir fordern den klaren Ausschluss wettbewerbsverzerrender Förderung, keine Subventionierung von Festinfrastruktur, die direkt gegen private Gastwirte antritt. Mit der parteipolitischen Inszenierung muss Schluss sein: keine gemeinsamen Auftritte des Beauftragten und Abgeordneten bei Geldübergaben, statt kreditfinanzierter Showförderung Rückkehr zu ehrlichen Prioritäten. Kümmern Sie sich, werte Antragsteller …
(Beifall AfD)
