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Sascha Schlösser

AfD 21.05.2026 Sitzungen 8/44

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Ja, Herr Schard, Sie haben die Krise bemüht, die Krise im Parlament. Das haben die Römer auch getan, als sie Ämter auf Lebenszeit eingeführt haben. Es war dann das Ende der Republik. Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt. (Beifall AfD) Zum Zweiten, die Blockade, die Sie bemühen, um so eine Regelung zu rechtfertigen, die gibt es noch gar nicht. Der letzte Verfassungsrichter, der wurde hier gewählt, und zwar mit unseren Stimmen. Also, wie gesagt, es gibt auch gar keinen Anlass für eine solche Regelung. Und dass wir nicht am prälegislativen Linksbeteiligungsverfahren teilnehmen, das hat seinen Grund eben genau darin. Es soll ja die Ausschussarbeit offensichtlich ersetzen, denn die passiert nicht mehr. Sie haben sich mit den Vorschlägen überhaupt nicht auseinandergesetzt. Die einzige Änderung, die Sie an diesem Gesetz vorgenommen haben, war die, dass Sie auf eine Regelung verzichtet haben, die inzwischen obsolet war, weil sie gesetzlich woanders geregelt war. Das ist alles. Keiner der Redner hat den Logikfehler, den der Sachverständige von der Universität Bonn dargelegt hat, aufgelöst. Wer entscheidet denn ohne Beratung eines Gremiums, dass eine einstweilige Verfügung abzulehnen ist? Das kriegen Sie nicht hin. Ich mache jetzt was, das ist nicht abgestimmt, aber das ist bestimmt zulässig. Ich gebe Ihnen die Chance, diesen Logikfehler wenigstens im Gesetz zu ändern, indem ich jetzt noch mal beantrage, diesen Gesetzentwurf an den Justizausschuss zurück zu überweisen. (Beifall AfD)

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