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Rudolph

21.05.2026 Sitzungen 8/44

Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir beraten heute über die Beschlussempfehlung des Ausschusses „Vertrauliche Spurensicherung in Thüringen ausbauen“. Die Fraktion Die Linke hat diesen Antrag in den Landtag eingebracht und für die Landesregierung habe ich damals bereits im Plenum sehr ausführlich gesprochen und den aktuellen Stand der Umsetzung skizziert und auf den würde ich jetzt an dieser Stelle einfach auch verweisen, da ja mindestens eine Rede der Debatte, dankenswerter nur eine Rede, doch den Eindruck erweckt hat, dass vertrauliche Spurensicherung in Thüringen zum Status quo nicht möglich wäre. Deswegen lassen Sie mich das noch mal ganz klar sagen: Das ist sie! Der Antrag hat genau das gemacht, was Politik tun sollte, nämlich sich nicht mit einem ganz guten Status quo zufriedenzugeben, sondern trotzdem immer wieder zu überlegen, wie wir Angebote noch besser machen, wie wir Betroffene noch besser schützen können, wie Informationen noch niederschwelliger zur Verfügung stehen können. Dafür kann ich allen Beteiligten nur danken, dass das mit diesem Antrag gelungen ist, ein Angebot, was wir in Thüringen bereits haben, noch besser zu machen und für die Zukunft auf einen noch besseren und für die Betroffenen greifbareren Weg zu setzen. Was dann mit dem Antrag passiert ist, das haben die Vorrednerinnen und Vorredner auch schon skizziert. Der ist im Ausschuss für Gleichstellung sehr umfänglich beraten worden. Es gab eine große schriftliche Anhörung, an der sich dankenswerterweise auch sehr viele Institutionen sehr konstruktiv und fachlich sehr gut beteiligt haben. Auf dieser Grundlage haben dann die Koalitionsfraktionen Änderungen eingebracht. Zusammenfassend kann man sagen, aus meiner Sicht liegt jetzt eine sehr umfängliche und fachlich sehr gut qualifizierte Beschlussempfehlung vor. Deswegen, meine Damen und Herren Abgeordneten, möchte ich ausdrücklich sagen: Ich begrüße diese Initiative der Auseinandersetzung mit dem ursprünglichen Antrag. Ich kann es ausdrücklich würdigen, dass Sie so konstruktiv zusammengearbeitet haben und dass der ursprüngliche Antrag, der bereits richtige Impulse gesetzt hat, durch die Anhörung noch mal sehr, sehr deutlich unterstrichen worden ist, die gezeigt hat, wie wichtig die vertrauliche Spurensicherung ist, und dass die Änderungen der Koalitionsfraktionen den Antrag präzisiert, erweitert und die praktische Umsetzung noch besser möglich gemacht haben. Sehr geehrte Damen und Herren, die vertrauliche Spurensicherung ist nicht nur ein technisches Detail im Gesundheits- oder Justizsystem. Sie ist ein für die Betroffenen zentrales Angebot, Kontrolle zurückzugewinnen. Nach einer Gewalttat erleben viele dieser Betroffenen den Verlust der eigenen Kontrolle – über den Körper, über die eigene Sicherheit, über das, was als nächstes passiert. Die vertrauliche Spurensicherung setzt genau an dieser Stelle an und sagt im Kern: Du bestimmst. Nicht das Strafverfahren, nicht die Polizei, nicht der Druck, sofort eine Anzeige stellen zu müssen, sondern die Person steht im Mittelpunkt. Die Person kann in ihrem Tempo die Entscheidung treffen und das ändert nichts an ihrem Recht auf Schutz und an dem, wie sie Hilfe erfährt. Die Grundlage dieser Wahlfreiheit, auch später eine Anzeige stellen zu können, ist aber die gerichtsfeste Dokumentation und Lagerung der Spuren – und diese werden mit dem Antrag ausdrücklich gestärkt. Viele Aspekte, die der Antrag umfasst, sind in dieser Debatte schon durch die Abgeordneten genannt worden. Deswegen möchte ich nur noch einen besonders erwähnen und das ist die schon angesprochene Informationskampagne. Auch das haben wir in den Beratungen dankenswerterweise zur Kenntnis genommen und es ist auch durch die entsprechenden Sachverständigen unterstrichen worden: Ein Angebot kann natürlich nur so gut sein, wie es auch bekannt ist. Damit Betroffene tatsächlich von dem Angebot der vertraulichen Spurensicherung erfahren, ist es nötig, dass es eine gute Informationskampagne gibt. Wir haben vor, sie umfänglich, in einfacher Sprache, in mehrsprachigen Kernbotschaften und auch unter Einbindung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aufzusetzen. Und das würde ich Ihnen heute gern noch als Punkt mitgeben, dass wir das seitens des Ministeriums für den Herbst planen, verantwortet durch die Landesgleichstellungsbeauftragte. Zusammenfassend kann man sagen: Der Antrag der Fraktion Die Linke hat ein sehr wichtiges Thema aufgerufen. Die Beschlussempfehlung hat daraus einen sehr guten, fachlich fundierten, inklusiven Antrag gemacht, der Betroffene wirklich stärkt, das Thema ernst nimmt, die Struktur in Thüringen auch mit dem ländlichen Raum sehr ernst nimmt und niederschwelligen Zugang und gerichtsfeste Qualität miteinander verbindet. Die Beschlussempfehlung denkt Vertraulichkeit, Kostenfreiheit, Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz und Evaluation zusammen. In diesem Sinne kann ich nur begrüßen, dass diese Beschlussempfehlung durch eine sehr kollegiale, fraktionsübergreifende Zusammenarbeit entstanden ist. Sie ist aus meiner Sicht ein sehr guter Schritt, die vertrauliche Spurensicherung in Thüringen weiter zu stärken – erreichbar, anonym, fachlich verlässlich und auf jeden Fall im Sinne der Betroffenen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Protokoll ↗