Christian Tischner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Hochschulpolitik in unserem Freistaat steht für Verlässlichkeit, sie steht für Qualität und für Zukunftsorientierung. Der Regierungsvertrag sowie die Leitlinien zur Hochschulentwicklung 2026 bis 2030 setzen hierfür einen klaren Rahmen, ein eindeutiges Bekenntnis zu allen Hochschulstandorten, zu exzellenter Forschung und Lehre sowie zu engen Vernetzungen von Wissenschaft, von Wirtschaft und Region. Wir wollen die Qualität von Studium und Forschung weiter stärken durch moderne Studienbedingungen, digitale und flexible Lehrangebote sowie leistungsfähige Forschungs- und Transferstrukturen. Unsere Hochschulen sind dabei weit mehr als reine Bildungsstätten. Sie sind Motoren für die Innovation, sie sind Motoren für die Fachkräftesicherung und Motoren für die regionale Entwicklung unseres Freistaats. Unser Ziel ist es, Thüringen als kompakten, als leistungsorientierten und als vernetzten Wissenschaftsstandort weiter auszubauen mit moderner Infrastruktur, mit verlässlichen Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und größerer internationaler Sichtbarkeit. Denn die Herausforderungen, vor denen unsere Hochschulen stehen, sind erheblich, der zunehmende Wettbewerb im Bereich der tertiären Bildung, geopolitische Veränderungen sowie enger werdende finanzielle Spielräume in den öffentlichen Haushalten. Die sogenannten Zivilklauseln gehören ausdrücklich nicht zu diesen Herausforderungen. In Thüringen wird mit dieser Frage bereits heute verantwortungsvoll und differenziert umgegangen. Einige Hochschulen haben entsprechende Selbstverpflichtungen oder Regelungen in ihren Grundordnungen verankert. Andere setzen auf die allgemeine Verantwortung von Wissenschaft und Forschung im Rahmen der verfassungsrechtlich geschützten Wissenschaftsfreiheit. Für die Landesregierung gilt dabei ein klarer Grundsatz: Hochschulen brauchen Freiheit, sie brauchen Verantwortung und sie brauchen vor allem Rechtssicherheit. Forschung muss sich an ethischen Maßstäben orientieren. Zugleich dürfen wir unsere Wissenschaftseinrichtungen nicht durch pauschale Einschränkungen in ihrer Forschungstätigkeit schwächen. Gerade angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage ist eine differenzierte Betrachtung also angesagt. Deshalb vertrauen wir auf die akademische Selbstverantwortung unserer Hochschulen und auf den verantwortungsvollen Diskurs innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft. Was hier nun zum Gegenstand einer Gesetzesinitiative gemacht wird, ist aus Sicht der Thüringer Landesregierung kein tatsächliches Problemfeld. Denn weder schränken die von den Hochschulen selbst formulierten Zivilklauseln die Freiheit von Forschung und Lehre ein, noch haben sich in der praktischen Anwendung bisher Konflikte oder Fehlentwicklungen gezeigt. Selbstverständlich können und sollen auch an Thüringer Hochschulen Forschungsvorhaben stattfinden, die einen Bezug zur Verteidigungsfähigkeit und damit zur Wahrung des Friedens unseres Landes haben. Die bestehenden Zivilklauseln sowie die damit verbundene wissenschaftliche Selbstreflexion tragen vielmehr dazu bei, dass solche Forschungen verantwortungsvoll und im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen unseres Freistaats erfolgen. Ich möchte deshalb ausdrücklich feststellen: Es gibt wichtigere Themen, bei denen der Landesgesetzgeber gefordert sein wird. Das Thüringer Hochschulgesetz weiterzuentwickeln, um unsere Hochschulen zukunftsfest aufzustellen, ist die Hauptaufgabe. Die Regelungen zu den Zivilklauseln gehören jedoch ausdrücklich nicht dazu. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
