Steffen Schütz
Auswirkungen durch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) systematisch erfassen und Belastungen für Umwelt und Menschen reduzieren
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer, zum vorliegenden Antrag der AfD habe ich die Ehre, für die Landesregierung und stellvertretend für meinen Kollegen Umweltminister Kummer zu erklären: Der Landesregierung ist das Umweltrisiko von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, also PFAS, bewusst. PFAS sind künstlich hergestellt und kommen natürlich nicht vor. Die Stoffgruppe besteht mittlerweile aus mehr als 10.000 Einzelsubstanzen. Die Fluorkohlenstoffbindungen machen PFAS sehr stabil und schwer abbaubar. Das ist alles gesagt worden. Insofern können sich die immer weiterwachsenden Emissionen nur durch stoffliche Regulierung minimieren lassen. Daher unterstützt der Freistaat Thüringen nachdrücklich die Forderung nach stofflicher Regulierung sowie eine weitere Vernetzung und Koordinierung der verschiedenen Arbeitsgremien, die sich mit der Regulierung von PFAS befassen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf eine entsprechende Initiative der Umweltministerkonferenz, festgehalten auf der 104. Umweltministerkonferenz in TOP 32: Nationaler Aktionsplan PFAS zur kurzfristigen Regulierung von PFAS. Die UMK setzt sich einerseits beim Bund und bei der EU-Kommission für eine zügige Umsetzung des aktuell laufenden PFAS-Beschränkungsvorschlags der Europäischen Chemikalienagentur ein und hat andererseits auch nationale Maßnahmen der Regulierung im Blick. Zur Vorbereitung des Nationalen Aktionsplans arbeitet der Freistaat Thüringen im Rahmen der Gremienarbeit mit einer PFAS-ad-hoc-AG mit. Die Zielsetzung der AG ist die weitere Verfolgung der Handlungsempfehlungen und Vorschläge zur konkreten Umsetzung von Maßnahmen bzw. zur Herangehensweise an festgestellte Defizite im Bereich der Begrenzung und Vermeidung von PFAS-Einträgen in die Umwelt. Hierzu gehört auch die Überprüfung bestehender PFAS-bezogener Grenzwerte. Ebenso gehört dazu die Prüfung, inwieweit neue bzw. weitere Grenzwerte in verschiedenen Rechtsbereichen fachlich erforderlich bzw. notwendig sind. Mit einem Abschlussbericht wird im Laufe des Jahres 2026 gerechnet. Im Bereich „Bodenschutz“ ist jüngst der Rechtsrahmen für die Bodengesundheit verbessert worden. Am 16. Dezember 2025 ist die Europäische Richtlinie zur Bodenüberwachung und Resilienz in Kraft getreten. Dadurch wird eine regelmäßige und systematische Erhebung von Bodenkennwerten etabliert und die Bewertung der Bodengesundheit in allen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. In das Monitoring einbezogen ist auch die Messung von ausgewählten PFAS in den Böden. Die Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Wenngleich aktuell noch nicht feststeht, wo genau die Probeentnahmestellen liegen werden und welche Vertreter aus der Stoffgruppe der PFAS untersucht werden sollen, ist jedoch davon auszugehen, dass auch Thüringer Böden in das Monitoring einbezogen und Aussagen zu den PFAS-Gehalten dieser Böden künftig vorliegen werden. Erst darauf aufbauend kann und sollte sinnvollerweise die Frage geklärt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang, noch weitere Untersuchungen im Rahmen eines Monitorings in Thüringer Böden erforderlich sind. Das Umweltministerium begleitet auch weitere Entwicklungen. Dazu zählen die Arbeiten zur Ableitung bodenbezogener Hintergrundwerte. Außerdem wurden im Rahmen eines Umweltbundesamt-Forschungsvorhabens Beurteilungswerte für Vertreter aus der Stoffgruppe der PFAS gemäß den Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung abgeleitet. Es wurden Prüfwertvorschläge für die Wirkungspfade Boden–Mensch und Boden–Pflanze nach aktuellem Stand des Wissens entwickelt. Das Umweltministerium wird die aus den Ergebnissen resultierenden notwendigen weiteren Umsetzungsschritte unterstützen. Im Hinblick auf den Aspekt „Maßnahmen zur Gefahrenabwehr“ ist mit Blick auf das Schutzgut Boden darauf hinzuweisen, dass im Zuge der Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in 2021 die Palette der PFAS erweitert wurde. Ergänzend zu den bisher geregelten organischen Schadstoffen wurden auch Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden–Grundwasser für sieben Einzelstoffe aus der Gruppe der PFAS abgeleitet. Diese sind für eine Beurteilung der Gefährdung des Grundwassers im Rahmen der Bearbeitung von PFAS-Schadensfällen heranzuziehen. Um diffuse Immissionen aufgrund von atmosphärischen Verlagerungen zu vermindern, besteht Handlungsbedarf auf der Emissionsseite. Hierzu bedarf es der Umsetzung von Emissionsminderungsmöglichkeiten seitens der Industrie. Um das Ausmaß besser einschätzen zu können, sind weitere Untersuchungen der industriellen Emissionen absolut notwendig. Hinsichtlich der PFAS-Überwachung im Bereich Wasser ist festzustellen, dass bis 2026 lediglich für die Perfluoroctansulfonsäure
(Beifall BSW)
– ja, das ist eine harte Materie, aber Sie kennen sich da aus; Bauen ist da irgendwie einfacher – als Einzelstoff rechtlich verbindliche Überwachungspflichten in der Oberflächengewässerverordnung geregelt waren. Im Gewässer-Monitoring Thüringens wurden darüber hinaus weitere Stoffe aus der Gruppe der PFAS überwacht. So erfolgt beispielsweise im Biota-Monitoring seit 2019 die Überwachung dieser Säure und weiterer 16 PFAS-Verbindungen jährlich an ca. 20 Messstellen. Mit der novellierten Trinkwasserverordnung wurden im Jahr 2023 verpflichtend Grenzwerte für die Summe aus 20 bereits regulierten PFAS eingeführt. Seit diesem Jahr sind diese Grenzwerte nachzuweisen. Für die Summe aus vier dieser 20 PFAS wird ab 2028 ein zusätzlicher verschärfter Grenzwert gelten. Im sogenannten EU-Water-Package, dem Gesetzespaket der Europäischen Union zur Aktualisierung der Wasserrahmenrichtlinie, der Umweltqualitätsnormenrichtlinie und der Grundwasserrichtlinie, werden die Überwachungspflichten im Oberflächengewässer auf 25 PFAS und im Grundwasser auf 20 PFAS erweitert. Die sich daraus ergebende Anpassung der PFAS-Überwachung in Oberflächengewässern und im Grundwasser in Thüringen befindet sich derzeit in Vorbereitung. Aus Sicht der Landesregierung wird eingeschätzt, dass die Überwachung von PFAS im Trinkwasser bereits ausreichend geregelt ist. Für Oberflächenwasser und das Grundwasser werden erweiterte Überwachungspflichten eingeführt, das heißt, dass künftig eine kontinuierliche Überwachung für alle drei Matrizen stattfinden wird. Für das Trinkwasser erfolgt diese maßgeblich im Rahmen der Überwachung der Trinkwasserqualität durch die öffentliche Wasserversorgung, für Oberflächenwasser und Grundwasser an den landeseigenen Messstellen. Auch der Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Abfallwirtschaft ist ein zentraler Baustein, um PFAS langfristig aus Stoffkreisläufen auszuschleusen. Gleichzeitig bestehen hier erhebliche Herausforderungen, etwa bei der sicheren Behandlung, Deponierung oder möglichen Wiederverwertung belasteter Materialien. Die Landesregierung begleitet deshalb die laufenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu geeigneten Behandlungsverfahren intensiv und wird die gewonnenen Erkenntnisse bei der Weiterentwicklung landesbezogener Konzepte berücksichtigen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Wissensgrundlage zu PFAS kontinuierlich zu verbessern und bestehende Überwachungs- und Bewertungsstrukturen schrittweise weiterzuentwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch die regulatorischen Rahmenbedingungen derzeit dynamisch weiterentwickeln. Viele Fragestellungen, insbesondere hinsichtlich Analytik, Bewertung, Entsorgung und Sanierung, sind auf Bundes- und europäischer Ebene noch nicht abschließend geklärt. Insgesamt ist festzustellen, dass PFAS eine komplexe und langfristige Herausforderung darstellen, die nur im engen Zusammenwirken von Wissenschaft, Wirtschaft sowie von Bund und Ländern bewältigt werden kann. Thüringen bringt sich aktiv in all diese Prozesse ein und wird die bestehenden Aktivitäten im Rahmen der verfügbaren fachlichen, rechtlichen und technischen Möglichkeiten konsequent weiterentwickeln. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
