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Ulrike Große-Röthig

Die Linke 21.05.2026 Sitzungen 8/44

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Und wieder eine Juristin, ich hoffe es tut nicht zu sehr weh. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Mithörende im Internet, in der Kantine, was hält uns als Gesellschaft zusammen und was verbindet uns? Die Frage haben wir gestellt bekommen beim Empfang der evangelischen Kirchen in der Andacht. Die Antwort darauf ist: Liebe. Nicht kitschig, nicht Herzblatt, sondern jene Liebe, die Paulus in seinem Brief an die Gemeinde in Korinth geschrieben hat, als diese sich in wirklicher Bedrängnis befunden hat. Ja, Bedrängnis gab es auch vor 2.000 Jahren schon und ebenso heute. Liebe ist anders als Angst umfassend. Und so verstehen wir auch unsere Mitwirkung an diesem Gesetzentwurf. Es ist die Liebe zum gesellschaftlichen Miteinander, auf das man sich verlassen können muss und auf das man sich verlassen kann, die Liebe zur funktionierenden Gewaltenteilung, zu einem funktionierenden, unabhängigen Justizsystem. Viele kennen von uns die Luther-Übersetzung der Bibel, bei der Liebe alles erträgt. Die alles ertragende Liebe hat aber, wie uns Frau Bischöfin Hoffmann zu Recht darauf hingewiesen hat, schon oft zum Unglück geführt und zu Recht hat uns die Bischöfin auch an einer anderen Übersetzung teilhaben lassen, aus der ich jetzt zitiere: „Die Liebe hat einen langen Atem und sie ist zuverlässig […]. Sie ist fähig zu schweigen und [tief] zu vertrauen, [aber] sie hofft mit Ausdauer und Widerstandskraft.“ Heute ertragen wir nicht im Rechtsstaat, heute handeln wir in Hoffnung und Glaube und Liebe zu eben jenem Rechtsstaat und bringen einmal mehr Sicherheit in ein funktionierendes System. Und deshalb können wir zustimmen. Danke schön. (Beifall Die Linke)

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