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Dr. Jens Dietrich

AfD 21.05.2026 Sitzungen 8/44

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste im Wesentlichen in der Ferne! Herr Geibert, es ist so, nach einer Einbringung könnte es Sachverständigenanhörungen und Betroffenenanhörungen geben, wenn man es an den Ausschuss überweisen würde – so weit zu den parlamentarischen Verfahren, die Sie vielleicht noch gar nicht kennen. Insellösungen sind das, was hier in Thüringen gemacht wird. Bis auf Bremen macht das kein anderer mit. Herr Liebscher, Sie haben wortreich erklärt, dass die Regelung, die jetzt implementiert ist, eigentlich nur eine ideologische Bedeutung hat, aber praktisch nicht notwendig ist. Also es gibt gar keine Begründung, sie zu streichen. Es gab gar keine Begründung, sie überhaupt in das Gesetz reinzunehmen. Die CDU war damals dagegen. Aber daran erinnern Sie sich nicht mehr oder Sie können in den alten Dokumenten gar nicht nachforschen und Daten nehmen, weil Sie Ihre Meinung ja schneller ändern, als sich der Wind in Thüringen draußen dreht. (Beifall AfD) Das ist genau die Denkweise, die dieses Land seit Jahren in der Bürokratie erdrückt. Jede konkrete Entlastung wird verschoben, bis sie in einem größeren Paket aufgeht und dort in Kompromissen zerrieben wird. Ich sage nur Entlastungsgesetz. Wir haben eine konkret umsetzbare Maßnahme vor uns: zwei Paragrafen streichen, eine Seite, keine Kosten, sofort wirksam. Wir brauchen keine Umgestaltung von Bürokratie. Wir brauchen das Zurückschneiden von überflüssiger Bürokratie, ersatzlos – nicht reformieren, nicht umschichten, sondern streichen. Das ist der Unterschied zwischen Verwaltungsdenken und politischem Handeln. (Beifall AfD) Verwaltung produziert Prozesse. Politik muss den Mut haben, Prozesse abzuschaffen, die niemand braucht und die keine Wirkung entfaltet haben. Und wenn wir in allen Bereichen der Landespolitik über Bürokratieabbau reden, dann fangen wir hier an, wo es einfach ist und am wenigsten kostet. Die Landesregierung hat selbst ein Entlastungsgesetz vorgelegt. Darin wird das Thüringer Hochschulgesetz an mehreren Stellen geändert: Genehmigungsvorbehalte werden gestrichen, Doppelbeteiligungen werden abgeschafft – so weit, so gut. Aber die Zivilklausel, ein politisches Vehikel mit Prüfgremium, Verfahrensdokumentation, Veröffentlichungspflicht, von der die Landesregierung selbst zugibt, dass sie keinen einzigen konkreten Fall bearbeitet hat, bleibt bestehen. Das ist kein Bürokratieabbau, das ist selektiver Bürokratieabbau. Man streicht, was niemandem wehtut, und lässt stehen, was ideologisch erwünscht scheint. Damit komme ich noch mal zur CDU: Es lohnt sich, einen Blick in die Protokolle der 6. Wahlperiode zu werfen. Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU hat in der ersten Lesung am 29. September 2017 die Zivilklausel scharf kritisiert. In der zweiten Lesung am 27. April 2018 zitierte er das CHE-Gutachten, das der Zivilklausel bescheinigt, sie nehme das Ergebnis der Entscheidungsfindung an den Hochschulen vorweg. Er verwies auf die unzweifelhafte Dual-Use-Problematik bei DNA-Analytik, Biologie, Chemie und IT und nannte eine klare Abgrenzung zwischen ziviler und militärischer Forschung ernsthafterweise schwierig. Ja, die CDU hat sogar einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt – ganz bewusst ohne Zivilklausel, Herr Geibert. Ja, es ist die Gnade der späten Geburt, hat Helmut Kohl mal gesagt zu Leuten, die wie Sie vielleicht etwas vergessen sind. Das war die dokumentierte Position der CDU, zumindest vor ihrem deutlichen Linksruck. Wir legen Ihnen heute genau das vor, was Sie damals gefordert haben. Warum fasst die CDU mit dem Entlastungsgesetz das Hochschulgesetz an, lässt aber ausgerechnet die Zivilklausel stehen, die sie selbst als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet hat? Kann es sein, dass hier nicht die eigene Überzeugung entscheidet, sondern die Rücksichtnahme auf einen prälegislativen Koalitionspartner, dessen politische Wurzeln genau in dem System liegen, das solche Unterwerfungsgesten erfunden hat? Sie wissen angeblich ja, was wir so hassen, Herr Schaft. Ich weiß nur, Sie sagen, Sie lieben alle, alle Menschen. So ist das doch bei Ihnen gewesen. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke!) Ja, das versteht nicht jeder. (Beifall AfD) Denn worum geht es bei der Zivilklausel eigentlich? Es geht nicht um den Schutz der Gesellschaft vor gefährlicher Forschung. Die Landesregierung hat in der Antwort auf die Drucksache 8/1020 selbst bestätigt, dass die Klausel kein Verbot darstellt. Es gibt keinen einzigen Fall, in dem sie eine konkrete Gefahr abgewendet hätte. Es geht um eine politische Unterwerfungsgeste. Die Hochschulen sollen öffentlich bekunden, dass sie nur auf der richtigen Seite stehen. Sie sollen Gremien einrichten, Verfahren dokumentieren, Ergebnisse veröffentlichen – nicht, weil es einen konkreten Anlass gäbe, sondern weil der linke übergriffige Gesetzgeber es so will. Wer solche Mechanismen kennt, kennt sie aus Systemen, in denen die Wissenschaft nicht frei war, sondern politisch dienstbar gemacht wurde. Im Sozialismus war es üblich, dass Institutionen ihre politische Linientreue demonstrieren mussten. Die Zivilklausel folgt derselben Logik: Der Staat gibt vor, was die Hochschulen über sich selbst zu erklären haben. Wir brauchen an unseren Hochschulen Forschung und Lehre, die sich an Fakten orientiert, an den Notwendigkeiten einer liberalen und sozialen Marktwirtschaft, an den Anforderungen eines demokratischen Rechtsstaats. Was wir nicht brauchen, ist eine politisierte Wissenschaft, die ihre Ergebnisse nach dem Kompass der gerade herrschenden Ideologien ausrichtet. Die Zivilklausel steht nicht allein. Sie ist Teil einer Entwicklung, in der die Universität zunehmend zu Orten politischer Gesinnungsprüfung geworden ist, statt Orte freier Erkenntnissuche zu bleiben. Wie sieht es denn mit der Klimaforschung aus, wo abweichende Positionen nicht wissenschaftlich diskutiert, sondern moralisch geächtet werden? Wie sieht es mit der Genderforschung, wo ideologische Prämissen als wissenschaftliche Erkenntnisse verkauft werden, aus? Wir haben es in der Coronafrage gesehen, wo kritische Wissenschaftler mundtot gemacht wurden, deren Positionen sich im Nachhinein als mehr als zutreffend erwiesen haben. Die Zivilklausel ist ein Symptom dieser Politisierung. Sie vermittelt den Forschern: Es gibt Kooperationen, die euch den Ruf kosten können, es gibt Drittmittel, für die ihr euch rechtfertigen müsst – nicht fachlich, sondern politisch. Das ist das Gegenteil von Wissenschaftsfreiheit. Unser Gesetzentwurf ist eine erste notwendige Kurskorrektur, die die Entpolitisierung der Universitäten einleiten möchte. Das fürchten Sie natürlich wie der Teufel das berühmte Weihwasser. Die Rückkehr zu einem Verständnis von Hochschule, in dem nicht die Gesinnung zählt, sondern die Leistung, in dem nicht die politische Korrektheit den Rahmen vorgibt, sondern die wissenschaftliche Methode und die Korrektheit dieser Methode. Nordrhein-Westfalen hat die Zivilklausel 2019 gestrichen. In Bayern hat der Verfassungsgerichtshof erst im März dieses Jahres klargestellt, dass staatliche Vorgaben zur Forschungsausrichtung die Wissenschaftsfreiheit verletzen. Thüringen hält gemeinsam mit Bremen als Letztes an diesem Überbleibsel fest. Mehr Freiheit wagen, streichen Sie zwei Paragrafen, nicht irgendwann in einer großen Novelle, sondern jetzt. Danke sehr. (Beifall AfD)

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