Anke Wirsing
Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuschauer, gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Umbrüche brauchen Beschäftigte eine ausgewogene politische Repräsentanz. Das gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund einer geringen Tarifquote und eines weiterhin ausufernden Niedriglohnsektors in Thüringen. Insofern greift die Linke mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein wichtiges und aktuelles Thema auf. Schließlich ist es offensichtlich, dass es bei der politischen Repräsentanz wirtschaftlicher Interessen eine eklatante Unwucht zu Lasten Beschäftigter gibt. Die Industrie- und Handelskammern vertreten nun einmal nur einseitig die Interessen der Kapitalseite. Beschäftigteninteressen fallen hier leider Gottes unter den Tisch. Das müssen wir ändern. Eine Arbeitskammer könnte tatsächlich helfen, ein Stück mehr Ausgewogenheit herbeizuführen. Sie könnte Expertisen bündeln, Beschäftigteninteressen sichtbar machen und die Landespolitik konstruktiv beeinflussen. Die Linke hat hierzu – aus unserer Sicht – einen soliden Gesetzentwurf vorgebracht. Aber für uns bleiben leider noch ein paar Fragen offen. Erstens: Wie lässt sich Bürokratie vermeiden? Eine Arbeitskammer darf nicht zu einem schwerfälligen Verwaltungsapparat werden.
(Beifall BSW)
Beschäftigte erwarten keine neue Behörde um ihrer selbst willen. Sie erwarten konkrete Unterstützung, Beratung, politische Vertretung. Deshalb müssen Strukturen effizient, schlank und nachvollziehbar ausgestattet werden. Zweitens: Wie sollen die Beiträge gestaltet werden? Einerseits muss die Arbeitskammer finanziert werden, und hier ist es naheliegend, dies über Mitgliederbeiträge zu organisieren. Andererseits reden wir aber von Pflichtmitgliedschaften vieler Beschäftigter, die mit ihrem Einkommen ohnehin kaum über den Monat kommen. Hier braucht es eine ausgewogene Lösung, die niemanden über Gebühr belastet. Drittens: Wie sorgen wir dafür, dass die Arbeitskammer keine Konkurrenz zu den Gewerkschaften wird, sondern deren Arbeit sinnvoll unterstützt? Die Gewerkschaften sind und bleiben die zentrale Kraft der Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie führen Tarifverhandlungen, organisieren Arbeitskämpfe und schaffen konkrete Verbesserungen bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. Das darf durch eine Arbeitskammer niemals geschwächt werden.
(Beifall BSW)
Der Gesetzentwurf selbst weist an mehreren Stellen darauf hin, dass Tarifpolitik und Arbeitskämpfe ausschließlich Sache der Gewerkschaften bleiben sollen. Das ist richtig und wichtig. Entscheidend wird aber sein, wie diese Trennung konkret ausgestaltet wird. Doppelstrukturen, Konkurrenzsituationen oder Kompetenzgerangel dürfen nicht entstehen. Diese Punkte müssen auf jeden Fall noch geklärt werden. Insofern waren wir zufrieden zu hören, dass das Arbeits- und Sozialministerium im Herbst Fachgespräche durchführen und dann selbst aktiv werden will. Diesen Prozess wollen wir aktiv begleiten, ihm aber definitiv nicht vorgreifen, sondern ihn nutzen, um gemeinsam zu einem wirklich guten Gesetz zu kommen. Daher lehnen wir heute den Antrag der Linken ab und wir geben der Landesregierung die Zeit, einen Lösungsvorschlag zu entwickeln und offene Fragen zu klären. Hierbei sollte die Vorlage der Linken ebenso eine Rolle spielen, wie die Erfahrungen der bereits bestehenden Arbeitskammern im Saarland und in Bremen. Was mich ein bisschen wundert – das möchte ich hier an der Stelle auch noch kundtun –: Wir hatten unter Rot-Rot-Grün sicherlich die Möglichkeit gehabt, einfach auch da schon aktiv zu werden. Warum tun wir es erst heute? Ich hätte mir gewünscht, dass man in den zehn Jahren unter Rot-Rot-Grün das Ganze schon auf den Weg gebracht hätte.
(Beifall BSW)
Vielen Dank.
