Dr. Jens Dietrich
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Ja, vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern! Herr Quasebarth, also irgendwie habe ich bei Ihnen das Gefühl, Sie laufen um eine Litfaßsäule und schreien: Hilfe, ich bin eingesperrt. Ja, was Sie gesagt haben, hat mit der Realität überhaupt nichts zu tun. Und Sie vermischen hier ganz bewusst Gleichberechtigung mit Gleichstellung.
(Beifall AfD)
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. So steht es in Artikel 3 unseres Grundgesetzes – vor Gott sind sie es sicher. Gleichstellen muss man aber nur, was nicht gleich ist. Männer und Frauen sind aber gleichwertig. Deshalb gebührt ihnen Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und die gleiche Bewertung ihrer Leistung, denn Gleichstellung – um es mit den Worten von Ralf Schuler von NIUS zu sagen – ist die autoritäre Schwester der Gleichberechtigung. Sie gibt sich nicht mit gleichen Startbedingungen und fairen Chancen zufrieden, sondern sie will einen gleichen Zieleinlauf für alle erzwingen. Genau das erleben wir an unseren Thüringer Hochschulen. Und deshalb muss ich hier heute auf die Gegenargumente von eben und der ersten Lesung eingehen. Es wurde uns vorgeworfen, wir würden Frauen schaden. Das Gegenteil ist der Fall. Wir schaffen ein System ab, das auf Geschlecht reduziert, statt Leistung zu würdigen. Hochschulen haben einen gesellschaftlichen Auftrag: Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung zum Nutzen aller. Für diese Aufgabe sind einzig Befähigung und Leistung entscheidend. Leistung lässt sich nicht an Geschlecht, nicht an Herkunft und nicht an der sozialen Situation festmachen.
(Beifall AfD)
Wer etwas anderes behauptet, der ersetzt das Leistungsprinzip durch ein politisches Dogma. Und politische Dogmen führen immer zu Fehlentwicklungen. Die konkreten Instrumente, Gleichstellungsbeauftragte, die nur von Frauen besetzt werden darf, Diversitätsbeauftragte als ideologische Parallelstruktur, habe ich in der ersten Lesung dargelegt. Daran hat sich nichts geändert, auch nicht an unserer Bewertung. In der ersten Lesung wurde uns entgegengehalten, Gleichstellung sei ein Qualitätsmerkmal exzellenter Forschung. Qualität in der Forschung bemisst sich an Ergebnissen, an Methodik, an Erkenntnisgewinn, nicht daran, ob ein Gleichstellungsplan vorliegt. Wer das verwechselt, verwechselt Bürokratie mit Wissenschaft.
(Beifall AfD)
Wer erwartet, Diversität sei gewinnbringend für die Wissenschaft, weil sie zusätzliche Perspektiven einbringt, verwechselt vermeintliche Identität mit Fachexpertise. Es hilft nichts, von jeder Statusgruppe einen Vertreter zu haben, wenn sie alle gleichförmig politisch korrekt und konform denken. Wir wissen ja, wie es um die Meinungspluralität an den deutschen Hochschulen steht – sehr traurig.
(Beifall AfD)
Es wurde auch auf die EU-Fördermittel verwiesen. Die EU verknüpft die Vergabe von Forschungsgeldern an Gleichstellungspläne. Unser Gesetzentwurf entbindet die Hochschulen von der Pflicht, solche Pläne zu erstellen, aber nicht von den Vorgaben einer übergriffigen EU. Der Sachverhalt stimmt uns nachdenklich. Hier wird Wissenschaftspolitik von der EU überschrieben, und zwar in einem hochpolitischen Bereich. Es ist ein Unding, dass Forschungsgelder nicht an Qualität geknüpft werden, sondern an ideologische Vorgaben. Der Staat ist kein Philanthrop. Der Staat ist Treuhänder. Er muss das Geld aller Bürger auch zum Nutzen aller einsetzen. Hochschulen haben einen gesellschaftlichen Nutzen zu erbringen und keinen Gruppennutzen für jene, die nur über vermeintliche Gleichstellung und Diversität zu einem gut dotierten Posten kommen – womöglich als Beamte auf Lebenszeit.
(Beifall AfD)
Unser Gesetzentwurf stellt die Gleichberechtigung im Sinne des Grundgesetzes wieder her. Er stellt Qualifikation, Eignung und fachliche Exzellenz wieder in den Mittelpunkt. Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und das gleiche Bewerten von Leistung, das ist unser Maßstab, nicht mehr und nicht weniger. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
(Beifall AfD)
