Dr. Jens Dietrich
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, der einzubringende Gesetzentwurf ist kurz und knapp, zwei Artikel, eine Seite. Wir beantragen die Streichung des § 5 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes und des zugehörigen Prüfverweises in § 66 Abs. 3 Satz 4. So wird der verordnete bürokratische Zwang der sogenannten Zivilklausel an den Thüringer Hochschulen abgeschafft. Die Abschaffung ist ein deutliches Zeichen gegen Bürokratie, Ideologie und für Freiheit. Warum ist das so?
(Beifall AfD)
Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes sagt klar, Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Ebenso garantiert Artikel 27 Abs. 1 der Thüringer Verfassung die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Die Freiheit umfasst selbstverständlich auch die Möglichkeit, zu Sachverhalten zu forschen, die potenziell militärisch nutzbar sind. Der § 5 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz aber zwingt die Hochschulen, sich selbstbestimmt eine Zivilklausel zu geben, ein Zwang zur Selbstbestimmung. Das ist ein Widerspruch in sich. Der Gesetzgeber nimmt das Ergebnis vorweg, das die Hochschulen doch erst autonom finden sollten und die Praxis. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage in Drucksache 8/1020 ist recht klar. Die eingerichteten Prüfgremien tagten kaum mit relevanten Fällen und selbst die Landesregierung bestätigt ausdrücklich: Die Zivilklausel stellt keine grundsätzlich gesetzliche Untersagung von Forschungsgegenständen dar, die zu einer unmittelbaren oder mittelbaren militärischen Nutzung führen könnten. Was haben wir also? Einen ideologisch-bürokratischen Apparat, der nichts bewirkt außer Unsicherheit. In Thüringen könnte es kompliziert werden. Schon die öffentliche Anhörung zum Hochschulgesetz am 18. Januar 2018 hat die Problematik offengelegt. Prof. Gürlebeck von der Bauhaus-Universität Weimar sagte in der Anhörung, die Regelung sei kaum umsetzbar. Ein Radarsystem könne sowohl ein selbstfahrendes Fahrzeug steuern als auch eine Rakete. Der einzelne Wissenschaftler habe keinen Einfluss darauf, wofür sein Ergebnis später genutzt werden würde. Und diese Dual-Use-Problematik betrifft längst nicht nur Ingenieurwissenschaften. In derselben Anhörung wiesen Sachverständige darauf hin, dass die Polyvalenz der Grundlagenforschung auch in der Medizin, der Chemie, der Informatik, sogar in der Wirtschafts- und Geisteswissenschaft zu finden ist. Wer das nicht zur Kenntnis nimmt, verkennt die Realität wissenschaftlichen Fortschritts. Die Hochschulen brauchen keinen Zwang, um verantwortungsvoll zu handeln. Prof. Schaaf von der TU Ilmenau berichtete in derselben Anhörung, dass offensichtlich problematische Projekte längst im Rektorat geprüft und bei Bedarf abgelehnt würden. Dieses Verfahren habe sich bewährt. Die Hochschulen handeln eigenverantwortlich, genauso wie es das Grundgesetz vorsieht. Sie brauchen dafür kein Landesgesetz, das ihnen vorschreibt, was sie sich selbst vorschreiben könnten. Unser Gesetzentwurf ist kein Plädoyer für die von der Bundesregierung erwünschte Kriegstüchtigkeit. Er ist ein Plädoyer für die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre und für echte Hochschulautonomie.
(Beifall AfD)
Die Hochschulen bleiben frei, sich ethische Leitlinien zu geben, aber sie sollen es aus eigenem Antrieb tun können, nicht weil ein Landesgesetz sie dazu verpflichtet. Die AfD gibt nicht nur den Hochschulen die Autonomie zurück, die ihnen das Grundgesetz zusichert,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das ist ja wirklich zum Totlachen!)
Thüringen gehört mit Bremen zu den letzten beiden Bundesländern, die noch an diesem gesetzlichen Zwang festhalten. Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz aus 2022 verpflichtete Hochschulen sogar zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Diese Klausel wurde am 3. März 2026 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen Rechtsstaatsprinzip und Wissenschaftsfreiheit aufgehoben. Das Urteil zeigt überdeutlich, dass die Wissenschaftsfreiheit ein hohes Gut ist. Und ich beantrage jetzt schon mal die Überweisung an den Bildungsausschuss.
(Beifall AfD)
