Brunhilde Nauer
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer an den Bildschirmen, wir beraten heute die Drucksache 8/3126 der Brombeerkoalition aus CDU, BSW und SPD. Es geht um die drohende Umsatzsteuerbelastung von Vereinsmitgliedern durch Umsatzsteuer auf erhobene Mitgliedsbeiträge. Lassen Sie mich zunächst erklären, was Umsatzsteuerbarkeit hier konkret bedeutet.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das hat Frau Jary schon!)
Durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – konkret handelt es sich in diesem Urteil um einen Sportverein – werden die Mitgliedsbeiträge nicht mehr als echte Beiträge – also Leistung ohne Gegenleistung – behandelt, sondern als Entgelt für konkrete Leistungen, nämlich die Zurverfügungstellung von Sporthallen, Trainingsmöglichkeiten, Geräten und organisierte Betreuung. Der BFH sagt, das ist ein klassischer Leistungsaustausch und daher droht die volle Umsatzsteuerpflicht, was die Beiträge der Mitglieder natürlich verteuert, wenn der Verein kein Kleinunternehmer ist. Ein kleiner steuerlicher Exkurs sei mir an dieser Stelle noch gestattet. Liebe Antragsteller, die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchersteuer. Sie würde also im Falle der Erhebung das Mitglied als Konsumenten belasten und nicht den Verein. – So viel am Rande zum Niveau Ihrer steuerlichen Einlassung.
(Beifall AfD)
Aber Ihnen ist offensichtlich jedes Mittel recht, sich als Robin Hood der Ehrenamtler aufzuspielen. Aber weiter mit der Lösung des Problems: Einer Umsatzsteuerpflicht kann eine Bundesregierung begegnen, indem sie in das Umsatzsteuergesetz eine Umsatzsteuerbefreiung aufnimmt. Diese einzig wirksame Lösung kann nur der Bund liefern, denn das Umsatzsteuergesetz ist ein Bundesgesetz. Wir brauchen eine klare Steuerbefreiung, beispielsweise durch die Einführung des § 4 Nr. 22 Buchstabe c Umsatzsteuergesetz, der alle Leistungen gemeinnütziger Sportvereine ohne Gewinnstreben, die in engem Zusammenhang mit Sport oder Körperertüchtigung stehen, von der Umsatzsteuer befreit.
(Beifall AfD)
Und genau dieser Ansatz wurde bereits – und das wurde hier auch schon mehrfach erwähnt – 2024 im Jahressteuergesetz geregelt. Und zwar können Sie das nachlesen in der Bundestagsdrucksache 2012/780. Der erste Versuch im Bundestag ist jedoch gescheitert. Die Befreiung wurde in letzter Minute wieder gestrichen, Herr Hande hat das genauestens erläutert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der SPD, Ihre Parteien regieren doch im Bund. Sie könnten die Steuerbefreiung doch dort mit einem einzigen Satz in die Norm des § 4 Umsatzsteuergesetz einführen und tausende Vereine wären sogar bundesweit entlastet. Stattdessen bringen Sie einen Antrag hier in den Thüringer Landtag ein, obwohl jeder weiß, dass der Landtag das Umsatzsteuergesetz nicht ändern kann.
(Beifall AfD)
Entschuldigung, aber Ihre verlässlich immer wiederkehrenden offerierten Anträge im Plenum für das Ehrenamt werden langsam peinlich. Auch die AfD steht klar und ohne Wenn und Aber an der Seite des Thüringer Ehrenamts. Wir unterstützen jede ernstzunehmende Lösung, die den Vereinen wirklich hilft. Aber für diesen reinen Feigenblattantrag der Brombeerkoalitionäre gibt es von uns keinen Beifall.
(Beifall AfD)
Denn die Wahrheit ist doch: Unsere Vereine stehen längst unter Druck. Was müssen wir also in Thüringen erledigen? Ich möchte an dieser Stelle ganz kurz zum Thüringer Ehrenamtsbeauftragten überleiten. Warum bei meiner Fraktion der starke Eindruck entstanden ist, dass auch jener Teil ihrer gut inszenierten parteipolitischen Anbiederung an das Ehrenamt ist, führe ich jetzt aus. Jährlich 15 Millionen Euro zusätzliche Steuergelder werden nun an den Mann oder die Frau gebracht,
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ist das nicht richtig, die zu unterstützen?)
durch einen eigens dafür in die Staatskanzlei gerufenen CDU-Kreisvorsitzenden Guntram Wothly,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Freie Rede!)
der mit dem Titel Thüringer Ehrenamtsbeauftragter durch das Land reist. Die Schecks werden vielfach durch ihn höchstpersönlich überreicht, sehr gern
