Lennart Geibert
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der AfD klingt auf den ersten Blick wie Wissenschaftspolitik, ist in der Sache aber reine Abschreckungspolitik. Wir sollen internationale Studenten mit einer Studiengebühr von bis zu 5.000 Euro pro Semester belegen, und das in einem Bundesland, das – wir haben es heute schon vielfach gehört – händeringend nach Fachkräften sucht. Lassen Sie mich mit einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem letzten Jahr beginnen, die umfassend den wirtschaftlichen Einfluss internationaler Studenten auf Deutschland untersucht hat. Laut dieser Studie rentieren sich die Investitionen in die Ausbildung internationaler Studenten schon nach wenigen Jahren. Bleiben nur 40 Prozent der ausländischen Studenten nach ihrem Abschluss in Deutschland, decken ihre Steuern und Abgaben bereits nach drei Jahren die Kosten ihrer Ausbildung. Die Studie zeigt auch, pro Jahrgang von ausländischen Studienanfängern ergeben sich fiskalische Gewinne von 15,5 Milliarden Euro. Hier zeigt sich schon die gesamte Unwucht des Vorschlags der AfD. Internationale Studenten sind keine Kostentreiber, die man irgendwie begrenzen und abschrecken muss. Sie sind eine Chance und eine wahre Investition für den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Thüringen. Das ist übrigens kein Zufall. Denn der Großteil der internationalen Studenten, die hier nach Thüringen kommen, studiert in den so für uns wichtigen MINT-Studiengängen. Auch aus Thüringen haben wir konkrete Zahlen, wir haben es vorhin schon gehört. Die Hochschule Nordhausen hat das für einen englischsprachigen Masterstudiengang untersucht, ein Studiengang, an dem fast ausschließlich internationale Studenten teilnehmen. Das Ergebnis: Die Mehrheit der Absolventen findet nach dem Abschluss eine Stelle in Deutschland und macht sich hier sogar selbständig, während nur 3 Prozent in ihr jeweiliges Heimatland zurückkehren. Das sind Zahlen, die uns doch ermutigen sollten. Die Thüringer Hochschulen leisten heute schon wichtige Arbeit, um die Brücke in den regionalen Arbeitsmarkt zu bauen. Das sollten wir stärker unterstützen und verstetigen.
(Beifall CDU)
Die Folgerung aus diesen Zahlen kann nicht sein, dass wir ausländischen Studenten signalisieren: Ihr seid hier nicht willkommen. Stattdessen sollten wir die Integration von ausländischen Studenten in den Arbeitsmarkt weiter verbessern und bestehende Programme ausbauen. Die AfD behauptet, die Internationalisierungsstrategie der Thüringer Hochschulen entfaltet – Zitat – „kaum positive Wirkungen für den Freistaat Thüringen“. Die Zahlen zeigen, das stimmt nicht. Der Entwurf zitiert die Zahlen des deutschen akademischen Auslandsdiensts, wonach nur 44 Prozent der ausländischen Studenten nach ihrem Abschluss in Deutschland bleiben. Das sind aber bereits absolute Spitzenwerte, Herr Dietrich. Im OECD-Vergleich hat nur Kanada eine höhere Bleiberate von ausländischen Studenten. Und schauen wir uns die Studie des IW an, reichen diese Werte, um die Studienkosten aller ausländischen Studenten bereits nach drei Jahren zu refinanzieren. Die Internationalisierung an den Thüringer Hochschulen ist also genau der richtige Weg. Nicht weniger, sondern mehr Internationalisierung, bessere Anbindung und internationale Integration von Studenten müssen das Ziel sein. Wer ein praktisches Beispiel sehen möchte, Sie haben es vorhin selbst gesagt: Baden-Württemberg hat 2017 die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer eingeführt. Das Ergebnis: Die Studentenzahlen sind rapide gesunken. Die Wirtschaft und die IHK warnen und die neue grün-schwarze Landesregierung will die Studiengebühren nun wieder abschaffen. Und da haben wir nur von 1.500 Euro Studiengebühren geredet. Sie schlagen hier bis zu 5.000 Euro vor. Der Entwurf zeigt übrigens auch an einer anderen Stelle, welchen Quatsch die AfD im Sinn hat. § 8 Abs. 2 des Gesetzentwurfs sieht vor, dass ausländischen Studenten die Gebühren erlassen werden können, wenn sie nach dem Abschluss dauerhaft in Deutschland bleiben und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen – alles nach vermutlich hohem bürokratischem Aufwand und auf Erlass des zuständigen Ministeriums. Aber welches ausländische Talent studiert denn an einer Thüringer Hochschule, zahlt Zehntausende Euro an Gebühren in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren mit dem vagen Versprechen, die Kosten erstattet zu bekommen, wenn er das Gleiche auch in jedem anderen der 15 deutschen Bundesländer haben kann. Man kann über Hochschulfinanzierung ernsthaft streiten und man kann auch über die Frage diskutieren, wie wir internationale Studenten besser in den Thüringer Arbeitsmarkt integrieren. Und glauben Sie uns, das tun wir sehr intensiv. Aber der hier vorliegende Gesetzentwurf beantwortet keiner dieser Fragen. Er verschärft nur andere Probleme. Ich finde, an diesem Gesetzentwurf sieht man ganz plastisch sehr gut, wie Sie vorgehen und wie Sie arbeiten. Sie schreiben hier oder Sie reden hier in Absatz 2 von Zahlen, was angeblich ein ausländischer Student den deutschen Steuerzahler kosten würde. Sie sprechen von 134.200 Euro. Die Zahl findet sich null wieder – keine Quellenangabe, ich habe wirklich lang geschaut; mich würde mal interessieren, wie sich diese Zahl zusammensetzt. Dagegen stellen Sie den deutschsprachigen, der angeblich nur 45.500 Euro kostet. Sie vergessen aber völlig, dass natürlich ein Medizinstudiengang viel teurer ist als etwa ein Jura-Studiengang oder BWL-Studiengang. Sie vergleichen hier Äpfel mit Birnen. Ehrlicherweise finde ich, dass man hier relativ gut sehen kann, wie Sie vorgehen. Sie gaukeln den Menschen dauernd irgendwelche falschen Zahlen vor, oder ich sage mal nicht falsch, aber immer aus dem Zusammenhang gerissen, und stellen sie in einen falschen Kontext. Das ist Populismus in Reinkultur, wie ich finde.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich finde, wir tun gut daran, ein offener Ort für internationale Studenten zu sein. Wir brauchen jede Fachkraft, die wir kriegen können. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
