Pascal Wloch
Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, sehr geehrte Gäste! Bereits in der Aktuellen Stunde wurde dieses Thema politisch vorbereitet. Damals hatte die Linke den Eindruck erweckt, Arbeitnehmer stünden ohne eine neue Kammer weitgehend schutzlos da. Genau daran knüpft der heutige vorliegende Gesetzentwurf an. Herr Schaft, ich gebe Ihnen recht, wer mit Menschen auf der Straße spricht, kennt die realen Probleme. Es gibt Beschäftigte, die auf ihren Lohn warten. Es gibt Streit über Belastungen, Überstunden, Kündigungen, Arbeitszeiten oder Diskriminierungen. Es gibt Auszubildende, die ihre Rechte nicht kennen und es gibt Arbeitnehmer, die vor Formularen, Bescheiden, Fristen und Gerichtswegen zurückschrecken. Diese Probleme darf man nicht kleinreden. Wer Recht hat, muss sein Recht auch durchsetzen können. Wer jeden Morgen aufsteht, zur Arbeit fährt, Steuern bezahlt, Beiträge leistet und seine Familie versorgt, der verdient Respekt, Schutz und faire Rahmenbedingungen. Die entscheidende Frage lautet aber: Stärken wir Arbeitnehmer wirklich, wenn wir ihnen eine neue Kammer vorsetzen? Stärken wir sie, wenn wir neue Beiträge erheben, neue Organe schaffen, neue Geschäftsstellen aufbauen, neue Verwaltung finanzieren und neue Zuständigkeit konstruieren? Ihr Gesetzentwurf errichtet eine Arbeitskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er sieht eine Pflichtmitgliedschaft für Arbeitnehmer und Auszubildende in Thüringen vor. Das klingt nach einfacher Hilfe für Arbeitnehmer, ist aber der Aufbau eines neuen öffentlichen Apparats im Sinn ihrer linken Ideologie.
(Beifall AfD)
Und genau hier liegt das Problem dieses Gesetzentwurfs. Er spricht von Arbeitnehmervertretung, meint aber politische Einflussnahme. Besonders deutlich wird das in § 6. Dort wird der Aufgabenbereich der Kammer weit über klassische Arbeitnehmerfragen hinaus ausgedehnt. Es geht nicht nur um Lohn, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Ausbildung oder Arbeitsschutz. Nein, es geht Ihnen um kulturelle Belange, Gleichstellung, politische Weiterbildung, Integration, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie ökologische und kulturelle Belange und Berichte. Das ist der ideologische Kern Ihres Entwurfs. Unter dem Etikett „Arbeitskammer“ soll eine Pflichtinstitution geschaffen werden, die nicht nur berät, sondern politisch wirkt. Aus einer Arbeitnehmervertretung wird ein Instrument linker Gesellschaftspolitik. Ein Arbeitnehmer ist aber nicht automatisch Träger ihrer politischen Agenda. Eine Krankenschwester, ein Busfahrer, ein Handwerker oder ein Industriearbeiter hat nicht darum gebeten, über Pflichtbeiträge eine Institution zu finanzieren, die in seinem Namen zu Gleichstellung, Integration, Klima, Kultur oder politischer Bildung Stellung nimmt.
(Beifall AfD)
Wer solche Politik will, kann sie in Parteien, Vereinen, Initiativen oder Gewerkschaften vertreten, aber dann freiwillig und nicht über eine Zwangsmitgliedschaft, nicht über Pflichtbeiträge, nicht im Namen aller Arbeitnehmer. Aber auch § 7 zeigt, worum es wirklich geht. Die Kammer soll Anhörungsrechte erhalten. Nach § 7 Abs. 1 sollen die Vorschriften über die Anhörung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft durch Landtag und Landesregierung entsprechend Anwendung finden. Das klingt formal. Tatsächlich ist es politisch entscheidend. Diese neue Kammer soll nicht nur beraten, sie soll in den Gesetzgebungsprozess eingebaut werden. Sie soll eine gesetzlich abgesicherte Stimme gegenüber Parlament und Regierung bekommen. Das bedeutet, eine zwangsfinanzierte Kammer kann künftig politische Positionen im Namen der Arbeitnehmer formulieren und in Gesetzgebungsverfahren einbringen,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Dann müssen wir die IHK auflösen!)
auch dann, wenn viele Arbeitnehmer diese Positionen überhaupt nicht teilen. Hier zeigt sich Ihr demokratisches Verständnis. Hier wird politische Repräsentation konstruiert ohne echte Freiwilligkeit.
(Beifall AfD)
Die Arbeitnehmer werden erst zwangsweise zu Mitgliedern gemacht, dann werden Beiträge erhoben und anschließend spricht die Kammer politisch in ihrem Namen. Das ist nicht Stärkung der Arbeitnehmer, das ist staatlich organisierte Vereinnahmung.
(Beifall AfD)
Eine echte Arbeitnehmervertretung muss sich auf konkrete Interessen der Beschäftigten konzentrieren: gute Arbeit, sichere Arbeitsplätze, faire Löhne, Arbeitsschutz, Ausbildung, klare Rechte und schnelle Hilfe im Konfliktfall. Der Gesetzentwurf der Linken macht aber etwas anderes. Sie nehmen reale Probleme der Arbeitswelt auf und nutzen sie als Begründung für den Aufbau eines politischen Apparats. Hinzu kommt, es gibt bereits Strukturen. Herr Schaft hat es selbst ausgeführt. Es gibt Arbeitsgerichte, Betriebs- und Personalräte. Es gibt Fachanwälte für Arbeitsrecht, es gibt Beratungsstellen, Prozesskostenhilfe, es gibt Gewerkschaften und Rechtsschutz. Es gibt Rechtsschutzversicherungen, Widerspruchs- und Klagewege und bestehende Beratungsangebote. Natürlich ist nicht alles perfekt, aber die richtige Antwort auf Unübersichtlichkeit ist nicht noch eine Ebene darüber. Wenn der Bürger seine Rechte nicht mehr versteht, dann ist nicht das Problem, dass es zu wenige Institutionen gibt, dann ist das Problem, dass der Staat zu kompliziert geworden ist. Sie behaupten, doppelte Strukturen vermeiden zu wollen, gleichzeitig schaffen Sie eine neue. Wer bereits Gewerkschaftsmitglied ist, zahlt dort Beiträge für Interessenvertretung, Beratung und Rechtsschutz. Nun soll der Arbeitnehmer zusätzlich eine gesetzliche Kammer mitfinanzieren, die teilweise ähnliche Aufgaben übernimmt. Das ist keine Stärkung der Arbeitnehmer, sondern eine Doppelbelastung – und das in einer Zeit, in der viele Bürger ohnehin massiv belastet sind. Sehr geehrte Damen und Herren von den Linken, Ihr Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht der völlig falsche Weg. Er erkennt zwar reale Probleme, aber er beantwortet sie mit einem alten Reflex: neue Struktur, neue Pflichtmitgliedschaft, neue Beiträge, neue Verantwortung und neue politische Zuständigkeiten. Thüringen braucht aber das Gegenteil. Das richtige Signal wäre: Entlastung, einfache Verfahren und ein verständliches Recht. Unsere Arbeitnehmer brauchen keine neue Zwangskammer. Sie brauchen mehr Netto vom Brutto,
(Beifall AfD)
verlässliche Regeln und Rahmenbedingungen. Wer Arbeitnehmer wirklich stärken will, nimmt ihnen nicht noch zusätzlich Geld ab, sondern baut Bürokratie ab, stärkt Betriebe, sichert Arbeitsplätze und sorgt dafür, dass Leistung sich wieder lohnt. Dieser Gesetzentwurf schafft das alles nicht. Deswegen wählen wir diesen ab.
(Beifall AfD)
