Lena Saniye Güngör
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte alle darum, ihre Plätze wieder einzunehmen. Wir fahren mit unserer Sitzung fort. Ich darf, bevor ich Tagesordnungspunkt 21, die Wahl, aufrufe, noch verlesen, dass Frau Ministerin Schenk aufgrund der heute und morgen tagenden JFMK, der Konferenz der Jugendund Familienminister/ innen, nicht an den Sitzungen des Plenums wird teilnehmen können. Aber sie ist ja ‑ offensichtlich durch die Staatssekretärin und den Staatssekretär vertreten. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 21 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3388 auf. Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 25 stimmberechtigte Mitglieder an, von denen sechs Mitglieder und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen vom Landtag gewählt werden. Sie sollen in der Jugendhilfe erfahrene Personen sein. Die Mitglieder verteilen sich auf die Fraktion nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied. Der Landtag hat in seiner 7. Sitzung am 30. Januar 2025 die vom Landtag zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. Zwischenzeitlich hat Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt, die damals als Mitglied gewählt wurde, den Verzicht auf ihre Mitgliedschaft erklärt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, und die Wahl wird geheim auf Stimmzetteln durchgeführt. Vorgeschlagen wird Herr Paul Fuhrmann. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegt bis jetzt eine Wortmeldung vor. Frau Abgeordnete Marx, bitte.
