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Dorothea Marx

SPD 21.05.2026 Sitzungen 8/44

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte mich kurz fassen. Also interessant ist sicherlich auch für die Schulklassen hier oben, das sind ja doch recht winzige Beträge, von denen hier gesprochen wird, und natürlich die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass die hochgesetzt werden. Wichtig ist halt bei der Vergleichbarkeit, dass es eben nicht ganz vergleichbar mit dem ist, was draußen in der normalen Wirtschaft gezahlt wird, weil eben – das hat auch die Ministerin ja schon mal gesagt – kein Abzug für Kost, Logie und Unterbringung erhoben wird. Die Häftlinge müssen nichts abführen. Es wäre halt, wenn man einen vollen Lohn bezahlen würde, die Logik, dass man dann eben auch Miete – in Anführungszeichen – zahlt. Das ist aber schwierig, wenn man irgendwo nicht freiwillig ist, sondern aufgrund einer Verurteilung zu einer Straftat. Ich bin deswegen sehr gespannt, bei der Anhörung auch mal Stimmen von Sachverständigen dazu zu hören, wie es sich mit der Angemessenheit des verbleibenden Restlohns verhält, der auch nach der Erhöhung um rund 66 Prozent immer noch nur bei 3 Euro geschnitten liegt, ob das dann schon das Ende der Fahnenstange sein kann und muss, denn richtigerweise sollen die Gefangenen mit der Arbeit einmal aufs Arbeiten selbst eingestimmt und vorbereitet, aber auch mit dem finanziellen Pflaster aus der Freiheitsstrafe irgendwann entlassen werden. Und da wäre es natürlich schick, wenn vielleicht ein bisschen mehr übrig bleiben könnte. Auch wir stimmen selbstverständlich der Überweisung an den Fachausschuss zu. (Beifall SPD)

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