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Lutz Liebscher

SPD 21.05.2026 Sitzungen 8/44

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, es ist jetzt schon vielfach besprochen, es geht um die Zivilklausel. Auch ich möchte noch einmal darauf schauen, was eigentlich im Thüringer Hochschulgesetz bisher geregelt ist. Nach geltendem Recht sollen sich die Thüringer Hochschulen selbstbestimmt genau diese Zivilklausel geben. Diese Zivilklausel richtet sich an moralisch-ethischen Standards aus. Sie verpflichtet die Hochschulen, sich mit den möglichen Folgen der Verbreitung und Nutzung ihrer Forschungsergebnisse auseinanderzusetzen, insbesondere dann, wenn eine Nutzung das friedliche Zusammenleben der Menschen gefährden könnte, und das ist auch wichtig. Denn die Thüringer Zivilklausel ist kein pauschales Forschungs- oder Kooperationsverbot. Sie ist kein Denkverbot, sie ist kein Forschungsstopp und sie ist auch kein Misstrauensvotum gegenüber unseren Hochschulen – ganz im Gegenteil. Sie ist ein Auftrag zur selbstbestimmten ethischen Reflexion. Sie nimmt die Freiheit der Wissenschaft ernst, aber sie verbindet die Freiheit auch mit Verantwortung – zwei Seiten derselben Medaille. Genau das hat die Landesregierung auch in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur Umsetzung der Zivilklausel im Jahr 2025 sehr klar beschrieben. Sie hat ausdrücklich anerkannt, dass die Freiheit der Wissenschaft auch für Forschungsvorhaben mit wehr- und sicherheitstechnischen Fragestellungen gilt. Zugleich hat sie klargestellt, dass die Zivilklausel keine grundsätzliche gesetzliche Untersagung von Forschung ist, die unmittelbar oder mittelbar militärisch genutzt werden könnte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der entscheidende Punkt ist doch aber ein anderer. Die Entscheidung, diese Aufgabe in die eigene Verantwortung der Hochschulen zu legen, hat sich bewährt. Die Hochschulen selbst sind am besten in der Lage, wissenschaftsadäquate, moralische und ethische Standards zu definieren. Genau das ist der Kern. Sie behaupten hier einen staatlichen Zwang, wie Sie es oft und gern tun. Tatsächlich stärkt die geltende Regelung doch aber die Hochschulautonomie, denn nicht der Staat schreibt den Hochschulen im Einzelnen vor, was sie zu denken, zu forschen oder zu entscheiden haben, die Hochschulen definieren ihre Standards selbst. Sie prüfen selbst, sie begründen selbst, sie veröffentlichen ihre Ergebnisse selbst. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was fordert nun der Gesetzentwurf der AfD? Sie will mit § 5 Abs. 3 die Zivilklausel aus dem Thüringer Hochschulgesetz streichen. Zusätzlich soll auch der Verweis in § 66 Abs. 3 Satz 4 getilgt werden. Damit würde die gesetzliche Grundlage für die Zivilklausel und für die entsprechende Prüfung entfallen. Sie begründen das mit Wissenschaftsfreiheit. Sie verweisen auf sogenannte Dual-Use-Forschung, also auf die Forschung von Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Ja, diese Dual-Use-Frage ist real. Ja, sie ist anspruchsvoll und ja, Wissenschaft, Technik, Medizin, IT, Materialforschung, Sicherheitsforschung oder auch künstliche Intelligenz lassen sich nicht immer sauber in zivil oder militärisch trennen. Aber genau deshalb brauchen wir nicht weniger Verantwortung, sondern mehr Sorgfalt. Gerade bei Dual-Use-Forschung braucht es transparente Verfahren, braucht es ethische Abwägung und hochschulinterne Verantwortung. Wissenschaftsfreiheit bedeutet eben nicht Verantwortungslosigkeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der AfD löst kein Problem, er konstruiert ein Scheinproblem. Er tut so, als sei die Thüringer Zivilklausel ein pauschales Verbot. Das ist sie nicht. Er tut so, als würden unsere Hochschulen durch die geltenden Regelungen entmündigt. Das Gegenteil ist der Fall. Die geltende Regelung legt die Verantwortung gerade in die Hände der Hochschulen. Letzen Endes streicht der AfD-Entwurf nur, ohne etwas Besseres zu regeln – keine Ethikverfahren, keine Transparenz, keine differenzierten Regelungen für sicherheitsrelevante Forschungen, keine Antwort auf Dual-Use, keine Stärkung der Hochschulautonomie, nur diese ersatzlose Streichung eines bewährten Instruments. Für uns als SPD-Fraktion ist klar, wir stellen die Zivilklausel nicht infrage. Wir stehen für freie Wissenschaft, für starke Hochschulen und für verantwortungsvolle Forschung. Unsere Linie lautet Ja zur Wissenschaftsfreiheit, Ja zur Verantwortung und Ja zu Transparenz. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er Wissenschaftsfreiheit nicht stärkt, sondern Verantwortung aus dem Gesetz streicht. Er zerstört die Balance aus Wissenschaftsfreiheit, Hochschulautonomie und ethischer Verantwortung, aber genau diese Balance brauchen doch unsere Thüringer Hochschulen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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