Dr. med. Cornelia Urban
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
In Ordnung, dann machen wir das jetzt. Wir stimmen zunächst erst mal ab, ob der Gesetzentwurf dann an den Ausschuss gehen kann. Es ist Ausschussüberweisung an zwei Ausschüsse beantragt worden, zum einen an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Hier habe ich die Fraktionen Die Linke, SPD, BSW, CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur abgelehnt. Zweite Ausschussüberweisung, die beantragt wurde, ist der Ausschuss für Gleichstellung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Fraktionen Die Linke, SPD, CDU und BSW. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Da sehe ich die Hände der Fraktionen CDU, BSW, SPD, Linke. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Damit entfällt auch unsere Schlussabstimmung. Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen. Es ist jetzt 13.00 Uhr. Wir haben uns verabredet, dass wir ab 13.00 Uhr regulär in die Mittagspause eintreten. Deswegen würde ich auch so verfahren und möchte Sie darauf hinweisen, dass die Mittagspause 30 Minuten geht, also bis halb zwei.
(Zurufe aus dem Hause: 45 Minuten!)
Stimmt! Wir haben uns verlängert. Entschuldigung, ich bin halt immer noch so beim Arbeiten. Also bis drei viertel zwei sind wir in der Mittagspause. Für alle, die „drei viertel zwei“ nicht verstehen: 13.45 Uhr. Wir treffen uns 13.45 Uhr zum Tagesordnungspunkt 21 „Wahl eines vom Landtag zu wählenden Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses“, und das ist dann geheime Wahl. Bis dahin! Danke schön.
