Dorothea Marx
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz: Wir haben den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes beraten – nicht ganz so kompliziert wie der Name des letzten Tagesordnungspunkts. In diesem Gesetz geht es im Wesentlichen um zwei Dinge, nämlich die Übergangsregelung bei der Neuwahl von Richtern und Richterinnen zum Verfassungsgericht und vor allen Dingen auch den Zugang zur Nutzung elektronischer Hilfsmittel. Durch Beschluss des Landtags in seiner 36. Sitzung am 5. Februar 2026 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 17. Sitzung am 18. März 2026, in seiner 18. Sitzung am 25. März 2026 und in seiner 19. Sitzung am 6. Mai 2026 beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt und nach der Auswertung desselben die Beschlussempfehlung des Ausschusses wie folgt gefasst: „Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen. Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Der Eingangssatz erhält folgende Fassung: ‚Das Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz vom 28. Juni 1994 (GVBl. S. 781), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. April 2026 (GVBl. S. 109), wird wie folgt geändert:‘“ Im ursprünglichen Gesetzentwurf wurde die Nummer 7 aufgehoben, also Beschlussempfehlung „Nummer 7 wird aufgehoben“. Und drittens: „Die bisherigen Nummern 8 bis 15 werden die Nummern 7 bis 14.“
