Götze
Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erst im Dezember 2025 hat Ministerin Schenk hier an dieser Stelle zum Thema „Arbeitskammer“ gesprochen. Lassen Sie mich gleich vorwegsagen: Das Thema Arbeitskammer ist ein wichtiges, das man ernsthaft und in Ruhe diskutieren muss. Diesen Standpunkt hat die Ministerin bereits im Dezember vertreten. Die Problembeschreibung, die dem Gesetzentwurf der Linken zugrunde liegt, ist im Grunde ja nicht falsch. Wir haben eine niedrige Tarifbindung in Thüringen. Das ist natürlich ein Problem, vor allem mit Blick auf die immer noch vergleichsweise niedrigen Löhne der Beschäftigten. Wir befinden uns in einer Transformation der Wirtschafts- und Arbeitswelt mit umfassenden Veränderungen. Wir leiden unter einem nahezu flächendeckenden Fachkräftemangel, der trotz Transformation und weltweiter Krisen weiter zunimmt. Und die Frage, die man sich vor diesem Hintergrund stellen muss – und die will ich gar nicht verneinen –, ist doch: Würde eine Arbeitskammer in Thüringen den Beschäftigten – und im Übrigen auch der Wirtschaft und den Unternehmen in diesem Land – helfen? Klar ist dabei, auch das haben Sie schon gesagt, Tarifverträge abzuschließen, das können nur Gewerkschaften. Deswegen ist mit Blick auf gute Arbeitsbedingungen und möglichst tarifgebundene Arbeitsverhältnisse auch die gewerkschaftliche Perspektive zwingend mitzudenken. Nur reicht es eben nicht, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in den man schreibt, Tarifpolitik und Arbeitskämpfe sind ausschließlich Aufgabe der Gewerkschaften. Es gilt zu klären, ob und wie Gewerkschaften und eine Arbeitskammer nebeneinander sinnvoll existieren können und sich im besten Fall ergänzen, was ihre Relevanz und ihre Leistung für die Beschäftigten betrifft. Solche Punkte sind neben vielen anderen zu diskutieren, bevor man einen entsprechenden Vorstoß macht wie mit diesem Gesetzentwurf. Wir haben uns als Arbeitsministerium – auch das wurde bereits erwähnt – deshalb bereits auf den Weg gemacht, diese wichtigen Fragen zu betrachten und zu besprechen und Sie neben vielen anderen Akteuren bereits am 19. März dieses Jahres, also bevor Sie Ihren Gesetzentwurf vorgelegt haben, zu einem Fachsymposium eingeladen, in dessen Rahmen wir uns intensiv mit dem Für und Wider der Errichtung einer Arbeitskammer in Thüringen beschäftigen werden. Herr Präsident, Sie gestatten, dass ich kurz aus der Einladung zitiere: „Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema ‚Arbeitskammer‘ wurde in Thüringen schon häufig diskutiert, eine Kammer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits in anderen Bundesländern sowie in Österreich umgesetzt ist. Wir möchten mit Ihnen gemeinsam eine wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Diskussion darüber führen, ob und wie eine Einführung einer Arbeitnehmerkammer in Thüringen erfolgreich gelingen kann.“ – Kurz zur Erläuterung: In Bremen heißt die hier im Gesetzentwurf so bezeichnete Arbeitskammer „Arbeitnehmerkammer“, im Saarland ist es die „Arbeitskammer“ und in Österreich ist es die „Arbeiterkammer“. – „Wir laden Sie ein, mit uns die Chancen und Herausforderungen dieser wichtigen Thematik zu erörtern: Fachveranstaltung einer Arbeitnehmerkammer für Thüringen? Gute Arbeit, starke Wirtschaft, 18. September 2026, weitere Details folgen.“ Wenn Sie vor diesem Hintergrund heute hier in dem Wissen, dass der Prozess bereits angestoßen wurde, mit Ihrem Gesetz nun ein aus meiner Sicht politisches Strohfeuer entzünden, erweisen Sie dem Thema leider einen Bärendienst. Das verwundert – und auch das wurde schon gesagt – umso mehr, als Ihre Partei, Die Linke, im Arbeitsministerium über zehn Jahre die politische und fachliche Verantwortung getragen hat
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Wir hatten einen Koalitionspartner!)
und dieses wichtige Thema, und ich spreche jetzt nur von der ministeriellen Arbeit, das immerhin mindestens 750.000 Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land betrifft, hätte bearbeiten können. Geschehen ist aber nichts. Nun legen Sie einen Gesetzentwurf vor, nachdem eine Arbeitskammer bereits zum 01.01.2027 eingerichtet werden soll, also in einem halben Jahr. Halten Sie das für realistisch? Haushaltsfragen ungeklärt, Personalisierung ungeklärt, Integration bereits bestehender Angebote – ich denke hier an die TTBS – ungeklärt.
