Lennart Geibert
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion legt uns heute einen Gesetzentwurf vor, der § 5 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes ersatzlos streichen will. Lassen Sie mich zunächst klarstellen, worum es bei dieser Vorschrift überhaupt geht. Denn die Begründung des Entwurfs lässt da einiges im Dunkeln. § 5 Abs. 3 verpflichtet die staatlichen Thüringer Hochschulen nicht dazu, militärische Forschung zu verbieten. Er verpflichtet sie lediglich dazu, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen und eine eigene Haltung zu entwickeln. Die Hochschulen sollen selbst eine Zivilklausel erarbeiten, die an moralisch-ethischen Standards ausgerichtet ist und das friedliche Zusammenleben der Völker achtet. Die genaue Ausgestaltung liegt dabei vollständig bei den Hochschulen. In der Praxis heißt das meist, Ethikräte und Ethikkommissionen prüfen Forschungsvorhaben, die zur militärischen Verwendbarkeit Fragen aufwerfen. Der jeweilige Senat der Hochschule entscheidet auf Grundlage dieser Prüfung dann frei und selbstbestimmt über die Weiterführung der Forschung. Das ist keine Bevormundung, das ist institutionelle Verantwortung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Entwurf der AfD-Fraktion spricht von Dual-Use-Gütern, die angeblich von Zivilklauseln verhindert werden würden. Das ist aber so nicht der Fall. Das Gesetz gibt eben nicht vor, Forschung in Bereichen wie „Optik“, „Robotik“ oder „Chemie“ zu verbieten, nur weil niemand ausschließen kann, dass diese Forschung auch militärisch genutzt werden könnte. Das Gesetz lässt den Hochschulen diesbezüglich ausreichend Luft. Dazu kommt ein weiterer Punkt, den der Entwurf vollständig ausblendet. Militärisch relevante Forschung findet in Deutschland ohnehin kaum mehr an Hochschulen statt. Die entsprechenden Kapazitäten liegen bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, beim Fraunhofer-Institut, dem Helmholtz-Institut oder dem Max-Planck-Institut. Diese Institute haben die Ausstattung, die Erfahrung und die Strukturen für diesen Bereich. Die Hochschulen spielen hier schon heute keine zentrale Rolle. Das vermeintlich dringende Problem, das die AfD hier lösen will, ist in der thüringischen Forschungsrealität schlicht nicht vorhanden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, was bleibt also von diesem Gesetzentwurf: ein handwerklich magerer Text, der einen bestehenden Rahmen ersatzlos beseitigt und das ohne die wichtigen Akteure überhaupt zu fragen. Das ist keine Reform, das ist Symbolpolitik. Thüringen hat mit der bestehenden Regelung einen Weg gefunden, der Hochschulautonomie und gesellschaftliche Verantwortung sinnvoll miteinander verbindet. Wir sehen hier keinen Handlungsbedarf. Was wir stattdessen brauchen, ist eine ernsthafte Debatte über die Rolle militärisch relevanter Forschung an deutschen Hochschulen. Diese Debatte sollte auf Bundesebene stattfinden,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Abrüsten statt aufrüsten!)
im Wissenschaftsrat, in der Fachöffentlichkeit. Die Zeitenwende, die wir alle gemeinsam wahrgenommen haben, verdient eine strukturierte, gesamtdeutsche Antwort auf diese ethischen Fragen. Eine Thüringer Insellösung, die einfach einen Paragrafen streicht, wird dieser Debatte nicht gerecht.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ist die Insellösung?)
Daher lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
