Alexander Kästner
Gemeinnützige Vereine schützen – Umsatzsteuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ausschließen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Zuschauer am Livestream, werter anwesender Gast, es ist ja schon viel gesagt worden, deshalb kann man es vielleicht auf das Wesentliche reduzieren, auch angesichts der Uhrzeit. Ich stelle erst mal fest – alle sachfremden Erwägungen, die hier ausgesprochen wurden, außer Acht lassend –, dass wir über alle Fraktionen hinweg offensichtlich unsere gemeinnützigen Vereine und das Ehrenamt lieben und schätzen.
(Zwischenruf Abg. Jary, CDU: Nein, eben nicht!)
Doch, im Ergebnis schon. Alles andere würde sich die AfD auch nie erlauben, weil da stecken viel zu viele Wähler.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Dann hätte sie das nicht erzählen dürfen!)
Ich gehe auch davon aus, dass alle Fraktionen einen Antrag unterstützen werden, zumindest vom Ziel her, die Steuerbefreiung der Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine zu bewirken. Herr Hande hat vorhin ausgeführt, er hat eine gewisse Skepsis. Er hat schön auch mal die Genese des Versuches 2024, das schon mal ins Umsatzsteuergesetz einzubringen, diesen § 4 Nr. 22c, geschildert und auch dargelegt, aus welchen Gründen das damals gescheitert ist,
(Zwischenruf Abg. Hande, Die Linke: Keinen Bock mehr!)
und auch 2025 noch mal mit angesprochen. Trotz allem bin ich der festen Überzeugung, dass diese Skepsis nicht berechtigt ist. Ich bin sehr überzeugt davon, dass mit der Bundesratsinitiative, die wir hier anstreben – und ich finde, das ist keine Showpolitik, sondern es ist vielleicht auch vor dem Hintergrund, dass es 2024 auf der Bundesebene noch nicht geklappt hat, vielleicht sogar genau der richtige Weg, jetzt aus den Ländern heraus, über unsere Bundesratsinitiative, diesen Gesetzesvorschlag so anzustoßen, dass es jetzt tatsächlich zur Umsetzung kommt. Und ich bin auch überzeugt, dass das ganz einfach gelingen wird, einmal aus der Liebe zum Ehrenamt, was alle haben, und aus der Wertschätzung, die gemeinnützige Vereine in unserem Land haben für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung, die sie ausmachen, und auch vor dem Hintergrund, dass es eigentlich relativ einfach ist, das zu bewirken. Das ganze Problem steckt ja darin, dass im Prinzip in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der Europäischen Union einmal in Artikel 2 geregelt ist, welche Lieferungen, Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Das ist genauso, wie es in § 1 des Umsatzsteuergesetzes der Bundesrepublik geregelt ist, also ein bisschen parallel. In Artikel 132 Abs. 1 Nr. m ist dann geregelt, dass gemeinnützige Vereine von dieser Umsatzsteuerpflicht befreit werden können, genau wie Sie es vorhin zitiert haben. Es wäre dann relativ einfach, genau diesen Passus des Artikels 132 in der Richtlinie der Europäischen Union in diesen § 4 Nr. 22c einfach zu übernehmen und diese Steuerbefreiung zu bewirken. Das heißt, es ist ein Gesetz gemacht worden von Menschen. Es ist ein relativ einfaches, überschaubares Gesetz. Es braucht keine fünfseitigen Paragrafen, wie das oft im Verwaltungsrecht oder im Steuerrecht sonst der Fall ist, um das zu ändern. Wir haben ein liebevolles Ziel drinstecken. Das heißt, ich gehe davon aus, das kann ganz einfach gelingen und es wird ganz einfach gelingen. Ich bin fest davon überzeugt und ich bin auch davon überzeugt, dass die AfD das mitmacht. Und zu guter Letzt, glaube ich, ist auch keine Skepsis gegeben, weil eben, nachdem dieses Vorhaben, das über das Jahressteuergesetz zu regeln, 2024 und im Oktober 2025 noch nicht gelungen war, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs just dann am 13. November 2025, also einen guten Monat später, gekommen ist, wo noch mal ganz deutlich vom Bundesfinanzhof gesagt worden ist, dass diese Regelung europarechtswidrig ist, dass man 20 Jahre eine falsche Verwaltungspraxis angelegt hat und die beseitigt werden muss. Spätestens vor dem Hintergrund dieser eindeutigen, nochmaligen Feststellung unseres obersten Finanzgerichts gehe ich davon aus, dass sich auch das Parlament diesbezüglich an die Rechtsprechung des obersten Gerichts halten wird, auch noch mal mit der deutlichen Betonung, dass man es 20 Jahre verwaltungsrechtswidrig gehandhabt hat und im Prinzip quasi schon reingeschrieben hat, wie der Gesetzestext lauten müsste. Vor diesem Hintergrund bin ich optimistisch, dass das klappt. Der Stups über die Bundesratsinitiative, die wir hiermit anregen, war aber offensichtlich noch erforderlich. Dem gehen wir jetzt nach. Ich gehe auch davon aus, dass sich dem andere Länder anschließen werden und wir dann zeitnah eine entsprechende Reform dieses Gesetzestextes erlangen werden. Deshalb bitte ich alle hier, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
