Dirk Hoffmeister
Gemeinsam lernen, gemeinsam wachsen – Schulpflicht wirksam durchsetzen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, tja, mit der Bildung ist es so eine Sache. Die gehört auch zu den Bereichen, in denen ganz viele Leute mitreden. Das ist im Bereich der Medizin zum Teil so, im Bereich der Landwirtschaft. Reden ist bekanntlich gut. Und wir dürfen aber bei allem Reden um Bildung und Schulpflicht eins nicht vergessen: Bildung ist die wichtigste Ressource Deutschlands. Für den Staat ist sie die absolute Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand, gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Stabilität. Wirtschaftlicher Wohlstand, das sind gut ausgebildete Arbeitskräfte. Sie sind die wichtigste Ressource für wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und für die Innovationskraft eines Staats. Fundierte und gesellschaftliche Bildung befähigt Bürger zu Urteilsvermögen, Mitgestaltung und ist die Grundlage für eine funktionierende Demokratie. Deshalb ist auch Bildung eine hoheitliche Aufgabe. So heißt es in Artikel 7 Abs. 1 Grundgesetz: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ Bildung gehört als hoheitliche Aufgabe zu den Kernaufgaben des Staats, ähnlich wie Sicherheit und früher auch einmal das Transport- und Fernmeldewesen. Der Ausstieg zum Beispiel aus dem Transportwesen als hoheitliche Aufgabe hat sich im Nachhinein als fataler Fehler erwiesen. Man denke nur mal an die Lokführerstreiks in den alten Bundesländern, da gab es noch verbeamtete Lokführer, die Züge fuhren, und im Osten stand alles still. Die Ausübung dieser hoheitlichen Befugnisse erfordert in der Regel Beamte – so heißt es auch –, die Neutralität und Zuverlässigkeit garantieren. Das haben wir. Um eine solide Bildung zu gewährleisten, die durch qualifizierte Fachkräfte vermittelt wird – das sind unsere Lehrer –, braucht es die Schulpflicht. Da muss ich oder müssen wir mit Verwunderung feststellen, dass die AfD in Sachsen-Anhalt die Schulpflicht aushebeln will. Ich habe mich genau mit dem Programm befasst und ich zitiere mal: „Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen.“ Weiter heißt es: „Das Recht auf Hausunterricht ist als Elternrecht zu begreifen, die Bildung der Kinder als Pflicht und der Schulbesuch als Angebot, das der Staat vorhalten muss, das die Eltern jedoch nicht zwangsläufig annehmen müssen.“ Sie verweisen auf das österreichische Bildungsmodell. Eltern als Garant für qualitativ hochwertige Bildung. Echt jetzt? Werden Eltern über Nacht zu Lehrern, die neun Semester studieren plus zwei Jahre Vorbereitungsdienst? Wirklich? Übrigens steht Deutschland international im Schulranking auf Platz 22, Österreich auf Platz 38. So viel zum Thema „Qualität“.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wie viele Kinder werden dort im Heimunterricht beschult?)
Sie können gern nachher eine Frage stellen, Frau Muhsal, das steht Ihnen zu. Ich bringe erst mal meine Rede zu Ende.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Dazu wollen Sie nichts sagen! Da haben Sie wohl eine Bildungslü-
cke!) Wir als Brombeere stehen zur Schulpflicht als Garant für solide Bildung in unserem Land. Das ist klar in unserem Thüringer Schulgesetz geregelt. Ich zitiere § 17 Abs. 1: „Wer in Thüringen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in einem Ausbildungsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis steht, unterliegt der Schulpflicht“. Das steht nicht zufällig dort, sondern ganz bewusst. Es heißt weiterhin in Absatz 3: „Die Schulpflicht kann an einer öffentlichen Schule oder an einer Ersatzschule […] erfüllt werden.“ Und zwar in der Schule und nicht zu Hause. Das hat auch seinen Grund. Das muss so bleiben, das ist richtig. Aber wir dürfen eins nicht vergessen – das hatte die Kollegin Gerbothe vorhin schon angesprochen –: die Zahl der Schüler mit Schuldistanz – so heißt das nämlich offiziell. Übrigens, Herr Jankowski, wird das statistisch offiziell erhoben. Jedes Jahr gibt es eine Abfrage, eine statistische Erhebung für Schüler mit Schuldistanz. Wir haben es in der Tat mit einer Verdreifachung der Fälle seit 2019 zu tun. Das darf man so nicht hinnehmen. Das ist unter anderem auch eine politische Zielrichtung des Antrags, den wir hier einbringen, dass das Schulgesetz als gutes Instrumentarium für die Umsetzung der Schulpflicht gilt. Genau daran muss gearbeitet werden. Es fehlt an der konsequenten Umsetzung durch alle Akteure: durch Schulen, Eltern, Schulämter, Ministerien und Schulträger. Hier müssen wir ansetzen. Deswegen geht auch mit dem Antrag eine Forderung an die Landesregierung, einen konkreten Maßnahmenkatalog zu gestalten, der die konsequente Einhaltung der Schulpflicht als Garant für die Bildungsqualität wiederherstellt. Genau aufgrund der Wichtigkeit dieses Themas beantragen wir, den vorliegenden Antrag an den Bildungsausschuss zu überweisen, um sich nicht nur über die Wichtigkeit von Schulpflicht zu verständigen, sondern auch um gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die dann dafür Sorge tragen, dass Schüler regelmäßig die Schule besuchen, und für eine weiterhin hohe Qualität zum Wohle unseres Landes. Denn, wie gesagt, Bildung ist der Garant dafür, dass die Fortentwicklung unseres Landes gewährleistet wird. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
