Jane Croll
Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke klingt auf den ersten Blick nach mehr Mitbestimmung und mehr Unterstützung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Dieser Vorschlag schafft vor allem Bürokratie, zusätzliche Kosten und Doppelstrukturen, ohne den Beschäftigten im Alltag wirklich zu helfen. Die Fraktion Die Linke präsentiert uns heute nach zehn Jahren eigener Regierungsverantwortung eine teure Scheinlösung, die an den tatsächlichen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorbeigeht. Lassen Sie mich aber zunächst eines klarstellen: Wir alle wollen gute Arbeitsbedingungen in Thüringen. Wir alle wollen, dass Beschäftigte gut und gern in Thüringen arbeiten. Aber wir als CDU wollen eben effektive, passgenaue Lösungen, keine zusätzliche Bürokratie, die am Ende mehr kostet, als sie nützt. Thüringen verfügt bereits heute über starke Institutionen zur Interessenvertretung der Beschäftigten. Wir haben Gewerkschaften, Betriebsräte, Tarifpartnerschaften, Arbeitgeberverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern. Sie leisten tagtäglich hervorragende und wichtige Arbeit in unserem Freistaat. Statt die bestehenden Strukturen zu stärken, bekannter zu machen und besser zu vernetzen, soll nun eine weitere Pflichtinstitution, eine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts geschaffen werden, die Beiträge erhebt, Verwaltung ausbaut und Zuständigkeiten vermischt. Wir sagen: Das Problem ist nicht – und das haben Sie gehört, haben wir eben auch vom Kollegen gehört – der Mangel an Strukturen, das Problem ist, dass viele Menschen die vorhandenen Angebote nicht kennen, nicht nutzen wollen oder dadurch nicht nutzen, weil sie nicht bekannt sind. Die Tarifautonomie und die Gewerkschaften genießen den Schutz des Grundgesetzes, zu Recht. Sie sind es, die Tarifverträge aushandeln, die Arbeitsbedingungen verbessern und die Beschäftigten vertreten. Das ist demokratisch, das ist freiwillig, das funktioniert. Eine Arbeitskammer mit Pflichtmitgliedschaft dagegen schafft aus unserer Sicht eine Parallelstruktur. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie hören, eine Arbeitskammer bedeutet eben nicht nur mehr Beratung und Beteiligung, sie bedeutet vor allem einen neuen Verwaltungsapparat. Räume, Personal, Geschäftsführung, Beiträge, Satzungen, Bürokratie, all das kostet Geld, Geld, das am Ende von den Beschäftigten selbst und aus dem Landeshaushalt bezahlt werden soll. Weil es so anschaulich für Sie ist, habe ich mal die Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers mitgebracht. Wir haben hier oben den Bruttolohn, wir haben hier die Abzüge, die es im Moment schon mit Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Lohnsteuer und vielleicht auch, wer in der Kirche ist, noch kirchensteuerlichen Abzügen gibt. Und dann kommt zusätzlich noch dazu, die soll ja einbehalten werden von den Arbeitgebern, die neue Abgabe für die Arbeitskammer. Was am Ende rauskommt, ist hier unten der Nettolohn, der ist nämlich noch niedriger, als er so und so schon ist. Ich glaube, das sollte nicht das Ziel von uns allen sein, deswegen lehnen wir das auch ab.
(Beifall CDU, BSW)
Außerdem steht im Gesetzentwurf eine Anschubfinanzierung von unter 1 Million – das ist auch wenig konkret, muss ich sagen – und dass die Personal- und Sachkosten der Geschäftsführung dauerhaft vom Land getragen werden. Gerade mit Blick auf die aktuelle finanzielle Lage unseres Landes müssen wir uns genau überlegen, welche neuen Strukturen wir schaffen. Sie alle wissen, Thüringen steht vor enormen haushaltspolitischen Herausforderungen. Gerade in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit, wo die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so und so schon mit den hohen Energiekosten, mit den Lebensmittelkosten zu tun haben, sendet Ihr Antrag das völlig falsche Signal.
(Beifall CDU, BSW)
Sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten brauchen Entlastung und Planungssicherheit und keine zusätzlichen Pflichtstrukturen. Wir diskutieren an vielen Stellen darüber, wie wir Prioritäten setzen und mit den begrenzten Mitteln verantwortungsvoll umgehen. In einer solchen Situation neue, dauerhafte Institutionen aufzubauen, deren Nutzen aus unserer Sicht fraglich ist, halten wir für völlig falsch und verantwortungslos. Jeder zusätzliche Euro Verwaltungskosten fehlt am Ende dort, wo die Menschen konkrete Verbesserungsvorschläge erwarten – in den Schulen, für die Unterrichtsversorgung, bei der Polizei, bei Investitionen in Schulen und Digitalisierung und in die Unterstützung der Kommunen. Die CDU steht für den Grundsatz „fördern und fordern“.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Gegeneinander ausspielen!)
Wer arbeitet, wer seinen Beitrag zum Gemeinwohl leistet, der soll Wertschätzung erfahren, aber nicht durch Pflichtbeiträge und Zwangsmitgliedschaften, sondern durch faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und echte Aufstiegschancen.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf schafft keine einzige neue Stelle, er schafft keinen einzigen neuen Ausbildungsplatz. Das Einzige, was er schafft, ist Bürokratie und eine 42-köpfige Vollversammlung mit einem hauptamtlichen Hauptgeschäftsführer auf Landeskosten.
(Beifall CDU)
Und jetzt frage ich Sie: Ist das wirklich das, was Beschäftigte in Thüringen brauchen? Wir sagen: Nein.
(Beifall CDU)
Wir als CDU stehen für die soziale Marktwirtschaft. Das bedeutet starke Arbeitnehmerrechte, ja, aber mit Augenmaß, partnerschaftlich und ohne neue staatliche Eingriffe. Gute Arbeit entsteht eben nicht durch zusätzliche Behörden, sondern durch eine starke Wirtschaft, sichere Arbeitsplätze und gute Bildung. Ein zentrales Handlungsfeld der aktuellen Zeit ist die Sicherung von Fachkräften. Thüringen hat ein strukturelles Problem. Wir verlieren Fachkräfte, wir haben zu viele Ausbildungsabbrecher und die Betriebe finden nicht die Mitarbeiter, die sie brauchen. Daran sollten wir vorrangig arbeiten.
(Beifall CDU)
Wir sind dankbar, dass seitens des Arbeitsministeriums im September dieses Jahres die Fachveranstaltung zum Thema „Arbeitnehmerkammer für Thüringen“ auf den Weg gebracht wird. Dort werden alle Verbände auch gehört. Es wird fachlich bewertet, das Für und Wider abgewogen und ich bin mir sicher, dass sich einige Dinge, die ich jetzt hier angesprochen habe, gerade auch in Bezug auf die Kosten-Nutzen-Analyse im Ergebnis widerspiegeln. Zusammenfassend ist zu sagen, eine Arbeitskammer löst keine zentralen Herausforderungen unseres Landes. Sie bekämpft weder den Fachkräftemangel, noch stärkt sie automatisch Löhne oder Wettbewerbsfähigkeit. Stattdessen droht sie finanzielle Ressourcen zu binden, die wir an anderer Stelle dringend benötigen, und sorgt dafür, dass das Gehalt auf dem Lohnzettel von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern noch geringer wird. Aus diesem Grund lehnt die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf ab, nicht weil wir die Anliegen der Beschäftigten nicht ernst nehmen, sondern gerade weil wir sie ernst nehmen und ihnen keine Scheinlösung verkaufen wollen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
