Steffen Quasebarth
Thüringer Gesetz zur Beendigung gleichstellungspolitischer Maßnahmen
Sehr geehrter Herr Dr. Dietrich, Sie haben behauptet, Gleichstellung und Gleichberechtigung hätte ich verwechselt. Dem ist nicht so. Gleichberechtigung heißt eben, nicht nur auf dem Papier sind alle gleich. Unsere Verfassung verlangt ausdrücklich – und das möchte ich noch mal betonen –, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und zu sichern. Genau darum ist es in meiner Rede gegangen. Und noch eins zu Ihrem Slogan, die Gleichstellung sei die autoritäre Schwester der Gleichberechtigung: Das klingt erst mal super zugespitzt, aber in Wahrheit ist es nichts anderes als der nette Versuch, die reale Benachteiligung kleinzureden. Wer so spricht und so tut, als hätten wir hier längst die gleichen Chancen zwischen Frauen und Männern – sorry, aber das entspricht einfach nicht dem Alltag vieler Frauen in diesem Land und das werden Ihnen die Frauen in diesem Land auch bestätigen. Noch ein Wort zur Meinungspluralität an den Hochschulen: Das geht auch an Thema vorbei. Niemand bestreitet doch die Freiheit von Wissenschaft und Debatte. Aber Meinungspluralität wird doch nicht dadurch größer, dass man Gleichstellungsstrukturen abbaut, nicht in diesem Land. Im Gegenteil, gute Hochschulen leben davon, dass Talente gefördert, Hürden abgebaut und faire Chancen eröffnet werden, und zwar faire Chancen für alle. Hochschulen sollen Wissen schaffen, Erkenntnis gewinnen und gesellschaftlichen Nutzen stiften. Ja, aber dazu gehört auch, dass sie nicht immer dieselben Wege gehen, nicht immer dieselben Netzwerke und nicht immer dieselben alten Muster darüber entscheiden, wer sichtbar ist und wer es nicht ist. Deswegen bleibt es dabei: Wer Gleichstellung abbaut, der stärkt nicht die Freiheit, sondern der schützt nur die bestehende Ungleichheit. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
