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22. Sitzung (WP7)

03.02.2021 · 178 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (51)Die Linke (32)SPD (20)CDU (19)GRÜNE (18)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die Sitzung entschuldigt: Frau Wissel, Frau Kuge, Frau Dr. Maicher und Frau Petzold. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 3 bis 9 festgelegt: CDU 105 Minuten, AfD 84 Minuten, DIE LINKE Tagesordnungspunkt Bericht der Staatsregierung Ich übergebe das Wort an Frau Staatsministerin Petra Köpping und anschließend an Herrn Staatsminister Sebastian Gemkow. – Frau Staatsministerin, ich bitte Sie nach vorn.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie üblich im Parlament, würde ich gern einen Überblick über den Stand der Corona-Pandemie für Sachsen geben. Lassen Sie mich zunächst einen kurzen Rückblick geben: Wir denken zurück an den Dezember 2020. Wir wissen, dass wir damals deutschlandweit leider die höchsten Inzidenzen hatten. Sächsische Landkreise waren immer unter den Top Ten, in Deutschland sogar teils unter den Top Fünf. Landkreise hatten teilweise Spitzen zwischen 800er- und 1 000er-Inzidenzen. Wir mussten kranke Menschen, die versorgt werden mussten, auf Intensivstationen in andere Bundesländer verlegen. Das war eine sehr schwierige Zeit. Deshalb freue ich mich, dass ich heute sagen kann, dass Sachsen momentan eine Inzidenz von 119,8 hat. Das ist noch keine endgültige Aussage, weil wir wissen, dass es nach wie vor schwierige Situationen gibt. Trotzdem können wir heute verzeichnen, dass es in Sachsen keine Landkreise mehr unter den höchsten in Deutschland gibt. Eine leichte Entspannung können wir auch bei unseren Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern – sowohl auf den Stationen, auf denen Patienten normal versorgt werden, als auch auf den Intensivstationen – feststellen. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle sagen, dass wir noch nicht von einer wirklichen Entspannung sprechen können. Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei den Menschen in Sachsen zu bedanken. Das waren harte Wochen, und es sind immer noch harte Wochen. Wir haben diese ersten Erfolge gemeinsam geschafft – von einer Inzidenz von über 400 auf eine Inzidenz von 119 zu kommen. Deshalb herzlichen Dank an die Menschen. 49 Minuten, BÜNDINSGRÜNE 42 Minuten, SPD 35 Minuten, Staatsregierung 70 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch geist damit bestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf zur Corona-Pandemie (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Aber – auch hier wieder ein Aber – wir haben nach wie vor hohe Todeszahlen in Sachsen, vor allem in unseren Altenund Pflegeeinrichtungen. Wir haben eine neue Gefahr; das sind die Virusmutationen. Das will ich auch ergänzen. Alle verdächtigen Fälle für Mutanten werden in Sachsen geprüft. Das RKI macht Vorgaben, bei denen sequenziert wird. Das heißt, dass viele Ansteckungen in kürzester Zeit, wenn man sie in Einrichtungen feststellt, noch einmal gesondert untersucht werden. Wir haben bisher in Sachsen 16 nachgewiesene Fälle. Die Zahlen steigen tagtäglich. Wir haben Fälle sowohl in Leipzig, in Dresden als auch im Vogtlandkreis. Das lässt uns aufhorchen. Deshalb müssen wir wachsam sein. Ich kann berichten, dass in den Universitäten Leipzig und Dresden jeder positiv getestete Fall auf diese Art von Mutationen untersucht wird. Das heißt, wir sind dort sehr gründlich und wachsam. Ich möchte gern das Kapitel der Pflege noch einmal aufrufen und auch hierzu einen Rückblick geben: Im Frühjahr vergangenen Jahres haben wir in Sachsen bereits mit den PCR-Tests für Pflegeeinrichtungen begonnen. Diese PCRTests haben wir als Land finanziert. Damals gab es noch keine Bundesfinanzierung. Ab Oktober haben wir eine Corona-Beratungsstelle für Pflegeeinrichtungen beim MDK gegründet. Diese Beratungsstelle hat dafür gesorgt, dass vor allem den Pflegeeinrichtungen, in denen es zu Ausbrüchen gekommen ist, in denen Pflegerinnen und Pfleger zu großen Zahlen entweder in Quarantäne oder gar erkrankt sind, Unterstützung angeboten wurde. Ich kann aus den Gesprächen mit der LIGA berichten, dass es dort sehr viel Unterstützung untereinander gab. Ab Mitte Oktober 2020 – es war erst Mitte Oktober, dass die Schnelltests auch für uns zugelassen wurden – haben wir in den Pflegeeinrichtungen Schnelltests durchgeführt. Diese werden von den Kassen übernommen. Seit dem 8. Dezember 2020 haben wir auch für die Besucher geregelt, dass ein Besuch nur mit einem negativen Antigentest möglich ist. Seit dem 16.12.2020 müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohner der Pflegeeinrichtungen zweimal wöchentlich testen lassen. Ende des Jahres 2020 haben wir fünf Millionen Masken – FFP2 oder ähnliche Masken – an die Landkreise für die Pflegeeinrichtungen und 60 000 Schnelltests pro Landkreis und kreisfreie Stadt geliefert. Wir haben gesagt, dass diese für die Pflege einzusetzen sind, wenn es zu Engpässen kommen sollte. Wie ist die Situation jetzt? Das Personal in den Pflegeeinrichtungen wird sich dreimal wöchentlich testen müssen. Das ist eine große Herausforderung für die Pflegeeinrichtung. Wer selbst Schnelltests gemacht hat, weiß, dass es auch für einen persönlich eine Belastung ist. Trotzdem haben wir uns dazu entschlossen und das gemeinsam mit unserer LIGA besprochen und beraten. Auch von Besuchern muss ein negativer Test vorgelegt werden. Dort helfen wir aus, wenn es bei den Tests Knappheiten gibt. Gleichzeitig haben wir geregelt, dass es für die Besucher und das Personal eine Maskenpflicht für FFP2 oder vergleichbare Masken in den Pflegeeinrichtungen gibt. Auch das ist eine große Belastung, weil Pflegerinnen und Pfleger diese nicht nur wenige Stunden, sondern oft den ganzen Tag tragen, wobei wir dort natürlich auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen achten und es nur für den Fall angeordnet haben, dass am Menschen gearbeitet wird; man hat also durchaus die Möglichkeit, in den anderen Zeiten eine andere Maske zu tragen. Über 1 000 Einrichtungen werden mit 50 FFP2- oder KN95-Masken beliefert. Das heißt, es kann in keiner Einrichtung mehr der Fall sein, dass keine Masken vorhanden sind. Diese können auch für die Besucher eingesetzt werden. Das haben wir gemacht, weil es durchaus Besucherinnen und Besucher gibt, die eine soziale Schwierigkeit haben, sich immer wieder FFP2-Masken zu leisten, weil diese nicht billig sind. Wir haben mit dem 1. Februar 2021 in den Pflegeheimen folgenden Stand, was die Impfungen betrifft: Am 27. Dezember 2020 haben wir in den Pflegeeinrichtungen mit dem Impfen begonnen. Wir haben mit dem Impfstoff von BioNTech 23 746 Erstimpfungen und 2 783 Zweitimpfungen durchgeführt. Mit dem Impfstoff von Moderna haben wir 99 Erstimpfungen durchgeführt. Unser Ziel ist es, dass wir bis Mitte Februar 2021 alle Alten- und Pflegeeinrichtungen das erste Mal geimpft haben. Das ist nicht einfach, weil wir wissen, dass es zum Beispiel im Landkreis Görlitz über 120 kleine Pflegeeinrichtungen gibt. Das heißt, dass man dort einen großen logistischen Aufwand betreiben muss, weil die Impfstoffe nach wie vor kompliziert sind. Trotzdem haben wir uns dieses Ziel gesetzt. Gerade in kleineren Einrichtungen kann es durchaus das eine oder andere Mal passieren, dass wir die Einrichtung nicht aufsuchen können, obwohl sie im Plan liegt, weil es dort eine hohe Infektionszahl bzw. einen hohen Quarantäne-Anteil gibt. Zum Impfen selbst: Wir haben jetzt drei zugelassene Impfstoffe: von BioNTech, Moderna und AstraZeneca. Diese Woche wird es noch eine Impfverordnung des Bundes geben, in der festgelegt wird, wie zum Beispiel der neu zugelassene Impfstoff von AstraZeneca tatsächlich eingesetzt werden kann. Dieser – das hat sich inzwischen herumgesprochen – ist mit einer Altersgrenze von 65 Jahren angesetzt. Deshalb braucht es bei der Priorisierung noch einmal eine Anpassung. Das werden wir diese Woche erfahren. Gleichzeitig habe ich noch einmal meine Kritik – auch in den Bund-Länder-Gesprächen – zum Ausdruck gebracht, was die Belieferung mit Impfstoffen betrifft. Sachsen ist ein Bundesland mit einem sehr hohen Anteil von älteren Menschen. Allein die Einwohnerzahl als Grundlage zu sehen halte ich für zu kurz gesprungen. Es wird eine Aufgabe für die Zukunft sein, zu klären, wie man mit solchen ganz klaren Kriterien umgehen kann. Zum aktuellen Impfstand: Wir haben momentan mit BioNTech 91 422 Erstimpfungen durchgeführt, 19 799 Zweitimpfungen, mit dem Impfstoff Moderna 1 098 Erstimpfungen. Den Moderna-Impfstoff, den wir in der vergangenen Woche oder vor 14 Tagen zum ersten Mal geliefert bekommen haben, haben wir vorwiegend in den Dialyse-Zentren bzw. den Organtransplantationszentren eingesetzt. Wir haben gerade in der letzten Bundesschalte mit den Gesundheitsministern besprochen, dass es andere Bundesländer noch nicht getan haben. Aber wenn man sich die Mortalität anschaut, ist gerade in diesen Bereichen eine sehr große Mortalität zu verzeichnen. Das haben wir in Sachsen gleich mit in die Priorität gesetzt, und ich glaube, dass es gut und richtig war. Sie wissen, dass wir eine ganze Menge Kritik hatten, weil wir vielleicht deutschlandweit nicht am ersten Platz, was das Impfen betrifft, gestanden haben. Wir haben uns in Sachsen dafür entschieden, dass wir die Zweitimpfung – und das sind 50 % der Impfstoffe – zurückhalten, um die Zweitimpfung termingerecht abzusichern, und genau das tun wir. Wir geben die Zweitimpfung nach 21 Tagen. Bundesländer, die bereits eine hohe oder eine etwas höhere Verimpfung als Sachsen zu verzeichnen haben, sind dabei, diese Zweitimpfung zu verzögern, das heißt, nach hinten zu verschieben. Das wollten wir in Sachsen nicht. (Beifall bei der CDU) Ein Thema zur neuen Struktur: Die neue Struktur, von der Sie auch über die Presse erfahren haben, hat das Ziel, dass wir klare Entscheidungsstrukturen und eine bessere Koordinierung zwischen den einzelnen Ministerien erreichen wollen. Wir haben deshalb einen Corona-Ausschuss gegründet, dem die Staatskanzlei, das SMS, das SMI, das SMJus, der SSG und der SLKT angehören. Wir erhoffen uns von dieser Struktur, dass wir schnelle vorbereitende Entscheidungen für unser Kabinett treffen können, um damit klare Entscheidungen, die bei dieser Pandemie oft sehr schnell gehen müssen, vorzubereiten. Gleichzeitig haben wir die Corona-Stabsstelle, die es im SMS schon gab, verstärkt. Herr Meyer – das ist ebenfalls durch die Medien bekannt geworden – wird dort eine Stabsstelle aufbauen, bei der wir gerade mit den anderen Ministerien im Gespräch zur Unterstützung sind. Bestimmte Strukturen, die sich bewährt haben, werden aber bleiben. So wird der Krisenstab weiter einmal wöchentlich tagen, damit alle Ministerien mitgenommen werden, damit alle Ministerien informiert sind, damit wir als Staatsregierung agieren können. Gleichzeitig werden solche Dinge wie die Beschaffung zum Beispiel von Schutzkleidung oder die Erstellung des Lagebildes beibehalten – Sie haben sich bewährt –; da sind sehr gute Strukturen aufgebaut worden. Zum sogenannten Exit-Programm oder wie man auch sagen kann, einem Plan für die Zukunft, wie wir zukünftig mit der Pandemie umgehen: Auch in Sachsen sind wir dabei, einen solchen Plan zu erarbeiten. Wir sind gerade in der Abstimmung. Es sei einmal vorweggesagt: Aus unserem Haus ist die Information, die heute in der Presse steht, nicht gekommen. Ich möchte das eindeutig betonen, weil es hinterher eine ganze Menge Durcheinander und Verwirrung gibt. Ich kann es nur so sagen. Wir haben das Ziel, schrittweise vorsichtig zu öffnen. Die Orientierung wird sich nach den Inzidenzen und dem Geschehen in unseren Nachbarländern, in unseren Nachbarbundesländern sowie nach dem Impffortschritt richten. Gleichzeitig haben wir Erfahrungen aus dem Herbst. Wir haben bereits letztes Jahr ein Ampelsystem aufgelegt, das Schwellenwerte zwischen 35 und 50 pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen gegeben hat. Wir haben jetzt erfahren, dass hohe Inzidenzen, wie wir sie im vergangenen Jahr hatten, nur sehr langsam zu beherrschen sind; das heißt auf der einen Seite die Kontaktnachverfolgungen, bei denen der Freistaat Sachsen den Kommunen außerordentlich viel Hilfestellung gegeben hat, aber andererseits, dass man diese Inzidenzwerte auch wieder senken kann. Das dauert einfach sehr lange, und deshalb müssen wir bei unserer Strategie dafür sorgen, dass auf der einen Seite Möglichkeiten geschaffen werden, dass Planbarkeit geschaffen, aber andererseits auch schnell reagiert wird, wenn sich die Zahlen wieder negativer entwickeln. Deshalb werden die AHA-Regeln das zentrale Thema auch für die Zukunft bleiben, egal, wie weit wir momentan mit dem Impffortschritt sind, und egal, wie wir ein Exit- bzw. ein Strategieprogramm auflegen. Unwägbarkeiten in der Planung werden bleiben. Das sind zum Beispiel diese Mutationen, von denen wir momentan wissen, dass es weltweit mindestens acht gibt, und die sich tagtäglich verändernden Informationen zeigen, dass Mutationen dabei sind, die ein sehr hohes Ansteckungsrisiko mit sich bringen und deshalb mit großer Sorge und Sorgfalt zu beobachten sind. Wichtig sind mir auch die ersten Schritte besonders für Kinder und Familien. Kinder und Familien leisten zurzeit Enormes: Spagat zwischen der Arbeit, Kinderbetreuung, Schule zu Hause, Familienleben, und nicht wenige Familien sind in dieser Zeit wirklich überfordert. Studien aus dem Frühjahr zeigen, dass bei Kindern und Jugendlichen die Einsamkeitsgefühle und die Verunsicherung mehr verbreitet sind als bei älteren Menschen. Die können damit zum Teil besser umgehen als Kinder und Jugendliche. Für Kinder und Jugendliche scheint es manchmal, als wäre es ein verlorenes Jahr, ein verlorenes soziales Jahr vor allem, weil sie ihre Kontakte, die sie dringend brauchen, nicht so pflegen konnten, wie das für ein Kind eigentlich notwendig ist. Es gibt auf der einen Seite viele verpasste Erfahrungen, die man vielleicht nur einmal im Leben macht. Wir erinnern uns alle an bestimmte Feierlichkeiten, die Kinder und Jugendliche brauchen. Trotzdem haben sie auch wichtige Erfahrungen gemacht – außerhalb des Lernstoffs und außerhalb der Noten. Sie haben kennengelernt, wie schnell sich das Leben verändern kann, wie schnell man sich auf neue Bedingungen einstellen muss, und sie haben gelernt, damit umzugehen. Aber Kinder brauchen soziale Kontakte. Darin sind wir uns alle einig. Deshalb wird das ein zentrales Thema unserer zukünftigen Strategie sein. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Es gibt noch keine verlässlichen Zahlen, wie die Strukturen bzw. die Folgen dieses Lockdowns sind, gerade was Gewalt oder Ähnliches betrifft, weil Kinder zurzeit weder in Kindertagesstätten noch in Schulen sind, wo es eine relativ gute Kontrolle bzw. auch Ansprechpartner gibt. Deshalb glaube ich, dass sich gerade jetzt bewährt hat, dass wir Schulsozialarbeiter und Menschen haben, die in den Schulen für Kinder ansprechbar sind, die sie, gerade wenn die Schulen langsam wieder öffnen können, dringend brauchen. Aber sicher werden wir dort noch einmal nachschärfen müssen, wie wir genau diesen Bereich stärken, damit wir Kindern, die vielleicht jetzt nicht die Möglichkeit hatten, sich Hilfe durch die Eltern, durch Freunde zu holen, ein Angebot machen können, um sie zu stärken. Wir müssen Härten ausgleichen, und wir müssen diese positiven Erfahrungen, die Kinder in dieser Zeit gemacht haben, mitnehmen. Kinder und Familien werden für die Hilfe bei Öffnung zu ihren bekannten Angeboten gehen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Angebote für die Perspektive gestärkt werden. Noch mal: Die Schulsozialarbeit, die Jugendsozialarbeit, die Jugendarbeit generell ist ein Thema, dessen wir uns annehmen müssen, damit wir den Kindern die entsprechende Hilfe und Unterstützung geben können. Niedrigschwellige Angebote sind dabei wichtig, auch Erziehungsberatungsstellen, soziale Gruppenarbeit oder auch die Familienhilfe. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Staatsministerin Köpping. Jetzt folgt Herr Staatsminister Sebastian Gemkow mit seinem Bericht als Mitglied der Staatsregierung.

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Sebastian Gemkow

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit über einem Jahr verändert die Corona-Pandemie unser Zusammenleben. Auf der einen Seite zeigt sie uns wie wohl keine Krise zuvor – jedenfalls keine, die unsere Generation erlebt hat –, wo unsere Grenzen sind. Auf der anderen Seite setzt sie auch Impulse, zum Beispiel bei der Organisation unseres Arbeitslebens. Aber vor allem hat sie einen Berufszweig und damit eine Berufsgruppe in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt, der für gewöhnlich im Stillen agiert: die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Ganz ohne Zweifel sind die Zeiten außergewöhnlich, und so wird den Wissenschaftlern plötzlich eine ungewohnte Aufmerksamkeit geschenkt, ob im Positiven oder auch im Negativen. Nicht nur der faktische Druck, Wege aus der Krise zu erforschen, Antworten auf das Wie, auf das Warum zu finden, Bewältigungsstrategien und Gegenmittel zu entwickeln, sondern gerade auch der emotionale Druck, den die Erwartungen der Öffentlichkeit auslösen, sind bislang ungekannte Herausforderungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Umgekehrt darf und muss Wissenschaft auch von uns, von der Gesellschaft erwarten können, dass wissenschaftliche Methoden zur Aufarbeitung und Bewältigung der Coronakrise akzeptiert werden. Nicht selten sind Wissenschaftler oder gar die Wissenschaft als Ganzes Anwürfen ausgesetzt, die ihre Arbeit infrage stellen. Das reicht von einfachen Anwürfen bis hin zu kruden Mythen und Hypothesen, die nicht nur die Forschungsarbeiten bezweifeln, sondern auch die Unabhängigkeit der Wissenschaft infrage stellen. Diese oft irrationalen Diskussionen laufen leider nicht völlig abgekoppelt von der Debatte um die richtigen Wege aus dieser Krise, und sie beschäftigen die Forscherinnen und Forscher. Sie kosten viel Kraft und Zeit, weil immer zusätzlich geprüft und klargestellt werden muss. Ich möchte nicht missverstanden werden: Natürlich brauchen wir eine Diskussion um die richtigen wissenschaftlichen Konzepte – innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft aber natürlich auch in der Öffentlichkeit. Was es aber nicht braucht, sind die damit verbundenen Debatten um angeblich höhere Mächte und Wissenschaftler als deren willfährige Handlanger. Das lähmt und schwächt die Suche nach geeigneten Medikamenten, Impfstoffen und geeigneten Maßnahmen im Umgang mit einer Pandemie. Ich bin überzeugt davon, dass die übergroße Mehrheit der Menschen in unserem Land weiß, akzeptiert und vertraut in das, was die Wissenschaft in diesem Land leistet. Das zeigt nicht zuletzt auch das Wissenschaftsbarometer vom November 2020. Im Rahmen dieser Umfrage haben zwei Drittel der Befragten der Aussage zugestimmt, dass Kontroversen zwischen Wissenschaftlern zu Corona hilfreich sind. Sie tragen dazu bei, dass sich die richtigen Forschungsergebnisse durchsetzen. Sechs von zehn Befragten vertrauen der Wissenschaft im Allgemeinen. Für mich zeigen diese Ergebnisse, dass sowohl das Verständnis für Wissenschaft als auch das Ansehen der Wissenschaftler bei den Bürgerinnen und Bürgern positiv besetzt sind. Wir tun gut daran, Wissenschaftler in unsere Meinungsbildung einzubeziehen und vor allem Entscheidungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu treffen. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass die Wissenschaft Wissen immer nur auf Zeit schafft: Das Prinzip, Wissen zu generieren, es zu prüfen, zu bestätigen oder eben auch zu korrigieren, ist unabdingbarer Teil von Wissenschaft. Kontroversen zwischen Wissenschaftlern verhindern nicht das Finden von Lösungen. Das Gegenteil ist der Fall: Sie befördern Wissenschaft und Forschung. Dieses Prinzip gilt es nicht anzuprangern. Wir müssen stattdessen genau dieses Prinzip schützen. Dafür braucht es natürlich gesicherte finanzielle Rahmenbedingungen. Dafür braucht es aber eben auch und vor allem die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre sowie Zeit, um die Qualität wissenschaftlichen Arbeitens zu gewährleisten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitätskliniken in Sachsen haben schon in der ersten Jahreshälfte 2020 bewiesen, dass sie kurzfristig agieren und sofortige pragmatische Hilfe anbieten können. So haben zum Beispiel das Deutsche Konsortium für Transnationale Krebsforschung, das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen und das Universitätsklinikum Dresden in gegenseitiger Abstimmung auch unter Pandemiebedingungen eine optimale Versorgung von Krebspatienten gewährleistet. Damit wurden Krankenhäuser im gesamten Freistaat Sachsen unterstützt. Das ist ein eindrucksvolles Beispiel für die Flexibilität, die Hilfsbereitschaft, aber auch für die Organisationsstärke der Wissenschaftslandschaft bei uns im Freistaat Sachsen. Unsere Forschungseinrichtungen haben schon im Frühjahr begonnen, mit eigenen Kapazitäten in eigenen Einrichtungen zum Beispiel Schutzmasken und Schutzschilde herzustellen. Sie haben Laborkapazitäten für die Corona-Tests zur Verfügung gestellt. Sie sind bis heute aktiv an der Bekämpfung der Pandemie beteiligt und sie tragen gleichzeitig – natürlich wie alle anderen Bereiche unserer Gesellschaft – die unmittelbaren und die mittelbaren Folgen des Lockdowns. In den Forschungseinrichtungen spielt die konsequente Umsetzung des Arbeitens im Homeoffice eine bedeutende Rolle. Immer, wenn es umsetzbar ist, wird das gemacht. Wechselmodelle und Schichtsysteme sind auch eingeführt worden. Sie kommen zum Beispiel bei der Besetzung der Labore zum Tragen, die im Interesse der Gemeinschaft bei der Bewältigung der Coronakrise eine besondere Rolle spielen. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen ist in diesen Einrichtungen natürlich eine Selbstverständlichkeit. Sie haben sich in sehr kurzer Zeit auf diese Herausforderung sehr gut eingestellt. Das gilt auch für unsere Hochschulen, die schon im Sommersemester 2020 und in Vorbereitung auf das Wintersemester 2020/2021 an den Hochschulen umfassende Konzepte und Regelungen für den Hochschulbetrieb unter Pandemiebedingungen erstellt haben und durchführen. Das machen sie bis heute. Sie haben jederzeit Vorbereitungen auch für verschärfende Regelungen getroffen, sodass sie im Rahmen ihrer Hochschulautonomie, die sich in dieser Krise in besonderem Maße, insbesondere vor dem Hintergrund der Spezifitäten jeder einzelnen Einrichtung, sehr bewährt hat, jederzeit bereit waren, auf die Veränderungen der Regelungen zu reagieren. Sie haben das bis heute hervorragend geleistet. Die Präsenz an den Hochschulen ist auf ein Minimum reduziert worden, damit die Kontakte so gering wie möglich gehalten werden. Die Lehrveranstaltungen finden dementsprechend in der Regel bis zum Ende des Wintersemesters bis auf wenige Ausnahmen, zum Beispiel Praktika oder Labortätigkeiten, in digitalen Formaten statt. Die Prüfungen finden auch weitgehend in alternativen Formaten statt oder werden, wenn es möglich ist, zum Teil verschoben. Was ich festhalten kann, ist Folgendes: Unsere Hochschulen finden eine sehr gute Balance zwischen dem Auftrag, die Studierenden innerhalb der Regelstudienzeit zum erfolgreichen Abschluss ihres Studiums zu bringen, und den coronabedingten Auswirkungen auf das Studium, für jede und jeden Einzelnen angemessen zu berücksichtigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Hochschulen sind entsprechend weitestgehend in das Homeoffice-Arbeiten versetzt worden. Hierbei haben die Hochschulen seit Beginn der Pandemie mit entsprechenden Hygienekonzepten auf die Herausforderung hervorragend reagiert. Vonseiten des SMWK kann ich sagen, dass wir im engen Austausch mit allen Einrichtungen schon seit Beginn der Krise in regelmäßigen Schalten auch mit der Landesrektorenkonferenz sind, sodass wir diesen Spagat zwischen der Hochschulautonomie einerseits und der Verantwortung, die das Ministerium trägt, andererseits im engen Austausch waren. Das hat sich bewährt und findet bis heute sehr gut statt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Besonders schwer von der Pandemie sind unsere Sächsischen Studentenwerke mit ihren insgesamt 78 Wohnheimen und 41 Mensen betroffen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal meinen Dank an Sie erneuern, dass Sie es möglich gemacht haben, über den Corona-Bewältigungsfonds einen Großteil der Ausfälle abzufedern, die bei den Studentenwerken aufgelaufen sind – durch Mietausfälle, aber eben auch durch Einnahmenausfälle im Mensabetrieb. Vielen Dank dafür, dass Sie das möglich gemacht haben. Das hilft den Studentenwerken in dieser Krise sehr. Sie haben über den Betrieb der Studentenwohnheime und der Mensen hinaus eine immense Bedeutung in der Rechtsberatung und der psychosozialen Beratung für Studierende, die in dieser Krise ganz andere Probleme haben. Es geht nicht mehr um die Fragen nach Studienabschlüssen und Zeitmanagement. Es sind jetzt Fragen nach ganz konkreten psychischen Belastungen, pathologischem Internetverhalten, Antriebslosigkeit und Vermeidungsverhalten. Das sind viele Fragen, die ein Stück weit nachvollziehbar sind. Dafür sind die Studentenwerke weiterhin ansprechbar für die Studierenden. Die Studentenwerke sind auch diejenigen, die die Anträge unverschuldet in Not geratener Studentinnen und Studenten bearbeiten. So konnten sie allein aus Mitteln, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt hat, 2,1 Millionen Euro für über 5 000 Betroffene ausreichen. Zusätzlich bearbeiten sie die aus eigenen Mitteln erfolgenden Hilfen. Hierzu wurden 450 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 275 000 Euro bearbeitet. Das passiert alles, damit auch Studierende bestmöglich durch diese Krise hindurchkommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einige Worte zu unseren Universitätskliniken sagen. Die Universitätskliniken in Leipzig und Dresden nehmen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie eine ganz besondere Rolle ein. Sie leisten einen ganz erheblichen Beitrag bei der Behandlung von schwererkrankten Covid-19-Patienten, auch aus europäischen Nachbarstaaten. Sie sind regionale Steuerungszentren und übernehmen die Bettenund Patientenkoordination vor Ort. Ihre interdisziplinären Teams aus erfahrenen Intensivmedizinern, Infektiologen und Virologen ermöglichen außerdem die Beratung weiterer Kliniken im Freistaat und die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen. Sie stehen im engen Austausch mit anderen Universitätskliniken zu Behandlungsstrategien und organisatorischen Fragestellungen. Der Studienbetrieb der medizinischen Fakultäten, die noch einmal gesondert zu betrachten sind, ist aufrechterhalten worden. Hierfür ist auch ein ganz wichtiger Dank angebracht. Die Medizinstudentinnen und -studenten helfen ehrenamtlich bei der Bewältigung der Pandemie in den Universitätskliniken mit. Damit gehen letztendlich auch die Aufgaben der Universitätskliniken in dieser Krise über die Rolle als Maximalversorger hinaus. Es gehört zur Wahrheit dazu, dass trotz der dankenswerten Unterstützung auch hier durch den Corona-Hilfsfonds sowie die Entlastungsregelungen des Krankenhausentlastungsgesetzes und des Krankenhauszukunftsgesetzes Defizite verbleiben. Vor diesem Hintergrund erlauben Sie mir zum Schluss noch einen ganz persönlichen Dank an all diejenigen, die zum Wissenschafts- und Forschungsbetrieb beitragen, mitarbeiten und auf vielfältige Weise dafür Sorge tragen, die Auswirkungen dieser Pandemie einzudämmen. Viele von Ihnen haben – das geht natürlich allen in dieser Gesellschaft so, hier aber in besonderem Maße – durch die Verlagerung ihrer Arbeit in das Homeoffice die Trennung von Privat- und Berufsleben im Prinzip komplett aufgegeben. Das geschieht schon über einen lang andauernden und noch unbestimmt fortdauernden Zeitraum. Deswegen danke ich allen ganz herzlich, auch den Forschenden und Lehrenden, den Rektoraten, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Studentinnen und Studenten, dass auch sie das Lernen aus den Hörsälen und Bibliotheken nach Hause verlegt haben, weil sie dadurch alle ihre Kontakte im Interesse unserer Gemeinschaft und der Bürgerinnen und Bürger reduzieren. Ich danke vor allem allen Ärztinnen und Ärzten und dem Pflegepersonal an den Kliniken, die ihre Kontakte eben nicht reduzieren können, sondern an die erste Stelle ihrer täglichen Arbeit die Bekämpfung dieser Pandemie gestellt haben. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Ich danke nochmals Frau Staatsministerin Köpping und Herrn Staatsminister Gemkow für ihre Berichte, und wir kommen nun zur Aussprache darüber. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 20 Minuten, AfD 18 Minuten, DIE LINKE 11 Minuten. BÜNDNISGRÜNE 10 Minuten und die SPD 8 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Die Aussprache wird jetzt eröffnet durch Herrn Kollegen Urban für die AfD-Fraktion. Bitte.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Ausstiegsstrategie für Lockdown in Sachsen geplant“, unter dieser Überschrift berichtete am Donnerstag letzter Woche der MDR über die Pressekonferenz der Landesregierung. Neuigkeiten: so gut wie keine. Die aktuellen Testergebnisse, Infektionszahlen, dazu Worthülsen wie Perspektivplan oder Strategie. Verantwortung will die Regierung wieder einmal nicht übernehmen, sondern sie will auf die Entscheidungen der Bundesregierung warten: Herr Kretschmer im Fahrwasser von Frau Merkel, auch das ist nichts Neues. (Beifall bei der AfD) Niemand leugnet Corona. (Lachen bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Aber zehn Monate nach Beginn der Coronakrise, drei Monate nach dem Herunterfahren der Wirtschaft hat die Regierung immer noch keine Ausstiegsstrategie. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Niemand leugnet?!) Und jetzt, Ende Januar 2021, haben Sie sich vorgenommen, mit der Erarbeitung einer Strategie zu beginnen. Wenn es nicht so makaber wäre, könnte man darüber lachen. Wie lange brauchen Sie dafür eigentlich noch? Von dem US-Ökonomen Thomas Sowell stammt das Zitat: „Es gibt kaum etwas Dümmeres und Gefährlicheres, als wichtige Entscheidungen in die Hände von Leuten zu legen, die keinen Preis dafür bezahlen müssen, wenn sie danebenliegen.“ Leider hat ein großer Teil der sächsischen Wähler genau diesen Fehler gemacht. Der Lockdown des wirtschaftlichen, des gesellschaftlichen und des sozialen Lebens ist die Holzhammermethode von Politikern, die kein Verständnis von der Corona-Epidemie haben, die völlig unvorbereitet auf diese Epidemie waren und die ihr eigenes Versagen nun mit pompösem Aktionismus kaschieren. (Beifall bei der AfD) Waren die Corona-Verbote im Frühjahr 2020 aufgrund der fehlenden Erfahrungen noch entschuldbar, so sind sie heute unverzeihlich.

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

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Jörg Urban AfD

Nein. – Schon im Frühjahr 2020 gingen die Infektionszahlen vor Beginn des Lockdowns zurück. Ein signifikanter Einfluss auf das Infektionsgeschehen war bereits damals nicht nachweisbar, und das ist keine Verschwörungstheorie oder eine Missachtung der Wissenschaft, Herr Gemkow. Inzwischen belegen zahlreiche internationale Studien wie die des Forscherteams der Stanford University die Wirkungslosigkeit von Lockdowns beim Schutz der Bevölkerung. Dazu steht im „Deutschen Ärzteblatt“ – ich zitiere –: „Die Autoren kommen zum Ergebnis, dass die restriktiven Maßnahmen epidemiologisch sinnlos sind, aber enormen Schaden anrichten.“ Der Vergleich von Ländern mit und ohne Lockdown unterstreicht die Studienergebnisse. Österreich, im Vergleich zur Schweiz mit wenig Corona-Verboten: kein signifikanter Unterschied der Entwicklung der Infektionszahlen. Kalifornien im Vergleich zu Florida mit offenen Geschäften, Restaurants und Veranstaltungen: kein Unterschied bei den Infektionszahlen. Die Liste ließe sich fortsetzen. Was damit gleichzeitig gesagt werden muss: Der Rückgang der Infektionen und der Zahl der Intensivpatienten in Deutschland und Sachsen ist nicht das Ergebnis Ihrer Corona-Verbote mit dem Holzhammer, sondern es ist der normale Verlauf von Virusinfektionen, (Lachen bei der CDU) wie er schon seit mehr als hundert Jahren beobachtet und dokumentiert wird. (Beifall bei der AfD) Klüger wäre es, den Holzhammer beiseite zu legen und sich endlich auf die Dinge zu konzentrieren, bei denen man durch Maßnahmen wirklich eine Verbesserung erreichen könnte. Dazu zählen die finanzielle und personelle Stärkung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie der gezielte Schutz der Risikogruppen, also die Bereiche, in denen Sie bisher versagt haben. (Beifall bei der AfD) Auf die Details Ihres Versagens wird Kollege Schaufel dann noch eingehen. (Zuruf von der CDU: Ach nö!) Nachdem ich nun unter Berufung auf renommierte Wissenschaftler den Sinn und Nutzen Ihrer Corona-Verbote infrage gestellt habe, Herr Kretschmer, möchte ich nun die hässliche Seite Ihrer Corona-Politik beleuchten, die sogenannten Kollateralschäden. Dem kaum vorhandenen und wissenschaftlich nicht belegten Nutzen Ihrer Politik steht nämlich ein riesiger Schaden gegenüber. (Zuruf von der AfD: Richtig!) Erstens. 2020 bezifferte das ifo Institut den wirtschaftlichen Schaden eines dreimonatigen Lockdowns je nach Szenario auf 354 bis 729 Milliarden Euro. Das sind nicht nur gigantische Steuerausfälle für den Staat, die dann zum Beispiel bei der Finanzierung des Gesundheitswesens fehlen, sondern das sind vor allem vernichtete Einkommen bei Unternehmen, bei Arbeitnehmern in Kurzarbeit, bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden. Das sind Hunderttausende Geschäfts- und Privatinsolvenzen. Der Deutsche Handelsverband warnte erst kürzlich, dass sechs von zehn Betrieben im Hotel- und Gaststättengewerbe vor der Insolvenz stehen. Dahinter stehen Väter, Mütter, Familien. Das sind auch in Sachsen Tausende menschliche Schicksale. (Beifall bei der AfD) Anfang Januar hatte ich ein Gespräch mit dem Eigentümer eines Fitnesscenters. Im Moment verbraucht er die Rücklagen für seine Rente, um laufende Kosten und Kredite zu bezahlen, und weil er nicht zum Sozialamt gehen will. Er ist 55. Ob ihm ein Neustart nach Corona gelingt, weiß er nicht. Wie vielen Tausenden Gewerbetreibenden geht es genauso? Wie viele sehen sich jetzt unverschuldet mit der drohenden Altersarmut konfrontiert? Zweitens. Was bedeuten Ihre Corona-Verbote für unsere Kinder? Seit sieben Wochen gibt es nun keine reguläre Betreuung in Kitas mehr und keinen Präsenzunterricht in Schulen. Mit Online-Lernen kann man das nicht auffangen. Auch hier rechnet uns das ifo Institut vor, dass die Kinder aufgrund der Schulschließungen nur die Hälfte der normalen Lernzeit erreichen. Die hier angehäuften Wissensdefizite verschlechtern die Ausbildungs- und Berufschancen einer ganzen Schülergeneration. Hinzu kommen fehlender sozialer Austausch, fehlende sportliche Betätigung, starker Anstieg der Kurzsichtigkeit. Für einige Kinder entfällt mit der Schule auch die einzige warme Mahlzeit am Tag. Deshalb fordert auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung die schnellstmögliche Öffnung der Schulen. (Beifall bei der AfD) Drittens. Was passiert mit den Eltern? – Homeoffice bei gleichzeitiger Betreuung ihrer Kinder. Andere kommen von der Arbeit nach Hause und lernen dann bis in die Nacht gemeinsam mit den Kindern das, was ohne Lehrer nicht verstanden wird. Zu meiner letzten Bürgersprechstunde in Dresden rief eine alleinerziehende Mutter an. Eines ihrer Kinder geht in die 2. Klasse, das andere in die 5.. Für beide muss sie die Lehrerin ersetzen, weil ihre Kinder den Unterrichtsstoff mit LernSax und Chatten nicht allein bewältigen. Frühmorgens und abends arbeitet sie dann ihre Stunden für die Firma ab. Schulen und Kitas waren nie die treibenden Kräfte des Infektionsgeschehens. Auch bei diesen Corona-Verboten steht ihrem zweifelhaften Nutzen ein gigantischer Schaden gegenüber. (Beifall bei der AfD) Viertens zur Gesundheit. Schutz der Gesundheit, Schutz der Risikogruppen, von Menschen über 70, das ist eines Ihrer Hauptargumente, das ständig als Begründung für alle Grundrechtseinschränkungen Ihrer Corona-Politik herhalten muss. Frau Köpping, Einsamkeit im Alter, das war eines Ihrer Wahlkampfthemen. Und jetzt? Sie erschweren Besuche im Altersheim, Sie erschweren Familienfeiern, Sie machen Großeltern Angst vor ihren Enkeln und den Enkeln Angst davor, dass sie am Tod der Großeltern schuld sein könnten. Einsamkeit macht depressiv, Einsamkeit nimmt vielen den Lebensmut und den Lebenswillen. (Zuruf von der CDU: Er muss es wissen!) Wer zählt die zusätzlichen Tode durch Selbstmorde, durch verschleppte Arztbesuche oder aufgeschobene Operationen? Was ist mit der Gesundheit derjenigen Menschen, die ihren Job oder ihr Geschäft verlieren? In welchem Maße werden Suchterkrankungen und psychische Erkrankungen durch die von Ihnen künstlich herbeigeführte Wirtschaftskrise zunehmen? Der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen analysierte im letzten Jahr, wie sich Wohlstandsverlust auf das durchschnittliche Lebensalter auswirkt. Allein durch die ersten Zwangsschließungen 2020 – und das sind wohlgemerkt nicht diejenigen des jetzigen Lockdowns – gehen in Deutschland 37 Millionen Lebensjahre durch verschlechterte Lebensbedingungen verloren, 37 Millionen Lebensjahre! Laut Raffelhüschen sind das 66-mal mehr zerstörte Lebensjahre, als Sie mit Ihren Corona-Verboten retten. (Beifall bei der AfD) Der Nutzen der Corona-Politik von Frau Merkel steht in keinem irgendwie vertretbaren Verhältnis zu den unübersehbaren Kollateralschäden. Hören Sie endlich mit diesem Wahnsinn auf! (Beifall bei der AfD) Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren von der Staatsregierung! Die Menschen in Sachsen dürfen erwarten, dass Sie bei Ihren Entscheidungen Schaden und Nutzen gegeneinander abwägen, die Menschen dürfen erwarten, dass Sie ihre Freiheitsrechte nur dann beschneiden, wenn Sie das fachlich fundiert begründen – und beides tun Sie nicht. Bis heute, zehn Monate nach Beginn der Coronakrise, sind Sie nicht willens, Nutzen und Schaden Ihrer CoronaZwangsmaßnahmen wissenschaftlich zu kalkulieren und gegeneinander abzuwägen. Bis heute verweigern Sie eine wissenschaftliche Überprüfung der Wirksamkeit Ihrer Zwangsmaßnahmen. Damit muss Schluss sein! Die Freiheitsrechte der Bürger sind keine politische Verfügungsmasse der Regierenden. Vielmehr muss sich die Regierung dafür rechtfertigen, wenn sie den Bürgern über Wochen und Monate ihre Freiheitsrechte entziehen will. (Beifall bei der AfD) Ihre bisherigen Verlautbarungen diesbezüglich lassen keine Einsicht Ihrerseits erkennen. Deshalb nutzen wir unser Oppositionsrecht und zwingen Sie dazu, dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof Ihre Corona-Politik fundiert zu begründen oder sie aufzugeben. Wir klagen gegen die sächsische Corona-Verordnung. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Sachsen braucht endlich eine Ausstiegsstrategie aus den Corona-Verboten. Darunter verstehe ich aber keinen Stufenplan, der bei einer Inzidenz von 50 die Schulen, bei einer Inzidenz von 30 die Geschäfte und bei einer Inzidenz von 10 vielleicht die Konzertsäle öffnet. Einen solchen Stufenplan erstellt Ihnen ein sächsischer Schüler der Mittelschule in zehn Minuten. Die Rücknahme von Verboten ist keine Strategie. Sachsen braucht einen Plan, wie die massiven Schäden Ihrer Corona-Politik wieder beseitigt werden können. Wir als demie einer Neuverschuldung des Freistaates um 6 Milliarden Euro zugestimmt. Dieses Geld ist nicht dafür gedacht, dass Sie in Ihren Ministerin neue Posten für Ihre Parteikollegen schaffen. (Beifall bei der AfD) Es ist nicht dafür gedacht, dass Sie die Diäten und Fraktionsgelder erhöhen. Dieses Geld muss in eine echte CoronaAusstiegsstrategie investiert werden. Mit welchen Investitionen kann der entstandene wirtschaftliche Schaden am besten behoben werden? Wie sorgt man dafür, dass bankrotte Geschäfte, Studios, Restaurants, Hotels ihre Verluste ersetzt bekommen und durch ihre Betreiber wieder geöffnet werden können? (Beifall bei der AfD) Wie hilft man den Schülern, den verpassten Lehrstoff des letzten Jahres nachzuholen? Wie sichert man in Zukunft eine bessere Bezahlung des Klinik- und Pflegepersonals? Das sind die Inhalte, die wir als AfD in einer Corona-Ausstiegsstrategie sehen wollen. (Beifall bei der AfD) Herr Kretschmer, Frau Köpping, die Zahl der sächsischen Bürger, die Ihre Corona-Politik satthaben, wächst von Woche zu Woche. Laut einer aktuellen Umfrage der „Sächsischen Zeitung“ lehnen inzwischen 41 % der Menschen Ihre Zwangsmaßnahmen ab – und das trotz einer weitgehend regierungstreuen Medienlandschaft. Sie können diese Menschen weiter als „Corona-Leugner“ oder „Covidioten“ bezeichnen. Wir sagen: Diese Menschen haben mehr wissenschaftliche Kenntnisse, als Ihre Regierung wahrhaben will. Wir geben diesen Menschen eine Stimme im Parlament, und gemeinsam mit diesen Menschen werden wir dafür sorgen, dass Sachsen nach der Beendigung Ihres Corona-Desasters zu Bildung und Wohlstand zurückfinden wird. (Hanka Kliese, SPD, steht am Mikrofon.) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Für die AfD-Fraktion hörten wir gerade Herrn Kollegen Urban. Nun spricht Herr Kollege Dierks für die CDU-Fraktion. – Oh, Entschuldigung! Es folgt eine Kurzintervention zum gerade Gehörten. Bitte, Frau Kollegin. Hanka, Kliese, SPD: Genau, vielen Dank. Da ich nicht fragen durfte, möchte ich gern eine Kurzintervention halten. – Herr Urban, es ist jetzt zum wiederholten Male in diesem Hause so gewesen, dass Sie uns erklären, wie schlimm die Menschen von den Einschränkungen betroffen sind. Dabei entwerfen Sie hier ständig das Bild von einer Zweiklassengesellschaft von Menschen, nämlich Ihnen und Ihren Wählerinnen und Wählern, die von den Maßnahmen betroffen sind, und den anderen, die das angeblich ganz locker entscheiden können, weil sie davon nicht betroffen sind. Gehen Sie denn davon aus, dass all diese Menschen, die hier unter großem Verantwortungsbewusstsein diese harten Entscheidungen treffen müssen, keine Kinder, keine Angehörigen in Pflegeheimen oder keine Partner haben, die in Kurzarbeit sind? Sie erzählen hier jedes Mal die alte Leier von der alleinerziehenden Mutter. Wissen Sie, wie es sich als alleinerziehende Mutter anfühlt, in dieser Zeit berufstätig zu sein? Das weiß ich besser als Sie. Ich habe es satt, mir das von Ihnen erzählen zu lassen, weil Sie das instrumentalisieren. Sie haben überhaupt kein ernsthaftes Interesse daran. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Es gibt in dieser Pandemie keine Zweiklassengesellschaft. Es gibt eine Bevölkerung, die von den Maßnahmen und auch von dem Virus, den wir uns alle nicht gewünscht haben, betroffen ist. Es gibt dabei einen bedeutsamen Unterschied zwischen Ihnen und uns: Wir müssen abwägen und Sie spielen gegeneinander aus. Das ist unredlich. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Frau Kollegin Kliese. Nun reagiert Herr Kollege Urban, bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kliese, wie immer: „Wir spielen Menschen gegeneinander aus.“ Das gebe ich Ihnen zurück: Sie spielen Menschen gegeneinander aus. Gerade Ihre Partei, die SPD, spielt regelmäßig Junge gegen Alte, Schwarze gegen Weiße, Männer gegen Frauen, Schwule gegen Heteros aus. Das ist Ihre Politik. (Beifall bei der AfD) Selbstverständlich gibt es in Sachsen eine Zweiklassengesellschaft. Es gibt Menschen, die müssen arbeiten und gleichzeitig ihre Kinder betreuen. Sie können sich keine Erzieher und auch keinen Nachhilfelehrer leisten, wie Sie das vielleicht können. (Oh-Rufe von der CDU) Was ich Ihnen auch sagen will – Sie hätten mir zuhören sollen –: Es gibt kein Schwarz-Weiß. Was ich Ihrer Regierung vorwerfe – der Regierung, die von Ihnen getragen wird –, ist, dass Sie Schaden und Nutzen nicht gegeneinander abwägen – und das nach zehn Monaten. Nachdem Hunderttausende Existenzen in Deutschland zerstört wurden, sind Sie nicht bereit, den Schaden überhaupt ins Auge zu fassen und Ihrer Politik gegenüberzustellen. Nein, es geht nicht nur um die Wähler der AfD. Ich habe es Ihnen gesagt: 41 % der Menschen in Sachsen sind mit Ihrer Politik unzufrieden. Vielleicht werden das einmal AfDWähler. Jetzt sind alle betroffen, alle Wähler aller Parteien und vor allem die Menschen, die nicht so viel Geld haben wie vielleicht Sie, Frau Kliese. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir fahren in der Reihe der Redner fort. Das Wort ergreift für die CDU-Fraktion Herr Kollege Dierks.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Bevor diese Debatte völlig abgleitet, sollten wir uns noch einmal gemeinsam bewusst machen, worüber wir eigentlich reden. Wir reden über die größte gesundheitspolitische Herausforderung der letzten hundert Jahre. Wenn ich hier vor allem von Oppositionsseite die Debatten – und es langweilt ja so langsam, aber sicher – in den letzten Monaten verfolge, dann besteht hier, genau in diesem entscheidenden Punkt, das Erkenntnisproblem. Die Herausforderung, vor der die ganze Welt – und als Teil der ganzen Welt auch der Freistaat Sachsen – steht, ist diese Virus-Pandemie. Dieses Virus mutet den Menschen viel zu. Dieses Virus schafft Leid. Dieses Virus tötet. Es ist die Aufgabe der Politik – Frau Kliese hat es gerade gesagt –, die Aufgabe von politischen Verantwortungsträgern, abzuwägen, mit welchen Maßnahmen diese tödliche Bedrohung für unsere liberale Gesellschaft bekämpft und am Ende besiegt werden kann. (Beifall bei der CDU) Wir müssen uns gemeinsam noch einmal vor Augen führen, was wir in den letzten Monaten erlebt haben. Sie unterstellen ja immer wieder, es werde nicht abgewogen, es werde nicht geprüft, welchen Nutzen und welchen Schaden Maßnahmen bringen und welche milderen Mittel es gibt. Wir haben gemeinsam gehofft – und ich sage im Nachhinein selbstkritisch: zu Unrecht –, dass mit weniger scharfen Maßnahmen als denjenigen, die seit Dezember gelten, diese Pandemie in den Griff zu bekommen wäre. Wir müssen mehr darauf setzen, dass diese Pandemie mit Abstand, Hygiene und weniger Schließungen erfolgreich bekämpft werden kann. Aber es ist doch nicht zu leugnen – und es macht mich fassungslos –, dass Sie das tun: Die Maßnahmen, die wir seit Dezember ins Werk gesetzt haben, haben doch offensichtlich dazu geführt, dass wir von der höchsten Inzidenz in Deutschland, der höchsten Zahl der Neuinfektionen, wieder heruntergekommen sind. Das ist ein Bereich, in dem wir zumindest darüber reden können, schrittweise – und ich warne vor allzu viel Eile – diese Maßnahmen zurückzunehmen und wieder mehr in der Gesellschaft zuzulassen. Das kann man doch nicht ernsthaft leugnen. Dieser Zusammenhang ist augenfällig. Das Wetter im Dezember ist genauso wie das Wetter im Januar. Im Umkehrschluss müsste man ja sagen: Jegliche Maßnahme zur Bekämpfung einer Pandemie ist offensichtlich sinnlos, weil sie einem naturgegebenen Verlauf folgt. – Das kann doch nicht ernsthaft Ihre Argumentation sein. Selbstverständlich sind die Maßnahmen, die in den letzten Monaten ergriffen wurden, hart. Sie muten etwas zu. Aber wenn wir uns die Todeszahlen im Freistaat Sachsen und in ganz Deutschland in den letzten Monaten und vor allem im Dezember anschauen, dann ist doch nicht zu leugnen, dass dort ein Zusammenhang mit den Infektionen im Zuge der Corona-Pandemie besteht. Ich wehre mich dagegen, dass wir eine Gesellschaft werden, die politisch entscheidet, wer aufgrund von Alter oder von Vorerkrankungen ein weniger großes Recht zu leben hat als andere. (Beifall bei der CDU und der SPD) Wir können doch nicht ernsthaft sagen, wie in den letzten Argumentationen des AfD-Kreisverbandes Landkreis Leipzig – ich habe es in den sozialen Medien verfolgt –, dass eine große Zahl derjenigen, die an Corona gestorben sind, schon die durchschnittliche Lebenserwartung überschritten hatte. Das sei, so insinuiert, im Grunde nicht so schlimm. Ist es denn an uns, Menschen zu erklären, dass sie ihr Leben gelebt haben, dass es mit 80 oder mit 82 vielleicht mal gut ist? Das ist doch eine Debatte über sozial verträgliches Frühableben, die Sie hier führen, die ungeheuerlich ist (Starker Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) und überhaupt nichts zu tun hat mit dem Geist des Grundgesetzes, der Sächsischen Verfassung und der liberalsten Demokratie, die es jemals auf deutschem Boden gegeben hat. (Zuruf von der AfD) Diese Debatte ist zynisch! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD: Zuhören!) – Wissen Sie, das Grundproblem an den Debatten der letzten Monate ist, dass wir Ihnen hier ständig zuhören müssen. (Heiterkeit bei der CDU und den LINKEN) Sie wechseln Ihre Strategie ja wie andere Leute die Unterwäsche. (Heiterkeit bei der CDU und den LINKEN – Zurufe von der AfD) Sie sind in der komfortablen Situation, nicht tagesaktuell Entscheidungen treffen zu müssen, sondern Sie tun ja nichts anderes, als immer die maximal mögliche Gegenposition zu dem einzunehmen, was gerade passiert. Sie wollten erst den Notstand ausrufen, dann wollten Sie alle Maßnahmen wieder lockern, dann haben Sie den Impfstoff verteufelt. Im letzten Plenum war der Impfstoff plötzlich großartig. Das einzige Problem war dann, dass nicht genug verfügbar ist. Über das Thema müssen wir ohne Frage reden. Ich glaube, das gehört zu verantwortungsbewusstem Umgang von Entscheidungsträgern mit politischer Verantwortung dazu: Keiner von uns behauptet, dass wir alles richtig gemacht hätten. Selbstverständlich haben wir in zehn Monaten Pandemie als Staatsregierung, regierungstragende Fraktionen, Bundesregierung und regierungstragende Fraktionen im Bundestag nicht alles richtig gemacht. Wir werden im Nachhinein miteinander auswerten müssen, an welchen Stellen Fehler gemacht wurden, an welchen Stellen zu spät gehandelt worden ist und wie es uns gemeinsam gelungen ist, diese Pandemie zu bekämpfen und wieder in einen gesellschaftlichen Normalzustand zu kommen. Aber es ist wohlfeil und unredlich, immer so zu tun, als würden wir zusammensitzen und uns in sinisteren Runden überlegen, wie wir vielleicht den Menschen in diesem Land noch mehr antun können. Das Gegenteil ist der Fall. Jeder von uns trägt an dem Gedanken und natürlich der Verantwortung, Entscheidungen zu treffen, die Menschen etwas zumuten. Zu den Neiddebatten, die Sie hier führen, will ich darauf verweisen, dass alle Abgeordneten des Sächsischen Landtags ungefähr gleich viel verdienen. Die Neiddebatten, die Sie hier führen, dass wir – diejenigen, die derzeit sicherlich zu einer privilegierten Gruppe in der Gesellschaft gehören – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Zuruf von der CDU: Er hat ja doppelt!) Entscheidungen nur deshalb treffen, weil sie uns mit Blick auf das persönliche Einkommen nicht mit der vollen Schärfe selbst betreffen, sind doch wirklich unterirdisch. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

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Jörg Dornau AfD

Reden Sie mit den Leuten!) Ich glaube tatsächlich, dass wir gemeinsam festhalten können, dass in den Wochen seit Dezember viel gelungen ist, dass die harten Maßnahmen und die große Disziplin der Menschen im Freistaat Sachsen dazu geführt haben, jetzt Debatten darüber zu führen, wie wir schrittweise aus diesem Lockdown herauskommen. Dieser Lockdown hat aber auch gezeigt, dass nur harte Maßnahmen wirklich wirksam gegen dieses Virus sind, dass wir diese harten Maßnahmen brauchen, um die Pandemie zu bekämpfen, und dass wir ein weiteres Absinken der Inzidenz brauchen, um nicht einen fatalen Jo-Jo-Effekt zu bekommen, mit dem wir wieder einen Anstieg der Infektionszahlen und eine Überforderung der Krankenhäuser haben und es wieder notwendig wird, einschränkende Maßnahmen zu treffen. Wir werden gemeinsam noch etwas Geduld haben müssen. Wenn Sie ein ganz klein wenig Verantwortungsbewusstsein hätten, dann würden Sie versuchen, das Ihren Wählerinnen und Wählern zu erklären, und nicht immer nur irgendwelchen verschwurbelten, unwissenschaftlichen Unsinn erzählen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wenn wir heute hören, dass niemand das Coronavirus leugnet, dann weiß ich nicht, wo Sie unterwegs sind. Sie müssten es doch am besten wissen. Sie haben doch regen Kontakt zu denjenigen, die das Coronavirus leugnen. (Zuruf von der AfD: Sie scheinen den zu haben!) Ich kann mich an viele Demonstrationen in Deutschland und im Freistaat Sachsen erinnern, bei denen Ihre Leute an vorderster Front dabei waren, bei denen Ihre Leute mitgemacht haben beim munteren Maskenverweigern, beim munteren Verhöhnen von politischen Verantwortungsträgern, beim munteren Leugnen der Corona-Pandemie. Das ist zwar nicht der ausschlaggebende Grund dafür, dass die Corona-Pandemie unser Land belastet wie wahrscheinlich keine Krise der letzten Jahrzehnte. Aber es hat natürlich einen Effekt, wenn es eine nicht ganz unwesentliche parlamentarische Kraft gibt, die immer wieder leugnet, dass diese Pandemie gefährlich ist, die immer wieder behauptet, es würde den einfachen Weg geben, aus dieser Pandemie aussteigen zu können, es würde einen Weg geben, der niemandem etwas zumutet. Damit tragen Sie Verantwortung für das, was in diesem Land passiert. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN) Ich kann uns als denjenigen, die Verantwortung in diesem Land übernehmen wollen, denjenigen, die die Regierung tragen, wirklich nur raten, in dieser Krise zusammenzubleiben. Ich habe es vorhin gesagt: Natürlich werden in dieser Situation auch Entscheidungen getroffen, die nicht vollständig richtig sind. Aber ich bin felsenfest überzeugt – und Umfragen belegen das –, dass eine Mehrheit der Menschen nach wie vor bereit ist, diese schwere Situation zu tragen. Am allerwenigsten hilft, sich gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben und darüber zu reden, wer in welchem Ressort Fehler gemacht hat. Die Leute interessiert am Ende des Tages nur, ob wir die Probleme, die es bei komplexen Sachverhalten immer gibt, gemeinsam im kollegialen Miteinander und im kollegialen Verhältnis zueinander lösen. Ich bin mir sicher, dass uns das gelingen wird. Ich bin mir auch sicher, dass – nach einigen Anfangsschwierigkeiten, aber auf der Grundlage einer guten Organisation – die Impfkampagne im Freistaat Sachsen zu einer Erfolgsgeschichte werden wird, dass es sich schon heute auszahlt, dass wir anders als andere Bundesländer konservativer gerechnet haben, dass wir Erst- und Zweitimpfungen gewährleisten können und dass wir uns so durch Disziplin, durch maßvolle Lockerungen und durch ein Fortschreiten im Impfgeschehen nach und nach aus dieser schweren Krise herausarbeiten werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade Herrn Kollegen Dierks für die CDU-Fraktion. Jetzt folgt auf seinen Redebeitrag eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Urban. Bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Dierks, es wird nicht besser. Dass Sie uns im Plenum beschimpfen, sind wir inzwischen gewohnt. (Zuruf von der CDU: Sie haben angefangen!) Das ist auch nicht das Schlimmste. Das bekommen wir einigermaßen gut bezahlt. (Zuruf von der CDU: Mit Ihnen wird doch nichts besser!) Aber Sie machen wieder das, was Sie schon seit einem halben Jahr oder länger machen: Sie beschimpfen die Menschen, die gegen Ihre Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen. Sie unterstellen diesen Menschen, sie würden Corona leugnen, sie wären Covidioten. Das kam jetzt wieder. Das ist unlauter. Die Menschen wehren sich gegen Ihre Maßnahmen, die sie für falsch halten. Das ist auch nicht aus der Luft gegriffen. Es ist sogar der Deutsche Ethikrat, der verlangt, dass endlich Schaden und Nutzen vernünftig gegeneinander abgewogen werden. Es gibt andere Länder, die andere Wege gehen, bei denen die Todes- und Infektionszahlen nicht schlechter sind als in Deutschland. (Sören Voigt, CDU: Welche denn?) Nichts anderes habe ich vorgetragen. Ich habe ganz bewusst die Wissenschaft zitiert. Ich habe ganz bewusst das ifo Institut zitiert, damit Sie sehen, dass es auch andere Menschen außer der bösen AfD gibt, die Ihre Politik infrage stellen. Was fällt Ihnen dazu ein? Sie beschimpfen wieder alle als Corona-Leugner. (Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz) Das ist die Quintessenz. Das ist alles andere als verantwortungsvolle Politik. Das ist auch alles andere als eine seriöse Debatte. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Urban, auch das zeigt wieder einmal, dass es in Ihrem Weltbild nur schwarz und weiß gibt. (Jörg Urban, AfD: Bei Ihnen!) Wir beschimpfen nicht diejenigen, die kritisch gegenüber den Maßnahmen der Staatsregierung sind oder die unter tatsächlichen gesellschaftlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie und aufgrund der Corona-Politik zu leiden haben. Es ist völlig statthaft, dass wir in diesem Land darüber diskutieren. Das tun wir ständig und dauerhaft. Aber es gibt eine Gruppe von Menschen, mit der Sie sich mit Vorliebe treffen, die diese Pandemie leugnet, die die Gefährlichkeit des Virus leugnet. Nichts anderes habe ich gesagt. Noch etwas zum Thema beschimpfen: Herr Urban, ich glaube, Sie leben inzwischen in so einer Blase, dass Sie gar nicht mehr merken, wie sich innerhalb Ihrer Gruppierungen – das ist inzwischen augenfällig und mit den Händen zu greifen – der Umgang, die Sprache, das Menschenbild in einer Art und Weise verroht haben, dass Sie, glaube ich, das, was Sie von sich geben, schon für vollständig normal halten. (Jörg Urban, AfD: Das ist Ihre Kultur!) Dafür tun Sie mir, ganz ehrlich, leid, Herr Urban. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hören jetzt die nächste Rednerin. Das ist Frau Kollegin Schaper. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 10. Januar erhielten Sie, Herr Ministerpräsident, ungebetenen Besuch. Auch wenn Sie das nicht als Drohgebärde verstanden haben und diese Leute als Dank für das Eindringen in Ihre Privatsphäre sogar zum Gespräch einluden, so wurden Sie doch, wenn man der Berichterstattung glauben darf, von diesen Menschen bedroht. Wie anders ist es sonst zu verstehen, was unter anderem auf den Schildern zu lesen war: „Wer Völkermord betreibt, hat das eigene Lebensrecht verwirkt.“ Dieser Eingriff in Ihre Privatsphäre, den wir zutiefst verurteilen, zeigt, wie salonfähig Hass und Hetze inzwischen geworden sind, die auch auf das Konto der in diesem Hohen Haus ganz rechts sitzenden Fraktion geht. Herr Dierks hat die gesamte Redezeit dafür verwendet, sich mit Ihnen auseinanderzusetzen. Diese Fraktion macht sich mit der Mischung aus Corona-Leugnern, Reichsbürgern und Rechtsextremen gemein und öffnet ihnen sogar, wenn es sein muss, die Türen im Bundestag. (Beifall bei den LINKEN – Widerspruch bei der AfD) Die Pandemie hat Deutschland weiterhin fest im Griff. Die Maßnahmen greifen inzwischen aber schwächer und langsamer als nötig. Deshalb ist es für mich beispielsweise unverständlich, warum man sich auf Bundesebene nicht für die Homeoffice-Pflicht für alle Berufe, für die es möglich ist, einsetzt – zumal kaum jemand kontrollieren wird, ob die Unternehmen trotz einiger Hygiene-Bestimmungsveränderungen auch entsprechend handeln. Es trägt auch nicht zum Verständnis der Menschen für die Maßnahmen bei, wenn man sich privat immer mehr einschränken muss, auf Arbeit aber fast alles wie gewohnt bleibt. Dabei ist mittlerweile jedem klar, dass jeder Kontakt – egal, ob privat oder auf Arbeit –, der nicht stattfindet, hilft. Kritikwürdig ist zudem der Schlingerkurs des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung. So wurde Ihnen laut einem Interview das Ausmaß der Pandemie erst am 11. Dezember 2020 bewusst, Herr Ministerpräsident. Schuld daran sollen andere sein, die Sie nicht rechtzeitig über die Lage informiert haben. Das wirft nicht das beste Licht auf Sie. Es erklärt aber Ihre Äußerungen, die nicht wirklich dazu beitragen, dass die Menschen Verständnis für beschlossene Maßnahmen entwickeln und sich daran halten. Es ist kontraproduktiv, wenn Sie jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf bzw. die Presse treiben, um es am nächsten Tag wieder zurückzunehmen. Stattdessen brauchen wir eine durchdachte und abgestimmte Exitstrategie, aber keinen Verwirrplan. Mit solchen halb oder gar nicht abgestimmten Veröffentlichungen befördern Sie noch die Verunsicherung, die ohnehin schon unnötig groß ist. Es ist ein Skandal, dass Journalisten besser informiert sind als wir Abgeordnete, ja, anscheinend sogar mehr als manche Mitglieder der Staatsregierung. An dieser Stelle kann man den Journalisten nur danken, sonst würde man gar nichts mehr erfahren. Was die Staatsregierung aber nun wirklich vorhat, bleibt dennoch im Dunkeln. Erfreulich ist zwar, dass es einen Stufenplan geben soll, den wir schon lange fordern. Mehr ist aber auch nicht daraus zu lesen. Sie sollten außerdem aufhören, sich mit Corona-Leugnern zu treffen und diese damit unnötig aufzuwerten. Stellen Sie sich lieber klar und deutlich hinter die Maßnahmen, hinter Ihr Sozialministerium und stärken Sie denen den Rücken, die das Gesundheitswesen am Laufen halten. Suchen Sie stattdessen den Dialog mit den Menschen, die unter der Pandemie wirklich leiden, zum Beispiel mit den Selbstständigen, mit dem Einzelhandel, mit dem Gesundheitspersonal, mit der Gastronomie, mit den Friseurinnen und Friseuren, mit Kosmetikerinnen und Kosmetikern oder mit dem Verkaufspersonal, das regelmäßig mit uneinsichtigen Kundinnen und Kunden diskutieren muss. (Beifall bei den LINKEN) Sorgen Sie gefälligst dafür, dass Ihre Versprechen – wie etwa die Hilfen bei Umsatzeinbußen betroffener Branchen – wirklich unbürokratisch und zügig umgesetzt werden. Das kann und sollte man von Ihnen erwarten. Weiterhin sehen wir es kritisch, dass 75 Millionen Euro für 13 Impfzentren – diese Kosten stehen im Raum – ausgegeben werden, solange diese benötigt werden. Ja, diese Impfzentren sind richtig und notwendig. Aber zum Vergleich: Für die 78 sächsischen Krankenhäuser standen in den Jahren 2019 und 2020 135 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Angesichts dieser Zahlen drängt sich mir erneut die Frage auf, warum Hausarztpraxen und Krankenhäuser bei den Impfungen nicht stärker einbezogen wurden und werden. Leider fehlt uns ein tatsächlicher Impfplan; dazu wurde uns heute auch nichts gesagt. Da kann man nach Thüringen schauen. Dort haben sie sich von unten nach oben gearbeitet und machen es hervorragend. Sie stellen etwas in Aussicht und haben damit Transparenz und ein Monitoring über die zugesagten Impfdosen. Festgestellt haben wir auch, dass es besser gewesen wäre, die Impfungen durch die Gesundheitsämter durchführen zu lassen. Das ist aber aufgrund des Kaputtsparens in der Vergangenheit leider nicht möglich. Auch im kommenden Haushalt fehlt dazu ein klares Bekenntnis. Trotz aller Lobhudelei für den ÖGD kann man sich davon nichts kaufen. Ein klares Bekenntnis wäre zum Beispiel ein Landesgesundheitsamt gewesen. Ihr Krisenmanagement ist wirklich sehr ausbaufähig. Wir haben in Sachsen mit seiner im Durchschnitt besonders alten Bevölkerung viel zu wenige mobile Impfteams. Man hat den betagten Menschen mitgeteilt, wo die Impfzentren eingerichtet werden sollen, aber nicht, wie sie problemlos zu den Impfzentren kommen können. Damit lassen Sie Risikogruppen und die kommunale Ebene auf sich selbst gestellt. Die wenigen Impftermine sind auch ein verheerendes Signal. Wir wissen auch, dass hier der Bund in der Pflicht ist. Damit schwindet die Hoffnung auf ein Ende der Krisenzeit. Deshalb hätte ich mir von der Staatsregierung gewünscht, dass sie beim Impfgipfel auf die Möglichkeit von Zwangslizenzen im Patentrecht zumindest hingewiesen hätte. Wenn mehr Unternehmen Impfstoffe produzieren, steht nicht nur für Deutschland, sondern auch für ärmere Länder mehr davon zur Verfügung. Die Impfstoffe gibt es nur, weil die öffentliche Hand jahrelang viel Geld in die Forschung investiert hat. Ohne diese öffentliche Subventionierung wären die Pharmaunternehmen nicht in der Lage gewesen, so schnell Impfstoffe zu entwickeln. Umso wichtiger ist es jetzt, wirtschaftliche Interessen hintanzustellen und vor allem dafür zu sorgen, dass mehr Impfstoff produziert wird. Gegenmittel gegen ein weltweit verbreitetes potenziell tödliches Virus können doch nur Gemeingüter sein. Profite dürfen nicht vor Menschenleben stehen. (Beifall bei den LINKEN) Sehr geehrte Damen und Herren! Der Unmut in der Bevölkerung wächst, weil viele Maßnahmen aktionistisch erscheinen. Der Sinn mancher Maßnahmen wird mittlerweile von Menschen infrage gestellt, die diese bislang diszipliniert umgesetzt haben. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die soziale Komponente der Maßnahmen bislang ziemlich außer Acht gelassen wurde. Hierzu verweise ich auf einen Aufsatz von Jens Holst zum Thema „Public Health“. Wörtlich übersetzt heißt das „öffentliche Gesundheitspflege“. Im Sprachgebrauch ist allgemein von „Bevölkerungsgesundheit“ die Rede. Holst kritisiert in seinem Aufsatz zu Recht, dass die öffentliche Gesundheitspflege bei der Bekämpfung der Pandemie bisher zu kurz gekommen sei. Dabei macht die Forschung auf diesem Gebiet überzeugend klar, dass die Wahrscheinlichkeit einer Covid-19-Infektion und schwerer Verläufe von sozioökonomischen und soziodemografischen Faktoren wie Armut, beengten Lebensverhältnissen und Vorerkrankungen abhängt. Die politischen Maßnahmen und Gesundheitsstrategien spiegeln häufig nicht die Komplexität und Universalität der öffentlichen Gesundheitspflege wider, obwohl sich auch Deutschland dem Grunde nach dazu verpflichtet hat. Kein Wunder, dass die beschlossenen Maßnahmen Menschen mit geringem Einkommen härter treffen. Immerhin war am Freitag zu lesen, dass Empfängerinnen und Empfänger von Hartz-IV-Leistungen zehn kostenlose FFP2-Masken in Apotheken erhalten sollen. Das heißt, solange die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht, dürfen Hartz-IV-Beziehende zehnmal mit dem ÖPVN fahren und/oder einkaufen gehen. Bei so viel Großzügigkeit geht uns schon das Herz auf. Das, was die Menschen wirklich brauchen, ist eine Politik, die mit den bestehenden Machtverhältnissen das Modell des ungehemmten Wachstums und die Verteilung der Ressourcen infrage stellt und neu bewertet. Sie muss auch über Ausbeutung und Zerstörung der Umwelt sprechen, die nämlich die Ursachen für solche Pandemien sind. Jetzt sind Sie am Zug! Die Krankenhäuser und der öffentliche Gesundheitsdienst müssen grundsätzlich besser finanziert werden. Zusätzlich braucht es Investitionen in digitale Infrastruktur, beispielsweise auch in solche Kleinigkeiten wie Luftfilteranlagen in Schulen. Alle in der Pflege tätigen Menschen, egal, wo sie sind – ob im ambulanten Dienst, stationär, in der Altenpflege oder in den Krankenhäusern –, müssen endlich dauerhaft gut bezahlt werden. Ihnen in Respekt und Anerkennung für ihre aufopferungsvolle Arbeit im zweiten Lockdown endlich unbürokratisch einen Pflegebonus 2 in Höhe von 1 500 Euro auszuzahlen, wie es meine Fraktion schon im Dezember 2020 beantragt hat, ist längst überfällig. Lippenbekenntnisse in Zeitungen sind hier fehl am Platz. Die Mutationen, die noch einmal ansteckender sind, haben Sachsen bereits erreicht. Wir müssen aber genau wissen, wie viele es sind. 5 % Sequenzierung ist etwas zu wenig, um dies zu verifizieren. Auch wegen der Mutationen müssen die Impfungen konsequent vorangetrieben –

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Susanne Schaper Die Linke

– und dafür auch alle Spielräume des Patentrechts ausgeschöpft werden. Wir dürfen die Geduld nicht weiter reizen und das angekratzte Vertrauen nicht weiter aufs Spiel setzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Kollegin Schaper sprach gerade für die Fraktion DIE LINKE. Nun kommt Frau Kollegin Kuhfuß für die BÜNDNISGRÜNEN zu Wort.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Klimakrise, Bankenkrise, weltweite humanitäre Katastrophe, Coronakrise – unsere Gesellschaft ist krisenmüde. Uns alle dürstet es nach schnellen Lösungen, die unsere momentane Lage verbessern und uns wieder in ein normales Leben – wie immer das für den Einzelnen aussieht – zurückführen. Aber es wird kein schnelles Ende von SARS-CoV-2 geben. Dazu ist die pandemische Verbreitung zu groß. Derzeit geht man davon aus, dass das Virus hier heimisch, also endemisch, wird. Wenn wir das Virus nicht ausrotten können, können wir eben nur lernen, es zu kontrollieren. Wie kommen wir nun zu dem Punkt, dieses Virus zu kontrollieren? – Es ist immer dieselbe Antwort, auch wenn sie langweilt: Wir müssen Ansteckungen vermeiden. Das Tragen von Masken kann hierzu einen großen Beitrag leisten. Umso mehr verwundert es mich, dass in Teilen Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion immer noch mit seidenem Schal durch die Gänge flanieren. Wir müssen aktuell – und wahrscheinlich auch morgen – unsere Kontakte so gering wie möglich halten und das Impfen so zum Laufen bringen, dass jedem, der bereit ist, sich impfen zu lassen, dies auch zeitnah ermöglich wird. Am Allerwichtigsten jedoch ist es, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung hochzuhalten. Für mich ist hierbei entscheidend, dass wir die Bevölkerung durch bessere Information erreichen. Was wir bis jetzt tun, ist nicht falsch; aber es kommt noch nicht an – noch nicht so, dass wir sicher sein können, eine ausreichende Immunisierung zu erreichen. Die Mitglieder der Staatsregierung können dabei auch nicht die Einzigen sein, die kommunizieren. Es braucht eine gesellschaftliche Breite. Ich stelle die These in den Raum, dass die Impfablehnung gerade dazu genutzt wird, um Kritik am Handeln „derer da oben“ – also unserem – abzubilden. Impfen kategorisch abzulehnen – entgegen wissenschaftlichen Fakten – wird gerade Teil einer gefährlichen Form der Staatskritik. Das muss auf einen anderen Weg gebracht werden; das können wir nicht akzeptieren. Wir sollten daher weiter versuchen, über gebündelte Kommunikationskanäle, die auch Anzeigen in Printmedien, Amtsblättern und im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen, alle Menschen im Freistaat zu erreichen. Da wir nicht ausschließen können – oder, besser gesagt, davon ausgehen müssen –, dass wir noch lange über Maßnahmen zu Covid-19 informieren werden, ist für mich ein Update an einer Bundesstraße immer noch sinnvoller, als die Informationsvermittlung Telegram-Gruppen zu überlassen. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und der weiteren Reduktion der Infektionen spielen die Gesundheitsämter. Ich werde nicht müde, dies zu erwähnen. Wenn diese Systeme vor Ort nicht wie ein geschmiertes Uhrwerk laufen, können wir hier im Landtag beschließen, was wir wollen; funktionieren muss der öffentliche Gesundheitsdienst dort, wo die Menschen leben: in Breitenbrunn, in Meißen und in Delitzsch; und auch dort muss die Kontaktnachverfolgung schnell und die Begleitung von Quarantänen reibungslos verlaufen. Damit dies jetzt gelingen kann, müssen die Gesundheitsämter auf eine abgestimmte Teststrategie für alle Lebensbereiche des Freistaates Sachsen zurückgreifen können. Zu dieser Teststrategie gehören auch Schnell- und Selbsttests, für deren schnelle Zulassung sich der Freistaat auf der Bundesebene weiter einsetzen sollte. Wir haben in der Welt einen hervorragenden Ruf als Wissensstandort und sollten auf das, was erforscht und serienreif ist, nicht lange warten, sondern es beherzt in den Alltag integrieren. Dabei ist es ebenso notwendig, die Weiterentwicklung der CoronaWarn-App und die Optimierung der Software der sächsischen Gesundheitsämter voranzubringen, um datenbasiert und schnell zu wissen, wo neue Infektionsherde entstehen. Neben der Kontrolle des Virus braucht es auch eine langfristige Perspektive, wir nennen es „Perspektivplan“. Dabei spielen die verschiedenen fachpolitischen und gesellschaftlichen Blickwinkel eine große Rolle, um sinnvolle und nachvollziehbare Handlungskonzepte zu entwickeln. Es braucht Konzepte statt des Schwarz-WeißDenkens: auf oder zu. Erlauben Sie mir an dieser Stelle meine Verwunderung zum Ausdruck zu bringen, wenn ich die Fragmente solch eines Konzeptes am Abend vor dem Plenum – also gestern – in meiner Regionalzeitung lese. Das ist weder geschickt noch abgestimmt noch wirklich durchdacht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ziel muss es stattdessen sein, dass Probleme sachsenspezifisch identifiziert und konzeptionell unterlegt werden. Wir BÜNDNISGRÜNEN plädieren daher für die Einrichtung eines Planungsstabs Pandemie. Diesem sollten Mitarbeiter(innen) aller Ressorts der Staatsregierung angehören, und er sollte durch Praktiker(innen) der kommunalen Ebene ergänzt werden. Bürgernähe und die permanente Reflexion, ob die Maßnahmen kausal und verständlich sind, sind Gelingbedingungen und damit Schnellschüssen und einseitigem Aktionismus vorzuziehen. Die mittelfristige Diskussion muss sich an einem bundesweit abgestimmten Perspektivplan orientieren, der sich am Infektionsgeschehen ausrichtet. Dabei müssen alle Lebensbereiche in den Blick genommen werden, auch jene außerhalb von Kita, Schule und Wirtschaft. Wenn die Krise uns eines gelehrt hat, dann: Wir sind mehr als die Rolle, die wir zwischen 08:00 und 17:00 Uhr ausfüllen. Kunst, Kultur, Bolzplatz, Ferienlager und die Kneipe sind eben nicht „nice to have“, sondern eher ein „must have“ unseres Lebens. Zu einem abgestimmten Perspektivplan – dieser Teil der Wahrheit gehört eben auch dazu – braucht es eine vorausschauende und geplante Hotspot-Strategie. Man wagt es kaum zu formulieren, weil es auch wirklich niemand mehr hören kann; aber essenziell in der Pandemiebekämpfung im Freistaat in den kommenden Wochen ist die Beobachtung und die Eindämmung der Verbreitung von Virusmutationen, um die Ausbreitung von Virusvarianten in Sachsen besser zu überwachen. Um zügig und zielgerichtet reagieren zu können, braucht es eine aussagefähige Datenlage und valide Aussagen zur Verbreitung von bekannten und, ja, wahrscheinlich sogar neuen Mutationen. Dafür muss der Freistaat Sachen die Sequenzierung auf hohem Niveau ausbauen. Es ist mir gerade nach der Veröffentlichung des Ausstiegsplanes von gestern wichtig, noch einmal zu betonen: Bei all den zu treffenden Maßnahmen und Plänen muss es eine engere Kopplung an das Parlament – aus unserer Sicht über ein Parlamentsbeteiligungsgesetz – geben. Politische Entscheidungen werden nachhaltiger, wenn sie auf fundierte Daten und eine breite Expertise zurückgreifen können. Lassen Sie mich als Gesundheits- und Sozialpolitikerin noch einen Blick auf die soziale Infrastruktur werfen. Wir alle wissen, welche mentalen Herausforderungen Krisen bedeuten. In der pandemischen Situation und auch danach ist mit einer Zunahme von Konflikten, neuen, sich verschlechternden psychischen Erkrankungen, Gewalt und Lebensproblemen zu rechnen. Wir müssen daher sicherstellen, dass jeder einen Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin findet. Dafür braucht es die reale Erreichbarkeit von Beratungseinrichtungen aller Couleur. Wir müssen auch sicherstellen, dass im Notfall ein Eins-zu-eins-Kontakt möglich ist. In Absprache mit den Kommunen sollen die Angebote dem Bedarf folgen und gegebenenfalls auch jetzt noch ausgeweitet werden. In der Stadt Zwickau ist vorübergehend eine dritte Wohnung des Frauenschutzhauses eröffnet worden, da die Unterbringung in den bestehenden Strukturen nicht mehr möglich war. Ich war vor zwei Wochen dort und konnte sehr erleichterte Mitarbeiter(innen) erleben, weil sie jetzt wieder die Möglichkeit haben, Schutz in Krisenzeiten zu gewähren. Eines der Ziele unserer Politik ist es momentan, dass die vielen Mitarbeiter(innen) in unseren Kliniken sowie ambulanten und stationären Pflegediensten trotz der Pandemie Arbeitsbedingungen vorfinden, die nicht krankmachen. Viele sind nach Monaten der Ausnahmesituation an der Grenze ihrer Belastbarkeit angelangt. Um negative Gesundheitsfolgen und eine Abkehr vom Beruf zu verhindern, sehen wir es als enorm wichtig an, dass Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegewesen nachhaltig unterstützt werden. Genau deshalb ist die Zahl der schwer an Covid-19 Erkrankten in Kliniken und Pflegeheimen so schnell wie möglich zu senken. Auch Unterstützungs- und Beratungsangebote für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gesundheits- und Pflegeberufe, um das Erlebte zu verarbeiten, gehören dazu. In der Gesundheitswirtschaft und in der Pflege tätig zu sein ist das eine – vielleicht auch ein Herzensanliegen –, aber über Monate hinweg Menschen beim Sterben zu begleiten und/oder den fehlenden Kontakt zu Angehörigen zu kompensieren ist etwas ganz anderes. Die ersten Untersuchungen der Krankenkassen zeigen massive Überforderung bei den Mitarbeitenden, der wir uns durch eine Entlastung der Systeme stellen müssen. Dabei ist zum Beispiel zu überlegen, wie jetzt, wenn es sich in der Pflege – zumindest in der stationären – etwas entspannt, wieder großzügigere Zeiten für Dienstberatungen, für kollegialen Vollaustausch oder auch für längeres Frei, um sich zu erholen, einzuplanen sind. Um aus der Corona-Pandemie zu lernen, sollten wir uns als Bürgerinnen und Bürger, aber auch hier als Verantwortungsträger einer kritischen Reflexion unterziehen und uns fragen, was wir gut gemacht haben und was nicht. In der Pädagogik spricht man von Resilienz, wenn trotz schwieriger Bedingungen die Entwicklung von Kindern einen guten Weg nimmt – und das gibt es. Wir müssen analysieren, wo diese Resilienz vorhanden ist und wo wir sie noch entwickeln müssen. Eine Lernaufgabe zeichnet sich aber deutlich ab: Die Kommunikation, was die Staatsregierung plant, sollte erst intern eine Abstimmung erfahren und dann ins Schaufenster gestellt werden. Ich beende meine Stellungnahme nicht ohne einen Wunsch. Auch wenn noch nicht Weihnachten ist, das ist mir schon klar, würde ich mich freuen, wenn viele von Ihnen bald –

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

– im Impfzentrum vor Ort stehen, sich impfen lassen, sich damit selbst schützen und sich ganz klar positionieren. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten soeben Frau Kollegin Kuhfuß, BÜNDNISGRÜNE, und werden jetzt Frau Kollegin Lang für die SPD-Fraktion hören. Bitte, Frau Kollegin; Sie haben das Wort – nach der Desinfektion hier vorn.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Blick in die Zeitungen in den letzten Tagen und Wochen verrät: Es wird leider zu oft denen Aufmerksamkeit geschenkt, die sich lautstark beklagen, die Krach schlagen und ihrem Unmut am lautesten Luft machen – auf der Straße, am Gartenzaun und in den sozialen Medien. Ich halte das für den falschen Weg; denn wer am lautesten schreit, hat selten recht. Wer Wahrheiten verdreht und nicht akzeptiert, gehört nicht in den Mittelpunkt des politischen Diskurses und hat schon gar nicht einen Großteil der politischen und öffentlichen Aufmerksamkeit verdient. Lasst uns den Blick auf die schwächsten Teile unserer Gesellschaft lenken und ihnen eine Stimme in diesem Parlament geben! Die Corona-Pandemie bringt Belastungen für alle Menschen mit sich. Besonders hart trifft es jedoch arme Menschen und Kinder. Ich will an dieser Stelle zunächst auf unsere Kinder eingehen. Im Fokus der Öffnungsdebatte stehen für mich die Rechte von Kindern, insbesondere ihr Recht auf Bildung und auf Freundschaften, und eben nicht – verzeihen Sie mir die Polemik – die Haarpracht der Sächsinnen und Sachsen, (Beifall bei der SPD) auch wenn es selbstverständlich sehr wichtig ist, dass die Friseure zeitnah wieder öffnen und das Einkaufen nach dem Prinzip „Click & Collect“ ermöglicht wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn das Pandemie-Geschehen dies im Februar zuließe. Auch in meinem Erzgebirge werden die Stimmen danach immer lauter. Die existenziellen Sorgen, die dahinterstecken, sind mehr als nachvollziehbar. Oberste Priorität bei der Diskussion über die Öffnungsstrategie haben für mich jedoch zuerst Kitas und Schulen. Es ist richtig und wichtig; denn wir sehen Tag für Tag, wie schwierig die Situation gerade für Kinder ist und welche Herausforderungen der Lockdown insbesondere für Schüler und Schülerinnen und Eltern darstellt. Die Öffnung von anderen Einrichtungen, wie Kneipen, Restaurants usw., kann erst nachrangig erfolgen, denn wir zementieren gerade ungleiche Lebensverhältnisse für eine ganze Generation. Die Öffnung von Kitas und Schulen ist Mitte Februar natürlich nur möglich, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt. Zu einem Mehr an Sicherheit würde es beitragen, wenn die Erzieher und Erzieherinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen zeitnah geimpft würden. Daher müssen wir dringend über die Impfpriorisierung nachdenken. Der für Menschen über 65 nicht empfohlene Impfstoff des Pharma-Konzerns AstraZeneca sollte für Lehrer und Lehrerinnen sowie Erzieher und Erzieherinnen prioritär genutzt werden. Sie müssen in der Impfgruppe entsprechend nach vorn rücken. Machen wir uns nichts vor: Unsere Kinder sind derzeit emotional im Ausnahmezustand; sie sind einsam. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen machen ihnen zu schaffen, denn Kinder brauchen Kinder. Wir sollten daher auch die Kontaktbeschränkungen aus ihrer Perspektive in den Blick nehmen. Sollten die Corona-Infektionszahlen dies zulassen, müssen die Kontaktbeschränkungen insbesondere für sie gelockert werden. Denn es ist schwer erklärbar, dass eine Mutter und ein Vater ihr Kind bei einem Besuch bei Freunden nicht begleiten können. Für viele Kinder ist der Besuch von Gleichaltrigen dadurch schlicht nicht möglich. Auch über Corona hinaus würde ich mir wünschen, dass wir unsere Politik stärker an den Interessen der Kinder ausrichten; denn sie sind unsere Zukunft. Für Kinder und ihre Zukunft einzutreten bedeutet für mich, für ein Bildungsticket in Sachsen einzutreten. Für Kinder und ihre Rechte einzutreten bedeutet für mich, in Berlin für Kinderrechte im Grundgesetz und eine Kindergrundsicherung zu streiten. Für alle benannten Punkte hat die SPD-Fraktion Konzepte auf den Tisch gelegt. Wir haben die Kinder im Blick und machen sie zum Mittelpunkt unserer Politik. Ich würde es sehr begrüßen, wenn unsere Koalitionspartner auf Landesund Bundesebene dies ebenso sehen würden. Jetzt an der falschen Ecke zu sparen bedeutet, an der Entwicklung und der Zukunft unserer Kinder zu sparen. Nun zur zweiten Gruppe. Fakt ist: Die Corona-Pandemie trifft arme Menschen besonders hart. Zu den Sorgen um die Gesundheit und zu erheblichen psycho-sozialen Belastungen kommen pandemiebedingt finanzielle Mehrausgaben, die man aus einem schmalen Budget nicht leisten kann. Die Ausgaben für den privaten Haushalt sind in den letzten Monaten gestiegen; das ist Ihnen allen bekannt. Zugleich fallen viele Hilfsangebote in sozialen Einrichtungen weg oder sind nur eigeschränkt verfügbar. Ebenso entfällt die Mittagsverpflegung für die Kinder in den Kitas und für die Schulkinder. Hinzu kommen zusätzliche Ausgaben für Masken und notwendige Hygieneartikel. Aus den benannten Gründen begrüße ich den Vorschlag des Arbeitsministers Hubertus Heil, der einen Corona-Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger fordert. Geteilt wird diese Forderung von insgesamt 36 Verbänden und Gewerkschaften, die hierfür einen gemeinsamen Aufruf verfasst haben. Es handelt sich um ein bemerkenswert breites und wortstarkes Bündnis – darunter sind auch ver.di und die AWO –, die in ihrem Ruf zu Recht fordern, dass der Regelsatz bei der Grundsicherung auch über Corona hinaus angehoben werden soll. Ich teile dieses Ansinnen, und das sollten wir dringend aus Corona lernen. Wir müssen die Situation der Menschen und insbesondere der Familien, die von der Grundsicherung leben müssen, stärker in den Blick nehmen. Oftmals hört man so flapsig gesprochene Sätze wie: Das sind die sozial schwachen Familien. – Aber sind sie das wirklich? Definitiv nicht. Die angesprochenen Familien haben finanzielle Sorgen, die sich in Zeiten von Corona noch zuspitzen, und dies, weil wir gerade diese sozialen Probleme in unserem Land haben. Das muss man beim Namen nennen. Die Familien, die davon betroffen sind, sind nicht sozial schwach, sondern sozial schwach sind für mich jene Menschen, die egoistisch und nicht solidarisch handeln. Dabei denke ich an unsere Finanzmarktjongleure und Leute, die „Absaufen! Absaufen!“ rufen. Die sollten ihre Wortwahl bedenken, denn Worte schaffen Realitäten und können in diesem Fall sehr verletzen. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. André Barth, AfD –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Welcher Abgeordneter hat das denn hier gerufen? Das ist eine infame Lüge!) Vor allem Kinder leiden unter der Armut ihrer Eltern. Jedes fünfte Kind in Sachsen ist armutsgefährdet. Das ist nicht nur eine Zahl, sondern dahinter verbergen sich Schicksale. Daher heißt es auch nach Corona nicht, am Sozialstaat zu sparen, sondern ganz im Gegenteil: Er gehört ausgebaut und reformiert. Gerade die Krise hat gezeigt, wofür er da ist. Für mich heißt das ganz konkret: eine Hartz-IV-Reform und die Einführung einer Kindergrundsicherung. Das heißt aber auch, insbesondere diejenigen zu unterstützen, die sich jeden Tag abrackern und dennoch am Monatsende nicht mehr genügend Geld haben, um den Kühlschrank zu füllen. Ich denke hier besonders an Alleinerziehende und Geringverdiener, die jeden Cent zweimal umdrehen müssen und die gerade jetzt noch weniger Geld in der Tasche haben. Auch sie müssen vom Sozialstaat aufgefangen werden. An dieser Stelle möchte ich meinen kurzen Blick auf diese beiden, leider viel zu oft überhörten Gruppen in Zeiten von Corona beenden. Um das Bild komplett zu machen, müsste ich an dieser Stelle auch über Menschen mit Behinderung sprechen, deren Alltag sich in Zeiten der Pandemie stark verändert hat und deren Interessen leider viel zu selten in den Blick genommen werden. Dies wird meine Kollegin Hanka Kliese an anderer Stelle tun. In diesem Sinne: Hören wir endlich genauer dort hin, wo nicht am lautesten Krach geschlagen wird! Schenken wir denjenigen unsere politische Aufmerksamkeit, die sie dringend nötig haben! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Frau Kollegin Lang haben wir jetzt die erste Rederunde abgeschlossen und eröffnen die nächste. Sie wird eröffnet durch die Fraktion AfD; bitte, Herr Kollege Schaufel.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Corona-Politik der Bundes- und Staatsregierung ist von Anfang an bis heute von Fehlentscheidungen und Missmanagement geprägt. Ein souveränes Auftreten sieht anders aus – zumindest anders als der völlig nutzlose Impfgipfel am Montag. Die Impfkampagne entwickelt sich immer mehr zu einem Skandal. Andere Länder sind viel weiter als Deutschland. Israel hat schon über 50 % seiner Bevölkerung geimpft. In England sind es immerhin 12 %, in den USA 7,5 %. Wissen Sie, wie viele Geimpfte Deutschland hat? Sensationelle 2,4 % – Stand heute. Ziel in Großbritannien ist, in drei Monaten die Mehrheit der Bevölkerung geimpft zu haben. Es werden mitunter täglich 500 000 Personen geimpft – bei uns 40 000. Rein rechnerisch wäre ein 25-Jähriger ohne Vorerkrankung und ohne Beruf in kritischer Infrastruktur nach heutigem Stand in etwa zweieinhalb Jahren an der Reihe. Das sind für die meisten in der Bevölkerung also ganz tolle Aussichten, erst recht, wenn sich die EU überlegt, die Reisefreiheit an eine Corona-Impfung zu knüpfen. Ihre Parteigenossen im Bund haben die Beschaffung der Impfstoffe in die Hände der EU gelegt. Wie immer mehr bekannt wird, hat die EU bei der Beschaffung versagt. Ein kritisches Wort von Frau von der Leyen vermisse ich schon lange. Es ist erschreckend, dass Herr Altmaier am Sonntag bei „Anne Will“ einräumen musste – Zitat: „Ich kenne die Verträge nicht.“ Wie kann das sein im engsten Führungszirkel dieses Landes? Deutschland hat allein für die Impfstoffentwicklung bei BioNTech 375 Millionen Euro auf den Tisch gelegt, von der EU kamen noch einmal 50 Millionen Euro dazu. Trotzdem stehen wir nun ohne ausreichende Mengen da. Andere Länder aber sind mit dem auch in Deutschland entwickelten und produzierten Impfstoff deutlich besser versorgt, weil diese mehr Geld bezahlen und womöglich auch fixe Liefermengen vereinbart haben. Die Vereinbarung von fixen Liefermengen hat die EU scheinbar versäumt – ein Debakel auf der ganzen Linie. (Beifall bei der AfD) Auch mit dem Pharmahersteller AstraZeneca setzt sich das Debakel fort. Die EU hat dem Hersteller 336 Millionen Euro gegeben, damit der Impfstoff nach Zulassung verfügbar ist. Dennoch ist kein Impfstoff da – womöglich, weil erst die Briten bedient werden müssen. Boris Johnson – EU-Aussteiger – lacht sich ins Fäustchen. Ungarn und Deutschland verhandeln mit Putin über den russischen Impfstoff Sputnik V. Herr Kretschmer, nehmen Sie bitte ausdrückliche Glückwünsche für diese großartige Leistung mit nach Berlin! Ihr Solidaritätsprojekt der europäischen Impfstoffbeschaffung ist gescheitert. Die Menschen und Unternehmen in unserem Land baden einmal mehr das aus, was die Politik auf allen Ebenen vermasselt hat. Der Lockdown wird unnötig verlängert, weil Ihr Plan nicht aufgeht und Sie keinen Plan B haben. Beenden Sie also jetzt die unsinnigen Maßnahmen wie die Ausgangssperre, die Maskenpflicht in leeren Fußgängerzonen, den 15-Kilometer-Radius und das Alkoholverbot im Freien! Aber nicht nur für die Impfstoffbeschaffung, sondern auch schon für die Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung in der ersten Jahreshälfte 2020 kann man nur ein Kopfschütteln übrighaben. Ärzte und Pflegekräfte mussten zeitweise ohne adäquaten Schutz arbeiten, weil es keinen gab. Das Auswärtige Amt hat zu Beginn der Krise noch im Februar zwei Hilfslieferungen mit 14 Tonnen Schutzausrüstung nach China geliefert – die fehlten dann bei uns. Im Laufe des Jahres wurde aus dem Mangel dann plötzlich Überfluss. Der Gesundheitsminister bot allen Lieferanten 4,50 Euro für eine FFP2-Maske zum Ankauf an. Jeder, der lieferte, sollte sein Geld bekommen – was nicht umfänglich geschah. Nun sitzt der Bund auf circa einer Milliarde Schutzmasken. Wegen offener Klageverfahren, mit denen derzeit 50 Anwälte beschäftigt sind, ist mit den eingelagerten Masken nichts anzufangen. Da jetzt Ältere und Risikopatienten mit FFP2-Masken versorgt werden sollen, wird der Bund nun den Apothekern 6 Euro pro Maske geben, damit diese die Masken auf dem freien Markt beschaffen, während die Masken für 4,50 Euro auf Halde liegen – auch das wieder ein Paradebeispiel für Ihr nicht funktionierendes Corona-Krisenmanagement. (Beifall bei der AfD) Ich kann an Sie, werte Staatsregierung, nur dringend appellieren: Machen Sie Druck in Berlin, beenden Sie das Missmanagement und, Herr Kretschmer, wir brauchen ein dringendes Ende der unsinnigen, wirkungslosen Zwangsmaßnahmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Schaufel. Jetzt könnte die CDU-Fraktion das Wort ergreifen, es ist noch Redezeit? – Kein Redebedarf, vielen Dank. Die Fraktion DIE LINKE – die Redezeit ist abgelaufen. Gibt es Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht erkennen. Dann sind wir jetzt am Ende dieses Tagesordnungspunktes 1 angelangt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Tagebau EU-Recht einhalten – der Kohleausstieg Antrag der Fraktion Zweite Aktuelle Debatte: Qualität weiter stärken: Gute-Kita-Gesetz Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 38 Minuten, AfD 30 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle Tagebau Turów: Transparenz der Kohleausstieg ist eine Antrag der Fraktion Natürlich hat als Antragstellerin zunächst die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort; bitte, Herr Kollege.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wage mal eine Behauptung: Bis zum heutigen Tag war wahrscheinlich den wenigsten das Problem um den Tagebau Turów bekannt, und das, obwohl schon seit Jahren ein breites Bündnis engagierter Bürgerinnen und Bürger aus Tschechien, Polen und Deutschland auf die Missstände aufmerksam macht. Risse an Häusern, Lärmbelästigungen, Staub aus Luftverschmutzungen, der kilometerweit vom Wind getragen wird, Grundwasserabsenkungen – all das gehört dazu, von den CO -Emissionen ganz zu schweigen. Das geschieht im Herzen Europas vor unserer sächsischen Haustür, direkt im Dreiländereck. Umso wichtiger, dass wir heute hier endlich über Turów debattieren, denn der Kohleausstieg ist eine europäische Aufgabe. Lassen Sie mich einmal rekonstruieren, was in den letzten Monaten passiert bzw. leider nicht passiert ist. Der TurówKomplex besteht aus einem Kraftwerk und dem dazugehörigen Braunkohlentagebau und wird von der polnischen Firma PGE – übrigens zu 57 % im Staatsbesitz – betrieben. Der Tagebau reicht bis knapp 100 Meter an die tschechische Grenze und 150 Meter an die deutsche Grenze heran. Grenznahe Städte wie Zittau sind dann quasi mittendrin statt nur dabei. Der Tagebau umfasst insgesamt eine Fläche von über 50 Quadratkilometern, das sind 7 000 Fußballfelder. Die Stunde Turów: Transparenz schaffen und ist eine europäische Aufgabe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der frühkindlichen Bildung für Fachkräfteoffensive nutzen Fraktion SPD 19 Minuten, SPD 17 Minuten und Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Debatte schaffen und EU-Recht einhalten – europäische Aufgabe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bagger haben ein Loch in die Natur gefressen, das die Ausmaße einer Stadt wie Zittau umfasst. Die Grube ist jetzt schon 200 Meter tief und soll bis zum Jahr 2044 auf über 300 Meter Tiefe gegraben werden. Das bedeutet, dass die Grube am Ende 30 Meter unterhalb des Meeresspiegels liegen wird. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: 7 000 Fußballfelder, 300 Meter tief – damit ist das Loch am Ende tiefer, als der Dresdner Fernsehturm hoch ist. In der Umgebung des Tagebaus sind auf deutscher Seite 25 000 Personen und auf tschechischer Seite 30 000 Personen direkt davon betroffen. Genau diese Menschen zählen auf uns. Doch was war konkret der Anstoß der heutigen Debatte? – In Turów wird seit dem 1. Mai 2020 illegal gebaggert – Punkt! – mitten in der Klimakrise. Die Bergbaugenehmigung des Tagebaus Turów endete offiziell am 30. April letzten Jahres, doch die Bagger graben bis heute weiter. Am 20. März erteilte der Klimaminister Polens eine Lizenz für weitere sechs Jahre. Von der Beantragung hat niemand etwas gewusst. An der Umweltverträglichkeitsprüfung war niemand beteiligt, und bei den Einwänden konnte niemand angehört werden. Das ist ein klarer Bruch des EU-Rechts. Seit 2015 läuft ein weiterer Antrag zur Verlängerung des Tagebaus bis 2044. Um einen solchen Antrag mit Erteilung einer Lizenz EU-rechtskonform abzuschließen, braucht man genau zwei Dinge: erstens einen Raumordnungsplan und zweitens eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Raumordnungsplan wurde schnell angepasst. Von daher konzentriere ich mich auf den zweiten Punkt. Dieser 2015 gestellte Antrag wurde durch eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung mit öffentlichem Anhörungsverfahren begleitet. Auf sächsischer Seite hatte die UVP das Oberbergamt organisiert. Erst 2019 startete die sächsische Beteiligung. Vorher gab es keine Dokumente auf Deutsch, sondern nur auf Polnisch. Bis zum 20. Januar konnten die Menschen in Zittau und in anderen grenznahen Gemeinden Einwände vorbringen und gegen die Verlängerung protestieren. Genau einen Tag später – ich wiederhole: einen einzigen Tag später –, am 21. Januar hat die zuständige Umweltbehörde die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv beschieden. Ist es vielleicht möglich, bei einem so kurzem Bearbeitungszeitraum, dass das Ergebnis vorher schon feststand? – Dann frage ich mich ernsthaft, ob wir dieses Verfahren brauchen. Für Polen bedeutete das: Raumordnung – checked, Umweltverträglichkeitsprüfung – checked. Lizenzantrag bis 2044 – auch checked? – Nein, noch nicht. Widerstand formierte sich. Zuerst wurde eine grenzüberschreitende Petition im Europaparlament eingereicht, danach zog die Region Liberec mit der EU-Beschwerde gegen Turów nach. Tschechien legte gegen Polen eine Staatenklage ein und nun folgt am 21. Januar eine weitere EU-Beschwerde – dieses Mal gemeinsam von mir und dem Zittauer Oberbürgermeister. Trotzdem nimmt PGE weder uns noch die Tausenden Anwohnenden ernst. Es ist herausgekommen, dass PGE am 17. November letzten Jahres, mitten in der Phase der Verhandlungen, offiziell die Verlängerung beantragt hat. Es ist wieder heimlich passiert. Sie kommunizieren darüber weder öffentlich noch mit den betreffenden Regierungen, und sie taten das kurze Zeit, nachdem die Gespräche zwischen Polen, der Tschechischen Republik und der Kommission über die mögliche Einhaltung nach der Klage stattgefunden haben. Hier wird mehr als deutlich, mit welcher Dreistigkeit PGE vorangeht. Es wird Zeit, dass die EU als Hüterin der Verträge –

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

– dieser Klimaschutzlobby die Grenzen aufzeigt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade für die Antragstellerin Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herrn Kollegen Gerber. Er hat die Diskussion eröffnet und jetzt folgt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Dr. Meyer. Dann geht es mit der AfD, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung, wenn gewünscht, weiter. Herr Kollege Dr. Meyer, Sie haben das Wort. Bitte.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kenne das Thema Turów als jemand, der im Dreiländereck lebt und der diesen Wahlkreis seit 2009 vertreten darf, natürlich gut. Herr Dr. Gerber hat durchaus recht, dass solch ein Thema auch hier im Sächsischen Landtag debattiert werden sollte, weil es darum geht, Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden. Ich will es dennoch etwas differenzierter machen als mein Vorredner, weil ich glaube, dass es für uns wichtig ist, miteinander auf Augenhöhe und partnerschaftlich umzugehen. (Beifall bei der CDU) Es ist nun einmal so, dass die Republik Polen ein souveränes Land ist und dass wir nicht unsere Vorstellung von Umwelt- und Klimapolitik durchregieren dürfen, sondern wir müssen dazu kommen, dass es dort Möglichkeiten und Erkenntnisse und politische Mehrheiten gibt, dass es in so einem souveränen Land auch entsprechende Entwicklungen gibt. (Beifall bei der CDU) So muss man das Gutachten, das seit letztem Jahr von dem Geologen Dr. Krupp vorliegt, durchaus ernst nehmen. Ich habe es gelesen. Es ist aus meiner Sicht ein seriöses Gutachten, das Themen aufgreift und aufschreibt, die bislang unzureichend im Verfahren berücksichtigt worden sind. Dass es keine Einbeziehung des Freistaates Sachsen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hat, stimmt so nicht. Es ist durchaus ein Verfahren gelaufen. Das Sächsische Oberbergamt war für den Freistaat Sachsen dort federführend, hat die aus seiner Sicht zu bewertenden Stellungnahmen abgegeben. Es ist so, dass es weitere Einsprüche von Umweltorganisationen, von Initiativen aus der Bevölkerung gegeben hat und dass im Rahmen dessen nicht alle Antworten gegeben wurden, die notwendig sind, um es abschließend bewerten zu können. Ich mache mir durchaus Gedanken über die langfristigen Auswirkungen, was Grundwasserabsenkung, aber auch saure Grubenwässer und die Bodensenkung angeht, die nachweislich im Stadtgebiet Zittau vorkommen. Seit 2000 wird dort regelmäßig gemessen. Es ist so, dass es zu Bodenabsenkungen gekommen ist, was bei einer Grube dieses Ausmaßes nicht verwunderlich ist. Diese Punkte, diese Kritikpunkte, sind bislang unzureichend von der polnischen Seite bewertet worden. Das ist ein Punkt, bei dem man skeptisch wird und die Augenhöhe vermisst. Ich vermisse auch, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Bereich dort tätig wird. Gerade die Aspekte Hydrologie, Geologie und Fragen von entsprechendem Immissionsschutz und Klimaschutz sind Punkte, die in Ihrem Ministerium laufen. Es wundert mich, dass es keine Antworten gibt. Ich weiß, dass unser Stadtrat Dietrich Thiele diverse Bundesminister, Landesminister, auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag angeschrieben hat. Von dort kamen – im Gegensatz zur Bundesumweltministerin und unserem Ministerpräsidenten, von denen fundierte Antworten gekommen sind – keine Antworten. Auch von Staatsminister Dulig, der das Oberbergamt verantwortet, haben wir Antworten bekommen. Aber aus dem grünen Bereich, die wesentliche Punkte bearbeiten, ist leider noch nichts gekommen. Deshalb ist die Debatte hier ein wenig zwiespältig. Mir geht es im Wesentlichen darum, dass durchaus die polnische Seite stärker für Transparenz und Glaubwürdigkeit sorgen muss, indem sie die Fragen beantwortet, die bislang unbeantwortet blieben. Deshalb ist es wichtig, dass wir den Druck erhöhen. Mein Kollege im Europäischen Parlament, Dr. Jahr, hat mit dafür gesorgt, dass die europäische Petition in ein beschleunigtes Verfahren kommt. Es ist auch wichtig, dass vonseiten des EU-Parlaments das Thema verfolgt wird. Ich möchte deutlich sagen, wir brauchen Perspektiven, wenn es um den Kohleausstieg geht. Wir brauchen auf polnischer Seite auch einen Strukturwandel. Was wir nicht brauchen, ist, dass dort einseitig Umweltpolitik gemacht wird, die dafür sorgt, dass das wirtschaftliche Gefälle noch größer wird. Nachhaltigkeit hat bekanntermaßen drei Dimensionen und die wirtschaftlichen und die sozialen sind ebenfalls wichtig. Ich möchte weiterhin mit Polen partnerschaftlich und freundschaftlich zusammenarbeiten. Wir sehen in der Coronakrise, wie wichtig das ist, wenngleich es schwierig ist, aber dieses Dogmatische, das hier teilweise durchkam, passt mir an dieser Stelle nicht. Dem möchte ich entschieden widersprechen. Ich möchte aber auch deutlich sagen, dass mir genauso daran gelegen ist, Antworten zu bekommen. Deshalb muss die Thematik in internationale Gremien, wie die Internationale Kommission zum Schutz der Oder und von Bundessseite in die EU-Kommission, getragen werden. Der Bund muss hier in erster Linie agieren und der Freistaat Sachsen muss mit seinen Institutionen und Behörden dazu beitragen, die notwendigen Informationen zu liefern.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Das soll es in dieser Runde zunächst gewesen sein. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Dr. Meyer sprach für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht Herr Kollege Kuhnert für die Fraktion AfD.

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Roberto Kuhnert AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenige Debattenthemen polarisieren dermaßen wie die Braunkohleförderung und deren Verstromung. In diesem Zusammenhang standen Umsiedlungen, Zwangsenteignungen und massive Umwelteingriffe seit jeher Wohlstand, wirtschaftlicher Entwicklung und gutem Einkommen gegenüber. Die Kohle nimmt, und die Kohle gibt. Ich denke, darüber bedarf es keiner weiteren Diskussion. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Aber man braucht nicht lange zu überlegen, warum wir heute dennoch diese Debatte führen. Wenn die GRÜNEN eine Debatte zur Energiepolitik anregen und dies mit der EU verknüpfen, dann rate nicht nur ich zur Vorsicht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Der Titel soll suggerieren, dass der Kohleausstieg eine europäische Aufgabe sei. Dabei handelt es sich aber mitnichten um eine Aufgabe der europäischen Länder. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wieso nicht?) Oder wollen Sie, Herr Dr. Gerber, in anderen Ländern vorsprechen, Nachbarländern von Polen, und dort über den Tagebau Turów und die polnische Kohlewirtschaft verhandeln? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt ein Klimaabkommen von Paris. Danach sind alle verpflichtet, und dann müssen sie auch was tun!) – Herr Gebhardt, danke für den Hinweis. Das ist mir völlig neu. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Noch mal nachlesen! – Zurufe von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Nehmen wir mal ein Beispiel: Selbst Weißrussland ist ein Nachbarland von Polen. Meinen Sie, dass die Polen zu Lukaschenko fahren und dort über den Kohleausstieg diskutieren sollten, obwohl die sich überhaupt nicht für den Tagebau Turów interessieren? (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Wieso nicht? – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aber kommen wir zum Thema zurück: Während die GRÜNEN in der Debatte um Nord Stream 2 vor allem Völkerrechtsbedenken äußern, beklagen sie dieses Mal – ich zitiere –: „den im polnischen Recht verankerten systematischen Verstoß gegen EU-Richtlinien“. So zumindest steht es in Ihrer Pressemitteilung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann wird es wohl stimmen!) – Das ist fraglich, Herr Lippmann; das werden wir sehen. – Denn richtig ist, dass die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme dargelegt hat, dass Polen die Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen nicht europarechtskonform umgesetzt hat. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das sind jedoch weder systematische Verstöße noch ein Urteil über die Rechtskonformität des Tagebaus Turów. Andere von Tschechien geltend gemachte Vorwürfe, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung und der Wasserrahmenrichtlinie, wurden von der Kommission dagegen als unbegründet angesehen. Niemand in diesem Hause bezweifelt, dass die Erweiterung des Tagebaus Turów Umweltauswirkungen mit sich bringt, und niemand bestreitet, dass sich mit der Erweiterung des Tagebaus auch der Absenkenstrichter vergrößert. Allerdings bewegt sich die geplante Erweiterung von der deutschen Grenze weg, und die Auswirkungen auf die Stadt Zittau wie auf die umliegende Region können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Das geht auch aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf die Kleine Anfrage zu den Auswirkungen des Tagebaus Turów eindeutig hervor. Umso abenteuerlicher wird es, wenn man die Pressemitteilung der GRÜNEN liest. Ich zittere: „Es gilt nun, zu handeln; denn die grenzüberschreitende Grundwasserabsenkung gräbt erst das Wasser ab, und dann rutscht uns regelrecht der Boden unter den Füßen weg.“ Werte Kollegen! Weder wird es uns an Wasser noch an festem Boden fehlen. – Das so weit. Besten Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Nach Herrn Kollegen Kuhnert von der AfD-Fraktion spricht jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Mertsching.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Aktuelle Debatte kommt, als wäre sie abgesprochen gewesen. Da kann ich gleich unseren Antrag vorstellen. Darin fordern wir nämlich die Staatsregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Bundesrepublik Deutschland Tschechien beim Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen der Erweiterung Turów unterstützt und im Falle einer Klageerhebung Tschechien als Streitbeihelferin beitritt. Ich hoffe allerdings nicht, dass es so weit kommt; denn die Probleme müssen vor Ort gemeinsam gelöst werden, und der Rechtsstaat hilft da nicht unbedingt immer. Die Gräben werden größer. Aber Polen: Wer nicht hören will, muss fühlen. Wer den Rechtsstaat ignoriert, bekommt es auch mit ihm zu tun. Turów macht deutlich, dass die Auswirkungen des Braunkohlentagebaus keine Grenzen kennen, und das wird besonders beim Wasser deutlich, wie wir gerade gehört haben: Ausweitung des Grundwasserabsenkungstrichters, Trinkwasserversorgung, Wasserverschmutzung. Neben der braunen Spree droht nun auch die braune Neiße, die Gefahr des Durchbruchs der Neiße in den Tagebau und die Absenkung der Stadt Zittau bis zu 1,2 Metern. Das sind dann nicht nur ein paar Risse in den Häusern, das können ziemlich gefährliche Unfälle für den Menschen werden. Die Lausitz ist also in Gänze vom Braunkohlentagebau gekennzeichnet und wird durch ihn verbunden. Deshalb denke ich, dass der Ausstieg aus der Braunkohle im Dreiländereck zusammen besprochen und gemeinsam organisiert werden muss. Wir wollen zwischen 2029 und 2038 aussteigen, Tschechien überlegt gerade, 2033 auszusteigen, Polen will bis 2044 aussteigen. Da ist irgendwie klar, dass Neid und Begehrlichkeiten entstehen: Warum dürfen die noch buddeln, wenn wir hier schon zumachen? Aber dabei helfen uns am Ende hoffentlich die EU-Klimaziele; denn die Anpassung bis 2030 minus 55 % bedeutet für alle Braunkohlentagebaue, die Pläne noch einmal anzupassen. Schließlich müssen wir auch vor unserer eigenen Haustür kehren. Ich sage nur: Mühlrose. Statt politisch einmal die Aufgabe zu formulieren, wie wir das Dorf erhalten können, lässt man den Kohlekonzern sein Wunschkonzert formulieren, und ohne eigene Varianten oder Prüfung oder Gutachten wird es am Ende heißen, dass wir Mühlrose beerdigen müssen. Martin Dulig wird dann wieder in einer Pressemitteilung der LEAG dafür danken, dass der Truppenübungsplatz doch nicht ganz abgebaggert wird. Das macht mich heute schon traurig; denn ich frage mich: Wo ist eigentlich Ihr Einsatz dafür, dass wir aus der Braunkohle so aussteigen können, dass wir nicht mehr mit den sozialen Folgen zu kämpfen haben? (Beifall bei den LINKEN) Es braucht also in der Region einen politischen Verständigungsprozess im Dreiländereck; denn am Ende müssen die Probleme zusammen gelöst werden, am besten nicht vor Gericht. Die Herausforderungen sind riesig. Ich habe es schon gesagt: Klimaschutzziele, die Wasserflächen der Tagebaurestseen müssen klein gehalten werden, nicht nur in Turów, auch in Nochten. Es braucht eine alternative Energieversorgung und Arbeitsplatzperspektive für alle in der Region. Dabei hilft am Ende tatsächlich wieder die EU. Sie stellt den Just Transition Fund bereit. Der Löwenanteil von 2 Milliarden Euro soll nach Polen gehen. Da müssen wir nur alle mitmachen. Danke. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Mertsching sprach für ihre Fraktion DIE LINKE. – Jetzt kommt für die SPDFraktion Kollege Gerber. – Entschuldigung, Kollege Winkler. Sie waren kaum zu erkennen. Sie haben das Wort.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Gerber von den BÜNDNISGRÜNEN, ich stimme dem Titel Ihrer Debatte durchaus zu. Der Kohleausstieg ist eine europäische, wenn nicht sogar eine globale Aufgabe. Da sind wir uns mit Ausnahme der Klimawandelskeptiker und Klimawandelleugner hier im Hohen Haus einig. Aber – und hier möchte ich etwas Wasser in den Wein gießen – dieses Vorhaben wird auf europäischer Ebene nur gelingen, wenn wir möglichst viele Europäer dabei mitnehmen, auch entsprechende Angebote machen, um den dafür notwendigen Strukturwandel in die Wege zu leiten, zu begleiten, aber auch infrastrukturell abzufedern, wie es Kollege Meyer schon deutlich gemacht hat. Das ist gerade in Anbetracht des wirtschaftlichen und politischen Stellenwertes der Kohleindustrie in Polen eine Herkulesaufgabe. Polen hat den Kohleausstieg zwar beschlossen, aber erst – ich korrigiere die LINKEN – für das Jahr 2049. Das ist unbefriedigend, aber wir werden sehen, inwieweit die bereits jetzt stark gesunkene Wirtschaftlichkeit der Kohle trotz der Subventionen und der mehr durchschlagende europäische Handel mit Emissionszertifikaten einen vorzeitigen polnischen Ausstieg möglich und erforderlich macht. Turów ist mit seiner Lage im Länderdreieck Deutschland, Polen, Tschechien ein sinnbildliches Beispiel dafür; aber nicht nur das. Turów Tagebau und Kraftwerk haben eine lange Historie von Pannen und Unglücken. Bereits – ich erinnere – der damalige CDU-Umweltminister Arnold Vaatz wollte in den Neunzigerjahren, dass das Kraftwerk geschlossen wird, und löste damit fast einen Eklat aus. Wir reden hier weniger über das Kraftwerk, dessen neuer Block gerade Thema eines Genehmigungsverfahrens ist, sondern stattdessen über den Tagebau, für den die zuständigen polnischen Behörden im Frühjahr 2020 die Bergbaukonzession bis zum Jahr 2026 verlängerte. Unveröffentlichten Mitteilungen zufolge soll sie sogar bis 2044 erweitert werden. Im Rahmen der vorher erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt sowie eine Umweltgenehmigung erteilt. Diese waren Bestandteil zwischenstaatlicher Konsultationen auf Behörden- und Öffentlichkeitsebene – das ist schon gesagt worden –, jedoch betrafen sie nicht die Verlängerung der Bergbaukonzession. Zur Umweltverträglichkeit gaben sächsische Behörden unter Koordinierung durch das Oberbergamt Stellungnahmen ab. Der Tenor ist – zumindest teilweise – in den veröffentlichten Unterlagen zum UBP-Beschluss nachzulesen. Auf der anderen Seite ist die Betroffenheit der Zittauer Region in allen ihren Belangen – vom Abpumpen des Grundwassers über die Bodenabsenkung bis hin zur Versauerung der Lausitzer Neiße – absolut nicht wegzudiskutieren. Diese Belange sollten wir sehr ernst nehmen, da sie einen Teil der Oberlausitz und somit einen Teil der sächsischen Bevölkerung betreffen, auch wenn über das Ausmaß der Bodensenkung kein abschließendes Urteil gefällt werden kann und die Stadt Zittau mit ihrer Prognose von fast 2 Metern die mögliche Absenkung als sehr dramatisch darstellt. Die tschechische Seite ist auch nicht unwesentlich vom Tagebau betroffen; das ist schon gesagt worden. Knapp 30 000 Menschen könnten infolge der Grundwasserabsenkung eventuell in ihrer Trinkwasserversorgung gefährdet sein. Es war die tschechische Seite, die den Anstoß gab und im September 2020 eine Beschwerde bei der EU-Kommission einreichte. In dieser monierte sie, dass Polen im Zuge des Verfahrens der Verlängerung der Braunkohlekonzession gegen Unionsrecht, insbesondere die Umsetzung der UVP-Richtlinie, verstoßen habe. Die EU-Kommission gab der tschechischen Beschwerde in Teilen recht. Sie monierte in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme neben dem generellen Verstoß gegen die Umsetzung der UVPRichtlinie auch konkrete Verstöße gegen das EU-Umweltrecht im Zuge des Konzessionsverfahrens. Auf dessen Intransparenz auf polnischer Seite ist schon hingewiesen worden. Auf unser Fazit und unsere Empfehlungen, meine Damen und Herren, komme ich in der zweiten Runde zu sprechen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall des Staatsministers Martin Dulig) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir treten jetzt in die zweite Runde ein. Es beginnt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. (Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Wir haben die Reihenfolge getauscht!) Herr Abg. Gerber, das ist kein Problem.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Frau Präsidentin, ich möchte gern auf die Punkte antworten, die wir bisher gehört haben. Zunächst einmal freut es mich sehr, dass wir alle uns anscheinend in der Sachlage einig sind. Gleichwohl ist natürlich Polen auch ein EU-Mitglied und muss sich an die Regeln halten, die wir alle gemeinsam vereinbart haben. Ich komme auf den Punkt zu sprechen, den Herr Dr. Meyer vorhin angesprochen hat: Eine UVP gab es bei dem Verfahren, das im Jahr 2015 gestartet ist, sehr wohl. Bei dem Verfahren, welches im März letzten Jahres für das Jahr 2026 initiiert wurde, war das nicht der Fall. Wir führen keine Debatte über die Energiepolitik von Polen, sondern sprechen über die Umwelteinflüsse auf Zittau. Ein Wassermangel liegt hier sehr wohl schon längst vor. Die Debatte um den illegalen Tagebau Turów wird natürlich auch von den katastrophalen Folgen für Mensch und Natur befeuert. So untersuchte der polnische Hydroexperte Dr. Krasnicki die Folgen des Tagebaus auf die Quantität und Qualität des Grundwasserkörpers. Die Studie kam zu dem erschreckenden Ergebnis, dass das Grundwasser in der Grenzregion bereits um 40 Meter abgesunken ist. Tieferliegende Gesteinsschichten, die früher wasserführend waren, wurden in nur 30 Jahren völlig trockengelegt. Gerade in einer ohnehin schon trockenen Region im dritten Dürrejahr in Folge ist das fatal. Eine zweite Studie des deutschen Wissenschaftlers Dr. Krupp belegt, dass die Absenkung des Grundwassers infolge des Braunkohletagebaus in Turów bereits jetzt zu einer messbaren Senkung des Bodens unter Zittau führt. Der Zittauer Innenstadt droht bis zum Jahr 2044 sogar eine weitere Senkung von 72 Zentimetern. Die Flutung des Tagebaus dauert nicht 35 Jahre, sondern 144 Jahre. Im schlimmsten Fall, der hoffentlich nicht eintritt, könnte sogar die Neiße brechen. In einer dritten Studie berechneten die Wissenschaftler Prof. Karaczun und Dr. Kassenberg, dass allein der Tagebau Turów 33 bis 45 % des polnischen CO -Budgets verbraucht, würde man das Ziel des Pariser Klimaabkommens von 1,5 Grad zugrunde legen. Dieser Umweltverträglichkeitsprüfung fehlte übrigens diese verpflichtende Untersuchung nach EU-Recht. Aufgrund dieser Studien haben nun der Zittauer Oberbürgermeister Thomas Zenker und ich die Initiative ergriffen und bei der Kommission eine weitere Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde ist übrigens im Stadtrat von Zittau auch fraktionsübergreifend ohne Gegenstimmen angenommen worden. Daran angelehnt bietet sich auch hier – die Einigkeit ist anscheinend vorhanden – die einmalige Gelegenheit, über die demokratischen Fraktionsgrenzen hinweg, gemeinsam gegen die klimaschädliche Braunkohle Stellung zu beziehen. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich unserer Europaministerin Katja Meier, die sich direkt nach der Verkündung der Entscheidung der EU-Kommission dafür ausgesprochen hat, dass die Bundesregierung, sollte die Tschechische Republik, tatsächlich vor den EuGH ziehen, als Streithelferin beisteht. Diese Forderung möchte ich hier explizit noch einmal unterstützen. Mein Dank gilt auch dem Umweltminister Wolfram Günther, der sich im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung maßgeblich dafür eingesetzt hat, dass der Braunkohlenbergbau künftig als überregionale wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage eingestuft wird. Ich lade unseren Wirtschaftsminister herzlich dazu ein, sich in dieser Angelegenheit genauso intensiv einzusetzen, wie er das an anderer Stelle auch behauptet hat, wie „Pödelwitz bleibt“. Ich unterstütze Sie auch sehr gern in Zittau und Mühlrose. Ich hatte in meiner Pressemitteilung mit Blick auf die Beschwerde gesagt, dass mir dieser Schritt nicht leichtgefallen ist. Es ist mir völlig klar, dass an dieser Entscheidung, vor allem in Bogatynia, auch Arbeitsplätze hängen. Vor allem gefährdet eine solche Beschwerde auch die Verbindungen, die im Dreiländereck über Jahre sehr vorsichtig gewachsen sind. Ich kämpfe aber für einen aktiven Strukturwandel, für gemeinsame Lösungen und die Zusammenarbeit zum Wohle aller Beteiligten. Wir haben in der EU die gemeinsamen Regeln für ein gutes Miteinander vereinbart. Diese gilt es gemeinschaftlich einzuhalten. Diese sind von der Kommission zu kontrollieren. Wir müssen uns jetzt auf den Weg zur ersten grenzüberschreitenden Kohleausstiegsregion Europas machen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun folgt die CDU-Fraktion; Herr Abg. Dr. Meyer, bitte.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich für die sachliche Debatte bedanken, wenngleich natürlich diverse Emotionen hochgehen, gerade im Zittauer Raum. Herr Dr. Gerber ist auf den Stadtratsbeschluss eingegangen. Wer den Zittauer Stadtrat kennt, der weiß, dass ein fraktionsübergreifender einstimmiger Beschluss höchste Seltenheit hat. Das macht aber auch deutlich, wie ernst die Lage ist. Ich möchte an der Stelle noch einmal ganz klar Folgendes sagen: Mir ist auch die Zeit danach sehr wichtig. Wir haben bislang immer sehr gut partnerschaftlich auf Augenhöhe mit Polen zusammengearbeitet. Es ist daher wichtig, hart in der Sache, aber auf Augenhöhe und mit Blick in die Zukunft zu agieren. Es ist wichtig, dass auf europäischer Ebene Bewegung hineingekommen ist und die tschechische Seite, die offensichtlich noch deutlicher betroffen sein wird, sich auch einbringt. Ich bleibe aber auch dabei, dass der Klageweg nur die Ultima Ratio sein kann. Nach wie vor brauchen wir die internationalen Gremien, in denen das Thema weiter betrieben werden muss. Ich sehe dort in Deutschland insbesondere den Bund, also nicht den BUND, sondern die Bundesregierung in der Pflicht, weil es eben auch keine Aufgabe des Freistaates Sachsen oder einer Stadt ist, dort zu klagen. Vielmehr muss es dann nationalstaatlich ausgefochten werden. Dort sehe ich durchaus noch Handlungsbedarf über das Bundesumweltministerium. Aber ich glaube, dass wir auch aus Sachsen heraus diese Transparenz weiter einfordern müssen, dass wir dort auch den Finger in der Wunde halten müssen, weil es letztlich auch um unsere Interessen geht, die wir im europäischen Kontext wahren müssen. Von daher, so denke ich, hat die Debatte noch einmal deutlich gemacht, dass wir diese Sorgen im Dreiländereck sehr ernst nehmen und dranbleiben werden. Das werde ich zumindest tun, und ich werde dahin gehend auch das Weitere kritisch begleiten, um Fakten beizubringen und danach fundierte Entscheidungen treffen zu können. Ich glaube, es ist wichtig, dass der Finger in der Wunde bleibt, um der polnischen Seite deutlich zu machen, dass sie in diesem Grenzgebiet auch unsere Interessen besser abwägen und zumindest in der Datenlage die Transparenz walten lassen muss, die bisher für uns unzureichend ist. Vielen Dank für die Debatte. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danach spricht die AfD-Fraktion; Herr Abg. Dornau, bitte.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In meinem letzten Satz hatte ich darauf hingewiesen, dass ich der Überzeugung bin, dass uns weder das Wasser noch der Boden fehlen wird. Deshalb möchte ich auf das Gutachten eingehen, das erstellt wurde, und darauf schauen, was tatsächlich dort geschrieben steht. Erstens. Das Gutachten schätzt, dass sich bis zum Jahr 2044 die Bodenabsenkung auf bis zu insgesamt 1,2 Meter ausweiten könnte. Gleichwohl wird in dem Gutachten darauf hingewiesen, dass die Bodenabsenkung bereits jetzt einen Meter betragen könnte. Wir reden also von einer noch weiteren Absenkung von maximal 20 Zentimetern, sollte die Lagerstätte komplett ausgebeutet und bis 2044 betrieben werden. Selbst diese Zahl ist nicht belastbar. Im Gutachten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man sich aufgrund fehlender Daten bei Schätzungen und Erfahrungswerten von anderen Tagebauen bedienen muss. Zweitens. Die durch die Fortführung des Tagebaus notwendige weitere Absenkung des Grundwassers betrifft vorrangig die tieferliegenden Schichten, die bislang nicht der Trinkwassergewinnung dienten. Es ist aber auch so, dass es, solange der Tagebau fortgeführt wird, beim Erreichen neutraler Wasserwerte wirklich Schwierigkeiten gibt. Wir wissen auch aus anderen Tagebauregionen, dass dies der Fall ist. Das heißt, eine Übersäuerung wird nicht auszuschließen sein. Das gilt natürlich auch für Teilabschnitte der Neiße. Diese Feststellung stimmt definitiv auch mit der Einschätzung des Betreibers im Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung überein. Zur Vollständigkeit gehört aber dazu, dass die Umweltauswirkungen des Tagebaus hauptsächlich aus dem Betrieb der letzten hundert Jahre resultieren. Sie gehen also auch maßgeblich auf das Konto der damaligen Gewinnung der Braunkohle auf DDR-Gebiet, wobei dies in unmittelbarer Grenznähe zu Polen stattfand. Die Einheimischen wissen das: An dieser renaturierten Stelle findet man jetzt den Berzdorfer See im Süden der Stadt Görlitz. Im Vergleich dazu werden die Auswirkungen bei der geplanten Fortführung – man muss es so sagen – verhältnismäßig gering sein. Die heutigen Betriebspläne stellen weitaus höhere Anforderungen an die Reduzierung von Umweltschäden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Zum Beispiel wird in dem UVP-Bericht die Errichtung einer Dichtwand zur Reduzierung des Absenkungstrichters genannt. Letztendlich geht es ja um die Abwägung, ob die spätere Erreichung der Umweltziele im Zeitraum von 24 Jahren und die lokalen Auswirkungen von Lärm und Staub auf die Betroffenen den Weiterbetrieb rechtfertigen. Ich sage an dieser Stelle auch für unsere Fraktion: Ja, darüber sollten wir debattieren. Ich möchte daran erinnern, dass jede Erzeugungstechnologie Umweltschäden mit sich bringt, ob mit konventionellen Kraftwerken oder Anlagen, die Elektroenergie aus sogenannten erneuerbaren Energien generieren. Wir müssen Umwelteingriffe leider Gottes bis zu einem gewissen Maße eben auch akzeptieren und hinnehmen. Zudem sollten wir die Debatte um die ökonomische und soziale Komponente erweitern. Polen ist von der Kohle so abhängig wie kaum ein anderes europäisches Land. Fast 80 % der Elektroenergie in Polen wird durch Kohleverstromung erzeugt. Der Tagebau Turów – er ist bereits von meinem Kollegen genannt worden – ist einer der größten Arbeitgeber in dieser Region. Die wirtschaftliche Existenz der Gemeinde Bogatynia ist vom Tagebau abhängig. Im Falle einer sofortigen Stilllegung wird dieser Strukturbruch zur Verarmung der Bevölkerung und zum Verfall der Infrastruktur führen. Oder debattieren wir über die Versorgungssicherheit: Viele Netzexperten und mittlerweile auch einige Stromversorger sprechen von einer sträflichen Vernachlässigung der Versorgungs- und Netzsicherheit. Laut einigen Fachleuten ist die Frage nicht, ob, sondern wann es zu einem großflächigen Stromausfall kommt. Jeder, der sich einigermaßen informiert, weiß, dass in vorangegangenen Wochen genau diese Gefahr schon im Raume stand. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Jörg Dornau AfD

Auch die hochgelobte Fotovoltaik und die Windenergie haben sich ihre – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie müssen bitte zum Ende kommen, Sie haben schon eine halbe Minute überzogen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oh nein!) Da war aber ich nicht wachsam genug.

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Jörg Dornau AfD

Oh, dann möchte ich mich dem beugen. Ich bedanke mich. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Fraktion DIE LINKE; Frau Abg. Mertsching, bitte.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich ebenfalls für die sachliche Debatte bedanken. Jetzt kann ich es mir aber doch nicht verkneifen, darauf kurz einzugehen. Jede Energieerzeugung erzeugt Schäden, ja. Aber ich kann mich ja entscheiden, ob ich so viel Strahlungsmüll erzeugen will, den ich am Ende nur irgendwie ins All schießen kann, um ihn loszuwerden, oder mich dafür entscheiden, so viel CO zu produzieren, also Kohle aus der Erde zu holen und es nach deren Verstromung in die Luft zu schießen, dass wir am Ende gar nicht mehr auf dem Planeten leben können; (Lachen bei der AfD) oder ich kann mich dafür entscheiden, zu versuchen, mit Solarenergie und Windenergie Energie zu erzeugen, wobei dann eben etwas Müll anfällt. Aber er strahlt nicht, und erhitzt auch nicht weiter das Klima. Das sind dann die geringeren Kosten. (Beifall bei den LINKEN) – Da brauchen Sie gar nicht zu lachen. Zur Abhängigkeit von der Kohle und zum Ausstieg; ich habe es neulich schon im Ausschuss gesagt: Es ist ja wohl nichts Neues. Ich habe schon vor 20 Jahren in der Schule gelernt, wie das mit dem Treibhausgaseffekt funktioniert. Es war doch damals schon deutlich, dass die Kohle zum Ende kommt. Wenn die Polen das bis heute noch nicht so richtig gehört haben, dann tut es mir leid. Wir können die Leute nicht mehr nur mitnehmen, sondern wir müssen vorangehen. Da fehlt mir von allen Seiten – hier möchte ich vor allem zu Herrn Meyer schauen, der jetzt auf das BMU schielt oder das SMEKULL angreift –, aber besonders von den in den letzten Jahren regierenden Parteien CDU und SPD die angemessene Entschlossenheit. Sie sind diejenigen, die hierbei vorangehen und sagen müssen: So machen wir das. Der Kohlekompromiss hilft doch am Ende nur den Kohlekonzernen, ihre Pläne umzusetzen. Dafür bekommen die jetzt auch noch Geld. Ich meine, dann wird auch noch herumgeheult, statt zu sagen: Ja, wir bekommen Geld dafür, dass wir die Region umbauen können. Polen bekommt auch Geld dafür. Wir sollten es gemeinsam anpacken und gemeinsam einen Plan dafür entwickeln, wie das laufen kann, damit die sozialen Folgekosten eben nicht entstehen. Ich fordere Sie hier auf, nicht immer auf die anderen zu zeigen, sondern als diejenigen, die regieren, bitte auch zu handeln. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion, bitte. Herr Abg. Winkler.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kuhnert, man merkt schon, dass es für Sie eine Gratwanderung ist, einerseits die polnische Klimapolitik mehr oder weniger und auch das Ausbeuten riesiger Tagebaue zu unterstützen und andererseits die Menschen in der Zittauer Region vor den Auswirkungen dieses Tagebaus zu schützen. Ich will Sie nur daran erinnern, dass Ihre Leute im Stadtrat Zittau den Beschluss mitgefasst haben. Es ist vorhin von Einstimmigkeit gesprochen worden. Ich habe Fazit und Empfehlungen versprochen. Es wurde bereits gesagt: Tschechien steht nun der Weg zum Europäischen Gerichtshof frei und wird ihn – so wie es jetzt dem bisherigen Vernehmen nach aussieht – auch gehen und bestreiten. Da sich der Freistaat an diesem Verfahren nicht beteiligen kann, fordern GRÜNE und LINKE die Bundesregierung auf, dass sich Deutschland als Streithelfer auf die tschechische Seite stellt. Da bislang keine Klage durch Tschechien eingereicht wurde, gilt es erst einmal abzuwarten. Darin sind wir uns einig. Es obliegt der Entscheidung der Staatsregierung, ob sie darauf hinwirken möchte. Weder dieser Entscheidung noch dem Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof können wir vorweggreifen. Ich möchte aber anregen, einen Beitritt zur Streithilfe im Sinne der Betroffenheit der Menschen in der Region Zittau zu prüfen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Deutschland hat den Kohleausstieg spätestens zum Jahr 2038 beschlossen. Insoweit sind wir jetzt in einer moralisch einfachen Position, mit dem Finger auf die Nachbarn zu zeigen, auch wenn dieser Kohleausstieg vielen zu lange dauert und man die Vorgaben des Pariser Abkommens in den Blick nimmt. Trotzdem – damit möchte ich an den Eingang meiner Rede anknüpfen – kommen wir hierbei nur gemeinsam weiter. Auch auf polnischer Seite muss und wird mithilfe der EU der Strukturwandel begleitet werden, damit die vielen Bergarbeiter mit ihren Familien – darauf möchte ich noch einmal ausdrücklich hinweisen – auf der polnischen Seite eine soziale Perspektive bekommen. Denn so einfach ist es nicht, innerhalb kürzester Zeit auszusteigen, gleich gar nicht in Polen, da dort durch den Bergbau sehr viele Menschen leben. Der polnische Kohleausstieg kommt viel zu spät. Ich hoffe aber – auch in Anbetracht der Begleitumstände, die ich vorhin nannte –, dass er deutlich früher kommt als 2049. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht Frau Abg. Hammecke, bitte.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte am Ende dieser Debatte noch einmal einen kurzen europapolitischen Fokus legen; denn wir sind hierbei sehr deutlich im Europarecht. Sachsen liegt mitten in Europa, zwei Grenzen teilen wir uns mit europäischen Nachbarn, und das wird vor allem auch in den Grenzregionen gelebt, von denen wir gerade sprechen. Wir sind nicht nur deutsche, tschechische oder polnische Staatsbürger(innen) im Jahr 2021, wir sind Unionsbürger(innen). Wir sind in einem supranationalen Staatenverbund eingebunden. Damit kommen für uns sehr viele Freiheiten. Aber mit Freiheiten kommen auch Verantwortung und Pflichten, sich an gemeinsam gegebene Regeln zu halten. Turów ist genau dafür ein Beispiel, ein Beispiel für die enge Verknüpfung der Grenzregionen einerseits, aber andererseits auch dafür, was passiert, wenn man sich nicht an die gemeinsam gegebenen Regeln hält. Auf die Belastungen für die Umwelt, das Klima und die Region Zittau sind meine Vorredner(innen) bereits eingegangen. Es ist aber auch sehr wichtig – und das sollte uns bewusst sein –, dass wir als Unionsbürger(innen) einen Schutz brauchen. Wir müssen uns sicher sein, dass das gemeinsam gegebene Recht eingehalten wird. Das ist momentan aber nicht der Fall. Wie wir bereits gehört haben, hat oder wird sich die tschechische Republik eventuell für eine Staatenklage entscheiden. Denn Ende letzten Jahres hat die Europäische Kommission festgestellt, dass Polen zwei Richtlinien – das hat sogar der Sprecher der AfD anerkannt – nicht europarechtskonform umgesetzt hat. Auch wenn wir als Freistaat Sachsen – wie festgestellt wurde – dies nicht rechtlich unterstützen können, so kann und sollte es die Bundesrepublik Deutschland tun, sobald das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof läuft. Es ist ja nicht nur die Republik Tschechien gegen Polen, es ist auch ein Begehren der Bürgerinnen und Bürger der Regionen, die dort leben. Auf die Petition vor dem Europäischen Parlament wurde bereits eingegangen. Deshalb freut es mich zu hören, Herr Meyer, dass unsere sächsischen Europaabgeordneten gemeinsam arbeiten und die Petition in einem beschleunigten Verfahren behandelt wird. Ich möchte wiederholen: Wir als Unionsbürger(innen) müssen uns des Schutzes unserer Rechte und der Einhaltung des EU-Rechts sicher sein. Wir müssen die Mittel kennen, um dagegen vorzugehen. Wir müssen gemeinsam vorgehen. Zukünftige Herausforderungen wie die Klimakrise können wir nur gemeinsam bekämpfen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Deshalb wäre das jetzt viel entscheidender, anstatt einen Tagebau auszubauen, der einen Energieträger fördert, der klimaschädlich ist, der generationenungerecht ist, der die Landschaft zerstört und zu Konflikten zwischen europäischen Nachbarn führt. Das Gleiche gilt übrigens auch für Nord Stream 2. Wir sollten viel lieber gemeinsam an der Umsetzung der Energiewende arbeiten. Die Energiewende und der Kohleabbaustopp sind große Transformationsprozesse, grenzüberschreitend. So grenzüberschreitend wie uns die Klimakrise treffen wird, so grenzüberschreitend sollten wir sie auch gemeinsam bekämpfen. Der Just Transition Fund, das Geld der EU für die Kohleausstiegsregion, kann eine wichtige Stütze dieses Prozesses sein. Die Umsetzung scheitert aber momentan – wie so oft bei europapolitischen Vorhaben – an nationalen Regierungen. Die polnische Regierung weigert sich, die Region rund um Turów als Fördermittelregion anzuerkennen, und die deutsche Bundesregierung will die Mittel aus dem JTF mit den Mitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz verrechnen. Ein Bekenntnis zu einem gemeinsamen europäischen Transformationsprozess sieht anders aus. Wenn wir verstehen, dass unser Handeln im Hier und Jetzt Auswirkungen auf andere hat – sei es der Ausbau des Tagebaus Turów auf den Grundwasserspiegel in Zittau oder die Kohleverbrennung hier in Sachsen auf den Meeresspiegel weltweit –, dann merken wir, wie wichtig internationale Kooperation ist. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Minister, Sie haben das Wort. (Zuruf: Sie haben jemanden vergessen – die AfD noch!) – Dann gebe ich der AfD noch einmal das Wort. Herr Minister, bitte gedulden Sie sich noch etwas.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie, werte Kollegen der GRÜNEN-Partei, und auch die Arbeitsplatzvernichter der roten Partei, (Unruhe bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) haben Ihr Urteil längst gefällt. Wieder einmal generieren Sie politischen Druck, um nach der Einstellung des Tagebaus die Stilllegung des kompletten Kraftwerkes zu erzwingen. Dieses Muster taucht bei Ihnen immer wieder auf: lückenhafte Faktenbasis, bewusste Panikmache und hastige Interventionen, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) sonst fliegt uns der Planet um die Ohren oder wie in diesem Fall gräbt uns die rücksichtlose polnische Kohleindustrie das Wasser und den Boden ab. Das wollen Sie uns einreden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stimmt doch!) Es wäre der Debatte dienlich, wenn Sie Ihr wahres Motiv offenlegen würden. So fordern einige Ihrer Kollegen – ich zitiere – „grenzüberschreitende Kohleausstiegsregion jetzt“. (Zurufe von den LINKEN –

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Sabine Friedel SPD

Oh Gott!) – Ja, so ist es. Hören Sie zu, Herr Gebhardt! Dann fordere ich: Bringen Sie hier und heute doch einmal ein Konzept für eine tragfähige alternative Energieversorgung ein! Das können Sie aber nicht. Sie haben apokalyptische Visionen, aber keine Lösungen. Kernenergie? – Nein. Kohle? – Nein. Gas? – Auch nicht, zumindest nicht mit Nord Stream 2 und den GRÜNEN. Sie sprechen von Vollversorgung durch erneuerbare Energien. Dabei missachten Sie konsequent die Realität. Sie reden von den „sicheren Erneuerbaren“. Doch Sonne und Wind tragen zur Versorgungssicherheit 0 % bzw. lediglich 3 % bei. Großtechnische und vor allem wirtschaftliche Speicher sind auch nicht in Sicht. Vergessen Sie nicht: Für Elektroautos, Wärmepumpen und andere Anwendungen im Rahmen der Sektorenkopplung wird der Stromverbrauch in den nächsten Jahren stark ansteigen. Wir laufen in Deutschland in einen Strommangel und sollten deshalb jede Entscheidung über grundlastfähige Kapazitäten genau abwägen. (Beifall bei der AfD) Um es anschaulich zu machen: Das Kohlekraftwerk Turów produziert doppelt so viel Strom wie alle Wind-, Fotovoltaik-, Biogas- und Wasserkraftanlagen in Sachsen zusammen, (Beifall bei der AfD) obwohl seit 20 Jahren mit massiven Subventionen versucht wird, die erneuerbaren Energien auszubauen. Neben der großflächigen Verschandelung unserer Landschaften durch immer größere Windräder werden durch Hunderte Hektar große Freiflächenanlagen auch Naturräume in Mitleidenschaft gezogen. Am 8. Januar dieses Jahres kam es im europäischen Höchstspannungsnetz zu einem deutlichen Frequenzeinbruch, der fast zu einem flächendeckenden Blackout geführt hätte. Der Betreiber des Kohlekraftwerkes Turów hat alle technischen Anlagen der Kohlekraftwerksblöcke in den letzten 15 Jahren modernisiert. Erst im Dezember wurde der neueste Block ans Netz genommen. Scheinbar hat man bei den Grünen keine Skrupel, daraus ein Milliardengrab zu machen. Dabei ist das Verhältnis zu Polen dank des migrationspolitischen Alleingangs Ihrer Vorsitzenden bereits angespannt, werte Kollegen von der CDU. Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, stuft, wie wir alle wissen, Frau Merkels Gesetzesentscheidung als Rechtsbruch ein. Merken Sie sich das! Wo waren die Grünen, als es darum ging, die Einhaltung des EU-Rechts zu garantieren? In einer umfassenden Diskussion müssen unbedingt die Probleme angesprochen werden, die von der sogenannten Energiewende ausgehen. Es stellt sich immer wieder die Frage: Wo bleibt der Einspruch der Grünen, wenn es um grenzüberschreitende Umweltprobleme geht, wenn sich kongolesische Kinder in sogenannten Miniminen zu Tode kratzen, wenn der Lithiumabbau die Lebensgrundlage der chilenischen Bauern zerstört, wenn gigantische Trinkwasserressourcen zerstört werden oder wenn durch den Abbau der seltenen Erden in China ganze Landstriche für Jahrhunderte verödet werden? All das spielt für Sie keine Rolle, solange Sie und Ihre Wähler sich auf vermeintlich umweltfreundliche E-Autos und Windenergieanlagen etwas einbilden können. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte kommen Sie zum Ende.

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Jörg Dornau AfD

Ganz zu schweigen von den exorbitanten Verschwendungen von Steuergeldern, mit denen der grüne Traum aus dem Boden gestampft wird. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Selbst das muss er vom Blatt ablesen!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

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Jörg Dornau AfD

Danke. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage jetzt in die Runde der Fraktionen, ob weiter das Wort gewünscht wird. – Das scheint wirklich nicht mehr der Fall zu sein. – Doch, die Linksfraktion. Frau Abg. Mertsching, bitte.

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Antonia Mertsching Die Linke

Ich habe noch zwei Minuten Redezeit und wollte nicht stehen lassen, dass immer dargestellt wird, wir wüssten das nicht. Es scheint hier einfach unterschiedliche Ansichten zu geben. Meine Schwester sagt mir immer, wenn sie in Dänemark war: „Hier stehen so viele Windräder. Ich habe echt das Gefühl, es gibt hier viel sauberere Luft.“ Das ist ein anderes Lebensgefühl, auf die Sachen einzugehen. (Proteste bei der AfD) Kurz zu der Aussage: „Die Braunkohle nimmt, die Braunkohle gibt.“ Sie nimmt vor allen Dingen. Bei Facebook habe ich mir wieder einmal die Diskussionen dazu angesehen: „Wir können uns ja einmal die ganzen tollen Tagebaufolgelandschaften anschauen. Dorthin können wir mal eine Tour machen.“ Erst holen wir alles raus, dann machen wir alles wieder schön. Das, was mit dem Klima ist, vergessen wir zwischendurch. Dazu habe ich geschrieben: „Klar, lasst uns eine Tour machen.“ Wir fangen an bei den Tagebauseen, die nicht in Betrieb genommen werden können, weil der Wasserstand zu gering ist, weil das Wasser nicht weiter nach oben kommt. Wir wollen von Weißwasser in Richtung Hoyerswerda, dann aber nach Cottbus abbiegen. Das konnten wir eine Zeit lang nicht, weil die Straße abgesackt ist. Dann fahren wir noch bei den Dörfern vorbei. 90 Dörfer sind in Sachsen durch die Kohle verschwunden, 40 sind teildevastiert. Wir fahren hin und schauen uns die Grabsteine an, die von den Dörfern überall noch herumstehen. Es gibt genug anzuschauen, was für Schäden die Kohle überall hinterlassen hat. Es wird Zeit, aus dieser schädlichen Energieversorgung auszusteigen und sich etwas Neues zu überlegen. Das funktioniert nicht nur, indem wir sagen, dass wir die Energie jetzt eben anders produzieren, sondern auch, indem wir den Energieverbrauch senken. Die Debatte darüber, wie wir das machen wollen, würde ich gern hier führen. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD möchte noch eine Kurzintervention machen. (Jörg Urban, AfD: Ich weiß nicht, wie viel Redezeit wir noch haben!) – 14 Minuten haben Sie noch. Es gibt ja noch eine zweite Debatte. – Herr Urban, bitte. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist aber schon die vierte Rederunde!) – Genau, das ist die vierte Rederunde. Ich habe jetzt immer gefragt, wer sprechen möchte. Wenn sich keiner weiter meldet, dann ist es wieder die AfD. Bitte, Herr Urban.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Mertsching, Sie haben hier einen Aufschlag gegeben, um das Ganze ins richtige Licht zu rücken. Wir reden hier über den Kohletagebau in Polen. Wir reden darüber, wie unsere Energieversorgung in Zukunft gesichert werden soll. Wir reden auch davon, wo Umweltschäden entstehen. Das, was wir Ihnen vorwerfen – das machen wir auch heute wieder –, ist, dass Sie bereit sind, massivste Umweltschäden, Gesundheitsschäden, soziale Schäden in der Dritten Welt in Kauf zu nehmen, um hier mit Windkraftanlagen eine Energieversorgung aufzubauen, die nicht grundlastfähig ist. Nicht in meinem Vorgarten! Das ist das Letzte, was man politisch machen kann. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es gibt kaum ein anderes Land auf der Welt, in dem die Umweltschäden der Energieversorgung so gut ausgeglichen werden, weil wir so gute Umweltgesetze haben. (Zuruf von den LINKEN: Was?) Wir müssen für unsere Energiepolitik selbst die Verantwortung übernehmen und die Umweltschäden selbst beseitigen. Das machen wir vorbildlich. Was Sie wollen, ist der Kobaltabbau in Afrika, das sind der Lithiumabbau in Südamerika und der Abbau der seltenen Erden in China, wo Sie nicht dabei sind, wenn Kinder arbeiten müssen, (Beifall bei der AfD) wo Sie nicht dabei sind, um zu nachzufragen, ob durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung wieder eine ordentliche Natur hergestellt wird. (Starker Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Frau Mertsching, eine Kurzintervention?

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Antonia Mertsching Die Linke

Es geht mir so aufs Schwein, dass Sie die Dritte Welt oder die Entwicklungsländer entdeckt haben, seitdem es E-Autos gibt! (Zuruf von der AfD: Es wird nicht besser!) Schauen Sie sich mal Ihr tägliches Menü an. Kaffee, Kakao, die Klamotten, die Sie anhaben, kommen schon immer woanders her und werden unter widrigen Bedingungen produziert, und zwar nicht erst, seit es erneuerbare Energien gibt. Das ist einfach nur zum Kotzen, echt, dass Sie das jetzt hier bemühen! (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Sie haben sich noch nie für andere Leute interessiert, aber jetzt auf einmal. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Urban möchte darauf reagieren, bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Urban zieht keine Klamotten an!) Ich weiß nicht, ob ich mich darüber freuen oder ärgern soll, dass Sie das Niveau im Landtag hier so absenken. (Proteste bei den LINKEN) Auf alle Fälle demaskieren Sie sich selbst mit Ihrer Wortwahl in dieser Debatte. Das spricht für oder gegen DIE LINKE, das können sich Ihre Wähler aussuchen. Wir als AfD treten unter anderem dafür ein, dass wir den internationalen Handel dahin gehend beschränken, dass wir weniger in Asien und mehr im eigenen Land produzieren. Das würde bedeuten, dass bei der Bekleidungsherstellung oder bei der Konsumgüterproduktion die Schäden bei uns entstehen würden. Wir würden sie bei uns mit unseren Umweltgesetzen beseitigen können. Dann würden wir das erreichen, was Sie sich lautstark wünschen, aber selbst nicht praktizieren. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Ich möchte auf noch etwas hinweisen: Es ist einfach naiv zu glauben, dass eine sich entwickelnde Industriegesellschaft in Zukunft mit weniger Energie auskommen wird. Schauen Sie sich die volkswirtschaftlichen Theorien an. Wir werden auch in Zukunft mehr Energie brauchen. Allein durch das Internet, allein durch die Informationsgesellschaft wird viel Energie verbraucht, die wir in den Vorjahren nicht benötigt haben. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen auch in Zukunft Energie. Ihre Windräder und Ihre Solarzellen werden es nicht sein, die uns als Industriegesellschaft am Laufen halten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Winkler, ebenfalls eine Kurzintervention auf Herrn Urban.

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Volkmar Winkler SPD

Ich möchte nur zur Sachlichkeit zurückführen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie können jetzt nur eine Kurzintervention machen.

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Volkmar Winkler SPD

Ja, natürlich mache ich das. Ich möchte zur Rettung der polnischen Energiepolitik erwähnen, dass 15 % des Energiebedarfs in Polen durch Windenergie gedeckt werden – 5,7 Megawatt. Polen steht in Europa mit der Produktion von erneuerbaren Energien an dritter Stelle nach Spanien und Deutschland. – Das einfach nur der Vollständigkeit halber. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Urban möchte reagieren; bitte.

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Jörg Urban AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Natürlich muss ich darauf reagieren. Das alte Märchen: 15 % der Energieversorgung. Wie oft sollen wir es noch sagen? Windkraft ist nicht grundlastfähig. Das ist die installierte Leistung, von der Sie reden, es ist nicht die Energieversorgung. Wenn Sie im Winter keinen Wind haben und die Sonne in der Nacht nicht scheint, dann haben Sie keine Energieversorgung, dann haben Sie null Energieversorgung. Also hören Sie bitte mit dem Märchen der installierten Leistung auf. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Ich schlage vor, dass jetzt der Minister das Wort erhält. Bitte, Herr Minister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob Sie jetzt, am Ende der Debatte, noch wissen, worum es eigentlich ging. (Zuruf von den LINKEN: Ja!) Es ist heute um mehr gegangen als um den tatsächlichen Fakt, zu dem die Aktuelle Debatte beantragt wurde: der Umgang mit Turów. Jetzt ging es generell um die Energiepolitik, um Europa, Entwicklungshilfe und Ähnliches. Ich sage das deshalb, weil wir in einem Verfahren sind und ich mich hierherstellen werde, um eine fachliche Bewertung als zuständiger Minister für einen Bereich zu geben, der sehr normiert ist. Ich empfehle deshalb allen, die sich mit der Materie weiter auseinandersetzen, sich intensiv mit dem Bergrecht zu befassen, weil das Bergrecht ein Recht gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei geht es weniger darum, ob es Willkür oder Auslegung ist. Wir befinden uns in einem sehr normierten Verfahren. Wir haben heute, aber nicht nur heute, erfahren, dass die Debatte sehr emotional ist. Allein aufgrund der geografischen Lage im Dreiländereck Polen, Tschechien und Deutschland werden uns die Auswirkungen der dortigen Braunkohlegewinnung noch für viele Jahre auch auf sächsischer Seite beschäftigen. Das kann und sollte nicht übersehen werden. Auch unsere tschechischen Nachbarn sind davon betroffen. Auch aufgrund seiner geografischen Lage polarisiert dieser Tagebau seit vielen Jahren. Im Zuge der geplanten Tagebauentwicklung ist der Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2015 im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung in das Genehmigungsverfahren einbezogen. Ebenso wurden auch unsere tschechischen Nachbarn durch die Republik Polen in diese Umweltverträglichkeitsprüfung eingebunden. Auf der Grundlage des Artikels 23 der Deutsch-Polnischen Umweltverträglichkeitsvereinbarung hat das Oberbergamt in Freiberg die Behördenbeteiligung auf deutscher Seite koordiniert. Ich will sagen, was der Auftrag war. Deshalb bin ich am Anfang auf das Bergrecht eingegangen. Der Auftrag an das Oberbergamt war die Erstellung einer eigenen fachlichen Stellungnahme, das Einsammeln von Stellungnahmen anderer Fachbehörden und Ministerien, insbesondere des sächsischen Umweltministeriums, der Landesdirektion, des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, sowie die Übergabe der Stellungnahmen an die verfahrensführende Stelle, ohne diese Stellungnahmen zu bewerten. Das heißt, das Oberbergamt hatte eine rein koordinierende Funktion für die Information über die Stellungnahmen, die in das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren eingebracht wurden. Neben den Behörden haben sich aber auch über 40 private und kommunale deutsche Einwenderinnen und Einwender direkt an die verfahrensführende Stelle der Regionaldirektion Wrocław gewandt. Diese hat das Verfahren mit dem umweltrechtlichen Genehmigungsbeschluss vom 21. Januar 2020 abgeschlossen. Anschließend wurde dieser polnische Beschluss durch das Oberbergamt öffentlich gemacht. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, das zuständige Ministerium und das Oberbergamt, sind mit der Durchführung dieses Verfahrens nicht zufrieden. Insbesondere mangelt es an Transparenz beim Umgang mit den Einwendungen und den Abwägungsprozessen. Gleichwohl sehen wir keine eigenen fachlichen Belange so schwerwiegend betroffen, dass gegen die Entscheidung der polnischen Generaldirektion vorgegangen werden müsste. Diese Aussage trifft aber ausschließlich auf die bergbaulichen Belange zu. Nur diese liegen direkt in unserer Zuständigkeit. Die darüber hinausgehenden Fragestellungen betreffen schwerpunktmäßig die Umweltbereiche Klima und Wasser, das Grundwasser, die Hydrogeologie und das Trinkwasser, den Emissionsschutz, den Lärmschutz und den Feinstaub. Die hierzu mehrfach geäußerten Sorgen der betroffenen Einwenderinnen und Einwender wurden in der Umweltverträglichkeitsprüfung aus deren Sicht nicht ausreichend berücksichtigt. Ob sie zu einer zusätzlichen neutralen Bewertung führen, kann ich nicht einschätzen, weil es in die Zuständigkeit des BKOL gehört. Aber auch hier zur Klarstellung: Der Freistaat Sachsen kann nicht als Vertreter eines Dritten rechtlich gegen die Entscheidung der Regionaldirektion Wrocław vorgehen. Nur die Bundesrepublik Deutschland wäre hierzu rechtlich in der Lage. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Einordnung des Tagebaus Turów in den festgelegten europäischen Rahmen zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen ist ausschließlich die polnische Regierung verantwortlich. Folgerichtig richtet sich das von der tschechischen Regierung am 17. Dezember 2020 bei der Europäischen Kommission initiierte Vertragsverletzungsverfahren gegen die Art und Weise der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Umgang mit der Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Für eine Entscheidung des Freistaates Sachsen, gegebenenfalls mit der Bitte an die Bundesregierung heranzutreten, der tschechischen Regierung als Streithelfer beizutreten, fehlen die belastbaren Sachargumente. Als Beispiel will ich die zuvor zitierte Absenkung nehmen. Das Oberbergamt hatte mit Kabinettsbeschluss vom 7. Juli 1998 den Auftrag bekommen, die Bodenbewegungen im Bereich der Stadt Zittau im vierjährigen Rhythmus, beginnend mit dem Jahr 2000, zu überwachen und bergschadenkundlich zu bewerten. Die durchgeführten Höhenmessungen belegen inzwischen über 20 Jahre hinweg stetige Senkungen im Stadtgebiet von Zittau. Das Maximum dieser Senkungen beträgt rund 140 Millimeter. Das Oberbergamt geht aktuell davon aus, dass bei einer Weiterführung und Vertiefung des Tagebaus Turów diese Bodensenkungen weiterhin in dieser Größenordnung auftreten werden. Die von der Stadt Zittau befürchteten Absenkungen von 2 000 Millimeter, die bis zum Jahr 2044 eintreten sollen, lassen sich aus diesen Höhenmessungen als Prognose nicht ableiten. Für eine vergleichbare Beschreibung möglicher Auswirkungen auf Klima, Wasser und Emissionen sind die dafür zuständigen Fachbehörden gefragt. Zweite Aktuelle Qualität der frühkindlichen Gute-Kita-Gesetz für Antrag der Es beginnt die einreichende Fraktion mit Frau Abg. Friedel. In der weiteren Reihenfolge folgen CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Frau Friedel, Sie haben das Wort.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Wochen und Monaten viel über das Thema Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung gesprochen und dabei sehr oft den Fokus auf Corona und die Pandemiesituation gelegt. Wir wollen heute die Gelegenheit nutzen, diesen Blick etwas zu weiten und grundsätzlicher über diesen Bereich zu sprechen. Wenn wir darüber diskutieren, wie sich die Qualität frühkindlicher Bildung und Betreuung verbessern lässt, dann sind es drei Punkte, über die wir immer wieder sprechen: Das sind erstens die Kinder selbst, die betreut und gebildet werden, das sind zweitens die Fachkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher, die das tun, und das sind drittens natürlich die Eltern, die ihre Kinder den Tageseinrichtungen anvertrauen. Wir haben in den letzten fünf Jahren in Sachsen in der Koalition mit der CDU viele Schritte unternommen, um in allen drei Punkten die Qualität der frühkindlichen Bildung zu verbessern. Ich möchte das gern im Einzelnen durchgehen, weil man daran sieht, was hinter uns liegt, aber auch, was noch vor uns liegt. Wir haben in Sachsen, was die Fachkräfte angeht, schon immer einen sehr hohen Standard. Das wird uns manchmal auch kommunikativ ein wenig zum Problem, wenn es um bundesweite Vergleichszahlen geht; aber dies ist etwas, das Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin fest davon überzeugt – das hat die Debatte auch gezeigt –, dass wir uns bis zum Ende der Laufzeit noch mehrfach gemeinsam mit diesem Thema beschäftigen werden. Die damit verbundenen Emotionen werden wir nicht beseitigen können. Wir können aber zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen zur zweiten Aktuellen Debatte. Ich darf an die freie Rede erinnern, die unsere Aktuellen Debatten etwas mehr bereichern soll. Ich rufe jetzt auf Debatte Bildung weiter stärken: Fachkräfteoffensive nutzen Fraktion SPD wir in den vergangenen fünf Jahren ausgebaut haben und das wir gern erhalten wollen. Diesbezüglich haben wir viele Schritte unternommen, um voranzukommen. Es beginnt mit dem FSJ Pädagogik, das man in Kitas absolvieren kann, geht über die Qualifizierung in der Kindertagespflege bis hin zur vor wenigen Wochen beschlossenen Kostenfreiheit im Bereich der Erzieherausbildung. Was die Kinder angeht, so lag unser Fokus vor allem darin, die Zeit am Kind, die Erzieherinnen und Erzieher verbringen können, auszudehnen. Dabei ist die schrittweise Absenkung des Betreuungsschlüssels in den letzten fünf Jahren das prominenteste Beispiel. Es ging uns aber auch darum, in der Krippe und jetzt in der Kita mit Assistenzkräften für eine zusätzliche Betreuungskapazität zu sorgen. Was die Elternseite angeht, so haben wir in den letzten Jahren zumindest mittelbar dazu beitragen können, dass Elternbeiträge nicht steigen bzw. an manchen Stellen sogar sinken, indem wir zum einen den Landeszuschuss an die Kommunen deutlich erhöht – seit 2015 um mehr als 60 % – und zum anderen die Untergrenze bei den Elternbeiträgen aufgehoben und somit Kostenfreiheit ermöglicht haben. Weil das, was wir in den letzten fünf Jahren getan haben, durchaus preisintensiv war, waren wir sehr froh, dass sich uns mit dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes im Jahr 2019 eine Gelegenheit bot, weitere Punkte einzubeziehen. Ich beginne jetzt wieder mit der Gliederung nach Fachkräften, Kindern und Eltern. Wir wollen mit den zusätzlichen Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes, wie wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben, die Qualifizierung weiter stärken. Wir wollen die berufsbegleitende Qualifizierung ermöglichen und so mehr Erzieherinnen und Erzieher ins System bekommen. Wir möchten Praxisanleitungen anerkennen, weil auch das mittelbar dazu führt, mehr Zeit am Kind für die Personen, die Praxisanleiter sind, zu haben, und wir möchten die Qualität der Ausbildung erhöhen. Wir haben im letzten Schritt mit dem Gute-Kita-Gesetz schon die Vor- und Nachbereitungszeit eingeführt und werden sie fortsetzen können. Ich bin sehr erleichtert, dass der Haushaltsentwurf an vielen Stellen trotz der schwierigen Lage für den Kitabereich nicht nur den Status quo hält, sondern weitere Schritte vorangeht. Wir kennen natürlich die haushalterische Situation und werden einen Teil unserer Pläne, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, in nachfolgende Haushalte schieben müssen. Ich nenne aus Sicht der SPD dazu zwei Dinge: Der Einstieg in UKW sowie die Anerkennung von Urlaub, Krankheit und Weiterbildung sind uns wichtig – sie stehen auf der To-do-Liste ganz oben, auch wenn wir es in diesem Haushalt wahrscheinlich nicht schaffen werden. Ein weiterer Punkt sind die „besonderen Bedarfslagen“, für die wir über Programme des Bundes Unterstützung bekommen. Von der Elternseite nenne ich den Einstieg in die Beitragsfreiheit, den wir uns als SPD vor allem im Hortbereich vorstellen können, weil wir uns dort einen pädagogischen Mehrwert beim Ausbau der Ganztagsbetreuung versprechen. Das alles sind Schritte, die wir bereits gemeinsam gehen und auch fortsetzen werden. Im Großen und Ganzen zeigen diese Schritte, dass die Mittel, die sowohl der Bund als auch das Land für den Bereich Kinderbetreuung einsetzen, sehr planvoll und Schritt für Schritt ausgegeben werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt folgt die CDU-Fraktion, Frau Abg. Firmenich.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kitas sind Bildungseinrichtungen, sie sind Orte der Bildung, der Erziehung und der Betreuung. Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Qualitätsentwicklung in unseren Kitas weiter voranzubringen. Darin stehen große Vorhaben. Wir hatten damals keine Ahnung von Corona und wussten nicht, was uns das alles kostet. Es beschäftigt uns aktuell, wie wir diese Krise überwinden. Dieses langfristige Ziel aber trotzdem im Auge zu behalten und darauf hinzuarbeiten ist wichtig. Ich danke dir, Sabine, dass du rückblickend das aufgezeigt hast, was wir alles schon erreicht haben, und auch aufgezeigt hast, wohin wir wollen. Für das Gute-Kita-Gesetz gibt der Bund den Ländern sehr viel Geld; für Sachsen sind es fast 100 Millionen Euro, mit dem, was wir schon gemacht haben. Was jetzt noch für die nächsten zwei Jahre zur Verfügung steht, sind nochmals jeweils 35 Millionen Euro. Das lässt den Ländern die Freiheit, selbst zu entscheiden, wofür das Geld eingesetzt wird. Wir haben unsere Situation in Sachsen analysiert und festgestellt, dass eine gute Kita, die Qualität einer Kita, von einem wichtigen Schlüsselfaktor abhängt: Es ist der Schlüsselfaktor Personal. Ich kann eine Kita gut ausstatten, ich kann baulich alles topfit machen, aber wenn ich nicht genügend gut ausgebildete und motivierte Erzieherinnen und Erzieher habe, die auch im Team zusammenarbeiten können, das über verschiedenen Kompetenzen verfügt, dann wird es nichts mit der Qualität. Deshalb war es uns wichtig zu sagen: Wir müssen, bevor wir weitere Maßnahmen ergreifen, die einen zusätzlichen Personalbedarf nach sich ziehen, dafür Sorge tragen, dass wir diesen Beruf attraktiver machen. Die Schulgeldfreiheit ist das eine. Ich stelle mir dabei noch sehr viel mehr vor. Aber es ist eine Aufgabe für die Zukunft zu überlegen, ob man eine Art Ausbildungsvergütung zahlen kann. Dafür fehlen uns momentan zwar noch die Ressourcen, aber das ist etwas, was auf der Vorhabenliste steht. Trotzdem glaube ich, dass das, was wir bisher gemeinsam mit dem Landesbeirat Kita, bei dem die Kommunen und die Verbände involviert sind, herausgearbeitet haben, gut ist. Die Stärkung der Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte hat eine große Bedeutung. Die Fachschulen sind das eine und das andere ist der praktische Teil in den Einrichtungen. Dort geht es darum, das Selbstverständnis in den Einrichtungen dafür zu wecken, dass sie Ausbildungsbetriebe sind. Dafür braucht es geeignete Ausbilder, die man qualifizieren muss. Das heißt, ich muss die Praxisanleiter fortbilden. Sie brauchen das Rüstzeug und sie brauchen Zeit, um sich um ihre zukünftigen Kollegen zu kümmern; das war uns ganz wichtig. Wir haben auch gelernt, dass Menschen mit Lebenserfahrung erst später merken, dass der Beruf des Erziehers sie erfüllen würde und es für sie eine dankbare Aufgabe wäre, in diesem Beruf zu arbeiten. Diese Menschen wollen wir in die Einrichtung holen. Dafür gibt es für die Träger einen Zuschuss, um die berufsbegleitende Ausbildung zu stärken und zu unterstützen. Ich verspreche mir davon, dass wir zukünftig mehr Fachkräfte gewinnen können. Wir müssen auch mit der von uns angeschobenen Fachkräfteanalyse, unserem Monitoring, einen Überblick darüber bekommen, wo denn unsere ausgebildeten Fachkräfte bleiben, wo sie hingehen und wie der Bedarf für die Ausbildung sowohl an den Fachschulen als auch an den Fachhochschulen bzw. Berufsakademien für den akademischen Bereich aussieht. Das sind alles wichtige und vernünftige Maßnahmen. Darüber hinaus, liebe Sabine – das wirst du dann vielleicht noch ausführen –, gibt es inhaltliche Dinge, die uns als CDU-Fraktion sehr am Herzen liegen: Das ist Kindertagespflege, die wir mit Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz stärken wollen. Wir wollen sie finanziell unterstützen, um eine Vertretungslösung auf die Beine zu stellen. Auch die Digitalisierung geht an den Kitas nicht vorbei. Insofern wollen wir, genauso wie in den Schulen, auch unseren Kitas und den Kindertagespflegepersonen finanzielle Unterstützung geben, um sich für den Wandel ins digitale Zeitalter fit zu machen. Es ist wichtig, nach außen mit den Eltern zu kommunizieren. Vielleicht hat man gerade in der jetzigen Zeit gemerkt, dass man das nicht nur in der Schule braucht, sondern auch in der Kita. Ich glaube, es ist eine gute Sache, die der Bund dort macht. Wir setzen das Geld vernünftig ein und denken, dass wir damit wieder einen Qualitätsschub in unseren Kitas erreichen. Danke schön. (Beifall bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt folgt die AfD-Fraktion, Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich kurz etwas Kritik üben. Wir reden heute über das Gute-Kita-Gesetz. Gestern Abend habe ich in der Vorversion die Zeitung aufgeschlagen, und da war ein Kitaöffnungsfahrplan drin. Dazu muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Üben Sie bitte auch mal ein bisschen Kritik mit Ihrer Staatsregierung, liebe regierungstragenden Fraktionen. Wenn wir hier immer Sondersitzungen machen und darüber reden, wie es weitergeht, und ich dann die Zeitung aufschlage und es daraus erfahre, dann wird das Parlament etwas ad absurdum geführt. Es tut mir leid, das ist einfach ziemlich ärgerlich und trägt zur heutigen Debatte auch nicht positiv bei. (Beifall bei der AfD) Ich hätte mir gewünscht, dass man diese Information anders bekommt. (Zurufe des Staatsministers Christian Piwarz und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Frau Firmenich, Sie haben gerade gesagt, die Digitalisierung an den Kindertageseinrichtungen sei Ihnen wichtig. Ich sehe das etwas zweigeteilt. Natürlich sollen dort moderne Techniken zur Anwendung kommen, wenn die Erzieher diese einsetzen möchten. Aber ich möchte nicht, dass die Kinder dann vor Tablets etc. sitzen. Ich bin ein großer Freund – das kennen Sie auch aus Mittelsachsen – vom „Haus der kleinen Forscher“. Das habe ich vor meiner Tätigkeit hier aktiv begleitet. Auch sollten wir im Auge behalten, wenn wir gute Kita weiterentwickeln, dass wir die Kinder zum Experimentieren etc. animieren, und das auch sachsenweit stärker ausbauen. Das liegt mir sehr am Herzen. Frau Friedel, Sie haben einen Rückblick zur frühkindlichen Bildung in Sachsen gemacht. Dazu gehört natürlich auch eine Umfrage aus dem Jahr 2018, bei der man die Kitaerzieher, die Kitaleitungen und auch die Eltern gefragt hat, was sie sich wünschen, ob sie einen besseren Personalschlüssel wollen, eine Vor- und Nachbereitungszeit etc. Ein Großteil der Eltern, der Kitaerzieher und der Kitaleitungen hatte sich für einen besseren Personalschlüssel ausgesprochen; gekommen ist dann die Vor- und Nachbereitungszeit. Hier hätte ich mir von vornherein mehr Mut gewünscht, dass man, wenn man so eine Umfrage macht, natürlich auch ehrlich mit allem umgeht. Bevor wir über frühkindliche Bildung sprechen, meine Damen und Herren, und über eine Verbesserung der Betreuung der Kinder, müssen natürlich Kinder erst einmal geboren werden, und da sind wir als AfD-Fraktion auch hinterher und sagen: Wir müssen das stärker in Sachsen fördern. (Zurufe von den LINKEN und der SPD) Wir wollen auch eine Willkommenskultur für Kinder haben, und zwar mit 5 000 Euro je Geburt. (Zuruf von den LINKEN: Und wie genau?) Dazu gehören natürlich auch Geburtskliniken im ländlichen Raum, und wenn diese, wie jetzt in Leisnig, geschlossen werden, dann ist das ein Armutszeugnis für den Freistaat Sachsen. Wir brauchen nicht über eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung zu reden, wenn sich die Eltern gegen Sachsen entscheiden; dann sind nämlich irgendwann unsere Kitas leer, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Wenn wir über eine Verbesserung der Kinderbetreuung sprechen, dann können wir auch gleich noch über die Altersstruktur der Erzieher sprechen. Hier ist die Frage: Wie könnte ich jetzt schon eine Entlastung schaffen und den Personalschlüssel mit einfachen Mitteln verbessern? Da haben wir als AfD-Fraktion den Vorschlag, das Landeserziehungsgeld in Sachsen auf zwei Jahre nach dem Bundeselterngeld auszubauen und von 150 Euro auf mindestens 750 Euro zu gehen. Da würde man es nämlich schaffen, dass die Eltern in den ersten drei Jahren zu den – – (Staatsminister Christian Piwarz: Warum lachen Sie?) – Weil mir der Herr Barth gerade etwas zugerufen hat; deswegen, Herr Piwarz, ich habe da auch Humor – – (Staatsminister Christian Piwarz: Da bin ich mir nicht ganz sicher bei Ihnen!) – Ja, ich habe Humor, glauben Sie mir. Herr Barth hat mich schon darauf hingewiesen. Wir werden uns das, lieber André Barth, natürlich auch in den Haushaltsverhandlungen ganz genau anschauen, was das kostet. Der Vorschlag, den wir als AfD haben, bleibt, hier das Landeserziehungsgeld auszubauen und Wahlfreiheit für die Eltern zu schaffen. Wenn diese dann in den ersten drei Jahren sagen, dass sie ihr Kind zu Hause betreuen, dann schaffen wir damit eine Entlastung in den Kindertageseinrichtungen und schaffen mit relativ einfachen Mitteln eine Verbesserung des Personalschlüssels. Deswegen werden wir uns auch weiterhin dafür stark machen. Frau Friedel, Sie haben den Elternbeitrag angesprochen. Das ist natürlich auch eine Sache, die wir uns auf die Agenda für diese Legislaturperiode geschrieben haben. Wir wollen den Weg hin zu einer kostenfreien Kita schaffen. Dazu gehört für mich aber im ersten Schritt, dass wir zuerst das Landeserziehungsgeld deutlich ausbauen, die Wahlfreiheit schaffen und uns dann den Elternbeitrag anschauen. Man könnte aber schon Schritte gehen und schauen, ob man es im jetzigen oder im darauffolgenden Haushalt macht und einen Deckel einführt, indem man sagt: Ich deckele den Elternbeitrag auf 20 % in der Kita und im Hort und auf 15 % in der Krippe. Das würde 86 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich kosten. Dafür würden wir auch einiges tun, um die Eltern zu entlasten. – Weitere Vorschläge dann im weiteren Verlauf. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt folgt für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Tändler-Walenta, bitte.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Danke schön, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Weigand, letztendlich entscheide ich als Frau, ob und wie viele Kinder ich haben möchte, und nicht Ihre rückschrittliche Politik. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD – Zuruf von der AfD: Der Mann aber auch mit!) Das Thema der aktuellen Debatte lautet: „Qualität der frühkindlichen Bildung weiter stärken: Gute-Kita-Gesetz für Fachkräfteoffensive nutzen“. Aus unserer Sicht könnte der Titel auch lauten – ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag –: „Gute-Kita-Gesetz für die Prüfung von Obergrenzen für Belastungen von Eltern sowie Voraussetzungen und Umfang der Befreiung von Elternbeiträgen für eine landeseinheitliche Regelung nutzen.“ Aber dazu gleich mehr. „Gute-Kita-Gesetz“ klingt erst einmal gut. Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung hat Ende des Jahres 2019 die Bezeichnung „Gute-Kita-Gesetz“ als Reklamebezeichnung kritisiert, und das zu Recht. Ob es in Deutschland überall gute Kitas gibt, hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab; zuallerletzt jedoch davon, welchen Namen man dem Gesetz gibt. Ich zitiere: „Solche Titulierungen verbinden Gesetzgebungsverfahren mit den Strategien der Reklame. Sie geben damit einen Vertrauensverlust gegenüber der Politik zu erkennen. Schon deshalb sollte man auf sie verzichten.“ Der Bund gibt hier bei einer Materie, die traditionell in der Länderkompetenz liegt, Geld dazu, bei Weitem jedoch nicht genug Geld, um ein modernes und vor allem sozial gerechtes frühkindliches Bildungssystem zu schaffen. Von den knapp 2 Milliarden Euro bundesweit sind es in diesem und im nächsten Jahr circa 100 Millionen pro Jahr für Sachsen; heruntergebrochen pro betreutem Kitakind sind das im Jahr circa 300 Euro. Große Sprünge werden wir damit nicht machen können. Deshalb überlässt es der Bund praktischerweise den Ländern, was sie damit machen. Folgende Möglichkeiten enthält das Gesetz: Schaffung eines bedarfsgerechten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebotes in den Kindertagesbetreuungen, Sicherstellung eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels, Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, Stärkung der Leitungen der Tageseinrichtungen, Verbesserung der Gestaltung der Räumlichkeiten oder auch die Förderung von Maßnahmen zur ganzheitlichen Bildung in den Bereichen kindliche Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung, Förderung der sprachlichen Bildung usw. Aber es sind auch Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren förderfähig; so weit, so gut. Es ist nahezu alles möglich. Nun könnte man von einer bundesweiten Debatte sprechen, ob das Geld für mehr und besser qualifiziertes Personal ausgegeben wird oder für die Entlastung der Eltern von den Elternbeiträgen. Unsere Position ist klar: Kindertagesstätten sind mehr als nur eine Aufbewahrungsanstalt. Sie sind ein wichtiger Ort frühkindlicher Bildung, und Bildung ist ein Grundrecht und muss daher von der Kita bis zur Hochschule kostenfrei sein. (Beifall bei den LINKEN) Im Übrigen hat sich der Großteil der Bundesländer für eine mögliche Beitragsverringerung bis hin zur Beitragsfreiheit entschieden. Im Kern haben alle Bundesländer – bis auf Baden-Württemberg und Sachsen – entweder beitragsfreie Jahre, wie das letzte Vorschuljahr, oder eine kostenfreie Betreuung ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schulalter. Es gibt Deckelungsmöglichkeiten, wie in Schleswig-Holstein, eine prozentuale Senkung wie im Saarland oder aber eine gänzliche Beitragsfreiheit, wie seit dem 01.01.2021 in Mecklenburg-Vorpommern. Lassen Sie es mich verdeutlichen: Eine Familie mit kleinen Kindern hätte mit einem Jahr Beitragsfreiheit durchschnittlich 1 400 Euro mehr für Anschaffungen, für gemeinsame Unternehmungen und für einen gemeinsamen Urlaub zur Verfügung. Gleichzeitig – das möchte ich auch in aller Deutlichkeit sagen – wissen wir, dass es bei der Bildung immer auch auf die Qualität ankommt – auch und gerade in der Kita. Dafür brauchen wir mehr und gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Die Kitas müssen genug Personal haben, damit die Betreuungsqualität auch bei längeren Betreuungszeiten – und das steht schließlich auch im Koalitionsvertrag – durchgängig gesichert ist. Für beides gibt es Für und Wider, aber beides steht gesamtgesellschaftlich auf der Agenda. Natürlich ist es nicht unvernünftig, das Geld in die Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften zu stecken, haben wir doch bei der Bereitstellung von Fachkräften in diesem Bereich, wie in anderen sozialen Bereichen, gegenwärtig einen Engpass. Aber angesichts dessen, erscheint mir der Begriff der Fachkräfteoffensive mutig. Wenn man schon in den Begrifflichkeiten des Militärs und der Werbekampagne bleiben will, dann geht es jetzt eher darum, die Defensive zu beenden und nicht noch mehr bei der Kinderbetreuung ins Hintertreffen zu geraten. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir erleben gerade in einem Härtetest und in einem erzwungenen Verzicht, welchen Wert eine gute Kindertagesbetreuung hat und dass sie alles andere als selbstverständlich ist. Wir sollten ihren Wert gerade jetzt schätzen lernen und ihr in Zukunft – auch bei der Setzung von Haushaltsprioritäten – ein größeres Augenmerk widmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN; Frau Melcher, bitte.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs kurz auf den Vorschlag von Herrn Weigand eingehen, dem größer werdenden Fachkräftebedarf damit zu begegnen, das Landeserziehungsgeld zu erhöhen. Das wäre ungefähr so, als wenn wir alle Kfz-Werkstätten schließen würden und jedem Autobesitzer 500 Euro in die Hand drückten, damit er sein Auto zukünftig selbst repariert. Ich glaube, wir tun gut daran, die fachliche Qualität in unserem Land weiter auszubauen und daran zu arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Wir haben es schon gehört: Im Gute-Kita-Gesetz steckt eine Menge Geld. In den Jahren von 2019 bis 2022 unterstützt der Bund den Qualitätsausbau von Kindertageseinrichtungen bundesweit mit 5,5 Milliarden Euro. Seit dem Jahr 2019 – Frau Friedel hat es schon ausgeführt – wird pädagogischen Fachkräften die Vor- und Nachbereitungszeit mit bis zu zwei Stunden pro Woche angerechnet. In der Praxis bedeutet das: mehr Personal für die Einrichtungen. Diesen Weg setzen wir fort. In den beiden kommenden Jahren stehen dem Freistaat 71,4 Millionen Euro für neue Maßnahmen aus dem Gute-Kita-Gesetz zur Verfügung. Dabei richten wir als Koalition unseren Fokus ganz klar auf die Sicherung und die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte. Denn eines ist klar: Eine gute Kita braucht gut ausgebildete Fachkräfte, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden Kitafachkräfte weiterhin unterstützen. Mit zwei Stunden pro Woche und Praktikantinnen werden sie – – Nein, jetzt muss ich noch mal von vorn anfangen, Entschuldigung. (Sebastian Wippel, AfD: Falsch abgelesen, was?! Freie Rede!) Wir werden Kitafachkräfte für zwei Stunden pro Woche und Praktikantinnen vom Gruppendienst befreien, wenn sie Praxisphasen angehender Sozialassistenten und Erzieherinnen in der Einrichtung begleiten. Die Anrechnung der Praxisanleitung war eine klare Verabredung aus dem Koalitionsvertrag. Ich freue mich sehr, dass sie jetzt auch kommen wird. Allein diese Maßnahmen sind mit rund 9 Millionen Euro veranschlagt. Daneben erhalten Kitaträger einen Zuschuss für angehende Fachkräfte, die sie berufsbegleitend für die Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung qualifizieren; denn auch die Stärkung der berufsbegleitenden Ausbildung ist für uns im Koalitionsvertrag als Priorität benannt. Dafür stehen weitere 16,2 Millionen Euro in diesem Jahr bereit. Schließlich werden wir mit dem Geld die Fortbildung der Praxisanleiterinnen sowie die Kitateams insgesamt stärken, vor allen Dingen im Bereich der Inklusion. Für diese Maßnahme stehen jährlich noch einmal 11 Millionen Euro bereit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Qualitätssicherung und -entwicklung in der Tagesbetreuung hat ihren Preis. Im Detail lässt sich trefflich darüber streiten, welche Maßnahmen zuerst umgesetzt werden sollen. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass das Kultusministerium hier auch auf Beteiligung gesetzt hat. Die jetzt vereinbarten Maßnahmen durch das Gute-Kita-Gesetz sind im Kitabeirat abgestimmt und diskutiert worden. Damit ist sichergestellt, dass die Perspektive und die Bedarfe aus der Praxis berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden wir als Koalition in den kommenden Wochen auch weiterhin intensiv im Rahmen des Doppelhaushalts weiter verhandeln. Wir werden beispielsweise darauf achten, dass der Hort bei den neuen Maßnahmen nicht vergessen wird. Klar ist auch: Wo keine Finanzierung durch das Gute-Kita-Gesetz möglich ist, ist der Einsatz von Landesmitteln notwendig. Unser Augenmerk richtet sich auf die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen. Bereits aufgebaute Ressourcen, wie die Eltern-Kind-Zentren und das Projekt „Kinder stärken“, wollen wir verstetigen und zu einer strukturellen Ausstattung überführen, die auf Sozialindexdaten gestützt sind. Damit sind die Bemühungen für mehr Qualität in sächsischen Kindertageseinrichtungen keineswegs beendet. Der Koalitionsvertrag bleibt für uns bindende Richtschnur. Das gilt für den Einstieg auf die Anrechnung von Urlaub, Krankheit und Weiterbildung ebenso wie für die Entlastung von Eltern und Gemeinden bei der Kitafinanzierung. Fest steht: Verbesserungen der Kitaqualität müssen einhergehen mit gezielten Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung. Das geht nur im Reißverschlussprinzip. Wir werden sicherlich auch in Zukunft weitere Bausteine für mehr Kitaqualität umsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es noch weiteren Redebedarf? – Frau Abg. Friedel, bitte.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich will die zweite Runde nur kurz dazu nutzen, um noch einmal auf ein, zwei Aspekte einzugehen. Zu Frau Tändler-Walenta: Dass Qualität zuallerletzt vom Namen des Gesetzes abhängt, welches die Mittel zur Verfügung stellt, darüber sind wir uns total einig. Deswegen war ich ein bisschen überrascht, dass Sie so viel Redezeit darauf verwendet haben. Die Qualität hängt natürlich davon ab, was wir mit den Mitteln, die uns das Gute-KitaGesetz zur Verfügung stellt, machen. Mir war es in meinem ersten Redebeitrag wichtig, deutlich zu machen, dass es nicht die eine Maßnahme gibt, die die Qualität der Kinderbetreuung zu 100 % verbessert, und zwar sofort, und alle anderen Maßnahmen sind egal. Deswegen habe ich davon gesprochen, dass es auf die Fachkräfte ankommt, dass es auf die Kinder ankommt, dass es auf die Eltern ankommt und dass wir gut daran tun, in jedem dieser Felder – Fachkräfte, Zeit am Kind, Eltern – Maßnahmen zu ergreifen, und dass uns das in den letzten Jahren schon gelungen ist. Es mag vielleicht ein wenig ungewöhnlich erscheinen, aber ich bin tatsächlich mit Stolz erfüllt, dass wir es in der Vergangenheit geschafft haben, einen langfristigen Plan zu erarbeiten. Die damalige Koalition hat ein Konzept entwickelt und auf den Tisch gelegt und die neue Koalition sichert, wie in allen drei Bereichen – Kinder, Eltern, Fachkräfte – eine ausgewogene Balance erreicht werden kann. Das führt eben dazu, dass wir nicht sagen: Wir machen jetzt sofort die 100-prozentige Elternbeitragsfreiheit. Das halten wir für unvernünftig. Aber wir finden es wichtig, dabei voranzukommen. Deswegen sprechen wir über eine Deckelung und deswegen wollen wir auch künftig über Hortgebühren sprechen. Wir halten es für unvernünftig, den Betreuungsschlüssel sofort weiter abzusenken, weil uns die benötigten Fachkräfte dafür nicht zur Verfügung stehen. Uns geht es darum, dass wir folgende Punkte in eine sinnvolle Abfolge bringen: Senkung des Betreuungsschlüssels, Anerkennung von UKW, Praxisanleiter, kostenfreie Erzieherausbildung und Deckelung der Elternbeiträge. Es ist wichtig, dass wir sie für finanzierbar, aber vor allen Dingen auch für umsetzbar halten. Ich freue mich, dass Sachsen seit fünf Jahren in diesem Bereich mit einer sehr langfristigen Konzeption unterwegs ist. Da wird die eine oder andere Pandemie vielleicht auch dafür sorgen, dass man manchen Schritt zurückstellen muss, es dafür wieder überraschend Bundesgeld gibt, sodass man das andere wieder nach vorn ziehen kann. Aber wir haben insgesamt einen Plan, den wir jetzt konzentriert abarbeiten, und das tut der frühkindlichen Bildung gut. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf? – Die AfD-Fraktion, Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die zweite Runde auch nutzen, um auf ein paar Sachen einzugehen. Zu Frau Tändler-Walenta von den LINKEN: Natürlich sollte jede Frau frei und selbst entscheiden, wie viele Kinder sie haben möchte. Meine Frau hat sich auch freiwillig für drei Kinder zu Hause entschieden. Wir haben auch Familien in Sachsen, die sagen, dass sie sich vorstellen könnten, noch ein Kind zu bekommen, dies aber mit großen finanziellen Risiken verbunden sei. Genau das wollen wir als AfD-Fraktion mit einer Willkommenskultur, mit einer Kinder-Mut-mach-Prämie fördern, indem wir sagen: Entscheidet euch für Kinder, den demografischen Wandel schaffen wir, denn der Trend muss zur Drei- oder VierKind-Familie hingehen. Dabei gehen viele Abgeordnete von der AfD-Fraktion positiv voran. Zu Frau Melcher von den GRÜNEN: Ich weiß nicht, wo Sie Mathematik hatten. Der gesetzliche Schlüssel bei den unter Dreijährigen liegt bei 1 : 5. Die AfD fordert nun, das Landeserziehungsgeld zu erhöhen. Wenn jedes fünfte Kind, weil sich die Eltern dafür entscheiden, in den ersten drei Jahren nun zu Hause betreut wird, wird – oh Wunder, oh Wunder – aus dem Betreuungsschlüssel von 1 : 5 auf einmal 1 : 4. Da sollte man auch mal ein bisschen bei der Mathematik aufpassen; nun gut. Damit sind wir genau beim Betreuungsschlüssel. Hier wollen wir perspektivisch – das haben wir uns zur Landtagswahl auf die Fahne geschrieben – von dem jetzigen Betreuungsschlüssel von 1 : 5 bei den unter Dreijährigen langsam auf einen Betreuungsschlüssel von 1 : 3 und bei den über Dreijährigen von einem Betreuungsschlüssel von 1 : 12 auf einen unter 1 : 8 kommen. Das wird ein schwerer und langer Weg, denn wir haben bei den Erziehern eine ähnliche Altersstruktur wie bei den Lehrern: 34 % der Erzieher sind über 50 Jahre alt. Im ländlichen Raum ist die Situation noch dramatischer. Beispielsweise in Görlitz oder in Bautzen sind 40 % der Erzieher über 40 Jahre und 10 % sogar über 60 Jahre alt. Hierbei fällt Ihnen die Politik der letzten Jahre, wie bei den Lehrern, auf die Füße. Deswegen fordert die AfD-Fraktion eine Land-ErzieherQuote genauso wie eine Landarztquote, damit wir den ländlichen Raum attraktiver machen. Es ist wichtig, dass wir Lenkungsmittel finden, damit sich die jungen Erzieher für den ländlichen Raum entscheiden. Demzufolge muss man dort auch für schnelles Internet und für gute Straßen etc. sorgen, denn nur dann werden sich Familien dort ansiedeln und sich Erzieher für eine Arbeit im ländlichen Raum entscheiden. Wenn wir über gute Kitas sprechen, dann müssen wir natürlich auch über gute Gebäude reden, also eine Verbesserung der kommunalen Haushalte. Wir müssen wegkommen von einer Finanzierung der Kommunen, die auf reine Einwohnerzahlen beschränkt ist. Wir als AfD-Fraktion wollen das auch an die Fläche koppeln, damit die Kommunen mehr Geld zur Verfügung haben. Ich schaue schon besorgt auf die nächsten Wochen – ich selbst bin Kreisrat im Landkreis Mittelsachsen –, wenn wir im Jugendhilfeausschuss darüber beraten, welche Kommune von uns aus der Förderrichtlinie KitaBau Geld bekommt. Hierbei müssen wir von der staatlichen Finanzierung her grundsätzlich zu einem Umdenken kommen. Wenn wir die Kitas vor Ort weiter ausbauen wollen, dann müssen wir uns endlich auch dem Problem der Nachträge bei der Kitasanierung oder beim Neubau widmen. Ich habe das bei uns erlebt: Wir sind bei der Bauplanung für eine neue Kita in Siebenlehn mit 1,4 Millionen Euro reingegangen und sind mit 1,9 Millionen Euro rausgegangen. Das Ganze hat also ein Drittel mehr gekostet. Es ist nicht die erste Kindertageseinrichtung, die im Freistaat im Sachsen neu entstanden ist. Hier müssen wir endlich anpacken und die Planer und auch die Kommunen in die Verantwortung nehmen, dass hier vernünftig angesetzt wird. Ein vorletzter Punkt ist die Entlastung der Eltern bei den Kitabeiträgen. Schaffen Sie bitte endlich die rechtlichen Grundlagen. Gemeinden wie Gröditz im Landkreis Meißen ziehen immer noch Elternbeiträge ein. Schauen Sie, dass das Geld, das Sie versprochen haben, auch endlich bei den Eltern und bei den Kommunen ankommt. Wir als AfDFraktion hatten in der Vergangenheit schon gefordert, dass der Freistaat die Kosten zu 100 % übernehmen soll; denn wer schließt, der sollte auch bezahlen. Der letzte Punkt, meine Damen und Herren, betrifft den Bereich der Bildung in Kindertageseinrichtungen auch für die Erzieher – ich habe es vorhin schon gesagt –, also für das Haus der kleinen Forscher, für Experimente etc. Wir unterstützen das sehr. Dann animieren wir vielleicht die Kinder, neben dem musischen Bereich, der auch wichtig ist, in den mathematisch-technischen Bereich zu gehen. Wir verwahren uns aber gegen eine weitere Frühsexualisierung an den Kindertagesstätten, die wahrscheinlich unter grüner Regierungsbeteiligung kommen wird, wenn der Bildungsplan mit dem Gender-Gaga etc. überarbeitet wird, denn dies ist ein Angriff auf die traditionelle Familie. Dem werden wir uns entgegenstellen. Wir sind natürlich auch gegen den SPD-Traum der staatlichen Hoheit über den Kinderbetten. Mit einer guten frühkindlichen Bildung in diesem Land, meine Damen und Herren, könnten wir auch Leipzig-Connewitz begegnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es gibt weiteren Redebedarf.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Frau Friedel, wir sehen, dass es einen Plan gibt, und das erkennen wir auch an. Ich kann an der Stelle nur sagen: Ja, auch innerhalb der Koalition merkt man, dass die SPD wirkt. Dennoch äußern wir auch Kritik, zum Beispiel zu dieser Beitragssatzregelung für den Hort mit 0 %. Das ist gut, findet aber in keiner Kommune Anwendung. Zum Bildungsstärkungsgesetz – das ist auch so ein Titel. Ich erinnere daran, dass wir hierzu die Debatte darüber hatten, dass mit dem Gesetz eine Verschlechterung des Fachkräfteschlüssels einhergeht, weil diese 20 % der Assistenzkräfte einwirken; ebenso die Ausführungen zur Erzieherausbildung, dass diese jetzt kostenfrei sei. Es ist ein Zuschuss an die Schulen, in der Hoffnung, dass die Schulen kein Schulgeld mehr erheben. Vielleicht wäre an der Stelle als nächster Schritt eine Ausbildungsvergütung in Betracht zu ziehen. Zum Gute-Kita-Gesetz: Sie haben gesagt, dass jetzt Vorund Nachbereitungszeiten dadurch finanziert werden. Das Geld geht an die Kommunen. Aber darüber reden wir ja eigentlich – über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2021 und 2022 – und diese wird im nächsten Doppelhaushalt entschieden. Die Vermutung liegt nahe, dass Sie im Zuge dieser Haushaltsverhandlung die Prioritätensetzung innerhalb der Koalition ausloten wollen. So könnte der Titel der aktuellen Debatte – beantragt vermutlich durch die CDU – auch lauten – dazu zitiere ich noch einmal aus dem Koalitionsvertrag –: „Gute-Kita-Gesetz für bauliche Investitionen in Kitas nutzen und zur Stärkung der Gesundheitsund Ernährungsbildung auch die Einrichtung von Küchen ermöglichen“. Nun habe ich heute drei verschiedene Titel vorgestellt; einmal den aktuellen Titel: „Gute-Kita-Gesetz nutzen für die Fachkräfteoffensive“; den Titel aus Linker-Sicht: „GuteKita-Gesetz nutzen für Beitragsfreiheit“; den Titel aus CDU-Sicht vermutlich: „Gute-Kita-Gesetz nutzen für bauliche Investitionen“. Bemerken Sie etwas? – Genau, davon hätte nicht eine aktuelle Debatte hier fehl am Platz sein können. Ich würde alle drei Debatten – – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Na Sie sind ja bei uns, das weiß ich ja. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich würde alle drei Debatten für richtig und wichtig erachten. Worum geht es denn? Es geht darum, dass wir unseren Kindern den bestmöglichen Start ins Leben ermöglichen. Bildung muss daher auch für alle zugänglich sein, unabhängig vom Einkommen und vom sozialen Status der Eltern. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es vonseiten der Fraktionen weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Herr Minister, bitte.

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Christian Piwarz

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren! Damit sind wir ja doch wieder ein bisschen beim Gute-Kita-Gesetz gelandet; wenngleich ich den Eindruck habe, dass es in der Debatte darum ging, noch einmal alles, was man im Bereich frühkindlicher Bildung machen kann, aufs Tableau zu heben. Es sind durchaus sinnvolle und weniger sinnvolle Vorschläge gekommen. Herr Weigand, ich hatte schon gedacht, dass es mit uns beiden noch ein guter Tag werden könnte. Erst haben Sie gesagt, dass Sie Humor haben; wunderbar, dann kommen wir zueinander. Dann haben Sie noch das alte CDU-Modell des Landeserziehungsgeldes gelobt. Damit sind wir auch durchaus beieinander. Aber dann kamen leider Gottes wieder die anderen Versatzstücke mit Frühsexualisierung und dergleichen mehr. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Und bei den kleinen Forschern sind wir auch beieinander!) – Mit den kleinen Forschern wollte ich das beenden, damit sind wir in der Tat beieinander. Aber lassen Sie doch mal die Schlagworte mit „Frühsexualisierung“ und dergleichen mehr weg. Das findet an sächsischen Kitas nicht statt. (Vereinzelt Beifall bei der CDU –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Ich habe in die Zukunft geblickt mit den GRÜNEN!) Es geht doch darum, die Kleinsten bestmöglich auf das vorzubereiten, was auf sie zukommt. Das ist der Übertritt in die Schule, und das ist das, was im weiteren Leben, auch im familiären Umfeld, auf sie zukommt. Mit weniger Schlagworten kommen wir dabei durchaus weiter. Ich will die Gelegenheit nutzen, weil sich der Titel am Gute-Kita-Gesetz orientiert, und noch einmal hervorheben, was wir mit den Mitteln des Bundes konkret vorhaben. Ich möchte in Erinnerung rufen: Die Mittel des Bundes kommen bei unseren Anstrengungen im Bereich der frühkindlichen Bildung zur richtigen Zeit. Wenn wir uns den Regierungsentwurf ansehen, der jetzt im Hohen Haus diskutiert wird, dann stellen wir fest: Allein im frühkindlichen Bereich sind wir bei einer Größenordnung von 831 Millionen Euro pro Jahr, die der Freistaat Sachsen in die frühkindliche Bildung investiert. Wenn man dann noch die Aufwendungen der kommunalen Seite sowie die Beiträge der Eltern sieht, so zeigt dies, welch hohen Stellenwert frühkindliche Bildung bei uns hat. Wir haben uns frühzeitig dafür entschieden, einen Plan zu machen, wie wir die Gelder des Bundes aus dem GuteKita-Gesetz verwenden können. Wir haben einerseits den Kita-Beirat ins Leben gerufen, für dessen Arbeit ich sehr, sehr dankbar bin, da dort eine breite Diskussion darüber stattfindet, was wir tun können, aber oft genug auch der Blick darüber hinausgeht: Was ist noch wünschenswert und was muss vielleicht in Zukunft Stück für Stück in Angriff genommen werden? Andererseits haben wir im Jahr 2018 die Umfrage – sie wurde heute bereits zitiert – durchgeführt, alle Beteiligten befragt, und es kam ein klares Votum heraus: Wichtig ist die Qualitätsverbesserung, auf welchem Weg auch immer wir sie erreichen. Qualität muss nach vorn kommen. Wir haben uns in einem ersten Schritt dazu entschieden, die Vor- und Nachbereitungszeiten einzuführen. Das bedeutet immerhin, dass wir pro Jahr circa 61 Millionen Euro dafür verwenden, auch in diesem und im nächsten Jahr, wenn uns die Mittel des Bundes zur Verfügung stehen. Es ist aber auch klar: Wenn wir Vor- und Nachbereitungszeiten einführen, dann heißt das: Ich verbessere den Personalschlüssel; auch das gehört zur Wahrheit. Außerdem wurde bereits angesprochen, dass wir deshalb mehr Personal benötigen – Personal, das überall recht knapp ist und bei dem wir uns Gedanken machen müssen, wie wir zusätzlich Menschen für den Erzieherberuf begeistern können und gleichzeitig jene bestmöglich unterstützen, die sich in der Ausbildung zu diesem Beruf befinden, damit sie nicht nur aus monetären, sondern auch aus fachlichen Gründen einen bestmöglichen Berufsabschluss erzielen können. Wie gesagt, 61 Millionen Euro sind für die Vor- und Nachbereitungszeiten fest eingeplant. Insgesamt haben wir 98 Millionen Euro zur Verfügung, das heißt, wir müssen uns Gedanken machen, wie wir mit den 36 bzw. 35 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 umgehen. Für uns ist wichtig – dies hat auch der Beirat bestätigt –, dass wir das Hauptaugenmerk auf den Bereich Fachkräftegewinnung und -sicherung legen. Es sind drei Maßnahmen, die wir dort vorhaben: Erstens. Wir wollen die Einstellung von Personen in der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung, aber auch im berufsbegleitenden Studium mit einem Zuschuss unterstützen. Quereinsteiger oder Personen, die sich beruflich neu orientieren wollen, können so verstärkt für das Tätigkeitsfeld gewonnen werden. 16,2 Millionen Euro werden dafür jährlich zur Verfügung gestellt. Zweitens. Wir planen einen Zuschuss der Kitaträger zur Freistellung von Fachkräften für die Praxisanleitung; Frau Melcher hat es bereits hinreichend erwähnt. Ziel ist hierbei, die Qualität und vor allem den Umfang der Praxisanleitung zu erhöhen. Hierfür werden wir pro Jahr 9 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Drittens soll es auch für die Qualifizierung zur Praxisanleitung in den Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss geben. Unser Ziel ist es dabei, die Kompetenzen zur Praxisanleitung in den Kitas sowohl qualitativ als auch quantitativ zu erhöhen. Dafür sind pro Jahr 350 000 Euro vorgesehen. Wir investieren also mit diesem gezielten Vorhaben 70 % der bisher ungebundenen Bundesmittel in die Fachkräfte von morgen. Zur Entlastung der Fachkräfte von heute und zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung insgesamt sind weitere drei Maßnahmen priorisiert: Erstens – die Unterstützung der Kindertagespflege. Dafür ist eine Unterstützung der Kommunen in Höhe von jeweils 3,2 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel sollen bei der Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen oder der Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege eingesetzt werden. Zweitens. Die fachlichen Kompetenzen in Kindertageseinrichtungen zu Themen wie Inklusion, Kinderschutz oder soziale Arbeit in der Kindertagesbetreuung wollen wir erhöhen. Die Kitaträger können dafür eine Zuwendung zur Förderung von Teamfortbildungen erhalten. Hierfür sind insgesamt 1,2 Millionen Euro geplant. Außerdem kann – Iris Firmenich hat es angesprochen – die Digitalisierung die frühkindliche Bildung bereichern und entlasten. Die pädagogische Arbeit mit digitalen Medien wollen wir weiterentwickeln. Dafür soll es eine Zuwendung an die Kitaträger – oder bei der Kindertagespflege an die Kommunen – zur Anschaffung digitaler Medien und/oder Technik geben. Der Mittelbedarf umfasst hierbei jeweils circa 6 Millionen Euro. Damit sind die Handlungsfelder unserer Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes klar definiert. Die Ausreichung der Gelder soll auf der Grundlage einer Förderrichtlinie erfolgen. Wir bieten den Kitaträgern bzw. Kommunen damit die Möglichkeit, für sie relevante Maßnahmen bedarfsgerecht auszuwählen und zu beantragen. Die ungebundenen Mittel des Gute-Kita-Gesetzes sollen also in der Tat für eine gezielte Fachkräfteoffensive genutzt Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Sächsisches Gesetz zur Umsetzung Drucksache 7/4095, Gesetzentwurf Drucksache 7/4798, Beschlussempfehlung Der Berichterstatter hat jederzeit die Möglichkeit, das Wort zu nehmen; darauf möchte ich hinweisen. Den Fraktionen wird nun das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun der CDUFraktion, Herrn Abg. von Breitenbuch, das Wort.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Grundsteuer ist eine Substanzsteuer. Bund und Land bilden einen Rahmen, in dem dann die Kommunen mit der Aufstellung ihrer Haushalte auch die Hebesätze und damit die endgültige Steuerbelastung festsetzen. Historisch geht unser ganzes Vermessungs- und Katasterwesen auf den Willen von Staaten zurück, das Vermögen ihrer Bürger zu erfassen und durch eine entsprechende Abgabe eine Grundlast im Staatswesen dauerhaft zu besteuern und zu finanzieren. Jeder Grundbesitzer, jeder Wohnungseigentümer und – umgelegt – auch jeder Mieter muss diese Steuer zahlen. Deshalb wurde die Diskussion um eine bundesdeutsche Reform der Grundsteuer aus sächsischer Sicht von Beginn an intensiv begleitet – mit hoher Priorität. Dr. Matthias Haß hat damals als Finanzminister die Länderöffnungsklausel mitverhandelt und -erstritten – in dem Wissen, dass bei uns die Situation bei Grundstücken anders ist als in Gesamtdeutschland und vor allem auch anders als im reichen Hamburg des Bundesfinanzministers Olaf Scholz. Wir haben viele Menschen in Sachsen, die größere Grundstücke auch durch die Zeit der DDR – den Sozialismus – in werden. Jeder Euro, der die Bildungs- und Betreuungssituation in den Einrichtungen verbessert – das ist, denke ich, das Wichtigste –, steigert gleichzeitig auch die Attraktivität dieses Arbeitsplatzes. Insofern, meine ich, haben wir hier eine gewisse Einmütigkeit – bei aller Unterschiedlichkeit im Grundanliegen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit haben wir die zweite Debatte abgeschlossen und diesen Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf des Entwurfs der Grundsteuerreform der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses ihren Familien erhalten konnten, heute aber weniger verdienen als der deutsche Durchschnitt. Deshalb wollten wir einen eigenen Weg gehen, der sich jetzt mit unserem Gesetz auch bestätigt. Umfassend wurde deshalb im Finanzministerium gerechnet und eine umfangreiche Fallsammlung von Tausenden echten Fällen angelegt, an denen Varianten gerechnet werden konnten – eine umfangreiche Vorbereitung des Gesetzes, für die wir der Staatsregierung, Herrn Staatsminister Hartmut Vorjohann und den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dankbar sind. Herausgekommen ist dabei ein Vorschlag, der die Realitäten im Land abbildet und für Akzeptanz sorgt. (Beifall bei der CDU –

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Rico Gebhardt Die Linke

Na ja!) Auf der einen Seite stehen die Steuerpflichtigen, auf der anderen Seite die Kommunen, die auf eine stabile Grundsteuereinnahme angewiesen sind. Insofern war – neben dem Realitätsbezug – der zweite Ansatz unseres Gesetzes wichtig: die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer in gleicher Höhe zu belassen und auch in den Einzelbereichen von Wohnen, Gewerbe und unbebauten Grundstücken die Gesamteinnahmen stabil zu halten. Zur Komplexität kam dann noch die Wertabhängigkeit dazu, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart hatten und die natürlich die Weiterentwicklung der Werte von fast 100 Jahren – seit 1935 – aufnehmen musste. Es muss also merkbar sein, ob die Villa, das Mietshaus, der Vierseithof oder das Gewerbegrundstück nahe der Innenstadt, im Speckgürtel oder im Erzgebirge oder in der Lausitz gelegen sind. Der Vorschlag des Finanzministeriums wurde von uns intensiv geprüft und immer wieder an Einzelbeispielen aus unseren Wahlkreisen nachvollzogen. Hinzu kamen Gespräche mit vielen Verbänden im Land, für deren – auch kritische – Nachfragen wir sehr dankbar sind. Dieses Gesetz ist ein ausgewogenes Resultat eines sicherlich langen, schwierigen Weges. Im Ergebnis bin ich sehr zufrieden mit diesem Sächsischen Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform. Wir machen damit von der Möglichkeit Gebrauch, vom Bundesmodell abzuweichen und einen eigenen sächsischen Weg zu beschreiten – nicht als Selbstzweck, sondern im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger. Die reine Übernahme des Bundesgesetzes hätte in Sachsen zu großen Verwerfungen geführt, die sich in einer erheblichen Belastung im Vergleich zum Status quo im Bereich Wohnen und einer unverhältnismäßigen Entlastung im Bereich der Geschäftsgrundstücke sowie in Verwerfungen innerhalb des Gemeindetypengefüges zwischen Stadt und Land geäußert hätten. Jetzt bleiben die Belastungen insgesamt gleich wie zuvor – sowohl für das Wohnen als auch für das Gewerbe. Zudem wollen wir die Veränderungen zum Status quo in einem möglichst überschaubaren Rahmen für den einzelnen Steuerpflichtigen halten und große Ausschläge auch im Sinne des Gemeinwohls bestmöglich glätten. Die niedrigere Bewertung des Wohnraumes soll die Attraktivität von Wohnen und Wohneigentum in Sachsen befördern und die Attraktivität des Standortes für Familien sichern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich wird die Besteuerung von Gewerbegrundstücken ganz von deren Lage und den jeweiligen Bodenwerten abhängig sein. Es wird daher im Freistaat Gewerbetreibende geben, die im Vergleich zum Status quo mehr bezahlen werden, aber auch genauso viele, die weniger bezahlen werden. Nach dem Bundesmodell wäre das Missverhältnis zwischen Gewinnern und Verlierern deutlich größer ausgefallen. Steuerpflichtige mit gemischt genutzten Grundstücken – Wohnen und Arbeiten – werden beim sächsischen Modell eher entlastet. Ein Handwerker, der in seinem Haus lebt und seinem Gewerbe nachgeht, wird mit großer Wahrscheinlichkeit weniger Grundsteuer zahlen müssen als gegenwärtig. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Entlastungswirkung beim Bundesmodell größer gewesen wäre. Insgesamt wird die von den Wirtschaftsverbänden angesprochene Schlechterstellung der Unternehmen gegenüber dem Bundesmodell durch eine Besserstellung der Wohngrundstücke der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgeglichen und damit in unseren Augen der Wirtschaftsstandort Sachsen gleichfalls gestärkt. Die angestrebte Glättung der Ausschläge wird durch den Gesetzesvorschlag umgesetzt. Die Umsetzung der Grundsteuerreform soll aufkommensneutral erfolgen, wobei sich die angestrebte Aufkommensneutralität nur auf das Gesamtaufkommen im jeweiligen Gemeindegebiet bezieht. Das hat für einzelne Bürger, Wirtschaft, Freistaat und Kommunen zur Folge, dass die zu zahlende Grundsteuer auch bei insgesamt aufkommensneutraler Ausgestaltung von der bisherigen Höhe abweichen kann. Es wird Gewinner und Verlierer geben. Letztendlich beschließen wir heute den Rahmen und es bleibt die Entscheidung vor Ort bei den Kommunen in den dortigen Räten, die Hebesätze festzusetzen und damit auf die Gegebenheiten der lokalen Bevölkerung und der örtlichen Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. Dies wurde uns auch von den Vertretern der Kommunen zugesagt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vergangenen Sitzung des Sächsischen Landtags haben wir – und das ist und war ungewöhnlich – den vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Grundsteuerreform noch einmal von der Tagesordnung genommen. Der Hintergrund war die Ausführung von Herrn Prof. Desens in der Sachverständigenanhörung zur Überprivilegierung der unbebauten Grundstücke. Im Ergebnis der Auseinandersetzung mit diesen rechtlichen Bedenken haben wir uns dazu entschlossen, heute den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag einzubringen. Der Änderungsantrag sieht eine kleine Anhebung der Grundsteuermesszahl für unbebaute Grundstücke von 0,34 auf 0,36 vor. Diese Belastungsentscheidung gründet darauf, dass unbebaute Grundstücke insbesondere im Vergleich zu geschäftlich genutzten Grundstücken Infrastrukturleistungen einer Gemeinde in einem deutlich geringeren Umfang und Maß in Anspruch nehmen bzw. erforderlich machen. Die Grundsteuer kommt den Gemeinden auch aufgrund ihrer Infrastrukturleistungen für zum Beispiel Straßen, Kindergärten und Schulen, Grünanlagen, Spielplätze, Kultur- und Sportstätten zugute, die durch Gebühren und Beiträge nicht vollständig abgedeckt werden. Von diesen Leistungen profitieren die Eigentümer des Grundbesitzes direkt oder indirekt, da die genannten Leistungen der Gemeinden den Wert der Immobilien erhöhen. Die Möglichkeit, die Leistungen in Anspruch zu nehmen oder an Wertsteigerungen zu partizipieren, ist je nach Nutzungsart unterschiedlich ausgeprägt und rechtfertigt eine Unterscheidung zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken. Eigentümer von unbebauten Grundstücken können die Infrastrukturleistungen der Kommune nur sehr wenig in Anspruch nehmen bzw. erfordern umgekehrt von der Kommune ein geringeres Vorhalten von Infrastrukturleistungen. Ziel der Ausgestaltung der Steuermesszahlen ist es, dass für alle Steuerpflichtigen eine Gleichheit mit Belastungserfolg erzielt werden kann. Bei unbebauten Grundstücken führt die Anlehnung an den Sollertrag dazu, dass den alleinigen Maßstab die Veräußerung des Wirtschaftsgutes darstellt. Dies führt in der Praxis zu einer höheren Belastung gegenüber bebauten Grundstücken und muss, da die Besteuerung nicht in die Substanz eingreifen darf, von uns berücksichtigt werden. Um die regionalen Besonderheiten in Sachsen bei der Bewertung des Grundvermögens angemessen zu berücksichtigen, sollen anstelle der einheitlichen Steuermesszahlen von 0,34 Promille sowohl für die Wohngrundstücke – 0,36 Promille – als auch für die Geschäftsgrundstücke – 0,72 Promille – unterschiedliche Messzahlen normiert werden. 0,34 wäre eine Überprivilegierung gewesen, die wir jetzt auf das Niveau der abgesenkten Wohnbebauung leicht anheben. Darüber hinaus bleibt das Anliegen der Bundesregierung, Eigentümer unbebauter Grundstücke zum Bauen zu motivieren, mit der Grundsteuer C erhalten, wonach die Kommunen aus städtebaulichen Gründen einen besonderen Hebesatz für baureife Grundstücke in bestimmten Gemeindeteilen festlegen können. Durch die Grundsteuer C kann sichergestellt werden, dass sich die Lenkungswirkung dort entfaltet, wo sie wünschenswert ist, nämlich in Regionen mit Wohnungsmangel, in anderen Gegenden hingegen nicht. Gerade in ländlichen Regionen ist ein Anreiz zur Bebauung in vielen Fällen nicht sinnvoll. Der Baubedarf ist durch kommunale Angebotsplanung ohne konkrete Flächennachfrage in vielen ländlichen Kreisen übererfüllt. Zudem dürfen Eigentümer großer unbebauter Grundstücke, die nicht so finanzstark sind und sich ein Bauprojekt nicht leisten können, nicht allein durch die Grundsteuer gedrängt werden, ihr Grundstück zu verkaufen. Demnach ist es gerechtfertigt, dieses Lenkungsanliegen nicht bereits in der Grundsteuer B zu berücksichtigen, sondern im Gegenteil die Festlegung der Steuermesszahl in Kenntnis einer weiteren möglichen Belastung niedriger als bei bebauten Grundstücken festzuschreiben. Und so wollen wir es tun. Das Vorhandensein unbebauter Grundstücke leistet zudem durch die Nutzung als Grün- und Freifläche oder für Gemeinschaftsgärten einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Lebens- und Luftqualität und trägt dazu bei, negative Folgewirkungen, die durch Flächenversiegelung entstehen können, entgegenzuwirken und diese abzumildern. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen Aspekt des Gesetzentwurfes möchte ich darüber hinaus noch ansprechen, weil es auch eine Maßgabe des Koalitionsvertrages war. Wir wollten die Grundsteuerreform für Sachsen bürokratiearm umsetzen. Deshalb ist eine Aktualisierung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes vorgesehen worden, um perspektivisch dem Steuerpflichtigen weitere Angaben zu seinem Grundbesitz automatisiert zur Verfügung stellen zu können. Es wird eine verbesserte Erfassung typografischer Veränderungen und der regelmäßigen Aktualisierung der Angaben zu Nutzungen und Gebäuden ermöglicht, um den Aufwand für die Neuberechnungen der Grundsteuer für die Bürger gering zu halten. In diesem Zusammenhang möchte ich – Sie alle wissen, dass wir mitten in den Haushaltsberatungen sind – eines nicht unerwähnt lassen: Mit diesem Doppelhaushalt werden Haushaltsmittel für zusätzliche circa 300 Personalstellen in der Finanzverwaltung bereitgestellt, um diese Reform für Sachsen bürokratiearm und verwaltungseinfach umzusetzen – bis 2024. Zur Kosteneinsparung gehört bei unserer Entscheidung auch, mit der Anpassung im Scholz-Modell die dazu zentral erarbeitete Software verwenden zu können und auf eine gänzlich eigene Programmierung zu verzichten. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch ein Wort zur Grundsteuer A, also land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken: Aus Vereinfachungsgründen und der Unordnung im Kataster- und Grundstückswesen der DDR geschuldet, wurde seit der friedlichen Revolution in allen östlichen Bundesländern die Grundsteuer A über die bewirtschaftenden Betriebe und nicht über die Grundeigentümer eingezogen. Einer Umstellung auf das bundesweite System der grundstücksbezogenen Steuerschuld steht eine immense zusätzliche Erfassungsleistung dieser Grundstücke durch die Finanzbehörden gegenüber. Wir haben uns entschlossen, hier keinen östlichen Sonderweg fortzusetzen, sondern in der gesamtdeutschen Lösung anzukommen. Der Stellenbedarf zur Umsetzung und Einführung der Steuer auch in Land- und Forstwirtschaft kommt auch aus diesem Beschluss, hier in Feld und Flur, Wiese und Wald bundeseinheitlich grundstücksbezogen zu verfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist eine große Reform, die wir heute in Sachsen beschließen. Sie wird jede Bürgerin und jeden Bürger, jedes Grundstück in Sachsen erreichen und soll die Würdigung für Grundbesitz und langfristiges Eigentum in sich tragen. Mit dem Hintergrund der gemachten Ausführungen bitte ich um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag der Koalition. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und ganz vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Danach folgt die AfD-Fraktion, Herr Abg. Barth.

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André Barth AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Jahr 2018 hatte der Bundesgesetzgeber die einmalige Gelegenheit, ein Überbleibsel aus der Agrargesellschaft, als Grund und Boden noch die wesentliche Quelle des Wohlstands waren, endlich abzuschaffen. Wir, meine Damen und Herren, hätten das sehr begrüßt. In diesem Jahr erklärte nämlich das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig. Stattdessen beschloss der Bundestag 2019 ein neues Grundsteuergesetz, das nunmehr ab dem 1. Januar 2025 Anwendung finden soll. Glücklicherweise befindet sich darin auch eine Länderöffnungsklausel, die es den Bundesländern erlaubt, in die Ausgestaltung der Grundsteuer eingreifen zu können. Das ist der Grund, warum wir uns hier im Haus heute mit Ihrem Gesetzentwurf zur Grundsteuer befassen dürfen. Während das Grundsteuergesetz des Bundes für unbebaute Grundstücke und bebaute Grundstücke eine einheitliche Steuermesszahl von 0,34 Promille des Grundstückswertes festlegt, wollen Sie in Sachsen die Steuermesszahl für Wohngrundstücke und durch den Änderungsantrag nunmehr auch für unbebaute Grundstücke auf 0,36 Promille geringfügig anheben, und für Geschäftsgrundstücke wollen Sie die Steuermesszahl auf 0,72 Promille verdoppeln. Was haben Sie sich dabei gedacht? Nun, bei Anwendung des Bundesmodells in Sachsen wäre die Grundsteuer für Wohngrundstücke erheblich angestiegen, demgegenüber wären Geschäftsgrundstücke gegenüber der aktuellen Belastung entlastet worden. Nach der Gesetzesbegründung will aber die Staatsregierung Wohnnutzung fördern und setzt damit die Steuermesszahl für Geschäftsgrundstücke rauf. Erhöht sich damit aber nicht die Gesamtbelastung aller gegenüber dem Bundesmodell? Auf den ersten Blick sieht es tatsächlich so aus. Folgerichtig haben auch Vertreter der Wirtschaft in der Anhörung zum Gesetzentwurf gegen die ungleiche Steuermesszahl vehement protestiert. Das Finanzministerium hingegen versichert, Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs sei es, die künftige Belastung gegenüber der derzeitigen Steuerbelastung so gering wie möglich – sprich: in der Gesamtheit einkommensteuerneutral – aufrechtzuerhalten. Dieser Zielstellung können wir folgen. Dennoch war für uns fraglich, ob diesem Ziel mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Rechnung getragen wird. Das Finanzministerium selbst gab an, 3 600 Fälle anhand der tatsächlichen Daten durchgerechnet und verglichen zu haben, und einige dieser Fälle – natürlich anonymisiert – wurden auch dem Haushalts- und Finanzausschuss übersandt. Anhand dieser Beispiele konnten wir uns davon überzeugen, dass durch die unterschiedlichen Steuermesszahlen eine Annäherung der Belastung an das derzeitige Niveau weitgehend erreicht werden könnte. Um die im Einzelfall noch entstehenden Mehr- oder Minderbelastungen vor Ort ausgleichen zu können, werden die Kommunen jedoch noch an ihren Hebesätzen Anpassungen vornehmen müssen. Wenn also der Bundesgesetzgeber weiterhin an der Grundsteuer festhalten will, dann kann der Landesgesetzgeber eigentlich nichts anderes tun, als ein Ausführungsgesetz zu erlassen. Wir lehnen die Grundsteuern und damit auch diesen Gesetzentwurf jedoch aus zwei grundsätzlichen Erwägungen ab: Erstens, mit der Grundsteuer wird die Leistungsfähigkeit des Eigentümers besteuert, weil er laut Begründung zum Gesetz die Möglichkeit hat, aus dem Grundstück einen Ertrag zu ziehen. Bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind dies Bodenerträge, bei Wohngrundstücken Mieterträge und bei Geschäftsgrundstücken Gewinne. Die Gesetzesbegründung spricht von einer Sollertragsteuer. Als vorrangiges Bewertungsverfahren kommt folgerichtig ein Ertragswertverfahren zur Anwendung. Diesem Verfahren liegt der Gedanke zugrunde, dass sich der Wert eines Grundstückes aus einem nachhaltig erzielbaren Reinertrag ermitteln lässt. Mit Ertragsteuern, mit der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer werden dagegen die tatsächlich erzielten Gewinne, Mieten und Pachten besteuert, die der Eigentümer mit dem Einsatz seines Grundstücks erzielt. Die Grundsteuer in der aktuellen Form greift daher nach den Ertragsteuern zum zweiten Mal auf denselben Steuergegenstand, nämlich das Grundstück, zurück. Hierin sehen wir eine Verletzung des grundrechtlich geschützten Eigentums. Ablehnungsgrund Nummer zwei ist der zusätzliche Bürokratieaufwand. Sie hatten es angesprochen: 700 Personalstellen bis 2024 – (Sören Voigt, CDU: 300!) – 300 Personalstellen bis 2024. Die Vertreter der Wirtschaft kritisierten in der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf auch den hohen Bürokratieaufwand in ihren Unternehmen bei der Umsetzung. Die Unternehmen müssen nämlich Daten zu Grundstücksfläche, Gebäudeaufbau, Ausstattungsgrad und Alter des Gebäudes angeben, und diese sind zum Teil nach ihren eigenen Angaben recht aufwendig zu ermitteln. Das Finanzministerium hingegen glaubt, dass die Daten den Eigentümern bekannt seien oder schnell und kostenfrei ermittelt werden könnten. Unstreitig bleibt, dass ein Bürokratieaufwand sowohl aufseiten der Verwaltung als auch bei den Unternehmen entstehen wird, um die gesetzlich vorgesehenen Berechnungen durchführen zu können. Ihre Versprechen von Steuervereinfachung bis Bürokratieabbau erweisen sich jedoch mit Ihrem Reformvorhaben als Scheindebatte – Sie führen Sonntagsreden. Neben der grundsätzlichen Kritik an der Grundsteuer haben wir aber auch noch konkrete Kritikpunkte zu Ihrem Gesetzentwurf. Was passiert beispielsweise mit Wohnungen, die sich in gemischt genutzten Grundstücken befinden? Denken wir an ein Mehrfamilienhaus, das Neben- und Gewerberäume im Erdgeschoss und in den Obergeschossen ein, zwei Wohnungen enthält. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf werden gemischt genutzte Grundstücke wie Geschäftsgrundstücke mit der Steuermesszahl von 0,72 Promille belegt. Dies hat zur Folge, dass das Wohnen in einem solchem Grundstück mit einer höheren Grundsteuer belastet wird als das Wohnen in einem reinen Wohnhaus. Ein sachlicher Grund hierfür erschließt sich dafür nicht. Aus Sicht meiner Fraktion verletzen Sie damit den Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes, denn Sie behandeln im Wesentlichen Gleiches steuerlich ungleich. Sollte ein Betroffener dagegen klagen, könnten Sie, meine Damen und Herren, ein Problem bekommen. Zu den Auswirkungen Ihrer Grundsteuerreform auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen wird mein sehr geschätzter Kollege Ivo Teichmann in einer zweiten Runde weitere Ausführungen machen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden Ihren vorgelegten Gesetzentwurf ablehnen. Die AfD sieht in der Grundsteuer eine enteignende Steuer. Sie greift auf die mögliche Ertragskraft der Immobilie zu, obwohl die tatsächlich erzielten Einkünfte aus Grundstücken durch Einkommen- und Körperschaftsteuer schon besteuert werden. Dies lehnt meine Partei ab. Den durch die Grundsteuer entstehenden Bürokratieaufwand sehen wir ebenfalls als kritisch. Meine Partei und meine Fraktion kann sich hingegen vorstellen, dass bei einer Abschaffung der Grundsteuer die Steuerausfälle für die Städte und Gemeinden durch einen erhöhten Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer zu ersetzen sind. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Hä?!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Im Anschluss spricht die Fraktion DIE LINKE. Herr Abg. Brünler, bitte.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als das Grundsteuerreformgesetz Ende 2019 nach erst langem Aussitzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes und dann zähem Ringen endlich beschlossen wurde, dürften viele Gemeinden, auch hier in Sachsen, aufgeatmet haben. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Steuer, die direkt den Kommunen zufließt. Vorstöße – wie heute wieder von der AfD gehört, aber auch von der FDP im Bundestag vorgetragen –, diese zu streichen, sind daher ein Frontalangriff auf die kommunale Selbstverwaltung. Allerdings – das ist die zweite Seite der Medaille – war die auf Bundesebene erzielte Lösung ein fauler Kompromiss. Sie lässt durch eine Öffnungsklausel abweichende Länderlösungen zu, welche die Bundesregelung de facto völlig aushebeln können. Im Kern ging es damals um die Frage, ob sich lediglich die Fläche, wie vor allen Dingen von Bayern gefordert, oder der tatsächliche Wert einer Immobilie auf die Höhe der Steuer auswirken soll. So sieht es die Bundesregierung – das sogenannte Scholz-Modell – im Grunde vor. Wir üben am Bundesentwurf Kritik. So finden wir, dass zum Beispiel die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten ausgeschlossen werden sollte. Wenn Hauspreise und damit nach dem Modell auch die Grundsteuer steigen, dann profitiert der Eigentümer und nicht die Mieter. Wir hatten im Herbst 2019 vergeblich einen Antrag hier im Landtag eingebracht, der die Staatsregierung auffordern sollte, auf diesen Punkt in Verhandlungen auf Länderebene hinzuwirken. Die stärkste Kritik haben wir aber an der Öffnungsklausel, die Deutschland zu einem Grundsteuerflickenteppich macht – ein Bundessteuergesetz nur noch als unverbindliche Handlungsempfehlung. Wir lehnen solche Kleinstaaterei grundsätzlich ab. Dass das der sächsische Finanzminister damals sogar unterstütze, macht es nicht besser. In unseren Augen stellt dies die vom Grundgesetz geforderte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse infrage. Entsprechend können wir dem heute hier zur Abstimmung stehenden sächsischen Landesentwurf nicht zustimmen. Allerdings, das muss aus unserer Sicht gesagt werden, können wir diesen Entwurf auch nicht gänzlich verdammen. Er hat den Spielraum der Öffnungsklausel nicht genutzt, so wie das andere Länder vorhaben, um das wertorientierte Modell zugunsten eines Flächenmodells auszuhebeln, und bleibt somit nah am Bundesmodell. Er hat dafür gesorgt, dass Wohnimmobilien steuerlich bevorzugt werden. Das kann zwar die von uns geforderte Umlageunfähigkeit der Grundsteuer nicht ganz ersetzen, greift aber den von uns geforderten Aspekt des Mieterschutzes durchaus auf. Von daher können wir nicht nur sagen, Opposition wirkt, sondern können den Landesentwurf auch nicht pauschal ablehnen. Meine Damen und Herren der Staatsregierung, ich hoffe Sie sehen, dass wir es uns heute mit der Entscheidung nicht leicht machen. Wir erkennen einerseits im vorliegenden Gesetz Positives, lehnen zum anderen ein Ziehen der Länderklausel bei der Grundsteuer aus grundsätzlichen Erwägungen heraus jedoch ab. Wir werden uns darum heute, wie auch beim vorliegenden Änderungsantrag, enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Frau Kollegin Schubert. Bitte schön.

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Franziska Schubert GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform liegt uns als Landtag heute im zweiten Anlauf vor. In der öffentlichen Anhörung wurden verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen, die auf die Begründung des Gesetzentwurfs abheben. Daraufhin hat das Finanzministerium gebeten, den Gesetzentwurf noch einmal prüfen zu dürfen. Das Ergebnis ist der Änderungsantrag, der heute vorliegt und vom Kollegen von Breitenbuch eingebracht wurde. Auch wenn das Verfahren für hiesige Gepflogenheiten untypisch war, zeigt es doch etwas grundlegend Positives: Wenn verfassungsrechtliche Bedenken aus den Reihen von Sachverständigen zu finanzpolitischen Gesetzentwürfen geäußert werden, dann werden diese mittlerweile, exemplarisch wie in diesem Fall, mit Achtsamkeit vonseiten der Staatsregierung behandelt und nicht einfach abgetan. Das sollten wir so fortführen. Zum Gesetzentwurf: Wir haben uns in Sachsen entschieden, ein sächsisches Modell nach der Länderöffnungsklausel zu entwickeln, und wir finden das, anders als die Fraktion DIE LINKE, auch richtig. Die Grundsteuer ist mit einem sachsenweiten Aufkommen von mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr ein wichtiger Baustein der kommunalen Finanzausstattung. Entscheidungsrelevant für ein sächsisches Modell war, dass wir eine umsetzbare und realitätsnahe Lösung wollten, mit der unsere Finanzbehörden arbeiten können. Im Koalitionsvertrag haben wir uns daher bereits für eine wertorientierte Ausrichtung der Grundsteuer entschieden. Wichtig bleibt die Auskunftsneutralität. Diese liegt im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die Geschäftsführung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages hat sich im vergangenen Sommer dahin gehend geäußert, dass es ihren Mitgliedern nicht darum ginge, die notwendige Grundsteuerreform für Steuererhöhungen zu nutzen. Der Gesetzentwurf ist unbenommen dieser Aussage jedoch Voraussetzung dafür, dass Kommunen auch zukünftig zuverlässig Einnahmen aus der Grundsteuer erhalten. Es ist klar, dass die Neuregelung im Einzelnen zu Veränderungen führen wird. Diese Diskussionen wurden im Vorfeld mit den Interessenverbänden geführt. Es ist notwendig, immer wieder daran zu erinnern – deshalb mache ich das an dieser Stelle –, dass das bisher geltende System im April 2018 vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde und damit nicht mehr angewendet werden kann. Alle Länder mussten sich entscheiden, ob sie das Bundesmodell anwenden oder eine eigene Lösung wollen. Genau dazwischen bewegt sich die Diskussion. Die umfangreichen Berechnungen aus dem entsprechenden Referat des Finanzministeriums waren durchdacht und bei der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung hilfreich. Auch die Oppositionsfraktionen hatten die Möglichkeit, die Berechnungen nachzuvollziehen. In Deutschland werden zukünftig verschiedene Modelle umgesetzt. Das Bundesmodell bietet sich als ein grundsätzlich gerechtes, wertbasiertes Modell in der Umsetzung an, weil die Programmierkosten dafür in jedem Fall im Rahmen des Länderverbundes getragen werden müssen. Das hat sich das Finanzministerium angeschaut. Wir haben uns das auch angeschaut. Eine Umsetzung für Sachsen hätte bedeutet, dass bei einer aufkommensneutralen Umsetzung die Eigentümer von Wohngrundstücken signifikant mehr zum Grundsteueraufkommen beigetragen hätten, als es jetzt der Fall ist. Baden-Württemberg – das ist mein favorisiertes Modell – macht ein Bodenwertmodell. Hier errechnet sich der Bodenwert aus der Fläche des Grundstückes – das Gebäude wird ignoriert –, mit einem zusätzlichen Abschlag für Wohnimmobilien. Diese Lösung hat durchaus Charme. Es ist wertbasiert, einfach und durchaus innovativ. Durch die Nichtberücksichtigung von Gebäudeflächen werden flächensparsame Wohnformen, wie Mehrfamilien- und Mietshäuser, automatisch begünstigt. Das hat einen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt und den Klimaschutz und schiebt Brachflächenspekulationen einen Riegel vor. Das macht es auch zum Modell der Wahl von Mieterbund und Naturschutzverbänden. Es geht über die Lenkungswirkung des Bundesmodells hinaus. Das bayerische Flächenmodell errechnet sich allein aus der Fläche von Grundstück und Gebäude. Das ist in der Umsetzung zwar einfach, jedoch unfassbar ungerecht, denn die Grundsteuer wird völlig unabhängig von Lage und Immobilienwert errechnet. Damit ist die bayerische Lösung eine grundsätzliche Abkehr von der vermögensbezogenen Grundsteuer und damit eine mindestens fragwürdige Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils. Ich kann heute mit gutem Gewissen sagen, es wurde eine tragfähige Lösung für Sachsen gefunden. Uns BÜNDNISGRÜNEN waren dabei die unbebauten Grundstücke aus ökologischen Gesichtspunkten besonders wichtig. Es ist ökologisch sinnvoll und richtig, dass unbebaute Grundstücke gegenüber bebauten Nichtwohngrundstücken im Bereich der Messzahlen nicht höher besteuert werden, da in der Regel zum Beispiel gewerblich genutzte Grundstücke einen höheren Versiegelungsgrad aufweisen. Wir wollen es weiterhin ermöglichen, dass unbebaute Grundstücke bewusst dem Markt entzogen bleiben, um wertvolle ökologische und auch Gemeinschaftsfunktionen, zum Beispiel in Form von Gemeinschaftsgärten, erfüllen zu können. Insofern tragen wir als Teil der Regierungskoalition dieses sächsische Modell mit und werben um Zustimmung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Schubert von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die SPD-Fraktion; Kollege Panter, bitte schön.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Aufkommen der Grundsteuer betrug im Jahr 2019 in Sachsen 517 Millionen Euro. Das sind 517 Millionen Euro für unsere Kommunen, um kommunale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und das Leben vor Ort lebenswerter zu machen. Nun hatten wir den Auftrag, in diesem Land eine Grundsteuerreform umzusetzen – die erste seit 1935 –, und haben uns dabei als SPDFraktion zwei Ziele gesetzt. Das erste Ziel war, dass wir deutlich machen wollen, es muss ein wertorientiertes Modell umgesetzt werden. Ein Flächenmodell wie zum Beispiel in Bayern kam für uns nicht infrage. Darüber hinaus war für uns ebenso wichtig, dass Wohnen für die Millionen Mieterinnen und Mieter in diesem Land nicht teurer werden darf. Auch das haben wir uns auf die Fahnen geschrieben. Das heißt, soziale Gerechtigkeit war auch bei dieser Reform unser Ansporn, und wir sind überzeugt, dass das modifizierte Bundesmodell, das wir zur Anwendung bringen werden, diesem Anspruch gerecht wird. Es bietet in unseren Augen eine faire Verteilungswirkung und bedeutet damit in der Zukunft den richtigen Weg für dieses Land. Nun ist aber auch klar, dass es Unterschiede geben wird. Es wird nicht alles gleich bleiben. Es wird nicht jede Grundsteuer – auch Kollege Hartmann hört aufmerksam zu, das freut mich – gleich hoch bleiben. Es wird zu Unterschieden in den Kommunen kommen. Das ist ganz normal, wenn man ein Modell, das seit 1935 nicht angepasst wurde, zum ersten Mal an die Realität anpasst. Dass es aber, wie zum Beispiel von der Wirtschaft behauptet wird, doppelt so hohe Belastungen geben wird, wird nicht der Fall sein. Das haben die Fallzahlen gezeigt. Es ist so, dass am Ende die Kommunen am Zug sein werden; denn wir können nur den Rahmen vorgeben. Es ist schon durch die Steuermesszahlen klar geworden, die kommunalen Hebesätze liegen in kommunaler Selbstverwaltung, in kommunaler Hoheit. Dort wird sich am Ende entscheiden, wohin die Reise geht. Ich bin sehr froh, dass der SSG deutlich gemacht hat, dass das Gesamtaufkommen an der Grundsteuer in Sachsen durch diese Reform nicht wachsen soll. Das halte ich für das richtige Signal, aber am Ende ist es kommunale Selbstverwaltung und muss vor Ort entschieden werden. Nun ist es so, dass wir hier ein Verfahren gesehen haben, das vom Finanzministerium mit einem – wie ich meine – sehr guten Augenmaß und einem sehr hohen Maß an Transparenz geführt wurde. Ich fand beeindruckend, wie man konkret bei einem Gesetzgebungsverfahren mitbekommen konnte, dass im Finanzministerium sehr hohe Expertise vorhanden ist, wenn man sich einmal die Berechnung der Fallzahlen anschaut. Ich kann dem Minister für die geleistete Arbeit im Ministerium nur herzlich danken; ein Dank auch an die kommunalen Spitzenverbände, die das begleitet, und an alle, die mitgewirkt haben. Es gibt am Staatsregierungsentwurf leichte Anpassungen. Das hat sich aus der Diskussion, auch aus der Anhörung ergeben. Kollege Breitenbuch wird zum Änderungsantrag wohl noch die richtigen Worte für die Koalition finden. Ich weiß nicht, ob es eine gesonderte Einbringung geben wird. Das werden wir dann sehen. Wichtig ist aus unserer Sicht: Es wird in den kommenden Jahren ein Kraftakt werden, 2,5 Millionen Einheiten in Sachsen anzupassen. Das wird nicht einfach. Ich möchte aber gern den Kritikpunkten der Opposition begegnen, dass das ein Bürokratiemonster würde. Das ist sicherlich nicht der Fall. Wir brauchen die zusätzlichen Personalstellen in den nächsten Jahren, um die erste Reform, die erste Neubewertung seit 1935 durchführen zu können. Aber es ist auch klar geworden, dass von bisher 20 Faktoren, die zur Bewertung genutzt wurden, in Zukunft nur noch sieben herangezogen werden. Das erhöht die Transparenz und vereinfacht das gesamte Verfahren. Insofern lässt sich aus unserer Sicht zusammenfassen: Diese Reform ist sozial gerecht. Sie ist verfassungskonform, und sie bietet Stabilität und Verlässlichkeit. Das sind für uns die wichtigen Indikatoren, die uns eine Zustimmung leicht machen. Insofern empfehlen wir dem Plenum die Zustimmung Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Panter von der SPD-Fraktion. – Wir beginnen jetzt die zweite Rederunde, und Herr Kollege von Breitenbuch befindet sich bereits in den Startlöchern. Bitte schön, Herr Kollege.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz auf die angesprochenen Kritiken eingehen, die gekommen sind. Das eine ist das Thema Abschaffung der Grundsteuer generell. Das können Sie einmal allen Bürgermeistern, allen Stadträten hier im Land sagen. Wenn 500 Millionen Euro fehlen, wo sollen die herkommen? Diese Forderung ist zu simpel und geht an der Realität im Land vorbei. Das will ich hier deutlich sagen. Wir haben die kommunale Selbstverwaltung, die gerade durch die eigene Grundsteuererhebung, -erfassung, den Umgang damit, auch durch die eigene Verantwortung, den Hebesatz festzusetzen, einen eigenständigen Wert an sich für diese Gesellschaft, für die Demokratie, für die Bürgerschaftlichkeit in den Kommunen hat. Das wollen Sie wegwischen, und das wundert mich, weil Sie sonst immer gegen das Große und gegen die ferne Einkommensteuer und gegen die ferne Körperschaftsteuer usw. sind. Jetzt nehmen Sie diesen kleinen Nukleus aus dem Bereich der kleinen Örtlichkeit vor Ort heraus. Das passt uns überhaupt nicht. Deshalb sehen wir es anders. Wir denken, gerade das ist ein ganz tolles Mittel, um Bürgerschaftlichkeit in den Kommunen und vor Ort nachvollziehbar zu machen. Was macht meine Gemeinde mit meinem Geld? Wie wird mit mir als Bürger, als Bürgerin umgegangen? Ich denke, das ist ein wichtiger Kreislauf, der in diesem Land eine große, stabilisierende Wirkung hat. Deshalb lehnen wir Ihren Vorschlag komplett ab. Noch einmal zum Hinweis von Herrn Brünler zu den Mietern: Die Mieter gehören auch zu diesem Zusammenhang vor Ort. Insofern sind sie davon betroffen, was die Gemeinde mit ihrem Geld macht, was der Gemeinderat, der Stadtrat mit dem Hebesatz macht, der eben diskutiert wird. Sonst entfernen sich wieder ganze Bevölkerungsgruppen noch mehr von der Politik. Ich denke, das ist nicht richtig. Es ist wichtig, diese Gesamtzusammenhänge im Land zu erhalten und eine Betroffenheit im positiven Sinne, sprich: auch eine Beteiligung an den Dingen des öffentlichen Lebens, immer wieder deutlich zu halten. Deshalb lehnen wir diese beiden Vorschläge ab. Danke. (Beifall bei der CDU, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege von Breitenbuch. Nun spricht für die AfD-Fraktion Kollege Teichmann.

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Ivo Teichmann AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Für die Kommunen in Deutschland hat die Grundsteuer als Einnahmequelle eine enorme Bedeutung zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Auf die nun neu bestimmte Bemessungsgrundlage kommt der örtliche individuelle Hebesatz zum Tragen, sodass sich örtlich unterschiedlich hohe Belastungsniveaus je Gemeinde ergeben werden. Andererseits ist die Grundsteuer eine erhebliche Belastung für die steuerpflichtigen Eigentümer, Mieter und Grundstücksnutzer. Sie betrifft schlicht alle. Aus unserer Sicht – und da sind wir ganz bei der Wirtschaft und den steuerpflichtigen Bürgern – muss die notwendige Reform der Grundsteuer drei wichtige Punkte erfüllen: Sie muss erstens aufkommensneutral erfolgen. Zweitens darf die Grundsteuerreform zu keiner Sonderbelastung für die Unternehmen führen, und drittens sollte sie auch zu einem Bürokratieabbau führen. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Das hat Herr Barth doch schon alles erzählt!) Doch wie sieht es tatsächlich für den Einzelnen aus? Das Grundsteueraufkommen soll im Jahr 2025 durch die Reform gegenüber dem Gesamtaufkommen von 2024 nicht steigen. – So weit die Theorie. Zur Ehrlichkeit und Steuerwahrheit gehört schon heute, dass die oft zitierte Aufkommensneutralität entgegen der Hoffnung vieler Steuerpflichtiger allerdings nicht für den einzelnen Steuerschuldner gewährleistet werden wird. Dass die Aufkommensneutralität nicht für den Einzelfall gelten wird, sollte viel ehrlicher schon im Gesetzgebungsverfahren offen kommuniziert werden. Hinzu kommt die Unwägbarkeit bei der Festsetzung der tatsächlichen Höhe der Grundsteuerhebesätze durch die sächsischen Kommunen, die angesichts der deutlich schlechter werdenden wirtschaftlichen Entwicklung noch stärker als bisher unter Finanzdruck geraten werden. Ich appelliere deshalb besonders an die Kommunen, also an jeden Bürgermeister und jedes einzelne Gemeinderatsmitglied, die diesbezüglich in der Verantwortung sind, ihre Hebesatzpolitik verantwortungsvoll und aufkommensneutral zu gestalten. Es darf diesbezüglich zu keinen Steuermehrbelastungen sowohl bei den Bürgern als auch bei den Gewerbetreibenden kommen. Dabei hat selbstverständlich auch der Landtag seinen Teil der Verantwortung beizutragen. Er muss nämlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung dafür sorgen, dass die Gemeindehaushalte nicht noch weiter in die Schieflage geraten. Ansonsten steigt der Druck auf die kommunalen Entscheidungsträger, noch höhere Grundsteuern zu erheben. Steuererhöhungen und Mehrbelastungen möchte die AfD-Fraktion unbedingt vermeiden. (Beifall bei der AfD) Wir begrüßen in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dass der Gesetzentwurf einen dauerhaften Mehrbelastungsausgleich für die kommunale Ebene bei der Neubewertung der etwa 2,5 Millionen Steuerobjekte vorsieht. Ich möchte auf ein weiteres gewichtiges Problem mit der bundesrechtlich eingeleiteten Grundsteuerreform eingehen. Mit dem Gesetzentwurf erfolgt ein Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von land- und volkswirtschaftlichen Grundstücken. Es erfolgt nun in Ostdeutschland der Wechsel von der bewährten Nutzerbesteuerung der Landund Forstwirtschaftsflächen hin zur Eigentümerbesteuerung. Für Landwirte ist die Grundsteuer A von Bedeutung. Ab dem Jahr 2025 werden die Flächeneigentümer zur Kasse gebeten. In Sachsen zahlen bislang die Pächter bzw. die Bewirtschafter die Grundsteuer. Das heißt, dass künftig erstmals Tausende Besitzer von verpachteten Flächen plötzlich Grundsteuerbescheide erhalten und grundsteuerpflichtig werden. Tausende Grundstücksbesitzer, größtenteils Besitzer von verpachteten Kleinflächen, werden nun erstmals mit Grundsteuerbescheiden belastet und dürfen sich dann aufwendig selbst darum kümmern, dass der eigentliche Grundstücksnutzer, also der Pächter, den Grundsteueranteil übernimmt. Erheblicher Mehraufwand und Unmut sind die Folge, nachdem sich die bisherige und steuerlich gerechte Nutzerbesteuerung in Ostdeutschland durchaus bewährt hatte. Zudem ist es fraglich, ob aufgrund der zumeist langjährig geschlossenen Pachtverträge – wir reden von Zeiträumen bis zwölf Jahren – die Grundstückseigentümer die neue Grundsteuerlast auf die Pächter tatsächlich umlegen können. Der Unmut vieler Betroffener ist vorprogrammiert, meine Damen und Herren. Den vorliegenden Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform, ich beziehe die Gründe meines Vorredners André Barth ausdrücklich mit ein, können und werden wir als AfDFraktion deshalb ablehnen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach in dieser zweiten Rederunde Kollege Teichmann. Nun könnte die Fraktion DIE LINKE, wenn gewünscht, das Wort ergreifen. – Das sehe ich nicht. Möchte die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort ergreifen? – Das sehe ich auch nicht. Möchte die Fraktion SPD? – Sehe ich auch nicht. Jetzt richtet sich die Frage an die CDU- und AfD-Fraktion: Möchten Sie diesbezüglich noch einmal sprechen? – Kollege von Breitenbuch eröffnet damit die dritte Rederunde an Mikrofon 4, bitte schön.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Ich mache das ganz schnell. Herr Teichmann, das Land in Sachsen ist wertvoll. Der Pächter wird sich nicht dagegen sträuben, wenn der Verpächter die Grundsteuer auf ihn überwälzen möchte. Der Pächter wird auf seinen Verpächter zugehen und sagen, dass er es bisher auch bezahlt habe. Selbstverständlich wird der Pachtvertrag angepasst. Wenn er das nicht machen würde, dann gäbe es sicherlich viele andere Landwirte, die diese Fläche dann pachten möchten. Insofern ist dieses Szenario, welches Sie hier an die Wand malen, realitätsfremd und widerspricht der Situation in der Landwirtschaft. Das möchte ich deutlich sagen. Vielleicht komme ich noch einmal generell zu dem Gesagten, was die AfD-Fraktion hier vorgebracht hat. Sie drücken sich eigentlich um die Entscheidung, ob Sie sich zu Verlierern oder Gewinnern dieser Reform stellen möchten. Sie möchten die Verlierer letztendlich nicht aussortieren. Sie können sie nämlich nicht finden, weil es bisher noch offen ist, wer die Verlierer oder Gewinner sind. Deswegen lehnen Sie es generell ab. Sie machen es sich aber damit zu einfach. (Norbert Mayer, AfD: Schönrederei, was Sie hier machen!) Das Thema ist zu komplex und zu kompliziert. Ich hätte erwartet, dass Sie sich anders einarbeiten und hier im Rahmen der Möglichkeiten, die in der Befassung umfangreich dargestellt wurden, detailliertere Lösungen anbieten. Es generell abzulehnen ist simpel. Das wird der Verantwortung hier im Hohen Hause jedoch nicht gerecht. Danke. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege von Breitenbuch an Mikrofon 4 mit der Eröffnung der dritten Rederunde. Jetzt fahren wir in der Rednerreihenfolge weiter fort. An Mikrofon 7 hat sich bereits Kollege Barth von der AfD-Fraktion positioniert. Kollege Barth, bitte schön.

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André Barth AfD

Ich würde gern eine Kurzintervention auf den Redebeitrag vornehmen. (Zurufe: Das geht jetzt nicht!) – Verstehe. Dann halte ich noch eine kurze Rede. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth, Sie haben noch genügend Redezeit. Sie können gern dazu sprechen. Wir haben die dritte Rederunde eröffnet. Jetzt möchte Kollege Teichmann – – (Ivo Teichmann, AfD: Erwidern!) – Erwidern ist nicht möglich. Er möchte für die AfD-Fraktion im Rahmen der dritten Rednerrunde sprechen, richtig? – Bitte schön.

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Ivo Teichmann AfD

Herr Kollege von Breitenbuch, Ihre Einlassung geht ein bisschen am Thema vorbei. Ich vertrete als Vorsitzender einer Forstbetriebsgemeinschaft eine Vielzahl von Betroffenen. Ich bin selbst Inhaber eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebes, wie Sie übrigens auch. Ich weiß sehr wohl, wovon ich rede. Ich muss mich nicht einarbeiten. Ich kenne die Materie. Ich kenne sie als Ostdeutscher noch ein bisschen besser als Sie. Ich sage Ihnen an der Stelle in aller Deutlichkeit Folgendes: Sie haben ein Bürokratiemonster mit einem Paradigmenwechsel von der Nutzer- hin zur Eigentümerbesteuerung geschaffen. Es gibt viele bürokratische Schritte, die jetzt notwendig sind. Diese habe ich angesprochen und gemeint. Sie müssen mir nicht das Wort im Munde umdrehen. Ich habe die Probleme angesprochen, die beispielsweise der Besitzer einer Kleinstfläche nun hat. Er erhält nun einen Steuerbescheid und muss sich selbst darum kümmern, dass er die Steuerlast vom Grundstücksnutzer abgenommen bekommt. Das war in der Vergangenheit nicht der Fall. Es war einfach nicht notwendig, weil man den Nutzer von vornherein besteuert hat. Das hat sich bewährt. Wenn Sie mir gut zugehört haben, dann hätten Sie das auch vernehmen können. Bitte etwas mehr Fairness, auch im Plenum und auch wenn wir vielleicht keine politischen Freunde sind. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Teichmann für die AfD-Fraktion. Ganz kurz noch einmal zur Klarstellung möchte ich Folgendes sagen: Kollege Barth hatte um eine Erwiderung gebeten. Das geht jedoch nicht, weil Herr von Breitenbuch keine Kurzintervention getätigt hat. Sie hätten sagen müssen, dass Sie eine Kurzintervention tätigen möchten. Dann hätte ich gewusst, worum es geht. Bitte halten Sie das entsprechend auseinander. Natürlich sind Kurzinterventionen möglich. Sie müssen aber als solche angezeigt sein. Das ist ganz wichtig. Möchten noch weitere Fraktionen zum Beratungsgegenstand das Wort ergreifen? – Das sehe ich nicht. Damit übergebe ich jetzt an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Vorjohann, bitte schön.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nur wenige Steuern werden gelegentlich so emotional diskutiert wie die Grundsteuer. Das gilt gar nicht so sehr für die Debatten hier im Haus, sondern vor allem für die kommunale Ebene, nämlich genau dort, wo die Steuer am Ende erhoben werden wird. Das liegt daran, dass wir alle, ob direkt oder indirekt, betroffen sind. Hauseigentümer, Mieter oder Gewerbetreibende – sie alle zahlen diese Steuer, die immerhin, wir haben es schon gehört, mit 500 Millionen Euro die zweitwichtigste eigene Steuereinnahmequelle unserer Kommunen ist. Sie hat auch eine ordnungspolitische Funktion, nicht nur die Funktion des Geldeinnehmens. Auf lokaler Ebene sind die Wege nämlich kurz. Das heißt, der Weg zum Bürgermeister ist im Zweifelsfall kurz und die Wirkungen sind unmittelbar. Die Intervention der Bürger kann relativ schnell erfolgen, wenn ihnen die Dinge nicht gefallen. Mit der Grundsteuer haben sie jeweils ein Preisetikett. Der Bürger rechnet sich schnell aus, ob er den Verlockungen von politischen Versprechungen folgen oder ob er selbst Forderungen stellen soll, die die finanziellen Möglichkeiten der Kommune überfordern. Am Ende muss er nämlich bezahlen – und zwar über die Grundsteuer. Das diszipliniert – wahrscheinlich auf lokaler Ebene viel mehr, als es im Länder- oder im Bundesparlament der Fall sein kann. Das steht heute hier aber nicht zur Debatte. Die Reform der Grundsteuer ist ein Thema, welches seit mehreren Jahrzehnten kontrovers diskutiert wurde. Kein Finanzminister in der Bundesrepublik aber hat sich wirklich darum gerissen, die Grundsteuer zu reformieren. Je länger die Diskussion dauerte, desto schwieriger wurde die Reform, ohne den Reformprozess überhaupt begonnen zu haben. Warum ist das so? Die Grundsteuer setzt an den Werten der Grundstücke und der Bauten an. Diese stammen aber noch aus den Dreißigerjahren, zumindest hier in den neuen Ländern, bzw. aus den Sechzigerjahren im Westen. Seitdem ist natürlich enorm viel passiert. Es hat sich gewaltig etwas verändert, meine Damen und Herren. Deshalb war bereits am Anfang dieser Diskussion klar, dass es bei der Reform Grundstücksbesitzer gibt, die entlastet werden, aber eben auch solche, die entsprechend den jeweiligen Wertentwicklungen belastet werden. Die tatsächliche Wertentwicklung wird also schon lange nicht mehr realitätsnah abgebildet, ebenso wenig wie gestiegene Baukosten oder Mieten. Schon seit mehreren Jahren waren deshalb auch die Gerichte mit dem Thema befasst, und sie haben es am Ende entschieden. Das Bundesverfassungsgericht traf dann mit seinem Urteil am 10. April 2018 eine lang erwartete Entscheidung. Es erklärte die derzeitige Basis für die Grundsteuererhebung, also die Einheitswerte, für verfassungswidrig. Das Gericht forderte, bis Ende 2019 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen und darauf aufbauend ab dem 1. Januar 2025 der Grundsteuererhebung neue Werte zugrunde zu legen. Das Gericht hat dazu gesagt: Wenn der Gesetzgeber das nicht schafft, fällt die Grundsteuer weg, also eine Finanzierungsquelle für die Kommunen. Das hat am Ende dann doch Druck erzeugt, um die Reform auf den Weg zu bringen. Die erste Hürde wurde vom Bundesgesetzgeber genommen. Durch die enge Einbindung der Länder zeichnete sich ebenfalls ab, oft auch sehr emotional, dass es schwer wird, einen für alle Regionen passenden Konsens zu erreichen. Kurz vor Ende des Jahres 2019 verabschiedeten der Bundestag und der Bundesrat dennoch das Grundsteuer-Reformgesetz. Die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen war damit fürs Erste gesichert. Mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes wurde zudem, nicht zuletzt durch den Einsatz des Freistaates Sachsen, eine Öffnungsklausel in das Grundgesetz aufgenommen, die den Ländern erstmalig eine Abweichungsbefugnis vom Bundesrecht einräumt. Jedes Land konnte – und ich finde sogar: musste – nun für sich prüfen und entscheiden, ob und inwieweit es einen eigenen Weg gehen will. In Sachsen haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Reform der Grundsteuer fünf Kriterien genügen muss: erstens einer fairen Verteilungswirkung, zweitens einer wertorientierten Ausgestaltung der Grundstücksbewertung, drittens Berücksichtigen regionaler Besonderheiten, viertens einer möglichst bürokratiearmen Umsetzung und fünftens der Sicherung des Aufkommensniveaus für die Kommunen. Das war also unsere Richtschnur bei der Prüfung verschiedener Modelle. Auf Basis einer repräsentativen Auswahl – wir haben es heute schon gehört – von über 3 600 echten sächsischen Steuerfällen haben wir sowohl das Bundesmodell als auch andere Modelle ausführlich betrachtet und durchgerechnet. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich meinem Team im Finanzministerium danken. Wir sind nämlich tatsächlich das einzige Land, das so umfangreiche Berechnungen durchgeführt hat, (Vereinzelt Beifall bei der CDU) um auch Sie, meine Damen und Herren hier im Hohen Haus, umfassend und ausführlich zu informieren. Die Ergebnisse wiederum haben wir mit dem aktuellen Grundsteueraufkommen und dessen Verteilung verglichen. Die Resultate waren ernüchternd. Keines der Modelle, auch nicht das Bundesmodell, erfüllte auch nur ansatzweise unsere fünf sächsischen Prämissen. Das Bundesmodell ist zwar wertorientiert und auch bürokratiearm – im Vergleich zu heute entsteht deutlich weniger Erklärungsaufwand, statt der bisher 18 Angaben sind künftig nur noch sieben Angaben erforderlich, und zwar die Lage und die Bezeichnung der Flurstücke, Grundstücksgröße, Gebäudeart, Wohnfläche oder Bruttogrundfläche, Baujahr, gegebenenfalls Bodenrichtwert; das waren Pluspunkte –; in seiner Belastungswirkung ist das Bundesmodell aber nicht genügend austariert, zumindest nicht für unsere sächsischen Verhältnisse. Insbesondere im Bereich der Wohngrundstücke wäre es in Summe zu deutlichen Belastungserhöhungen gekommen, während Geschäftsgrundstücke deutlich entlastet würden. Das widerspricht unserer politischen Zielsetzung, Wohnen durch die Reform nicht stärker zu belasten und eine faire Verteilungswirkung zu erreichen. Hinzu kommt, dass die sächsischen Gemeinden aufgrund der deutlich sinkenden Grundsteuermessbeträge ihre Hebesätze sehr stark, teils um bis zu 60 %, erhöhen müssten, um das bisherige Aufkommen beizubehalten. Ziel der Sächsischen Staatsregierung war es, derartige negative Auswirkungen soweit es geht zu vermeiden und zu einer Ausgewogenheit in der Belastungswirkung zu kommen, ohne die Kommunen vor die schwierige Aufgabe deutlicher Hebesatzerhöhungen zu stellen. Deshalb schlagen wir Ihnen mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf vor, in Sachsen die Länderöffnungsklausel auch zu nutzen. Dabei soll bei der Wertermittlung grundsätzlich an das Bundesmodell angeknüpft werden. Abweichend vom Bundesrecht kommen aber länderspezifische Steuermesszahlen zur Anwendung. Diese Abwandlung des Bundesmodells hat eine große Wirkung, wie wir Ihnen im Rahmen der Beratungen hier im Sächsischen Landtag gezeigt hatten. Sie führt dazu, dass sich die Anteile der einzelnen Grundstücksarten am Gesamtmessbetragsvolumen im Vergleich zum heutigen Stand nur geringfügig verändern. Damit kommt es nicht zu der zusätzlichen Belastung von Wohngrundstücken, und umgekehrt werden Geschäftsgrundstücke dann aber auch nicht entlastet, was beispielsweise im Bundesmodell der Fall gewesen wäre. Beides sind die zwei Seiten der gleichen Medaille, und zwar dann, wenn man ein unverändertes Steueraufkommen für unsere Kommunen anstreben will, und genau das wollen wir. Die geplante höhere Messzahl für Geschäftsgrundstücke bewirkt dabei nicht, dass sich die Grundsteuerbelastung für unsere Wirtschaft nun umgekehrt flächendeckend erhöht oder, sagen wir einmal, verdoppelt. Diese vielfach geäußerte Sorge ist unbegründet. Das haben unsere Berechnungen klar und eindeutig gezeigt. Vielmehr werden durch die ausdifferenzierten Messzahlen die negativen Effekte der einheitlichen Steuermesszahlen des Bundesmodells hier in Sachsen nivelliert. Das haben wir den Vertretern der Wirtschaft in zahlreichen Gesprächen anschaulich verdeutlicht. Gleichwohl kann ich natürlich die Wirtschaftsverbände verstehen, wenn sie mit Sorgen und Ängsten konfrontiert werden, die solch eine umfassende Reform mit sich bringt, und wenn heute noch nicht jeder im Detail weiß, was auf ihn zukommt. Ich denke aber, wir haben hier transparent und offen agiert, wie es sich für solch ein Reformvorhaben auch gehört, und konnten so zumindest mit einem großen Teil der Vermutungen und Unschlüssigkeit aufräumen. Darüber hinaus gibt es durch die Wahl der sächsischen Messzahlen und die dadurch erzeugte nur geringfügige Änderung des Grundsteuermessbetragsvolumens einen weiteren positiven Effekt: Es wird nur eine geringfügige Anpassung der Hebesätze auf der kommunalen Ebene erforderlich werden. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den sächsischen Kommunen danken, die sich bereits zu einer aufkommensneutralen Umsetzung bereit erklärt haben. Eines muss aber klar gesagt werden – und wir sind auch nicht müde geworden, das immer mit zu transportieren –: Die Aufkommensneutralität bezieht sich nur auf das Aufkommen in Sachsen insgesamt. Belastungsverschiebungen zwischen einzelnen Steuerpflichtigen lassen sich aufgrund von Wertänderungen von Grundstücken, die innerhalb der letzten 87 Jahre eingetreten sind, nicht vermeiden; denn genau diesen Fakt, dass diese Wertveränderungen seit Jahrzehnten nicht berücksichtigt wurden, hatte das Verfassungsgericht ja auch kritisiert. Ein kurzes Wort noch zu dem heute eingebrachten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Ich begrüße den Änderungsantrag ausdrücklich, weil er dazu dient, eine verfassungsrechtliche Unsicherheit hinsichtlich der Steuermesszahl für die unbebauten Grundstücke aus dem Weg zu räumen. Diese Unsicherheit – wir haben es gehört – wurde von einem der Gutachter, einem Verfassungsrechtler, erstmals Ende vergangenen Jahres in einer Anhörung hier im Sächsischen Landtag geäußert und von uns auch sehr ernst genommen. Mit der geringfügigen Anpassung durch den Änderungsantrag können wir die Unsicherheiten beseitigen. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben die Chance, jetzt einen eigenen sächsischen Weg bei der Grundsteuer zu gehen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Grundsteuerreform sowie zu dem eingebrachten Änderungsantrag. Mit Ihrer Zustimmung leisten Sie alle einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Grundsteuerreform, und zwar pünktlich bis zum Ende des Jahres 2024. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Vorjohann. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgerufen ist das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform, Drucksache 7/4095, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/4798. Es liegt folgender Änderungsantrag vor: Drucksache 7/5395, Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wird noch Einbringung gewünscht oder ist dieser Änderungsantrag bereits eingebracht worden? (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Er ist bereits eingebracht!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun diesen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei sehr vielen Dafür-Stimmen, vielen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist diesem Änderungsantrag die Zustimmung erteilt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung des vom Plenum beschlossenen Änderungsantrags artikelweise und – wieder als Vorschlag – die Artikel en bloc abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt en bloc ab über die Überschrift Artikel 1 – neue Überschrift – Sächsisches Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz), Artikel 2 – Änderung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes, Artikel 3 – Inkrafttreten. Wer diesen Artikeln die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Bild wie beim Änderungsantrag. Die Dafür-Stimmen waren in der Mehrheit. Damit ist diesen Artikeln die Zustimmung gegeben worden. Ich stelle nun den Entwurf Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform, Drucksache 7/4095, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer diesem Gesetz die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Bild: Die Dafür-Stimmen waren in der Mehrheit. Es gab Stimmenthaltungen und Gegenstimmen. Damit ist der Entwurf als Ganzes beschlossen worden. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs.2 Satz 2 Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Anpassung von Drucksache 7/4269, Gesetzentwurf Drucksache 7/5331, Beschlussempfehlung Verfassung und Recht, Demokratie, Vor der allgemeinen Aussprache erhält zunächst der Berichterstatter, wenn gewünscht, das Wort. – Kollege Gebhardt möchte das Wort nicht ergreifen. Somit kommen wir zur allgemeinen Aussprache. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und dann die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDU-Fraktion. Kollege Modschiedler, bitte schön.

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Martin Modschiedler CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über das Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz. Die Sächsische Staatsregierung hat uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem verschiedene Vorschriften in einem Mantelgesetz mit Justizbezug geändert, also respektive auch angepasst werden sollen. Wie versprochen, ganz kurz und bündig: Dieses Mantelgesetz schafft eine rechtssichere Grundlage für – erstens – die Ablehnung von Bewerbern zur Zulassung für den juristischen Vorbereitungsdienst bei Ungeeignetheit und – zweitens – die Entlassung ungeeigneter Referendare aus dem Vorbereitungsdienst. Klar ist: Es müssen die Kriterien für die Ablehnung einer Bewerbung oder einer Entlassung auch entsprechend definiert werden, und das geschieht hier mit dem Gesetzentwurf. Es geht insbesondere um Aspekte wie etwaige Vorstrafen oder die Einstellung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Vorbereitungsdienst gemäß § 8 dieses Entwurfes wird in dieser Norm schlüssig, nachvollziehbar und rechtlich abgestuft dargelegt. Das heißt, der Vorbereitungsdienst wird erst einmal grundsätzlich gewährleistet. Er kann aus bestimmten Gründen versagt werden, und er kann auch im Ermessen der Behörde versagt werden. Die Verordnungsermächtigung hierzu regelt dann § 9 des Entwurfes. Im Vorbereitungsdienst selbst kann der Referendar aus den im Katalog aufgeführten Gründen auch entlassen werden. Diese Voraussetzungen werden in dem unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. (Beifall bei der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen nun zum des Entwurfs Vorschriften mit Bezug zur Justiz der Staatsregierung des Ausschusses für Europa und Gleichstellung vorliegenden Gesetzentwurf einfach präziser gefasst und unter Beachtung der Anforderungen von Artikel 12 des Grundgesetzes, des Grundrechts auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte, erweitert. Zudem wird das Sächsische Juristenausbildungsgesetz neu gefasst und entsprechend redaktionell angepasst. Einzelne Fehlerverweise im Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetz sowie im Gesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts werden in dem vorliegenden Entwurf noch korrigiert. So weit zusammengefasst dieser Gesetzentwurf. Wir haben das Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz und die erwähnten Änderungen in unserem Verfassungs- und Rechtsausschuss intensiv besprochen und erörtert. Die Anpassungs- und Versagungs- bzw. Entlassungsvorschriften sind unserer Ansicht nach transparent und vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Rechtsprechung nachvollziehbar. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss beschlossen. Für uns hat sich nichts geändert; wir stimmen dem Entwurf zu. Zu den inhaltlichen Ausführungen werden sich die Koalitionspartner noch entsprechend äußern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Modschiedler. Nun spricht Kollege Ulbrich für die AfD-Fraktion; bitte schön.

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Roland Ulbrich AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute mit einer äußerst irritierenden Gesetzesvorlage der Staatsregierung zu tun. Was unter der Federführung der GRÜNEN-Justizministerin Katja Meier entstanden ist, ist ein weiterer Schritt in Richtung linksgrüner Gesinnungsdiktatur. (Beifall bei der AfD) Erstaunlich ist das vor allem, weil es von einer Frau kommt, die sonst mit dem politisch Extremen wenig Probleme hat. Wir erinnern uns: (Zurufe von den LINKEN) Jetzt sind wir schon über die Adventszeit hinaus, wo die Bullen brennen. Aber wir leben ja in der Zeit der Erinnerungskultur. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Langweilig!) Dieses Ansinnen, das im Gesetzentwurf unter § 8 Abs. 3 Nr. 3 JAG so scheinbar unauffällig verpackt ist, erinnert uns an dunkle Zeiten. Denn die GRÜNEN wandeln offenbar auf den Spuren des Radikalenerlasses der 1970er-Jahre, nur heute mit umgekehrten Vorzeichen. Ich zitiere: „Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist zu versagen, wenn die Bewerber, wenn die Bewerberin oder der Bewerber“ – ich komme mit der Gendersprache nicht so ganz klar – (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Offensichtlich!) „die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft.“ Aber der Kern liegt woanders, diesmal streiten wir uns nicht über Gender. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Doch, doch, Sie müssen schon richtig zitieren!) Mit diesem schwammig formulierten Gesetz will man angehenden Juristen, die das Erste Staatsexamen bereits erfolgreich abgeschlossen haben, das Recht auf ihre weitere Berufsausbildung nehmen; denn ein Jurist ohne Zweites Staatsexamen kann mit seinem Studium, auch mit einem abgeschlossenen Studium, nicht viel anfangen. § 8 Abs. 5 Satz 2 des Entwurfes erlaubt sogar, unter den gleichen Voraussetzungen jemanden aus dem Referendardienst, also mitten in der Ausbildung, zu entlassen. Das führt unweigerlich dazu, dass wir unsere Referendare staatlicherseits zu Duckmäusern erziehen. Aber das ist noch das Geringste der sich abzeichnenden Probleme. Hier soll vielmehr ein Gesetz etabliert werden, das sich ganz weit vom Rechtsstaatsprinzip entfernt hat. Denn wer stellt fest, ob jemand die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft? Justizministerin Meier? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Der jeweilige politische Gegner? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Die Medien? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein!) Selbsternannte Gesinnungs- und Moralwächter diverser NGOs? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Probieren Sie es einmal mit der Ausbildungsbehörde!) Vielleicht möchten sich auch die Kids von Fridays for Future dazu äußern? Wie soll dieser strafbare Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aussehen? Darf der Referendar noch zu einer Demonstration gehen, die aus dem gängigen, staatlich festgelegten Meinungsrahmen fällt, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist nicht strafbar!) die beispielsweise die Corona- oder Klimapolitik der Regierung kritisiert? Werden Referendare künftig nicht eingestellt, wenn sie der falschen Burschenschaft angehören? (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wird Kontaktschuld zum Kriterium? Nach der Begründung des Gesetzentwurfes sollen bereits strafbare verbale Aktivitäten ausreichen. Da wird wohl zukünftig jedes vermeintliche Hassposting ausreichen, (Antje Feiks, DIE LINKE: Da kennen Sie sich sehr gut aus!) das praktischerweise gleich von jedem online auf dem freigeschalteten Denunziationsportal angezeigt werden kann. Rufen wir uns einmal in Erinnerung, wofür die freiheitlichdemokratische Grundordnung überhaupt steht. Sie beruht auf drei Säulen: auf der Menschenwürde, auf der Demokratie sowie auf Rechtsstaatlichkeit. Vor allem, was die Menschwürde angeht, muss ein weit verbreiteter Irrtum ausgeräumt werden. Der Anspruch auf Menschenwürde ist primär ein Abwehrrecht gegen den Staat und seine Organe, nicht gegen den einzelnen Mitbürger. Genau genommen ist dieses Gesetz exakt das, was es zu unterbinden vorgibt: der strafbare Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Sabine Friedel, SPD: Es geht um Beamtenanwärter!) Das Land Niedersachsen hat 2016 beschlossen, die Opfer des Radikalenerlasses von 1972 zu rehabilitieren und zu entschädigen. Dieser Radikalenerlass hat damals zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen geführt, vom Lehrer bis zum Lokomotivführer. Systemkritische und missliebige Organisationen und Personen wurden an den Rand der Legalität gedrängt. Die Ausübung von Grundrechten wie Meinungs-, Organisations- und Versammlungsfreiheit wurde behindert und bestraft. Tatsächlich besteht aber zwischen den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts und heute ein gravierender Unterschied. Damals waren wir vor dem Hintergrund des Kalten Krieges mit einer anderen Gefahrenlage konfrontiert. Mit der Stasi und dem sowjetischen KGB waren wir permanent dem Versuch der Einflussnahme auswärtiger Mächte ausgesetzt. Beispielsweise möchte ich in dem Zusammenhang an unseren derzeitigen Bundespräsidenten erinnern, der während seiner Studienzeit für ein linksradikales Magazin geschrieben hatte. Dessen Verlag wurde vom Verfassungsschutz beobachtet. Später stellte sich heraus, dass besagter Verlag von der sogenannten DDR finanziert wurde. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das war nicht die sogenannte DDR!) Werden wir irgendwann in Zukunft die Opfer des neuen Radikalenerlasses zu rehabilitieren und zu entschädigen haben? Als freiheitliche Partei lehnen wir von der Alternative für Deutschland diesen rechtsstaatswidrigen Radikalenerlass selbstverständlich ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die AfD-Fraktion Kollege Ulbrich. Nun hat die Fraktion DIE LINKE das Wort. Kollege Gebhardt, bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was dem Landtag heute hier aus dem Haus der Justizministerin zur Beschlussfassung vorgelegt worden ist – tut mir leid –, ist eine Mogelpackung. Was meine ich damit? Zum einen, dass Sie unter einem unverdächtig klingenden Gesetzestitel „Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz“ tatsächlich eine komplett neue Fassung des Sächsischen Justizausbildungsgesetzes vornehmen, und das inklusive der Änderung weiterer Gesetze, die in keinem kausalen Zusammenhang mit der Juristenausbildung stehen. So werden längst überfällige Korrekturen am Verfassungsgerichtshofgesetz und am Gesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts vorgenommen. Herr Modschiedler hat darauf aufmerksam gemacht. Mit dem Artikel 1 des Gesetzentwurfes gaukeln Sie dem gutwilligen Leser und der Leserin vor, Sie würden die Juristenausbildung novellieren, und legten eine komplette Neufassung des Juristenausbildungsgesetzes vor. In Wahrheit machen Sie nur eines: Sie überführen lediglich die Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen des Freistaates Sachsen, die bisher den Zugang zum Rechtsreferendariat in Sachsen regelt, in einen neuen § 8 in das Sächsische Juristenausbildungsgesetz. Damit verschaffen Sie diesem eine gesetzliche Grundlage. So weit scheint das alles in Ordnung zu sein. Jedoch verschärfen Sie bei dieser Gelegenheit gleich einmal die Zugangsvoraussetzungen zum juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen für alle Hochschulabsolventen mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen. Sie verschärfen diese mit unbestimmten Neuregelungen an der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen. Ein solches Herangehen und ein derartiger Gesetzesmischmasch aus Artikeländerungen – von der Gesetzessystematik ganz zu schweigen – ist mehr als nur unglücklich. Es ist einfach nur schlecht gemacht und wird den vorgeblichen Zweck – Zitat aus der Begründung –, „eine rechtssichere Grundlage für die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst bei Ungeeignetheit von Bewerberinnen und Bewerbern, für die Entlassung ungeeigneter Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zu schaffen“ – verfehlen. Das Parlament darf und muss mehr erwarten können als ein solches Herumdoktern an der Möglichkeit der Versagung der Aufnahme in oder der Entlassung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst in Sachsen, vor allem in Anbetracht der seit Jahren bundesweit geführten Diskussionen und Fachanhörungen im Bundestag zur Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der aus der Zeit gefallenen geltenden Juristenausbildungen. Diese müssen für die Zukunft fitgemacht werden, auch und insbesondere wegen der weiter steigenden und immer komplexer werdenden Anforderungen an die Rechtspflege. Die juristische Ausbildung muss dringend reformiert werden. Diese Chance hat die Staatsregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verpasst – schade eigentlich. Doch zurück zum eigentlichen Kern Ihres Gesetzentwurfes, nämlich zu dem neugeregelten § 8 des Juristenausbildungsgesetzes oder – genauer – der Absätze 3 bis 6 dieser Gesetzesbestimmungen. Spätestens beim Lesen der kritischen Stellungnahme der sächsischen Jurastudenten und Rechtsreferendarinnen vom Montag dieser Woche zur besagten Regelung – nämlich jener Rechtsreferendarinnen, die zuvor in einem offenen Brief im Mai 2020 die Entscheidung des OLG Dresden zur Nichtzulassung des rechtskräftig verurteilten Brian E. aus dem Ausbildungsverhältnis zum Volljuristen öffentlich angeprangert hatten – sollten im Minimum Zweifel an der Durchdachtheit und Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung aufkommen. Zitat aus dem Schreiben: „Unserer Meinung nach ist der Entwurf des § 8 Justizausbildungsgesetz jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Insbesondere ist er nicht geeignet, den vom OLG betonten Anforderungen der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit und der Forderung der Rechtsreferendarinnen nach einem entschiedenen Vorgehen gegen Rechtsextremismus gerecht zu werden.“ Zusammengefasst: Gut gemeint ist also nicht gut gemacht! Meine Damen und Herren von der Koalition, vor dem, was bereits angehende Juristen erkennen, können Sie doch nicht die Augen verschließen und dann mit „Augen zu und durch!“ diese Regelung durchwinken. Lassen Sie sich doch noch einmal die konkrete Regelung in dem Gesetzentwurf auf der Zunge zergehen – ich habe das ja schon im Ausschuss vorgetragen –: Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist in der Regel zu versagen, wenn, so der Gesetzentwurf der Staatsregierung, erstens „die Bewerberin oder der Bewerber wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt und die Strafe noch nicht getilgt worden ist“, wenn zweitens „ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist, das zu einer Entscheidung nach Nr. 1 führen kann“, oder wenn drittens „die Bewerberin oder der Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft“. Unbestimmter geht es wohl tatsächlich nicht mehr. Aus unserer Sicht haben Sie das unterstützens- und begrüßenswerte Ziel, das Sie mit Ihrem Gesetzesvorhaben verfolgen wollen, damit trefflich verfehlt. Was Sie nicht klar und nicht deutlich ausgeräumt, sondern eher noch verschlimmbessert haben, sind die mit diesen Regelungen gesetzlich normierten unverhältnismäßigen Eingriffe in die Berufsfreiheit, in den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, in die allgemeine Handlungsfreiheit sowie ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip in Form der Unschuldsvermutung. Und noch ein Tipp: Wenn Sie mit dem Gesetzeswerk denn schon wissentlich in die Berufsfreiheit eingreifen, dann sollten Sie diesen Eingriff auch transparent machen und mit der entsprechenden Gesetzesbestimmung dokumentieren; das nennt sich dann Zitiergebot und steht in Artikel 37 der Sächsischen Verfassung. Wir werden nach alledem dennoch den vorliegenden Gesetzentwurf als Ganzes nicht ablehnen, sondern uns enthalten. Das haben Sie vor allen Dingen dem Umstand zu verdanken, dass Sie weitere Änderungsgesetze in dem Mantelgesetzentwurf implementiert haben; ich hatte es bereits ausgeführt. Aus diesem Grund beantragen wir eine artikelweise Abstimmung über den Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Gebhardt. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Kollege Lippmann, bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hinter dem sperrigen Titel des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz verdichtet sich in Normen gefasst eine doppelte Herausforderung für staatliche Institutionen. Die eine Herausforderung besteht darin, wie die Justiz damit umgehen soll, wenn Personen in den Vorbereitungsdienst für die Zweite Juristische Staatsprüfung gelangen, die bekannte Verfassungsfeinde sind und auch kein Problem damit haben, dies offen durch Straftaten zum Ausdruck zu bringen. Die andere Herausforderung besteht für uns, den Gesetzgeber, darin, diesen Umstand möglichst klar zu regeln, ohne dabei verfassungsrechtlich gesehen das Kind mit dem Bade auszuschütten und am Ende mehr Probleme zu schaffen, als wir mit dem Gesetzentwurf lösen wollen. Das ist keineswegs ein einfaches Unterfangen. An der Stelle möchte ich aber sagen: Die Debattenbeiträge haben mich jetzt erneut, wie schon im Rechtsausschuss, verwundert, weil sie am Kern des Problems vorbeigehen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Warum darf ein Referendar Volljurist werden, der wegen Landfriedensbruchs bei Neonazikrawallen verurteilt wurde? Der Fall eines rechtsextremen Rechtsreferendars sorgte bundesweit für nicht unberechtigte Kritik. Ich will jetzt nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts eingehen oder diese bewerten. Tatsache ist, dass das Urteil im Mai 2020 rechtskräftig wurde und besagter Referendar zu diesem Zeitpunkt einen großen Teil seines Vorbereitungsdienstes abgeleistet hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatte er Einsicht in sensible Akten. Er nahm vermutlich Sitzungsvertretungen vor und an Beratungen teil. Der Aufschrei über die Entscheidung und die mangelnde rechtliche Regelung war zunächst groß. Doch nun scheint es, dass der Aufschrei teilweise nicht minder groß ist, wenn jetzt das Problem einer rechtlichen Regelung zugeführt werden soll. Das liegt zweifellos daran, dass wir hier in einem sehr sensiblen Bereich unterwegs sind. Wir sind bei der brisanten Frage, wie weit der Staat mit Eingriffen in die Berufsfreiheit ausgerechnet in jenen Bereichen gehen darf, in denen er ein Ausbildungsmonopol hat. Das bringt auch ein Schreiben zum Ausdruck, das mehrere Initiativen – leider erst vor zwei Tagen – wiederum an die Staatsministerin der Justiz gerichtet haben, obwohl das Gesetzgebungsverfahren beim Landtag liegt. Wir haben dieses Schreiben zur Kenntnis bekommen. Darin werden drei wesentliche Bedenken formuliert, mit denen wir uns allerdings aufgrund der Sensibilität des Gesetzentwurfs in der Koalition intensiv beschäftigt haben. In concreto geht es um die Neuregelung des § 8. Herr Kollege Gebhardt, um gleich einen Mythos abzuräumen: Viele der Regelungen, die Sie gerade beanstandet haben, sind aus der JAPO abgeschrieben worden. Aus Sicht des Eingriffs in die Berufsfreiheit ist es sogar wünschenswert, dass diese Eingriffe im Sinne der Wesentlichkeitstheorie durch Gesetz und nicht durch Verordnung geregelt werden. Wenn Sie die Berufsfreiheit schützen wollen, sollten Sie auch sagen, dass es sinnvoll ist, diese Regelung ins Gesetz zu übernehmen. Sie sollten sich zumindest nicht darüber beschweren, dass sie ins Gesetz übernommen wird. Die Kritik ist im Wesentlichen dreigegliedert: Erstens heißt es, die Regelung im § 8 würde Tür und Tor für eine Gesinnungsprüfung bei der Berufszulassung für Juristinnen und Juristen öffnen. Das haben wir heute auch schon vonseiten der AfD-Fraktion gehört. Dem ist zunächst entgegenzuhalten, dass auch andere Bundesländer entsprechende Formulierungen in ihren Gesetzen haben und sich diese Befürchtung dort nicht bewahrheitet hat. Ich verweise nur auf das aus Sicht einiger Fraktionen gelobte Land Thüringen. Da reicht es bereits, die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv – also nicht einmal in strafbarer Weise – zu bekämpfen, um aus dem juristischen Vorbereitungsdienst entfernt zu werden. Kurzum: Wir betreten damit kein Neuland. Der Kritik muss ich ferner entgegenhalten, dass insbesondere die Einschränkung, die fdGO müsse in strafbarer Art und Weise bekämpft werden, um aus dem Vorbereitungsdienst entfernt zu werden, diese Regelung rechtsstaatlich einhegt. Diese Regelung ist nämlich im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzuwenden. Wer sich die einschlägigen Entscheidungen zur fdGO in den Parteiverbotsverfahren, aber auch in den Entscheidungen zu Artikel 8 oder 5 des Grundgesetzes anschaut, wird feststellen, dass die Bekämpfung der fdGO eine hinreichende Verwirklichungsabsicht beinhalten muss. Wenn dies entsprechend der vorgenommenen Einhegung auch noch in strafbarer Weise erfolgen muss, reden wir eben nicht, wie behauptet wurde, über eine unüberschaubare Zahl von Fallkonstellationen, sondern über jene Fälle, in denen sich bereits in der strafbaren Handlungsweise die hinreichende Verwirklichungsabsicht niederschlägt. Wenn man sich die Entstehungsgeschichte des wortgleichen § 7 Nr. 6 der BRAO anschaut, an dem man sich offenbar auch orientiert hat, dann wird deutlich, dass der Einschub „in strafbarer Weise“ auch dort vorgenommen wurde, um deutlich zu machen, dass es für die Versagung der Zulassung eben nicht genügt, wenn die fdGO in nicht strafbarer Weise bekämpft wird. Diese Formulierung wurde übrigens 1983 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die getroffene Regelung zeigt zudem die hohe Schwelle an, ab welcher eine politische Betätigung des Bewerbers oder der Bewerberin überhaupt zu einer Versagung des Vorbereitungsdienstes führen kann. Eine politische Betätigung unterhalb der Schwelle von Nr. 3 darf alleine nicht dazu führen, dass die Zulassung versagt wird. Das stellt der Gesetzgeber ein für alle Mal deutlich klar. Kurzum: Die getroffene Regelung hegt den Handlungsspielraum des OLG eher ein und weitet ihn nicht unermesslich aus. Herr Ulbrich, Ihre Ausführung zu „Fridays for Future“ und der großen „Gesinnungsdiktatur“ quasi des „links-grünen Ökostalinismus“, der haufenweise Juristinnen und Juristen aus dem Vorbereitungsdienst entfernen würde, entbehrt jeder Grundlage. Es gibt ein klares Verfahren und eine klare Zuständigkeit, wer diese Entscheidung trifft. Das haben wir im Fall des heute erwähnten Brian E. schon erlebt. Mitnichten trifft diese Entscheidung „Fridays for Future“, sondern die zuständige Ausbildungsbehörde auf der Grundlage der entsprechenden Verhältnismäßigkeitsprüfung. Zweitens wird kritisiert, die Regelung sei zu unbestimmt. Diese Kritik vermögen wir ebenfalls nicht zu teilen. Die fdGO ist – anders, als heute von der AfD auch wieder behauptet worden ist – kein unbestimmtes Kampfinstrument des Staates gegenüber seinen Gegnern, sondern ein relativ konkret ausbuchstabierter Wesenskern unseres freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates. Gerade die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur fdGO im zweiten NPD-Verbotsverfahren hob die drei wesentlichen Elemente hervor, die zur Gewährleitung eines freiheitlichen und demokratischen Zusammenlebens unverzichtbar sind: die Menschenwürde, die Demokratie und den Rechtstaat, wobei das Grundrecht der Menschenwürde in Artikel 1 im Vordergrund zu stehen hat. Die fdGO ist also keineswegs zu unbestimmt. Auch die Anknüpfung an selbige im Normengefüge ist nicht zu unbestimmt. Der Begriff der fdGO findet sich in unserem Grundgesetz, aber auch in einfachen vergleichbaren Gesetzesnormen, wie beispielsweise in § 33 des Beamtenstatusgesetzes, der die Pflichten der Beamten regelt, wieder. Bei Letzterem hätte ich übrigens weit mehr Sorge hinsichtlich des Bestimmtheitsgebotes als bei den hier diskutierten Regelungen des Justizausbildungsgesetzes. § 33 des Beamtenstatusgesetzes wird aber seit Jahren angewendet. Die fdGO erfährt ihre Bestimmtheit aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches deren Inhalte im ersten NPD-Verbotsverfahren statuiert hat. Man kann diese Norm also gar nicht ohne den Kontext der Rechtsprechung anwenden. Drittens wird kritisiert, dass es diese Regelung eigentlich gar nicht bräuchte. Der § 34 JAPO hätte bei entsprechender Ermessensausübung zum Ausschluss des rechtsextremen Rechtsreferendars führen können. Dem muss ich entgegenhalten: Hat er aber nicht! Wenn man die Auffassung vertritt, dass das Justizministerium das OLG nicht anweisen kann, wie es zu handeln hat – andernfalls wäre man mit Blick auf Artikel 12 des Grundgesetzes auch in einer problematischen Situation, wenn das Justizministerium ohne Rechtsgrundlage in die Berufsfreiheit und die Entscheidung des OLG als Ausbildungsbehörde eingreifen würde –, dann braucht es eine gesetzliche Bestimmung, der wir hier und heute zur Geltung verhelfen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Anders als behauptet, beschließen wir heute definitiv nicht den Radikalenerlass 2.0, sondern eine rechtsstaatlich eingehegte Regelung, die es unter bestimmten, engen Voraussetzungen zukünftig erschweren wird, dass erwiesene Verfassungsfeinde im juristischen Vorbereitungsdienst tätig sein können. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Nun die SPD-Fraktion; Kollegin Kliese, bitte schön.

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Hanka Kliese SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da meine Kollegen Modschiedler und Lippmann bereits ausgeführt haben, was der Kern des Gesetzes sein soll, habe ich die Möglichkeit, mir kurz drei Punkte vorzunehmen, die in der Rede von Herrn Ulbrich auf uns zugekommen sind. Erstens fand ich es sehr, sehr interessant, dass Sie gleich zu Beginn Ihrer Rede sagten, dass das Verlangen – das ist ja nicht mehr und nicht weniger als das, was wir damit tun – nach Loyalität von Staatsbediensteten zur fdGO für Sie gleichbedeutend mit einem Schritt in eine Gesinnungsdiktatur sei. Dazu kann man sagen: Viel besser hätten Sie Ihr abenteuerliches Verhältnis zu unserer Demokratie gar nicht beschreiben können. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier) Zweitens. Bemerkenswert fand ich außerdem das ständige Operieren mit dem Kampfbegriff „Radikalenerlass“; aber ich bin mir nicht sicher, ob das absichtlich oder versehentlich passiert ist. Auf jeden Fall ist es so, dass von dem Extremistenbeschluss damals vor allem Gruppierungen aus der DKP und um die DKP herum betroffen waren. Ursache dafür war eine große Angst der Konservativen, aber leider teilweise auch der Sozialdemokraten vor Rudi Dutschkes angekündigtem langen Marsch durch die Institutionen. Das war genau das, was man verhindern wollte. Dass nun ausgerechnet diese Gruppe, die sich um Rudi Dutschke und seine Gesinnungsbrüder herum geschart hat, Ihre Empathie und Ihr Mitleid bekommt – ich bin gespannt, wie Sie diesen Kurs morgen in Ihrem Prioritätenantrag und in der dazugehörigen Debatte zur RAF durchhalten. Darauf freue ich mich sehr. (Beifall des Abg. Frank Richter, SPD) Drittens. Sie fragten, ob ein Referendar überhaupt noch die Möglichkeit habe, zu einer Demonstration zu gehen. Das kann man Ihnen ganz deutlich beantworten, da Sie auch hin und wieder gern mal bei Legida zugange sind: Ja, er darf noch zu einer Demonstration gehen. Er sollte es nur vermeiden, danach Geschäfte oder Menschen zu demolieren. Genau das ist der Unterschied, und genau das ist ein Grund, weshalb wir dieses Gesetz ganz dringend brauchen: weil es eben nicht sein kann, dass solche Menschen, die mit einem Hakenkreuz tätowiert herumlaufen und Läden und Menschen angreifen, nach wie vor im Staatsdienst arbeiten dürfen. (Beifall des Abg. Frank Richter SPD) Um nicht mehr und nicht weniger geht es hier, und ich finde, das ist eine sehr simple Angelegenheit. Ich habe immer noch nicht verstanden, was dagegenspricht, und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die SPD-Fraktion Kollegin Kliese. Nun begibt sich Herr Kollege Ulbrich zum Mikrofon 7, vermutlich mit einer Kurzintervention auf diesen Redebeitrag. Bitte schön.

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Roland Ulbrich AfD

Ja, Herr Präsident, genauso ist es. Ich glaube, ich brauche es nicht mehr kenntlich zu machen; diesmal ist es ja klar. Frau Kollegin, zu Ihrer Rede: Sie sagten: „Extremisten im Staatsdienst“. – Hierbei geht es um einen Ausbildungsgang. Es geht nicht um den auf Lebenszeit ernannten Beamten, sondern um jemanden, der eine Ausbildung abschließen will, deshalb heißt es ja auch „Zweites Juristisches Staatsexamen“; und ich meine, insoweit müssten wir berücksichtigen, dass er mittendrin abgehackt wird. Das ist niemand, der Entscheidungen treffen kann. Er soll etwas lernen, deshalb muss er am Ende eine Prüfung machen. Daher gehen wir hier nicht an die Berufsfreiheit, sondern an die Berufszugangsfreiheit; und es gibt außerhalb des Staatsdienstes auch noch ein paar juristische Berufe, sogar außerhalb der Anwaltschaft. Darauf wollte ich hinweisen: auf diesen doch ganz wesentlichen Unterschied zum – ich sage einmal – normalen auf Lebenszeit Verbeamteten oder auch Richter. – Danke schön. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Ulbrich mit einer Kurzintervention. Die Erwiderung folgt an Mikrofon 3. Kollegin Kliese, bitte schön.

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Hanka Kliese SPD

Vielen Dank. – Danke für den juristischen Exkurs, für mich als Nichtjuristin immer sehr lehrreich. Ich bin mir darüber im Klaren, dass es hierbei auch die Möglichkeit geben muss, dass Menschen außerhalb des Staatsdienstes nicht mehr weiterarbeiten können, zum Beispiel, indem sie einfach eine Tätigkeit als frei zugelassener Rechtsanwalt ausüben. Dazu bin ich der Meinung: Jemand, der beispielsweise – wie der besprochene Herr Brian Sowieso aus Leipzig – eine Hakenkreuztätowierung trägt, der andere Menschen tätlich angreift und offensichtlich nicht mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung konform geht, sollte auch nicht das Recht haben, zum Beispiel Einsicht in Akten von Opfern zu erhalten. All dies ist durch eine freie Anwaltstätigkeit möglich. Dem beugt dieses Gesetz vor, und das halte ich für richtig. (Beifall des Abg. Frank Richter, SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Kliese mit der Erwiderung. – Wir könnten nun in eine zweite Rednerrunde gehen. Besteht von den Fraktionen diesbezüglich Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Damit übergebe ich nun an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Meier, bitte schön.

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Katja Meier

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ändern wir nicht nur das Juristenausbildungsgesetz, sondern es werden auch zwei andere Änderungen vorgenommen. Es ist angesprochen worden, aber der Vollständigkeit halber will ich Ihnen zumindest erläutern, worum es dabei geht: Zum Ersten geht es um das Gesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts. Hierbei geht es aber nicht darum, Rechtsänderungen vorzunehmen, sondern vor allem darum, das Gesetz moderner und zukunftsfähiger zu formulieren. Die Aufgaben der Kommunen werden künftig allgemeiner beschrieben, sodass bei Änderungen im Bundesrecht nicht immer das Landesgesetz angepasst werden muss. Die Zuständigkeit der örtlichen Betreuungsbehörden soll künftig alle Betreuungsangelegenheiten umfassen, wenn keine andere Behörde für zuständig erklärt wird. Im Gesetzentwurf werden außerdem redaktionelle Anpassungen am Verfassungsgerichtshofgesetz vorgenommen. Das sind in erster Linie Korrekturen fehlerhafter Verweise, die durch geändertes Bundesrecht nötig geworden sind. Aber der wesentliche Punkt dieses Gesetzes – das hat sich auch in dieser Debatte gezeigt – ist natürlich die Neufassung des Juristenausbildungsgesetzes. Wir wollen mit diesem Gesetz vor allem eine rechtssichere Grundlage für den Fall schaffen, dass Bewerberinnen und Bewerbern die Aufnahme in das Rechtsreferendariat zu versagen ist. Gleiches gilt für die Entlassung aus dem Rechtsreferendariat. Entsprechende Versagungsgründe waren bislang ausschließlich in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen geregelt, also in einer Rechtsverordnung; und weil – Herr Lippmann sagte es – für die Juristinnen und Juristen ein staatliches Ausbildungsmonopol besteht, bedarf es einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, die wir hierbei vornehmen. Da es sich – auch dies wurde gesagt – um Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz handelt, brauchen wir ein entsprechendes Parlamentsgesetz sowie – auch dies wurde angesprochen – entsprechende Präzisierungen. Eine solche nehmen wir vor, indem wir die Tatbestandsvoraussetzung jetzt genauer fassen werden. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Einstellungsbehörde maßvoll erweitert, um Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine Aufnahme in den Vorbereitungsdienst gegebenenfalls zu versagen oder um sie bei nachträglichem Eintreten der Nichteignung zu entlassen. Noch einmal: Es geht um eine maßvolle Erweiterung der rechtlichen Handhabe, strikt im Einklang mit Artikel 12 Grundgesetz. Die Tatbestände werden im Wesentlichen unverändert – auch dies wurde gesagt – aus der Ausbildungsund Prüfungsordnung für Juristen entnommen und in das Juristenausbildungsgesetz überführt. Ich verweise hierzu nochmals auf die Versagungsgründe im Laufe des Ermittlungsverfahrens. Bislang war das eine Kannregelung. Im neuen Gesetzentwurf ist geregelt, dass auch ein laufendes Ermittlungsverfahren in der Regel einen Versagungsgrund darstellt. Ein gewisses Ermessen bleibt weiterhin bestehen. Außerdem haben wir – auch das wurde angesprochen – einen weiteren Versagungsgrund: wenn eine strafbare Bekämpfung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegt. Das ist tatsächlich neu. Es ist ein dringend notwendiger Zusatz, um sicherzustellen, dass sich Bewerberinnen und Bewerber zum juristischen Vorbereitungsdienst im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen. Um es deutlich zu sagen: Feinde der Demokratie und der Verfassung gehören nicht in den Kreis der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft, ist als Organ der Rechtspflege eine Fehlbesetzung, egal, ob als Richterin oder Richter, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt oder eben als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt. Wir dürfen solche Bewerberinnen und Bewerber in den Reihen der sächsischen Justiz nicht dulden. Es sollte klar sein – und das haben wir jetzt mit diesem Gesetz vorgelegt –, dass wir für solche Regelungen ein Gesetz brauchen und eben keine Regelung in einer Verordnung. In drei Punkten will ich das noch einmal zusammenzufassen: Erstens ist dieser Versagungsgrund – wir haben es gehört – keine sächsische Erfindung. Er regelt unter anderem den Zugang zur Anwaltschaft in der Bundesrechtsanwaltsordnung, und vergleichbare Regelungen gibt es auch in Thüringen und Baden-Württemberg. Zweitens. All das ist vor dem Verwaltungsrecht selbstverständlich justiziabel. Wenn die Einstellungsbehörde – sprich: der Präsident des Oberlandesgerichtes, der für die Ausbildung der Referendarinnen und Referendare zuständig ist – eine entsprechende Entscheidung trifft, dann kann diese Entscheidung selbstverständlich vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden, und das ist auch in einem Eilverfahren möglich. Dritter und letzter Punkt: Sie haben angesprochen, dass es möglicherweise schwammige Formulierungen gibt und dies zu Willkür führen kann. Aber auch das wurde dargestellt. Der Begriff „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ist ganz klar geregelt und an etlichen Stellen der Rechtsprechung deutlich belegt. Nicht zuletzt hat das Bundesverfassungsgericht – und das haben Sie ja selbst dargestellt – die freiheitlich-demokratische Grundordnung an drei unentbehrliche Grundprinzipien geknüpft: das Demokratieprinzip, die Menschenwürde und die Rechtsstaatlichkeit. Ich sage es noch einmal: Wer diese Grundwerte durch Straftaten bekämpft, gehört nicht ins Rechtsreferendariat. Nicht zuletzt aus diesem Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ich Sie nur auffordern, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Meier. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz, Drucksache 7/4269, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/5331. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Die Fraktion DIE LINKE hat artikelweise Abstimmung beantragt. Dann verfahren wir so. Wir kommen zur Abstimmung über die Überschrift. Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer sehr großen Anzahl an Fürstimmen ist der Überschrift zugestimmt worden. Wir stimmen ab über Artikel 1, Gesetz über die juristische Ausbildung im Freistaat Sachsen, Sächsisches Juristenausbildungsgesetz. Wer dem Artikel 1 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Die Fürstimmen waren meines Erachtens in der Mehrheit. Es gab sehr viele Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist dem Artikel 1 zugestimmt worden. Wir stimmen ab über Artikel 2, Änderung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetzes. Wer diesem Artikel die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Die gibt es nicht. Diesem Artikel ist ebenfalls mit der Mehrheit der hier anwesenden Mitglieder des Landtags zugestimmt worden. Wir kommen zu Artikel 3, Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsrechts. Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist auch diesem Artikel zugestimmt worden. Wir fahren fort mit Artikel 4, Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes. Wer diesem Artikel die Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Gleiches Ergebnis, diesem Artikel ist mit Mehrheit zugestimmt worden. Tagesordnungspunkt Erstes Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/4539, Gesetzentwurf Drucksache 7/5339, Beschlussempfehlung Energie, Klimaschutz, Wünscht zu Beginn der Aussprache die Berichterstatterin, Frau Mertsching, das Wort? – Das ist nicht der Fall. Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der CDU-Fraktion das Wort; Kollege Rohwer, bitte schön.

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Lars Rohwer CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sächsische Naturschutzgesetz wird angepasst, und dazu wird ein zentraler Aspekt des Änderungsentwurfes gestrichen, nämlich der § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Sächsisches Naturschutzgesetz. Was steckt dahinter? Wir haben in Sachsen den Gestaltungsspielraum, den uns das Bundesgesetz gibt, ausgestaltet und haben bisher das Fällen von Bäumen in einem gewissen Umfang außerhalb der Vegetationszeit genehmigt, ohne vorherige Zustimmung der kommunalen Ebene. Jetzt wollen wir entsprechend unserem Koalitionsvertrag in Sachsen den Artikel 5, Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen. Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Gleiches Ergebnis, mit Mehrheit ist diesem Artikel zugestimmt worden. Artikel 6, Bekanntmachungserlaubnis. Wer möchte diesem Artikel zustimmen? – Danke schön. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Diesem Artikel ist ebenfalls mit Mehrheit zugestimmt worden. Artikel 7, Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer möchte diesem Artikel zustimmen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Auch diesem Artikel ist mit Mehrheit zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz, Drucksache 7/4269, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer möchte diesem Gesetz zustimmen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Mit einer großen Anzahl an Gegenstimmen, einigen Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist diesem Gesetz zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Sächsischen Naturschutzgesetzes der Staatsregierung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft Kommunen die Beschlussfassung von Baumschutzsatzungen wieder ermöglichen, damit diese die Interessen des Naturschutzes mit jenen der Grundstückseigentümer in ein besseres Verhältnis bringen können. Von vornherein ist der Baumschutz in Deutschland eines der wichtigsten Bestandteile des Naturschutzes. Wie wir alle wissen, erfüllen Bäume eine Menge essenzieller Funktionen. Sie spenden nicht nur Schatten, sondern sie bieten auch Lebensraum für Tiere. Sie halten die Luft rein, indem sie Staub filtern. Sie versorgen uns mit lebenswichtigem Sauerstoff, verhindern Bodenerosionen, und nicht zuletzt binden Bäume CO . Der Zweck des Baumschutzes ist demnach weitreichend: den Bestand an vorhandenen Bäumen zu erhalten und die damit verbundene Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, um einen ausgewogenen Naturhaushalt und eine angemessene Begrünung der Stadt sicherzustellen und auf Dauer zu erhalten. Das Bundesnaturschutzgesetz verankert den Baumschutz in den verschiedenen Landesgesetzen, und wir haben ihn ausgestaltet. Praktisch bedeutet die Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes von heute Folgendes: Ab 1. März dieses Jahres erhöht sich die Genehmigungsfiktion für Fällanträge von bisher drei auf nunmehr sechs Wochen, und Ausnahmeregelungen, die wir für Obstbäume, Weiden, Pappeln, Birken und viele Nadelbäume in der vegetationsfreien Zeit zwischen Oktober und Februar hatten, fallen weg. Als CDU-Fraktion unterstützen wir Beschlüsse zur Bewahrung der Schöpfung. Wir wollen und wir benötigen in Zeiten langanhaltend trockener Sommer und sich aufheizender Städte den Schutz von Bäumen, und das steht, denke ich, im Hohen Haus außer Zweifel. Was wir hingegen überhaupt nicht brauchen – und dies ist ein deutlicher Appell unsererseits aus der CDU-Fraktion –, ist ein Anstieg von Bürokratie in den kommunalen Ämtern. Was wir vermeiden wollen, ist eine Verringerung der Neupflanzung junger Bäume, weil Ängste entstehen, mit dem neuen Gesetz in Konflikt zu geraten. Auf lange Sicht ist es immer sinnvoll, Anreize zu schaffen und positiv zu motivieren, statt neue Verbote zu generieren. Wissenstransfer – sprich eine adäquate Beratung von Bauherren, Investoren und eigenheimbauenden Privatpersonen – kann verhindern, dass selbige auf die Pflanzung von Bäumen von vornherein verzichten, um eventuellem Konfliktpotenzial vorzubeugen. Ich finde, die Anhörung, die wir dazu im Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft durchgeführt haben, hat gezeigt, welches Konfliktpotenzial hier besteht. Solch eine Entwicklung würde die Forderung der Sachsenkoalition nach Erhalt der heimischen Artenvielfalt und Schutz des Baumbestandes im urbanen Raum im erheblichen Maße konterkarieren. Städten und Gemeinden raten wir daher, verantwortlich und pragmatisch mit der Möglichkeit neuer Verordnungen umzugehen, damit der Sächsische Landtag nicht erneut über dieses Thema debattieren muss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Rohwer. Nun die AfD; Kollege Prantl, bitte schön.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Einige von Ihnen kennen ja den ehemaligen ZDF-Moderator und Theologen Peter Hahne. Eines seiner Bücher trägt den Titel „Seid ihr noch ganz bei Trost!“ Werte Kollegen, ich möchte wirklich niemandem zu nahe treten, aber das war tatsächlich mein erster Gedanke, als ich zum ersten Mal mit Ihrer Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes zu tun hatte. Gehölzschutz-Bürokratie genießt bei Sachsens Kenia-Regierung derzeit hohe Priorität – gerade so, als hätten die Sachsen im Moment keine anderen Wünsche mehr offen als noch mehr Zettelwirtschaft, noch mehr Verwaltungskosten und noch mehr Paragrafendickicht zum vermeintlichen Schutz von Bäumen und Sträuchern. Heute, da vielen Sachsen das Wasser bis zum Halse steht und die Verzweiflung der Menschen im Land überall mit Händen greifbar ist, kommen Sie uns mit Bäumen und Sträuchern um die Ecke. Kommunen sollen also die Möglichkeit erhalten, einen erweiterten Baumbestand unter eine Genehmigungspflicht zu stellen, Satzungen neu zu fassen oder zu erweitern und damit den Privateigentümern in ihren Gärten noch mehr als vorher hineinzureden. Ob diese Möglichkeit von den Kommunen tatsächlich genutzt wird, das werden die Stadt- und Gemeinderäte entscheiden. Aber Sie, werte Regierung, machen Sie bitte endlich Ihren Job für die Bürger und kümmern Sie sich bitte nicht um Bäume und Sträucher, die Ihnen überhaupt nicht gehören! Mischen Sie sich nicht ungefragt in Privatangelegenheiten auf Privatgrundstücken ein, welche Sie überhaupt nichts angehen, und behelligen Sie nicht private Grundstückseigentümer, welche ihre Steuern zahlen und von der Politik am liebsten in Ruhe gelassen werden wollen – mit Ihren überflüssigen und bürokratischen Schikanen! (Beifall bei der AfD) Sie rechnen mit einem Zuwachs von sage und schreibe 17 000 Anträgen für Sachsen pro Jahr. Der Arbeitszeitaufwand durch die Antragstellung kann für die Bürger auf 20 000 Stunden pro Jahr steigen; für Ersatzpflanzungen, die die Bürger zu leisten haben, kalkulieren Sie 3,7 Millionen Euro pro Jahr und die Kommunen haben einen Personal- und Sachkostenaufwand von 6,5 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zu stemmen. Ihre Begründung dafür ist eigentlich immer die gleiche, und wirklich immer – immer, wenn die GRÜNEN die Finger im Spiel haben – wird zunächst ein Problem konstruiert, welches real überhaupt nicht existiert, jedenfalls nicht in der von Ihnen behaupteten Größenordnung. Im Gegenteil, nach der Lockerung des Baumschutzes sind der befürchtete Kahlschlag oder das „Kettensägemassaker“ – diesen Begriff habe ich aus der Sachverständigenanhörung mitgenommen – ausgeblieben, weil die Eigentümer Verantwortung zeigen und vernünftig handeln. Wer mit offenen Augen durch unsere sächsischen Städte und Dörfer läuft, der weiß: Sachsens Kommunen sind so baumreich wie nie zuvor, denn die Sachsen sind baumfreundlich. Alte Baumbestände und neugepflanzte Bäume steigern unser aller Lebensqualität und viele Neupflanzungen sind auch ein Verdienst des Freistaates Sachsen und der Kommunen der letzten 30 Jahre – was unsere Anerkennung und Wertschätzung findet. Aber wie wir wissen, wachsen ja auch auf privatem Grund und Boden sowie im Hausgarten Bäume, und auch den Privateigentümern gebührt zunächst Wertschätzung und Dank von der Politik statt Bevormundung und Gängelei. (Beifall bei der AfD) Lassen Sie uns eines klarstellen: Unsere Baumbestände von heute sind kein Verdienst von Gehölzschutzsatzungen. Grüne Bürokratie ist kein Wachstumsfaktor, nicht mal für Bäume. (Zuruf von der AfD – Heiterkeit) Werte Kollegen, vollkommen einig sind wir uns in dem Punkt, dass wir einen vielfältigen und gesunden Baumbestand in Sachsens Kommunen erhalten und entwickeln wollen, aber Ihr Weg, Ihre Gesetzesänderung, Ihr Ansatz sind leider praxisuntauglich und kontraproduktiv. Das sehen auch viele Sachverständige so. Mit Bürokratie und mit Kosten und Vorschriften können Sie die Sachsen eben nicht für Bäume oder für die Natur begeistern – im Gegenteil, so etwas schreckt ab. Lassen Sie uns der Vernunft der Bürger vertrauen, stärken wir die Eigenverantwortung, respektieren wir das Selbstbestimmungsrecht der Privateigentümer, der Baumbewirtschafter! (Beifall bei der AfD) Warum setzen wir nicht auf ergebnisoffene und fachlich qualifizierte Beratung auf Augenhöhe? Gespräche fördern gegenseitiges Verständnis und Akzeptanz – der Gewinner könnte unser Freund, der Baum, sein. Liebe CDU-Kollegen, als Beweis ein Praxisbeispiel, das seit vielen Jahren gut funktioniert: Für Acker und Grünland bietet Sachsen nämlich ein breites Angebot an Naturschutzmaßnahmen an – diese sind freiwillig. Den Bewirtschaftern werden dabei mehr oder weniger auskömmliche Prämien angeboten und es besteht sogar eine relative Planungssicherheit. Es sind sogar Naturschutzberater flächendeckend und regelmäßig in Sachsen unterwegs – in Agrargenossenschaften und auf Bauernhöfen. Im Ergebnis machen Landwirte und Flächeneigentümer freiwillig Naturschutz auf Äckern und Wiesen mit, weil mit ihnen zuerst gesprochen wurde, weil man sie ernst nimmt, weil finanzielle Anreize geboten werden und weil der rot-grüne Holzhammer außen vor bleibt. Der Erfolgsfaktor ist doch, dass man nicht von oben herab herunterdiktiert, sondern die Selbstbestimmung auf fremdem Grund und Boden respektiert. Da wurde ja in Sachsen in der Agrarpolitik manches richtiggemacht, und jetzt stellt sich doch die Frage, warum Sie dieses erfolgreiche Modell nicht einfach auf den Baumschutz auf Privatgrundstücken und kommunalen Flächen in den Städten und Gemeinden übertragen. Warum denken Sie nicht mal über finanzielle Anreize für die Baumbewirtschaftung und die Erhaltungspflege nach? (Zunehmende Unruhe) Sehen wir es einmal zusammen aus der Sicht des – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Prantl, einen kleinen Moment, bitte!

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Thomas Prantl AfD

Danke, dass die Regierungsbank zuhört! Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren, es ist in den letzten Minuten doch recht unruhig geworden. Ich bitte um etwas Ruhe hier vorn beim Redebeitrag – danke schön.

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Thomas Prantl AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehen wir es einmal aus der Sicht eines Baumbesitzers. Bäume sind Verantwortung, Bäume sind Arbeitszeit, Bäume sind Kosten, Bäume sind auch manchmal Zoff mit dem Nachbarn. Es muss Verkehrssicherheit gewährleistet werden, es müssen verkehrssicherungsrechtliche Risiken eingegangen werden. Hinzu kommt der Aufwand für die Baumpflege und die jährliche Verwertung von Laub. Ich frage Sie: Welche Gegenleistung erhält der Baumbesitzer von der Gesellschaft für seine Kosten, für seinen Aufwand, für sein Risiko? Richtig: keine, null! Sie sehen Bäume auf Privatgrundstücken im öffentlichen Interesse – das stimmt –, allerdings machen Sie das, ohne die öffentlichen Leistungen und Lasten der privaten Baumbesitzer zu honorieren. (Beifall bei der AfD) Finden Sie das wirklich gerecht? Das ist nicht gerecht! (Zuruf von der AfD: Baum-Soli!) Wie wäre es denn mit einer Gemeinwohlprämie für Baumbesitzer? Aber nein, statt der überfälligen gesellschaftlichen Anerkennung für Baumerhaltung kommen Sie mit Satzungen, Verboten, Formularen, Paragrafen, Wartezeiten, Verwaltungs-Latein und Kosten daher, und das ist nicht der richtige Weg. Dazu sagen wir klar und deutlich Nein. Die AfD schließt sich den Sachverständigen an, die in der öffentlichen Anhörung Ende November im Umweltausschuss sowie in den Fachstellungnahmen Zweifel an den Erfordernissen, an der Eignung und an der Angemessenheit der Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes geäußert haben. Wir greifen auch die Kritik des Normenkontrollrates auf. Dieser bemängelt Ihre liederliche Abwägungsentscheidung und unzureichende sachliche Begründung für die angestrebten Gesetzesänderungen. Baumschutzsatzungen sind Ausdruck von Misstrauen gegenüber dem Bürger und schaden auch der Akzeptanz und damit Ihrem im Grunde richtigen und guten Anliegen des Baumschutzes. Die AfD möchte nicht, dass die Rathäuser in Sachsen die Möglichkeit erhalten, Eigentümer noch stärker als vorher zu bevormunden. Apropos Bürokratie: Liebe CDU, gemeinsam mit der FDP haben Sie 2010 den Gehölzschutz erst entbürokratisiert und im März 2019 haben Sie im Plenum (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und der AfD) einen nahezu inhaltsgleichen Gesetzentwurf der GRÜNEN behandelt. Dazu sagte mein geschätzter Erzgebirgskollege, Ronny Wähner von der CDU, völlig zu Recht (Zurufe des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – hören Sie einmal gut zu Herr Lippmann –, die CDU sagte völlig zu Recht: Hinsichtlich des Weges, wie wir dieses Ziel erreichen wollen, unterscheiden wir, die CDU, uns deutlich von den GRÜNEN, weil die GRÜNEN den Weg gehen, den sie am liebsten beschreiten, den Weg über Verbote, über neue Gesetze und über neue Satzungen. Was Sie, liebe CDU, heute von der grünen Verbotspartei noch unterscheidet, werden Sie Ihren Wählern bald erklären müssen. (Beifall bei der AfD) Heute macht die CDU einen weiteren Schritt Richtung GRÜNE, wieder Rolle rückwärts. Wieder werden vernünftige Entscheidungen widerrufen, natürlich auf Kosten der Bürger und wieder auf Druck der rot-grünen Koalitionspartner. Die Sachsen haben verstanden: Wer CDU wählt, wählt grün. Dieser Tagesordnungspunkt ist der Beweis. Zurück zu Ihrer Gesetzesänderung: Sie ist naturschutzfachlich undifferenziert. Sie wird die Akzeptanz der Bürger für den Naturschutz schmälern, sie erzeugt Papierberge, Kosten für alle Beteiligten ohne, dass es messbare Veränderungen oder Verbesserungen für den Naturschutz gibt. Wir lehnen Ihre Gesetzesänderung daher ab. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die AfD-Fraktion Kollege Prantl. Nun die Fraktion DIE LINKE; Frau Kollegin Mertsching, bitte schön.

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Antonia Mertsching Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach zehn Jahren ökologischen Wahnsinns ist es nun endlich wieder beseitigt, dieses unsägliche allseits bekannte Baum-ab-Gesetz. Warum Baum-ab-Gesetz? – Weil zehn Jahre lang in Sachsen den Kommunen verwehrt war, Obstgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden, Nadelgehölze und Bäume unter einem Meter Stammumfang zu schützen. Das war nicht nur ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern auch fahrlässig. (Zuruf) In der Praxis bedeutete das, eine 50-jährige Buche auf einem Privatgrundstück – ein halbes Menschenleben, wenn es gut läuft – konnte einfach so plattgemacht werden, ohne dass man auch nur einen Vermerk dazu hätte irgendwo machen müssen. Dafür also Applaus, dass Sie diese Einschränkung des kommunalen Baumschutzes rückgängig gemacht haben. Bravo! (Beifall des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE –

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Rico Gebhardt Die Linke

Ich danke dir!) Wir hatten die Gesetzesänderung damals abgelehnt und ich sage Ihnen heute noch einmal, warum. (Zuruf von der CDU) Es gab und gibt keine fachliche, ökologisch begründbare Rechtfertigung, dass Obstgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden, Nadelgehölze oder generell Bäume mit einem Stammumfang von unter einem Meter vom Schutz vor Abholzung ausgeschlossen werden sollten. (Zuruf von der CDU) Auch sie leisten einen Beitrag zum Schutz von seltenen Arten. Deren Lebensstätten sind Teil einer ökologischen Infrastruktur, begünstigen das Mikroklima und binden CO . Aber CDU und FDP taten damals so, als hätten all diese Bäume keinen Wert und keine Funktion, wie auch gerade der Vorredner verlauten ließ. Die Bürgerinnen und Bürger sollten selbst entscheiden. Doch diese Verwaltungsvereinfachung zeigt, wie sie unserer Lebensgrundlage das Leben schwer macht. Wer von uns – ich bitte jetzt tatsächlich um das Handzeichen – kann einem in die Jahre gekommenen Apfelbaum ansehen, ob er Herberge für den streng geschützten Juchtenkäfer ist? – Wer von uns kann in der Baumhöhle einer Kirsche, die geschützte Ruhe- und Fortpflanzungsstätte des possierlichen Gartenschläfers, einer stark bedrohten rückläufigen Bilchart erkennen? – (Thomas Prantl, AfD: Ich!) Ich empfehle, die Bilche einmal zu googeln. Sie sind sehr niedlich. Wer von uns kann eine Schwarzpappel von einer Hybridpappel unterscheiden? – Ich kann das nicht. So wie wir bzw. uns hier geht es wohl dem überwiegenden Teil der Bevölkerung. (Zuruf von der AfD: Das ist Allgemeinbildung!) Deshalb braucht es fachlich qualifizierte Beratung und eine Genehmigung. Diese halten wir für ein geeignetes Instrument, denn es gab und gibt aus unserer Sicht keinen Grund, warum das Fällen von Bäumen der genannten Arten keiner Genehmigung unterliegen sollte. Ich sage nur: Vier Augen sehen mehr als zwei. Die Genehmigungspflicht von Baumfällungen sorgt pragmatisch für fachlich qualifizierte Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern und für Rechtssicherheit im Zusammenhang mit unabwendbaren Baumfällungen. Auch bei diesen müssen die europarechtlich festgelegten Artenschutzbestimmungen des Bundes und des Sächsischen Naturschutzgesetzes grundsätzlich berücksichtigt werden. Denn ein Baum ist nicht nur ein Landschaftselement. Unwissenheit schützt auch in diesem Fall vor Strafe nicht, wenn sich beispielsweise nach der Fällung einer 30 Meter großen Kiefer herausstellt, dass diese ein sogenannter Schlafbaum der Waldohreule war und damit als deren Winterruhestätte artenschutzrechtlich geschützt ist. Wenn es beim Fällen von Bäumen sogar zur Tötung und Verletzung von Tieren strenggeschützter Arten wie zum Beispiel Fledermäusen kommt, muss sich der Verursacher strafrechtlich verantworten. Biodiversität ist deshalb, um das noch einmal klar zu sagen, kein Nice-to-have oder ein Luxusproblem. Biodiversität ist die Grundlage unseres Lebens. Wir sind aus der Vielfalt entstanden. Ohne diese Vielfalt wird es mit unseren Lebensgrundlagen schlecht aussehen. Deshalb hat die vorgesehene Streichung des aus unserer und aus fachlicher Sicht unsinnigen Absatzes unsere volle Unterstützung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollegin Mertsching. Nun hat die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Ich erteile Herrn Kollegen Zschocke das Wort, bitte schön.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, den Gemeinden und kreisfreien Städten bei den geschützten Landschaftsbestandteilen die Gestaltungsfreiheit zurückzugeben, die vor Ort notwendig ist. Wir stellen damit Art und Weise des Baumschutzes sowie Umfang wieder in die kommunale Entscheidungshoheit. Es geht nicht um weitreichende, inhaltliche Änderungen am Naturschutzgesetz. Kern ist die Streichung eines Satzes – nicht mehr und nicht weniger. Mit der Änderung können künftig auch – Frau Mertsching hat es mehrfach ausgeführt – die genannten Gehölze wieder unter Schutz gestellt werden – sofern es vor Ort einen Konsens dafür gibt. Mit einer kleinen zweiten Änderung werden die Kommunen entlastet. Ihnen wird mehr Zeit eingeräumt, um Anträge zu prüfen und zu entscheiden – innerhalb von sechs, statt nur drei Wochen. Das ist es auch schon, was hier heute zur Abstimmung steht. Damit kommen wir der langjährigen Forderung der Städte und Gemeinden zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung beim Baumschutz nach. In der Tat kennen die Kommunen die örtlichen Gegebenheiten am besten und können am zuverlässigsten beurteilen, wie sich der Baumbestand vor Ort entwickelt und welches Schutzniveau vor Ort erforderlich ist. Das Gesetz ermöglicht den Kommunen, gemeinsam mit den Grundstückseigentümern und der Bürgerschaft eine gute Lösung vor Ort zu finden. Darum geht es. Diese Lösung, meine Damen und Herren, wird nicht überall in Sachsen gleich aussehen. Einige Kommunen werden nichts ändern. Da wird sich auch für die Antragssteller nichts ändern. Es bleibt alles beim Alten. Andere Kommunen werden möglicherweise im Gemeinderat über den Baumschutz diskutieren. Bei diesem sensiblen Thema wird dies unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit geschehen. Die Verbände, gerade Haus- und Grundbesitzerverbände, werden sich in diese Diskussion vor Ort einbringen. Eine Änderung der jeweiligen Praxis wird es immer nur dann geben, wenn sich die Bürgerschaft vor Ort darauf einigt. Es geht hier nicht um die von manchen befürchtete flächendeckende Verschärfung des Baumschutzes. Im Gegenteil: Das Paragrafendickicht wird gelichtet, Herr Prantl, und die gemeinschaftliche Entscheidung vor Ort wird gestärkt. Im Anhörungsverfahren sind eine Menge großer Geschütze gegen diese zwei kleinen Änderungen aufgefahren worden. Darauf möchte ich kurz eingehen: Ein zentrales Gegenargument war, dass die Ziele des Umwelt-, Klima- und Landschaftsschutzes nun auf die privaten Eigentümer abgewälzt werden würden. Und es würde verkannt werden, dass vor allem Bäume auf den öffentlichen Flächen beseitigt und die Kommunen nur ungenügend ihren eigenen Verpflichtungen zur Ersatzpflanzung gerecht werden. Ja, in der Tat gibt es sehr hohe Verluste, auch beim öffentlichen Grün – insbesondere bei dem geschwächten Straßenbegleitgrün. Diese Defizite können Private nicht ausgleichen, meine Damen und Herren, auch nicht die Defizite bei der Pflege des öffentlichen Grüns oder die unzureichenden Ersatzpflanzungen in manchen Kommunen. Auch hier gilt: Der richtige Ort, diese Auseinandersetzung zu führen, ist die Kommune. Die Krise des öffentlichen Grüns muss vor Ort genauso problematisiert und angegangen werden wie die Frage des Baumschutzes auf privaten Flächen. Öffentliche Hand und private Eigentümer müssen in eine gemeinsame Richtung arbeiten. Das kann der Landesgesetzgeber weder vorschreiben noch lösen. Dann wurde vorgetragen, wir GRÜNEN stünden den privaten Grundstückseigentümern grundsätzlich skeptisch gegenüber. Ich meine, das ist wirklich eine schwer haltbare Unterstellung. Viele GRÜNE sind wie ich kommunalpolitisch aktiv. Wir wissen, dass die privaten Grundstückseigentümer oder auch die Wohnungsgenossenschaften im Regelfall sehr verantwortungsvoll mit dem vorhandenen Baumbestand umgehen, weil es ihr Eigentum ist, und er ist ein Mehrwert für das Grundstück und für ihre Mieter und Mieterinnen. Andersherum könnte ich den Gegnern der heute vorliegenden Änderung auch eine Grundskepsis gegenüber den sächsischen Gemeinden unterstellen, dass diese nicht verantwortungsvoll mit dem neuen Entscheidungsspielraum umgehen können. Herr Prantl hat dieses Misstrauen gegenüber den Kommunen in seinem Redebeitrag vorhin bestens illustriert. Dann gab es noch das Argument, die Fristverlängerung würde die Antragsteller benachteiligen. In der Tat ist ein zeitlicher Planungsvorlauf bei den Grundstückseigentümern möglicherweise jetzt höher. Aber sie profitieren dann auch von einer qualitativ angemessenen Bearbeitung und Bescheidung ihres Anliegens. Ein größeres Zeitfenster ist für alle Beteiligten auch dann besser, wenn individuelle Lösungen oder Kompromisse gefunden werden müssen. Dann wird noch ein Anstieg des bürokratischen Aufwands befürchtet. Herr Rohwer ist darauf eingegangen. Aber daran haben weder die Kommunen noch die Eigentümer Interesse. Es gehört daher in den Aushandlungsprozess vor Ort, wie Satzungen und Verfahren einfach und bürgerfreundlich gestaltet werden. In der Anhörung gab es den Wunsch, im Gesetz bestimmte Baumarten vom Schutz auszunehmen. Aber wenn man sich die Systematik anschaut, trifft das Naturschutzgesetz nach wie vor keine Vorgaben für einzelne Baumarten. Es obliegt wirklich der kommunalen Ausgestaltung vor Ort, wie damit umgegangen wird, wie bestimmte Baumarten möglicherweise auszunehmen sind. Die Verhältnisse sind in Sachsen regional unterschiedlich, und da ist es sachgerecht, den Gemeinden die Regelung dieser Frage zu überlassen. Meine Damen und Herren! Der Schutz des innerstädtischen Grüns hat eine große Bedeutung für Luftreinhaltung und Klimaanpassung, und es macht wenig Sinn, immer nur an die Kommunen zu appellieren, doch mehr für das Grün in der Stadt zu tun. Sie müssen dann auch die Instrumente dafür an die Hand bekommen, und wirksame Baumschutzsatzungen sind dafür ein Instrument. Baumschutz ist Klimaschutz, und da müssen öffentliche Hand und private Eigentümer künftig viel mehr an einem Strang ziehen. Es macht wenig Sinn, darüber zu streiten, wie viele Bäume in den letzten Jahren von wem genehmigungsfrei gefällt wurden. Lassen Sie uns bitte nach vorn schauen. Die heute vorliegende Änderung des Naturschutzgesetzes eröffnet die Chance, dass wieder mehr Bäume und Gehölze insgesamt erhalten werden können, und gerade nach den hohen Verlusten in den trockenen und heißen Sommern der letzten Jahre sollte diese Chance gemeinsam mit den Kommunen und Grundstückseigentümern genutzt werden. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Zschocke. Nun hat die SPD das Wort. Kollege Winkler, bitte schön.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne meine Ausführungen mit einem Zitat von Arne Reese, Abteilungsleiter im Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden, der als Sachverständiger zur Anhörung des Gesetzentwurfes ein Fazit zog. Er war einer von fünf der sieben anwesenden Sachverständigen, die sich für den Gesetzentwurf und für die Gesetzesänderung ausgesprochen haben. Das Verhältnis war also etwas anders, als es von Herrn Prantl hier dargestellt wurde. Ich zitiere Herrn Reese: „Die Kommunen brauchen Handlungsspielraum, um auf ihre jeweilige Situation vor Ort eingehen zu können und standortgerecht, kommunengerecht ihre Baumschutzsatzung anpassen zu können, auch im Zuge des veränderten Klimas. Das Gesetz muss einfacher und leichter verständlich sein, und es muss eine angemessene Beratung und Kommunikation mit den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen.“ Genau das verfolgt die Staatsregierung mit dieser Gesetzesänderung. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes aus dem Jahr 2010, das von einigen schon angesprochen wurde, wollte der damalige Gesetzgeber mehr Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau. Das ist, verfolgt man die Aussagen der fünf Sachverständigen, die sich zur Anhörung für den Gesetzentwurf ausgesprochen haben, nicht gelungen. Hinzu kommt, dass mit dieser Regelung aus dem Jahr 2010 eine sehr weitreichende Einschränkung des § 29 Bundesnaturschutzgesetz festgestellt ist, die so in keinem anderen Bundesland getroffen wurde, wie das Frau Dr. Juliane Albrecht vom Leibniz-Institut während der Anhörung deutlich machte. Wir nehmen uns mit dem Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, dieser Probleme an und werden Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter sowie weitere Baumarten, nämlich Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Baumweiden wieder in den Schutzbereich von Gehölzschutzsatzungen einbeziehen. Das geschieht mit § 19 Sächsisches Naturschutzgesetz, der die entsprechenden Regelungen zu den sogenannten Baum- und Gehölzschutzsatzungen trifft, für deren Erlass gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Naturschutzgesetz die Gemeinden zuständig sind. Die Satzungsgewalt liegt damit bei den Selbstverwaltungskörperschaften. Das ist heute schon des Öfteren gesagt worden. Ziel der Gesetzesänderung ist es auch, den Gemeinden bei der Unterschutzstellung mehr Entscheidungsfreiheit einzuräumen, indem die gesetzlichen Vorgaben reduziert werden. Zum anderen soll den Gemeinden mehr Zeit für die Entscheidung über einen Antrag eingeräumt werden. Auch das wurde gesagt. Es wird heute noch einen Änderungsantrag der LINKEN geben. Dazu sei an dieser Stelle gesagt, dass durch die Gesetzesänderung keine neuen Aufgaben an die Städte und Gemeinden übertragen werden, was schon deshalb keinen Mehrbelastungsausgleich begründet. Den Gemeinden entstehen unmittelbar durch die Gesetzesänderung keine zusätzlichen Kosten. Es liegt in ihrer Entscheidung, inwieweit sie den Geltungsbereich ihrer Satzung einschränken oder ob durch eine Ausweitung mit einer Zunahme an Anträgen auf Beseitigung oder Veränderung zu rechnen ist. Das Genehmigungsverfahren ersetzt jetzt den in den letzten Jahren festgestellten – das ist auch von Herrn Reese gesagt worden – erhöhten Beratungsaufwand. Ich erinnere, wie gesagt, an die Aussagen, die Herr Reese während der Anhörung getätigt hat. Das Antragsverfahren ist im Übrigen für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Zum Schluss meiner Ausführungen gestatten Sie mir noch folgende Bemerkung: Wir als SPD-Fraktion sprechen uns eindeutig für die auch im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung aus und unterstützen das Vorhaben der Änderung des Naturschutzgesetzes in diesem Punkt. Den Kommunen wird damit eine geänderte Ermächtigungsgrundlage für Satzungen an die Hand gegeben, von der sie Gebrauch machen können, aber nicht müssen. Baum- und Gehölzschutz war und ist zunehmend wichtig im Sinne des Naturund Klimaschutzes. Da sollten private Grundstückseigentümer als Akt der Solidarität mitziehen, die auch bei nunmehr geänderten Satzungen nach wie vor die Möglichkeit haben, notwendige Fällungen von Bäumen zu beantragen oder bei Gefahr zu handeln. Zu unserem Änderungsantrag, der bereits erwähnt wurde, ist alles ausgeführt worden, sodass ich an dieser Stelle nur noch um Zustimmung zur Gesetzesänderung werben kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ja, bitte. Für die AfDFraktion Herr Prantl, bitte.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe noch Redezeit und würde gern eine kleine Erwiderung zu dem machen, was hier gegen meine Rede eingewandt worden ist. Zunächst muss ich unterstreichen, dass Baumschutzsatzungen durchaus sehr kontraproduktiv wirken können. Wir haben ein Beispiel im Erzgebirge, wo außerhalb des Siedlungsgebietes im Offenland die Vegetation auf Steinrücken und auf artenreichem Grünland unter Baumschutz gestellt wurde. Durch die Baumschutzsatzung wird Naturschutzarbeit, die dringend notwendig ist, erschwert. Erstens schrecken die Satzungen ab. Wozu führt das? Eigentümer fällen ihre Bäume vor dem Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Stammumfangs oder pflanzen erst gar nicht. Ich habe Ihnen das Beispiel genannt, welches in der sächsischen Agrarpolitik gut und vernünftig läuft. Daraus müssen wir lernen, wie wir die öffentlichen Interessen mit dem Respekt vor dem Privateigentum verbinden können. Lieber Kollege Zschocke! Das Paragrafendickicht wird nicht gelichtet. Das Gegenteil ist der Fall: Es wird immer dichter, wenn jede einzelne Kommune ihre individuelle Satzung strickt, was geschützt wird und was nicht. Davor haben auch die Sachverständigen gewarnt. Schlussendlich lehnen wir ebenfalls die angestrebte Bearbeitungszeitverdopplung von drei auf sechs Wochen ab. Es verkompliziert jede Planung, die Wartezeit der Antragsteller verdoppelt sich. Wir sehen nicht, was man nicht in drei Wochen entscheiden könnte, wofür andere sechs Wochen brauchen. Das ist das Gegenteil von bürgerfreundlich. Das geht gar nicht. Danke sehr. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Besteht weiterer Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich der Staatsregierung das Wort. Herr Staatsminister Günther, bitte.

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Wolfram Günther

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir, das haben die Vorrednerinnen und Vorredner bereits dargestellt, die Selbstverwaltungshoheit der Kommunen einerseits wiederherstellen. Anderseits möchten wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass man auf kommunaler Ebene in allen Fragen des Reagierens auf den Klimawandel – dem Klimaschutz vor Ort, dem Schutz von Artenvielfalt und Lebensqualität – entgegenkommen kann. Wir bereinigen damit etwas, was vor zehn Jahren anders entschieden wurde. Wir folgen damit auch den seit dieser Zeit vehement vorgetragenen Forderungen der Umweltverbände, auch in der Landesarbeitsgemeinschaft, in Sachsen. Es war immer und ununterbrochen das Topthema Nummer eins. Es war auch eine Forderung der Kommunen. Kollege Winkler hatte es gerade vorgetragen. Wir beenden damit auch Rechtsunsicherheiten, die bestanden haben. Kollegin Mertsching hatte es schon vorgetragen. Die Kommunen hatten einen zusätzlichen Aufwand, weil das Missverständnis, dass es keine anwendbare Gehölzschutzsatzung auf kommunaler Ebene mehr gab, dazu geführt hat, dass die Bürgerinnen und Bürger sich auch nicht mehr sicher waren, was naturschutzrechtlich gilt, und deshalb zu den Kommunen gegangen sind. Viele Arten wie etwa die geschützte Schwarzpappel oder die Elsbeere, die auf der Roten Liste steht, aber auch Lebensstätten, die sich in Gehölzen befanden, führten zu Unsicherheiten. Es kam zu Ordnungswidrigkeiten und Umweltstraftaten, denen die Behörden nachgehen mussten. Das alles geschah auch zum Nachteil der Betroffenen. Nun haben wir viel mehr Sicherheit geschaffen. Folgendes möchte ich noch einmal klarstellen: Wenn die Kommune sich entscheidet, eine Gehölzschutzsatzung zu erlassen, dann ist, sofern ein berechtigtes Interesse des Grundstückseigentümers vorliegt, dem Fällantrag stattzugeben. Im Vergleich zur Vergangenheit ist jetzt jedoch ein entsprechender Ausgleich anzupflanzen. Das brauchen wir. Das haben die Sachverständigen nicht nur in dieser Anhörung gesagt. Es fand bereits in der vergangenen Legislatur eine Anhörung zu einem gleichartigen Antrag im Landtag statt. Netto gibt es einen Verlust von mehreren Tausend Großbäumen und kleineren Gehölzen in jedem Jahr. Das können wir uns in Zeiten des Klimawandels schlicht nicht erlauben. Wenn auch manche hier im Parlament glauben, dass wir voraussetzungslos leben und der Sauerstoff und die saubere Luft von alleine kommen würden, dass wir die natürlichen Lebensgrundlagen zerstören können und trotzdem normal weiterleben können, dann ist das einfach ein Missverständnis. Vielleicht lebt man in so einer Welt, bitte schön. Es entspricht nicht dem Willen und der Wahrnehmung der großen Mehrheit der Menschen hier in diesem Land. Im Übrigen entspricht dies auch nicht einer ganz großen Anzahl von privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Es existiert unter ihnen ein ganz großes Wohlwollen und die Unterstützung für dieses Vorhaben. Es gab viele Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger an uns herangetreten sind und uns gesagt haben, dass sie ein Problem haben. Es gab auch Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dort wurden sie mit Wünschen von Nachbarn konfrontiert, die rechtlich gar nicht möglich sind. Es störte einfach ein Baum auf ihrem Grundstück. Allein der Fakt, dass es eine Gehölzschutzsatzung gibt, ermöglicht ihnen einen ganz einfachen Hinweis. Sie können dann Folgendes sagen: Lieber Nachbar, wir möchten uns nicht streiten. Es gibt eine Gehölzschutzsatzung, so einfach ist das nicht. Es liegt auch im Interesse der Grundstückseigentümer, ihre Bäume schützen zu können. Vor diesem Hintergrund ist das Gesetz mehr als vernünftig. Ich bitte um Ihre Unterstützung. Ich möchte gleich noch zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE etwas ausführen. Herr Kollege Winkler hatte schon die wesentlichen Punkte genannt. Wir übertragen den Kommunen keine neue zusätzliche Aufgabe. Es gibt bereits den Gehölzschutz. Deswegen gibt es auch nichts auszugleichen. Im Zuge der Anhörung gab es keine einzige Stellungnahme, keine einzige Ausführung, auch der Städte- und Gemeindetag hat sich nicht gemeldet, dass dies ein Problem sei. Der Landkreistag hat sich leider dazu nicht geäußert. Dort wurde auch nichts Entsprechendes vorgetragen. Das heißt, keiner im Verfahren hat das Problem genannt. Es ist nicht davon auszugehen, dass es ein Problem gibt. Das ist ein bisschen wie der Blick in die Glaskugel. Natürlich kann man die Zukunft beobachten. Im Moment ist dieses Problem nicht absehbar, juristisch ist es auch nicht geboten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –

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Dr. Joachim Keiler AfD

Herr Staatsminister, gegen böse Nachbarn schützt Sie das BGB!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Staatsminister Günther. Ich wollte Sie in Ihrem Redefluss nicht unterbrechen, weil Sie hintereinander gesprochen haben. Trotzdem möchte ich Sie um etwas mehr Ruhe im Saal bitten, weil man es ansonsten sehr schlecht versteht. Es liegt uns ein Änderungsantrag vor. Soll dieser noch eingebracht werden? – Frau Mertsching, bitte schön.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Rolle rückwärts im Naturschutzgesetz wird es aus unserer Sicht nicht getan sein, den Gehölzschutz und damit Naturschutz schlagkräftig voranzubringen. Die Koalition möchte mit ihrer Gesetzesänderung eine Änderung der Rechtslage erreichen, die in etwa der damaligen entspricht. „In etwa“ steht in diesem Teil für einen entscheidenden Unterschied, wenn es darum gehen soll, den Gehölzschutz landesweit zu stärken. Mit der Vereinfachung des Landesumweltrechts schränkte die damalige Regierung aus CDU und FDP die Regelbefugnis der Kommunen im Hinblick auf die Festsetzung geschützter Gehölze ein. Sie griff auch in den Schutzbereich der kommunalen Finanzhoheit ein, indem sie per Gesetz die Kostenfreiheit des Genehmigungsverfahren zur Fällung eines Baumes forderte. Anträge mussten also nicht mehr von den Bürgerinnen und Bürgern, die diese gestellt hatten, bezahlt werden. Das damals vom juristischen Dienst der Landtagsverwaltung erstellte Gutachten aus dem Jahr 2010 wurde bis jetzt konsequent ignoriert. Darin schilderte der juristische Dienst erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den kommunalen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung und dass der Eingriff in den Schutzbereich der kommunalen Finanzhoheit verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Diese äußerst fragwürdige Regelung hat auch in der Novellierung weiterhin Bestand. Dabei hatten Sie die Chance, hier endlich Rechtssicherheit herzustellen. Wir leben doch in einem Rechtsstaat! Möchten die Kommunen die nun wiedergewonnene Entscheidungsfreiheit derart nutzen, dass sie umfassende und wirksame Gehölzschutzsatzungen erlassen, wird der Arbeitsaufwand steigen. Es würden mehr Anträge auf Baumfällungen eingehen. Die jetzt schon hohe, aber kostenfreie Beratung wird noch mehr gefordert, was natürlich wichtig und richtig ist. Doch die Kommune kann diese Mehrbelastung niemandem mehr in Rechnung stellen. Die Kostenerstattung durch die Bürger und Bürgerinnen wie vor dem Jahr 2010 im Rahmen eines kostenpflichtigen Antrags fällt aus. Der Freistaat sagt dazu: Sieh zu, wie du klarkommst. Umfassender Baumschutz geht zu hundert Prozent zulasten der Kommunen. Es geht hier nicht um den Mehrbelastungsausgleich, da es keine neue Aufgabe ist. Es geht einfach darum, dass die Kommunen nun keine Chance mehr haben, es jemandem in Rechnung zu stellen, gerade wenn der Aufwand steigt. Bei der Anhörung waren zu dieser Frage explizit keine kommunale Vertreterin und kein kommunaler Vertreter zugegen. Deswegen sagen wir Folgendes: Wer B wie Baumschutz sagt, der muss auch F wie Finanzierung sagen. Der Baumschutz darf keine Frage der finanziellen, der personellen Kapazitäten einer Kommune sein, sondern ist eine ökologische Notwendigkeit. Deswegen haben wir mit unserem Änderungsantrag zur Finanzierung dieses Mehraufwands für Gehölzschutz einen Vorschlag eingebracht, der die Kommunen darin unterstützt, den gestiegenen Anforderungen in Zeiten von Klima- und Biodiversitätskrise gerecht zu werden. Unser Änderungsantrag nimmt die Landesregierung in die Pflicht, dabei mitzuziehen, indem die Kommunen ihr die Rechnung stellen können. Unseres Erachtens nach ist der Gesetzentwurf leider nur ein Lippenbekenntnis für mehr Baumschutz. Er könnte ein aufrichtiges Statement für mehr Klimaschutz und Schutz biologischer Vielfalt sein. Dafür bräuchte es jedoch mehr als die Streichung einer Gesetzespassage. Dafür bräuchte es eine reale und damit meine ich finanzielle Unterstützung der Kommunen. Es bräuchte eine auskömmliche und angemessene Finanzausstattung. Um es auf den Punkt zu bringen: Es bräuchte die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Da wir das mit dem Händeheben vorhin schon einmal versucht haben, können wir dies jetzt tatsächlich üben. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte zum Ende kommen.

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Antonia Mertsching Die Linke

Ich werbe um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt Austauschbedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) – Ja. Volkmar Zschocke bitte für die BÜNDNISGRÜNEN.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Argumente wurden zwar schon vorgetragen, aber weil Frau Mertsching das hier so vehement eingeworben hat, möchte ich trotzdem noch einmal darauf eingehen. Ganz klar ist: Artikel 85 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung, Mehrbelastungsausgleich, kann nicht angewendet werden, weil eine Pflicht zum Ausgleich einer Mehrbelastung durch die Gesetzgebung schlicht und ergreifend nicht entsteht – das haben die Vorredner schon erläutert –; denn inwiefern die Gemeinden diese jetzt eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten bei der Unterschutzstellung nutzen, das entscheiden sie nun einmal selbst, und das war ja die Intention der Änderung. Darüber, ob eine Gebühr im Sinne des Baumschutzes ist, kann man sich ja streiten. Das ist ein Streit, der schon damals geführt wurde. Im Gegensatz zur Genehmigungsfreiheit entsteht natürlich beim Genehmigungsvorbehalt dann schon ein gewisser Aufwand für Antragstellung, für Prüfung, gegebenenfalls auch für die Ersatzpflanzungen. Wie gesagt, man kann sich darüber streiten, ob es am Ende hilfreich ist oder kontraproduktiv wirkt, dies noch einmal mit Gebühren zu befrachten. Deswegen sage ich: Es bleibt erst einmal abzuwarten, ob nun viele Kommunen allein wegen der fehlenden Möglichkeit, Gebühren zu erheben, auf eine Baumschutzsatzung verzichten. Das gilt es zu beobachten. Wie gesagt, in der Anhörung war es kein Thema. Deswegen, glaube ich, können wir das heute auch ohne diese Änderung so auf den Weg bringen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsbeitrag? – Ja. Herr Prantl für die AfD-Fraktion, bitte.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die Corona-Maßnahmen von Bund und Freistaat haben zu ganz erheblichen Belastungen der Kommunen geführt, so zu Mehrausgaben beim Gesundheitsschutz und zu Mindereinnahmen durch hohe Ausfälle bei Steuereinnahmen und Gebühren, um nur einige zu nennen. Waren die Maßnahmen bezüglich des Coronavirus wenig effektiv, so haben Sie, liebe Regierung, die Kassen der Kommunen doch wirksam gelehrt. Somit blicken die Kommunen mit großer Sorge auf die bislang ungeklärte Finanzlage der kommenden Jahre. Statt zu entlasten, hat sich die Regierung entschlossen, die Kommunen mit Gehölzschutzbürokratie zu beglücken, ganz ohne finanziellen Ausgleich; das versteht sich. DIE LINKEN möchten eine Erstattung der Mehrbelastung für die an die Kommunen übertragenen Aufgaben, für die die Sächsische Staatsregierung sachsenweit pro Jahr immerhin 6,5 Millionen Euro kalkuliert. – Werte Abgeordnete der LINKEN, da bin ich ganz bei Ihnen: Wer bestellt, der zahlt. Sie denken damit einen Schritt weiter als die Kenia-Koalitionäre. Allerdings habe ich auch ausgeführt, dass es mit der Änderung und Vereinfachung des sächsischen Naturschutzrechts im Jahr 2010 weder zu einem Kettensägemassaker noch zu mehr Verstößen gegen höherrangiges Naturschutzrecht gekommen ist und die Gesetzesänderung weder notwendig noch erforderlich oder sinnvoll ist. Die Bürger sind vor der Liberalisierung des Naturschutzgesetzes sorgsam mit ihren Gehölzen umgegangen; sie sind danach sorgsam mit ihnen umgegangen, sie werden es auch zukünftig tun, ganz ohne die von Ihnen angestrebte Bevormundung. Eine Gesetzesänderung ist also nicht notwendig, und wir werden daher diesen Änderungsantrag ablehnen. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Den sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, und zwar als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/5403. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür und sehr vielen Stimmen dagegen ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde. Die Frage ist jetzt, ob wir artikelweise abstimmen wollen oder ob wir das im Block machen. – Heißt das im Block? – Gut, dann würden wir das im Block machen. Als Erstes werde ich über die Überschrift sowie Artikel 1 und Artikel 2 gemeinsam abstimmen lassen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und keinen Enthaltungen ist der blockweisen Abstimmung zugestimmt. Weil wir im Block abgestimmt haben, lasse ich jetzt noch einmal über den Entwurf in Gänze abstimmen, nämlich über das Erste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, Drucksache 7/4539. Wer stimmt dafür? – (Zuruf von der CDU: In der Fassung des Ausschusses?) – In der Fassung, selbstverständlich. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der während der COVID-19-Pandemie Drucksache 7/5156, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/5340, Beschlussempfehlung Als Erstes frage ich, ob der Berichterstatter, Herr Wippel, das Wort wünscht. – Nein. Dann kommen wir jetzt zur allgemeinen Aussprache wie üblich. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD und LINKE. Ich bitte für die CDU-Fraktion Kollegen Anton, das Wort zu ergreifen.

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Rico Anton CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am 31. Mai dieses Jahres endet die fünfjährige Amtszeit der gewählten Personalvertretungen in Sachsen. Die turnusmäßigen Neuwahlen der Personalräte wären nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz regulär im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai durchzuführen. Aufgrund der pandemischen Lage kann die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen innerhalb dieses Zeitkorridors nicht sichergestellt werden. Zur Vermeidung personalratsloser Zeiten und zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wahlverfahrens sieht der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition deshalb vor, erstens den Wahlzeitraum für die Personalratswahlen bis längstens zum 31. Oktober 2021 zu verlängern und damit die pandemiebedingt möglichen Verzögerungen oder Unterbrechungen des Wahlverfahrens zu vermeiden. Zweitens sieht er vor: Alle amtierenden Personalvertretungen erhalten bis zur Konstituierung des neugewählten Personalrats, längstens jedoch bis zum 31. Oktober dieses Jahres, ein befristetes Übergangsmandat, wenn mit dem Ablauf der regulären Amtszeit am 31. Mai noch kein neuer Personalrat gewählt wurde. Sie führen bis dahin die Geschäftsstelle in der Dienststelle weiter. Des Weiteren geht es darum, die Handlungsfähigkeit der Personalvertretungen während der pandemischen Lage sicherzustellen. Die Personalräte leisten eine wichtige Aufgabe, und ihre Arbeit ist auch für die Funktionsfähigkeit Jetzt noch einmal, weil ich nicht richtig hingeschaut habe: Wer stimmt dafür? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist dem Gesetzentwurf in genau dieser Fassung zugestimmt. Wir können auch gleich den Tagesordnungspunkt verlassen und kommen zu des Entwurfs Personalratswahlen 2021 und Personalvertretungen in Sachsen (Personalratswahlgesetz 2021) Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Inneres und Sport des öffentlichen Dienstes insgesamt erforderlich, zum Beispiel für die Ermöglichung von Personalmaßnahmen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass während der pandemischen Lage Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden können und Personalratssitzungen auch per Videokonferenz zulässig sind. Dabei geht es darum, möglichst praxisnahe Lösungen zu ermöglichen, die eine Beteiligung aller Personalräte gewährleisten. So sind neben reinen Videokonferenzen gleichfalls Hybridsitzungen möglich, wenn zum Beispiel einem Personalratsmitglied aufgrund von technischen Hürden oder wegen einer Behinderung eine Teilnahme an einem bestimmten Format nicht möglich ist. Den Personalratsvorsitzenden sind damit geeignete Instrumente an die Hand gegeben, die Arbeit des Personalrates organisatorisch umfänglich sicherzustellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine unverzichtbare Voraussetzung für die Personalratsarbeit ist die Vertraulichkeit dessen, was in den Sitzungen besprochen wird. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass der Gesetzentwurf sehr deutlich normiert, dass die Aufzeichnung und Speicherung von Sitzungen unzulässig ist und geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen sind, damit Unberechtigte keine Kenntnis vom Inhalt der Sitzungen nehmen können. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es nicht versäumen, an dieser Stelle nochmals allen Obleuten der Fraktionen zu danken, die im Innenausschuss eine abschließende Behandlung dieses Gesetzentwurfs bereits in der ersten Sitzung mitgetragen haben. Damit können wir heute rechtzeitig den Weg dafür ebnen, dass die Personalratswahlen auch in diesem Jahr ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Anton für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Valentin Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der gebotenen Kürze: Die Corona-Pandemie stellt uns in allen Lebenslagen vor erhebliche Herausforderungen, oft noch mehr als unser Privatleben ist unser Berufsleben von festen Abläufen und erforderlichen Absprachen geprägt, das sollte normalerweise keine Probleme aufwerfen: Seit Jahrzehnten im gesetzlichen Rahmen oder in vor sich hindümpelnden festen betrieblichen Übungen funktionierende Abläufe, die nun in einer Corona-Pandemie ins Stocken geraten, so auch bei den Personalvertretungen. Die fünfjährige Amtszeit der sächsischen Personalvertretungen in Verwaltungen, Gerichten, Schulen und dergleichen mehr endet zum 31. Mai 2021. Das Sächsische Personalvertretungsgesetz sieht vor, dass zu diesem Zeitpunkt ein neuer Personalrat gewählt und die Personalvertretung übernommen hat. Ist bis dahin kein Personalrat gewählt, sieht das Gesetz allerdings keine Übergangstätigkeit des alten Personalrates vor. Unter normalen Umständen tritt der Fall nur höchst selten ein. Aber wir leben aktuell nicht unter normalen Umständen, sondern in Zeiten einer Pandemie. Mit der Corona-Schutz-Verordnung ist zwar Vorsorge dafür getroffen, dass notwendige Gremiensitzungen juristischer Personen- oder auch Betriebsversammlungen durchgeführt werden können, gleichwohl ist es aber denkbar, dass ein Personalrat oder ein Wahlvorstand nicht zusammentreten und die Wahl in den gesetzlichen Fristen vorbereiten kann. Sei es, weil Personen erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden, sei es, dass sie wegen der Betreuung von Kindern, der Pflege Erkrankter oder des mobilen Arbeitens und der Vermeidung des Ansteckungsrisikos nicht an Sitzungen teilnehmen wollen oder werden. Die Personalvertretungen haben daher den nachvollziehbaren Wunsch geäußert, gesetzliche Übergangsregelungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Personalratswahl und die ordnungsgemäße Abhaltung von Sitzungen in der Pandemiezeit garantieren. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nimmt die Koalition diese Wünsche auf, sieht die Notwendigkeit einer gesetzlichen Anpassung und nimmt diese vor. Die Inhalte sind von Kollegen Anton schon skizziert worden. Deshalb möchte ich nicht darauf eingehen. Ich erlaube mir allerdings noch einen wichtigen Hinweis: Den Verweis auf die entsprechende Anwendung des § 35 Abs. 5 Personalvertretungsgesetz. Er beabsichtigt nicht, dass Umlaufverfahren oder Videositzungen nur dann stattfinden können, wenn kein Mitglied widerspricht. Wir sind uns darüber einig, dass die Regelung des Satzes 1 nur für die bereits bestehenden Möglichkeiten des Umlaufverfahrens nach Geschäftsordnung Geltung entfalten. Mit der Regelung dieses Gesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, aus Gründen des Infektionsschutzes auf einen Umlaufbeschluss oder eine Sitzung in Form einer Videokonferenz zu gehen, was dieses Reglementarium überformt. Dabei sollen die Informations- und Dokumentationspflichten des § 35 Abs. 5 allerdings entsprechend gelten. Zum Schluss noch ein Wort zum Datenschutz. Wir gehen davon aus, dass die Dienststellen datenschutzgerechte Technik verwenden, wenn wir schon regeln, dass der Personalrat diese zu nutzen hat. Zudem sind organisatorische Maßnahmen zu treffen, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis erlangen, was bei sensiblen Personalratsangelegenheiten eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Werte Kolleginnen und Kollegen! Gerade in den aktuell coronabedingten Umbrüchen der Arbeitswelt, auch innerhalb unserer Verwaltung, braucht es starke und wirkmächtige Personalräte, die diese Prozesse begleiten. Mit diesem Gesetz gewährleisten wir deren Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten. Ich bitte entsprechend um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Ich bitte jetzt für die SPD-Fraktion Kollegen Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Seit fast einem Jahr kämpft unsere Gesellschaft mit der Covid-19-Pandemie und deren Auswirkungen. Die Krisenbewältigung lastet auf den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Arbeit in den Dienststellen, Betrieben und Einrichtungen des Landes und der Kommunen hat sich verändert, auch für die Personalvertretungen. Arbeitsprozesse wurden von jetzt auf gleich umstrukturiert und vor allem digitalisiert; mobiles Arbeiten wurde ermöglicht. Dass dabei Beschäftigtenrechte unter der Krisensituation nicht immer selbstverständlich mitgedacht wurden und werden, liegt wohl ein Stück weit in der Natur der Sache. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: In der Natur der Sache?) – Ja, in der Natur der Sache. – Umso wichtiger sind in dieser Krise Personalrätinnen und -räte mit ihrer starken Stimme für die Rechte von Beschäftigten. Es ist die Aufgabe der Dienststellen, aber auch unsere als Sächsischer Landtag, die Arbeit der Personalräte unter der Krise bei all den Infektionsgefahren und Kontaktbeschränkungen zu ermöglichen. Das gilt auch für die 2021 anstehenden Personalratswahlen in Sachsen, die ebenfalls durch die Pandemie beeinträchtigt werden. Wahlvorstände müssten eigentlich schon längst gewählt sein und arbeiten. Die Wahlen müssten aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Personalvertretungsgesetz bis Ende Mai gewählt sein – und das unter den Bedingungen einer Pandemie mit zahlreichen Beschränkungen und Kontaktverboten. Einfach die Wahlen zu verschieben, das wäre rechtswidrig. Ein automatisches Übergangsmandat für die bisherigen Personalräte ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ohne Wahlen allerdings hätten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst keine Personalräte und damit keine starke Vertretung ihrer Rechte. Das geltende Personalvertretungsgesetz ist – wenn man so will – nicht krisenfest. Das haben wir als Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD erkannt. Wir wollen das heute ändern. Deshalb haben wir drei Fraktionen unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte den heute vorliegenden Entwurf für das Personalratswahlgesetz 2020/2021 eingebracht. Das Hauptziel ist, die wichtige Arbeit der Personalvertretungen auch in der Krise zu ermöglichen und die Personalratswahlen coronafest abzusichern. Was regeln wir konkret? – Der Hauptpunkt des Gesetzes ist sicherlich, eine personalratslose Zeit zu verhindern. Der im Personalvertretungsgesetz normierte Wahlzeitraum wird über den 31. Mai hinaus bis zum 31. Oktober verlängert. Ausdrücklich können die Wahlvorstände nach ihrer Bestellung den Beginn des Wahlverfahrens hinausschieben oder ein begonnenes Wahlverfahren zu jedem Zeitpunkt unterbrechen oder abbrechen und sodann fortsetzen oder später neu beginnen. Wir geben damit den Wahlvorständen einerseits Rechtssicherheit und andererseits in der Pandemie das richtige Maß an Sicherheit und Flexibilität. Parallel dazu stellen wir aber auch klar, dass die derzeitig amtierenden Personalräte so lange im Amt bleiben, bis ein neuer Personalrat gewählt ist – spätestens bis zum 31. Oktober dieses Jahres. So bleibt die Interessenvertretung für die Beschäftigten gesichert. Für die neu gewählten Personalrätinnen und -räte endet deren Amtszeit wiederum regelmäßig am 31. Mai 2026, sodass die nachfolgenden Personalratswahlen wieder dem regelmäßigen Turnus folgen können. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen während der Pandemie. Derzeit sieht das Personalvertretungsrecht nur Präsenzsitzungen und ausnahmsweise Umlaufbeschlüsse für die Beratungen und Entscheidungen der Räte vor, aber auch nur, wenn Entsprechendes in der Geschäftsordnung geregelt ist. Die Durchführung von Präsenzsitzungen ist nun einmal tatsächlich und rechtlich schwierig geworden. Deshalb wollen wir ausdrücklich als Gesetzgeber wegen der Covid-19-Pandemie Beschlüsse im Rahmen von Videokonferenzen oder Umlaufverfahren auch dann ermöglichen, wenn keine Regelung in der Geschäftsordnung erfolgt ist. Je nach Lage des Infektionsgeschehens sollen die Vorsitzenden der Personalräte entscheiden können, ob eine Präsenzsitzung durchführbar ist oder ob sie wahlweise auf Videokonferenzsitzungen oder Umlaufverfahren zurückgreifen. Auch hybride Formen, also das Stattfinden von präsenten und per Video zugeschalteten Mitgliedern, wird möglich sein. Sicher, die digitale Kommunikation hat ihre Schwächen und nicht jeder ist ihr größter Fan. Darum gibt der Gesetzentwurf auch Antwort auf die Fragen von Datensicherheit oder Vertraulichkeit der Sitzungen. So ist die Technik eben von den Dienststellen zu stellen, und auch nur diese ist dafür zu benutzen. Bei den Videokonferenzen findet auch Verarbeitung personenbezogener Daten statt. Deshalb ist es wichtig festzustellen, dass die Grundlage dafür durch die DatenschutzGrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz abgesichert und die Verarbeitung somit zulässig ist. Aber eine Aufzeichnung und Speicherung der virtuellen Sitzungen schließen wir gesetzlich aus. Meine Damen und Herren! Wir müssen die Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in der Pandemie sichern. Dafür betreten wir rechtliches Neuland. Der vorliegende Gesetzentwurf wägt zwischen den unterschiedlichen Interessen ab. Es darf nicht dazu führen, dass einzelne Widersprüche, zum Beispiel gegen die Durchführung von Videokonferenzen, nach unserer jetzigen Auffassung die Arbeitsfähigkeit des ganzen Personalrates einschränken können. Dennoch müssen Beratung und Teilnahme für alle Mitglieder ermöglicht werden. Mit dem Personalratswahlgesetz bekommen die Personalräte und ihre Vorsitzenden deshalb insbesondere mit den erleichterten Möglichkeiten für Videokonferenzen, hybride Sitzungen und Umlaufverfahren die nötigen Mittel in die Hand, um alle Interessen auszugleichen und allen gerecht werden zu können. Meine Damen und Herren! Das Personalratswahlgesetz ist ein Krisengesetz und daher aufgrund der Amtszeitenregelung nur bis zum 31. Mai 2026 gültig. Die Koalition hat sich aber im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, das Personalvertretungsgesetz in der laufenden Legislatur zu novellieren. Dabei werden wir die Erfahrungen mit der digitalen Arbeitsweise in der Krise einbeziehen können. Als SPD-Fraktion wollen wir einen rechtssicheren Weg finden, um die Optionen für virtuelle Sitzungen später dauerhaft schaffen zu können. So können wir den Personalvertretungen langfristig möglichst viel Flexibilität bei ihrer wichtigen Arbeit an die Hand geben. Die nächsten Monate werden zeigen, wie schnell und handhabbar sich die Umstellung auf Videokonferenzen und Umlaufverfahren in der Praxis erweist. Der Gesetzentwurf – davon bin ich überzeugt – geht in die richtige Richtung. Wir schaffen einerseits Krisenresilienz und behalten andererseits die Beschäftigtenrechte stets im Blick. Ich bin sehr froh, dass offenbar das ganze Haus bereit ist, die Personalratswahlen abzusichern. So hat der Innenausschuss am 21. Januar einstimmig grünes Licht gegeben. Ich möchte mich dem Dank an die Vertreterinnen und Vertreter der Oppositionsfraktionen ausdrücklich anschließen. Sie haben es möglich gemacht, dass wir heute bereits abschließend darüber beschließen können und das Gesetz in Kraft treten kann. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Personalratswahlgesetz 2021. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wenn man sich den Hintergrund des Gesetzentwurfes anschaut, dann kommen einem vielleicht folgende Gedanken – mir kamen sie zumindest –: Ich stellte mir vor, ein großes global tätiges Unternehmen oder eines unserer vielen mittelständischen Unternehmen hätte in Kürze keinen Betriebsrat mehr, weil die politisch veranlassten Beschränkungen in der aktuellen Pandemie es nicht zuließen, die Arbeitnehmervertreter neu zu wählen. Der erhebliche Nachteil für unsere Arbeitnehmer wäre heutzutage unvorstellbar. Diese Vorstellung trifft zum Glück nicht zu. Dieses Szenario droht jedoch den Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen. Es ist niemand mehr da, der ihre Interessen vertritt. Es gibt jedoch einen kleinen Unterschied: In den öffentlichen Verwaltungen des Freistaates Sachsen sind die Interessenvertreter nicht in Betriebsräte gewählt, sondern heißen Personalräte. Die Personalräte sind ein Instrument der Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen zur Ausgestaltung der Abläufe und der Wahrung der Interessen der Beschäftigten. Demokratische Personalratswahlen sind dabei naturgemäß eine elementare Voraussetzung. In diesem Jahr stehen die Wahlen der Personalräte wieder an. Niemand hat im Jahr 2017 bei der Verabschiedung des jetzigen Sächsischen Personalvertretungsgesetzes daran gedacht, dass im Jahr 2021 die derzeitigen Einschränkungen die Wahlen unmöglich machen könnten. Das war so unvorstellbar wie fehlende Betriebsräte. Für die weitere Handlungsfähigkeit der Personalräte war eine schnelle und unkomplizierte Lösung gefragt, die heute zur Abstimmung vorliegt. Die schnelle Reaktion – im konkreten Fall durch die Regierungskoalition – wird durch die AfD-Fraktion begrüßt. Unterstützt und begrüßt wird auch die Laufzeit des heute vorliegenden Gesetzes, das 2026 wieder auslaufen wird. Die AfD-Fraktion ist immer an einer sachorientierten Politik für die Bürger des Freistaates Sachsen auch parteienübergreifend interessiert (Beifall bei der AfD) und wird deswegen als stärkste Oppositionspartei hier im Sächsischen Landtag zustimmen. Gestatten Sie mir noch folgende Anmerkungen im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens: Ist die Wertschätzung für die Bediensteten im öffentlichen Dienst noch ausbaufähig? – Ja, das ist sie. Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern überwiegen im Sächsischen Personalvertretungsgesetz die Begriffe Anhörung und Mitwirkung. Begrüßenswert wäre aber, wenn die Staatsregierung den Personalräten noch mehr Mitbestimmung zu verschiedenen Themenbereichen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst einräumen würde. Die Schlagkraft der Personalräte ist bei der Mitbestimmung nicht nur unterdurchschnittlich ausgeprägt, eine finale Mitbestimmung existiert leider nur theoretisch durch die Öffnungsklausel im § 85 Abs. 5 Sächsisches Personalvertretungsgesetz. Auch im Hinblick auf die gesetzlich geforderte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Personalräten und den dienstlichen Leitern gibt es noch Optimierungsbedarf. Vertrauensvolle Zusammenarbeit heißt eben auch: Verhandeln und Ausdiskutieren auf Augenhöhe. Im wahren Leben sind aber die dienstlichen Leiter oft einen Kopf größer als ihr Gegenüber. Ein negatives Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit dafür ist der Rücktritt des gesamten Personalrates der Uni Leipzig wegen Mängeln in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Leitung der Universität. In Fragen der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes, für die der Personalrat auch zuständig ist, werden viel zu oft noch haushalterische Gründe für die Nichtumsetzung angeführt. Arbeitssicherheit und Unfallschutz gibt es aber nicht nach Kassenlage. Zusammenfassend möchte ich die Staatsregierung ermutigen, die Rechte der Personalräte im Personalvertretungsgesetz gerade in Fragen der Mitbestimmung zu stärken. Da ist noch viel Luft nach oben. Heute stimmen wir dem Gesetzentwurf aber erst einmal zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Kerstin Köditz.

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Kerstin Köditz Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht heute um einen Gesetzentwurf für die Personalratswahlen während der Covid-19-Pandemie und nicht um das gesamte Personalvertretungsgesetz. (Sebastian Wippel, AfD: Aha!) Seit fast einem Jahr haben wir es in Deutschland mit einer Pandemie zu tun. Niemand war darauf vorbereitet, niemand konnte die perfekten Lösungen haben. Über vieles wurde und wird diskutiert. Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer standen selten im Vordergrund. Das ist leider kein Naturgesetz, das liegt nicht in der Natur der Sache, sondern ist der Blick auf Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerinteressen in dieser Zeit. Da überrascht es nicht, dass erst Ende letzten Jahres auffiel, dass in diesem Frühjahr Personalratswahlen stattfinden. Wir sagen aber Danke, dass man noch schnell nach Lösungen zur Gewährleistung von ordnungsgemäßen Personalratswahlen gesucht und diese gefunden hat. Für uns als LINKE ist die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr wichtig. Wir haben uns einer zügigen parlamentarischen Beratung nicht verschlossen und werden dem Gesetzentwurf heute zustimmen. Zwei Aspekte möchte ich heute – wie schon im Innenausschuss – ansprechen, da die im Gesetzentwurf enthaltenen Verfahrensvorschläge Tücken aufweisen. Erstens. Im § 3 steht nur im ersten Absatz der ausdrückliche Bezug auf die Covid-19-Pandemie, aber nicht in den anderen Absätzen. Im Ausschuss wurde uns versichert, dass sich auch die anderen Absätze nur auf die Covid-19- Pandemie beziehen. Einer Ausweitung von digitalen Personalratssitzungen über die Pandemiezeit hinaus erteilt DIE LINKE eine klare Absage. Wir sehen darin eine Beschränkung der Interessenvertretung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zweitens muss sichergestellt werden, dass bei der Nutzung der Dienststellentechnik der Dienstherr keinen Zugriff auf die digitalen Sitzungen hat. Auch dies wurde uns im Ausschuss mit Verweis auf die sonst geltenden Regelungen im Personalrecht eindeutig zugesagt. Wir hoffen, dass diese Zusagen auch Bestand in der konkreten und weiteren Umsetzung haben. Denn nur unter diesen Voraussetzungen stimmen wir im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir hörten Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich jetzt für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Wöller.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst bedanke ich mich bei den Koalitionsfraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit bei dem vorliegenden Gesetzentwurf. Um was geht es? Corona – und das ist leider keine Floskel – betrifft fast alle Bereiche unseres gesellschaftlichen Lebens. Das gilt auch für das in der Sächsischen Verfassung verankerte Grundrecht auf Mitbestimmung in den Betrieben und Dienststellen des öffentlichen Dienstes. Dieser Verfassungsauftrag ist derzeit gefährdet. Warum? Bislang war bei den Personalvertretungen ein Übergangsmandat weder möglich noch nötig. Rechtzeitige Wahlen konnten stets sichergestellt und durchgeführt werden. Davon können wir aber mittelfristig nicht ausgehen. Auch wenn sich die Gesamtsituation mit Blick auf die Pandemie insgesamt verbessert, werden uns mögliche Erkrankungen von Beschäftigten, häusliche Quarantäne und weitere Einschränkungen sicher noch eine Zeit lang betreffen. Insofern bleibt die fristgemäße Organisation von Personalratsbildung oder die Aufstellung von Vorschlagslisten schwierig. Meine Damen und Herren, es ist schon ausgeführt worden: Eile ist geboten. Die nächsten regelmäßigen Personalratswahlen sind im Zeitraum Anfang März bis Ende Mai 2021 geplant. Die Wahlvorbereitungen beginnen vielerorts bereits in diesen Tagen – und zwar deshalb, weil die amtierenden Personalvertretungen verpflichtet sind, die Wahlvorstände spätestens zwölf Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit zu bestellen. Davon abgesehen wissen wir, die Pandemie hat nicht nur Auswirkungen auf die Personalratswahlen. Sie betrifft ganz unmittelbar auch die ordnungsgemäßen Beratungen und Beschlussfassungen der Personalvertretungen. Persönliche Anwesenheit bei den Sitzungen war bisher für die Wahrnehmung der Beteiligtenrechte unverzichtbar. Es ist in meinen Augen daher selbstverständlich, entsprechende Technik so schnell wie möglich zuzulassen. Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben sich die Frage gestellt, auf welcher Grundlage das Grundrecht auf Mitbestimmung in den Betrieben und Dienststellen des öffentlichen Dienstes auch in Corona-Zeiten ausgeübt werden kann. Der vorliegende Gesetzentwurf ist die richtige Antwort. Er verhindert erstens personalratslose Zeiten und gestattet den Wahlvorständen, den Beginn des Wahlverfahrens hinauszuschieben oder es zu unterbrechen. Zweitens schafft der Gesetzentwurf eine rechtssichere Grundlage für Personalratssitzungen ohne persönliche Anwesenheit. Noch nicht im Entwurf enthalten, aber geplant ist aktuell die Änderung der Personalratswahlenverordnung. Danach sollen die Stimmabgabe per Brief und die Wahlvorstandssitzungen mittels audiovisueller Technik zulässig werden. Meine Damen und Herren, mein Dank gilt an dieser Stelle allen Personalratsvertretern für ihre wertvolle Arbeit. Außerdem bedanke ich mich bei allen, die an dem vorliegenden Gesetzentwurf mitgewirkt haben, insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen. Die enthaltenen Regelungen sind sinnvoll und notwendig. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Staatsminister Wöller. Wenn es keinen weiteren Bedarf zur Aussprache gibt, könnten wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen 2021 und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in Sachsen während der COVID-19-Pandemie (Personalratswahlgesetz 2021), Drucksache 7/5156. Wir stimmen wie gewohnt auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/5340, ab. Nachdem es der Ausschuss vorgeschlagen hat, sollten wir paragrafenweise abstimmen. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir im Block abstimmen. – Das sind alles wunderbare Zeichen, also stimmen wir im Block ab. (Staatsminister Christian Piwarz: Das ist aber nicht im Protokoll darstellbar!) – Aber es gibt diese wunderbaren Fotos von mir. Das aber an anderer Stelle. (Heiterkeit im Saal) Wir stimmen also im Block ab. Wir stimmen über die Überschrift, über § 1 Anwendungsbereich, § 2 Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen, § 3 Wirksamkeit von Personalratsbeschlüssen und § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt Tagesordnungspunkt Digitale Bildung und Erfahrungen aus der Drucksache 7/4651, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt Kollegen Gasse für die CDU-Fraktion ans Rednerpult.

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Holger Gasse CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die pandemiebedingte häusliche Lernzeit der vergangenen Wochen und Monate hat uns unter anderem gezeigt, dass kein Medium allein in der Lage ist, gute Bildung zu erzeugen. Ein Buch, ein Schreibheft, eine Kreidetafel und selbst eine noch so gut funktionierende digitale Lernplattform nützen uns für sich genommen nur wenig. Es sind immer die pädagogischen Konzepte, die aus der Vielfalt der Angebote gute Bildung machen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate zeigen uns, dass digitaler Unterricht alleine nicht die physische Anwesenheit von Schülern und Lehrern in der Schule vor Ort vollständig ersetzen kann. In der aktuellen Situation zeigt sich auch, dass trotz limitierter Möglichkeiten und eingeschränkten Schulbetriebs unsere engagierten Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht am Laufen halten und die Schüler immer wieder dazu motivieren, mit ihnen gemeinsam das Beste aus der Situation in diesem Schuljahr zu machen. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bei den Lehrerinnen und Lehrern bedanken. (Beifall bei der CDU, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Auch die Eltern möchte ich nicht vergessen, die in dieser Situation zu Hause mit den Kindern im Homeschooling Großartiges leisten. Ein großer Dank gilt auch Ihnen, liebe Eltern. dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig. Jetzt stelle ich den Gesetzentwurf in Gänze in der beschlossenen Fassung zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen. Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird selbstverständlich entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, würden wir diesem Antrag entsprechen. – Da ich keinen Widerspruch sehe, können wir ganz zügig mit der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe auf Medienbildung fortentwickeln – Corona-Krise nutzen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD (Beifall des Abg. Christian Hartmann, CDU) Die digitalen Medien und Lerninfrastrukturen ermöglichen neue Lernformen. Die Beschleunigung der Weiterentwicklung von Unterricht durch die Einbeziehung neuer Medien war der Grund dafür, dass im Mai 2019 der Digitalpakt des Bundes aufgelegt wurde. Sachsen hat sich sehr frühzeitig daran beteiligt. Unsere Schulträger haben gemeinsam mit dem Lehrerpersonal damit begonnen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Mittel in die Ausstattung der Schulen und die Ausstattung der Schüler und Lehrer mit mobilen Endgeräten investiert werden können. Ich denke, ich bin nicht der Einzige, der sich in der aktuellen Situation wünscht, dass der Bund den DigitalPakt schon früher aufgelegt hätte und wir schon einige Schritte weiter wären. Allerdings wurde durch die pandemiebedingte Schließung der Schulen der Prozess der Nutzung digitaler Medien für die Unterrichtsgestaltung ganz erheblich beschleunigt. Schon vor der Pandemie war jedem klar, dass digitaler Unterricht in den kommenden Jahren in der schulischen Ausbildung eine viel größere Rolle spielen wird als bisher. Wir haben bereits darauf hingearbeitet, dass Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit möglichst umfassend und barrierefrei nutzen und sie so in ihre Lerngewohnheiten integrieren können. Wir haben damit begonnen, eine moderne Infrastruktur mit zeitgemäßer Software zu schaffen und Lehrern sowie Schülern eine breite Medienkompetenz zu vermitteln. Und ja, natürlich hätte ich mir vieles reibungsloser und schneller gewünscht. Auch aus diesem Grund soll der vorliegende Antrag diesen Prozess nun noch weiter beschleunigen und professionalisieren. Mit diesem Antrag verfolgt die Koalition das Ziel, zunächst zu analysieren, welche derzeitige Situation in den Schulen bei der Nutzung digitaler Angebote herrscht und welche Defizite bestehen. Aktuell wird viel über die Nutzung der Lernplattform LernSax diskutiert. Mit dem Antrag wollen wir den Anspruch, den wir an die Lernplattform haben, der Wirklichkeit gegenüberstellen. Wir wollen die Krise als Chance nutzen und die Analyse des ungeplanten Härtetests der Arbeit mit LernSax dafür verwenden, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Wir wollen besser werden. Zum Teil haben wir die Erkenntnisse schon erfolgreich genutzt. So hat der erhebliche Anstieg des Nutzerverhaltens dazu geführt, dass die Staatsregierung die Kapazitäten deutlich erhöht hat. Wir haben – das sei hier nochmals verdeutlicht – momentan in Spitzenzeiten circa 80 000 gleichzeitige Nutzer und über den Tag verteilt fast 300 000 – und LernSax läuft aktuell weitgehend stabil. Die Ausfälle, die unter anderem durch wiederholte Cyberattacken hervorgerufen worden sind, konnten behoben werden; aber selbstverständlich hakt es immer noch, wenn die Bandbreiten am anderen Ende der Leitung nicht ausreichen, weil am Montagmorgen alle gleichzeitig Videokonferenzen starten, im Homeoffice arbeiten und der eine oder andere mit Netflix und Playstation die Bandbreite leersaugt. Das Hauptaugenmerk der weiteren Verbesserung von LernSax liegt auf dem Ausbau und der Nutzung weiterer Module. Hierbei kommt es uns vor allem darauf an, die Kommunikation zwischen Schüler- und Lehrerschaft, aber auch mit den Eltern zu verbessern. Die Vergabe von Aufgaben und deren Kontrolle soll noch besser organisiert werden. Wir wollen den Austausch zwischen den einzelnen Akteuren verbessern. Stabile Videokonferenzen haben sich als ein wichtiger Baustein herausgestellt. Mit dem Antrag wird die Staatsregierung gebeten, die zahlreichen guten Beispiele bei der Nutzung digitaler Lernformen zu sammeln, zu erfassen und sie dann allen Schulen als Handreichung weiterzugeben und so zur Nachnutzung zu empfehlen. So wollen wir erreichen, dass alle Schüler gleiche Voraussetzungen erhalten, die beim digitalen Unterricht, bei der Kommunikation sowie der Unterrichtsgestaltung geboten werden. Die Erfahrungen während der Schulschließung sollen unbedingt in diese Betrachtungen einfließen und Grundlage für eine Fortführung im Regelbetrieb werden, um beispielsweise krankheitsbedingte Fehlzeiten durch die digitale Teilnahme am Unterricht auszugleichen. Wie schon gesagt: Dieser ungeplante Stresstest – auch der digitalen Fähigkeiten unserer Lehrkräfte – förderte sehr deutlich unterschiedliche Niveaus zutage. Auch hier wird die Staatsregierung gebeten, diese Defizite durch gezielte Aus- und Weiterbildungsangebote für das Lehrpersonal auszugleichen, aber auch durch gezielte Lerninhalte für Schülerinnen und Schüler die Medienkompetenz und den kritischen Umgang mit digitalen Angeboten und Informationen nachhaltig zu stärken. Last but not least fordern wir die Einrichtung einer SchulCloud. Sie soll auf offenem Standard basieren und eine erweiterbare Softwareinfrastruktur beinhalten. Darin sollen insbesondere eine personalisierte Zugangsstruktur, eine funktionale Lernumgebung, eine Schulverwaltungsfunktion und ein elektronisches Klassenbuch integriert werden. Damit können wir den Anwendern eine flexible Nutzung durch eigene und mobile Endgeräte ermöglichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate analysieren, daraus lernen und einen praxistauglichen digitalen Unterricht zur Ergänzung des Präsenzunterrichts für unseren Freistaat gestalten. Dafür bitte ich Sie recht herzlich um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Nun hören wir Frau Kollegin Melcher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie lehrt uns vieles. Eine Lehre, die wir ziehen müssen, ist: Digitale Bildung und Medienbildung haben noch nicht den Stellenwert und die Qualität, die wir uns wünschen und die wir auch bräuchten. In der Pandemiesituation zeigen sich die Probleme wie unter einem Brennglas. Die sächsische Lernplattform LernSax hatte zu Beginn der aktuellen Schulschließungen mit teils erheblichen Angriffen, Ausfällen und Überlastungen zu kämpfen. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte konnten die Plattform nicht oder nicht in ausreichendem Maße wie geplant nutzen. All das erschwerte die häusliche Lernzeit. Gleichzeitig weist die technische Infrastruktur immer noch Löcher auf. Die Breitbandanbindung ist noch nicht flächendeckend gelungen. Schulen fehlt es an technischer Ausstattung und Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften an Endgeräten. Auch mit der Aus- und Fortbildung im Bereich der Digitalisierung sind wir längst noch nicht am Ziel. Liebe Kolleginnen und Kollegen, denen, die meinen – wie vorgestern der Lehrerverband zitiert wurde –, Lernplattformen seien ein freiwilliges und zusätzliches, also quasi im Zweifel ein entbehrliches Unterstützungsangebot, möchte ich deutlich widersprechen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Christian Piwarz) In der jetzigen Situation sind Schülerinnen und Schüler schlichtweg darauf angewiesen. Die Frage ist nicht, ob digitales Lernen stattfindet, sondern die Frage ist, wie digitales Lernen stattfindet. Wir brauchen einen Qualitätsrahmen für das Distanzlernen, eine Handlungsempfehlung auf der Basis von Best-Practice-Beispielen. Dabei geht es nicht um fixe staatliche Vorgaben, sondern darum, gute Ansätze zu verbreiten; und gute Ansätze gibt es zweifelsohne, auch in Sachsen. Ja, wir wollen, dass Schulen und Lehrkräfte eigenverantwortlich handeln. Wir wollen aber auch, dass sich Schülerinnen und Schüler darauf verlassen können, beim digitalen Lernen bestmöglich unterstützt zu werden. LernSax, Schullogin, OPAL Schule sind gut, bleiben aber ausbaufähig. Dabei sollten beispielsweise barrierefreie und sprachsensible Angebote ausgebaut werden. Klar muss sein, dass alle Programme und Lernplattformen natürlich der Vermittlung von Lerninhalten dienen. Mindestens ebenso wichtig sind sie jedoch für die Kontaktpflege, gerade jetzt in Pandemiezeiten. Bund und Länder haben mit dem DigitalPakt Schule enorme Summen bewegt und tun es weiterhin. In allen geförderten Bereichen – bei der schulischen IT-Ausstattung, bei den Endgeräten für Schüler(innen) oder bei IT-Admins – hat der DigitalPakt für einen spürbaren Schub gesorgt, und das werden wir weiter fortsetzen. Digitales Lehren und Lernen darf nicht an unzureichender technischer Ausstattung scheitern. Schließlich werden wir das Aus- und Fortbildungsangebot für Lehrkräfte weiterentwickeln. Digitale Bildung ist nämlich nicht allein eine Frage der Technik. Es ist essenziell, den Lehrkräften das pädagogische Rüstzeug an die Hand zu geben, das sie brauchen, wenn der Unterricht eben nicht in Präsenz stattfinden kann, liebe Kolleginnen und Kollegen; und das digitale Lernen in Zeiten der Corona-Pandemie ist leider gerade der Regelfall. Wir tun gut daran, aus den bisherigen Erfahrungen – auch aus Misserfolgen – zu lernen und sie nutzbar zu machen. Herr Gasse sagte es schon: Lassen Sie uns diese Zeit als Chance für eine Weiterentwicklung der digitalen Bildung und der Medienbildung begreifen! Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Staatsministers Christian Piwarz)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Frau Kollegin Melcher folgt nun für die AfD-Fraktion Herr Kollege Hahn.

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Christopher Hahn AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit Ihrem Antrag haben Sie ein sportliches Programm vorgelegt. Umfassende Digitalisierung im Bildungsbereich – und das möglichst schnell. Dafür nehmen Sie viel Geld in die Hand, aber – wie immer – steckt der Teufel im Detail. Kommen wir zunächst zur Technik. Bevor große Konzepte umgesetzt werden können, müssen erst einmal die Hausaufgaben gemacht werden. Werfen Sie einen Blick in Sachsens Breitbandatlas. Ich nehme als Beispiel meine Heimatstadt Zwickau: Ganze 11 % der Anschlüsse verfügen über eine Bandbreite von 1 000 Megabit. Damit sind wir relativ weit vorn dabei. Wenige Kilometer weiter, in Hartenstein, sind es 0 %. Glücklich, wer dort zu den privilegierten 44 % mit 200 Megabit Anschlussbreite zählt! Von den vielen weißen Flecken auf dem Lande, von Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern und Homeoffice wollen wir gar nicht sprechen. Digitaler Unterricht in Schließzeiten von Schulen unter diesen Bedingungen: Fragezeichen! Und wenn ein guter Anschluss bis zum Schulgebäude liegt, versagt nicht selten die schulinterne Infrastruktur. Sportlich für die Technik, wenn im Präsenzunterricht eine Schule unter Volllast fahren will, zum Beispiel 32 Rechner und ein Klassensatz Tablets. Dafür braucht es ordentlich Power. Alles stürzt sich zur gleichen Zeit auf neue Technik. Doch auch hier gilt: Angebot und Nachfrage bestimmen Lieferzeit und Preis, auch für Installation und Wartung der Geräte und deren Versicherung – zu zahlen ist das vom Schulträger, und das alles in Zeiten klammer Kassen. Und die Lehrer? Circa 40 % sind zwischen 50 und 60 Jahre alt und haben jahrzehntelang einen guten analogen Unterricht gehalten. (Beifall bei der AfD) Onlineunterricht in diesem Alter ist eben nicht jedermanns Sache. Schulverwaltung oder dienstliche Belange haben auf privaten Geräten aus Datenschutzgründen nichts zu suchen. Dienstgeräte in den Schulen? – Bis jetzt auch hier: Fehlanzeige! Die dringende Notwendigkeit der Aufrüstung von Technik wird wohl noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Apropos analoger Unterricht: E-Learning, digitales Lernen, Hybridunterricht – diese Schlagworte in Ihrem Antrag lassen nichts Gutes erahnen. Erleben wir hier langfristig eine Grundsteinlegung einer sogenannten Billigbildung? Eine Bildung getreu dem Motto „Wozu brauchen wir teure Lehrer? – Wir haben doch das Netz.“ Kein Mensch ist digital! Digitalisierung ist kein Allheilmittel und der Bildungserfolg vor allem in der Primarstufe ist nicht zwingend davon abhängig. Kein Schüler beherrscht das Einmaleins besser, niemand kann besser lesen, nur weil er auf eine Mattscheibe starrt. Digitalisierung nach dem Motto „Jetzt, sofort und alles“ – natürlich begrüßt von den IT-Unternehmen – lässt Warnungen von Lehrern, Ärzten und Psychologen völlig unter den Tisch fallen. Wer hier kritisiert, gilt als rückständig, als Abgehängter, als Hinterwäldler und wird, wie immer, stigmatisiert. Leider ist ein ergebnisoffener Austausch von Sachargumenten in der letzten Zeit völlig außer Mode geraten. Seit Jahren warnen Lehrer, Ärzte und Psychologen vor den Folgen der Digitalisierung auf Teufel komm raus. Leider werden sie meist überhört. Erkenntnisse der Pädagogik und Entwicklungspsychologie gehen im allgemeinen Hype unter. Konzentrationsstörungen und Mediensucht sind nicht selten die Folgen. Aber was wissen denn die IT-Verbände von der Entwicklungspsychologie? Was wollen sie davon wissen? Geht es ihnen hier wirklich um die Kinder? Zum Schluss sei noch einmal ganz deutlich gesagt, weil uns ja immer wieder gern das Wort im Mund herumgedreht wird: Wir sind keinesfalls gegen die technische Aufrüstung unserer Bildungseinrichtungen. Wir sind aber gegen eine Nutzung der Digitaltechnik in der frühen Kindheit. Diese steht einer gesunden Entwicklung der Kinder entgegen. Nutzen wir die Technik nicht um ihrer selbst willen, sondern dort, wo sie einen Mehrwert bringt. Übertragen heißt das: Setzen wir die Technik besonders im Bereich Bildung maßvoll und sinnvoll ein. Wie sagte einst Paracelsus? – Die Dosis macht das Gift. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Kollegen Hahn folgt jetzt – nach Säuberung des Pultes – Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion DIE LINKE.

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Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Antrag fiel mir spontan ein: Man weiß erst, was man hatte, wenn man es verloren hat. Dieser Antrag scheint tatsächlich mit der zweiten Welle der CoronaPandemie verloren gegangen zu sein. Allerdings kann man schwerlich etwas verlieren, was man nie hatte – so ist es ja irgendwie auch mit der Digitalisierung. Reden wir über den vorliegenden Antrag vom 19. November 2020, also von vor 2,5 Monaten. In diesem ersuchen die Koalitionsfraktionen ihre Regierung, dem Landtag zum Stand der Digitalisierung in der Schule zu berichten. „Digitale Bildung und Medienbildung fortentwickeln – Erfahrungen aus der Corona-Krise nutzen“, so lautet der Titel. Also ein klassischer Berichtsantrag, möchte man annehmen – oder ein Schaufensterantrag: Schaut her, was wir geleistet haben. Sollte es denn tatsächlich darum gehen, fehlt bis heute der Bericht der Staatsregierung. Worüber die Staatsregierung dem Parlament berichten sollte, hätte auch die demokratische Opposition und erst recht die betroffene Öffentlichkeit – Schüler(innen), Eltern und Schulen – brennend interessiert. Denn das, worüber berichtet werden sollte und was im Antrag so fein säuberlich in den Punkten I bis VI, untergliedert von a. bis p., aufgelistet ist, beschreibt sachlich und fachlich genau das Ausmaß und die Tiefe der Misere, in der wir seit Mitte November wieder stecken, und das zum zweiten Mal innerhalb von zehn Monaten. Apropos brennend – da drängt sich mir förmlich ein weiteres Bild auf: Die Schule steht bereits in Flammen, und was macht die Feuerwehr? Die Feuerwehr verweist auf die Einhaltung der Brandschutzordnung. Aber an der Filmkomödie „Hurra! Die Schule brennt“, die 1969 mit der Goldenen Leinwand ausgezeichnet wurde und die insgesamt über 4 Millionen Kinogänger(innen) gesehen haben, vermag sich heute, 50 Jahre später, niemand erfreuen. Im Gegenteil: Zu den wichtigsten Erkenntnissen aus dem ersten Lockdown gehörten die der Systemrelevanz von Schule für die Schülerinnen und Schüler und natürlich die Erkenntnis der Systemrelevanz von Lehrerinnen und Lehrern. Zurück zum Antrag. Also, meine Damen und Herren, warum bleibt uns die Staatsregierung bis heute ihre Stellungnahme schuldig? Viele Gründe sind hierfür denkbar, und der Teufel steckt hier einmal nicht im Detail, sondern im Wort „berichten“. Ein Bericht kann nur das wiedergeben, was bereits erfolgte, getan oder erledigt wurde oder was geschehen ist. Ist das Geschehen fiktiv, dann ist es ein Märchen. Sollte dies die Staatsregierung womöglich beherzigt haben? Vielleicht gibt es ja nichts zu berichten, weil nichts oder leider eben nur wenig geschah und erfolgte, nichts oder nur wenig erledigt und getan wurde. Das wussten meines Erachtens auch die Antragstellerinnen; die Sprache ihres Antrages verrät es. Der Duktus entspricht einer Aufforderung, einem Appell, einem Arbeitsauftrag. Hierzu zitiere ich einige Beispiele: Punkt I c.: „welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen sowie welche notwendigen Verbesserungen und Erweiterungen in Auswertung der aktuellen Erfahrungen mit LernSax noch realisiert werden müssen, um die Lernplattform LernSax flächendeckend an allen öffentlichen Schulen nutzen zu können“. Punkt II a.: „eine Handlungsempfehlung auf der Basis von Best-Practice-Beispielen für die Umsetzung in öffentlichen und freien Schulen zu erarbeiten und den Schulen zur Nachnutzung zu empfehlen“. Abschließend und – wie ich finde – noch besser ist Punkt VI: Die Staatsregierung wird ersucht, „die vorgenannten Beschlussziffern unter Vorbehalt des durch den Sächsischen Landtag verabschiedeten Doppelhaushalt 2021/2022 umzusetzen“. Obwohl sprachlich auch nicht korrekt, muss ich an dieser Stelle sagen: Zukünftiger geht es nicht. Lassen wir die sprachlichen Feinheiten des Schulterklopfens einmal außer Acht, ist der Termin der Einreichung des Antrages interessant. Wir erinnern uns: Am 30. Oktober 2020 titelte die „Freie Presse“: „Dresden. Neuer Corona Lockdown. Diese Regeln gelten ab Montag in Sachsen. Die Landesregierung schränkt erneut das öffentliche Leben stark ein.“ Am 16. November 2020 steht in der „SZ“: „Schulen in Sachsen wegen Corona geschlossen“. Die Schlagzeile wurde im Text relativiert, denn sie schreibt weiter: „Dresden. Die steigende Zahl von Corona-Infektionen macht sich zunehmend an den Schulen in Sachsen bemerkbar. Nach Angaben des Kultusministeriums vom Montag mussten vom 9. bis 14. November 2020 sechs öffentliche Schulen coronabedingt schließen.“ Betroffen waren demnach drei Grundschulen, zwei Oberschulen sowie eine Förderschule. Das war der Beginn einer unheilvollen Entwicklung, denn am 18. Dezember 2020 meldete der MDR: „Um die Corona-Infektionen in Sachsen einzudämmen, will die Staatsregierung am 14. Dezember 2020 die Reißleine ziehen. Viele Regeln aus dem ersten Lockdown kommen wieder hervor und zudem einige Verschärfungen. Geplant sind die Schließung von Schulen, Kindertagesstätten und Horten, Teilen des Einzelhandels, ein öffentliches Alkoholverbot und Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Verkehrsraum.“ Die Schulschließung war epidemiologisch notwendig und richtig, wie auch die nachfolgende Verlängerung. Das ist keine Frage. Umso verwunderlicher ist die Tatsache, dass die Coronakrise für die Autoren beendet erscheint, denn allein in den Punkten I a. und m. gibt es einen Verweis auf die Corona-Pandemie, und noch dazu im Präteritum. Angesichts dessen liegt der Verdacht nahe, dass ein Schulantrag zur Digitalisierung auf Halde lag und aktiviert wurde. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Aber verlassen wir die Sphäre der Mutmaßungen. Sie wissen natürlich, worauf ich hinauswill. Der Antrag kam zu spät, und zwar fünf Monate. Zur Sommerpause, spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres, waren all diese Fragen anzusprechen und geeignete Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Da rede ich gar nicht darüber, dass wir jetzt immer noch an der gleichen Stelle stehen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass geplant ist, ab 15. Februar die Schulen wieder zu öffnen. Na klar, damit stünde das drängende Thema Digitalisierung, Medienbildung und, und, und auch nicht mehr so im Vordergrund, weil die Kinder ja erstmal wieder zur Schule gehen. Und ja, ich weiß um den Umstand, dass etwas passieren soll zwischen SLM und SMK: eine Kooperationsvereinbarung zur Entwicklung der Medienkompetenz bei Schüler(inne)n und Gelder, die von der SLM an das SMK fließen sollen. Was in jedem Fall nicht geflossen ist, sind meiner Meinung nach vernünftige Antworten auf unsere Große Anfrage zu „Coronavirus-Pandemie-Maßnahmen sachlich aufarbeiten: Solidarisches Miteinander für ein krisenfestes Sachsen zum Wohle aller organisieren“, und die ist vom 15. September 2020. Bereits zu Beginn des Schuljahres war das Argument, diese Entwicklung wäre nicht abzusehen gewesen, keines – nicht für uns und auch nicht für all diejenigen, die unsere Große Anfrage zur Kenntnis genommen haben. In Kapitel 13, Schule, wurden zu 15 Themenkomplexen alles entscheidende Fragen gestellt, um auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie wirksam reagieren zu können. Zum Beispiel: Welche Aus- und Weiterbildung für Erzieher(innen) und Lehrer(innen) wurden im Berichtszeitraum und werden aktuell mit Stichtag 1. September 2020 durchgeführt bzw. sind mit welchem Zeitplan in der Vorbereitung, um die Lehrer(innen) und die Erzieher(innen) auf die infolge der Auswirkung der Corona-Pandemie veränderte Situation und neuen Anforderungen vorzubereiten? – Eine von vielen wichtigen Fragen, wie ich finde. Die tausendseitige Bearbeitung der Staatsregierung vom 22. September war – bis auf die Statistiken zum Jahr 2020 – in vielen Aspekten vor allem eines: vom Pandemiealltag überrollt. So wie dieser Antrag für die Digitalisierung, ist diese Art der Herangehensweise ein echtes Problem. Dennoch ist der Antrag natürlich grundlegend nicht verkehrt. Deshalb werden wir uns enthalten. Lassen Sie mich dennoch zum Schluss eines sagen: Wir wissen alle nicht, was uns die nächsten Monate erwartet. Also lassen Sie uns die Bildung endlich durchdigitalisieren – nicht, weil ich finde, dass Maschinen alles übernehmen sollten, sondern weil wir eben auf alles vorbereitet sein müssen. Wir brauchen eine Lehr- und Lernstrategie für alle Beteiligten in Fragen des Hybrid-, Online- und Wechselunterrichts und das Besinnen aufs Wesentliche, was und wie wir lernen wollen. Ansonsten wird das Leben wieder einmal schneller sein, als die Politik erlaubt. Lesen Sie dazu einfach den Chatverlauf im SMK-Blog. Wir sind gespannt – bleiben Sie es auch! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg haben wir die erste Rederunde abgeschlossen. Gibt es Bedarf, eine zweite Rederunde zu eröffnen? – Oh, ja. Möchte die CDU? – Nein. Dann ist jetzt als Nächstes die Fraktion BÜNDNISGRÜNE dran und schon in den Startlöchern. Herr Kollege Dr. Gerber, bitte.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde in meinem Redebeitrag auf einen Punkt eingehen, der hier nicht so häufig drankommt, nämlich warum die SchulCloud auf Open-Source-Software basieren sollte. Betrachten wir die Erfahrungen von der Corona-Warn-App, dann sehen wir, dass Open Source, also öffentlich zugängliche und kontrollierbare Software, zu wesentlich mehr Transparenz, Sicherheit und damit auch Wirksamkeit geführt hat. Das sind genau die Eigenschaften, die wir uns auch für eine Schul-Cloud wünschen. Doch worin genau liegt nun eigentlich der Vorteil dieser Open-Source-Software? Ich versuche das einmal ganz plastisch an einem Beispiel durchzuspielen, das Sie alle kennen sollten. Stellen wir uns dazu ein Auto vor, bei dem nur der Hersteller weiß, wie man es reparieren kann. – Das ist ja aktuell auch anscheinend die Tendenz in der Branche. – Im Falle eines Schadens können wir deswegen nicht eine freie und günstige Werkstatt aufsuchen, sondern wir müssen in die teure Werkstatt des Herstellers gehen. Doch dort erfahren wir, dass es längst ein Nachfolgemodell gibt und dass die Reparatur des alten Modells nur noch gegen einen hohen Aufpreis angeboten werden kann, oder – noch schlimmer – der Hersteller bietet gar keine Reparatur mehr für das Modell an oder ist mittlerweile insolvent. Nun lässt sich das Auto gar nicht mehr reparieren; es ist nur noch ein Haufen Schrott und keiner weiß, wie weiter damit. Das wäre aber nicht passiert, wäre der Bauplan davon frei verfügbar. Dann könnten wir nämlich damit einfach in irgendeine Werkstatt gehen und es dort reparieren lassen. Das ist genau der Vorteil, den Open-Source-Software hier bringt: Weil der Quellcode, also der Bauplan, öffentlich zur Verfügung steht, kann diese Software jederzeit an die Bedürfnisse, die speziell vor Ort vorherrschen, angepasst und im Notfall auch selbst weiterentwickelt werden. Selbst Bürgerbeteiligung wäre durch so eine Möglichkeit denkbar. Das stärkt am Ende nicht nur unsere eigene digitale Souveränität, indem wir unabhängiger gegenüber den Herstellern werden und so dann auch noch Lock-in-Effekte vermeiden. Wenn wir auch noch die regionalen Unternehmen mit der Anpassung und Erweiterung beauftragen, fördern wir gleichzeitig den Software-Standort Sachsen und erzeugen eine Win-win-Situation für die Schüler und die Wirtschaft. Langfristig führt das Ganze dann übrigens auch noch zu Kosteneinsparungen und mehr Planungssicherheit; denn statt die Lizenzgebühren für die kommerzielle Software zu zahlen, sollten wir lieber in nachhaltige Infrastruktur für unsere Schulen investieren – frei nach dem Motto: Wenn es sich um öffentliche Gelder handelt, dann sollte die Software auch öffentlich sein. Kurzum: Von allen bezahlte Software sollte auch für alle verfügbar sein. Übrigens setzen 90 % der deutschen Hochschulen für ihr Lernmanagement auch schon Open-Source-Software ein. Das ist im internationalen Vergleich ein absolutes Alleinstellungsmerkmal. Übrigens ist bereits ein großer Teil der Anwendungen, die in der Cloud aktuell schon laufen – nämlich OnlyOffice, Nextcloud, BigBlueButton und Etherpad – Open-Source-Software. In diesem Sinne lassen Sie uns das in Zukunft noch weiter ausbauen! Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Martin Modschiedler, CDU, und Hanka Kliese, SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir haben gerade Herrn Kollegen Dr. Gerber für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE gehört. Möchte die SPD sprechen? – Dann ist jetzt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Gahler am Zuge.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen möchte man die Regierung ersuchen, Auskunft über den Stand der digitalen Bildung, der Medienbildung, der Medienpädagogik und der Medienkompetenz zu geben. Also ich würde nicht die Regierung fragen. Fragen Sie doch lieber die langgedienten Parlamentarier in diesem Hause oder Edas oder Google. Beim Recherchieren findet man so manch ältere Kleine Anfrage und wundert sich, dass man schon im Jahr 2021 ist. Bereits 1997 erhielt die von mir sehr geschätzte Abgeordnete Veronika Bellmann zur Antwort, dass beim Thema „Schulen ans Netz“ die Ausstattung der Schulen vom Schulträger abhänge, das Kultusministerium dafür keine Mittel habe, die Lehrerfortbildung nicht erforderlich und die Entwicklung medienpädagogischer Konzepte ein längerer Prozess wäre. – Gut, wir haben jetzt 2021, das sollte reichen. Aber schauen wir mal, was man noch so findet. Die PDS – also die Ex-SED – hatte im Jahr 2000 dazu eine Große Anfrage gestellt. Aus der Antwort ging hervor, dass man einige Projekte fördert, dass diese heterogen waren und ein richtiger Nutzen abseits der digitalen Schülerzeitschrift nicht gezogen werden konnte. Eine Evaluation fand nicht statt. 2004 antwortete die Regierung, dass die Medienpädagogik in Kitas sehr divers wäre und dass Medienbildung auch durch lokale Jugendeinrichtungen erfolgen würde, wie beispielsweise das NATZ in Hoyerswerda. Komischerweise ist genau dies eine Einrichtung, die ab 2021 keine Förderung mehr erhält und hoffentlich nicht ihre Pforten schließen muss – Zufälle gibt’s! 2005 entdeckte der geschätzte Abgeordnete Rohwer das „Neuland“ wieder und erhielt die Antwort, dass Medienkompetenz wichtig sei und Medios die Probleme der Vergangenheit beseitigen sollte. Niemals wieder sollten sich 124 Schüler einen PC teilen müssen. Weiter wurde geantwortet, dass eine Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft wichtig wäre, allerdings hinge dies vom Glück und Geschick der Lehrer ab. 2007 erfuhr man, dass MeSax und PITCO zur Verfügung stehen würden. 2009 beantragten die Regierungsparteien, man solle bitte die Regierung mit der Medienkompetenzförderung beauftragen. 2010 beantragte die regierende SPD, die Staatsregierung zur Entwicklung einer Strategie aufzufordern. Aber man soll nicht sagen, es hätte keine Medienschulung in 2011 gegeben. Leider wurde nur der Regierungssprecher geschult, was nicht billig war. 2014 wurde auf die KMK-Erklärung von 2012 zur Medienbildung in der Schule verwiesen. 2016 wurde geantwortet, dass man evaluiere, aber irgendwie zu viel, ferner, dass die Ministerien unterschiedlich fördern und dass dies vielleicht abgestimmt werden sollte. Medienentwicklungspläne lagen immer noch nicht vor. 2017 verkündete Ministerpräsident Tillich den Anschluss aller Schulen bis 2019 an das Breitbandnetz. Leider hat er nichts über die Bandbreite ausgesagt. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) 2017 fragte die AfD-Fraktion an, wie es mit der Medienkompetenzförderung aussieht. Die Antwort war: Man wisse nicht, wer es macht, was er macht und wie die Kitas ausgestattet sind. Die BÜNDNISGRÜNEN bekamen zur Antwort, dass für die Medienbildung und Digitalisierung der zeitliche Horizont bis ins Jahr 2025 reicht. 2018 antwortete die Regierung, dass die Schulen irgendwie Internet hätten, man einen Zukunftspakt beschlossen hat und die Schulen auf die Bedeutung des Internetanschlusses hingewiesen worden wären. Bei Grundschulen gebe es unterschiedliche Medienkonzepte, man weiß nur nicht welche. Die Bedeutung der Digitalisierung wurde durch die Regierung umgehend erkannt. Im SMWA wurde viel ManPower, sprich zwei Juristen sowie zwei Verwaltungsbeamte, mit dem Projekt „Digitales Sachsen“ beauftragt. 2019 wurde durch die Regierung geantwortet, dass jährlich seit 2014 zwischen 3 und 4 % der circa 37 000 Lehrer in Sachsen medienpädagogisch geschult werden. Erfreulicherweise ist man circa 2040 somit komplett durch. (Beifall bei der AfD) Im Jahr 2020 wurde weiter offenbart, dass es in Sachsen doch keine ausgebildeten PITCOs gibt, Lehrer dafür nicht freigestellt werden und man keine Ahnung hat, wie lange es dauert, ein medienpädagogisches Konzept zu erstellen und wie dieses aussehen soll. Währenddessen beauftragten die Regierungsparteien in 2020 die Staatsregierung mit einer Studie, in der man fragen sollte, was man in Zukunft tun solle. Schau ich mir das MeSax-Angebot von heute an, dann finde ich kostenpflichte Inhalte. Sind kostenpflichtige Inhalte für Grundschüler überhaupt zulässig? – Wer jetzt noch motiviert ist, geht auf den Sächsischen Bildungsserver. Dort kann der Lehrer frei wählen, ob er mit SaxSVS, OPAL, SBS Moodle oder BigBlueButton arbeiten möchte. Oder sie richten sich SBS mittels BSCL über BSCW ein. Oder sie nutzen LernSax, wahlweise mit Zoom, WebEx, Mediencenter, Skype oder StarLeaf. (Zuruf von der AfD: Wenn es denn mal läuft!) Leider haben wir jetzt etwas den Überblick verloren. (Zuruf: Nur Sie!) Aber so geht es vielen Schülern, Eltern und Lehrern. (Zurufe) Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Lehrern, Eltern, Opis und Omis sowie bei allen Schülern entschuldigen. Sie können nichts dafür, dass man 2021 immer noch von Neuland spricht (Beifall bei der AfD) und mit der Realisierung von Projekten jeglicher Couleur seine Probleme hat. Dabei ist es egal, ob rot, grün, schwarz, gelb oder dunkelrot in Regierungsverantwortung ist, sie können es alle nicht. Aber man sollte unbedingt vermitteln, dass viele Medien in Deutschland der SPD und Bertelsmann gehören. (Oh-Rufe) Das sind übrigens die, deren Bertelsmann-Stiftung noch im Jahr 2019 die Schließung sämtlicher Krankenhäuser im ländlichen Raum empfohlen hat. (Zuruf von der AfD: Hört! Hört!) Gehen wir lieber so schnell wie möglich in Sachsen wieder zum Präsenzunterricht über. Die guten PISA-Ergebnisse, die wir erzielen konnten, lagen offensichtlich am Präsenzunterricht, unseren klugen Schülern und natürlich den guten Lehrern. Wir würden als Regierungspartei keinen Antrag stellen, nicht nur reden, sondern einfach machen. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Gahler sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es noch Redebedarf bei der Fraktion DIE LINKE? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es noch Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Soll es eine dritte Runde geben? – Das kann ich auch nicht erkennen. Damit kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Piwarz.

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Christian Piwarz

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gahler, Sie sind in der Tat ein wenig durcheinandergekommen. Sie haben sich offensichtlich Mühe gegeben. Ich bin dankbar für Ihren Fleiß. Es ist leider nur sehr selektiv, was Sie hier vorgetragen haben. Ich habe vor allen Dingen eine eigene Positionierung vermisst. Da war Ihnen der Kollege Hahn um einiges voraus. Sie haben deutlich unterlassen zu erwähnen, aber das ist wahrscheinlich Kalkül – – Sie haben das Jahr 2017 angesprochen. Das Entscheidende haben Sie weggelassen: Seitdem gibt es eine sehr umfassende Konzeptionierung zum Thema Medienbildung und Digitalisierung in der Schule. Sie hätten einige Worte darüber verlieren können. Das ist Ihnen wahrscheinlich nicht aufgefallen. Das können wir aber im Bildungsausschuss, wo ich Sie bislang weniger wahrgenommen habe, gern noch einmal vertiefen. Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, mir ist aufgefallen: Natürlich berichtet die Staatsregierung selbstverständlich, gern und umfassend dem sächsischen Parlament. Dazu bedarf es eines Beschlusses, eines entsprechenden Antrages. Deshalb hatte ich gehofft, dass Sie das Ende Ihrer Rede damit einleiten, dass Sie diesem Antrag zustimmen, weil wir dann auch berichten können. Wenn Sie sich enthalten, ist es zumindest nur halbgar. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Selbstverständlich werden wir die Berichte erstellen, wenn der Sächsische Landtag das heute beschließt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich bin, Herr Hahn, in einem Punkt bei Ihnen. Das ist die Frage, wenn es um Digitalisierung geht, dass es nicht um eine – Frau Neuhaus-Wartenberg hat es so genannt; ich weiß nicht, ob Sie es auch wirklich so gemeint haben – Durchdigitalisierung in allen Bereichen geht, sondern um deren zeitgemäße Umsetzung entsprechend den Ansprüchen und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Die Zeit, die wir im Frühjahr erlebt haben und die wir jetzt erleben, zeigte, dass eines klar geworden ist: Ohne den Lehrer, ohne das Verhältnis des Lehrers zu den Schülern geht es nicht, auch nicht in einer digitalisierten Welt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Deshalb muss man mit aller Klarheit diese Punkte, bei denen wir Nachholbedarf haben, ansprechen, aber auch darauf hinweisen, dass es zukünftig den Lehrer als Lernbegleiter weiterhin braucht. So selbstverständlich, wie Sie den Laptop vor sich haben, Herr Hahn, und wie Sie wahrscheinlich heute zigmal auf Ihr Handy geschaut und das genutzt haben, werden das auch Schülerinnen und Schüler tun. Sie müssen darauf vorbereitet sein, das verantwortungsvoll zu tun. Deshalb gehört Digitalisierung selbstverständlich an die Schule. Es wird viel darüber gesprochen, welche Defizite es gibt. Das möchte ich nicht kleinreden. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es so schlecht, wie es einige gern reden wollen, tatsächlich in Sachsen nicht aussieht. Deshalb werde ich meinen Redebeitrag darauf verwenden, ein wenig deutlich zu machen, was wir seit dem Frühjahr im Bereich Digitalisierung, Medienbildung veranlasst haben. Zum einen ist da das Thema LernSax, das mit zahlreichen weiteren Anwendungen aufgerüstet wurde. Wir haben den Videokonferenzdienst Edudip dort integriert, der mittlerweile bis zu 30 zeitgleiche Nutzer bewerkstelligen kann. Damit kann eine Klasse gleichzeitig mit ihrem Lehrer im virtuellen Klassenzimmer lernen. Wir haben im Sommer die Nutzerfreundlichkeit von LernSax, die ohne Zweifel ein Thema ist, kritisch durch externe Berater geprüft und verbessert. Sie ist besser geworden, aber sicherlich noch nicht optimal. Wir arbeiten weiterhin daran. Ich habe hier im Parlament zu den Problemen Stellung genommen, die wir im Dezember und Anfang Januar gehabt haben, und dass das ärgerlich gewesen ist. Wir haben weiterhin zahlreiche Angriffe auf die Plattform, wie es übrigens zahlreiche Angriffe auf viele andere Lernplattformen deutschlandweit gibt. Auch die HPI-Schul-Cloud war wiederholt davon betroffen. Aber wir können sagen, dass LernSax seit diesem letzten Absturz am 5. Januar stabil läuft. Holger Gasse hat die Zahlen genannt: bis zu 80 000 zeitgleiche Nutzer, vor allem in den Vormittagsstunden, über 500 000, die insgesamt angemeldet sind, wovon über 250 000 jeden Tag darauf zugreifen. Das ist eine Menge, die bewältigt wird, und diese wird seit Anfang Januar stabil bewältigt. Ich möchte darauf hinweisen – Herr Gahler, so viele unterschiedliche Systeme sind das nicht –, dass wir zusätzliche Medien haben, zum Beispiel unsere Lernplattform OPAL Schule, die über ein virtuelles Klassenzimmer verfügt. Dort können unbegrenzt viele Schülerinnen und Schüler an Videokonferenzen teilnehmen. Auch dazu haben wir die Infrastruktur an die gestiegenen Nachfragen angepasst. Schullogin – wahrscheinlich meinten Sie das – ist unser zentrales Identitätsmanagementsystem, über das weitere Anwendungen, wie E-Mail, die Dateiablage, LernSax, MeSax und OPAL Schule erreicht werden können. Integriert in Schullogin ist ein weiterer separater Videokonferenzdienst, der sich großer und vor allen Dingen zunehmender Beliebtheit erfreut: BigBlueButton. Es gibt für Lehrkräfte und Schüler ein E-Mail-Postfach. Damit kann die Kommunikation komplett ohne private E-Mail-Adressen laufen. An Schullogin könnte dann auch das bundesweite Vorhaben VIDIS angebunden werden. Die Länder arbeiten daran, über dieses Projekt gemeinsam digitale Medienangebote zu teilen. Das ist ein Beispiel dafür, dass die Zusammenarbeit der Kultusministerien gut funktionieren wird. Die Medienkompetenzen der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern müssen selbstverständlich stärker gefördert werden. Onlinefortbildungen für Lehrkräfte wurden bereits erhöht und werden stark nachgefragt. Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir auch in den Zeiten, in denen wir keine Präsenzfortbildung anbieten können, selbstverständlich zur Nutzung von LernSax, zur Nutzung von Schullogin, zur Nutzung von BigBlueButton Onlinevideos zur Verfügung stellen, mit denen jede Lehrkraft die Möglichkeit hat, sich entsprechend fortzubilden, sich die Fähigkeiten anzueignen, um das in den Zeiten der häuslichen Lernzeit einzusetzen. Bei all dem, wo wir kritisch die negativen Berichte, die mich tagtäglich erreichen, wo Dinge nicht funktionieren, was wir zur Kenntnis nehmen und auswerten müssen, will ich einmal ganz deutlich sagen, dass viele Lehrerinnen und Lehrer selbstverständlich und mit großem Elan diese neuen Möglichkeiten nutzen und für ihre Schülerinnen und Schüler da sind. Das muss man in diesen schwierigen Zeiten auch einmal anerkennen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Machen wir uns einmal nichts vor: Wenn wir ziemlich genau vor einem Jahr hier miteinander über Digitalisierung oder digitale Bildung an unseren Schulen diskutiert hätten, dann hätten wir darüber gesprochen, was man zusätzlich zum bisherigen Präsenzunterricht machen kann, wie man digitale Inhalte in den Unterricht integrieren kann. Dass wir vor der Aufgabe stehen, 100 % Präsenzunterricht durch 100 % häusliche Lernzeit zu ersetzen und dabei auf digitale Medien zurückgreifen zu müssen, diese Situation hätten wir uns alle nicht vorstellen können, und das zeigt die Größe der Aufgaben, die vor uns allen stehen und die vor allem vor den Lehrerinnen und Lehrern stehen. Natürlich müssen wir bei der Nutzung digitaler Geräte, bei der Frage des Breitbandausbaus Bildungsungerechtigkeiten im Blick behalten. Nachgesteuert wurde im Rahmen des Digitalpaktes Schule mit dem Endgeräteprogramm für Schüler. Auch hier nur der Hinweis, dass wir in wenigen Wochen alle Mittel abgerufen haben, dass alle Anträge der Schulträger bewilligt und mittlerweile knapp 39 000 Geräte beschafft worden sind. Mit dem Förderprogramm für Lehrerendgeräte werden wir analog verfahren. Heute kam die Benachrichtigung aus Berlin, dass alle Bundesländer unterschrieben haben. Die Förderrichtlinie ist bereits in der Anhörung. Wir hoffen, dass wir in den nächsten Wochen die Geräte möglichst zügig an die Schulträger ausreichen können. Meine Damen und Herren, wir sind uns einig: Krisen haben immer auch den Vorteil, Veränderungen anzustoßen oder zu beschleunigen. Selbstverständlich lernt auch das System Schule dazu und damit alle, die hier Verantwortung tragen. Schon vor Beginn der Coronakrise haben wir das Angebot der zentralen digitalen Dienste für die Schulen in Sachsen auf den Prüfstand gestellt. Wir arbeiten an der Perspektive einer gut nutzbaren Schul-Cloud. Ziel ist es, über ein Single Sign-on, also mit Hilfe einer einmaligen Anmeldung, an einem bestimmten Arbeitsplatz einen schnellen, nutzerfreundlichen und übersichtlichen Zugriff auf die benötigten Angebote zu bekommen. Wir intensivieren die Zusammenarbeit der Länder und werden uns noch besser vernetzen, insbesondere bei den Fortbildungsangeboten der Lehrkräfte. Viele Lehrerinnen und Lehrer nutzen die pädagogischen Spielräume verantwortungsbewusst und schülerorientiert. Ich habe schon darauf hingewiesen. Allerdings müssen sich – und das muss man auch deutlich benennen – einige noch mehr bewegen als bisher. Ich weiß, dass vor allem Eltern in einigen Fächern noch mehr erwarten als etwa die Übermittlung und Durchsicht von Arbeitsblättern. Die Schulen sind ohne Zweifel besser geworden als in der Lernzeit während des ersten Lockdowns, aber noch immer werden nicht überall die Optionen, die das digitale Lernen bietet und den Unterricht zu Hause spannend und abwechslungsreich macht, vollständig genutzt. Ich komme manchmal ins Zweifeln, wenn ich die Rückmeldung bekomme: Ich bin doch nicht verpflichtet, digitale Medien oder digitale Angebote zu nutzen. Ich glaube, es ist die pädagogische Ehre und der pädagogische Anspruch eines jeden Lehrers, dass man auch diese Produkte selbstverständlich nutzt, weil man das Beste für die Schülerinnen und Schüler erreichen will. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das kann analog passieren, auch einmal mit dem gescannten Arbeitsblatt, aber auch und vor allem über digitale Inhalte, Videokonferenzen und dergleichen mehr. Die Zeiten statisch gestalteten Unterrichtens sind endgültig vorbei. Das entspricht nicht mehr den Erwartungen der heutigen Schülergeneration. Auch der Lehrerberuf erfordert ständige Veränderung und einen Kulturwandel vom Einzelkämpfer vor der Klasse gewissermaßen zum Teamplayer. Zum Kulturwandel gehört die Lehrkraft als Begleiter der Schüler. Unterrichten wird deutlich vielfältiger. Wenn wir künftig verstärkt auf die Vorteile künstlicher Intelligenz setzen, kann eine gezieltere Förderung nach Lernfortschritt besser gelingen. Wir arbeiten daran, dass Bildungsanwendungen zum Einsatz kommen, die selbstständig erkennen, welche Lerninhalte jeder Schüler, jede Schülerin braucht und wann Hilfe benötigt wird. Wir wollen dieses System, diese intelligenten tutoriellen Systeme in Sachsen zunächst an ausgewählten Schulen testen. Das Kultusministerium beteiligt sich im Rahmen dieser Umsetzung an der KI-Strategie des Freistaates und wird KI-Anwendungen zur Unterstützung des Lehrens und des Lernens erproben. Ziel dieser Strategie ist die Ermöglichung einer individuellen Förderung und die Schaffung adaptiver Lernwege, und – das ist mir wichtig – die Lehrkraft wird dabei keinesfalls überflüssig werden; denn ihre Aufgabe wird sein, das Ganze zu überwachen, Anstöße zu geben, zu kontrollieren, Hinweise zu geben und den Schüler bestmöglich bei diesen Anwendungen zu begleiten. Das klingt ein wenig nach Zukunftsmusik, ich glaube aber, dass diese Zukunft relativ nah ist und dass sie wirklich den Quantensprung bedeutet, den wir mit dem Begriff „Digitalisierung“ im Bereich Lehren und Lernen verbinden. Deshalb sollten wir uns dem widmen. Den Schwung, den wir notgedrungen aus dieser Krise mitbekommen haben, müssen wir nutzen, um diesen Schritt voranzugehen, um, wie gesagt, einen guten Ausgleich zwischen dem Analogen und dem Digitalen hinzubekommen. Ich habe beschrieben, was künftig möglich sein wird und woran wir in Zukunft arbeiten wollen. Zugleich haben wir viel Arbeit damit, in der Krise dafür zu sorgen, dass auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen möglichst viel Lernstoff vermittelt werden kann. Deshalb hoffen wir – und das hat mit der Digitalisierung erst einmal relativ wenig zu tun –, dass wir Schulen möglichst schnell wieder ans Netz bekommen, dass wir zunächst mit den Grundschulen beginnen und diese ab dem 15. Februar wieder öffnen können. Ich danke den Eltern für die Geduld und die Unterstützung, den vielen engagierten Lehrerinnen und Lehrern dafür, dass sie aus der aktuellen Situation heraus das Beste für die Kinder leisten. Ich wünsche vor allem, dass für die Schüler trotz dieser schwierigen Lernzeit langfristig der Bildungserfolg nicht beeinträchtigt wird. Daran werden wir weiter mit ganzer Kraft arbeiten. Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Staatsregierung hatte gerade Herr Staatsminister Piwarz das Wort. Wir kommen jetzt, so kein weiterer Aussprachebedarf besteht – den kann ich nicht feststellen –, zum Schlusswort. Das haben die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Soll ein Schlusswort gehalten werden? – Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 7/4651 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen, aber die Drucksache 7/4651 ist beschlossen. Damit ist auch der Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Einbahnstraße technologieoffene Forschung und Drucksache 7/3839, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die AfD ergreift jetzt Herr Dr. Weigand das Wort.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die völlig überstürzte Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2011, aus der Kernenergienutzung bis Ende 2022 auszusteigen und parallel das rigorose Ende der Kohleverstromung bis 2038. Das stellt uns in Sachsen vor riesige Herausforderungen bezüglich der Energiesicherheit und auch bezüglich von Arbeitsplätzen, besonders in der Lausitz. Verantwortlich dafür ist in dieser Gesellschaft gerade der grüne Anteil, auch hier in unserer Regierung. Doch Sie sind weder ehrlich zu sich selbst noch zu den Bürgern, meine Damen und Herren. Warum sind Sie von den GRÜNEN nicht ehrlich zu den Bürgern? Erstens werden wir auch nach dem Jahr 2022 Strom aus Kernenergie in Deutschland brauchen. Wir kaufen ihn dann einfach stärker aus Frankreich – mit einem Anteil von 71 % Kernenergie – ein. Denken Sie, dass wir ab dem Jahr 2022 einen Filter an die Steckdose stecken, aus dem wir dann grünen Ökostrom bekommen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Interessanter Vorschlag! Darauf wäre ich nie gekommen!) – Das ist eine interessante Theorie, Herr Lippmann. Sie können der Sache einmal nachgehen. Zweitens ist die alternative Stromversorgung aus Wind und Sonne instabil. Wir haben im Sommer Spitzen und im Winter die Flauten. Wir haben es die letzten Tage gesehen: bedeckte Fotovoltaik-Dächer. Genau dort ist Ihr Baerbock‘scher Traum von Kobolden und Netz als Speicher geplatzt, meine Damen und Herren von den GRÜNEN. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, darüber können Sie sich doch freuen. Das macht unseren Antrag „Einbahnstraße Energiewende beenden – technologieoffene Forschung und Entwicklung in Sachsen gewährleisten“ so interessant. Doch warum möchten wir diesen Antrag heute einreichen bzw. was möchten wir damit umsetzen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wieso wendet man eigentlich in einer Einbahnstraße? Sie meinen eine Sackgasse!) Energiewende beenden – Entwicklung in Sachsen gewährleisten AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung Ich möchte auf folgende vier Punkte eingehen. Erster Punkt: Forschungs- und Entwicklungsstrategien in Sachsen überarbeiten. Zweiter Punkt: Innovative Projekte technologieoffen fördern. Dritter Punkt: Den Technologietransfer aus dem Bereich Energieforschung stärker fördern. Vierter Punkt: Nicht nur Wasserstoff allein als Antriebstechnologie fördern. Erstens fordern wir, die Forschungs- und Entwicklungsstrategie zu überarbeiten. Es gibt den Masterplan Energieforschung in Sachsen. Dieser wurde durch die Wissenschaftsministerin Frau Dr. Stange von der SPD vor drei Jahren vorgestellt. Doch dieser reicht nicht aus. Warum? Schon bei der Definition der Begriffe gibt es Missverständnisse. Im Masterplan heißt es, ich zitiere: „Technologieorientierte FuE-Themenfelder werden unterstützt.“ Weiter heißt es in Ihrer Definition: „Forschungsaktivitäten, die mehrheitlich auf neuartige Technologien und technische Innovation fokussiert sind“. Das ist beispielsweise die Forschung zur Kernfusion – neuartig und technisch innovativ. Was steht aber in Ihrem Masterplan zum Thema Fusionsforschung? Ich zitiere: „Das Themenfeld Fusionsforschung spielt in Sachsen nur eine sehr untergeordnete Rolle und wird daher nicht tiefergehend betrachtet.“ Meine Damen und Herren! Das verstehen Sie von Zukunft in Innovation in Sachsen? Diese Aussage ist ein Armutszeugnis für den Freistaat Sachsen und ein Schlag ins Gesicht von Freiheit von Forschung und Lehre. (Beifall bei der AfD) Zweitens möchten wir mit unserem Antrag innovative Projekte technologieoffen fördern. Sachsen darf sich nicht aus politisch-ideologischen Gründen einzelnen Forschungsund Entwicklungsfeldern der Zukunft verschließen. Dabei möchte ich Sie, liebe CDU, an Ihr eigenes Positionspapier des Bundesfachausschusses Wirtschaft vor einem Jahr erinnern. Thema dieses Positionspapiers – nun wird es ein bisschen unangenehm in der Regierungskoalition – war die sichere, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung der Zukunft. Ich zitiere aus dem Papier: „Wir, die CDU, setzen uns dafür ein, dass sich Deutschland stärker in das von EURATOM durchgeführte Projekt Horizont zur Zukunft der Kernenergie einbringt. Die Projekte zur Kernfusion und zu kleinen modularen Reaktoren sollen dabei ergebnisoffen als mögliche Variante für eine CO -freie Energieproduktion geprüft werden.“ Los, meine Damen und Herren, DresdenRossendorf wiederbeleben, Forschern Perspektiven in Sachsen bieten, kleine modulare Reaktoren in Sachsen ergebnisoffen erproben, Quasi-Kernfusion, die Minisonne der Zukunft in Sachsen erforschen. Das klingt gut! Natürlich können wir uns als AfD diese Offenheit bei Ihnen von der CDU gegenüber der Kernforschung in Sachsen seit dem Jahr 2019 nicht mehr vorstellen. Ihr grüner Koalitionspartner stellt sich auf Bundesebene massiv gegen die Technologie der Kernfusion. Die GRÜNEN sind eben hier in diesem Land massiv innovationsfeindlich. Lösen Sie sich bitte von dieser grünen Fußfessel, liebe CDU. (Beifall bei der AfD) Dritter Punkt unseres Antrags lautet wie folgt: Technologietransfer aus dem Bereich Energieforschung stärker fördern. Hier müssen wir es schaffen mit intelligenten Methoden die Stadt- und Landbevölkerung wieder als Einheit zusammenzuführen. Die Stadtbewohner einerseits möchten die Windkraft auf dem Land und möglichst nur den ÖPNV. Auf der anderen Seite haben wir die Landbewohner, beispielsweise mich im ländlichen Raum, im schönen Mittelsachsen. Wir möchten in unserer Natur, in unserer Heimat, keine Windräder stehen haben. (Marco Böhme, DIE LINKE: Aber ein Atomkraftwerk!) Wir brauchen im ländlichen Raum eben auch den Individualverkehr mit ÖPNV und mit dem Pkw. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dass Ihre Politik im ländlichen Raum nicht ankommt, das zeigen auch Ihre Wahlergebnisse, besonders von Ihrem Umweltminister Günther. Er hat in seiner Heimatgemeinde Königsfeld nur 6,2 % zur Landtagswahl abgeräumt, meine Damen und Herren. Das zeigt doch, dass er und Ihre grüne Politik auf dem Land nicht gewollt sind. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie möchten nur die Elektromobilität, blenden dabei aber den Landraub und die Umweltverschmutzung durch die Lithiumgewinnung, beispielsweise in Südamerika, aus. Das ist doppelmoralisch, liebe GRÜNE. Ich komme zum vierten Punkt unseres Antrags: nicht nur Wasserstoff allein als Antriebstechnologie fördern, sondern auch hier alternative Ansätze verfolgen. Wasserstoff ist keine neue Erfindung. Wir alle erinnern uns an den Chemieunterricht, die Knallgasexplosion. Wasserstoff ist also weder als Brennstoff noch in der Brennstoffzelle neu. Neu ist die einseitige Fokussierung in Sachsen. Das ist falsch. Wir hatten einen eigenen Antrag „Kernenergie nicht verteufeln“ dazu eingebracht. Es fand im November im Wissenschaftsausschuss eine Anhörung dazu statt. Prof. Hurtado von der TU Dresden war dabei. Wir haben nicht nur über die Kernenergie, sondern auch über den Wasserstoff gesprochen. Er hat gesagt – ich zitiere –: „Wir tun gut daran, ehrlich mit uns umzugehen und zu rechnen, was dabei als Wirkungsgrad herauskommt. Es wird dabei herauskommen, dass wir, nach heutigem Stand, vielleicht eine Verfünffachung oder Verzehnfachung des Strompreises erzielen werden.“ Wer wird es am Ende bezahlen? Es wird am Ende der Bürger bezahlen. Stellen wir uns einmal eine vierköpfige Familie vor. Er ist Polizist, sie Krankenschwester. Sie haben zwei kleine Kinder, ein Einfamilienhaus im ländlichen Raum. Der jährliche Energieverbrauch liegt ungefähr bei 3 500 bis 4 000 Kilowattstunden. Derzeit zahlen sie circa 1 000 Euro für Strom. Das wird aufgrund Ihrer einseitigen Politik verfünffacht. Ein ganzes Monatsgehalt gibt dann diese Familie für Ihren neuen Energietraum aus. Der Jahresurlaub fällt dann weg. Die Fahrräder für die beiden Kinder fallen weg. – Verlassen Sie endlich diese Einbahnstraße, die nur die Familien und die Bürger in diesem Land belastet! (Beifall bei der AfD) Das Know-how ist in Sachsen schon vorhanden, beispielsweise die Herstellung synthetischer Kraftstoffe an der TU Bergakademie Freiberg. Wie funktioniert das? Die Forscher haben einen innovativen Prozess entwickelt: Man nimmt CO und Wasser, man braucht noch Energie. Es entsteht ein synthetischer Kraftstoff. Die Freiberger sind in der Lage, mit ihrer eigenen Pilotanlage bereits jetzt 16 000 Liter dieses synthetischen Kraftstoffes herzustellen. Jetzt ist es wichtig, dass wir in Sachsen diesen nächsten Schritt gehen. Diese Technologie darf nicht abwandern. Wir Sachsen mit unserer Automobilhistorie müssen den eigenen Kraftstoff aus dem Freistaat liefern. Genau das müssen wir schaffen. Wir müssen das Wissen hier halten. Die Arbeitsplätze müssen hier in diesem Freistaat entstehen. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Daher bitte ich Sie: Unterstützen Sie unseren Antrag und verlassen Sie die grüne Einbahnstraße – eigentlich sogar eine Sackgasse der derzeitigen Energiewende. „Die Kernforschung muss weiter betrieben und gefördert werden. Wir müssen technologieoffen bleiben. Das heißt nicht, dass wir gleich neue Kraftwerke bauen. Aber wir müssen die Kompetenz dafür behalten.“ Meine Damen und Herren! Das waren nicht meine Worte. Das waren die Worte von Ministerpräsident Kretschmer vor genau einem Jahr. Liebe CDU, es liegt jetzt an Ihnen: Möchten Sie weiter an der grünen, technologiefeindlichen Fußfessel hängen oder möchten Sie technologieoffene Forschung in Sachsen auch und gerade mit Kernenergie betreiben? Dazu gehört die Sicherheitsforschung. Dazu gehört die Endlagerforschung. Dazu gehört die Aufbereitungsforschung – und auch die Forschung im Bereich der Kernfusion. Wenn Sie von der CDU das möchten, dann stimmen Sie unserem Antrag zu. Ich sehe für die technologieoffene Forschung in Sachsen in diesem Hohen Haus eine bürgerlich-konservative Mehrheit in Höhe von 60 %. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Fritzsche.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Weigand! Ich war mir in Vorbereitung auf die Debatte über diesen Antrag und vor allem bei der Lektüre der Begründung zum Antrag nicht ganz sicher und bin es, ehrlich gesagt, nach Ihrem Redebeitrag auch nicht, ob Sie eigentlich nicht eher über die Drucksache 7/3838 – Sie haben es selbst angeführt –, die ja unter dem Titel „Kernenergie nicht verteufeln, sondern innovative, zukunftsfähige und nachhaltige Forschung und Entwicklungskonzepte fördern“ stand, sprechen wollen. Dazu haben wir ja sogar öffentlich angehört – ich will dennoch versuchen, mich an Ihrem Antrag entlangzuhangeln. Eine Bemerkung gestatten Sie mir noch: Wenn Sie über Kernfusion und diese Dinge sprechen, dann wäre es aus meiner Sicht allerdings auch konsequent, wenn Sie einmal einen konkreten Standortvorschlag für einen Fusionsreaktor machen würden; denn wenn man die Kette zu Ende denkt, dann landen Sie irgendwann einmal an diesem Punkt: Wo soll denn, egal in welcher Skalierung, diese Anlage irgendwann einmal stehen? Insofern wäre das eine hübsche Überraschung gewesen. Aber auch Ihnen dürfte klar sein, dass das Atomgesetz des Bundes dem im Übrigen nach der Änderung im Juli 2011 klare Grenzen setzt und bezüglich der Kernfusion und deren Einsatz im Bereich der Energieerzeugung wohl auch noch einige Jahrzehnte entsprechende Forschung und zudem einen entsprechenden Mitteleinsatz voraussetzen würde. Nun zu Ihrem Antrag. Im vorliegenden Antrag der AfD wird im Punkt 2 der Anschein erweckt, es gebe in der Verantwortung des Freistaates Sachsen Versäumnisse im Bereich Forschung und Entwicklung zu Energiethemen sowie im Bereich der planerisch untersetzten strategischen Ausrichtung. Diesen Aussagen möchte ich an dieser Stelle entschieden widersprechen. Klar ist: Sachsen hat eine hochkarätige und international anerkannte Wissenschafts- und Forschungslandschaft und verfügt über eine sichere Energieversorgung. Auch gibt es in Sachsen natürlich Strategien zum benannten Themenkreis, beispielsweise den Masterplan Energieforschung, vorgestellt im Juli 2018. Aber auch die Fortschreibung der Innovationsstrategie für Sachsen sowie die zu erarbeitende Wasserstoffstrategie wurden begonnen. Konsultationen dazu mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft laufen. Sachsen benötigt daher aus unserer Sicht keine darüber hinausgehenden Forschungs- und Entwicklungsstrategien. Außerdem – das sei der Vollständigkeit halber auch gesagt – wird gegenwärtig das Energie- und Klimaprogramm des Freistaates Sachsen überarbeitet. Ziel dieses Programmes ist es, eine gleichermaßen sichere, wirtschaftliche, umweltund klimaverträgliche sowie sozialverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten. Noch einmal zum Thema Forschung: Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist für uns nicht verhandelbar. Wir setzen bei den Forschungsschwerpunkten auf wissenschaftsgeleitete Verfahren, und die Vielzahl an hochkarätiger universitärer und außeruniversitärer Forschung hier im Freistaat spricht eine deutliche Sprache. Eine Stärke Sachsens liegt zweifellos in der engen Kooperation von Hochschulen, außeruniversitärer Forschung und Industrieforschung, und deren Netzwerke wollen wir auch in Zukunft gezielt fördern. Der Freistaat Sachsen verfügt über eine traditionsreiche, gut ausgeprägte und leistungsstarke Energieforschungsinfrastruktur. Dazu gehören zahlreiche Forschungseinrichtungen an Hochschulen sowie – ich habe es bereits erwähnt – auch solche im außeruniversitären Bereich, und auch die sächsische Industrie betreibt eigene Forschungen im Energiebereich. Energieforschung ist unter anderem ausgewiesener Schwerpunkt an unseren Technischen Universitäten in Chemnitz und Dresden – Herr Dr. Weigand, Sie sind darauf eingegangen und kennen es, denke ich, auch aus eigener Erfahrung –, an der TU Bergakademie in Freiberg sowie natürlich auch an unseren Fachhochschulen in Mittweida, in Zittau-Görlitz und in Zwickau. Von den 16 in Sachsen ansässigen Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft haben neun Einrichtungen eine energietechnologische Ausrichtung. Eine Vielzahl davon finden wir mit Sitz hier in Dresden. Darüber hinaus sind drei Institute der LeibnizGemeinschaft, das Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf sowie das Kurt-Schwabe-Institut für Mess- und Sensortechnik e. V. Meinsberg auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung zu Energietechnologien unterwegs. Mit dem VKTA in Rossendorf haben wir auch Kompetenzen im Bereich Strahlenschutz, Analytik und Entsorgung radioaktiver Reststoffe. Die CDU-Fraktion wird auch zukünftig an einer themenund technologieoffenen Förderung von Forschung und Entwicklung festhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Fraktion DIE LINKE Herr Böhme. – Eine Kurzintervention? – Natürlich. Bitte, Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Kollege Fritsche, wenn Sie in unserem Antrag den Punkt II.5 anschauen würden, sähen Sie, dass es da um das Thema Kernfusion geht. Ich habe mich also zum Thema Kernfusion geäußert. Ich habe auch etwas überspitzt gesagt, man könnte darüber nachdenken – die Infrastruktur ist ja vorhanden –, Dresden-Rossendorf wiederzubeleben. Wir können aber gern – das Signal greife ich gern auf – über einen anderen Standort dann zukünftig gemeinsam diskutieren. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Fritzsche, möchten Sie noch darauf reagieren? – Nein. Dann Herr Böhme jetzt, bitte.

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Marco Böhme Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD, der uns hier vorliegt, ist ja im Grunde ein Folgeantrag zu einem Antrag, der im Wissenschaftsausschuss im letzten Monat schon einmal behandelt und dort zu Recht abgelehnt wurde. Dort wollte die AfD, dass das Thema Kernenergie bzw. Kernfusion nicht verteufelt wird und technologieoffen weiter daran geforscht werden soll. Also, ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen, dass es in Deutschland zum Thema Kernenergie oder Kernfusion keine Forschung mehr gibt. Sie gibt es noch, und Deutschland hat eine Forschungstätigkeit wie kaum ein anderes Land auf der Erde. Natürlich wird auch zu diesem Thema weiter intensiv geforscht. Sie konstruieren hier also ein Problem, das es so gar nicht gibt. Das, was Sie eigentlich wollen – das spiegelt sich auch in dem vorliegenden Antrag wider –, ist der Wiedereintritt in die Kernenergie. Das sagen Sie aber nicht so deutlich in dem Antrag, und es hat vielleicht auch Gründe, weshalb Sie das so verklausulieren. Ich habe da eine Vermutung, warum Sie es nicht so klar aussprechen: weil eben eine große Mehrheit in diesem Land das zu Recht ablehnt, und natürlich sind wir als LINKE bei dieser Mehrheit dabei. Ich glaube auch, Ihrer Wählerschaft können Sie nicht genau erklären, dass Sie in Wahrheit wieder Atomkraftwerke in Sachsen bauen wollen. (Zuruf von der AfD: Wieder?!) Erzählen Sie doch einmal Ihren Kameraden auf dem Dorf, dass zu einer sicheren Energiegewinnung für das deutsche Volk demnächst ein Atomkraftwerk vor der Tür stehen soll. Ich glaube, das kommt nicht so gut an, aber das wäre einmal Mut zur Wahrheit, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Wenn wir den Antrag Punkt für Punkt durchgehen, so wollen Sie im Antragspunkt I feststellen lassen, dass mit dem Wegfall der Kohle und des Atomstroms wichtige Säulen der Energieversorgung wegbrechen würden. Sie wollen sie also erhalten. Sagen Sie das doch so klar! Weiterhin sagen Sie, dass es eine krisenunabhängige Energieversorgung geben muss und die Stromversorgung kostengünstig und effizient sein soll. Dazu kann ich Ihnen auch ein paar Sätze sagen. Es gibt nur eine Krise für die Menschheit für die Zukunft, und das ist der Klimawandel, meine Damen und Herren. Das ist die größte Krise, die wir als Herausforderung haben. (Zuruf von der AfD: Sozialismus ist die größte Krise!) Die Verbrennung von Braunkohle befeuert genau diese Krise. Der menschengemachte Klimawandel bedroht das Leben von Milliarden von Menschen. Auch hier in Deutschland sind die Auswirkungen schon jetzt spürbar, durch massive Hitzewellen, starke Stürme, Überschwemmungen und andere Wetterextremereignisse. Eine andere Krise, die Sie anscheinend vergessen, eine Krise der Menschheit, ist auch immer wieder die Frage von Krieg und Frieden. Die praktische Nutzung von Kernenergie trägt eben gerade nicht dazu bei, dass wir auf diesem Planeten friedlicher leben. Im Gegenteil: Durch den Abbau von Uranerz werden nicht nur ganze Landstriche verseucht, Existenzen zerstört und Konflikte verstärkt; auch die Abbauprodukte dieser Materialien können für Atomwaffen benutzt werden, und dies geschieht auch. Genau daran sollte sich Deutschland nicht länger beteiligen, und auch deswegen steigt Deutschland aus der Atomkraft aus, und das ist auch gut so. Dabei spreche ich nicht einmal von dem entstehenden Atommüll oder den möglichen Reaktorunfällen. Wenn ein Super-GAU passieren würde, wäre das ja die ultimative Krise. Wenn Sie also von einer krisenfesten Energiegewinnung sprechen, dann kann das nur ohne Atom und Braunkohle funktionieren. Zum Thema Effizienz und Kosten – das Sie auch ansprechen – kann ich nur sagen: Sie sollten sich einmal Ihren Rechenschieber herausholen und die volkwirtschaftlichen Kosten für die fossilen Energieträger mit den erneuerbaren Energien vergleichen. Sie würden recht schnell feststellen, dass die Stromgewinnung aus Wind, Solar, Geothermie, Biomasse und Wasserkraft erheblich günstiger für unsere Gesellschaft und zudem vom Ausland unabhängig ist. Das wollen Sie doch immer. Selbst wenn Atomkraft oder Kohleverstromung günstiger wären und man die ökologischen und sozialen Folgen ausblenden würde, gäbe es immer noch ein Grundproblem bei dieser veralteten Technologie: nämlich, dass sie immer nur von einzelnen Großkonzernen betrieben werden kann. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen von der Abhängigkeit einiger weniger Firmenchefs wegkommen, die den Energiemarkt durch Lobbyismus und Subvention dominieren. Auch das heißt Energiewende. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Energiewende heißt für uns auch, dass eine dezentrale Energieversorgung aufgebaut werden kann, wodurch die Menschen vor Ort profitieren können, Wertschöpfung vor Ort entstehen kann und damit auch Arbeitsplätze und Wohlstand generiert werden. Genau das schafft man mit erneuerbaren Energien, wobei schon heute übrigens mehr Menschen in Lohn und Brot sind, als bei den Konventionellen. Das sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen. In Punkt II Ihres Antrages fordern Sie ganz schön viel. Im Grunde geht es um die Forschungsstrategie, die weiterentwickelt und evaluiert werden soll. Ich wiederhole den Beginn meiner Rede: Wie kommen Sie darauf, dass es in Deutschland keine Forschung mehr zu zukünftigen Technologien geben würde? – Es wird dazu geforscht. Wenn Sie sagen, dass durch den Kernenergieausstieg diese Forschung gefährdet sei, dann kann ich Ihnen nur sagen, dass Sie anscheinend von dem Thema keine Ahnung haben bzw. bei der letzten Anhörung nicht anwesend waren. Dort hat Ihnen nämlich der Sachverständige Herr Dr. Martins im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus klipp und klar Dutzende Beispiele aufgezeigt, wie und unter welchen Voraussetzungen deutsche Forscherinnen und Forscher sowie Ingenieurinnen und Ingenieure führend in den verschiedensten Fachgebieten bei der Atomtechnik und Kernfusion sind. Deutschland ist außerdem weltweit führend beim Thema Sicherheitstechnik und Risikobewertung. Warum? – Weil das Thema sehr früh und sehr prioritär in Deutschland behandelt wurde, und das hat auch Gründe: nämlich der Protest der Bevölkerung gegen die Atomkraft. Deutschland wird weiterhin, auch wegen des Atomausstiegs, weltweit gefragt sein, auch wenn es in der Zukunft darum geht, Kernkraftwerke zurückzubauen. Hier geht man also für eine friedliche und atomfreie Welt voran und ist Vorbild weltweit. Das ist auch gut so. Das sollten Sie endlich einmal begreifen, und damit ende ich mit meiner Rede. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Dr. Gerber; bitte.

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Dr. Daniel Gerber GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal etwas zu den E-Fuels sagen: Der Wirkungsgrad wird vom Umweltbundesamt mit circa 10 bis 15 % eingeschätzt. Das scheint keine zukunftsfähige Alternative zu sein. Wenn man sich etwas näher mit der Kernfusion beschäftigt, stellt man fest, dass es unter den Forschern, die das schon seit mehreren Jahren näher begutachten, einen kleinen Insider-Witz gibt. Der sagt, dass die Kernfusion nur 30 Jahre weit weg ist. Das sagt man auch schon seit mehreren Jahren – immer wieder dasselbe. Das ist also auch keine Lösung für unsere aktuellen Probleme. Zur allgemeinen Richtigstellung. Geforscht wird in Deutschland und in Sachsen trotz des beschlossenen Ausstiegs aus der Atomenergie an nuklearen Systemen. Auch an Systemen von Kraftwerken der vierten Generation wird in Deutschland geforscht. Die Tatsache, dass bei dieser Technologie das gewonnene Uran die Nutzung für militärische Zwecke ermöglicht, wird dabei gern einmal übersehen. Hier hinkt Deutschland bedenklich hinterher. Erst kürzlich, am 22. Januar, trat der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Den haben 51 Staaten ratifiziert. Hierbei bin ich der Meinung: Deutschland sollte da folgen. Um die nukleare Forschung hingegen müssen Sie sich keine Sorgen machen. Man wird sich wohl oder übel noch lange Zeit mit den Fragen des Strahlenschutzes auseinandersetzen müssen. Zudem ist zu Ihrem Antrag klarzustellen: Ja, Sachsen hat bereits einen Masterplan Energieforschung, und ja, an dessen Entwicklungen waren sowohl Forschungsunternehmen als auch die Industrie beteiligt. Meine Damen und Herren! In dem Jahr, in dem wir an 35 Jahre Tschernobyl erinnern, als meine Eltern und Großeltern Angst hatten, uns mit Gemüse aus dem eigenen Garten zu versorgen, wieder den Einstieg in die Atomkraft zu fordern, halte ich für absolut gefährlich und geschichtsvergessend. Wer von Ihnen stellt sich denn den Meiler ins Dorf? Ist das schon abgesprochen? – Melden Sie doch einmal Ihre AfD-Wahlkreise dafür an! Es wird auch sehr deutlich, dass Sie alle offenbar mit Ihren Enkeln lieber im Vorgarten neben einem AKW spielen, als auch nur ein Windrad im Sichtfeld ertragen zu müssen. Womit rechnen Sie denn? – Kein Preisverfall von Grundstücken mehr? – Der Schattenwurf ist dann sicher auch sehr dezent. Auswirkungen auf die Artenvielfalt oder menschliche Gesundheit scheinen dann plötzlich keine Rolle mehr zu spielen. Parallel läuft auf Hochtouren die Suche nach einem sicheren Standort für die Atommüllendlager in der ganzen Bundesrepublik. Wenn Sie auf die Atomenergie setzen wollen, dann erklären Sie mir und der folgenden Generation vor allem eines: Wo sollen sie denn diesen hochradioaktiven Atommüll lagern? – Die großen Jubelschreie blieben ja bisher aus. Die Zurückhaltung ist nachvollziehbar. Wir sprechen hier von Millionen Jahren, einer Zeit, die sich der menschlichen Vorstellungskraft entzieht, zumindest meiner; vielleicht ist das bei Ihnen anders. Lediglich lässt sich berechnen, dass unsere Kinder und Enkel so lange auf dem Atommüll sitzen werden. Mehrere Eiszeiten, geologische Verschiebungen sind in der Zwischenzeit wahrscheinlich, wenn ich mir die Vergangenheit anschaue, leider auch Kriege. Auch in unseren Nachbarstaaten gibt es daher keine einzige Lösung für dieses Atommüllendlagerungsproblem. BÜNDNISGRÜNE mahnen seit jeher an: Auf Atomkraft zu setzen, ist eine kurzfristige Forderung, unwirtschaftlich, unkreativ und ohne Verantwortungsbewusstsein für die kommenden Generationen. Es ist die Anti-Atomkraft-Bewegung, der Sie und wir verdanken, dass eine technologieoffene Forschung im Energiebereich überhaupt erst stattfindet. Die Entwicklung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien wäre ohne sie heute nicht auf diesem Niveau. Dank der Forschung und Entwicklung wurden im vergangenen Jahr erstmals 50,5 % des deutschen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gewonnen. Wind und Sonne übertrafen 2020 erstmals die Summe aller fossilen Energiequellen. Selbstverständlich reicht das nicht aus, auch die ewig Gestrigen sollten endlich ihr verkrampftes Festhalten an der Vergangenheit aufgeben. Es ist allerhöchste Zeit, dass in diesem Land die Blockadehaltung gegenüber diesen erneuerbaren Energien beendet wird und dass wir in Zukunft weiter Energieland bleiben können. Meine Damen und Herren! Ich habe mir vor einer ganzen Weile diese fünfteilige Tschernobyl-Serie angeschaut. Diese kann ich jedem nur empfehlen – in der Corona-Pandemie hat man dafür auch die Zeit. Es ist auf jeden Fall eine sehr spannende Geschichte. Am Ende wurde Michail Gorbatschow zitiert, der einmal gesagt hat – Zitat –: „Der wahre Grund, weshalb die Sowjetunion untergegangen ist, ist die Reaktor-Katastrophe in Tschernobyl.“ Die Gründe mögen vielfältiger Natur gewesen sein, aber eine Katastrophe wie in Tschernobyl kann sich niemand mehr leisten. Von daher werden wir den Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht nun Herr Abg. Mann; bitte.

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Holger Mann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion legt uns heute einen weiteren Chamäleon-Antrag vor. Das Thema ist nicht neu, darauf wurde bereits verwiesen. Der Antrag wurde doch im November in nahezu ähnlicher Form hier im Plenum im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus angehört. Nur benennt diese Drucksache, die vom Kollegen Fritzsche bereits benannte 3838, noch ehrlich im Titel, worum es Ihnen eigentlich geht – nämlich darum, die Kernenergie nicht zu verteufeln, also auf gut Deutsch: sie zurückhaben zu wollen und offensichtlich auch perspektivisch wieder Atomkraftwerke zu bauen. Sie verraten uns dann noch, wo das in Sachsen geschehen wird. Im Gegensatz zu Ihrem Motto möchte auch die SPD-Fraktion Kernenergie nicht verteufeln, jedoch Stromerzeugung in Zukunft anders absichern. Kernenergie ist in der Bilanz mit möglichen Risiken und Langzeitfolgen sowie mit Blick auf die Endlagerung von radioaktiven Abfällen eben weder billig noch umweltfreundlich und schon gar keine nachhaltige Energiequelle. Prof. Dr. Hurtado hat in der eben angesprochenen Anhörung in sehr vereinfachter Form den ersten Hauptsatz der Thermodynamik bemüht. Kernenergie kann man nicht gewinnen, sondern man kann sie nur umwandeln. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist in jeder Energieform so!) Genau darum geht es in Zukunft, meine Damen und Herren, eben zu schauen, aus welchen Quellen wir Energie durch Umwandlung gewinnen und wie wir sie effizient speichern können. Es geht eben nicht mehr darum, veraltete Technologien zu tradieren. Das Thema ist – das wurde auch schon zur Sprache gebracht – im Masterplan Energieforschung Sachsen schon seit einigen Jahren ganz oben auf der Agenda von Wirtschafts- wie Wissenschaftsministerium. In diesen Masterplan Energieforschung reiht sich eben auch die Innovationsstrategie unseres Freistaates ein, die regelmäßig fortgeschrieben wird. Wir haben bereits eine Forschungsund Entwicklungsstrategie, die in den kommenden Jahren um neue Aspekte erweitert wird. Das betrifft zum Beispiel das Thema Wasserstoff. Als Koalition haben wir uns zudem darauf verständigt, ein Weißbuch für Forschung in öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen zu erarbeiten, um Ansiedlungen und Schwerpunkte in Zukunft daran ausrichten zu können. Zudem ist – das wissen wir alle hier – Sachsen ein Energieland. In der Anhörung hier im Landtag wurde deutlich, dass man in Sachsen dazu schon intensiv forscht und dieses Thema weiter gelehrt wird. Dabei spielen zwar keine Kernkraftwerke, aber Kraftwerke, Reaktoren und Speicher eine Rolle, egal, ob in der Konstruktion, beim Bau oder Rückbau oder in Verbindung mit weiteren Sicherheitsfragen. Da wir gerade mitten in diesem Strukturwandelprozess und nicht zuletzt in der Energiewende sind, werden Fragen zur Energieversorgung und Energiesicherheit in den kommenden Jahren in Sachsen beforscht. Nur verbinden wir damit eben umweltfreundliche Energien mit CO -armen Produktionsprozessen und nicht die von Ihnen gerade in Aussicht gestellte Kernfusion. Diese ist ein Thema für die Forschung, und zwar sehr spezielle Forschung, und nicht für die industrielle Anwendung zur Stromenergieerzeugung. Zum Faktencheck: Sie haben in Ihrem Antrag von kostengünstiger Energie gesprochen. Dazu möchte ich auf die Aussagen von Prof. Dr. Mertins in der Anhörung verweisen. Der sogenannte European Pressurized Water Reactor – kurz wird er nur noch EPR genannt, auf gut Deutsch: Druckwasserreaktor der dritten Generation – wird derzeit in Frankreich gebaut. Ursprünglich sollte er in diesem Jahr in Betrieb genommen werden. Jetzt ist bei viel Glück von einem Start in einigen Jahren die Rede. Die ursprünglichen Kosten sind von 3 Milliarden Euro auf voraussichtlich13 Milliarden Euro gestiegen. Ähnlich ist es in Finnland. Der Baubeginn dort war schon 2005. Die Inbetriebnahme war für 2009 geplant, Stand jetzt wird es 2022. Die Kosten sind von 3 Milliarden Euro auf 10 Milliarden Euro gestiegen. Ähnlich sieht es in Hinkley Point in Großbritannien aus. Weitere Projekte hat man in der EU aus jetzt vielleicht verständlichen Gründen nicht weiterverfolgt. Unter dem Strich: Zusammen mit den Milliarden, die wir schon bisher in der internationalen und europäischen Kernfusionsforschung versenkt haben, kann man sagen, dass wir für das Geld gerade den Kohleausstieg machen. Aber Sie können natürlich weiter von kostengünstiger Atomenergie reden. Zudem – das kam hier auch schon zur Sprache – ist es derzeit überhaupt nicht absehbar, wann so ein Atomkraftwerk der dritten Generation wirklich in Betrieb gehen kann und industriereife Transmutationen – das war ja Ihr Lieblingsthema in der Anhörung – die Atommüllmengen reduzieren sollen. Das steht derzeit in den Sternen. Unsere Glaskugel beantwortet uns die Frage nicht. Ich vermute, auch Ihre hat keine verlässlichen Antworten. Derzeit bleibt uns weiter nur der Weg zu einem Endlager, auch in dem Wissen, dass Forschung und Innovation in den kommenden Jahrhunderten womöglich neue Optionen aufzeigen. Das Fazit der Anhörung von Prof. Mertins war aber: Sowohl die Bauzeit als auch die Kosten wurden mehrfach überschritten, und der EPR hat im Grunde keine realistische Zukunftsperspektive, wenn am Ende die Rechnung nicht der Staat zahlen soll. Oder anders formuliert: Ja, wenn der Staat die Kosten zahlt und das aus Steuermitteln, dann mag die Kilowattstunde beim Endverbraucher auf der Rechnung günstig aussehen. Die Gesamtrechnung ist aber wesentlich teurer. An diesen Beispielen und ganz konkreten Fällen habe ich Ihnen vielleicht deutlich gemacht, dass wir hier keine sächsische Forschungsdebatte allein führen können. Energieversorgung und Speichertechnologien sind globale Fragen. Deshalb halten wir es für richtig, dass Bund wie EU in diesen strategischen Fragen zusammenarbeiten und sich die sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen daran beteiligen. Insofern sind wir der felsenfesten Überzeugung, dass Ihr Antrag kein Fortschritt ist, und lehnen ihn deshalb ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir gehen in die zweite Runde. Von der AfD-Fraktion gibt es noch eine Wortmeldung. Herr Abg. Zwerg, bitte.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD spricht sich für eine technologieoffene Forschung aus und betrachtet die Energieversorgung Deutschlands ganzheitlich. Die seit 2019 propagierte Energiewende – zu Deutsch: Klimaschutz – ist ein ideologisches Experiment ohne naturwissenschaftlichen Sachverstand. (Beifall bei der AfD) Wir müssen uns auf Biologie, Physik und Chemie sowie auf eine noch effizientere deutsche Ingenieurskunst zurückbesinnen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Haben wir doch!) um eine weitgehend – hören Sie zu, Herr Lippmann – umweltfreundliche und versorgungssichere Energiewirtschaft der Zukunft zu entwickeln. Das Abschalten von Kohle- und Kernkraftwerken zu beschließen, ist das eine. Eine Alternative zu dieser grundlastfähigen Kraftwerkstechnik steht noch aus. Es stellt niemand infrage, dass Windenergieanlagen eine steile Entwicklung gemeistert haben. Aber sie sind ausentwickelt. Größere Ertragssteigerungen sind nicht mehr möglich. Den Rotorblattlängen sind durch die enormen Zentrifugalkräfte Grenzen gesetzt. Bei einer Windflaute kommen wir auch mit Forschung nicht weiter. Ähnlich sieht es beim technischen Entwicklungspotenzial der Fotovoltaik aus. Seit dem Jahr 2000 bis heute haben sich die Stromerzeugungskapazitäten in Deutschland verdoppelt, ohne dass wir wesentlich mehr Strom erzeugen. Das ist maßgeblich durch Erneuerbare verursacht. Aufgrund der hiesigen Wetterbedingungen erbringen Windenergie nur etwa 20 % und PV nur etwa 12,5 % ihrer möglichen Arbeit. Der Strom wird oft dann produziert, wenn wir ihn nicht benötigen, sodass wir gezwungen sind, ihn ins Ausland zu verschenken oder dafür teilweise noch zu bezahlen. Selbstverständlich ist es richtig, weiter daran zu forschen, wie man Wasserstoff als Energieträger optimal nutzen kann. Das stellt niemand infrage. Aktuell gibt es aber keine – ich betone das – serienreifen Großspeicher für Stromüberkapazitäten. Darüber müssen Sie sich im Klaren sein. Das können Sie nicht einfach ignorieren. Die Versorgungssicherheit in Deutschland kann bereits jetzt in kritischen Situationen nur über Stromlieferungen aus dem Ausland gewährleistet werden, zum Beispiel durch die Kernkraftwerke Frankreichs oder durch Kohlestrom aus Tschechien und Polen. Das hat seinen Preis. Bereits jetzt hat Deutschland den höchsten Strompreis weltweit: 2020 korrekte 31,47 Cent pro Kilowattstunde im Durchschnitt in Deutschland. Mit jeder Abschaltung grundlastfähiger Kraftwerke und dem Zubau weiterer volatiler Wind- und Fotovoltaikanlagen nimmt dieser Trend weiter zu. Der von Ihnen präferierte Weg vom grünen Wasserstoff mit dem Backup durch Gaskraftwerke zur Sicherung der Stromversorgung bei Dunkelflaute wird den Strompreis weiter nach oben treiben. Ein Backup-Kraftwerk muss auf etwa dieselbe Kapazität wie Wind und Fotovoltaik skaliert werden. Inwiefern der Einsatz eines Gaskraftwerkes zur CO -Minderung beiträgt, müssen Sie sich selbst fragen. Das Backup-Kraftwerk muss schnell hoch- und heruntergefahren werden können. Das funktioniert aus Kosten- und Zeitgründen nur mit einer Gasturbine. Ein GuD-Kraftwerk ist bei akuter Leistungsanforderung zu träge und zu teuer. Durch diesen ständigen Wechsel entsteht mehr CO – ein Paradoxon – als bei dem gleichmäßigen Betrieb eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks, wenn dieses den Strom allein produziert, also ohne den Park. Auf der anderen Seite haben wir Technologien, die noch gewaltiges Potenzial haben. Die heutigen Kernkraftwerke in Deutschland nutzen nur etwa 1% des Brennstoffs. Aber auch auf diesem Gebiet hat eine Weiterentwicklung stattgefunden. Leider sehen wir diesen Fortschritt nur im Ausland. Sogenannte aufstrebende Schwellenländer wie Indien ziehen mit der Forschung, der Entwicklung und dem Bau neuster Kernkraftwerke an Deutschland vorbei. Die sichere Lagerung von atomaren Reststoffen ist heute keine technische, sondern eine politische Frage. Und während man sich in Deutschland mit der Endlagersuche beschäftigt, wird in einigen Ländern bereits mit dem Atommüllrecycling begonnen. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Wo denn?) – BN 800 in Russland, schauen Sie es sich an. Übrigens gilt der Energieerhaltungssatz für alle Energieformen. Werte Kollegen, diese Reaktoren der Generation drei Plus befinden sich bereits im Leistungsbetrieb. Aussichtsreiche Konzepte der Generation vier machen Endlager künftig sogar überflüssig. Die größten Fortschritte wurden aber bei der Sicherheit gemacht. Das Restrisiko von Kernschmelzen wurde von der Generation zwei – das sind die alten Dinger – auf die Generation drei um das Hundertfache verringert. Selbst wenn eine Kernschmelze eintreten würde, verfügen diese Reaktoren über sogenannte Core-Catcher, die den Kern sicher im Reaktor einschließen. Voraussetzung für all das ist ein technologieoffenes Umfeld, das auch innovative Konzepte im Bereich der Kernenergienutzung fördert. (Beifall bei der AfD) Fördern und forschen Sie nicht nur einseitig, sondern beziehen Sie bitte alle Konzepte ein. Dieses Umfeld gibt es derzeit weder in Sachsen, noch in Deutschland. Die Komplexität und die Höchstanforderung an die Sicherheit machten die Kernenergienutzung jahrzehntelang zu einem Privileg hochentwickelter Gesellschaften. Heute wird sie auch in aufstrebenden Schwellenländern erfolgreich genutzt. Werte Kollegen der BÜNDNISGRÜNEN! Speziell an Sie: Sie wollen den CO -Ausstoß reduzieren. Gut. Das ist doch einer der Hauptgründe, warum Sie den Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben. – Da liege ich doch nicht so falsch, oder? Eine merkliche Reduzierung des CO -Ausstoßes ohne Nutzung moderner Kernreaktoren ist Augenwischerei. Und so ist es nicht überraschend, dass sich immer mehr Länder für den Einstieg oder Wiedereinstieg in die Kernenergie entscheiden. In vielen Ländern – auch in unmittelbarer Nachbarschaft zu Deutschland – wird die Kernenergie zukünftig eine tragende Säule der Stromproduktion sein. Bereits im November 2018 hatte die polnische Regierung einen Entwurf zu ihrem nationalen Klimaplan 2040 vorgelegt. Darin ist der Bau von sechs neuen Kernkraftwerken vorgesehen. Auch die niederländische Regierung prüft den Bau von neuen Kernkraftwerken. Zudem wollen die europäischen Länder Ungarn, Tschechien, Rumänien, Bulgarien und Frankreich die Kernenergie als Teil der europäischen Dekarbonisierung festschreiben. Diese Länder stehen im Einklang mit dem Weltklimarat und der internationalen Energieagentur, die sich beide für die Nutzung der Kernenergie aussprechen. Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, Sachsen sollte sich im Bundesrat dafür stark machen, dass die Bundesregierung mehr Engagement bei der Forschung und Entwicklung neuster Kernkraftwerkstechnik zeigt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Herr Böhme, bitte.

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Marco Böhme Die Linke

Danke, Frau Präsidentin! Ich wollte doch noch einmal etwas dazu sagen, was Herr Zwerg hier gesagt hat: Klimaschutz sei eine Ideologie ohne naturwissenschaftlichen Hintergrund. So haben Sie gerade Ihre Rede begonnen. Wenn es eine Technologie gibt, die einen naturwissenschaftlichen Hintergrund hat und notwendig ist, dann sind es die erneuerbaren Energien, denn sie wurden geschaffen, um aus den alten fossilen Technologien herauszukommen – und zwar aus wissenschaftlichen Gründen. Das nennt sich Klimawandel, der von Menschen gemacht ist. Von CO in der Atmosphäre haben Sie anscheinend noch nie gehört. Zu den Effizienzprognosen, die Sie gerade genannt haben. Sie haben gesagt, dass die Windräder und Solarzellen schon lange den Höhepunkt ihrer Effizienz erreicht hätten. Das ist eine glatte Lüge, die Sie hier sagen. Sie vergleichen das mit Technologien wie der Braunkohle, die seit über 120 Jahren benutzt, ausgeforscht und jetzt beendet wird. Dort sind keine Fortschritte zu sehen. Das gilt auch für die Atomkraft. Sie existiert seit 60 Jahren, daran wird geforscht, aber es gibt keine großen Effizienzsteigerungen mehr, während Fotovoltaik und Windkraft gerade einmal seit 30 Jahren auf dem Markt sind und genutzt werden. Diese Technologien sind noch lange nicht am Ende, um alle Effizienzressourcen herauszuholen. Das, was Sie hier gesagt haben, war eine glatte Lüge. Auch bei den Speichern fangen wir mit der Erforschung der Technologie erst an. Diese Forschung sollte gesteigert werden. Da muss Geld investiert werden. Dazu gibt es noch viele Fragen und Probleme. Das stimmt. Es gibt aber auch schon enorme Erfolge, obwohl man erst seit kurzer Zeit forscht und diese Speicher nutzt. Zur Kernschmelze und zur Frage, welche Reaktoren wir in Deutschland benutzen und welche wir nicht benutzen sollten: In der Anhörung vor zwei Monaten zu Ihrem eigenen Antrag haben Sie anscheinend auch nicht zugehört. Dort wurde dargestellt, dass selbst bei Atomgeneratoren der vierten Generation in Deutschland nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zu einer Kernschmelze kommt. Deswegen kann diese Technologie auch keinen Super-GAU verhindern und deswegen ist sie auch nicht zu benutzen. Zu den Subventionen: Sie behaupten immer wieder, dass erneuerbare Energien viel teurer wären als die fossilen. Dazu lese ich Ihnen einmal die Zahlen der Subventionen, die bisher ausgezahlt wurden, zum Thema „Fossile versus Erneuerbare“ vor: Für die Steinkohle wurden in Deutschland 337 Milliarden Euro vom deutschen Staat an die Unternehmen, die Steinkohle verbrennen, ausgezahlt. Bei der Braunkohle waren es über 100 Milliarden Euro, bei Atomstrom 237 Milliarden Euro, und bei den erneuerbaren Energien – damit meine ich alle von Windkraft bis Wasserkraft und Geothermie – waren es 146 Milliarden Euro, wobei das keine Subventionen waren, sondern Umlagen, die wir alle auf unseren Strompreisen transparent sehen. (Carsten Hütter, AfD: Genau das ist es! Die Stromrechnungen!) Das sind Umlagen. Genau! Die sind transparent. Sie reden dagegen von den Subventionen, und die kennt kein Bürger. (Carsten Hütter, AfD: Natürlich steht das auf den Stromrechnungen!) Die Subventionen sind nur im Bundeshaushalt oder den Länderhaushalten nachzulesen, aber nicht auf der Stromrechnung, und das ist intransparent. Bei den erneuerbaren Energien sehen sie genau, wie viel jeder dafür leistet. Das ist auch in Ordnung. Zu den Gesamtkosten: Sie sagen immer, erneuerbare Energien würden für den normalen Stromkunden am Ende teurer sein als die fossilen. Auch dazu kann ich Ihnen die Cent pro Kilowattstunden nennen. Der Atomstrom 47 Cent/Kilowattstunde, der Strom aus Steinkohle 19 Cent, der Strom aus Braunkohle 18 Cent, der Strom aus Erdgas 14 Cent, der Strom aus Windenergie 8,5 Cent, der Strom aus Wasserkraft 10,2 Cent und der Strom aus Fotovoltaik 12,7 Cent/Kilowattstunde. Das heißt, die erneuerbaren Energien sind nicht nur dezentral vor Ort verfügbar, sodass sich daran alle Menschen beteiligen können, sondern sie sind auch günstiger, wenn man sie auch wirklich ausbaut und nutzt. Das müssen Sie endlich begreifen und mit Ihrer billigen Propaganda aufhören. (Beifall bei den LINKEN – Wortmeldung des Abg. Jan-Oliver Zwerg, AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie reden jetzt im Rahmen Ihrer Redezeit, Herr Zwerg. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ich habe noch ein bisschen Redezeit!) – Ja, aber im Rahmen der Redezeit.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Noch einmal etwas zur Aussage, die Windenergie koste 8 Cent. Ich lasse Ihnen den Vorwurf der Lüge durchgehen. Ich bin großzügig. Einfließen lassen sollten Sie aber in Ihre Rechnung die Kosten, die noch nicht erfasst sind. Sie reden davon, dass wir kurz davor seien, die Speichertechnologie zu haben. Ja, Sie sind kurz davor, aber Sie haben sie noch nicht. Deswegen können Sie auch nicht errechnen, was es kosten wird. (Sabine Friedel, SPD: Sie waren kurz davor, ein Endlager zu haben!) Sie können ein Windrad oder eine Fotovoltaikanlage nicht betreiben, wenn Sie keine Speichertechnik haben. Das wissen Sie. Die Kosten für diese Speichertechnik müssen Sie in Ihre 8-Cent-Rechnung einrechnen. Vergessen Sie das nicht. Noch sind wir dazu nicht in der Lage. Die volatilen Energieformen – sie heißen nicht umsonst so – stehen nicht ständig zur Verfügung. Das heißt, auch das Gaskraftwerk, das wir noch brauchen, rechnen Sie bitte dazu. Das haben Sie auch nicht dazugerechnet. (Marco Böhme, DIE LINKE: Doch! – Weiterer Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Also, machen Sie die Rechnung neu und lassen Sie sie mir zukommen, dann schaue ich mir das einmal an, okay? – Danke. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD – Vereinzelt Lachen bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Ich sehe, dass sich niemand erhoben hat. Somit frage ich die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Gemkow.

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Sebastian Gemkow

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Freistaat Sachsen gehört in Deutschland zu den führenden Energieforschungsstandorten, und zu seinen Markenzeichen gehört eine im internationalen Vergleich leistungsfähige, breit angelegte und vor allem themen- und technologieoffene Forschung, aus der signifikante Beiträge zur Lösung der großen Herausforderungen kommen, insbesondere auch im Bereich der Energie. Zum vorliegenden Antrag möchte ich gern zwei konkrete Punkte hervorheben: Forschung und Lehre sind frei. Die Prämisse der Freiheit ist grundgesetzlich garantiert und in unserer Sächsischen Verfassung verankert; denn nur wenn Forschung und Lehre frei sind, ist ausgeschlossen, dass Forschende und Lehrende instrumentalisiert werden können, und nur so ist die Unabhängigkeit ihrer Ergebnisse zu gewährleisten. Natürlich kann Politik Rahmenbedingungen für einzelne Forschungsfelder schaffen. Zur Profilierung des Forschungsstandortes – Herr Kollege Mann hat es bereits gesagt – geben die Staatsregierung und die Koalitionäre die Schaffung eines Weißbuches in Auftrag, mit dem diese deutlich gemacht werden soll; und das ist prinzipiell richtig. Aber unter dem Eindruck des Nuklearunfalls im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi hat die Bundesregierung mit dem 6. August 2011 das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und damit den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie bis Ende 2022 in Deutschland beschlossen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?

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Sebastian Gemkow

Ja, sehr gern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte, Herr Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrter Herr Gemkow, Sie haben gerade noch einmal betont – genauso wie der Sprecher von der CDU-Fraktion vorhin –, dass Forschung und Lehre frei seien. Das erkennen wir durchaus an. Ich habe aber nicht ganz verstanden, warum Sie jetzt quasi eine Verfassungsdebatte aufmachen. Vielleicht hängt Ihnen Ihre Zeit als Justizminister nach. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte eine Frage stellen.

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Sebastian Wippel AfD

Die Frage ist: Wie bewerten Sie das, da Sie betonten, Forschung und Lehre seien frei, während gleichzeitig Ihr Kollege von der CDU-Fraktion sagte, welche Schwerpunkte Sie in Forschung und Lehre setzen? Wo sehen Sie den Widerspruch zu dem, was wir in unserem Antrag gefordert haben und worin es auch um Schwerpunkte geht? (Zurufe der Abg. Sabine Friedel, SPD, und Rico Gebhardt, DIE LINKE)

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Sebastian Gemkow

Ich glaube, es ist hin und wieder sinnvoll, auch an die grundsätzlichen Werte unserer Verfassung zu erinnern. Selbstverständlich ist Forschung im Bereich Kernfusion und Kernspaltung in Sachsen weiterhin möglich; aber es ergibt überhaupt keinen Sinn vor dem Hintergrund, dass uns die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren keine sinnvolle Wertschöpfung in diesem Bereich ermöglichen, noch macht es Sinn – dazu komme ich gern näher auf Ihren Antrag zu sprechen –, wenn Sie hier über den Wunsch nach Kernfusionsforschung sprechen. Diese in Sachsen durchzuführen – Herr Kollege Mann hatte schon anhand einiger Beispiele vorgebracht, was den Kostenrahmen betrifft –, macht keinen Sinn, wenn man bedenkt, dass allein zum Beispiel der Versuchsreaktor ITER 20 Milliarden Euro kostet, weitere Versuchsreaktoren, die auf dem Weg sind, ein Heidengeld kosten und wir im Freistaat Sachsen weder allein in der Lage sind, diese Dimension überhaupt zur Verfügung zu stellen, noch in den nächsten 20, 30, 40 Jahren absehbar ist, dass hier irgendeine Wertschöpfung stattfindet. Das ist ein weiterer Punkt, den Sie in Ihrem Antrag vortragen: dass Sie es in Wertschöpfung überführen wollen. Das steht weder in irgendeinem Verhältnis von Aufwand und Nutzen, noch macht es für den Freistaat Sachsen mit seiner jetzigen Forschungslandschaft Sinn. Ihr Kollege hat ins Feld geführt, man müsse nur Dresden-Rossendorf reaktivieren. Schauen Sie es sich einmal an: Dort ist alles zurückgebaut, es ist nichts mehr da, man kann nichts reaktivieren. Wir müssten sämtliche Voraussetzungen komplett neu schaffen – zu Kosten, die in keinem Aufwand-Nutzen-Verhältnis stehen. Um auf Ihren Antrag einzugehen: Strategien, Ideen und Ansätze zur Energiegewinnung, -umwandlung und -speicherung zu entwickeln – dazu kann ich Ihnen nur sagen und wiederholen, was Sie selbst ebenfalls bereits angeführt haben: Die Staatsregierung hat einen Masterplan Energieforschung Sachsen erarbeitet und setzt diesen auch um. Sie erarbeitet eine Wasserstoffstrategie – viele Häuser sind daran beteiligt –, und sie überarbeitet das Energie- und Klimaprogramm für den Freistaat Sachsen. Außerdem unterstützt der Freistaat gezielt Ausgründungen aus Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie die Vernetzung der sächsischen Wissenschaft mit der Wirtschaft, und zwar technologie- und branchenoffen mithilfe unterschiedlicher Maßnahmen. Dabei spielen neben projektbezogenen Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie Unternehmen Ausgründungen eine ganz zentrale Rolle. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich rufe das Schlusswort auf. Es wird von der AfD-Fraktion gehalten. Herr Abg. Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mein Schlusswort nutzen, um mit einigen Dingen aufzuräumen. – Herr Böhme von den LINKEN: Wir haben den Antrag angehört, wir haben nicht abgestimmt. Denn wenn er angehört ist, kann noch nicht darüber abgestimmt worden sein. Das sollten Sie wissen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Den vorherigen!) – Den vorherigen Antrag habe ich ja gemeint. Den haben wir angehört, Sie waren dabei. Aber wir haben nicht darüber abgestimmt. Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben. Lesen hilft eben. Wir wollen – übrigens wie die CDU in ihrem Papier – die Kernfusion und nicht die Atomkraft wiederbeleben. Sie haben von CO -Neutralität gesprochen. Dann reiche ich Ihnen die Hand: Lassen Sie uns die synthetischen Kraftstoffe in Sachsen stärker fördern, genau diesen Kreislauf schließen und die Einbahnstraße der Elektromobilität verlassen. Herr Dr. Gerber von den GRÜNEN, zwei Dinge: Wo stellen wir es hin? Ich hatte Dresden-Rossendorf ins Spiel gebracht. Wir können natürlich auch Gerechtigkeit schaffen. Jetzt haben wir die Windenergie im ländlichen Raum, dann stellen wir doch einfach die Kernfusionsreaktoren nach Leipzig, zum Beispiel nach Connewitz. Das wäre mal eine gute Idee, finde ich. (Heiterkeit bei der AfD – Gelächter bei den LINKEN) Sie sagen, es sei eine einfache Sache, jetzt auf die E-Mobilität umzusteigen. Sie müssen das ganze System umkrempeln. Wenn wir einfach synthetische Kraftstoffe einführen würden, dann könnten wir die Tankstellen nutzen und die Autos weiternutzen, meine Damen und Herren, und müssten hier nicht diese wahnsinnige Transfusion durchführen. Genau das wollen wir ja mit der Kernfusion; das hat auch Herr Mann anscheinend falsch gelesen. Sie finden ja, dass Kernfusion keine neue Technologie ist, sondern aus der Mottenkiste kommt. Dann zeigen Sie mir bitte, wo sie schon durchgeschlagen hat. Ich denke, an diesem Punkt müssen wir ansetzen. Da Sie sagten, liebe Kollegen von der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN, der Forschungsstand der Kernenergie in Deutschland sei so toll, möchte ich noch einmal auf die Anhörung dazu zurückkommen. Herr Prof. Hurtado selbst – aus dem letzten Institut, das noch „Kern“ im Namen trägt – stellte die Frage: Wie lange wollen wir zulassen, dass gut gemachte Anträge, die wir formulieren, dann beispielsweise zum Projektträger nach Jülich gehen und dort im Papierkorb landen, weil oben „Kern“ steht? Das ist das große Problem. Damit bin ich bei Ihnen, lieber Herr Staatsminister Gemkow. Ich bin Ihnen dankbar für die Ausführungen. Die schriftliche Stellungnahme war etwas dünn. Heute war es etwas ausführlicher. Ich sehe es immer kritisch. Ich bin ein großer Freund von Freiheit in Forschung und Lehre und möchte das überhaupt nicht infrage stellen. Das Problem, das ich sehe, ist: Wenn Institutionen, also Regierungen, Drittmittelprogramme auflegen und dann sagen, zu dem und dem werde geforscht, dann habe ich einen indirekten Eingriff in Forschung und Lehre. Dort sehe ich schon Diskrepanzen. Tagesordnungspunkt Coronavirus-Pandemie mit Transparenz, für den Rechtsstaat bewältigen: Sachsen vorlegen – „Ständigen Drucksache 7/5312, Antrag Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Zuerst spricht die einreichende Fraktion DIE LINKE, danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich bitte nun Herrn Abg. Gebhardt, das Wort zu nehmen. (André Barth, AfD: Ach, der Herr Gebhardt, schön! – Zuruf von der AfD: Je später der Abend …!)

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wir brauchen eine klare Perspektive. Zumindest reicht es nicht aus, dass wir immer miteinander vereinbaren, dass bestimmte Maßnahmen aufrechterhalten werden. Aber unverantwortlich ist auch, wenn man die Menschen nicht ausreichend schützt.“ Wissen Sie, wer das gesagt hat? (André Barth, AfD: Karl Marx!) Ich verrate es Ihnen, damit Sie nicht so lange nachdenken müssen: der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther. Er scheint ein kluger Ministerpräsident mit CDU-Parteibuch zu sein. Ich weiß, für die sächsische CDU ist es fast undenkbar, solche klugen Sätze zu sagen und sie dann auch noch gleichlautend zu verfolgen. Deshalb schlage ich Ihnen Folgendes vor: Wenn Sie denn schon in Ihrer Koalition nicht so recht wissen, welchen Wenn wir in das Atomgesetz schauen, so steht darin: „Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Bereitstellung von Elektrizität in Deutschland ist verboten.“ – So wie ein Gesetz gekommen ist, so kann es wieder gehen, wenn wir politische Mehrheiten haben. Lassen Sie uns also heute diesen Wind aufnehmen, die Einbahnstraße Energiewende verlassen und die Kernfusion in Sachsen endlich fördern! Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, ich stelle nun die soeben besprochene Drucksache zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Damit beende ich den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Sachverstand und ohne Narben Corona-Bewältigungs-Exit-Strategie für Runden Tisch Corona“ einrichten! der Fraktion DIE LINKE Kurs Sie einschlagen sollen, dann empfehle ich Ihnen erstens ein Treffen des sächsischen Ministerpräsidenten mit seinem Amtskollegen im hohen Norden, aktuell natürlich virtuell. Zweitens empfehle ich ausdrücklich, dem Antrag der Linksfraktion heute zuzustimmen. Ja, wir brauchen eine klare Perspektive. Die Menschen wollen eine klare Perspektive. Sie können nicht von Lockdown zu Lockdown hangeln. Das macht uns alle dann doch irgendwie wahnsinnig. Ich habe den Eindruck, dass es leider auch immer weniger Menschen mitmachen. Bereits seit einem Jahr stecken wir in dieser Pandemie fest. Die Pandemie ist nicht nur eine Gesundheitskrise, sondern sie hat längst tiefe gesellschaftliche Spuren hinterlassen. Wir müssen aber verhindern, dass sie tiefe Narben in der Gesellschaft hinterlässt. Dafür müssen wir gemeinsam unsere Köpfe anstrengen. Aus Sicht der Linksfraktion hätte das schon längst passieren müssen. Da das Gemeinsame – insbesondere hier im Parlament – ja nicht immer gewollt ist, haben wir etwas vorgelegt. Unser Antrag beruht auf dem Prinzip von drei Säulen, die ineinandergreifen und nicht für sich alleine stehen. Die erste Säule betrifft die Entwicklung einer langfristigen Exit-Strategie, damit wir ein Ziel vor Augen haben. Es geht dabei auch um eine gewisse Planungssicherheit, einen Maßnahmen- oder Stufenplan. Wie dieser Plan dann am Ende heißt, ist nicht entscheidend, sondern das, was drinsteckt. Diese Exit-Strategie schaut auf Inzidenzzahlen, auf die Anzahl von Menschen auf den Intensivstationen und eventuell auf die Anzahl von Menschen, die gegen Corona geimpft sind. Diese von uns vorgeschlagene Exit-Strategie interessiert nicht Tage oder Wochen, sondern unsere Strategie interessiert Werte – Inzidenzwerte unter 100, unter 50, unter 20 – und es interessiert, wie lange diese Werte stabil bleiben. Eine Orientierung an aktuellen Zahlen ist keine wirkliche Orientierung. Auch die Menschen empfinden das nicht so, zumindest mittlerweile nicht mehr. Es ist unglaubwürdig, denn niemand weiß, wie sich die Zahlen entwickeln werden. Es kann also nicht heißen, schön, der 7-Tage-Inzidenzwert ist am Tag X unter 50, da machen wir doch gleich alle Geschäfte wieder auf, um zwei Tage später wieder festzustellen, dass der Wert doch wieder darüber liegt und alles wieder geschlossen wird. Es braucht also neue, andere Richtwerte, damit es eine gewisse Garantie für die Maßnahmen gibt. Damit schafft man Transparenz und hat zudem die Möglichkeit, dass der Großteil der Sächsinnen und Sachsen mitzieht. Genau darum geht es doch. Ich finde es gut, dass Schleswig-Holstein dafür dieses Modell vorgeschlagen hat und zur Diskussion dazu einlädt. Solch eine Exit-Strategie kann sich aber keiner allein überlegen. Niemand kann sich durch die mittlerweile sehr komplexen Problemlagen allein durchwühlen. Auch das wäre unverantwortlich, und es wäre völlig unglaubwürdig. Es braucht Sachverstand von ganz verschiedenen Seiten. Vor allen Dingen braucht es Sachverstand von denjenigen, die selbst betroffen sind oder die die Betroffenen vertreten. Damit komme ich zur zweiten Säule. Wir fordern einen ständigen „Runden Tisch“. An diesem sollen aber nicht Leute sitzen, die die Pandemiebekämpfung torpedieren, sondern diejenigen, die sich konstruktiv an der Entwicklung einer Exit-Strategie beteiligen wollen. An diesem Tisch müssen Akteurinnen und Akteure der Wohlfahrtsverbände, der zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Interessenvertretungen der freien Kultur, der Gewerkschaften, der Eltern- und Schüler(innen)-Vertretungen, der Jugendvertretungen, der Handwerkskammer, der IHK und der Wirtschaftsverbände sitzen. Dieser „Runde Tisch“ ist nicht der Kabinettstisch. Er ist aber auch kein Küchentisch und auch kein Pokertisch. Dieser Tisch ist auch kein Spaßtisch. Dieser Tisch soll eine Strategie zur Bewältigung der Pandemie erarbeiten, eine Strategie, die den Sächsinnen und Sachsen ihren Alltag wiedergeben soll. Es wird anstrengend sein, dort zu sitzen und zu diskutieren, Argumente der anderen zu hören, diese zu tolerieren und die eigene Brille auch mal abzusetzen. Ich bleibe bei meiner These, die ich hier schon einmal vorgetragen habe: Nichts wird mehr so sein, wie es einmal war. Niemand, der verantwortlich Politik macht, sollte etwas anderes versprechen. Szenarien müssen diskutiert werden. Was passiert, wenn …? Und wie gehen wir vor, wenn bestimmte Zahlen erreicht werden? Diese Fragen müssen beantwortet und in einen Plan gegossen werden. Im Übrigen hat dieser Tisch noch einen wesentlichen anderen Vorteil: Er schafft Transparenz. Die aktuelle Krise bringt ja für alle massive Einschränkungen mit sich, und für weite Teile der Bevölkerung waren sie nicht oder nur bedingt durchschaubar. (Unruhe im Saal) Viele lassen sich viel zu leicht verunsichern. Umso wichtiger ist es, denen keinen weiteren Nährboden zu bereiten, die hinter der Pandemie eine große Verschwörung sehen. Diesen „Schwurblern“ dürfen wir keinen weiteren Raum geben. Ein ständiger „Runder Tisch“ würde das aus unserer Sicht unterstützen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Gebhardt, darf ich Sie ganz kurz unterbrechen? Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte um etwas Ruhe. Das Gemurmel wird wieder lauter. Vielen Dank. Bitte schön, Herr Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Apropos Transparenz: Das gilt auch für das Impfen. Wir brauchen eine eindeutig verbesserte Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik – aber nicht nur das. Wir müssen weg vom Impfchaos und hin zu einem organisierten Vorgehen von Gesundheitsämtern und anderen Akteurinnen und Akteuren im Zuge der Impfkampagne. Zum Beispiel wäre es so leicht, die Hausärzte endlich besser einzubeziehen, zumal sie es ja auch wollen. Im Übrigen hilft es nicht, dass die Regierung einen Ausschuss der Ministerien gründet, ganz für sich allein. Ein Ausschuss, in dem zwar auch die kommunalen Spitzenverbände drinsitzen, reicht uns aber nicht aus. Es geht um einen regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern ganz unterschiedlicher Organisationen und Verbände. Damit komme ich zur dritten Säule. Parallel zur Erarbeitung einer Exit-Strategie und eines runden Tisches bedarf es einer sozialen Absicherung für diejenigen, die unter der Corona-Situation besonders zu leiden haben. Dazu gehören Soloselbstständige, Hartz-IV-Empfänger(innen) und generell diejenigen mit niedrigem Einkommen. Dazu gehören auch sehr viele Einzelhändler(innen). Viele von ihnen können einen Onlineshop – wie die großen – vorweisen, jedoch ist das Geschäft dort eher mau. Viele von ihnen können von staatlicher Hilfe nur träumen, und das, weil in ihrem Namen eben nicht „Galeria Kaufhof“, sondern nur „Modezentrum Müller“ steht. Dabei trägt „Modezentrum Müller“ genauso viel dazu bei, dass die Innenstädte – die kleinen wie die großen – nicht aussehen wie Geisterstädte im Wilden Westen; denn „Galeria Kaufhof“ sitzt nun mal nicht in Niesky oder Mittweida, sondern dort sitzen Geschäfte wie „Modezentrum Müller“. Sachsen ist und bleibt ein Flächenland. Aktuell fehlt auch der Rückhalt für die Eindämmungsmaßnahmen, weil nach wie vor unklar ist, wer die sozialen und wirtschaftlichen Kosten der Krise bezahlen wird. Auch deshalb ist unsere dritte Säule so wichtig. Es braucht nicht nur Perspektive, sondern auch Maßnahmen und Hilfen, die sofort wirken, zum Beispiel ein Corona-Elterngeld, eine Bundesratsinitiative zur sofortigen Erhöhung der SGB-IISätze, spezielle Unterstützungsangebote für Altenpflege und Betreuungseinrichtungen, schnelle und unbürokratische Auszahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer, die Auflage eines Notfallprogramms zur Innenstadtrettung unter Einbeziehung der Handelsverbände und der IHKs. Nur so können Kommunen, Einzelhändler und Gewerbetreibende diese Krise gut bewältigen. Nur so kann „Modezentrum Müller“ überleben. Jedes noch so kleine Geschäft in jedem noch so kleinen Ort in Sachsen ist uns wichtig, denn es trägt zur Lebensqualität der Menschen vor Ort bei. Auch deshalb wäre ein Signal, dass es gerecht zugehen wird, tausendmal besser als reflexhafte Loblieder auf die Schuldenbremse, die eigentlich eine Solidaritätsbremse ist. Das ist ein Grund, warum wir unter anderem für eine Vermögensabgabe zulasten der vielen Superreichen in unserem Land streiten, die enorm viel Geld in dieser Krise verdient haben. Damit würde jede Regierung etwas richtig machen. Das Parlament würde mit der Annahme unseres Antrages auch etwas richtig machen, und deshalb werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Gebhardt. Ich erteile nun der CDU-Fraktion das Wort; Herr Kollege Dietrich, bitte schön.

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Eric Dietrich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Gebhardt, auf vier Seiten haben Sie alle Themen aufgeschrieben, die man aus Ihrer Sicht in der aktuellen Lage besser machen könnte. Es ist ein Sammelsurium an Einzelthemen, auf die ich kurz eingehen möchte. In Punkt 1 fordern Sie einen runden Tisch, der laut Ihrer Beschreibung aus Organisationen und, Sie haben es erwähnt, Verbänden, Interessenvertretungen besteht. Sie nennen dann noch zahlreiche, nicht abschließende Beispiele wie Schülervertretungen, Handwerkskammern, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und, und, und. Sie unterstellen aus meiner Sicht damit, dass es aktuell keine Abstimmung oder Rückkopplung mit der Bevölkerung gebe. Wer derzeit aber unsere Sozialministerin und den Ministerpräsidenten beobachtet, stellt sehr wohl fest, dass ein sehr intensiver Austausch mit ganz vielen Interessengruppen stattfindet. Auch vor der Erstellung jeder Verordnung werden regelmäßig Interessensvertretungen einbezogen – nicht zu vergessen die breite Landtags- und Ausschussbeteiligung vor jeder neuen Verordnung, die wir genau hier machen. Dieses Gremium als ein weiteres zwingendes Abstimmungsgremium in der von Ihnen geforderten Größe dürfte den bürokratischen Aufwand für neue Verordnungen deutlich erhöhen und kurzfristige Entscheidungen, die in so einer Krise notwendig sind, fast unmöglich machen. Ein runder Tisch in dieser Form ist aus unserer Sicht deshalb entbehrlich. In Punkt 2 fordern Sie eine Exit-Strategie, die vom Landtag beschlossen werden sollte. Meine persönliche Meinung ist, dass es, speziell wenn es um das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger geht, wichtig ist, dass wir ein gewisses gemeinsames Vorgehen in ganz Deutschland haben. Vorfestlegungen eines Bundeslandes, am Ende noch durch einen Landtagsbeschluss, würden sämtliche weiteren Abstimmungen auf nationaler Ebene überflüssig machen. Außerdem verkennt eine solche Langfriststrategie natürlich Unwägbarkeiten in der Entwicklung der Pandemie, wie zum Beispiel Mutationen. In Ihrem dritten Punkt greifen Sie das Thema Impfen auf. Sie kritisieren die Öffentlichkeitsarbeit und fordern unter anderem Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit. Die aktuelle Entwicklung hat Ihren Antrag in diesem Punkt bereits überholt. Die verfügbaren Materialien bieten all das, was Sie fordern, und noch deutlich mehr. Ein Ausbau der Kampagne ist aktuell bereits in der Umsetzung. Trotzdem scheitert derzeit schnelleres Impfen nicht an der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern an der Verfügbarkeit des Impfstoffes. Viele Menschen freuen sich darauf, endlich geimpft zu werden. Da hilft es auch nicht, wenn Sie in Ihrem Antrag fordern, dass Frau Köpping sich dafür intensiv auf Bundesebene einsetzen soll. Ich glaube, wer Frau Köpping und den Ministerpräsidenten kennt, der weiß, dass sie sich auch ohne Ihren Antrag intensiv dafür einsetzen, dass das bereitgestellt wird. Was allerdings in Ihrem Antrag richtig ist: Wir müssen uns beim Impfen dezentraler aufstellen. Auch hier sprechen wir bereits seit vielen Wochen in den Ausschüssen und Arbeitskreisen darüber, dass das, sobald genug Impfstoff zur Verfügung steht, auch der Fall sein wird. Von daher ist es auch nicht notwendig, diesem Punkt in Ihrem Antrag zuzustimmen. Im Punkt 4 fordern Sie dann wiederum das Bereitstellen von Vor-Ort-Tests und die notwendigen Kapazitäten für das schrittweise Öffnen von Schulen. Aber genau das haben wir in den letzten Tagen beim Öffnen der Schulen für die Abschlussklassen erlebt und werden es wieder erleben, wenn weitere Klassen dazukommen. Wie das in der Zukunft aussehen kann und wie eine Kontinuität hineinkommt, das muss man klären – aber auch in Abhängigkeit davon, dass wir nicht zu viel medizinisches Personal dafür binden. Hier gilt es, eine gute, eine ausgewogene Lösung zu finden. In Ihrem Punkt 5 greifen Sie noch einmal eine ganze Reihe sozialer und gesellschaftlicher Themen auf. Dabei gehen Sie auf Punkte ein, die aus unserer Sicht einer nationalen Lösung bedürfen oder bereits gelöst oder in Lösung sind, wie zum Beispiel beim Thema Unternehmerlohn oder der Unterstützung von Eltern während der Schulschließung. Ihr Punkt 5 führt bis hin zu Themen, bei denen wir wirklich überlegen müssen, ob dafür der finanzielle Spielraum und die Möglichkeiten bestehen; wenn es zum Beispiel darum geht, die Kommunen beim Ankauf von Immobilien zu unterstützen, um anschließend soziale Durchmischung in den Städten zu fördern. Natürlich ist es einfach, zu fordern, dass der Freistaat hier alles selbst lösen muss. Mit Blick auf die Leistungsfähigkeit unseres Freistaates sollte Ihnen auch bewusst sein, dass wir diese vielen Themen nicht allein lösen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es in Ihrem Mosaik bunter Ideen durchaus gute Ansätze gibt – was bei der Anzahl an Themen auch nicht verwunderlich ist –, bedarf es Ihres Antrags nicht, da viele Themen entweder schon umgesetzt wurden, nicht umgesetzt werden sollten oder beim Bund besser aufgehoben sind. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Volkmar Winkler, SPD, und der Staatsministerin Petra Köpping) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDU Fraktion sprach Kollege Dietrich. Nun hat die AfD-Fraktion das Wort; Frau Kollegin Schwietzer, bitte.

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Doreen Schwietzer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Linksfraktion gibt vor, einen umfassenden Beitrag zur Bewältigung der Coronakrise leisten zu können und zur Beendigung der Zwangsmaßnahmen beizutragen. Letzten Endes greift er viel zu kurz und ist zu einseitig auf die finanziellen Aspekte der Coronakrise ausgerichtet. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Ein wenig aufgehübscht wird der Antrag durch ein paar schöne Schlagworte aus dem Wörterbuch linker Parlamentskultur, um auch die Stammwählerschaft zu bedienen. Ihr Antrag ist ein reiner Schaufensterantrag. Auch wir möchten, dass diese Zwangsmaßnahmen schnellstmöglich beendet werden. Dazu wurde von uns heute schon viel gesagt. Es muss jetzt gehandelt werden. Wir wollen einen ordentlichen Plan, der sich aber an weit mehr als der Neuinfektionsrate orientiert; diese ist nämlich stark vom Testgeschehen abhängig (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das erzählen Sie seit einem Jahr!) und daher, allein betrachtet, ein denkbar schlechter Parameter. (Beifall bei der AfD) Die Staatsregierung wird wohl aber bei ihrer Öffnungsstrategie genau daran festhalten. Woran Sie sich orientieren wollen, werte Linksfraktion, bleibt offen. (Zurufe von den LINKEN) Sie wollen es an einem runden Tisch klären und diesen hier etablieren. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ja!) Nur leider ist so ein runder Tisch eine völlig unverbindliche Runde, bei der am Ende im Zweifel nichts herumkommt. Auch das Parlament bleibt weiterhin außen vor. Wir hatten hier im Landtag bereits die Parlamentsbeteiligung mit der Sicherung eines Parlamentsvorbehalts, also mit Abstimmung für die Anordnung von Schutzmaßnahmen, einzuführen gefordert. Ebenfalls forderten wir die Einrichtung eines zeitweiligen Corona-Ausschusses in dieser Krise, der Ihnen zu wenig ist, (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) wie Sie es in Ihrer Rede schon angesprochen haben, Herr Gebhardt. Auch dieser Corona-Ausschuss hätte Sachverständige anhören können – wie es bei Ihrem runden Tisch auch vorgeschlagen wurde. Beides fand leider keine Unterstützung aus den Reihen der Linksfraktion, sodass es schon ein bisschen absurd ist, jetzt diesen runden Tisch zu fordern. Es ist doch einfach zu spät für sowas. Das nächste Problem, das Ihr Antrag beinhaltet, ist, dass Sie genauso wie die Staatsregierung die Impfung als alleinigen Ausweg aus der Coronakrise betrachten. Wie sieht es aus mit der Stärkung des Immunsystems, mit Sport, gesunder Ernährung? (Zuruf von der SPD: Brokkoli! – Leichte Heiterkeit) Nun entwickelt sich aber die Impfkampagne immer mehr zu einem echten Debakel. Auf absehbare Zeit wird, wenn es so weitergeht, keine adäquate Impfrate erzielt werden können. Die Impfung zur schnellen Beendigung der Zwangsmaßnahmen scheidet daher weitgehend aus, zumal Sie einen Unsicherheitsfaktor völlig außen vor lassen. (Sören Voigt, CDU, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Schwietzer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Doreen Schwietzer AfD

Nein. – Was ist eigentlich, wenn sich nicht genügend Menschen freiwillig den Impfstoff verabreichen lassen wollen? Frau Köpping schließt die Impfpflicht ja bislang aus. In diesem Fall scheitert entweder der Ausweg durch die Impfung oder es kommt doch eine Impfpflicht. (Staatsministerin Petra Köpping: Nein!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Einen Moment, Frau Kollegin Schwietzer. Ich muss noch einmal darauf hinweisen: Es ist wirklich sehr unruhig hier im Saal – fahren Sie bitte den Geräuschpegel etwas nach unten. Danke schön.

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Doreen Schwietzer AfD

Ihr Antrag, liebe Linksfraktion, ist leider wenig durchdacht. Außerdem wollen Sie noch die Eltern durch ein Corona-Elterngeld entlasten. Das ist eine schöne Forderung, greift allein aber viel zu kurz. Wir haben hier in diesem Hohen Hause bereits angeregt und auch gefordert, die Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen mit Kinderbezug dauerhaft abzusenken. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Die sächsische Mehrwertsteuer?!) So haben gerade Eltern mit kleinen Einkommen mehr Luft für Konsumausgaben. (Zuruf von der CDU) – Anzuregen! – Auch hier kann man sich fragen: Wie ernst nehmen Sie sich und Ihre Forderungen eigentlich, wenn Sie unsere Forderungen, nur, weil sie von der AfD kommen, kategorisch immer ablehnen? (Beifall bei der AfD) Den nächsten Punkt habe ich eingangs schon angedeutet. Sie als Linksfraktion geben sich hier im Landtag stets als sozialer Kümmerer. Genau das vermisse ich aber bei Ihrem heutigen Antrag. Sie vernachlässigen völlig, dass zur Überwindung der Coronakrise auch die Schaffung neuer Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie die Stärkung vorhandener Angebote gebraucht werden. Die sozialen Probleme haben durch die Zwangsmaßnahmen zugenommen, und sie werden durch die anstehende Wirtschaftskrise weiter zunehmen. Die Coronakrise wird zunehmend zu einer sozialen Krise werden. Ihr Antrag vermisst an dieser Stelle auch die notwendige Weitsicht. Sie sehen, einige gut klingende Forderungen sind schnell auf den Wunschzettel geschrieben, durchdacht ist das aber noch lange nicht und wird daher den Bürgern im Zweifel nicht viel helfen – zumindest nicht jetzt. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollegin Schwietzer. Nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Kuhfuß. Bitte schön.

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Kathleen Kuhfuß GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe Sie verzeihen mir, wenn ich unsere Lebenszeit nicht dafür benutze, auf meine Vorrednerin einzugehen, sondern mich mit dem Antrag der LINKEN auseinandersetze. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist schön!) Die gute Nachricht zuerst: Frau Köpping hat heute vermeldet, die Inzidenz sinkt, wenn auch langsam, aber sie sinkt kontinuierlich. Trotzdem glauben wir, es braucht mehr als Durchhalteparolen, denn die Kräfte vieler Menschen mit Doppelbelastungen – das haben wir heute mehrfach besprochen – sind erschöpft. Auch Kinder – das ist mir als jugendpolitische Sprecherin natürlich wichtig – sind an den Grenzen dessen, was sie ohne Freizeit und ohne den Kosmos der heimischen Küche noch länger ertragen können. Menschen in Kurzarbeit und ohne Jobperspektive machen sich große Sorgen um ihre Zukunft. Um es vielleicht noch einmal zu sagen: Das betrifft nicht nur Menschen im AfDUmfeld, sondern das betrifft alle in Sachsen. Aus grüner Sicht ist ein Dreiklang aus Prävention, Optimierung und Perspektive notwendig, um aus dieser Krise zu kommen. Aber der Reihe nach. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Prävention liegt in den Testsettings und der Umsetzung der Impfstrategie. Hier liegt aktuell noch Potenzial zur Optimierung. Die Kontrolle des Infektionsgeschehens muss uns über die Gesundheitsämter vor Ort mit konkreten Leistungsmerkmalen, die abrechenbar sind, mit der Kontaktnachverfolgung innerhalb von 24 Stunden, der landesweit vorstrukturierten Begleitung von Quarantänen und dem Aufbau eines praxistauglichen Testsettings verlässlich und flächendeckend gelingen. Die Gesundheitsämter müssen dazu auf ein abgestimmtes Testsetting für alle Lebensbereiche des Freistaates Sachsen zurückgreifen können. Zu einer verbesserten Akzeptanz gehören auch Schnell- und Selbsttests, für deren Zulassung sich der Freistaat auf Bundesebene einsetzen muss. Ich bin mir bewusst, das habe ich heute zwar schon einmal erwähnt, aber es gehört einfach in diese Diskussion, denn einfachere Schnelltests erhöhen die Akzeptanz, und einfachere Schnelltests führen dazu, dass Einrichtungen und Dienste mit überschaubaren Risiken wieder öffnen können. Wir alle wünschen uns nach fast einem Jahr mit der Pandemie einen verlässlichen Weg aus dieser heraus. DIE LINKE nennt das in ihrem Antragstitel Corona-Bewältigungs-Exit-Strategie. Andere nennen es Ausstiegsszenario. Wir würden es einfach Perspektive nennen. Aktuell arbeitet laut Medieninformation das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt an Lockerungen der Beschränkungen. Im Gespräch ist der Wegfall der Ausgangssperre und des 15- Kilometer-Bewegungsradius. Diese Debatte muss geführt werden. Wir können es langsam wagen, wieder weitreichender als auf diese zwei Dinge zu schauen. Um Perspektiven aus der Krise heraus aufzuzeigen, halten wir einen ständigen runden Tisch „Corona“, wie ihn DIE LINKEN vorschlagen, nicht für ausreichend. Für einen vorausschauenden Blick auf die grundsätzlichen Fragen zur Bewältigung der Coronakrise braucht es zusätzliche Planungsressourcen. Wir sollten hier genau unterscheiden, was wir akut hier und jetzt in der Krise brauchen und was wir zur Bewältigung der Folgen der Krise brauchen. Über das operative Krisenmanagement hinaus schlagen wir BÜNDNISGRÜNEN einen Planungsstab „Pandemie“ vor, dem Mitarbeiter aller Ressorts der Staatsregierung angehören. Zentrale Aufgabenstellung des Gremiums muss es sein, sachsenspezifische Fragestellungen und Probleme im Voraus zu identifizieren, zu prüfen und unterschiedliche Maßnahmen unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen und Best Practice zu erarbeiten. Mit dem neuen Corona-Koordinator ist ein Anfang gemacht, aber es muss weitergehen. Die mittelfristige Diskussion muss sich an einem bundesweit abgestimmten Perspektivplan für Sachsen orientieren, der sich am Infektionsgeschehen, an der Leistungsfähigkeit der ÖPDs, der Belegung der Klinikbetten und der Ausbreitung von Mutationen ausrichtet und alle Leistungsbereiche in den Blick nimmt. Darum soll klar und transparent geregelt werden, welche privatwirtschaftlichen und öffentlichen Einrichtungen ab welcher Inzidenz schrittweise wieder geöffnet werden und welche Einschränkungen der Bürgerinnen und Bürger unter welchen Maßgaben wieder aufgehoben werden können. Neben Lockerungen muss ein solcher Stufenplan aber auch eine Hotspot-Strategie mit Inzidenzen von über 100 oder 200 haben, denn auch das gehört zu einer transparenten Kommunikation. Ich denke, der Landtag sollte klar benennen, was wir in Sachsen gelöst bekommen und was unsere primäre Aufgabe ist. Es irritiert mich – diesen umfassenden Punkt 5 einmal angeschaut –, wie viele Forderungen DIE LINKE aufmacht, die nur auf Bundesebene beschlossen werden können, wie etwa die Anhebung von Sozialleistungen, die Frage nach Grundeinkommen, die Entbürokratisierung von Wirtschaftshilfen. Noch ein Gedanke zum Schluss, da das Vokabular in einer langanhaltenden Krise mitunter seltsame Züge annimmt: Wir können nicht beschließen, ohne Narben für den Rechtsstaat aus dieser Krise zu gehen. Die aktuellen Einschränkungen unserer Grundrechte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gehen weit über das hinaus, was wir BÜNDNISGRÜNEN als Bürgerrechtspartei uns je hätten vorstellen können. Aber es ist ein ständiges Abwägen zuwiderlaufender Interessen. Verantwortungsvolle Politik muss eine Balance zwischen dem Gesundheitsschutz und dem Schutz der Grundrechte finden. Bei jedem und bei jeder von uns wird diese Pandemie ihre Spuren, ja vielleicht sogar Narben, hinterlassen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Kuhfuß für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Nun hat die SPD das Wort. Ich übergebe an Frau Kollegin Friedel.

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Sabine Friedel SPD

Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gebhardt hat beim Vorstellen des Antrags der LINKEN die zwei wesentlichen Säulen benannt: zum einen das Stichwort Corona-Bewältigungs-Exit-Strategie und alle Maßnahmen, die hier intensiv diskutiert worden sind, und zum anderen den Vorschlag eines runden Tisches. Weil die Corona-Bewältigungs-ExitStrategie und die vielen Einzelmaßnahmen des Antrags in den Redebeiträgen zuvor schon eine große Rolle gespielt haben, würde ich mich auf den zweiten Punkt konzentrieren – auf den runden Tisch. Sie fordern, dass ein „Ständiger Runder Tisch Corona“ eingerichtet wird, insbesondere mit Vertretern der Wohlfahrtsverbände, zivilgesellschaftlicher Organisationen, freie Kultur, Landeseltern- und Landesschülervertretungen, der Kammern, Wirtschaftsverbände und Ähnliches, sowie dass dieser runde Tisch rechtzeitig an allen Maßnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie in Sachsen beteiligt und einbezogen werden soll. Sie haben recht, wenn Sie sagen, dieser runde Tisch kann nicht der Kabinettstisch sein, sondern dass es notwendig ist, den Blick zu weiten und ab und an mehr als nur die schriftlichen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände einzuholen. Aus meiner Sicht ist die gute Nachricht: Diesen runden Tisch gibt es schon. (Zurufe von den LINKEN) Der ist sogar rund. Es ist nur kein Tisch. Dieser runde Tisch sind wir. Das sind wir Abgeordnete im Sächsischen Landtag, deren Aufgabe und deren Verantwortung es ist, auch in einer Krise ständig mit den zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern der Gesellschaft, mit den Wohlfahrtsverbänden, mit Eltern und Schülern, mit Kammern, mit Wirtschaftsverbänden, mit Beschäftigtenvertretungen zu sprechen und mit ihnen zu bereden, was gerade in der Situation das Leben beschwert, was das Land gerade tun muss. Die zweite gute Nachricht ist: Das machen wir doch. Das machen nicht nur die Regierungsfraktionen, Sie machen das als Oppositionsfraktionen genauso. Sie haben im Frühjahr völlig richtiggelegen und ich falsch, als Sie für mehr Parlamentsbeteiligung bei den Corona-Maßnahmen gestritten haben. Als ich im April gesagt habe, dass es die Stunde der Exekutive sei, das Parlament müsse nichts weiter tun und die Regierung ist am Zug, lag ich falsch. Unter anderem war das deswegen der Fall, weil auch ich im April nicht damit gerechnet habe, dass diese Krise so lange dauert. Ich bin eines Besseren belehrt worden. Sie hatten recht, dass das Parlament mehr beteiligt werden muss. Umso besser ist es doch, dass wir das jetzt in dieser Art gemeinsam miteinander praktizieren. Seit mittlerweile zwei Corona-Schutzverordnungen wird die Verordnung als Entwurf in einer Sondersitzung von drei zuständigen Ausschüssen diskutiert. Ich erlebe diese Ausschusssitzung, die wir durchführen, in der die Regierung einen Verordnungsentwurf vorstellt, die Fraktionen sich einzelne Punkte herausgreifen und thematisieren – vor dem Hintergrund ihrer Gespräche mit der Gesellschaft –, Veränderungen einbringen, Hinweise geben oder Wünsche anregen, als sehr konstruktiv. Wir sehen doch auch, dass das, was zwei Tage später vom Kabinett verabschiedet wird, anders als das aussieht, was vor der Sondersitzung der Ausschüsse vorgelegt wurde. Insofern verstehe ich auf der einen Seite Ihren Wunsch nach der Einrichtung eines neuen Gremiums. Ich verstehe ihn aber auf der anderen Seite auch nicht, weil wir die Verantwortung für den Dialog mit der Gesellschaft tragen. Wir werden gemeinsam mit der Opposition und den Regierungsfraktionen im Großen und Ganzen dem auch gerecht. Der Ruf nach neuen Gremien oder die Vorstellung, dass uns neue Gremien den Durchbruch, vielleicht mehr Sicherheit oder Immunität oder was auch immer bringen – so nachvollziehbar das ist –, ist eine Illusion, auch wenn es ein runder Tisch ist. Es gibt eine Menge Gremien. Jetzt wird es einen neuen Corona-Ausschuss geben. Vorher gab es eine Taskforce und einen Krisenstab. Wir haben auch schon im Parlament den Ruf nach einem Corona-Ausschuss oder Ähnlichem gehört. Diese neuen Gremien werden uns ein Gefühl von mehr Kontrolle geben. Dieses Gefühl wird eine Illusion sein. Wir sind in einer Situation, in der die Unsicherheit und das Vorantasten auch nach einem Jahr Pandemie den Alltag bestimmen. An vielen Stellen schaffen wir das mit Flexibilität, Experimentierfreude und guten Beispielen inzwischen sehr gut. Wir haben das Thema Bildung und Schulen heute ausführlich diskutiert; das Stichwort der Digitalisierung sei dazu noch einmal genannt. Diese Flexibilität macht uns aber aus. Das ist etwas, was diese Gesellschaft in dieser Krise und aus der Krise mitnehmen kann. Unsere Gesellschaft lernt gerade. Sie erfindet sich gerade an vielen Stellen neu. Sie springt über ihren eigenen Schatten, sie ist flexibel. Sie verändert den Blick und erfindet Dinge neu. Das finde ich sehr beeindruckend. Das ist bei aller Schwierigkeit und bei all den vielen negativen Dingen, die es zu rund um Corona zu thematisieren gilt, doch etwas, das uns Mut machen sollte. Wir schaffen es, auch in solchen Situationen – ich sage es einmal ein wenig pathetisch – als das zu agieren, was manche als Krone der Evolution und der Schöpfung bezeichnen: der Mensch als reflektierendes Wesen, der sich und seine Existenz in der Welt fortwährend anpasst. Entschuldigung für diesen philosophischen Schluss. Die Einrichtung eines runden Tisches ist gut gemeint. Das wird uns aber mit Blick darauf, was Sie eigentlich möchten, nicht helfen. Wir sind schon unterwegs. Wir haben heute über das Thema Exit und Perspektive gesprochen. Ich bin guter Dinge, dass uns auch die neuen Diskussionen über die nächste Corona-Schutz-Verordnung im Parlament weiter voranbringen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Friedel. Wir haben damit die erste Rednerrunde beendet. Wir könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Ich frage die Fraktion DIE LINKE, ob Bedarf besteht. – Nein. Die CDU? – Auch nicht. Fraktion AfD? – Ja. Kollege Kumpf, bitte schön.

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Mario Kumpf AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Kollegin Doreen Schwietzer hatte bereits dargelegt, warum unsere Fraktion diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen wird. (Christian Piwarz, Staatsminister für Kultus: Vorgelesen!) Ich möchte das Gesagte noch um ein paar Argumente ergänzen. In Punkt 5 Ihres Antrags fordern Sie unter anderem ein bedingungsloses Grundeinkommen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer, die von der Coronakrise betroffen sind. Ganz ehrlich: Glauben Sie nicht, dass solche Forderungen aus der sozialistischen Mottenkiste langsam ausgedient haben sollten? (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Was wir wirklich brauchen, sind ernsthafte Vorschläge, um die Krise zu überwinden. Wenn Sie es mit den Soloselbstständigen in Sachsen wirklich ernst meinten, hätten Sie im Dezember unserem Antrag auf Ausreichung eines existenzsichernden Übergangsgeldes zustimmen können. Weil Sie unserem Antrag nicht zugestimmt haben, zeigt das ganz deutlich, dass es Ihnen überhaupt nicht um die Sache geht, sondern lediglich um Haltungspolitik. (Zuruf aus der AfD: Genau!) Sie würden uns wahrscheinlich noch nicht einmal zustimmen, wenn wir behaupten würden, dass Heiligabend am 24. Dezember ist. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Nachts ist draußen! – Zurufe aus der AfD) In Ihrem Antrag fordern Sie zudem einen runden Tisch, zu dem auch Handwerkskammern und Wirtschaftsverbände gehören sollten. Aha! Ausgerechnet die LINKEN schwingen sich zum großen Retter der Unternehmen auf. Da kommt man vor Lachen nicht mehr in den Schlaf, liebe Kollegen. Dabei blockiert doch Ihre Partei sämtliche Anträge, welche wir seit über einem Jahr in diese Richtung gefordert haben: Hilfsprogramme für Unternehmen, Corona-Maßnahmen wirtschaftlich hinterfragen, ExitStrategie aus dem Lockdown und vieles mehr. Jetzt kommen Sie Monate später allen Ernstes mit teilweise ähnlichen Forderungen um die Ecke – das ist lächerlich. (Beifall bei der AfD) Ob ein runder Tisch diese Probleme lösen würde, möchte ich stark bezweifeln. Was dabei herauskommen kann, sieht man ganz deutlich an der Stuhlkreisgruppe im Kanzleramt, bestehend aus abnickenden Ministerpräsidenten, welche sich autoritär an die Volksrepublik China anzuschmiegen scheinen. Den Unternehmern würde es doch einmal guttun, wenn Sie sich einmal auf das, was heute gesagt wird, morgen auch noch verlassen könnten und nicht durch falsche Versprechungen ständig neu orientieren müssten. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Und das aus Ihrem Munde!) Schauen Sie sich einmal die Hotellerie und Gastronomie an. Ende dieses Jahres waren laut Umfrage drei Viertel der Hotels in ihrer Existenz bedroht. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ende letzten Jahres!) Bei den Gaststätten sieht die Situation nicht viel besser aus. 62 % der Wirte geben an, dass sie um ihr Überleben im Lockdown kämpfen, solange dieser immer noch anhält. Jeder fünfte Gastronom denkt darüber nach, seinen Betrieb ganz aufzugeben, bevor es noch schlimmer wird. Ich möchte mir nicht ausmalen, was noch kommt, wenn die Kopflosigkeit dieser Regierung weiter so anhält. Zu Ihrem runden Tisch sollen nach Punkt 1 Ihres Antrags ausgerechnet Organisationen aus der sogenannten Zivilgesellschaft gehören. Das Problem allerdings ist Folgendes: Wenn die LINKEN von der Zivilgesellschaft reden, dann meinen sie aber nicht den mündigen Bürger. Sie meinen vor allem Vereine, die sich für ihre Sache gut instrumentalisieren lassen. (Beifall bei der AfD) Ich möchte Ihnen ein Beispiel dafür geben: Das beste Beispiel ist doch die Karawane der Vernunft gegen die B96- Proteste im letzten Jahr. Hierbei waren etliche Gruppierungen aus Ihrem Spektrum beteiligt: Hillersche Villa, Augen auf e. V. und das von Ihnen instrumentalisierte GerhartHauptmann-Theater. Nicht zu vergessen ist Herr Abg. Mirko Schultze von der Mauerpartei. Verbalen Angriffe, Angriffe mit Fahrzeugen auf Demonstranten, aber auch Sachbeschädigung in vierstelliger Höhe in Verbindung mit Antifa-Symboliken und befremdlicher musikalischer Untermalung gingen von diesen Krawallbrüdern aus. Mit musikalischen Raffinessen aber kennt man sich hier im Hause aus. Dass genau diese Initiative letztes Jahr im November mit dem Demokratiepreis durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie ausgezeichnet wurde, ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Das ist eine Auszeichnung mit einem Preisgeld in Höhe von 3 000 Euro für diesen Mob. Wenn Ihre Antifa-Flagge schwenkenden Gesinnungsgenossen schon ein Preisgeld für ihr demokratisches Engagement erhalten, dann sollten Sie aber bitte auch dafür sorgen, dass das Geld für einen demokratisch abgetretenen Autospiegel einer unbeteiligten Familie durch Ihre Krawallbrüder aus dieser Karawane der Unvernunft auch ersetzt wird. Die Familie sitzt nämlich noch immer auf ihrem Schaden. Das wäre solidarisch, das wäre demokratisch. Was Sie hier machen ist Heuchelei. Ihr Demokratieverständnis ist genauso sinnlos wie Vogelfutter für Kuckucksuhren, meine Damen und Herren. Ich empfehle meiner Fraktion dringendst, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Kumpf. – Frage an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE: Gibt es noch Redebedarf? – Bei der Fraktion der SPD? – Ebenfalls nicht. Ich frage in die Runde: Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. – Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, das Coronavirus verlangt uns allen viel ab, jedem Einzelnen und uns als Gesellschaft im Ganzen. Dem Virus sind Menschenleben, unsere Wirtschaft oder alles, was uns gesellschaftlich ausmacht, ehrlich gesagt, vollkommen egal. Aber es lebt davon, dass wir all das tun, was uns als Menschen eben ausmacht: sozial sein. Dabei vertieft es bestehende Ungerechtigkeiten und führt unserer Gesellschaft auch vor, wo wir noch Ungerechtigkeiten beheben müssen. Unser aller Ziel muss es sein, so schnell wie möglich das öffentliche Leben schrittweise wiederherzustellen, und das dauerhaft. Das schulden wir unseren Kindern, unseren pflegebedürftigen Angehörigen, dem medizinischen Personal, den Unternehmerinnen und Unternehmern, der Selbstständigen, den Angestellten in Kurzarbeit. Wir schulden es allen, die nun seit Monaten durch den anhaltenden Ausnahmezustand so viel entbehren müssen und große Teile der existenziellen Lasten zu tragen haben. Der Weg zu diesem Ziel führt am Ende aber nur über eine gemeinsame Kraftanstrengung. Damit bin ich bei dem, was Sabine Friedel bereits erwähnt hat. Das ist unser gemeinsamer ständiger runder Tisch. Ich frage wirklich ganz ehrlich: Was können wir noch tun? Erstens können wir keine großen Runden einberufen – das wissen eigentlich alle, die hier stehen –, weil es um Kontaktminimierung geht. Das, was ich den ganzen Tag tue, das ist ein Telefonat, eine Gesprächsrunde, eine Runde nach der anderen. Das sind alles runde Tische, sowohl mit der Wirtschaft, mit den Vereinen, mit den Trägern und auch mit den politisch Verantwortlichen. Der Tag einer Ministerin sieht im Moment wirklich so aus, dass wir uns von einer Telefonrunde, von einer Videokonferenz zur anderen weiter durcharbeiten, um so viele wie möglich mitzunehmen. Jetzt kommen wir einmal zum Zeitfaktor. Nächste Woche werden sich wieder die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin treffen. Das wird am Mittwoch sein. Wir müssen in einer sehr kurzen und schnellen Abfolge daraufhin das, was wir gemeinsam in Deutschland beschließen, auch in unserer eigenen Verordnung umsetzen. Das heißt, wir müssen schnell agieren. Sabine Friedel hat es auch erwähnt: Diese Flexibilität, die wir in diesen Zeiten brauchen, können wir damit, wie wir im Moment arbeiten, sehr gut absichern. Ich bin ein sehr kommunikativer Mensch, und wir haben gerade gesprochen. Manchmal sagen meine Enkel, sie sehen mich nur noch im Fernsehen und nirgends anders oder hören mich im Radio oder lesen in der Zeitung. Das ist das, was wir im Moment tagtäglich tun. Natürlich gibt es immer Dinge, die man optimieren, die man verbessern kann; da gibt es gar keine Frage. Ich nehme auch Vorschläge, bei denen gesagt wird, das ist eine Lücke, dort können wir eingreifen, dort können wir uns verbessern, sehr gerne auf, im Übrigen auch die anderen Mitglieder der Staatsregierung, wo wir zu diesen CoronaMaßnahmen eng zusammenarbeiten müssen. Wir wissen aber gleichzeitig, dass die Entscheidungen, die wir treffen müssen, wirklich in sehr kurzer Zeit getroffen werden müssen. Noch einmal: Nächste Woche Mittwoch tagen die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin. Am Donnerstag werden wir bereits wieder unseren Entwurf einer neuen Verordnung vorstellen, der übrigens von meinen Kolleginnen und Kollegen meist des Nachts erarbeitet wird, weil gar keine Zeit mehr dazwischen ist. Danach haben wir die parlamentarische Beteiligung, der ich mich übrigens sehr gerne stelle. In den Ausschusssitzungen kann man oft sehr viel tiefgründiger diskutieren, sehr viele Fragen beantworten, die vielleicht in einer solchen Plenarsitzung gar nicht beantwortbar sind. Deswegen glaube ich, dass wir dort einen sehr guten Weg eingeschlagen haben, um miteinander zu kommunizieren. Nichtsdestotrotz haben wir einen Tagesbrief entwickelt, aus dem man die aktuellen Daten, die aktuellen Entwicklungen ablesen kann. Gleichzeitig machen wir Telefonschalten, auch mit denjenigen, die sich in diesem Bereich als fachpolitische Sprecher engagieren. Auch sie finden statt. Auch für die Fraktionsvorsitzenden gilt: Wenn es Anfragen gibt, Themen, lieber Herr Gebhardt, stehe ich jederzeit zur Diskussion bereit. Zur Impfstrategie: Ja, auch in Bezug auf das Impfen müssen wir über viele Wege informieren. Nur müssen wir auch schauen, dass die Kampagne immer zur Zeit passt. Natürlich würde ich gerne zum Impfen aufrufen. Aber wir wissen alle – das ist ja kein Geheimnis –, dass im Moment die Impfstoffe eben noch knapp sind. Deshalb müssen wir jetzt über das Impfen aufklären. Aber das wirkliche Bewerben des Impfens muss zu der Zeit passieren, wenn wir auch tatsächlich impfen können. Wir nutzen beispielsweise mit Anzeigeblättern, Lokal-TVs, Amtsblättern alle Medien als Informationsmöglichkeiten, um auch Bevölkerungsgruppen wie in den Kirchen anzusprechen. Ich wüsste also gar nicht, wo ich noch eine Lücke hätte, wo wir diese Informationen nicht miteinander besprechen bzw. sie austeilen. Mehr geht immer, das weiß ich auch. Aber deswegen versuche ich auch, das Parlament so weit wie möglich einzubinden, weil die Information der Bevölkerung, die ja viele Fragen hat, eben auch nur funktioniert, wenn wir das gemeinsam bewältigen. Das war ja mein Eingangssatz: Diese Pandemie bekämpfen wir nur gemeinsam, und zwar miteinander. Deshalb ist meine Bitte auch hier, dass wir überall dort, wo Fragen bestehen, viele davon beantworten. Ich hatte das letzte Mal schon erwähnt: Das SMS hat eine Internetseite, auf die mittlerweile 50 Millionen Zugriffe erfolgt sind, seit zehn Monaten. Eine so große Zugriffszahl auf eine Internetseite hat es in der Staatsregierung noch nie gegeben. Gleichzeitig haben wir die Hotline, über die täglich zwischen 2 000 und 4 000 Fragen beantwortet werden – auch das können wir also tagtäglich leisten –, weil es viele Menschen gibt, die eben sehr persönliche und für sie sehr spezielle Fragen haben, die wir dort beantworten. Bei dem letzten Punkt der existenzsichernden Maßnahmen tun wir das, was wir eben als Land tun können. Seien Sie versichert, lieber Herr Gebhardt, dass ich auch den Druck nach Berlin jederzeit aufrechterhalte und jederzeit anmahne. Gerade beim Maskenverteilen kann man sagen, das sei noch nicht genug. Das ist auch eine solche Anregung, die wir sofort aufgegriffen haben, als aufkam, dass es eben medizinische Masken zum Tragen im ÖPNV und beim Einkaufen geben soll und dort eine Unterstützung hermuss. Auch wir als Land haben reagiert; auch das will ich sagen. Ich habe das beim letzten Mal schon gesagt: Wir haben über 10 Millionen Masken an die kommunale Ebene ausgereicht, die in Pflegeheimen usw. verteilt werden. Gleichzeitig haben wir aber auch, gerade was das Testen betrifft, Möglichkeiten geschaffen, und dies viel früher als andere Bundesländer. Das heißt, wir haben dort, wo es möglich ist, auch reagiert. Ganz aus der Verantwortung entlassen können wir die Bevölkerung bei dieser großen Pandemie nicht. Insofern glaube ich, dass hier in dieser harten Zeit, in der wir Corona gemeinsam bewältigen müssen, tatsächlich auch viele Anstrengungen übernommen werden. Ich nehme gerne die Anregungen, die immer wieder kommen, auf und versuche, daraus das Beste zu machen. Insofern: Lassen Sie uns weiter zusammenarbeiten, damit wir diese Pandemie bald besiegen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Ich übergebe nun an die Fraktion DIE LINKE für das Schlusswort. – Kollege Gebhardt, bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich fange mit Ihnen an, auch wenn Sie jetzt hier als Letzte gesprochen haben. Ich will es auch noch einmal hier im Parlament sagen, auch wenn mir der eine oder andere das vielleicht nicht abnimmt: Ich habe großen Respekt vor dem – ich glaube, ebenso die Mehrzahl meiner Fraktion, vielleicht sogar alle –, was Sie leisten und auch im letzten Jahr geleistet haben. (Beifall bei den LINKEN, bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Danach gibt es gar kein Aber. In unserem Antrag geht es trotzdem um etwas anderes. Es geht nicht darum, mit Einzelgruppen zu kommunizieren. Es geht darum, dass jede Einzelgruppe von jeder anderen weiß und versteht, warum wir so entscheiden müssen oder in diesem Falle die Regierung so entscheiden muss. (Beifall bei den LINKEN) Das kann man nicht hier im Parlament machen, weil wir nun die Interessenvertreter des Volkes sind, Frau Friedel, sondern das muss man mit den Verbänden, Initiativen, Gewerkschaften und den Handelskammern gemeinsam an einem Tisch machen – virtuell, Frau Ministerin, natürlich virtuell –; ansonsten erfahren sie es nicht voneinander. Sie spielen uns untereinander aus, aber wir brauchen Transparenz. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege – –

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Rico Gebhardt Die Linke

Deswegen geht es darum, dass wir einen „Runden Tisch“ haben wollen, an dem alle Interessenvertreter zusammenkommen und wir miteinander reden können. – Sofort. Da geht es auch nicht darum, dass wir kurzfristige Entscheidungen mit Ihnen diskutieren wollen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nein, das geht nicht.

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Rico Gebhardt Die Linke

Ich meine, das Thema kurzfristige Entscheidungen haben wir seit April vorigen Jahres. Seitdem erzählen Sie uns immer, dass wir kurzfristige Entscheidungen treffen müssen. Da wurde uns erklärt, deswegen könnten wir keine Parlamentsbeteiligung machen. Jetzt haben wir einen halben Schritt gemacht; wir sind immer noch nicht so weit, wie die LINKEN das wollen; aber wir sind schon einen halben Schritt weitergekommen. Dafür loben Sie sich. Ich finde es immer noch kritisch, weil wir es nicht entscheiden. Das ist nämlich die Aufgabe des Parlaments. Wir sind der Entscheider und nicht nur diejenigen, die diskutieren. – So, jetzt die Frage.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Gebhardt. Ich muss das jetzt in eine Frage kleiden, weil das die Regeln so vorsehen. Sie haben doch sicher mitbekommen, dass dieser Landtag – Sie haben ja völlig recht: die Vertreter müssen das voneinander wissen – öffentliche Sachverständigenanhörungen in jedem einzelnen Fachausschuss durchgeführt hat. In jedem einzelnen Fachausschuss saßen zwischen fünf und zehn Vertreter aus genau der Landschaft, die Sie im Antrag beschreiben, zusammen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sie müssen eine Frage stellen!

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Sabine Friedel SPD

Wir haben doch gemeinsam darüber gesprochen, was wir aus dieser Pandemie lernen. Haben Sie das mitbekommen? (Beifall bei der SPD)

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Friedel, ich kann Sie beruhigen. Ich habe es nicht nur mitbekommen, sondern saß selbst im Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung. Ja, wir hatten sehr viele unterschiedliche Interessenvertreter dabei, die uns erklärt haben, wie es in der Justiz war, wie die Staatsanwaltschaft agiert hat oder sonst irgendwas. Trotzdem ist es nicht das, was das Miteinander ausmacht, weil auch da wieder selektiv nur bestimmte Bereiche zusammenkommen. Da kommen nämlich die Sozialen zum Sozialausschuss und die anderen, bei denen es um Rechte geht, zum Rechtsausschuss. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: … das geht doch nicht auf!) – Doch es geht auf. Wenn man es will, geht es auf. Ich habe nur das Gefühl, dass Ihr einige Schwierigkeiten damit habt, in diesem Falle mit den Interessenvertretern gemeinsam zu reden. Dann kommt Ihr noch mit dem Argument, dass es aus Hygieneschutzgründen nicht möglich ist, einen runden Tisch miteinander zu machen. Das war jetzt die Antwort auf die Frage, damit meine Redezeit nicht die ganze Zeit angehalten wird. Die vorletzte Bemerkung: Worum es mir geht, das hatte Herr Dietrich bereits angesprochen. Er hat auch nur gesagt: Abstimmungsrunden gibt es und das ist keine Entscheidungsrunde. Natürlich ist das keine Entscheidungsgrundlage. Die Entscheidungen fallen hier oder im Kabinett. Ich streite mich noch darüber, dass das Kabinett eine Entscheidung des Parlamentes braucht für die ganzen Rechtsverordnungen, die gemacht wurden. Aber das ist eine andere Frage. Das hat auch keiner von uns in unserem Antrag behauptet, dass wir wollen, dass die Gruppe, die zusammenkommt, entscheidet. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir langfristig noch viele Fragen zu klären haben, die aktuell nicht nur mit Inzidenzzahlen zu tun haben. Wir werden sehr viele Fragen beantworten müssen, wie Veranstaltungen stattfinden: Dürfen dort nur noch Geimpfte hingehen oder nicht? – Wir werden noch sehr viele gesellschaftliche Debatten führen. Es wäre doch schön, wenn man das mit Beteiligung macht. Meine letzte Bemerkung, da meine Redezeit endet: Ich sage es heute das erste und letzte Mal für Sie von der AfD: Wir werden Ihren Anträgen in diesem Parlament nicht zustimmen – da können Sie hier heulen und meckern, wie Sie wollen –, solange Sie rassistische und menschenfeindliche Positionen vertreten. Punkt! Aus! Feierabend! Tschüss! (Beifall den LINKEN – Zuruf von der AfD: Jetzt sind wir aber platt!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Gebhardt von der Fraktion DIE LINKE mit dem Schlusswort. – Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/5312 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die sehe ich nicht. Bei einigen Dafür-Stimmen, aber einer großen Anzahl an Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt und die Drucksache nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Tagesordnungspunkt – Jahresbericht Drucksache 7/3742, Unterrichtung durch Drucksache 7/4284, Beschlussempfehlung – Jahresbericht Drucksache 7/3743, Unterrichtung durch Drucksache 7/4285, Beschlussempfehlung Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion, Sächsischen Ausländerbeauftragten und Staatsregierung festgelegt. Herr Mackenroth hat gebeten, nach den Fraktionen sprechen zu dürfen, sodass die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Sächsischer Ausländerbeauftragter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Zuvor die Frage: Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Pallas, das Wort? – Das sehe ich nicht. Dann können wir beginnen. Ich rufe für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Pohle auf; bitte schön.

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Ronald Pohle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegen heute die Jahresberichte des Ausländerbeauftragten für die Jahre 2018 und 2019 zur Beschlussfassung vor. Ich möchte an dieser Stelle unserem Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth für die Vorlage der Berichte, aber auch besonders für sein engagiertes Wirken auf nicht immer leichtem Terrain danken. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Er überblickt wie nur wenige andere die Chancen sowie die Risiken der Einwanderung. Die Fortentwicklungen, Ausgestaltungen von Asyl und Einwanderung bestimmen in vielerlei Hinsicht über den Erfolg unseres politischen Handelns und unsere Glaubwürdigkeit bzw. den Blick der Bevölkerung darauf. Fast am Rande seines Berichts 2018 verweist Geert Mackenroth aus meiner Sicht auf eines der Kernprobleme. Er stellt fest: Auffällig ist auch, dass sich die von den Fraktionen eingebrachten Beratungsvorlagen eher mit dem Umgang mit und der Integration von Personen aus dem Rechtskreis Asyl und Schutz befassten, als etwa mit dem Zuzug oder der Gewinnung von ausländischen Fachkräften. Diese Beobachtung macht deutlich, dass wir es noch nicht geschafft haben, aus einer reagierenden Politik eine agierende zu entwickeln. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Das wäre aber nötig, um wahrnehmbar beständige positive Ergebnisse zu erzielen und dauerhafte Akzeptanz für Einwanderung zu gewinnen. In Anbetracht der Komplexität der Aufgaben immer neuer internationaler Konfliktherde Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Sächsischen Ausländerbeauftragten des Ausschusses für Inneres und Sport den Sächsischen Ausländerbeauftragten des Ausschusses für Inneres und Sport und damit verbundener neuer Flüchtlingsströme ist dies jedoch nicht einfach zu realisieren. Ein wichtiger Teil dieser komplexen Aufgabe bleibt die Unterbringung der Menschen. Aus organisatorischen und rechtlichen Gründen spielen dabei Sammelunterkünfte eine wesentliche Rolle und sorgen immer wieder für kontrovers geführte Diskussionen. Angesichts der grassierenden Covid-19-Pandemie stellt uns das zurzeit vor noch größere Herausforderungen. Mit dem Heim-TÜV besitzt Sachsen ein Instrument, das es ermöglicht, neben einer aktuellen wissenschaftlichen Bestandsaufnahme der Unterbringungssituation „Best Practice-Beispiele“ zu entwickeln und empfehlenswerte Verbesserungen in Unterkünften aufzuzeigen. Die Lebenssituation der Asylbewerber und Flüchtlinge in 100 Gemeinschaftsunterkünften wurde 2018 auf dieser Basis betrachtet. Die Wirksamkeit des Heim-TÜVs spiegelt sich auch im Jahresbericht 2019 wider. Es wurde festgestellt, dass sich die Unterbringung und Betreuung insgesamt verbessert haben. Sächsische Gemeinschaftsunterkünfte sind weitgehend gut ausgestattet und werden routiniert betrieben. Familien wurden beispielsweise vorzugsweise in infrastrukturell günstigeren Umgebungen untergebracht, während aus einzelnen Männern bestehende Gruppen meist in Randlagen untergebracht wurden. Wir werden das Instrument Heim-TÜV unter stärkerer Berücksichtigung der Betroffenen-Perspektive fortführen. Zuwanderungs- und Integrationspolitik gelingt nur in einem Klima gesellschaftlicher Akzeptanz. Ein Integrator dafür ist das ehrenamtliche Engagement aus der Gesellschaft, ohne welches beispielsweise die Herausforderungen von 2015 niemals zu bewältigen gewesen wären. Der Bericht des Ausländerbeauftragten verweist nun auf die sinkenden Zahlen der freiwilligen Flüchtlingsarbeit. Diesem Trend versucht Geert Mackenroth durch starke Vernetzung entgegenzuwirken. Auch aus diesem Grunde wurde die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt. Mit zielgruppengerechter Ansprache sollen interessierte Bürger besser erreicht werden. Soll die mehrheitliche Akzeptanz des Zuzugs von Ausländern und der Aufnahme von Flüchtlingen erhalten bleiben, muss dieser Zuzug, wie bereits erwähnt, nachvollziehbar mit positiven Auswirkungen für die Gesamtgesellschaft verbunden werden können. Zuwanderer dürfen nicht vorrangig als Transfer-Empfänger wahrgenommen werden, sondern müssen ihren Anteil am Wohlstand, an der Entwicklung unseres Landes leisten können. Das funktioniert nur, wenn es gelingt, sie erfolgreich in unser Bildungs- und Weiterbildungssystem einzubeziehen und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit kommen wir also zu den großen Herausforderungen. Handwerk und Industrie fordern politische Lösungen, um ausländische Arbeitskräfte rechtssicher und zum Nutzen ihrer Betriebe einzubinden. Die Vermittlung von Sprache und die soziale Integration sind dabei essenziell. Auch die schulische Ausbildung benötigt noch mehr Aufmerksamkeit. Geert Mackenroth sieht hier Fortschritte. Er stützt sich dabei weitgehend auf die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten von 2018. Demnach gelang es circa 50 % der nach 2013 nach Deutschland Gekommenen, im Zeitraum von fünf Jahren eine Arbeit zu finden – übrigens Männern viel stärker als Frauen. Das Erste ist ganz gut. Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass 50 % nach fünf Jahren immer noch nicht selbst ihren Lebensunterhalt verdienen können. Zudem zeigt die Corona-Pandemie, dass Tätigkeiten, die eine geringe Qualifikation erfordern und die überproportional von Zuwanderern verrichtet werden, zuerst Krisen zum Opfer fallen. Eine weitere Unsicherheit besteht darin, dass die Studie aufgrund des fünfjährigen Betrachtungshorizonts noch nicht zeigen kann, inwieweit die Arbeitsmarktintegration der während der Flüchtlingswelle von 2015 zu uns Gekommenen gelungen ist. Auch die Erkenntnis, dass es Frauen offensichtlich noch viel schlechter gelingt, Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, bedarf aus meiner Sicht der Erörterung. Positiv ist zu vermerken, dass es eingebürgerten Migranten besser gelingt, sich in Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren. Zu einer aktiven und erfolgreich wahrgenommenen Einwanderungspolitik gehört eben auch, dass Menschen ohne Bleiberecht oder solche, die es eklatant missbrauchen, unser Land wieder verlassen. Auch diese Menschen haben Rechte. Zur Kontrolle der Einhaltung dieser Rechte wurde 2019 der Beirat bei der Ausreisegewahrsams- und Abschiebungshafteinrichtung konstituiert, dem Geert Mackenroth eine funktionierende Arbeit bescheinigt. Da ich diese Arbeit des Gremiums aus eigener Anschauung gut kenne, möchte ich an dieser Stelle sagen, dass der Ausländerbeauftragte in seiner Kompetenz und Moderationsfähigkeit die sachliche Arbeit des Beirates sehr prägt. (Beifall bei der CDU und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Für vieles müssen wir in den kommenden Jahren Lösungen finden. Dazu benötigen wir eine gute Wissensbasis – weder Schwarzmalerei noch Zweckoptimismus. Einen Teil dieses Wissens liefert uns Geert Mackenroth in seinen Berichten. Dafür noch einmal meinen Dank. Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Pohle. Nun hat die AfD-Fraktion das Wort. Ich übergebe an Kollegen Hütter.

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Carsten Hütter AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ausländerbeauftragter Geert Mackenroth! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der Sächsische Ausländerbeauftragte legt die Jahresberichte für die Jahre 2018 und 2019 vor. Wie schon in den Vorjahren möchten wir an dieser Stelle Ihnen und Ihrem Team erst einmal unseren herzlichen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen. Wie in den Vorjahren werden wir dies aber nicht ganz kritiklos tun. Sie wissen, dass wir in Teilen eine andere Auffassung zum Thema Migration und Integration vertreten. Sie wollen sich mit vielen Problemen nicht wirklich beschäftigen. Das spiegelt sich im vorliegenden Bericht eindrücklich wider. Der Ausländerbeauftragte veröffentlicht in seinem Bericht keine Statistiken, sondern Umfragewerte, so beispielsweise bei der Frage der Beschäftigungsquote. Es stellen sich wichtige Fragen, die leider nicht beantwortet werden: Wie viele Migranten haben konkret einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz? Wie viele sind Minijobber, Aufstocker, selbstständig, in Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen beschäftigt? Wie viele der Migranten gelten überhaupt als arbeitsmarktvermittelbar? Wie hoch ist jeweils der Frauenanteil? Wie viele der Migranten beziehen Hartz-IV oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Wie hoch sind vor allem die Gesamtkosten der Zuwanderung in Sachsen seit 2015? Herr Mackenroth, wir vermissen in Ihrem Bericht stellenweise Transparenz, was die Frage der Kosten in vielen Bereichen anbelangt. Auch der von Ihnen so gelobte HeimTÜV ist nur bedingt brauchbar. Er bildet ebenfalls nur die Ergebnisse der Befragung einer Auswahl von Unterkünften ab. In Ihrem nächsten Bericht erwarten wir auf unsere Fragen belastbare Antworten. Wir mahnen an, dass dann bitte die aktuell drängenden Probleme in den Gemeinschaftsunterkünften dort eingehen und die durch die Corona-Maßnahmen verursachten massiven Aufgaben benannt werden. Exemplarisch möchte ich dazu ganz kurz aus einem Telefonat von Mittwoch letzter Woche berichten, bei dem mich Mitarbeiter einer Einrichtung aus Chemnitz angerufen haben, die vom Malteser Hilfsdienst betrieben wird. Von 40 Personen haben dort 6 Personen einen positiven PCSTest. Die anderen Werte und Ergebnisse fehlen noch. Es gibt dort massive Probleme mit dem Personal, das teilweise in 12-Stunden-Schichten arbeitet. In den Nachtschichten sind leider – das ist sehr bedauerlich – teilweise nur zwei Personen im Hause, und das sind Frauen. Der Wachdienst ist mit fünf Personen vor dem Haus in einem Container und betritt teilweise das Gebäude nicht mehr, um Kontrollen durchzuführen, weil man Sorge hat, sich zu infizieren. Es gibt mittlerweile Bestrebungen, dieses Heim umzurüsten und letztendlich dort Personen unterzubringen, die sich mit Covid-19 infiziert haben. Diese Personen hat man jetzt zugeführt. Allerdings hat man zwei Familien, die noch dort im Heim verweilen, nicht verbracht. Die Frauen beschweren sich über Beleidigungen, Bedrohungen, sexuelle Übergriffe, Erpressungen und teilweise unnötigen Feueralarm. Ich bitte, auf diese Dinge einzugehen, und darum, genau diese Probleme zu analysieren, damit sie sich in Ihrem nächsten Bericht wiederfinden. Bitte, ducken Sie sich nicht weg, Herr Mackenroth. Bitte handeln Sie. An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für Ihre Tätigkeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die AfD-Fraktion Kollege Hütter. Am Mikrofon steht Kollege Pohle, vermutlich mit einer Kurzintervention. Herr Kollege, bitte schön.

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Ronald Pohle CDU

Vielen Dank. Kollege Hütter, Sie haben in Ihrem Redebeitrag gesagt, dass Sie vom Malteser Hilfsdienst angerufen wurden, dass im Container untergebrachtes Wachpersonal teilweise keine Kontrollen durchführt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass nach meinem Wissensstand der Wachdienst überhaupt keine Kontrolltätigkeit durchführen darf, sondern nur auf Bedarf hineingeht. Es sind Wohnunterkünfte. Insofern gibt es, glaube ich, ein Missverständnis bei Ihnen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Pohle mit einer Kurzintervention. Kollege Hütter möchte erwidern. Bitte schön.

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Carsten Hütter AfD

Sehr geehrter Herr Kollege, natürlich haben Sie recht. Vielleicht ist das falsch von mir ausgedrückt worden. Die Problematik in diesem Heim ist, dass sich Leute, die sich nachweislich infiziert haben, frei bewegen und sich teilweise den Weg heraus bahnen, ohne dass der Wachschutz eingreift. Dazu gibt es Berichte, die bei mir angekommen sind. Das ist ein Problem. Man hält sich nicht an die Hygienevorschriften und trägt keine Masken. Das ist das Problem. Wenn das vorhin falsch zum Ausdruck kam, habe ich das hiermit klargestellt. Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung durch Kollegen Hütter von der AfD-Fraktion. Wir fahren nun in der Rednerreihenfolge fort. Ich übergebe das Wort an die Fraktion DIE LINKE. Frau Kollegin Nagel, bitte schön.

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Juliane Nagel Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es sind in der Tat schwierige Zeiten – das ist auch in dem Redebeitrag vor mir angeklungen –, in denen wir heute über die Jahresberichte des Sächsischen Ausländerbeauftragten und die Lage der eingewanderten Menschen in Sachsen sprechen. Corona trifft auch diese sehr heterogene Gruppe von Mitmenschen und – so würde ich meinen – zum Teil besonders hart; denn – das lässt sich aus den, wie ich finde, doch sehr nützlichen Statistiken der Jahresberichte herauslesen –: Migrantinnen und Migranten in Sachsen sind stärker von Armut betroffen. Der Effekt ist kaum anders als bei hier geborenen ökonomisch benachteiligten Menschen. Die prekäre Lebenssituation verschärft sich. Die sowieso zu kleine Wohnung – wenn sie überhaupt vorhanden ist – wird schnell zu eng. Homeschooling ist mangels Endgeräten und stabilem Internetzugang schwer zu bewerkstelligen. Wenn Eltern die deutsche Sprache nicht oder schlecht sprechen, dann sind es gerade Kinder mit Migrationsgeschichte, die noch stärker belastet werden. Gerade sie brauchen stabile Ansprechpersonen außerhalb des familiären Kreises. Das ist das, was bei uns von Lehrerinnen und Lehrern, die DaZ vermitteln, angekommen ist. Besonders hart trifft die Situation diejenigen, die in Sammelunterkünften leben müssen. Erstaufnahmeeinrichtungen müssen klar als Virenschleudern bezeichnet werden. Das sagt selbst das Robert-Koch-Institut. Für die, die darin leben müssen, ist ihr direktes Lebensumfeld das größte Gesundheitsrisiko. Das betrifft natürlich auch die Menschen, die dort arbeiten und die Situation befrieden müssen. Dass es im Frühjahr keine nachgewiesenen Covid-19-Infektionen in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete in Sachsen gab, ist reines Glück. Wir wissen, dass die Situation inzwischen anders ist. Chemnitz ist ein Beispiel. Aber auch in der Bremer Straße hier in Dresden oder in Dölzig wurden schon komplette Einrichtungen unter temporäre Quarantäne gestellt. Es gab Proteste aufgrund mangelnder Information, mangelnder Hygienemaßnahmen und der Unmöglichkeit, in den Einrichtungen mit den mehrfach belegten Zimmern ausreichend Abstand zu wahren. Bewohnerinnen und Bewohner verschiedener Erstaufnahmeeinrichtungen forderten mit Briefen, Demonstrationen und – zum Teil erfolgreichen – Klagen die Umverteilung aus den Massenunterkünften. Und ich wundere mich ein wenig – wir hatten ja kurz die Aussprache im Ausschuss –, dass von diesen Beschwerden bei Ihnen, Herr Mackenroth, nichts angekommen ist. Bei Abgeordneten und vielen NGOs sind diese Beschwerden und Missstände angekommen. Corona war, das möchte ich gern hinzufügen, bei der Kritik an der Unterbringungssituation „nur“ – das setze ich explizit in Anführungsstriche – ein Auslöser. Lange Verweildauern, schlechte Verkehrsanbindungen mancher Einrichtungen, mangelnde vollwertige Bildungsangebote und Gesundheitsversorgung, ein limitiertes oder gar nicht vorhandenes Internet und das Zum-Nichtstun-verdammt-Sein: Diese Probleme verschärfen sich durch die Pandemie, sind aber hausgemacht. Es ist wichtig, und jetzt komme ich zum Jahresbericht zurück, dass in diesem Jahr der Teil des Heim-TÜVs entsteht, der die Bedingungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in den Blick nimmt. Und es ist essenziell, dass die Perspektive der Menschen, die dort wohnen, darin einen gewichtigen Platz einnimmt. Dass genau diese Perspektive in den vormaligen HeimTÜVs fehlte, haben wir Ihnen an dieser Stelle auch schon sehr kritisch mit auf den Weg gegeben. Und es ist jetzt noch einmal hervorzuheben – dafür will ich auch meinen Dank aussprechen, was eigentlich normal sein sollte –, dass diese Perspektive der Betroffenen, der Menschen, die dort leben müssen, teilweise wirklich sehr, sehr lange leben müssen, in der nächsten Untersuchung Platz finden wird. Wir hoffen vor allem, dass der Heim-TÜV dann auch einen Effekt hat und Missstände sich ändern werden; das liegt dann sicher in der Hand der Koalition. Ein anderes Thema: Wenn wir über Armut und Einschränkung von Rechten von Geflüchteten sprechen, ist das Thema Erwerbsarbeit unvermeidbar. Wir stehen vor der paradoxen Situation – Herr Pohle hat es auch anklingen lassen –, dass wir dringend Nachwuchs in verschiedenen Berufszweigen brauchen. Auf der anderen Seite erleben wir, dass gerade geflüchteten Menschen, die hier eine Ausbildung beginnen wollen, sozialversicherungspflichtig oder ehrenamtlich tätig sind oder sein wollen, möglichst viele Hürden in den Weg gelegt werden. Mehr als ein Jahr hat es gedauert, dass ein junger Mann aus dem Libanon, der in meinem Wahlkreis zum Automechatroniker ausgebildet wird, seine Ausbildungsduldung dann schlussendlich bekommen hat. Und das war nur mit einer starken juristischen und politischen Begleitung möglich. Sie können sich vorstellen, dass diese unsichere Situation über Monate hinweg dem Ausbildungserfolg nicht gerade zuträglich ist. Andere Menschen, die zum Beispiel in Pflegeberufen arbeiten, müssen bei der Härtefallkommission als Gnadeninstanz anklopfen und um ein Bleiberecht betteln. Wieder andere sind zum Versauern in Erstaufnahmeeinrichtungen verdammt – ich habe darüber viele Gespräche führen können –, obwohl sie gerne arbeiten würden. Und andere, wie die als Hebamme tätige Adelina aus Leipzig, werden einfach abgeschoben. Da frage ich Sie, Herr Pohle, ganz kurz als Entgegnung: Wie sollen wir ins Agieren kommen für Menschen, die doch wollen, wenn ihnen so viele Hürden im Weg stehen? Das ist eine politische Aufgabe, das ist eine legislative Aufgabe. (Beifall bei den LINKEN) Wir brauchen einfachere Möglichkeiten für einen echten Spurwechsel, als es die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung mit ihren eingeschränkten Voraussetzungen und dem unsicheren Status einer Duldung, die damit verbunden ist, derzeit erlaubt. Wir brauchen in Sachsen vor allem eine Praxis der Ausländerbehörden, die aktiv in Richtung eines Bleiberechtes der Betroffenen arbeiten und nicht noch Hürden in den Weg legen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Nagel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Juliane Nagel Die Linke

Das habe ich nicht gesehen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das ist auch nicht Ihre Aufgabe. Herr Hütter, an das Mikrofon 7 bitte.

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Carsten Hütter AfD

Herzlichen Dank. Der Redebeitrag ist natürlich schon ein ganzes Stück weiter; ich will aber noch einmal kurz darauf zurückkommen. Sie sprechen davon, wie viele Menschen eine Ausbildung aufnehmen wollen. Das ist okay, gar keine Frage. Eine Grundlage für diese Ausbildung – darin geben Sie mir sicherlich recht – ist auch die deutsche Sprache. Ist Ihnen eigentlich bewusst, wie viele von diesen Kursen besucht werden und wie marginal die Menge derer ist, die die Kurse bis zum Ende durchstehen? Ist Ihnen eigentlich bekannt, wie viele Kurse einfach im Sand verlaufen, weil die Teilnehmer immer weniger werden? Das hat nichts damit zu tun, dass Sie sagen, die Leute wollen alle. Das ist für mich teilweise der Beweis, dass die Leute offensichtlich nicht wollen. – Danke. (Zuruf von den LINKEN: Frage?) – Die Frage ist, wie sie dazu steht. Sie redet immer davon, dass die Leute alle wollen. – Danke.

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Juliane Nagel Die Linke

Viele Leute wollen. Es gibt verschiedene Zugänge zur deutschen Sprache. Das ist jetzt meine Antwort. Das geht über Integrationskurse oder über das Nachholen von Bildungsabschlüssen, von Schulabschlüssen. Dafür haben wir extra ein Programm auf den Weg gebracht. Es geht auch über schulische Bildung. Wenn aber der Aufenthaltsstatus unsicher ist, wenn der Asylantrag abgelehnt wird und ein Ausbildungsverhältnis noch nicht direkt angebahnt ist, dann haben die jungen Leute Pech. Auf der anderen Seite sagen selbst die Interessenvertreter der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer, dass Rechtssicherheit geschaffen werden muss und bessere und flexiblere Wege zur Ausbildung gefunden werden müssen, damit die Leute, die teilweise seit vielen Jahren mit einem unsicheren Status hier sind, eine Ausbildung auch beginnen dürfen. (Beifall bei den LINKEN) Ich war bei dem Thema Ausländerbehörden. Es gibt sehr große Unterschiede. Sie haben das in einem Teil ihres Heim-TÜV in Bezug auf die Servicerahmenbedingungen herausgefunden. Aber auch bei den harten Entscheidungen gibt es zu große Unterschiede in der Entscheidungspraxis und beim Ausschöpfen des Ermessens, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörden zur Verfügung steht. Ihnen, Herr Mackenroth, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer Geschäftsstelle ist es durchaus anzurechnen, dass Sie sich immer wieder einzelfallbezogen für Lösungen nicht nur im Kontext der Ausbildung und der Erwerbstätigkeit eingesetzt haben. Strukturelle Probleme brauchen aber strukturelle Lösungen. Die in Ihrem Bericht für 2019 angemahnten – ich zitiere Ihre Worte – „differenzierten und pragmatischen Lösungen statt ideologisch aufgeladener Debatten über einen Spurwechsel“ sind keine strukturellen Lösungen. Das ist schon eine sehr problematische Richtung. Sie sollten nicht nur immer den Einzelfällen sozusagen hinterherhoppeln, sondern auch strukturelle, sichere Lösungen auf den Weg bringen; das verstehe ich auch als Ihre Aufgabe. Leider müssen wir konstatieren – und da mache ich in dieser Linie weiter –, dass wir die Stimme des Sächsischen Ausländerbeauftragten viel zu selten hören, wenn es um die Wahrung der Rechte von Migrantinnen und Migranten in Sachsen geht. Stattdessen forderten Sie in einer Kolumne die Wiederaufnahme von Abschiebungen ins kriegsund krisengeschüttelte Syrien. Aus unserer Sicht ist das ein No-Go für einen Beauftragten, der gesetzlich für die Wahrung der Belange von hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern verantwortlich ist. (Beifall bei den LINKEN) Ihre Stimme war auch nicht im Reigen der Integrationsbeauftragten von immerhin neun Bundesländern zu vernehmen, die sich nach dem verheerenden Brand im Lager Moria auf Lesbos für die sofortige Evakuierung aller dort unter schlimmsten Bedingungen eingepferchten Schutzsuchenden ausgesprochen haben. Ihre Stimme wäre so nötig gewesen, um die Blockadehaltung gerade Ihrer Parteikollegen aufzubrechen. Fast vier Monate, nachdem wir hier im Plenum über die Aufnahmebereitschaft Sachsens gesprochen haben, ist nur ein beschämender Bruchteil der zugesagten 145 Schutzsuchenden aus den Elendslagern auf Lesbos hier angekommen. Vor allem hat sich an der beschämenden Zahl 145 nichts geändert. Unsere Bilanz der letzten Jahre des Wirkens des Sächsischen Ausländerbeauftragten fällt gemischt aus. Unsere Erwartungen an die kommenden dreieinhalb Jahre – darin bin ich schamlos ehrlich – sind äußerst gering. Wir wünschen uns dagegen einen Beauftragten, dessen Parteinahme sich Betroffene in harten Zeiten wie diesen, in denen wir uns jetzt befinden, sicher sein können, und das ohne Wenn und Aber. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Nagel für die Linksfraktion. Herr Pohle, Sie haben vermutlich eine Kurzintervention? – Herr Pohle, für die CDU-Fraktion, bitte am Mikrofon 6 mit einer Kurzintervention.

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Ronald Pohle CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Kollegin Nagel, meine Kurzintervention muss ich machen, weil Sie mich konkret angesprochen haben. Sie haben gesagt, dass Betroffene unter anderem vor der Härtefallkommission betteln müssten. Alle diese Verfahren sind rechtsstaatliche Verfahren. Jedes rechtsstaatliche Verfahren fußt auf unserem legislativen Handeln. Insofern glaube ich, dass meine Auffassung von bestimmten Dingen nicht relevant ist und dass auch Ihre Auffassung nicht relevant ist, weil am Ende die rechtsstaatlichen Systeme im Freistaat Sachsen sehr gut funktionieren. Das wollte ich nur noch einmal klargestellt haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Kollegin Nagel, möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren? – Dann bitte am Mikrofon 1.

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Juliane Nagel Die Linke

Es ist gut, dass es die Härtefallkommission gibt. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass dort positiv über viele Fälle entschieden wird, gerade dann, wenn es um erwerbstätige Menschen geht. Meine Kritik, Herr Pohle, ist, dass wir keine generellen gesetzlichen Regelungen haben, die es möglich machen, dass Menschen, die hier tätig sind, ohne sinnlose Fristenlösungen und ohne dies und das beizubringen, einfach einen Aufenthaltsstatus, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, sondern sich an die Härtefallkommission wenden müssen und dort vielleicht sogar noch abgelehnt werden, obwohl sie hier integriert und vielleicht erwerbstätig sind. Es ist eine Gnadeninstanz, die das Gesetz vorsieht. Das ist gut – als letzte Instanz –, aber ich würde mir vielmehr ein Ansetzen weit vorher wünschen. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion von Juliane Nagel von der Linksfraktion. Ich bitte nun für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Čagalj Sejdi ans Mikrofon.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Mackenroth. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für Ihren Bericht, den Sie uns vorgelegt haben und sicher nachher noch einbringen werden. Mir persönlich ist die Arbeit des Ausländerbeauftragten sehr wichtig, und ich bin froh, dass wir in Sachsen ein solches Amt haben – wobei ich mir wünschen würde, dass wir uns in Zukunft vielleicht einmal Gedanken über die Erneuerung des Namens machen würden. Er ist doch schon ein wenig aus der Zeit gefallen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Als Beauftragter wahren Sie die Belange der in Sachsen lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist eine sehr, sehr wichtige Aufgabe, denn genau diese Menschen haben kaum eine Möglichkeit, sich einzubringen. Sie haben keine Möglichkeit, selbst zu wählen und einen Vertreter bzw. eine Vertreterin in dieses Parlament zu bringen. Ich bin selbst Mensch mit Migrationsgeschichte und habe mehrere Familienangehörige, die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben oder hatten, und ich weiß nur zu gut, wie sich Menschen fühlen, die nicht wählen können, die sich somit politisch nicht einbringen können, die sich auch nicht in unseren Parlamenten vertreten fühlen, ja, die sich manchmal noch nicht einmal in unserem Land vertreten fühlen. (Zuruf von der AfD: Sie können doch heimgehen!) Genau deshalb ist es so wichtig – so wichtig! –, dass wir einen Vertreter für diese Menschen bei uns, in der Politik, haben. Umso wichtiger ist es natürlich auch, dass die Vertreterin/der Vertreter die Belange dieser Menschen hört und einbringt. Es geht eben nicht nur darum, auf die Mehrheitsbevölkerung einzugehen, sondern es geht vor allem darum, auf die Menschen einzugehen, die sich hier nicht einbringen können, und dafür ist der Ausländerbeauftragte ein Brückenbauer. Wenn ich mir Ihre beiden Berichte anschaue, so gelingt es Ihnen an vielen Stellen, Brücken zu bauen; aber mir fallen auch viele Stellen auf, an denen ich mir die Beteiligung der Betroffenen und die Einbringung ihrer Meinungen stärker wünschen würde. Ein Beispiel dafür ist der sächsische Heim-TÜV, Teil II. Darin finden wir einen netten Bericht über die Darstellung der Geschichte des Heim-TÜVs. Wir erfahren, dass es Befragungen von Einrichtungsleitern und Stichprobenprüfungen von Projektteams gab. Es gab aber keine Befragung der Betroffenen. Die Sicht der Betroffenen, der Bewohner der Unterkünfte, wurde nicht eingebracht, und das ist wirklich mehr als schade. (Beifall des Abg. Carsten Hütter, AfD) Umso mehr freue ich mich, dass Sie diesem Anliegen nun beim TÜV III Rechnung tragen wollen, und ich bin sehr gespannt, wie dies dann im nächsten Bericht ausfallen wird. In Ihrem Bericht von 2019 gehen Sie auch auf das Thema Gewaltschutz in Unterbringungseinrichtungen ein. Unser Gewaltschutzkonzept, das wir haben, ist von 2016, und wenn ich beobachte, was bei mir an E-Mail-Anfragen eingeht, so passiert es sehr oft, dass sich Menschen, die in den Unterkünften wohnen, über Gewalt und rassistische Übergriffe durch das Personal, manchmal auch über sexuelle Übergriffe, Zimmerdurchsuchungen und fehlende Beschwerdemöglichkeiten beschweren. Ich würde mich sehr freuen und mir wünschen, dass Sie, Herr Mackenroth, sich in Zukunft für eine Novellierung des Gewaltschutzkonzeptes einsetzen, damit wir auch hier stärker auf die Betroffenen eingehen können. Ein weiteres wichtiges Thema ist das Thema Abschiebung. Viele der Abschiebungen, die im letzten Jahr geschehen sind – ja, mehr als ein Drittel –, fanden nicht human und nicht unter Berücksichtigung des Kindeswohls statt, denn mehr als ein Drittel der Abschiebungen brachte eine Familientrennung. Kinder wurden von ihren Müttern oder ihren Vätern getrennt. In mehreren Fällen wurden im letzten Jahr Familien nachts abgeholt, und es gab sogar zwei Vorfälle, bei denen eine Jugendliche nachts aus einer Jugendhilfeeinrichtung geholt werden sollte, wobei nicht nur ihr Kindeswohl gefährdet war, sondern auch das der Kinder und Jugendlichen, die sonst noch dort wohnten, und ich finde, das ist ungeheuerlich. So etwas muss nicht sein, und so etwas darf nicht sein. Ich wünsche mir ein klares Bekenntnis des Ausländerbeauftragten zur Wahrung der Interessen und Wünsche der in Sachsen lebenden Ausländer, und noch viel mehr wünsche ich mir einen deutlichen Richtungswechsel vom sächsischen Innenministerium. Aber in Sachsen leben nicht nur Geflüchtete. Gerade die Grenznähe zu Polen und Tschechien, die Hochschulen, der Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich und die vielen anderen Faktoren haben viele Menschen in den letzten Jahren zu uns nach Sachsen geführt: Wissenschaftler(innen) und Unternehmer(innen), Ärztinnen, Ärzte und Krankenpfleger(innen), aber auch Reinigungskräfte und Arbeiter in prekären Verhältnissen, wie zum Beispiel in der Fleischverarbeitung. Es ist wichtig, dass wir all diese Menschen im Blick behalten und allen eine Vertretung zusteht; und es ist wichtig, sich hierfür Partner zu suchen. Als Partner verstehe ich dabei die Selbstvertretungen der Migrantinnen und Migranten. Vielerorts müssen sich diese Selbstvertretungen erst noch aufbauen. Ich glaube, es ist sehr wichtig, von Anfang an einen guten Kontakt zum Ausländerbeauftragten zu haben, um hier gemeinsam gut arbeiten zu können. Ein weiterer wichtiger Partner in diesem Prozess ist der Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen, den es zu stärken gilt, und zwar nicht nur finanziell, sondern auch inhaltlich. Wie ich Ihrem Bericht entnehme, gab es hierzu bereits erste Schritte. Ich würde mich freuen, wenn das auch in der nächsten Zeit stärker ausgebaut wird und wir den Dachverband zu einem zuverlässigen und wichtigen Partner für unsere Arbeit als Parlament mit den Migrantinnen und Migranten in Sachsen machen können. Besonders Ihre zweite Aufgabe neben der Wahrung der Interessen von Ausländern in Sachsen, die Förderung der Integration, gelingt nur partnerschaftlich und auf Augenhöhe. Sie gelingt auch nur, wenn wir alle mitmachen und erkennen, dass Zuwanderung ein Gewinn für Sachsen ist; denn Zuwanderung bekämpft nicht nur Fachkräftemangel und leere Orte, nein, Zuwanderung macht uns reicher, bunter, vielfältiger und interessanter in Sachsen. Das sollen wir auch in den nächsten Jahren fortsetzen und zeigen; denn genau so geht sächsisch. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Frau Čagalj Sejdi, Sie sprach für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Sabine Friedel.

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Sabine Friedel SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich mich kurzfassen und auf drei Punkte eingehen. Punkt 1. Selbstverständlich geht ein herzlicher Dank an den Ausländerbeauftragten für die vorgelegten Berichte und an das Team, das dahintersteht, sowie an die Menschen, mit denen Sie zusammenarbeiten, um das Thema Integration im Freistaat Sachsen voranzubringen. Damit bin ich auch schon bei Punkt 2 – das Thema Integration im Freistaat Sachsen voranbringen. Der Bericht zeigt, dass wir an vielen Stellen durchaus Fortschritte gemacht haben. Ich erwähne dabei nicht nur den Heim-TÜV und dessen Vervollständigung. Wir sind mit den kommunalen Integrationsbeauftragten einen Weg gegangen, der, denke ich, gut war. Wir haben inzwischen viele Best-PracticeBeispiele. Wir haben nicht zuletzt seit dem Jahr 2015 auch eine Menge an integrativen Maßnahmen, die Frau Staatsministerin Köpping angeschoben hat und von denen wir nun, drei, vier Jahre später, sagen können – von Arbeitsmarktmentoren bis zum Thema Sprache –, dass sie sichtbar und sinnvoll sind und zur Integration im Freistaat Sachsen beitragen. Ich will einen dritten Punkt ansprechen und zwei Kollegen recht geben, die vor mir gesprochen haben. Herr Pohle sagte: Bei allem Guten sind wir noch nicht in der Situation, dass wir aus reagierender Politik agierende Politik machen. – Diesbezüglich haben Sie wirklich recht. Damit haben Sie mir aus dem Herzen gesprochen; deshalb habe ich geklatscht. Warum ist die Situation so? Wir haben es noch nicht geschafft, in unserem Land eine Selbstverständlichkeit, ein Versprechen einzulösen, das ich jetzt so formuliere, dass es in Ihren Ohren widerhallt, gerade mit dem Blick auf Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit – das Versprechen: Leistung muss sich lohnen. Wenn „Leistung muss sich lohnen“ gilt, dann brauchen wir – darin hat Frau Nagel völlig recht – den echten Spurwechsel. Wenn „Leistung muss sich lohnen“ gilt, dann müssen wir dem Versprechen – wer sich in unserem Land anstrengt, kann es auch schaffen, von seiner Hände Arbeit zu leben und sich eine Existenz aufzubauen – Taten folgen lassen. Das setzt Rechtsänderungen voraus, und ich hoffe, dass uns eine neue Bundestagswahl dabei vielleicht Fortschritte bringt. Das war der dritte Punkt. Wenn dann in unserem Land den politischen Versprechen Taten folgen, die auch jedem Einzelnen deutlich machen, dass es möglich ist, sich hier zu integrieren und dann willkommen geheißen zu werden, dann wären wir einen großen Schritt weiter. Ich bedanke mich für jeden Schritt, den Ehrenamtliche, Institutionen und Bildungseinrichtungen gemeinsam mit uns auf diesem Weg gehen, und hoffe, dass wir in den kommenden Jahren etwas schnellere Schritte unternehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsministerin Petra Köpping) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann hat der Sächsische Ausländerbeauftragte, Geert Mackenroth, das Wort. Bitte schön. Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank für die Debatte. Ich sage zu, dass wir auch dieses Mal die Anregungen aus der Debatte aufgreifen und sorgfältig prüfen werden. Zu Beginn will ich auf drei Bemerkungen aus der Debatte kurz eingehen. Herr Hütter, es ist nicht richtig, wenn Sie sagen, die Berichte hätten keine Statistiken. Das wundert mich nun doch. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich einmal die letzten 50 Seiten beider Berichte anschauen. Ihr Informationsdefizit wundert mich im Übrigen ebenfalls. Es gibt keine Partei in diesem Hohen Hause, die so viele Anfragen zu diesem Thema stellt, was Finanzen, Integration, Evaluation und Ähnliches angeht. Leider gehen die immer nur in eine Richtung, nämlich: Das Ganze ist zu teuer, alle sind kriminell, keiner will sich integrieren. Darauf bekommen Sie natürlich die gebührenden Antworten. Frau Kollegin Nagel, Corona-Prophylaxe ist nicht primäre Aufgabe des Ausländerbeauftragten, genauso wenig das Einwirken auf Bundesrecht. Ich kann Ihnen aber versichern, dass meine Gespräche mit dem Herrn Innenminister und Frau Ministerin Köpping immer außerordentlich intensiv und kooperativ sind. Auch wenn man das nicht immer sofort oben sieht, klappt das schon ganz gut. So ändern wir manchmal dann doch Strukturen. Beispielsweise arbeitet das Innenministerium jetzt an Regeln über die Praxis der Abschiebung und hat dabei gute Ergebnisse erzielt. Das ist so ein Punkt, und andere Punkte zeigen das auch. Ich bin beiden Ministerien außerordentlich dankbar dafür, dass wir, solange es keine politischen Mehrheiten für strukturelle Änderungen gibt, im Einzelfall das Leid, was mit fehlendem Bleiberecht, mit Abschiebung oder ähnlichen fehlenden Perspektiven zusammenhängt, mindern können, und manchmal durchaus erfolgreich. Dass der von Ihnen angesprochene Einzelfall mit der Hebamme nicht zum Erfolg geführt hat, Frau Kollegin, liegt auch daran, dass manche mit der Anrufung der Härtefallkommission so lange warten, bis sie im Flugzeug sitzen. Dann ist es zu spät. Rechtzeitig, rechtzeitig! Deshalb machen wir auch ein bisschen Werbung dafür. Also, das ist nicht so schön. Frau Čagalj Sejdi, auch Ihnen vielen Dank. Das Konzept „Gewaltschutz“ mahnen Sie an. Auch diesbezüglich hat der Ausländerbeauftragte so ein bisschen subkutan dafür gesorgt, dass wir über die Regulierung in Hausordnungen – jedenfalls verbal – eine gewisse Klarheit hineinbringen. Dass das im Einzelfall im Vollzug nicht immer so läuft, wie wir uns das beide wünschen und wie es sich das ganze Hohe Haus wünscht, ist auch klar. Von daher ist das, was getan werden konnte – so hoffe ich jedenfalls – getan. Verehrte Damen und Herren, ich will mich jetzt auch nicht weiter mit Vergangenheitsbewältigung befassen. Ich will zusagen, dass wir die Corona-Situation im nächsten Bericht besonders berücksichtigen werden. Lassen Sie mich Ihre Aufmerksamkeit für fünf Punkte nutzen, die mir für die weitere Zukunft als kleiner Ausblick wichtig sind. Der erste Punkt wurde schon angesprochen. Wir arbeiten am dritten und damit letzten Teil des Heim-TÜV, der sich zum einen der Situation in den Aufnahmeeinrichtungen widmet und sich zum anderen – entsprechend einer Bitte des Landtags aus der letzten Debatte zu meiner Arbeit – ganz speziell der Perspektive der Betroffenen in den kommunalen Unterkünften annimmt. Auch insoweit ist der Ausländerbeauftragte, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein folgsamer Diener des Hohen Hauses. Die wissenschaftlichen Vorarbeiten laufen. Wir hoffen, dass wir Anfang 2022 damit fertig sind. Dann wäre diese fast zehn Jahre dauernde Arbeit am Heim-TÜV bundesweit einmalig und damit auch erledigt. Wir wollen das natürlich wieder wissenschaftsbasiert machen, denn wir wollen uns im Freistaat nicht mit Plattitüden zufriedengeben, sondern etwas Solides auf den Tisch des Hauses legen. Zweiter Punkt. Die Bildung von Kindern aus Zuwandererfamilien und ihre Beschulung bleiben nicht nur in den Aufnahmeeinrichtungen ein Thema. Ich wünsche mir auch hierzu eine eher fakten- und studienbasierte Aufarbeitung der Herausforderungen nach dem Motto: Die Schwachen mitnehmen, ohne die Unterstützung der Starken zurückzuschrauben, jedem Kind die angemessene Förderung, unabhängig von seiner Herkunft, entsprechend seiner Begabung und seinen Fähigkeiten, aber auch nach seinen sozialen Rahmenbedingungen. Dritter Punkt – Frau Kollegin Sejdi, Sie haben es ebenfalls angesprochen – ist die Stärkung und Institutionalisierung des Dachverbands sächsischer Migrantenorganisationen. Ich finde, dass Politik, wenn sie klug ist, eigentlich gar nicht genug dankbar sein kann für solche Organisationen, die ein Sprachrohr geben und uns auch einen Ansprechpartner. Das macht Sinn. Für die anstehenden Haushaltsverhandlungen wünsche ich mir, dass die dafür nötige Finanzierung sichergestellt wird. Da wir beim Doppelhaushalt sind: Bei der Aufteilung der Mittel in der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ sollte meines Erachtens ein Hauptaugenmerk auf einer angemessenen Aufteilung von Teil I und Teil II liegen. Also nicht nur Projektförderung, so schön und gut das ist, sondern es ist bitte auch die Stärkung der kommunalen Integrationsakteure abzusichern, denn dort passiert dann auch die wichtige Integrationsarbeit im Sozialraum. Es geht um die Stärkung der Regelstrukturen. Es ist noch einmal zu überlegen, ob die Aufteilung zwischen Teil I und Teil II nicht noch ein wenig verändert werden kann. Vierter Punkt. Wenn wir die Lage der im Freistaat lebenden Ausländer betrachten, so möchte ich den Blick künftig weniger auf Flucht und Asyl, sondern eher – auch das ist schon angeklungen – auf unsere EU-Zuwanderer und die Migranten richten, die seit der Gründung des Freistaates hier in Sachsen in ihrer übergroßen Mehrzahl friedlich und fleißig ihrer Arbeit nachgehen, ihre Steuern zahlen und zum Wohlstand in unserem Land beitragen – seien es die Ärzte und die Pflegekräfte, die Musiker im Gewandhaus oder in der Staatskapelle, unsere wunderbaren Wissenschaftler, der Pizzabäcker, aber auch die Arbeiter und die Aushilfskräfte. Sie alle sind in ihrer Gesamtheit nicht nur für das Funktionieren unseres Gemeinwesens unverzichtbar, sondern sie leisten durchweg einen wunderbaren Beitrag für den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft, ebenso wie für das medial immer noch leicht ramponierte Ansehen des Freistaates insgesamt. (Beifall bei der CDU) Dieser großen Gruppe von ungefähr 400 000 Menschen noch mehr Wertschätzung entgegenzubringen, das wird mein Bestreben sein. Denjenigen, die noch nicht so weit sind, sollten wir den nach wie vor durchaus steinigen Weg in unseren Arbeitsmarkt erleichtern, notfalls auch im Einzelfall. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) Zur Klarstellung: Dies ist kein Plädoyer für einen romantischen Blick auf und einen laschen Umgang mit Straftätern, Gefährdern oder Menschen ohne Bleiberecht, und da, Frau Nagel, kommen wir nicht zusammen. Ich habe mal Jura studiert, und diesbezüglich habe ich ein anderes Verständnis. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Letzter Punkt – und auch das ist schon angeklungen –: Ich blicke voller Zuversicht auf die seit Jahren überfällige Novellierung des Gesetzes über den Ausländerbeauftragten. Möglicherweise gelingt es jetzt im Rahmen der Arbeiten an einem Integrations- und Teilhabegesetz, die leicht antiquierten Begrifflichkeiten dieses Gesetzes und die Aufgabenbeschreibung des Ausländerbeauftragten in eine zeitgemäße Form zu bringen und zu überarbeiten. In diesen Zusammenhang gehört auch die vielfach geforderte Überprüfung der Verordnung zur Härtefallkommission, auch wenn ich klarstellen möchte, dass ich dort den geringsten Handlungsbedarf erkenne. Der Debattentitel sind die Berichte der Jahre 2018 und 2019. Nichts ist so uninteressant wie die Zeitung von gestern oder Berichte über vergangene Jahre. Ich werde den folgenden Teil meiner Rede zu Protokoll geben – nicht, ohne Ihnen zuvor nochmals zu versichern, dass ich die Aspekte der Debatte wie bisher in meine künftige Arbeit einfließen lassen werde. Abschließend: Mein Team hat auch in Zeiten der Pandemie im letzten Jahr alle Projekte nahezu ungekürzt durchgezogen. Hierfür und für das Engagement meiner kleinen, toughen, aber tollen Truppe meinen aufrichtigen Dank Ihnen danke ich dafür, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth. Ich sehe jetzt keinen weiteren Gesprächsbedarf. Ich frage, ob der Berichterstatter, Herr Pallas, nochmals das Wort wünscht. – Nein, er wünscht das Wort nicht. Damit kommen wir, meine Damen und Herren, auch ganz zügig zur Abstimmung, und zwar – – Oh, Entschuldigung, ich habe Sie nicht aufgerufen. Das tut mir sehr leid; Herr Staatsminister, bitte.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Frau Präsidentin, ich weiß doch, wie Sie das meinen. Die Staatsregierung würde gern von ihren Rechten Gebrauch machen, aber in der angemessenen Weise. Namens der Staatsregierung möchte ich dem Sächsischen Ausländerbeauftragten und Kollegen Geert Mackenroth und seinem Team ganz herzlich für seine engagierte Arbeit danken. Ich möchte ferner auch für die Vorlage der beiden Berichte und die Debatte danken. Ich schließe mich den Erklärungen Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter: Der Jahresbericht 2018 war bereits im April 2019 dem 6. Sächsischen Landtag zur Beratung zugegangen, konnte aber hier im Hohen Haus nicht mehr behandelt werden, fiel der Diskontinuität anheim und musste daher jetzt erneut eingebracht werden. Dazu nur wenige Worte: Der Rückblick auf 2018 zeigt, dass die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen immer noch den Fluchtkontext in den Vordergrund rückten. Ich wollte und will dazu weiter auf die Notwendigkeit integrativer Prozesse aufmerksam machen. Gefragt sind mehr denn je keine pauschalen Antworten, sondern individuelle Lösungen – bei der Integration in den Arbeitsmarkt, bei der Anerkennung von Qualifikationen, namentlich den nachholenden Qualifikationen, gefragt sind gezielte Hilfen. Mir bleibt besonders die psychosoziale Hilfe für traumatisierte Personen ein Herzensanliegen. 2018 sanken die Fluchtzugangszahlen weiter ebenso wie die Kriminalität von Ausländern. Der 2015 und 2016 heraufbeschworene Untergang des Abendlandes ist immer noch nicht eingetreten, das Aufnahmesystem ist gut eingerichtet. Das immerhin ist geschafft. Im Bericht finden sich Porträts von Menschen, die 2015 als Schutzsuchende kamen, mit ihren Alltagsproblemen. Herausforderungen sind aufwendige Arbeitsplatzintegration und eine schwierig zu erlernende Fachsprache, Handwerk und Industrie wollen jetzt rechtssichere Lösungen für ihre ausländischen Mitarbeiter. Weiterhin haben wir in einer Studie die ehemaligen Ausländer zu ihren Erfahrungen bei und mit ihrer Einbürgerung befragt. Wir verzeichneten dabei eine außerordentlich hohe Beteiligung von über 1 000 rücklaufenden Fragebögen, 20 % von 5 000 versandten Anfragen. Ausführungen von Kollegen Mackenroth vollumfänglich an und gebe meine Rede zu Protokoll, Frau Präsidentin. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Staatsminister Wöller. Wir kommen jetzt, wenn dies Ihr Einverständnis hat, zur Abstimmung, und zwar über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/4284. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses einstimmig zugestimmt Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit der Drucksache 7/4285. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung auch zugestimmt und der Tagesordnungspunkt beendet. zu Protokoll Herausgreifen möchte ich auch die wissenschaftliche Untersuchung im Rahmen des Heim-TÜV II. Nach der Evaluation der dezentralen Unterbringung und der unteren Ausländerbehörden haben wir 2018 die etwa 100 Gemeinschaftsunterkünfte betrachtet. Und damit zum Jahresbericht 2019 – dort habe ich zuÜberschrift „Was wir schaffen wollten“. Hier ging es um die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, den Heim TÜV I und II, wieder um die psychosoziale Betreuung, erwähnt wurden die Campkrisensprechstunde, die Arbeit an den Gewaltschutzkonzepten und der Schutz vulnerabler Gruppen. Verwiesen habe ich auf die vielfältigen Handreichungen und Hilfen wie das Starterpaket für Lehrkräfte, Deutsch lernen! Die Arbeitshefte waren so gefragt, dass wir mehrfach nachdrucken mussten. Es gab wieder Orientierungshilfen in mehreren Sprachen über die Grundlagen unseres Zusammenlebens. Die Arbeit der Härtefallkommission wurde beleuchtet, sie zeichnet sich aus durch steigende Zahlen, gute Bilanzen, sehr viel individuelles Hineindenken, Handreichungen für Beratungsstellen und Betroffene. Und schließlich die Einzelfälle, täglichen Anrufe, Verweise, Beratungen auch zur Arbeit der HFK. In der Öffentlichkeitsarbeit darf ich verweisen auf weit über 1 000 Bezieher des Newsletters, Faktenzettel, den Integrationsund den Sterntalerpreis, Ausstellungen, die Gremien- und Netzwerkarbeit im NIMS, mit den KAIBS, zur Abschiebehaft, meine Teilnahme an regionalen, landesweiten und bundesweiten Treffen, die Turnusgespräche mit dem Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen. Ein Schwerpunkt war der Heim-TÜV II, er brachte unter anderem als Ergebnis: Die allermeisten Unterkünfte waren baulich und hygienisch allenfalls geringfügig zu beanstanden, Familien mit Kindern werden in der Regel bevorzugt in infrastrukturell günstiger Umgebung untergebracht, Gemeinschaftsunterkünfte mit unbegleiteten jungen Männern haben ein höheres Aggressionspotenzial und benötigen daher gute Freizeit- und Gemeinschaftsangebote und Gewaltschutzkonzepte. Die Betreuung besonders schutzbedürftiger Personen (Behinderte, psychisch Kranke, Traumatisierte etc.) sollte optimiert werden. Wenn möglich, sollten Geflüchtete in eigenständigen Wohneinheiten leben dürfen. Wegen der weiteren Folgerungen darf ich auf Seite 66 im Bericht oder ausführlich in der Broschüre zum Heim-TÜV II verweisen.

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Prof. Dr. Roland Wöller

Uns liegen die beiden Berichte des Sächsischen Ausländerbeauftragten zu den Jahren 2018 und 2019 vor. Sie enthalten Fakten, Analysen und Empfehlungen, die uns weiterbringen; zugleich aber zeigen sie, dass die Ausländerfrage ein Querschnittsthema der gesamten Staatsregierung ist, das wir konzertiert angehen müssen. Ich greife hier nur drei Aspekte heraus, die das Staatsministerium des Innern unmittelbar betreffen: Härtefälle, Einbürgerung und Unterbringung von Asylbewerbern. Die Härtefallkommission beschäftigt sich mit Ausnahmefällen, in denen nach dem Ausländerrecht kein Bleiberecht für die Betreffenden in Deutschland gegeben ist, aber gewichtige Gründe dafür sprechen, ihnen doch einen Verbleib in Deutschland zu ermöglichen. Dabei liegt das Augenmerk auf der konkreten Situation der Betroffenen und auf deren erbrachten und zu erwartenden Integrationsleistungen. Das Innenministerium, das auch in der Härtefallkommission vertreten ist, hat die Empfehlungen der Kommission fast ausnahmslos angenommen. In den Jahren 2018 und 2019 ist das Innenministerium – mit Ausnahme von einem Fall – allen Vorschlägen der Härtefallkommission gefolgt. Das Härtefallverfahren ist wichtig, um auch in Fällen, in denen es rein rechtlich nicht möglich ist, einen Aufenthaltstitel zu erteilen, aus humanitären Gründen doch noch zu tun. Was die Einbürgerung betrifft, stellt der Bericht 2019 zu Recht fest, dass sie beiden Seiten zugutekommt – sowohl den Antragstellern als auch dem Staat. Die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind integriert, gesellschaftlich und politisch beteiligt und bereichern den Freistaat Sachsen auch wirtschaftlich und sozial. Deshalb haben wir 2018 unsere Einbürgerungskampagne „Mein Land, meine Freunde, meine Entscheidung: Ja zur Einbürgerung“ gestartet. Ziel der Kampagne war es, das Interesse an Einbürgerungen zu verstärken. Der Ausländerbeauftragte und der Innenminister laden jedes Jahr die neuen Staatsbürger in den Sächsischen Landtag ein und würdigen ihre Einbürgerung im festlichen Rahmen. Im letzten Jahr konnte die Veranstaltung coronabedingt leider nicht stattfinden. Die Einbürgerung, meine Damen und Herren, ist allerdings an bestimmte Anforderungen geknüpft und ein längeres Verfahren. Dies sollten wir - und darin hat der Bericht 2018 Recht – klar den Antragstellern mitteilen, damit keine falschen Hoffnungen und Erwartungen entstehen. Ich freue mich allerdings, dass die meisten Eingebürgerten trotz Kritik an der Bearbeitungsdauer und an den bürokratischen Hürden mit dem Einbürgerungsverfahren zufrieden sind. Ich stimme dem Bericht 2018 auch in der Empfehlung zu, dass wir die neu Eingebürgerten aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen als Helfer und Berater stärker in das Einbürgerungsverfahren einbeziehen könnten. Ein Thema, das den Ausländerbeauftragten wie auch bereits seinen Vorgänger immer wieder beschäftigt hat, ist die Unterbringung von Asylbewerbern. Dazu sind unter dem Titel „Heim-TÜV" objektive Standards für eine transparente und vergleichbare Darstellung der Wohnsituation dieser Menschen entwickelt worden. In dem Jahresbericht 2019 wird nunmehr eine Bilanz des „Heim-TÜV“ nach zwei Legislaturperioden gezogen. Die Bilanz zeigt, dass sich der „Heim-TÜV“ gelohnt hat und sich aus ihm immer wieder Impulse für die Verbesserung der Wohnsituation ergeben haben. In der Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse des Heim-TÜVs lenkt der Jahresbericht den Blick aber auch noch einmal zurück auf die schwierige Lage, die durch die hohen Zuwanderungszahlen in den Jahren 2015 und 2016 bestand. Er stellt in diesem Zusammenhang anerkennend fest, dass die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte die Probleme bei der Unterbringung und sozialen Betreuung von Asylsuchenden gemeistert haben. Heute, meine Damen und Herren, sind es nicht mehr besonders hohe Zahlen von Asylbewerbern, die eine Herausforderung für die Behörden darstellen, sondern die CoronaPandemie. Dabei denke ich nicht nur an die Unterbringung der Flüchtlinge, sondern auch an die beiden zentralen Hebel der Integration: Bildung und Arbeitsmarkt. Meine Damen und Herren! Vieles haben wir im Vergleich zu den letzten Jahren verbessert. Diesen Weg müssen wir fortsetzen. Die Berichte zeigen, wie wichtig eine kritisch konstruktive Begleitung der Behörden durch den Sächsischen Ausländerbeauftragten ist. Seine Hinweise und Empfehlungen helfen den Behörden, ihr Handeln immer wieder nachzuschärfen. Ich danke dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Herrn Geert Mackenroth, und seinem Team sehr für ihre engagierte Arbeit und für die beiden Berichte, die sie vorgelegt haben. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des über- und außerplanmäßigen Drucksache 7/4933, Antrag des Sächsischen Drucksache 7/5334, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr von Breitenbuch, das Wort? – Nein. Und ein anderer Abgeordneter oder eine andere Abgeordnete? – Das sehe ich auch nicht. Damit stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksachennummer 7/5334 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Wird dazu das Wort gewünscht? – Das sehe ich nicht. Damit können wir gemäß § 2 Abs. 7 der Geschäftsordnung feststellen, dass den Beschlussempfehlungen die ZustimTagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. (Jörg Dornau, AfD, begibt sich zum Rednerpult.) – Bitte schön. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie wollen sicher nicht als Berichterstatter sprechen! Können wir das mal üben, das machen wir doch schon paar Jahre!) – Sie möchten jetzt bestimmt zu Ihrem Antrag sprechen, zu einer bestimmten Petition, richtig? Wir waren aber noch einen Punkt vorher; gut. gemäß Artikel 96 Satz 3 Freistaates Sachsen zu Ausgaben und Verpflichtungen Staatsministeriums der Finanzen des Haushalts- und Finanzausschusses seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksachennummer 7/5334 einstimmig zugestimmt, und auch diesen Tagesordnungspunkt können wir damit schließen. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/5335 mung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss gegeben wurde. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf den und Berichte zu Petitionen – 7/5336 Grundsätzlich aber frage ich noch mal zu den Berichten im Allgemeinen: Wünscht ein Berichterstatter das Wort? – Das sehe ich nicht. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die AfD-Fraktion nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung zu einer bestimmten Petition die Aussprache verlangt. Dies betrifft die Mehrfach-Sammelpetition mit der Nummer 07/00442/3 und 07/00635/3 mit dem Titel „Weidetierprämien“. Die Redezeit je Fraktion – das sind wir inzwischen gewöhnt – beträgt 10 Minuten. Mein Vorschlag ist, dass die antragstellende AfD-Fraktion mit der Aussprache beginnt. Im Anschluss geht es weiter in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Herr Kollege Dornau, bitte.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche heute zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über die Mehrfachpetition 07/00442/3 und 07/00635/3. Die AfD-Fraktion wird die Einzelabstimmung beantragen und die Beschlussempfehlung des Ausschusses ablehnen. Dem Petitionsausschuss ging eine Mehrfachpetition zu, die unserer Ansicht nach unbedingt reflektiert und beherzigt werden muss. So fordern 178 Unterzeichner mit Recht Nachbesserung bei der sogenannten Weidetierprämie. Nach dem Willen der Petenten soll es künftig eine Förderung von Schaf- und Ziegenhaltern schon bei einem Mindestbestand von 20 Tieren geben. Die damalige schwarz-rote Regierungskoalition in Sachsen kam im Wahljahr 2019 auf die durchaus berechtigte Idee, Schaf- und Ziegenhalter bei der Beweidung von Grünland mit einem Fördersatz von 40 Euro je zuwendungsfähigem Tier zu unterstützen. Grundsätzlich ein richtiger Ansatz, denn die Tierhalter leisten mit ihrer Arbeit einen äußerst wertvollen Beitrag zur Landschaftspflege. Der prinzipiell gute Ansatz hat aber auch unübersehbare Schönheitsfehler. Die Förderung nach der Richtlinie Schafund Ziegenhaltung greift nämlich erst ab einem Bestand von 50 Tieren je Antragsteller. Das wiederum hat zur Folge, dass nach den Zahlen der Tierseuchenkasse vom 31.12.2018 im Freistaat Sachsen von 2 900 antragsberechtigten Schafhaltern gerade einmal 180 förderberechtigt sind. Gerade 94 % der Schafhalter gehen absolut leer aus. Bezogen auf den Tierbestand sind das mit circa 49 000 gehaltenen Tieren weniger als die Hälfte der in Sachsen gemeldeten Schafe. Noch trauriger sieht es für die Ziegenhalter aus. Es kommen nur 0,5 % der gemeldeten Ziegenhalter in den Genuss einer Förderung, gerade einmal 16 von 3 100. Das ist ungefähr ein Viertel des gemeldeten Ziegenbestandes in Sachsen, also 3 500 von 13 900 Tieren. Die Zahl der tatsächlichen Antragsteller ist erfahrungsgemäß nochmals niedriger. Diese Zahlen verdeutlichen, dass nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der sächsischen Tierhalter berücksichtigt wird und die Mehrheit der im Freistaat gehaltenen Schafe und Ziegen nach den aktuellen Fördervoraussetzungen nicht einmal förderfähig ist. Vor diesem Hintergrund hätte die damalige Koalition diese Förderrichtlinie besser als Nichtförderrichtlinie bezeichnen sollen. Sprechen wir es offen aus: Reine Symbolpolitik im Wahljahr. Ein Geschenk, das möglichst wenig kosten soll. Man kann, ja man muss die Petenten darin unterstützen, dass hier endlich nachgebessert wird. Leider fehlt es der Staatsregierung auch hier wieder einmal an politischem Willen. In der zu diesen Petitionen verfassten Stellungnahmen wird auf die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Haushaltsordnung verwiesen. Darin werden Bagatellgrenzen für die Bewilligung von Fördermitteln grundsätzlich in Höhe von 2 500 Euro angesetzt. Für das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft wird unter der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit eine Ausnahme gemacht und die nun existierende Fördergrenze mit 2 000 Euro – 40 Euro mal 50 Tiere – festgelegt. Wir sind der Überzeugung, dass die Fördergrenze durch das zuständige Ministerium noch weiter herabgesetzt werden soll. Der derzeit erschreckend kleine berechtigte Tierund Personenkreis lässt an der Verhältnismäßigkeit der aktuellen Regelung stark zweifeln. Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit ist der Aufwand für die Heranziehung der Auswertung statistischer, förderrelevanter Daten vergleichsweise gering. Eine Abfrage der Stichtagsbestände von Tierhaltern für die Tierseuchenkasse erfolgt ohnehin standardgemäß zum Jahresbeginn. Die notwendigen Daten sind vorhanden. Die Forderung der Petenten, diese Fördergrenze auf 20 Tiere je Antragsteller herabzusetzen, ist deshalb zu begrüßen. Auch Tierhalter mit lediglich 20 Schafen oder Ziegen leisten mit ihren Herden einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaft. Die Haltung von Schafen und Ziegen erfordert eine arbeitsintensive und zeitaufwendige Betreuung der Herden, selbst wenn es statt 50 nur 40, 30 oder gar 20 Tiere sind. Mit Hinterhof-Hobbyhaltung einzelner Tiere hat das nichts zu tun. Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht sachgerecht, diese Petition für erledigt zu erklären. Vielmehr muss hier im Sinne der betroffenen Tierhalter die Handlungsempfehlung lauten: Die Petition wird im Interesse einer soliden Landschaftspflege in Sachsen, der angemessenen Reflexion der Anliegen der Sächsischen Weidetierhalter und einer sinnvollen Förderpolitik an die Staatsregierung zur Erwägung überwiesen. Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu dieser Drucksache wird abgelehnt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die CDU-Fraktion Herr Kollege Heinz, bitte.

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Andreas Heinz CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tue nichts Gutes, dann widerfährt dir nichts Böses. – Kein Wort des Dankes dafür, dass wir als eines der wenigen Bundesländer überhaupt solch ein Instrumentarium eingeführt haben, (Beifall bei der CDU und der SPD) sondern nur Genöle, dass nicht gleich jeder in hervorragender Art und Weise bedient worden ist. (Jörg Urban, AfD: Das war ein Vorschlag von der AfD!) Sinn und Zweck der Richtlinie war – – Oder anders ausgedrückt: Schaf- und Ziegenhalter oder Weidetierhalter generell leiden ein wenig unter den sich ständig vermehrenden Wolfstieren, die die Bewirtschaftung erschweren. Dieser Mehraufwand wird von der Investitionsseite im Freistaat Sachsen ausgeglichen und gefördert. Woran es noch etwas mangelt und krankt, ist der Ersatz der täglichen Mehraufwendungen. Dafür wurde die Prämie geschaffen. Wir wollten damit bewusst nur größere Bestände erreichen, die in der Regel außerhalb der Ortslagen ihre Tierherden haben und dort mehrfach in der Woche oder jeden Tag eine neue Weide bauen müssen. Wir wollten bewusst nicht die Leute treffen, die größere, fest eingezäunte Grundstücke haben, wo sich der tägliche Mehraufwand in Grenzen hält. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, diese Grenze der 50 Tiere zu wählen. Ein zweiter Gedanke war: Vielleicht wird der eine oder andere angereizt, seinen Bestand auf 50 Tiere aufzustocken, um mehr Schafe im Land zu haben. Das Thema Bagatellgrenze von 2 500 Euro wurde schon erwähnt, davon kann man natürlich abweichen. Wie geht es mit dieser Richtlinie oder generell mit der Förderung weiter? – Wir sind dabei, die Richtlinie notifizieren zu lassen. Notifizieren heißt, dass die De-minimis-Grenze wegfällt. Im Moment ist es so, dass es nicht nur nach unten begrenzt ist, sondern auch nach oben, und dass man die Förderung nur für bis zu 200 Tiere im Jahr erhält, um in drei Jahren die 30 000-Euro-Grenze nicht zu überschreiten. Wir hoffen und wünschen, dass diese Notifizierung möglichst bald erfolgt. Parallel dazu wurden vom Bund Förderprogramme aufgenommen, die die täglichen Mehraufwendungen direkt fördern können, zum Beispiel Kosten für Herdenschutzhunde usw. Es wird in Vorbereitung der nächsten Förderperiode versucht, dies so zu gestalten, dass das unseren Schäfern zur Verfügung steht. Wir werden bei den diesjährigen Haushaltsberatungen die ersten Voraussetzungen dafür schaffen. Wenn wir wissen, was im Haushalt steht, werden wir vielleicht auch diese Grenzen etwas absenken können. Aber im Rahmen dieser Petition wird es noch nicht möglich sein. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Bestätigung des Votums vom Petitionsausschuss. Danke. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Heinz für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE Frau Antonia Mertsching, bitte.

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Antonia Mertsching Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Petition befasst sich mit einem Thema, das wir als LINKE auf allen politischen Ebenen seit vielen Jahren engagiert begleiten. Die extensive Weidetierhaltung hat erhebliche Bedeutung für den Naturschutz, den Artenschutz, den Hochwasserschutz und den Klimaschutz, trägt zur biologischen Vielfalt bei, und darüber hinaus ist sie eine nachhaltige Form der Landnutzung und eine besonders tiergerechte Form der Haltung. Dass es bundesweit allerdings immer weniger Schaf- und Ziegenhalter gibt, ist dabei nur eins der zahlreichen Symptome einer verfehlten Agrar- und Förderpolitik. Auch diese kritisieren wir LINKE seit Jahren. Im Oktober 2020 forderten wir auf Bundesebene deshalb die Änderung des Direktzahlungsdurchführungsgesetzes, die Einführung einer bundesweiten Weidetierprämie, um damit Weichen für eine nachhaltige Landwirtschaft zu stellen – und zwar nicht als Almosen, sondern weil die Arbeit dieser nachhaltigen Landnutzung endlich ernsthaft bezahlt werden muss – Zitat von Genossin Tackmann vom Oktober 2020. Leider ließ die Regierungskoalition aus CDU und SPD auch diese Chance verstreichen. Obwohl die Weidetierhaltung in ihrer Existenz lange vor der Rückkehr der Wölfe bedroht war, ergibt sich hieraus natürlich eine weitere große Belastung, die eine Unterstützung durch die Gesellschaft klar begründet. DIE LINKE hat wiederholt mehr Unterstützung durch den Bund angemahnt und fordert auch für den Bundeshaushalt 2021 ein Bundesprogramm Weidetierhaltung sowie seit Jahren ein Herdenschutzkompetenzzentrum, das bundeseinheitliche Herdenschutzmaßnahmen entwickelt, Betriebe berät und unterstützt. Angeblich soll es nun kommen. Die Gelder sind wohl im Bundeshaushalt geplant, aber das Feintuning sei wohl noch in Arbeit. Weil der Bund sich nun aber bisher nicht zuckte, haben die meisten Bundesländer Übergangslösungen zur Unterstützung der Weidetierhalterinnen und -halter geschaffen, so auch Sachsen. Nach zähem Kampf ist in Sachsen ein außerordentlich vorbildlicher Kompromiss zwischen staatlichen Behörden, ehrenamtlichen Naturschützerinnen und - schützern sowie Tierhalterinnen und -haltern gelungen, der in seiner Konsequenz nicht das eine Schutzgut – Kulturlandschaft – gegen das andere – Wolf – ausspielt, wie das gern von dieser Seite zu behaupten versucht wird. Vielmehr wird dem ganzheitlichen Ansatz von Natur-, Klimaund Landschaftsschutz Rechnung getragen. Wir als LINKE waren in diesem Kampf immer an der Seite der Weidetierhalterinnen und -halter sowie der Naturschützerinnen und -schützer. Wir haben uns sowohl für die Rückkehr des Wolfes als auch für die Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter starkgemacht, indem wir uns für den Ausbau von Prävention, Entschädigung und Beratung eingesetzt haben. Inzwischen gehört nun der Freistaat Sachsen laut eines NABU-Ländervergleichs mit Brandenburg und Thüringen zu den drei Vorzeigeländern in Sachen Förderung von Herdenschutz. Hinzu kommt eine Weidetierprämie für Betriebe ab 50 Muttertiere. Eine Neuauflage der Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung verspricht ab diesem Jahr weitere Verbesserungen. Im Haushaltsentwurf wird darüber hinaus angekündigt, zukünftig nicht nur die Anschaffung von Herdenschutzhunden zu 100 % zu fördern, sondern auch deren Ausbildung und Haltung zu bezuschussen. Die LINKE erkennt darin durchaus ein Bewusstsein der Staatsregierung über die Problemlage der Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter. Natürlich wäre eine Förderung ab 20 Tiere wünschenswert – besser geht es immer. In Anbetracht der vielen aktuellen Problemlagen, gerade in der Agrar- und Forstwirtschaft – Milchwirtschaft, ASP, Schweinemast, Waldschäden, Wasserknappheit, Bodenmarkt, ungerechte Preise, Flächenkonkurrenz –, ist die Verteilung knapper Gelder eine ganz besondere Herausforderung. Das erkennen wir als Opposition durchaus an. Ansonsten warten wir nun erst einmal die Neuauflage der Richtlinie ab und werden dann gegebenenfalls wieder aktiv. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Antonia Mertsching für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt folgt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Volkmar Zschocke, bitte.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Weidetierhaltung ist gut für das Tierwohl und den Naturschutz, gerade wenn es um die Pflege von Offenlandflächen geht. Das möchte ich in aller Deutlichkeit voranstellen. Die Petenten, das haben die Vorredner ausgeführt, möchten die Förderung für Ziegen- und Schafhalter über die Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung bereits ab einen Mindestbestand von 20 Tieren statt bisher 50 Tieren erreichen. Das Anliegen ist nachvollziehbar. Der Petition kann aber gegenwärtig nicht abgeholfen werden; das hat Herr Heinz deutlich ausgeführt. Herr Dornau, die AfD hatte zum selben Thema einen Antrag eingebracht, der in der jüngsten Ausschusssitzung wieder von der Tagesordnung heruntergenommen wurde. Inzwischen ist auch die aktuelle Förderrichtlinie Schafund Ziegenhaltung planmäßig ausgelaufen. Die Staatsregierung erarbeitet derzeit eine neue Förderrichtlinie Schafund Ziegenhaltung. Diese ist aber noch nicht veröffentlicht. Sie wissen aus der Stellungnahme zu Ihrem Antrag, dass die Staatsregierung sehr wohl die Zielstellung hat, die Förderhöhe je Muttertier und Jahr zu erhöhen und in diesem Zusammenhang auch eine Verringerung der Mindesttierzahl in Bezug auf die Förderfähigkeit zu erreichen. Ihnen ist ebenfalls erläutert worden, dass ein solches Verfahren am Ende beihilferechtlich durch die EU-Kommission bestätigt werden muss. Sie wissen ebenfalls, dass die Richtlinie, um die es hier geht, nicht das einzige Förderinstrument ist, mit dem Schaf- und Ziegenhalter in Sachsen unterstützt werden. Sie kennen die anderen Richtlinien ebenfalls: die Förderrichtlinie für Wanderschäferinnen und -schäfer. Sie wissen, dass im Rahmen der Förderung von Agrar- und Umweltmaßnahmen Ausgleichszahlungen erfolgen können. Sie wissen, was im Rahmen der Förderrichtlinie Tierzucht hinsichtlich der Zucht und Haltung gefährdeter heimischer Nutztierrassen bezuschusst werden kann. Auch über die Richtlinie Natürliches Erbe ist der Herdenschutz zu 100 % bezuschussbar und zwar ohne Einschränkungen auf die Betriebsform und die Tierbestandsgrenzen. Im Übrigen ist es jetzt den Haushaltsverhandlungen vorbehalten, welche Gesamtsummen insgesamt bereitgestellt werden können. Das Verfahren läuft gerade im Landtag. Das wissen Sie alles. Das ist Ihnen nichts Neues. Einen Mehrwert für die Schaf- und Ziegenhalter hat die heutige Debatte nicht. Es werden sich auch keine neuen Erkenntnisse ergeben. Wenn Sie diese Petition dennoch heute in das Plenum bringen und Ihre Abstimmung hier zelebrieren, dann geht es Ihnen offensichtlich nicht um das Anliegen, sondern um etwas anderes: Sie möchten ein Bild zeichnen, dass die Probleme, die die Tierhalter in Sachsen haben, in Sachsen ignoriert werden. (Zuruf von der AfD) Das stimmt nicht. Die Probleme werden nicht ignoriert. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dies abzulehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Zschocke für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt sehe ich am Mikrofon 1 Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Ist das eine Kurzintervention?

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Volkmar Winkler SPD

Nein, das ist ein Redebeitrag – ein ganz kurzer. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gut, in Ordnung. Bitte.

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Volkmar Winkler SPD

Ich erspare mir den Weg nach vorn. Danke, Frau Präsidentin. Ich denke, es ist alles gesagt worden. Ich möchte dem Hohen Hause nur kundtun, dass die SPD-Fraktion den Beschlussempfehlungen nebst Begründung des Kollegen Andreas Heinz beitritt. – Danke. (Beifall bei der SPD und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben noch einen Wortbeitrag, Herr Dornau, bitte für die AfD-Fraktion. Sie haben noch 3 Minuten und 47 Sekunden Redezeit übrig.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas positiv überrascht, dass wir hier voll auf den wunden Punkt gestoßen sind. Eigentlich hat niemand so richtig dagegen argumentiert, dass man die Grenze von 50 Tieren durchaus auf 20 heruntersetzen sollte. Deshalb ist es andererseits sehr verwunderlich, dass man nicht einfach dem Anliegen des Petenten nachkommt und die Petition zur Erwägung an die Regierung zurückverweist. Zu dem, was von den Kollegen der GRÜNEN kam, dass man irgendwelche Szenarien über irgendwelche notleidenden Tierhalter aufbaue, sage ich: Das ist kein Szenario, sondern eine Tatsache. Gehen Sie hinaus und reden Sie mit den Landwirten. Was meinen Sie, warum diese alle vier Wochen mit ihren Traktoren auf der Straße sind? Es wurde auch gesagt, dass die Regierung an der Reihe ist, eine neue Richtlinie für das Jahr 2021 auszuarbeiten. Wir sind schon sehr gespannt darauf. Wir hoffen natürlich, dass Herr Günther auf die Belange eingeht und diese Bagatellgrenze auf 20 Tiere heruntergesetzt wird. Das Geld ist vorhanden. Wenn man einmal schnell 20 Millionen Euro für irgendwelche Blühstreifen aus dem Ärmel schüttet, meine Damen und Herren, dann können wir auch unsere sächsischen Tierhalter einmal ernsthaft unterstützen. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dornau von der AfD-Fraktion hatte in seinem ersten Redebeitrag, wenn ich es richtig verstanden habe, bereits eine Einzelabstimmung für diese Mehrfach- und Sammelpetition verlangt. In diese Abstimmung treten wir nun ein. Grundlage der Einzelabstimmung ist die Beschlussempfehlung zur Mehrfach- und Sammelpetition 07/00442/3 und 07/00635/3 mit dem Titel „Weidetierprämie“. Wer möchte sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses anschließen? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung zur Mehrfach- und Sammelpetition, so wie sie uns vom Petitionsausschuss vorliegt, zugestimmt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren, noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung – das liegt Ihnen vor – der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit können wir jetzt auch den Tagesordnungspunkt für beendet erklären. Ich kann Ihnen mitteilen, meine Damen und Herren: Die ist damit abgearbeitet. gen, Donnerstag, den 4. Februar 2021, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. schlossen. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Punkt, aus, Feierabend!) – Punkt, aus, Feierabend, genau. (Schluss der Sitzung: 20:51 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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