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Sebastian Gemkow

03.02.2021 Sitzungen 7/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Freistaat Sachsen gehört in Deutschland zu den führenden Energieforschungsstandorten, und zu seinen Markenzeichen gehört eine im internationalen Vergleich leistungsfähige, breit angelegte und vor allem themen- und technologieoffene Forschung, aus der signifikante Beiträge zur Lösung der großen Herausforderungen kommen, insbesondere auch im Bereich der Energie. Zum vorliegenden Antrag möchte ich gern zwei konkrete Punkte hervorheben: Forschung und Lehre sind frei. Die Prämisse der Freiheit ist grundgesetzlich garantiert und in unserer Sächsischen Verfassung verankert; denn nur wenn Forschung und Lehre frei sind, ist ausgeschlossen, dass Forschende und Lehrende instrumentalisiert werden können, und nur so ist die Unabhängigkeit ihrer Ergebnisse zu gewährleisten. Natürlich kann Politik Rahmenbedingungen für einzelne Forschungsfelder schaffen. Zur Profilierung des Forschungsstandortes – Herr Kollege Mann hat es bereits gesagt – geben die Staatsregierung und die Koalitionäre die Schaffung eines Weißbuches in Auftrag, mit dem diese deutlich gemacht werden soll; und das ist prinzipiell richtig. Aber unter dem Eindruck des Nuklearunfalls im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi hat die Bundesregierung mit dem 6. August 2011 das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und damit den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie bis Ende 2022 in Deutschland beschlossen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?

Protokoll ↗