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Albrecht Pallas

SPD 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Seit fast einem Jahr kämpft unsere Gesellschaft mit der Covid-19-Pandemie und deren Auswirkungen. Die Krisenbewältigung lastet auf den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Arbeit in den Dienststellen, Betrieben und Einrichtungen des Landes und der Kommunen hat sich verändert, auch für die Personalvertretungen. Arbeitsprozesse wurden von jetzt auf gleich umstrukturiert und vor allem digitalisiert; mobiles Arbeiten wurde ermöglicht. Dass dabei Beschäftigtenrechte unter der Krisensituation nicht immer selbstverständlich mitgedacht wurden und werden, liegt wohl ein Stück weit in der Natur der Sache. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: In der Natur der Sache?) – Ja, in der Natur der Sache. – Umso wichtiger sind in dieser Krise Personalrätinnen und -räte mit ihrer starken Stimme für die Rechte von Beschäftigten. Es ist die Aufgabe der Dienststellen, aber auch unsere als Sächsischer Landtag, die Arbeit der Personalräte unter der Krise bei all den Infektionsgefahren und Kontaktbeschränkungen zu ermöglichen. Das gilt auch für die 2021 anstehenden Personalratswahlen in Sachsen, die ebenfalls durch die Pandemie beeinträchtigt werden. Wahlvorstände müssten eigentlich schon längst gewählt sein und arbeiten. Die Wahlen müssten aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Personalvertretungsgesetz bis Ende Mai gewählt sein – und das unter den Bedingungen einer Pandemie mit zahlreichen Beschränkungen und Kontaktverboten. Einfach die Wahlen zu verschieben, das wäre rechtswidrig. Ein automatisches Übergangsmandat für die bisherigen Personalräte ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ohne Wahlen allerdings hätten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst keine Personalräte und damit keine starke Vertretung ihrer Rechte. Das geltende Personalvertretungsgesetz ist – wenn man so will – nicht krisenfest. Das haben wir als Koalitionsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD erkannt. Wir wollen das heute ändern. Deshalb haben wir drei Fraktionen unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte den heute vorliegenden Entwurf für das Personalratswahlgesetz 2020/2021 eingebracht. Das Hauptziel ist, die wichtige Arbeit der Personalvertretungen auch in der Krise zu ermöglichen und die Personalratswahlen coronafest abzusichern. Was regeln wir konkret? – Der Hauptpunkt des Gesetzes ist sicherlich, eine personalratslose Zeit zu verhindern. Der im Personalvertretungsgesetz normierte Wahlzeitraum wird über den 31. Mai hinaus bis zum 31. Oktober verlängert. Ausdrücklich können die Wahlvorstände nach ihrer Bestellung den Beginn des Wahlverfahrens hinausschieben oder ein begonnenes Wahlverfahren zu jedem Zeitpunkt unterbrechen oder abbrechen und sodann fortsetzen oder später neu beginnen. Wir geben damit den Wahlvorständen einerseits Rechtssicherheit und andererseits in der Pandemie das richtige Maß an Sicherheit und Flexibilität. Parallel dazu stellen wir aber auch klar, dass die derzeitig amtierenden Personalräte so lange im Amt bleiben, bis ein neuer Personalrat gewählt ist – spätestens bis zum 31. Oktober dieses Jahres. So bleibt die Interessenvertretung für die Beschäftigten gesichert. Für die neu gewählten Personalrätinnen und -räte endet deren Amtszeit wiederum regelmäßig am 31. Mai 2026, sodass die nachfolgenden Personalratswahlen wieder dem regelmäßigen Turnus folgen können. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen während der Pandemie. Derzeit sieht das Personalvertretungsrecht nur Präsenzsitzungen und ausnahmsweise Umlaufbeschlüsse für die Beratungen und Entscheidungen der Räte vor, aber auch nur, wenn Entsprechendes in der Geschäftsordnung geregelt ist. Die Durchführung von Präsenzsitzungen ist nun einmal tatsächlich und rechtlich schwierig geworden. Deshalb wollen wir ausdrücklich als Gesetzgeber wegen der Covid-19-Pandemie Beschlüsse im Rahmen von Videokonferenzen oder Umlaufverfahren auch dann ermöglichen, wenn keine Regelung in der Geschäftsordnung erfolgt ist. Je nach Lage des Infektionsgeschehens sollen die Vorsitzenden der Personalräte entscheiden können, ob eine Präsenzsitzung durchführbar ist oder ob sie wahlweise auf Videokonferenzsitzungen oder Umlaufverfahren zurückgreifen. Auch hybride Formen, also das Stattfinden von präsenten und per Video zugeschalteten Mitgliedern, wird möglich sein. Sicher, die digitale Kommunikation hat ihre Schwächen und nicht jeder ist ihr größter Fan. Darum gibt der Gesetzentwurf auch Antwort auf die Fragen von Datensicherheit oder Vertraulichkeit der Sitzungen. So ist die Technik eben von den Dienststellen zu stellen, und auch nur diese ist dafür zu benutzen. Bei den Videokonferenzen findet auch Verarbeitung personenbezogener Daten statt. Deshalb ist es wichtig festzustellen, dass die Grundlage dafür durch die DatenschutzGrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz abgesichert und die Verarbeitung somit zulässig ist. Aber eine Aufzeichnung und Speicherung der virtuellen Sitzungen schließen wir gesetzlich aus. Meine Damen und Herren! Wir müssen die Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen in der Pandemie sichern. Dafür betreten wir rechtliches Neuland. Der vorliegende Gesetzentwurf wägt zwischen den unterschiedlichen Interessen ab. Es darf nicht dazu führen, dass einzelne Widersprüche, zum Beispiel gegen die Durchführung von Videokonferenzen, nach unserer jetzigen Auffassung die Arbeitsfähigkeit des ganzen Personalrates einschränken können. Dennoch müssen Beratung und Teilnahme für alle Mitglieder ermöglicht werden. Mit dem Personalratswahlgesetz bekommen die Personalräte und ihre Vorsitzenden deshalb insbesondere mit den erleichterten Möglichkeiten für Videokonferenzen, hybride Sitzungen und Umlaufverfahren die nötigen Mittel in die Hand, um alle Interessen auszugleichen und allen gerecht werden zu können. Meine Damen und Herren! Das Personalratswahlgesetz ist ein Krisengesetz und daher aufgrund der Amtszeitenregelung nur bis zum 31. Mai 2026 gültig. Die Koalition hat sich aber im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, das Personalvertretungsgesetz in der laufenden Legislatur zu novellieren. Dabei werden wir die Erfahrungen mit der digitalen Arbeitsweise in der Krise einbeziehen können. Als SPD-Fraktion wollen wir einen rechtssicheren Weg finden, um die Optionen für virtuelle Sitzungen später dauerhaft schaffen zu können. So können wir den Personalvertretungen langfristig möglichst viel Flexibilität bei ihrer wichtigen Arbeit an die Hand geben. Die nächsten Monate werden zeigen, wie schnell und handhabbar sich die Umstellung auf Videokonferenzen und Umlaufverfahren in der Praxis erweist. Der Gesetzentwurf – davon bin ich überzeugt – geht in die richtige Richtung. Wir schaffen einerseits Krisenresilienz und behalten andererseits die Beschäftigtenrechte stets im Blick. Ich bin sehr froh, dass offenbar das ganze Haus bereit ist, die Personalratswahlen abzusichern. So hat der Innenausschuss am 21. Januar einstimmig grünes Licht gegeben. Ich möchte mich dem Dank an die Vertreterinnen und Vertreter der Oppositionsfraktionen ausdrücklich anschließen. Sie haben es möglich gemacht, dass wir heute bereits abschließend darüber beschließen können und das Gesetz in Kraft treten kann. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Personalratswahlgesetz 2021. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Wippel.

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