Rico Gebhardt
Das hat Herr Barth doch schon alles erzählt!) Doch wie sieht es tatsächlich für den Einzelnen aus? Das Grundsteueraufkommen soll im Jahr 2025 durch die Reform gegenüber dem Gesamtaufkommen von 2024 nicht steigen. – So weit die Theorie. Zur Ehrlichkeit und Steuerwahrheit gehört schon heute, dass die oft zitierte Aufkommensneutralität entgegen der Hoffnung vieler Steuerpflichtiger allerdings nicht für den einzelnen Steuerschuldner gewährleistet werden wird. Dass die Aufkommensneutralität nicht für den Einzelfall gelten wird, sollte viel ehrlicher schon im Gesetzgebungsverfahren offen kommuniziert werden. Hinzu kommt die Unwägbarkeit bei der Festsetzung der tatsächlichen Höhe der Grundsteuerhebesätze durch die sächsischen Kommunen, die angesichts der deutlich schlechter werdenden wirtschaftlichen Entwicklung noch stärker als bisher unter Finanzdruck geraten werden. Ich appelliere deshalb besonders an die Kommunen, also an jeden Bürgermeister und jedes einzelne Gemeinderatsmitglied, die diesbezüglich in der Verantwortung sind, ihre Hebesatzpolitik verantwortungsvoll und aufkommensneutral zu gestalten. Es darf diesbezüglich zu keinen Steuermehrbelastungen sowohl bei den Bürgern als auch bei den Gewerbetreibenden kommen. Dabei hat selbstverständlich auch der Landtag seinen Teil der Verantwortung beizutragen. Er muss nämlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung dafür sorgen, dass die Gemeindehaushalte nicht noch weiter in die Schieflage geraten. Ansonsten steigt der Druck auf die kommunalen Entscheidungsträger, noch höhere Grundsteuern zu erheben. Steuererhöhungen und Mehrbelastungen möchte die AfD-Fraktion unbedingt vermeiden. (Beifall bei der AfD) Wir begrüßen in Übereinstimmung mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dass der Gesetzentwurf einen dauerhaften Mehrbelastungsausgleich für die kommunale Ebene bei der Neubewertung der etwa 2,5 Millionen Steuerobjekte vorsieht. Ich möchte auf ein weiteres gewichtiges Problem mit der bundesrechtlich eingeleiteten Grundsteuerreform eingehen. Mit dem Gesetzentwurf erfolgt ein Paradigmenwechsel bei der Besteuerung von land- und volkswirtschaftlichen Grundstücken. Es erfolgt nun in Ostdeutschland der Wechsel von der bewährten Nutzerbesteuerung der Landund Forstwirtschaftsflächen hin zur Eigentümerbesteuerung. Für Landwirte ist die Grundsteuer A von Bedeutung. Ab dem Jahr 2025 werden die Flächeneigentümer zur Kasse gebeten. In Sachsen zahlen bislang die Pächter bzw. die Bewirtschafter die Grundsteuer. Das heißt, dass künftig erstmals Tausende Besitzer von verpachteten Flächen plötzlich Grundsteuerbescheide erhalten und grundsteuerpflichtig werden. Tausende Grundstücksbesitzer, größtenteils Besitzer von verpachteten Kleinflächen, werden nun erstmals mit Grundsteuerbescheiden belastet und dürfen sich dann aufwendig selbst darum kümmern, dass der eigentliche Grundstücksnutzer, also der Pächter, den Grundsteueranteil übernimmt. Erheblicher Mehraufwand und Unmut sind die Folge, nachdem sich die bisherige und steuerlich gerechte Nutzerbesteuerung in Ostdeutschland durchaus bewährt hatte. Zudem ist es fraglich, ob aufgrund der zumeist langjährig geschlossenen Pachtverträge – wir reden von Zeiträumen bis zwölf Jahren – die Grundstückseigentümer die neue Grundsteuerlast auf die Pächter tatsächlich umlegen können. Der Unmut vieler Betroffener ist vorprogrammiert, meine Damen und Herren. Den vorliegenden Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform, ich beziehe die Gründe meines Vorredners André Barth ausdrücklich mit ein, können und werden wir als AfDFraktion deshalb ablehnen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach in dieser zweiten Rederunde Kollege Teichmann. Nun könnte die Fraktion DIE LINKE, wenn gewünscht, das Wort ergreifen. – Das sehe ich nicht. Möchte die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort ergreifen? – Das sehe ich auch nicht. Möchte die Fraktion SPD? – Sehe ich auch nicht. Jetzt richtet sich die Frage an die CDU- und AfD-Fraktion: Möchten Sie diesbezüglich noch einmal sprechen? – Kollege von Breitenbuch eröffnet damit die dritte Rederunde an Mikrofon 4, bitte schön.
