Georg-Ludwig von Breitenbuch
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Grundsteuer ist eine Substanzsteuer. Bund und Land bilden einen Rahmen, in dem dann die Kommunen mit der Aufstellung ihrer Haushalte auch die Hebesätze und damit die endgültige Steuerbelastung festsetzen. Historisch geht unser ganzes Vermessungs- und Katasterwesen auf den Willen von Staaten zurück, das Vermögen ihrer Bürger zu erfassen und durch eine entsprechende Abgabe eine Grundlast im Staatswesen dauerhaft zu besteuern und zu finanzieren. Jeder Grundbesitzer, jeder Wohnungseigentümer und – umgelegt – auch jeder Mieter muss diese Steuer zahlen. Deshalb wurde die Diskussion um eine bundesdeutsche Reform der Grundsteuer aus sächsischer Sicht von Beginn an intensiv begleitet – mit hoher Priorität. Dr. Matthias Haß hat damals als Finanzminister die Länderöffnungsklausel mitverhandelt und -erstritten – in dem Wissen, dass bei uns die Situation bei Grundstücken anders ist als in Gesamtdeutschland und vor allem auch anders als im reichen Hamburg des Bundesfinanzministers Olaf Scholz. Wir haben viele Menschen in Sachsen, die größere Grundstücke auch durch die Zeit der DDR – den Sozialismus – in werden. Jeder Euro, der die Bildungs- und Betreuungssituation in den Einrichtungen verbessert – das ist, denke ich, das Wichtigste –, steigert gleichzeitig auch die Attraktivität dieses Arbeitsplatzes. Insofern, meine ich, haben wir hier eine gewisse Einmütigkeit – bei aller Unterschiedlichkeit im Grundanliegen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit haben wir die zweite Debatte abgeschlossen und diesen Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf des Entwurfs der Grundsteuerreform der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses ihren Familien erhalten konnten, heute aber weniger verdienen als der deutsche Durchschnitt. Deshalb wollten wir einen eigenen Weg gehen, der sich jetzt mit unserem Gesetz auch bestätigt. Umfassend wurde deshalb im Finanzministerium gerechnet und eine umfangreiche Fallsammlung von Tausenden echten Fällen angelegt, an denen Varianten gerechnet werden konnten – eine umfangreiche Vorbereitung des Gesetzes, für die wir der Staatsregierung, Herrn Staatsminister Hartmut Vorjohann und den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dankbar sind. Herausgekommen ist dabei ein Vorschlag, der die Realitäten im Land abbildet und für Akzeptanz sorgt. (Beifall bei der CDU –
