landtag.sachsen.de ↗

Nico Brünler

Die Linke 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als das Grundsteuerreformgesetz Ende 2019 nach erst langem Aussitzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes und dann zähem Ringen endlich beschlossen wurde, dürften viele Gemeinden, auch hier in Sachsen, aufgeatmet haben. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Steuer, die direkt den Kommunen zufließt. Vorstöße – wie heute wieder von der AfD gehört, aber auch von der FDP im Bundestag vorgetragen –, diese zu streichen, sind daher ein Frontalangriff auf die kommunale Selbstverwaltung. Allerdings – das ist die zweite Seite der Medaille – war die auf Bundesebene erzielte Lösung ein fauler Kompromiss. Sie lässt durch eine Öffnungsklausel abweichende Länderlösungen zu, welche die Bundesregelung de facto völlig aushebeln können. Im Kern ging es damals um die Frage, ob sich lediglich die Fläche, wie vor allen Dingen von Bayern gefordert, oder der tatsächliche Wert einer Immobilie auf die Höhe der Steuer auswirken soll. So sieht es die Bundesregierung – das sogenannte Scholz-Modell – im Grunde vor. Wir üben am Bundesentwurf Kritik. So finden wir, dass zum Beispiel die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten ausgeschlossen werden sollte. Wenn Hauspreise und damit nach dem Modell auch die Grundsteuer steigen, dann profitiert der Eigentümer und nicht die Mieter. Wir hatten im Herbst 2019 vergeblich einen Antrag hier im Landtag eingebracht, der die Staatsregierung auffordern sollte, auf diesen Punkt in Verhandlungen auf Länderebene hinzuwirken. Die stärkste Kritik haben wir aber an der Öffnungsklausel, die Deutschland zu einem Grundsteuerflickenteppich macht – ein Bundessteuergesetz nur noch als unverbindliche Handlungsempfehlung. Wir lehnen solche Kleinstaaterei grundsätzlich ab. Dass das der sächsische Finanzminister damals sogar unterstütze, macht es nicht besser. In unseren Augen stellt dies die vom Grundgesetz geforderte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse infrage. Entsprechend können wir dem heute hier zur Abstimmung stehenden sächsischen Landesentwurf nicht zustimmen. Allerdings, das muss aus unserer Sicht gesagt werden, können wir diesen Entwurf auch nicht gänzlich verdammen. Er hat den Spielraum der Öffnungsklausel nicht genutzt, so wie das andere Länder vorhaben, um das wertorientierte Modell zugunsten eines Flächenmodells auszuhebeln, und bleibt somit nah am Bundesmodell. Er hat dafür gesorgt, dass Wohnimmobilien steuerlich bevorzugt werden. Das kann zwar die von uns geforderte Umlageunfähigkeit der Grundsteuer nicht ganz ersetzen, greift aber den von uns geforderten Aspekt des Mieterschutzes durchaus auf. Von daher können wir nicht nur sagen, Opposition wirkt, sondern können den Landesentwurf auch nicht pauschal ablehnen. Meine Damen und Herren der Staatsregierung, ich hoffe Sie sehen, dass wir es uns heute mit der Entscheidung nicht leicht machen. Wir erkennen einerseits im vorliegenden Gesetz Positives, lehnen zum anderen ein Ziehen der Länderklausel bei der Grundsteuer aus grundsätzlichen Erwägungen heraus jedoch ab. Wir werden uns darum heute, wie auch beim vorliegenden Änderungsantrag, enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Nun die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Frau Kollegin Schubert. Bitte schön.

Alle Reden von Nico Brünler Protokoll ↗