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Volkmar Winkler

SPD 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne meine Ausführungen mit einem Zitat von Arne Reese, Abteilungsleiter im Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden, der als Sachverständiger zur Anhörung des Gesetzentwurfes ein Fazit zog. Er war einer von fünf der sieben anwesenden Sachverständigen, die sich für den Gesetzentwurf und für die Gesetzesänderung ausgesprochen haben. Das Verhältnis war also etwas anders, als es von Herrn Prantl hier dargestellt wurde. Ich zitiere Herrn Reese: „Die Kommunen brauchen Handlungsspielraum, um auf ihre jeweilige Situation vor Ort eingehen zu können und standortgerecht, kommunengerecht ihre Baumschutzsatzung anpassen zu können, auch im Zuge des veränderten Klimas. Das Gesetz muss einfacher und leichter verständlich sein, und es muss eine angemessene Beratung und Kommunikation mit den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen.“ Genau das verfolgt die Staatsregierung mit dieser Gesetzesänderung. Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes aus dem Jahr 2010, das von einigen schon angesprochen wurde, wollte der damalige Gesetzgeber mehr Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau. Das ist, verfolgt man die Aussagen der fünf Sachverständigen, die sich zur Anhörung für den Gesetzentwurf ausgesprochen haben, nicht gelungen. Hinzu kommt, dass mit dieser Regelung aus dem Jahr 2010 eine sehr weitreichende Einschränkung des § 29 Bundesnaturschutzgesetz festgestellt ist, die so in keinem anderen Bundesland getroffen wurde, wie das Frau Dr. Juliane Albrecht vom Leibniz-Institut während der Anhörung deutlich machte. Wir nehmen uns mit dem Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung steht, dieser Probleme an und werden Bäume mit einem Stammumfang bis zu einem Meter sowie weitere Baumarten, nämlich Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Baumweiden wieder in den Schutzbereich von Gehölzschutzsatzungen einbeziehen. Das geschieht mit § 19 Sächsisches Naturschutzgesetz, der die entsprechenden Regelungen zu den sogenannten Baum- und Gehölzschutzsatzungen trifft, für deren Erlass gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 Naturschutzgesetz die Gemeinden zuständig sind. Die Satzungsgewalt liegt damit bei den Selbstverwaltungskörperschaften. Das ist heute schon des Öfteren gesagt worden. Ziel der Gesetzesänderung ist es auch, den Gemeinden bei der Unterschutzstellung mehr Entscheidungsfreiheit einzuräumen, indem die gesetzlichen Vorgaben reduziert werden. Zum anderen soll den Gemeinden mehr Zeit für die Entscheidung über einen Antrag eingeräumt werden. Auch das wurde gesagt. Es wird heute noch einen Änderungsantrag der LINKEN geben. Dazu sei an dieser Stelle gesagt, dass durch die Gesetzesänderung keine neuen Aufgaben an die Städte und Gemeinden übertragen werden, was schon deshalb keinen Mehrbelastungsausgleich begründet. Den Gemeinden entstehen unmittelbar durch die Gesetzesänderung keine zusätzlichen Kosten. Es liegt in ihrer Entscheidung, inwieweit sie den Geltungsbereich ihrer Satzung einschränken oder ob durch eine Ausweitung mit einer Zunahme an Anträgen auf Beseitigung oder Veränderung zu rechnen ist. Das Genehmigungsverfahren ersetzt jetzt den in den letzten Jahren festgestellten – das ist auch von Herrn Reese gesagt worden – erhöhten Beratungsaufwand. Ich erinnere, wie gesagt, an die Aussagen, die Herr Reese während der Anhörung getätigt hat. Das Antragsverfahren ist im Übrigen für Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Zum Schluss meiner Ausführungen gestatten Sie mir noch folgende Bemerkung: Wir als SPD-Fraktion sprechen uns eindeutig für die auch im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung aus und unterstützen das Vorhaben der Änderung des Naturschutzgesetzes in diesem Punkt. Den Kommunen wird damit eine geänderte Ermächtigungsgrundlage für Satzungen an die Hand gegeben, von der sie Gebrauch machen können, aber nicht müssen. Baum- und Gehölzschutz war und ist zunehmend wichtig im Sinne des Naturund Klimaschutzes. Da sollten private Grundstückseigentümer als Akt der Solidarität mitziehen, die auch bei nunmehr geänderten Satzungen nach wie vor die Möglichkeit haben, notwendige Fällungen von Bäumen zu beantragen oder bei Gefahr zu handeln. Zu unserem Änderungsantrag, der bereits erwähnt wurde, ist alles ausgeführt worden, sodass ich an dieser Stelle nur noch um Zustimmung zur Gesetzesänderung werben kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ja, bitte. Für die AfDFraktion Herr Prantl, bitte.

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