Sebastian Wippel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wenn man sich den Hintergrund des Gesetzentwurfes anschaut, dann kommen einem vielleicht folgende Gedanken – mir kamen sie zumindest –: Ich stellte mir vor, ein großes global tätiges Unternehmen oder eines unserer vielen mittelständischen Unternehmen hätte in Kürze keinen Betriebsrat mehr, weil die politisch veranlassten Beschränkungen in der aktuellen Pandemie es nicht zuließen, die Arbeitnehmervertreter neu zu wählen. Der erhebliche Nachteil für unsere Arbeitnehmer wäre heutzutage unvorstellbar. Diese Vorstellung trifft zum Glück nicht zu. Dieses Szenario droht jedoch den Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen. Es ist niemand mehr da, der ihre Interessen vertritt. Es gibt jedoch einen kleinen Unterschied: In den öffentlichen Verwaltungen des Freistaates Sachsen sind die Interessenvertreter nicht in Betriebsräte gewählt, sondern heißen Personalräte. Die Personalräte sind ein Instrument der Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen zur Ausgestaltung der Abläufe und der Wahrung der Interessen der Beschäftigten. Demokratische Personalratswahlen sind dabei naturgemäß eine elementare Voraussetzung. In diesem Jahr stehen die Wahlen der Personalräte wieder an. Niemand hat im Jahr 2017 bei der Verabschiedung des jetzigen Sächsischen Personalvertretungsgesetzes daran gedacht, dass im Jahr 2021 die derzeitigen Einschränkungen die Wahlen unmöglich machen könnten. Das war so unvorstellbar wie fehlende Betriebsräte. Für die weitere Handlungsfähigkeit der Personalräte war eine schnelle und unkomplizierte Lösung gefragt, die heute zur Abstimmung vorliegt. Die schnelle Reaktion – im konkreten Fall durch die Regierungskoalition – wird durch die AfD-Fraktion begrüßt. Unterstützt und begrüßt wird auch die Laufzeit des heute vorliegenden Gesetzes, das 2026 wieder auslaufen wird. Die AfD-Fraktion ist immer an einer sachorientierten Politik für die Bürger des Freistaates Sachsen auch parteienübergreifend interessiert (Beifall bei der AfD) und wird deswegen als stärkste Oppositionspartei hier im Sächsischen Landtag zustimmen. Gestatten Sie mir noch folgende Anmerkungen im Rahmen dieses Gesetzesvorhabens: Ist die Wertschätzung für die Bediensteten im öffentlichen Dienst noch ausbaufähig? – Ja, das ist sie. Im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern überwiegen im Sächsischen Personalvertretungsgesetz die Begriffe Anhörung und Mitwirkung. Begrüßenswert wäre aber, wenn die Staatsregierung den Personalräten noch mehr Mitbestimmung zu verschiedenen Themenbereichen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst einräumen würde. Die Schlagkraft der Personalräte ist bei der Mitbestimmung nicht nur unterdurchschnittlich ausgeprägt, eine finale Mitbestimmung existiert leider nur theoretisch durch die Öffnungsklausel im § 85 Abs. 5 Sächsisches Personalvertretungsgesetz. Auch im Hinblick auf die gesetzlich geforderte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Personalräten und den dienstlichen Leitern gibt es noch Optimierungsbedarf. Vertrauensvolle Zusammenarbeit heißt eben auch: Verhandeln und Ausdiskutieren auf Augenhöhe. Im wahren Leben sind aber die dienstlichen Leiter oft einen Kopf größer als ihr Gegenüber. Ein negatives Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit dafür ist der Rücktritt des gesamten Personalrates der Uni Leipzig wegen Mängeln in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Leitung der Universität. In Fragen der Arbeitssicherheit und des Unfallschutzes, für die der Personalrat auch zuständig ist, werden viel zu oft noch haushalterische Gründe für die Nichtumsetzung angeführt. Arbeitssicherheit und Unfallschutz gibt es aber nicht nach Kassenlage. Zusammenfassend möchte ich die Staatsregierung ermutigen, die Rechte der Personalräte im Personalvertretungsgesetz gerade in Fragen der Mitbestimmung zu stärken. Da ist noch viel Luft nach oben. Heute stimmen wir dem Gesetzentwurf aber erst einmal zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Kerstin Köditz.
