Wolfram Günther
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchten wir, das haben die Vorrednerinnen und Vorredner bereits dargestellt, die Selbstverwaltungshoheit der Kommunen einerseits wiederherstellen. Anderseits möchten wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass man auf kommunaler Ebene in allen Fragen des Reagierens auf den Klimawandel – dem Klimaschutz vor Ort, dem Schutz von Artenvielfalt und Lebensqualität – entgegenkommen kann. Wir bereinigen damit etwas, was vor zehn Jahren anders entschieden wurde. Wir folgen damit auch den seit dieser Zeit vehement vorgetragenen Forderungen der Umweltverbände, auch in der Landesarbeitsgemeinschaft, in Sachsen. Es war immer und ununterbrochen das Topthema Nummer eins. Es war auch eine Forderung der Kommunen. Kollege Winkler hatte es gerade vorgetragen. Wir beenden damit auch Rechtsunsicherheiten, die bestanden haben. Kollegin Mertsching hatte es schon vorgetragen. Die Kommunen hatten einen zusätzlichen Aufwand, weil das Missverständnis, dass es keine anwendbare Gehölzschutzsatzung auf kommunaler Ebene mehr gab, dazu geführt hat, dass die Bürgerinnen und Bürger sich auch nicht mehr sicher waren, was naturschutzrechtlich gilt, und deshalb zu den Kommunen gegangen sind. Viele Arten wie etwa die geschützte Schwarzpappel oder die Elsbeere, die auf der Roten Liste steht, aber auch Lebensstätten, die sich in Gehölzen befanden, führten zu Unsicherheiten. Es kam zu Ordnungswidrigkeiten und Umweltstraftaten, denen die Behörden nachgehen mussten. Das alles geschah auch zum Nachteil der Betroffenen. Nun haben wir viel mehr Sicherheit geschaffen. Folgendes möchte ich noch einmal klarstellen: Wenn die Kommune sich entscheidet, eine Gehölzschutzsatzung zu erlassen, dann ist, sofern ein berechtigtes Interesse des Grundstückseigentümers vorliegt, dem Fällantrag stattzugeben. Im Vergleich zur Vergangenheit ist jetzt jedoch ein entsprechender Ausgleich anzupflanzen. Das brauchen wir. Das haben die Sachverständigen nicht nur in dieser Anhörung gesagt. Es fand bereits in der vergangenen Legislatur eine Anhörung zu einem gleichartigen Antrag im Landtag statt. Netto gibt es einen Verlust von mehreren Tausend Großbäumen und kleineren Gehölzen in jedem Jahr. Das können wir uns in Zeiten des Klimawandels schlicht nicht erlauben. Wenn auch manche hier im Parlament glauben, dass wir voraussetzungslos leben und der Sauerstoff und die saubere Luft von alleine kommen würden, dass wir die natürlichen Lebensgrundlagen zerstören können und trotzdem normal weiterleben können, dann ist das einfach ein Missverständnis. Vielleicht lebt man in so einer Welt, bitte schön. Es entspricht nicht dem Willen und der Wahrnehmung der großen Mehrheit der Menschen hier in diesem Land. Im Übrigen entspricht dies auch nicht einer ganz großen Anzahl von privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern. Es existiert unter ihnen ein ganz großes Wohlwollen und die Unterstützung für dieses Vorhaben. Es gab viele Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger an uns herangetreten sind und uns gesagt haben, dass sie ein Problem haben. Es gab auch Nachbarschaftsstreitigkeiten. Dort wurden sie mit Wünschen von Nachbarn konfrontiert, die rechtlich gar nicht möglich sind. Es störte einfach ein Baum auf ihrem Grundstück. Allein der Fakt, dass es eine Gehölzschutzsatzung gibt, ermöglicht ihnen einen ganz einfachen Hinweis. Sie können dann Folgendes sagen: Lieber Nachbar, wir möchten uns nicht streiten. Es gibt eine Gehölzschutzsatzung, so einfach ist das nicht. Es liegt auch im Interesse der Grundstückseigentümer, ihre Bäume schützen zu können. Vor diesem Hintergrund ist das Gesetz mehr als vernünftig. Ich bitte um Ihre Unterstützung. Ich möchte gleich noch zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE etwas ausführen. Herr Kollege Winkler hatte schon die wesentlichen Punkte genannt. Wir übertragen den Kommunen keine neue zusätzliche Aufgabe. Es gibt bereits den Gehölzschutz. Deswegen gibt es auch nichts auszugleichen. Im Zuge der Anhörung gab es keine einzige Stellungnahme, keine einzige Ausführung, auch der Städte- und Gemeindetag hat sich nicht gemeldet, dass dies ein Problem sei. Der Landkreistag hat sich leider dazu nicht geäußert. Dort wurde auch nichts Entsprechendes vorgetragen. Das heißt, keiner im Verfahren hat das Problem genannt. Es ist nicht davon auszugehen, dass es ein Problem gibt. Das ist ein bisschen wie der Blick in die Glaskugel. Natürlich kann man die Zukunft beobachten. Im Moment ist dieses Problem nicht absehbar, juristisch ist es auch nicht geboten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –
