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Kerstin Köditz

Die Linke 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht heute um einen Gesetzentwurf für die Personalratswahlen während der Covid-19-Pandemie und nicht um das gesamte Personalvertretungsgesetz. (Sebastian Wippel, AfD: Aha!) Seit fast einem Jahr haben wir es in Deutschland mit einer Pandemie zu tun. Niemand war darauf vorbereitet, niemand konnte die perfekten Lösungen haben. Über vieles wurde und wird diskutiert. Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer standen selten im Vordergrund. Das ist leider kein Naturgesetz, das liegt nicht in der Natur der Sache, sondern ist der Blick auf Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerinteressen in dieser Zeit. Da überrascht es nicht, dass erst Ende letzten Jahres auffiel, dass in diesem Frühjahr Personalratswahlen stattfinden. Wir sagen aber Danke, dass man noch schnell nach Lösungen zur Gewährleistung von ordnungsgemäßen Personalratswahlen gesucht und diese gefunden hat. Für uns als LINKE ist die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr wichtig. Wir haben uns einer zügigen parlamentarischen Beratung nicht verschlossen und werden dem Gesetzentwurf heute zustimmen. Zwei Aspekte möchte ich heute – wie schon im Innenausschuss – ansprechen, da die im Gesetzentwurf enthaltenen Verfahrensvorschläge Tücken aufweisen. Erstens. Im § 3 steht nur im ersten Absatz der ausdrückliche Bezug auf die Covid-19-Pandemie, aber nicht in den anderen Absätzen. Im Ausschuss wurde uns versichert, dass sich auch die anderen Absätze nur auf die Covid-19- Pandemie beziehen. Einer Ausweitung von digitalen Personalratssitzungen über die Pandemiezeit hinaus erteilt DIE LINKE eine klare Absage. Wir sehen darin eine Beschränkung der Interessenvertretung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zweitens muss sichergestellt werden, dass bei der Nutzung der Dienststellentechnik der Dienstherr keinen Zugriff auf die digitalen Sitzungen hat. Auch dies wurde uns im Ausschuss mit Verweis auf die sonst geltenden Regelungen im Personalrecht eindeutig zugesagt. Wir hoffen, dass diese Zusagen auch Bestand in der konkreten und weiteren Umsetzung haben. Denn nur unter diesen Voraussetzungen stimmen wir im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir hörten Kerstin Köditz für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich jetzt für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Wöller.

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