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Lars Rohwer

CDU 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sächsische Naturschutzgesetz wird angepasst, und dazu wird ein zentraler Aspekt des Änderungsentwurfes gestrichen, nämlich der § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Sächsisches Naturschutzgesetz. Was steckt dahinter? Wir haben in Sachsen den Gestaltungsspielraum, den uns das Bundesgesetz gibt, ausgestaltet und haben bisher das Fällen von Bäumen in einem gewissen Umfang außerhalb der Vegetationszeit genehmigt, ohne vorherige Zustimmung der kommunalen Ebene. Jetzt wollen wir entsprechend unserem Koalitionsvertrag in Sachsen den Artikel 5, Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen. Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Gleiches Ergebnis, mit Mehrheit ist diesem Artikel zugestimmt worden. Artikel 6, Bekanntmachungserlaubnis. Wer möchte diesem Artikel zustimmen? – Danke schön. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Diesem Artikel ist ebenfalls mit Mehrheit zugestimmt worden. Artikel 7, Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer möchte diesem Artikel zustimmen? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Auch diesem Artikel ist mit Mehrheit zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz, Drucksache 7/4269, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer möchte diesem Gesetz zustimmen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Mit einer großen Anzahl an Gegenstimmen, einigen Stimmenthaltungen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist diesem Gesetz zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Sächsischen Naturschutzgesetzes der Staatsregierung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft Kommunen die Beschlussfassung von Baumschutzsatzungen wieder ermöglichen, damit diese die Interessen des Naturschutzes mit jenen der Grundstückseigentümer in ein besseres Verhältnis bringen können. Von vornherein ist der Baumschutz in Deutschland eines der wichtigsten Bestandteile des Naturschutzes. Wie wir alle wissen, erfüllen Bäume eine Menge essenzieller Funktionen. Sie spenden nicht nur Schatten, sondern sie bieten auch Lebensraum für Tiere. Sie halten die Luft rein, indem sie Staub filtern. Sie versorgen uns mit lebenswichtigem Sauerstoff, verhindern Bodenerosionen, und nicht zuletzt binden Bäume CO . Der Zweck des Baumschutzes ist demnach weitreichend: den Bestand an vorhandenen Bäumen zu erhalten und die damit verbundene Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, um einen ausgewogenen Naturhaushalt und eine angemessene Begrünung der Stadt sicherzustellen und auf Dauer zu erhalten. Das Bundesnaturschutzgesetz verankert den Baumschutz in den verschiedenen Landesgesetzen, und wir haben ihn ausgestaltet. Praktisch bedeutet die Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes von heute Folgendes: Ab 1. März dieses Jahres erhöht sich die Genehmigungsfiktion für Fällanträge von bisher drei auf nunmehr sechs Wochen, und Ausnahmeregelungen, die wir für Obstbäume, Weiden, Pappeln, Birken und viele Nadelbäume in der vegetationsfreien Zeit zwischen Oktober und Februar hatten, fallen weg. Als CDU-Fraktion unterstützen wir Beschlüsse zur Bewahrung der Schöpfung. Wir wollen und wir benötigen in Zeiten langanhaltend trockener Sommer und sich aufheizender Städte den Schutz von Bäumen, und das steht, denke ich, im Hohen Haus außer Zweifel. Was wir hingegen überhaupt nicht brauchen – und dies ist ein deutlicher Appell unsererseits aus der CDU-Fraktion –, ist ein Anstieg von Bürokratie in den kommunalen Ämtern. Was wir vermeiden wollen, ist eine Verringerung der Neupflanzung junger Bäume, weil Ängste entstehen, mit dem neuen Gesetz in Konflikt zu geraten. Auf lange Sicht ist es immer sinnvoll, Anreize zu schaffen und positiv zu motivieren, statt neue Verbote zu generieren. Wissenstransfer – sprich eine adäquate Beratung von Bauherren, Investoren und eigenheimbauenden Privatpersonen – kann verhindern, dass selbige auf die Pflanzung von Bäumen von vornherein verzichten, um eventuellem Konfliktpotenzial vorzubeugen. Ich finde, die Anhörung, die wir dazu im Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft durchgeführt haben, hat gezeigt, welches Konfliktpotenzial hier besteht. Solch eine Entwicklung würde die Forderung der Sachsenkoalition nach Erhalt der heimischen Artenvielfalt und Schutz des Baumbestandes im urbanen Raum im erheblichen Maße konterkarieren. Städten und Gemeinden raten wir daher, verantwortlich und pragmatisch mit der Möglichkeit neuer Verordnungen umzugehen, damit der Sächsische Landtag nicht erneut über dieses Thema debattieren muss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Rohwer. Nun die AfD; Kollege Prantl, bitte schön.

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