landtag.sachsen.de ↗

Martin Modschiedler

CDU 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über das Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz. Die Sächsische Staatsregierung hat uns einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem verschiedene Vorschriften in einem Mantelgesetz mit Justizbezug geändert, also respektive auch angepasst werden sollen. Wie versprochen, ganz kurz und bündig: Dieses Mantelgesetz schafft eine rechtssichere Grundlage für – erstens – die Ablehnung von Bewerbern zur Zulassung für den juristischen Vorbereitungsdienst bei Ungeeignetheit und – zweitens – die Entlassung ungeeigneter Referendare aus dem Vorbereitungsdienst. Klar ist: Es müssen die Kriterien für die Ablehnung einer Bewerbung oder einer Entlassung auch entsprechend definiert werden, und das geschieht hier mit dem Gesetzentwurf. Es geht insbesondere um Aspekte wie etwaige Vorstrafen oder die Einstellung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Vorbereitungsdienst gemäß § 8 dieses Entwurfes wird in dieser Norm schlüssig, nachvollziehbar und rechtlich abgestuft dargelegt. Das heißt, der Vorbereitungsdienst wird erst einmal grundsätzlich gewährleistet. Er kann aus bestimmten Gründen versagt werden, und er kann auch im Ermessen der Behörde versagt werden. Die Verordnungsermächtigung hierzu regelt dann § 9 des Entwurfes. Im Vorbereitungsdienst selbst kann der Referendar aus den im Katalog aufgeführten Gründen auch entlassen werden. Diese Voraussetzungen werden in dem unserer Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. (Beifall bei der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen nun zum des Entwurfs Vorschriften mit Bezug zur Justiz der Staatsregierung des Ausschusses für Europa und Gleichstellung vorliegenden Gesetzentwurf einfach präziser gefasst und unter Beachtung der Anforderungen von Artikel 12 des Grundgesetzes, des Grundrechts auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte, erweitert. Zudem wird das Sächsische Juristenausbildungsgesetz neu gefasst und entsprechend redaktionell angepasst. Einzelne Fehlerverweise im Sächsischen Verfassungsgerichtshofgesetz sowie im Gesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts werden in dem vorliegenden Entwurf noch korrigiert. So weit zusammengefasst dieser Gesetzentwurf. Wir haben das Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz und die erwähnten Änderungen in unserem Verfassungs- und Rechtsausschuss intensiv besprochen und erörtert. Die Anpassungs- und Versagungs- bzw. Entlassungsvorschriften sind unserer Ansicht nach transparent und vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Rechtsprechung nachvollziehbar. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss beschlossen. Für uns hat sich nichts geändert; wir stimmen dem Entwurf zu. Zu den inhaltlichen Ausführungen werden sich die Koalitionspartner noch entsprechend äußern. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Modschiedler. Nun spricht Kollege Ulbrich für die AfD-Fraktion; bitte schön.

Alle Reden von Martin Modschiedler Protokoll ↗