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Jörg Dornau

AfD 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche heute zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses über die Mehrfachpetition 07/00442/3 und 07/00635/3. Die AfD-Fraktion wird die Einzelabstimmung beantragen und die Beschlussempfehlung des Ausschusses ablehnen. Dem Petitionsausschuss ging eine Mehrfachpetition zu, die unserer Ansicht nach unbedingt reflektiert und beherzigt werden muss. So fordern 178 Unterzeichner mit Recht Nachbesserung bei der sogenannten Weidetierprämie. Nach dem Willen der Petenten soll es künftig eine Förderung von Schaf- und Ziegenhaltern schon bei einem Mindestbestand von 20 Tieren geben. Die damalige schwarz-rote Regierungskoalition in Sachsen kam im Wahljahr 2019 auf die durchaus berechtigte Idee, Schaf- und Ziegenhalter bei der Beweidung von Grünland mit einem Fördersatz von 40 Euro je zuwendungsfähigem Tier zu unterstützen. Grundsätzlich ein richtiger Ansatz, denn die Tierhalter leisten mit ihrer Arbeit einen äußerst wertvollen Beitrag zur Landschaftspflege. Der prinzipiell gute Ansatz hat aber auch unübersehbare Schönheitsfehler. Die Förderung nach der Richtlinie Schafund Ziegenhaltung greift nämlich erst ab einem Bestand von 50 Tieren je Antragsteller. Das wiederum hat zur Folge, dass nach den Zahlen der Tierseuchenkasse vom 31.12.2018 im Freistaat Sachsen von 2 900 antragsberechtigten Schafhaltern gerade einmal 180 förderberechtigt sind. Gerade 94 % der Schafhalter gehen absolut leer aus. Bezogen auf den Tierbestand sind das mit circa 49 000 gehaltenen Tieren weniger als die Hälfte der in Sachsen gemeldeten Schafe. Noch trauriger sieht es für die Ziegenhalter aus. Es kommen nur 0,5 % der gemeldeten Ziegenhalter in den Genuss einer Förderung, gerade einmal 16 von 3 100. Das ist ungefähr ein Viertel des gemeldeten Ziegenbestandes in Sachsen, also 3 500 von 13 900 Tieren. Die Zahl der tatsächlichen Antragsteller ist erfahrungsgemäß nochmals niedriger. Diese Zahlen verdeutlichen, dass nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der sächsischen Tierhalter berücksichtigt wird und die Mehrheit der im Freistaat gehaltenen Schafe und Ziegen nach den aktuellen Fördervoraussetzungen nicht einmal förderfähig ist. Vor diesem Hintergrund hätte die damalige Koalition diese Förderrichtlinie besser als Nichtförderrichtlinie bezeichnen sollen. Sprechen wir es offen aus: Reine Symbolpolitik im Wahljahr. Ein Geschenk, das möglichst wenig kosten soll. Man kann, ja man muss die Petenten darin unterstützen, dass hier endlich nachgebessert wird. Leider fehlt es der Staatsregierung auch hier wieder einmal an politischem Willen. In der zu diesen Petitionen verfassten Stellungnahmen wird auf die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Haushaltsordnung verwiesen. Darin werden Bagatellgrenzen für die Bewilligung von Fördermitteln grundsätzlich in Höhe von 2 500 Euro angesetzt. Für das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft wird unter der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit eine Ausnahme gemacht und die nun existierende Fördergrenze mit 2 000 Euro – 40 Euro mal 50 Tiere – festgelegt. Wir sind der Überzeugung, dass die Fördergrenze durch das zuständige Ministerium noch weiter herabgesetzt werden soll. Der derzeit erschreckend kleine berechtigte Tierund Personenkreis lässt an der Verhältnismäßigkeit der aktuellen Regelung stark zweifeln. Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit ist der Aufwand für die Heranziehung der Auswertung statistischer, förderrelevanter Daten vergleichsweise gering. Eine Abfrage der Stichtagsbestände von Tierhaltern für die Tierseuchenkasse erfolgt ohnehin standardgemäß zum Jahresbeginn. Die notwendigen Daten sind vorhanden. Die Forderung der Petenten, diese Fördergrenze auf 20 Tiere je Antragsteller herabzusetzen, ist deshalb zu begrüßen. Auch Tierhalter mit lediglich 20 Schafen oder Ziegen leisten mit ihren Herden einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaft. Die Haltung von Schafen und Ziegen erfordert eine arbeitsintensive und zeitaufwendige Betreuung der Herden, selbst wenn es statt 50 nur 40, 30 oder gar 20 Tiere sind. Mit Hinterhof-Hobbyhaltung einzelner Tiere hat das nichts zu tun. Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht sachgerecht, diese Petition für erledigt zu erklären. Vielmehr muss hier im Sinne der betroffenen Tierhalter die Handlungsempfehlung lauten: Die Petition wird im Interesse einer soliden Landschaftspflege in Sachsen, der angemessenen Reflexion der Anliegen der Sächsischen Weidetierhalter und einer sinnvollen Förderpolitik an die Staatsregierung zur Erwägung überwiesen. Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu dieser Drucksache wird abgelehnt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Für die CDU-Fraktion Herr Kollege Heinz, bitte.

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