Rico Gebhardt
Ich danke dir!) Wir hatten die Gesetzesänderung damals abgelehnt und ich sage Ihnen heute noch einmal, warum. (Zuruf von der CDU) Es gab und gibt keine fachliche, ökologisch begründbare Rechtfertigung, dass Obstgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden, Nadelgehölze oder generell Bäume mit einem Stammumfang von unter einem Meter vom Schutz vor Abholzung ausgeschlossen werden sollten. (Zuruf von der CDU) Auch sie leisten einen Beitrag zum Schutz von seltenen Arten. Deren Lebensstätten sind Teil einer ökologischen Infrastruktur, begünstigen das Mikroklima und binden CO . Aber CDU und FDP taten damals so, als hätten all diese Bäume keinen Wert und keine Funktion, wie auch gerade der Vorredner verlauten ließ. Die Bürgerinnen und Bürger sollten selbst entscheiden. Doch diese Verwaltungsvereinfachung zeigt, wie sie unserer Lebensgrundlage das Leben schwer macht. Wer von uns – ich bitte jetzt tatsächlich um das Handzeichen – kann einem in die Jahre gekommenen Apfelbaum ansehen, ob er Herberge für den streng geschützten Juchtenkäfer ist? – Wer von uns kann in der Baumhöhle einer Kirsche, die geschützte Ruhe- und Fortpflanzungsstätte des possierlichen Gartenschläfers, einer stark bedrohten rückläufigen Bilchart erkennen? – (Thomas Prantl, AfD: Ich!) Ich empfehle, die Bilche einmal zu googeln. Sie sind sehr niedlich. Wer von uns kann eine Schwarzpappel von einer Hybridpappel unterscheiden? – Ich kann das nicht. So wie wir bzw. uns hier geht es wohl dem überwiegenden Teil der Bevölkerung. (Zuruf von der AfD: Das ist Allgemeinbildung!) Deshalb braucht es fachlich qualifizierte Beratung und eine Genehmigung. Diese halten wir für ein geeignetes Instrument, denn es gab und gibt aus unserer Sicht keinen Grund, warum das Fällen von Bäumen der genannten Arten keiner Genehmigung unterliegen sollte. Ich sage nur: Vier Augen sehen mehr als zwei. Die Genehmigungspflicht von Baumfällungen sorgt pragmatisch für fachlich qualifizierte Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern und für Rechtssicherheit im Zusammenhang mit unabwendbaren Baumfällungen. Auch bei diesen müssen die europarechtlich festgelegten Artenschutzbestimmungen des Bundes und des Sächsischen Naturschutzgesetzes grundsätzlich berücksichtigt werden. Denn ein Baum ist nicht nur ein Landschaftselement. Unwissenheit schützt auch in diesem Fall vor Strafe nicht, wenn sich beispielsweise nach der Fällung einer 30 Meter großen Kiefer herausstellt, dass diese ein sogenannter Schlafbaum der Waldohreule war und damit als deren Winterruhestätte artenschutzrechtlich geschützt ist. Wenn es beim Fällen von Bäumen sogar zur Tötung und Verletzung von Tieren strenggeschützter Arten wie zum Beispiel Fledermäusen kommt, muss sich der Verursacher strafrechtlich verantworten. Biodiversität ist deshalb, um das noch einmal klar zu sagen, kein Nice-to-have oder ein Luxusproblem. Biodiversität ist die Grundlage unseres Lebens. Wir sind aus der Vielfalt entstanden. Ohne diese Vielfalt wird es mit unseren Lebensgrundlagen schlecht aussehen. Deshalb hat die vorgesehene Streichung des aus unserer und aus fachlicher Sicht unsinnigen Absatzes unsere volle Unterstützung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollegin Mertsching. Nun hat die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Ich erteile Herrn Kollegen Zschocke das Wort, bitte schön.
