Thomas Prantl
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die Corona-Maßnahmen von Bund und Freistaat haben zu ganz erheblichen Belastungen der Kommunen geführt, so zu Mehrausgaben beim Gesundheitsschutz und zu Mindereinnahmen durch hohe Ausfälle bei Steuereinnahmen und Gebühren, um nur einige zu nennen. Waren die Maßnahmen bezüglich des Coronavirus wenig effektiv, so haben Sie, liebe Regierung, die Kassen der Kommunen doch wirksam gelehrt. Somit blicken die Kommunen mit großer Sorge auf die bislang ungeklärte Finanzlage der kommenden Jahre. Statt zu entlasten, hat sich die Regierung entschlossen, die Kommunen mit Gehölzschutzbürokratie zu beglücken, ganz ohne finanziellen Ausgleich; das versteht sich. DIE LINKEN möchten eine Erstattung der Mehrbelastung für die an die Kommunen übertragenen Aufgaben, für die die Sächsische Staatsregierung sachsenweit pro Jahr immerhin 6,5 Millionen Euro kalkuliert. – Werte Abgeordnete der LINKEN, da bin ich ganz bei Ihnen: Wer bestellt, der zahlt. Sie denken damit einen Schritt weiter als die Kenia-Koalitionäre. Allerdings habe ich auch ausgeführt, dass es mit der Änderung und Vereinfachung des sächsischen Naturschutzrechts im Jahr 2010 weder zu einem Kettensägemassaker noch zu mehr Verstößen gegen höherrangiges Naturschutzrecht gekommen ist und die Gesetzesänderung weder notwendig noch erforderlich oder sinnvoll ist. Die Bürger sind vor der Liberalisierung des Naturschutzgesetzes sorgsam mit ihren Gehölzen umgegangen; sie sind danach sorgsam mit ihnen umgegangen, sie werden es auch zukünftig tun, ganz ohne die von Ihnen angestrebte Bevormundung. Eine Gesetzesänderung ist also nicht notwendig, und wir werden daher diesen Änderungsantrag ablehnen. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Den sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, und zwar als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/5403. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür und sehr vielen Stimmen dagegen ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE somit abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde. Die Frage ist jetzt, ob wir artikelweise abstimmen wollen oder ob wir das im Block machen. – Heißt das im Block? – Gut, dann würden wir das im Block machen. Als Erstes werde ich über die Überschrift sowie Artikel 1 und Artikel 2 gemeinsam abstimmen lassen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und keinen Enthaltungen ist der blockweisen Abstimmung zugestimmt. Weil wir im Block abgestimmt haben, lasse ich jetzt noch einmal über den Entwurf in Gänze abstimmen, nämlich über das Erste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes, Drucksache 7/4539. Wer stimmt dafür? – (Zuruf von der CDU: In der Fassung des Ausschusses?) – In der Fassung, selbstverständlich. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Durchführung der regelmäßigen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit der während der COVID-19-Pandemie Drucksache 7/5156, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/5340, Beschlussempfehlung Als Erstes frage ich, ob der Berichterstatter, Herr Wippel, das Wort wünscht. – Nein. Dann kommen wir jetzt zur allgemeinen Aussprache wie üblich. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD und LINKE. Ich bitte für die CDU-Fraktion Kollegen Anton, das Wort zu ergreifen.
