Antonia Mertsching
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Rolle rückwärts im Naturschutzgesetz wird es aus unserer Sicht nicht getan sein, den Gehölzschutz und damit Naturschutz schlagkräftig voranzubringen. Die Koalition möchte mit ihrer Gesetzesänderung eine Änderung der Rechtslage erreichen, die in etwa der damaligen entspricht. „In etwa“ steht in diesem Teil für einen entscheidenden Unterschied, wenn es darum gehen soll, den Gehölzschutz landesweit zu stärken. Mit der Vereinfachung des Landesumweltrechts schränkte die damalige Regierung aus CDU und FDP die Regelbefugnis der Kommunen im Hinblick auf die Festsetzung geschützter Gehölze ein. Sie griff auch in den Schutzbereich der kommunalen Finanzhoheit ein, indem sie per Gesetz die Kostenfreiheit des Genehmigungsverfahren zur Fällung eines Baumes forderte. Anträge mussten also nicht mehr von den Bürgerinnen und Bürgern, die diese gestellt hatten, bezahlt werden. Das damals vom juristischen Dienst der Landtagsverwaltung erstellte Gutachten aus dem Jahr 2010 wurde bis jetzt konsequent ignoriert. Darin schilderte der juristische Dienst erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den kommunalen Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung und dass der Eingriff in den Schutzbereich der kommunalen Finanzhoheit verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist. Diese äußerst fragwürdige Regelung hat auch in der Novellierung weiterhin Bestand. Dabei hatten Sie die Chance, hier endlich Rechtssicherheit herzustellen. Wir leben doch in einem Rechtsstaat! Möchten die Kommunen die nun wiedergewonnene Entscheidungsfreiheit derart nutzen, dass sie umfassende und wirksame Gehölzschutzsatzungen erlassen, wird der Arbeitsaufwand steigen. Es würden mehr Anträge auf Baumfällungen eingehen. Die jetzt schon hohe, aber kostenfreie Beratung wird noch mehr gefordert, was natürlich wichtig und richtig ist. Doch die Kommune kann diese Mehrbelastung niemandem mehr in Rechnung stellen. Die Kostenerstattung durch die Bürger und Bürgerinnen wie vor dem Jahr 2010 im Rahmen eines kostenpflichtigen Antrags fällt aus. Der Freistaat sagt dazu: Sieh zu, wie du klarkommst. Umfassender Baumschutz geht zu hundert Prozent zulasten der Kommunen. Es geht hier nicht um den Mehrbelastungsausgleich, da es keine neue Aufgabe ist. Es geht einfach darum, dass die Kommunen nun keine Chance mehr haben, es jemandem in Rechnung zu stellen, gerade wenn der Aufwand steigt. Bei der Anhörung waren zu dieser Frage explizit keine kommunale Vertreterin und kein kommunaler Vertreter zugegen. Deswegen sagen wir Folgendes: Wer B wie Baumschutz sagt, der muss auch F wie Finanzierung sagen. Der Baumschutz darf keine Frage der finanziellen, der personellen Kapazitäten einer Kommune sein, sondern ist eine ökologische Notwendigkeit. Deswegen haben wir mit unserem Änderungsantrag zur Finanzierung dieses Mehraufwands für Gehölzschutz einen Vorschlag eingebracht, der die Kommunen darin unterstützt, den gestiegenen Anforderungen in Zeiten von Klima- und Biodiversitätskrise gerecht zu werden. Unser Änderungsantrag nimmt die Landesregierung in die Pflicht, dabei mitzuziehen, indem die Kommunen ihr die Rechnung stellen können. Unseres Erachtens nach ist der Gesetzentwurf leider nur ein Lippenbekenntnis für mehr Baumschutz. Er könnte ein aufrichtiges Statement für mehr Klimaschutz und Schutz biologischer Vielfalt sein. Dafür bräuchte es jedoch mehr als die Streichung einer Gesetzespassage. Dafür bräuchte es eine reale und damit meine ich finanzielle Unterstützung der Kommunen. Es bräuchte eine auskömmliche und angemessene Finanzausstattung. Um es auf den Punkt zu bringen: Es bräuchte die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Da wir das mit dem Händeheben vorhin schon einmal versucht haben, können wir dies jetzt tatsächlich üben. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte zum Ende kommen.
