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Thomas Prantl

AfD 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehen wir es einmal aus der Sicht eines Baumbesitzers. Bäume sind Verantwortung, Bäume sind Arbeitszeit, Bäume sind Kosten, Bäume sind auch manchmal Zoff mit dem Nachbarn. Es muss Verkehrssicherheit gewährleistet werden, es müssen verkehrssicherungsrechtliche Risiken eingegangen werden. Hinzu kommt der Aufwand für die Baumpflege und die jährliche Verwertung von Laub. Ich frage Sie: Welche Gegenleistung erhält der Baumbesitzer von der Gesellschaft für seine Kosten, für seinen Aufwand, für sein Risiko? Richtig: keine, null! Sie sehen Bäume auf Privatgrundstücken im öffentlichen Interesse – das stimmt –, allerdings machen Sie das, ohne die öffentlichen Leistungen und Lasten der privaten Baumbesitzer zu honorieren. (Beifall bei der AfD) Finden Sie das wirklich gerecht? Das ist nicht gerecht! (Zuruf von der AfD: Baum-Soli!) Wie wäre es denn mit einer Gemeinwohlprämie für Baumbesitzer? Aber nein, statt der überfälligen gesellschaftlichen Anerkennung für Baumerhaltung kommen Sie mit Satzungen, Verboten, Formularen, Paragrafen, Wartezeiten, Verwaltungs-Latein und Kosten daher, und das ist nicht der richtige Weg. Dazu sagen wir klar und deutlich Nein. Die AfD schließt sich den Sachverständigen an, die in der öffentlichen Anhörung Ende November im Umweltausschuss sowie in den Fachstellungnahmen Zweifel an den Erfordernissen, an der Eignung und an der Angemessenheit der Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes geäußert haben. Wir greifen auch die Kritik des Normenkontrollrates auf. Dieser bemängelt Ihre liederliche Abwägungsentscheidung und unzureichende sachliche Begründung für die angestrebten Gesetzesänderungen. Baumschutzsatzungen sind Ausdruck von Misstrauen gegenüber dem Bürger und schaden auch der Akzeptanz und damit Ihrem im Grunde richtigen und guten Anliegen des Baumschutzes. Die AfD möchte nicht, dass die Rathäuser in Sachsen die Möglichkeit erhalten, Eigentümer noch stärker als vorher zu bevormunden. Apropos Bürokratie: Liebe CDU, gemeinsam mit der FDP haben Sie 2010 den Gehölzschutz erst entbürokratisiert und im März 2019 haben Sie im Plenum (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und der AfD) einen nahezu inhaltsgleichen Gesetzentwurf der GRÜNEN behandelt. Dazu sagte mein geschätzter Erzgebirgskollege, Ronny Wähner von der CDU, völlig zu Recht (Zurufe des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – hören Sie einmal gut zu Herr Lippmann –, die CDU sagte völlig zu Recht: Hinsichtlich des Weges, wie wir dieses Ziel erreichen wollen, unterscheiden wir, die CDU, uns deutlich von den GRÜNEN, weil die GRÜNEN den Weg gehen, den sie am liebsten beschreiten, den Weg über Verbote, über neue Gesetze und über neue Satzungen. Was Sie, liebe CDU, heute von der grünen Verbotspartei noch unterscheidet, werden Sie Ihren Wählern bald erklären müssen. (Beifall bei der AfD) Heute macht die CDU einen weiteren Schritt Richtung GRÜNE, wieder Rolle rückwärts. Wieder werden vernünftige Entscheidungen widerrufen, natürlich auf Kosten der Bürger und wieder auf Druck der rot-grünen Koalitionspartner. Die Sachsen haben verstanden: Wer CDU wählt, wählt grün. Dieser Tagesordnungspunkt ist der Beweis. Zurück zu Ihrer Gesetzesänderung: Sie ist naturschutzfachlich undifferenziert. Sie wird die Akzeptanz der Bürger für den Naturschutz schmälern, sie erzeugt Papierberge, Kosten für alle Beteiligten ohne, dass es messbare Veränderungen oder Verbesserungen für den Naturschutz gibt. Wir lehnen Ihre Gesetzesänderung daher ab. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die AfD-Fraktion Kollege Prantl. Nun die Fraktion DIE LINKE; Frau Kollegin Mertsching, bitte schön.

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