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Prof. Dr. Roland Wöller

03.02.2021 Sitzungen 7/22

Uns liegen die beiden Berichte des Sächsischen Ausländerbeauftragten zu den Jahren 2018 und 2019 vor. Sie enthalten Fakten, Analysen und Empfehlungen, die uns weiterbringen; zugleich aber zeigen sie, dass die Ausländerfrage ein Querschnittsthema der gesamten Staatsregierung ist, das wir konzertiert angehen müssen. Ich greife hier nur drei Aspekte heraus, die das Staatsministerium des Innern unmittelbar betreffen: Härtefälle, Einbürgerung und Unterbringung von Asylbewerbern. Die Härtefallkommission beschäftigt sich mit Ausnahmefällen, in denen nach dem Ausländerrecht kein Bleiberecht für die Betreffenden in Deutschland gegeben ist, aber gewichtige Gründe dafür sprechen, ihnen doch einen Verbleib in Deutschland zu ermöglichen. Dabei liegt das Augenmerk auf der konkreten Situation der Betroffenen und auf deren erbrachten und zu erwartenden Integrationsleistungen. Das Innenministerium, das auch in der Härtefallkommission vertreten ist, hat die Empfehlungen der Kommission fast ausnahmslos angenommen. In den Jahren 2018 und 2019 ist das Innenministerium – mit Ausnahme von einem Fall – allen Vorschlägen der Härtefallkommission gefolgt. Das Härtefallverfahren ist wichtig, um auch in Fällen, in denen es rein rechtlich nicht möglich ist, einen Aufenthaltstitel zu erteilen, aus humanitären Gründen doch noch zu tun. Was die Einbürgerung betrifft, stellt der Bericht 2019 zu Recht fest, dass sie beiden Seiten zugutekommt – sowohl den Antragstellern als auch dem Staat. Die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind integriert, gesellschaftlich und politisch beteiligt und bereichern den Freistaat Sachsen auch wirtschaftlich und sozial. Deshalb haben wir 2018 unsere Einbürgerungskampagne „Mein Land, meine Freunde, meine Entscheidung: Ja zur Einbürgerung“ gestartet. Ziel der Kampagne war es, das Interesse an Einbürgerungen zu verstärken. Der Ausländerbeauftragte und der Innenminister laden jedes Jahr die neuen Staatsbürger in den Sächsischen Landtag ein und würdigen ihre Einbürgerung im festlichen Rahmen. Im letzten Jahr konnte die Veranstaltung coronabedingt leider nicht stattfinden. Die Einbürgerung, meine Damen und Herren, ist allerdings an bestimmte Anforderungen geknüpft und ein längeres Verfahren. Dies sollten wir - und darin hat der Bericht 2018 Recht – klar den Antragstellern mitteilen, damit keine falschen Hoffnungen und Erwartungen entstehen. Ich freue mich allerdings, dass die meisten Eingebürgerten trotz Kritik an der Bearbeitungsdauer und an den bürokratischen Hürden mit dem Einbürgerungsverfahren zufrieden sind. Ich stimme dem Bericht 2018 auch in der Empfehlung zu, dass wir die neu Eingebürgerten aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen als Helfer und Berater stärker in das Einbürgerungsverfahren einbeziehen könnten. Ein Thema, das den Ausländerbeauftragten wie auch bereits seinen Vorgänger immer wieder beschäftigt hat, ist die Unterbringung von Asylbewerbern. Dazu sind unter dem Titel „Heim-TÜV" objektive Standards für eine transparente und vergleichbare Darstellung der Wohnsituation dieser Menschen entwickelt worden. In dem Jahresbericht 2019 wird nunmehr eine Bilanz des „Heim-TÜV“ nach zwei Legislaturperioden gezogen. Die Bilanz zeigt, dass sich der „Heim-TÜV“ gelohnt hat und sich aus ihm immer wieder Impulse für die Verbesserung der Wohnsituation ergeben haben. In der Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse des Heim-TÜVs lenkt der Jahresbericht den Blick aber auch noch einmal zurück auf die schwierige Lage, die durch die hohen Zuwanderungszahlen in den Jahren 2015 und 2016 bestand. Er stellt in diesem Zusammenhang anerkennend fest, dass die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte die Probleme bei der Unterbringung und sozialen Betreuung von Asylsuchenden gemeistert haben. Heute, meine Damen und Herren, sind es nicht mehr besonders hohe Zahlen von Asylbewerbern, die eine Herausforderung für die Behörden darstellen, sondern die CoronaPandemie. Dabei denke ich nicht nur an die Unterbringung der Flüchtlinge, sondern auch an die beiden zentralen Hebel der Integration: Bildung und Arbeitsmarkt. Meine Damen und Herren! Vieles haben wir im Vergleich zu den letzten Jahren verbessert. Diesen Weg müssen wir fortsetzen. Die Berichte zeigen, wie wichtig eine kritisch konstruktive Begleitung der Behörden durch den Sächsischen Ausländerbeauftragten ist. Seine Hinweise und Empfehlungen helfen den Behörden, ihr Handeln immer wieder nachzuschärfen. Ich danke dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Herrn Geert Mackenroth, und seinem Team sehr für ihre engagierte Arbeit und für die beiden Berichte, die sie vorgelegt haben. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des über- und außerplanmäßigen Drucksache 7/4933, Antrag des Sächsischen Drucksache 7/5334, Beschlussempfehlung Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr von Breitenbuch, das Wort? – Nein. Und ein anderer Abgeordneter oder eine andere Abgeordnete? – Das sehe ich auch nicht. Damit stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksachennummer 7/5334 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Wird dazu das Wort gewünscht? – Das sehe ich nicht. Damit können wir gemäß § 2 Abs. 7 der Geschäftsordnung feststellen, dass den Beschlussempfehlungen die ZustimTagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. (Jörg Dornau, AfD, begibt sich zum Rednerpult.) – Bitte schön. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie wollen sicher nicht als Berichterstatter sprechen! Können wir das mal üben, das machen wir doch schon paar Jahre!) – Sie möchten jetzt bestimmt zu Ihrem Antrag sprechen, zu einer bestimmten Petition, richtig? Wir waren aber noch einen Punkt vorher; gut. gemäß Artikel 96 Satz 3 Freistaates Sachsen zu Ausgaben und Verpflichtungen Staatsministeriums der Finanzen des Haushalts- und Finanzausschusses seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mit der Drucksachennummer 7/5334 einstimmig zugestimmt, und auch diesen Tagesordnungspunkt können wir damit schließen. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/5335 mung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss gegeben wurde. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf den und Berichte zu Petitionen – 7/5336 Grundsätzlich aber frage ich noch mal zu den Berichten im Allgemeinen: Wünscht ein Berichterstatter das Wort? – Das sehe ich nicht. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die AfD-Fraktion nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung zu einer bestimmten Petition die Aussprache verlangt. Dies betrifft die Mehrfach-Sammelpetition mit der Nummer 07/00442/3 und 07/00635/3 mit dem Titel „Weidetierprämien“. Die Redezeit je Fraktion – das sind wir inzwischen gewöhnt – beträgt 10 Minuten. Mein Vorschlag ist, dass die antragstellende AfD-Fraktion mit der Aussprache beginnt. Im Anschluss geht es weiter in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Herr Kollege Dornau, bitte.

Protokoll ↗