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Dirk Panter

SPD 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Aufkommen der Grundsteuer betrug im Jahr 2019 in Sachsen 517 Millionen Euro. Das sind 517 Millionen Euro für unsere Kommunen, um kommunale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und das Leben vor Ort lebenswerter zu machen. Nun hatten wir den Auftrag, in diesem Land eine Grundsteuerreform umzusetzen – die erste seit 1935 –, und haben uns dabei als SPDFraktion zwei Ziele gesetzt. Das erste Ziel war, dass wir deutlich machen wollen, es muss ein wertorientiertes Modell umgesetzt werden. Ein Flächenmodell wie zum Beispiel in Bayern kam für uns nicht infrage. Darüber hinaus war für uns ebenso wichtig, dass Wohnen für die Millionen Mieterinnen und Mieter in diesem Land nicht teurer werden darf. Auch das haben wir uns auf die Fahnen geschrieben. Das heißt, soziale Gerechtigkeit war auch bei dieser Reform unser Ansporn, und wir sind überzeugt, dass das modifizierte Bundesmodell, das wir zur Anwendung bringen werden, diesem Anspruch gerecht wird. Es bietet in unseren Augen eine faire Verteilungswirkung und bedeutet damit in der Zukunft den richtigen Weg für dieses Land. Nun ist aber auch klar, dass es Unterschiede geben wird. Es wird nicht alles gleich bleiben. Es wird nicht jede Grundsteuer – auch Kollege Hartmann hört aufmerksam zu, das freut mich – gleich hoch bleiben. Es wird zu Unterschieden in den Kommunen kommen. Das ist ganz normal, wenn man ein Modell, das seit 1935 nicht angepasst wurde, zum ersten Mal an die Realität anpasst. Dass es aber, wie zum Beispiel von der Wirtschaft behauptet wird, doppelt so hohe Belastungen geben wird, wird nicht der Fall sein. Das haben die Fallzahlen gezeigt. Es ist so, dass am Ende die Kommunen am Zug sein werden; denn wir können nur den Rahmen vorgeben. Es ist schon durch die Steuermesszahlen klar geworden, die kommunalen Hebesätze liegen in kommunaler Selbstverwaltung, in kommunaler Hoheit. Dort wird sich am Ende entscheiden, wohin die Reise geht. Ich bin sehr froh, dass der SSG deutlich gemacht hat, dass das Gesamtaufkommen an der Grundsteuer in Sachsen durch diese Reform nicht wachsen soll. Das halte ich für das richtige Signal, aber am Ende ist es kommunale Selbstverwaltung und muss vor Ort entschieden werden. Nun ist es so, dass wir hier ein Verfahren gesehen haben, das vom Finanzministerium mit einem – wie ich meine – sehr guten Augenmaß und einem sehr hohen Maß an Transparenz geführt wurde. Ich fand beeindruckend, wie man konkret bei einem Gesetzgebungsverfahren mitbekommen konnte, dass im Finanzministerium sehr hohe Expertise vorhanden ist, wenn man sich einmal die Berechnung der Fallzahlen anschaut. Ich kann dem Minister für die geleistete Arbeit im Ministerium nur herzlich danken; ein Dank auch an die kommunalen Spitzenverbände, die das begleitet, und an alle, die mitgewirkt haben. Es gibt am Staatsregierungsentwurf leichte Anpassungen. Das hat sich aus der Diskussion, auch aus der Anhörung ergeben. Kollege Breitenbuch wird zum Änderungsantrag wohl noch die richtigen Worte für die Koalition finden. Ich weiß nicht, ob es eine gesonderte Einbringung geben wird. Das werden wir dann sehen. Wichtig ist aus unserer Sicht: Es wird in den kommenden Jahren ein Kraftakt werden, 2,5 Millionen Einheiten in Sachsen anzupassen. Das wird nicht einfach. Ich möchte aber gern den Kritikpunkten der Opposition begegnen, dass das ein Bürokratiemonster würde. Das ist sicherlich nicht der Fall. Wir brauchen die zusätzlichen Personalstellen in den nächsten Jahren, um die erste Reform, die erste Neubewertung seit 1935 durchführen zu können. Aber es ist auch klar geworden, dass von bisher 20 Faktoren, die zur Bewertung genutzt wurden, in Zukunft nur noch sieben herangezogen werden. Das erhöht die Transparenz und vereinfacht das gesamte Verfahren. Insofern lässt sich aus unserer Sicht zusammenfassen: Diese Reform ist sozial gerecht. Sie ist verfassungskonform, und sie bietet Stabilität und Verlässlichkeit. Das sind für uns die wichtigen Indikatoren, die uns eine Zustimmung leicht machen. Insofern empfehlen wir dem Plenum die Zustimmung Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Panter von der SPD-Fraktion. – Wir beginnen jetzt die zweite Rederunde, und Herr Kollege von Breitenbuch befindet sich bereits in den Startlöchern. Bitte schön, Herr Kollege.

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