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Roberto Kuhnert

AfD 03.02.2021 Sitzungen 7/22

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenige Debattenthemen polarisieren dermaßen wie die Braunkohleförderung und deren Verstromung. In diesem Zusammenhang standen Umsiedlungen, Zwangsenteignungen und massive Umwelteingriffe seit jeher Wohlstand, wirtschaftlicher Entwicklung und gutem Einkommen gegenüber. Die Kohle nimmt, und die Kohle gibt. Ich denke, darüber bedarf es keiner weiteren Diskussion. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Aber man braucht nicht lange zu überlegen, warum wir heute dennoch diese Debatte führen. Wenn die GRÜNEN eine Debatte zur Energiepolitik anregen und dies mit der EU verknüpfen, dann rate nicht nur ich zur Vorsicht. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Der Titel soll suggerieren, dass der Kohleausstieg eine europäische Aufgabe sei. Dabei handelt es sich aber mitnichten um eine Aufgabe der europäischen Länder. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wieso nicht?) Oder wollen Sie, Herr Dr. Gerber, in anderen Ländern vorsprechen, Nachbarländern von Polen, und dort über den Tagebau Turów und die polnische Kohlewirtschaft verhandeln? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt ein Klimaabkommen von Paris. Danach sind alle verpflichtet, und dann müssen sie auch was tun!) – Herr Gebhardt, danke für den Hinweis. Das ist mir völlig neu. (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Noch mal nachlesen! – Zurufe von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Nehmen wir mal ein Beispiel: Selbst Weißrussland ist ein Nachbarland von Polen. Meinen Sie, dass die Polen zu Lukaschenko fahren und dort über den Kohleausstieg diskutieren sollten, obwohl die sich überhaupt nicht für den Tagebau Turów interessieren? (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Wieso nicht? – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aber kommen wir zum Thema zurück: Während die GRÜNEN in der Debatte um Nord Stream 2 vor allem Völkerrechtsbedenken äußern, beklagen sie dieses Mal – ich zitiere –: „den im polnischen Recht verankerten systematischen Verstoß gegen EU-Richtlinien“. So zumindest steht es in Ihrer Pressemitteilung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Dann wird es wohl stimmen!) – Das ist fraglich, Herr Lippmann; das werden wir sehen. – Denn richtig ist, dass die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme dargelegt hat, dass Polen die Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen nicht europarechtskonform umgesetzt hat. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das sind jedoch weder systematische Verstöße noch ein Urteil über die Rechtskonformität des Tagebaus Turów. Andere von Tschechien geltend gemachte Vorwürfe, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung und der Wasserrahmenrichtlinie, wurden von der Kommission dagegen als unbegründet angesehen. Niemand in diesem Hause bezweifelt, dass die Erweiterung des Tagebaus Turów Umweltauswirkungen mit sich bringt, und niemand bestreitet, dass sich mit der Erweiterung des Tagebaus auch der Absenkenstrichter vergrößert. Allerdings bewegt sich die geplante Erweiterung von der deutschen Grenze weg, und die Auswirkungen auf die Stadt Zittau wie auf die umliegende Region können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Das geht auch aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf die Kleine Anfrage zu den Auswirkungen des Tagebaus Turów eindeutig hervor. Umso abenteuerlicher wird es, wenn man die Pressemitteilung der GRÜNEN liest. Ich zittere: „Es gilt nun, zu handeln; denn die grenzüberschreitende Grundwasserabsenkung gräbt erst das Wasser ab, und dann rutscht uns regelrecht der Boden unter den Füßen weg.“ Werte Kollegen! Weder wird es uns an Wasser noch an festem Boden fehlen. – Das so weit. Besten Dank. (Beifall bei der AfD)

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